AN/0570/2022
Missbrauch des Tanzbrunnengeländes als gewerblichen Parkplatz stoppen, Dringlichkeitsantrag Grüne
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Dringlichkeitsantrag (Grüne BV1)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0570/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 Missbrauch des Tanzbrunnengeländes als gewerblichen Parkplatz stoppen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirks- vertretung Innenstadt aufzunehmen. Die Bezirksvertretung beschließt: Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, über die städtische Beteiligungsgesellschaft KölnKongress anzuweisen, den erneuten Missbrauch des denkmalgeschützten Tanzbrun- nengeländes als gewerblichen Pkw- und Busparkplatz ein für alle Mal zu unterlassen. Begründung: Seit mittlerweile rund zehn Jahren wehrt sich die Politik immer wieder gegen die missbräuch- liche Nutzung des Tanzbrunnengeländes als gewerblichen Parkplatz durch KölnKongress. Das zurecht denkmalgeschützte Tanzbrunnengelände ist ein bundesweit einmaliges archi- tektonisches Zeugnis von höchstem Wert. Darüber hinaus befindet sich das Gelände inmit- ten eines Landschaftsschutzgebietes. Außerdem hat es als Tor zum angrenzenden Rhein- park einen hohen Wert als Naherholungsgebiet für die Bürgerinnen und Bürger aus Deutz und Umgebung. Die beigefügten Bilder, die am 05.03.2022 entstanden sind, belegen, dass alle vorherigen Vorgaben und Absprachen von Seiten KölnKongress konsequent ignoriert werden. Dies ist nicht mehr hinnehmbar, weswegen die Bezirksvertretung Innenstadt nun- mehr die Oberbürgermeisterin auffordert, von ihrem Weisungsrecht Gebrauch zu machen, um diese unsägliche Praxis endgültig zu beenden. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de Begründung der Dringlichkeit: Es ist davon auszugehen, dass der am 05.03.2022 dokumentierte Missbrauch, der im Rah- men einer Veranstaltung im Theater am Tanzbrunnen stattgefunden hat, kein Einzelfall blei- ben soll. Um den fortgesetzten Missbrauch des Geländes zu unterbinden und eventuelle Umweltschäden (z.B. durch austretendes Öl) im Landschaftsschutzgebiet zu verhindern, ist ein sofortiges Handeln unerlässlich. gez. Julie Cazier Stefan Fischer Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter Anlagen: Fotos
Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
II/II
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Vorlagen-Nummer
AN/0570/2022
Stand: 20.05.2022
Sachstandsbericht
Missbrauch des Tanzbrunnengeländes als gewerblichen Parkplatz stoppen,
Dringlichkeitsantrag Grüne
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt:
Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, über die städtische Beteiligungsgesellschaft KölnKon-
gress anzuweisen, den erneuten Missbrauch des denkmalgeschützen Tanzbrunnengeländes als ge-
werblichen Pkw- und Busparkplatz ein für alle Mal zu unterlassen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Koelncongress GmbH wurde seitens der Verwaltung über den Beschluss der Bezirksvertretung
Innenstadt informiert und aufgefordert, diesen zu beachten.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0570/2022
- Typ
- Dringlichkeitsantrag BV1 (Grüne)
- Datum
- 08.03.2022
- Erstellt
- 08.03.2022 12:13