Mandari Insight

0330/2020

Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht zur Überprüfung einer möglichen Verletzung von Mitwirkungsrechten im Zusammenhang mit der Zentralisierung des städtischen Ordnungsdienstes

Mitteilung BV 29.01.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2020, TOP 10.1.1

Mitteilung des Bezirksbürgermeisters

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung des Bezirksbürgermeisters

1490 Zeichen

Mitteilung des Bezirksbürgermeisters: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragte den Bezirksbürgermeister im Namen der Bezirksvertretung 
Porz, Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Im Vorfeld beauftragt die 
Bezirksvertretung Porz den Bezirksbürgermeister mit den acht anderen Bezirksvertretungen nach 
Möglichkeit ein Einvernehmen über eine gemeinsame Klage aller Bezirksvertretungen herzustellen. 
Sollte keine Einigkeit hergestellt werden, wird die Bezirksvertretung Porz die Feststellungsklage 
alleine erheben. Ziel ist die gerichtliche Überprüfung, ob im Zusammenhang mit der Zentralisierung 
des städtischen Ordnungsdienstes die Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretung seitens der 
Verwaltung missachtet wurden. 
 
In einem Gespräch mit den Bezirksbürgermeisterinnen und den Bezirksbürgermeistern wurde mir 
mitgeteilt, dass die anderen Stadtbezirke sich einer Klage nicht anschließen würden. 
Von der Bezirksregierung Köln habe ich ebenfalls folgende Einschätzung bekommen: 
Die Bezirksregierung Köln hat sich den Vorgang angesehen und überprüft. Sie hält die 
Argumentation der Verwaltung für nachvollziehbar und überzeugend. Das Ergebnis wird 
entsprechend von dort mitgetragen: Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin sowie die rechtliche 
Begründung (wie in der Mitteilung für den Hauptausschusse 1249/2019 ausgeführt). 
 
Aus den o.g. Gründen empfehle ich von der Klage Abstand zu nehmen und um Aufhebung des 
Beschlusses AN 0920/2019 der Bezirksvertretung Porz.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0330/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.01.2020
Erstellt
29.01.2020 12:23