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Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht zur Überprüfung einer möglichen Verletzung von Mitwirkungsrechten im Zusammenhang mit der Zentralisierung des städtischen Ordnungsdienstes
Mitteilung BV 0330/2020 vom 29.01.2020
Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung des Bezirksbürgermeisters
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Mitteilung des Bezirksbürgermeisters: Die Bezirksvertretung Porz beauftragte den Bezirksbürgermeister im Namen der Bezirksvertretung Porz, Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Im Vorfeld beauftragt die Bezirksvertretung Porz den Bezirksbürgermeister mit den acht anderen Bezirksvertretungen nach Möglichkeit ein Einvernehmen über eine gemeinsame Klage aller Bezirksvertretungen herzustellen. Sollte keine Einigkeit hergestellt werden, wird die Bezirksvertretung Porz die Feststellungsklage alleine erheben. Ziel ist die gerichtliche Überprüfung, ob im Zusammenhang mit der Zentralisierung des städtischen Ordnungsdienstes die Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretung seitens der Verwaltung missachtet wurden. In einem Gespräch mit den Bezirksbürgermeisterinnen und den Bezirksbürgermeistern wurde mir mitgeteilt, dass die anderen Stadtbezirke sich einer Klage nicht anschließen würden. Von der Bezirksregierung Köln habe ich ebenfalls folgende Einschätzung bekommen: Die Bezirksregierung Köln hat sich den Vorgang angesehen und überprüft. Sie hält die Argumentation der Verwaltung für nachvollziehbar und überzeugend. Das Ergebnis wird entsprechend von dort mitgetragen: Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin sowie die rechtliche Begründung (wie in der Mitteilung für den Hauptausschusse 1249/2019 ausgeführt). Aus den o.g. Gründen empfehle ich von der Klage Abstand zu nehmen und um Aufhebung des Beschlusses AN 0920/2019 der Bezirksvertretung Porz.
Beratungsverlauf
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