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AN/1081/2021

Begegnungsstätten im Stadtbezirk Chorweiler

Anfrage nach § 4 BV6 (CDU) 19.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.05.2021, TOP 7.2.8

Anfrage (CDU BV6)

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Anfrage (CDU BV6)

3441 Zeichen

CDU-FRAKTION 
in der Bezirksvertretung des  
Stadtbezirks 6 der Stadt Köln 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1081/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 
 
Begegnungsstätten im Stadtbezirk Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
gern wird anlassbezogen von „Sozialraum“ gesprochen und definiert dies häufig als einen 
Bereich mit besonders prekären Sozialstrukturen. Dabei greift gesellschaftspolitisch eine 
solche Definition nicht selten zu kurz: jede Ortslage in unserem vielfältigen Bezirk ist ein 
Sozialraum. Ein Lebensbereich -mal eher städtisch, mal eher dörflich strukturiert – in dem 
wie in einem Mikrokosmos die unterschiedlichsten Formen gemeinschaftlichen Lebens, des 
Wohnens, der Mobilität, des Arbeitens und auch der Freizeitgestaltung oder der sonstigen 
Infrastruktur ineinander greifen und demzufolge eine soziale Gemeinschaft vor Ort eine 
spezifische Struktur ausbildet. 
Was aber jede Ortslage zu einer sozialen Gemeinschaft führt sind Orte der Begegnung. 
Solche Orte bereichern nicht nur den Einzelnen, sie befördern das friedliche 
Zusammenwirken und das Verständnis untereinander. Sie sind ein äußeres Band im 
alltäglichen Zusammenhalt unserer Bevölkerung. Der Rat der Stadt Köln hat dies längst 
erkannt und im Jahr 2007 – vor gut 14 Jahren- ein Konzept beschlossen, das die 
Grundlagen für bürgerschaftliches Zusammenleben beschreibt und den Auftrag an die 
Stadtverwaltung definiert, welche organisatorischen Maßnahmen zielführend zu ergreifen 
sind.  
Im „Rahmenkonzept für Bürgerhäuser und Bürgerzentren“ sind die Grundlagen 
niedergelegt, inclusive (gem. Ziffer 6.) der Definition für den Bereich der 
„Bürgerbegegnungsstätten“ (BBS). Für unseren Stadtbezirk sind die Ziele weitgehend 
nicht erreicht, der Auftrag nicht erfüllt.  
Drei ortsbezogene Ausnahmen bestätigen diesen wenig befriedigenden Sachverhalt. Diese 
Ausnahmen sind: das Bürgerzentrum Chorweiler, das Vereinshaus in Worringen und die 
Begegnungsstätten in Lindweiler. 
 
Die CDU im Stadtbezirk Chorweiler fordert für den Stadtbezirk 6 eine bezirksbezogene, 
fortschreitende, dynamische Entwicklungsstrategie ein, die insbesondere den weiteren 
Aufbau von Bürgerbegegnungsstätten fördert und realisiert.

- 2 - 
 
Hierzu stellt die CDU-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Welche Anträge oder Anfragen zur Errichtung einer BBS liegen der Stadtverwaltung 
aus welchen Ortslagen des Bezirks vor oder sind der Verwaltung bekannt? 
2. Gibt es eine konkrete verwaltungsinterne Strategie zum Aus- und Aufbau von 
weiteren Begegnungsstätten im Stadtbezirk 6? 
3. Wie steht die Verwaltung zur Forderung der CDU nach Errichtung einer BBS für jede 
Ortslage im Stadtbezirk 6, dimensioniert in Bezug auf die jeweilige 
Bevölkerungszahl? 
Der Verwaltung ist bekannt, dass es seit 2019 ein ausgearbeitetes Konzept zur 
Errichtung einer BBS in der Ortslage Heimersdorf gibt: hierzu fragen wir, inwieweit 
die Verwaltung diese Vorlage geprüft, bewertet hat und auf dieser Grundlage die 
Errichtung einer BBS in Heimersdorf gefördert und unterstützt werden kann? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die CDU-Fraktion 
Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/1081/2021
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (CDU)
Datum
19.05.2021
Erstellt
19.05.2021 09:54