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Begegnungsstätten im Stadtbezirk Chorweiler
Anfrage nach § 4 BV6 (CDU) AN/1081/2021 vom 19.05.2021
Stand: Am 27.05.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (CDU BV6)
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CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1081/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Begegnungsstätten im Stadtbezirk Chorweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, gern wird anlassbezogen von „Sozialraum“ gesprochen und definiert dies häufig als einen Bereich mit besonders prekären Sozialstrukturen. Dabei greift gesellschaftspolitisch eine solche Definition nicht selten zu kurz: jede Ortslage in unserem vielfältigen Bezirk ist ein Sozialraum. Ein Lebensbereich -mal eher städtisch, mal eher dörflich strukturiert – in dem wie in einem Mikrokosmos die unterschiedlichsten Formen gemeinschaftlichen Lebens, des Wohnens, der Mobilität, des Arbeitens und auch der Freizeitgestaltung oder der sonstigen Infrastruktur ineinander greifen und demzufolge eine soziale Gemeinschaft vor Ort eine spezifische Struktur ausbildet. Was aber jede Ortslage zu einer sozialen Gemeinschaft führt sind Orte der Begegnung. Solche Orte bereichern nicht nur den Einzelnen, sie befördern das friedliche Zusammenwirken und das Verständnis untereinander. Sie sind ein äußeres Band im alltäglichen Zusammenhalt unserer Bevölkerung. Der Rat der Stadt Köln hat dies längst erkannt und im Jahr 2007 – vor gut 14 Jahren- ein Konzept beschlossen, das die Grundlagen für bürgerschaftliches Zusammenleben beschreibt und den Auftrag an die Stadtverwaltung definiert, welche organisatorischen Maßnahmen zielführend zu ergreifen sind. Im „Rahmenkonzept für Bürgerhäuser und Bürgerzentren“ sind die Grundlagen niedergelegt, inclusive (gem. Ziffer 6.) der Definition für den Bereich der „Bürgerbegegnungsstätten“ (BBS). Für unseren Stadtbezirk sind die Ziele weitgehend nicht erreicht, der Auftrag nicht erfüllt. Drei ortsbezogene Ausnahmen bestätigen diesen wenig befriedigenden Sachverhalt. Diese Ausnahmen sind: das Bürgerzentrum Chorweiler, das Vereinshaus in Worringen und die Begegnungsstätten in Lindweiler. Die CDU im Stadtbezirk Chorweiler fordert für den Stadtbezirk 6 eine bezirksbezogene, fortschreitende, dynamische Entwicklungsstrategie ein, die insbesondere den weiteren Aufbau von Bürgerbegegnungsstätten fördert und realisiert. - 2 - Hierzu stellt die CDU-Fraktion folgende Fragen: 1. Welche Anträge oder Anfragen zur Errichtung einer BBS liegen der Stadtverwaltung aus welchen Ortslagen des Bezirks vor oder sind der Verwaltung bekannt? 2. Gibt es eine konkrete verwaltungsinterne Strategie zum Aus- und Aufbau von weiteren Begegnungsstätten im Stadtbezirk 6? 3. Wie steht die Verwaltung zur Forderung der CDU nach Errichtung einer BBS für jede Ortslage im Stadtbezirk 6, dimensioniert in Bezug auf die jeweilige Bevölkerungszahl? Der Verwaltung ist bekannt, dass es seit 2019 ein ausgearbeitetes Konzept zur Errichtung einer BBS in der Ortslage Heimersdorf gibt: hierzu fragen wir, inwieweit die Verwaltung diese Vorlage geprüft, bewertet hat und auf dieser Grundlage die Errichtung einer BBS in Heimersdorf gefördert und unterstützt werden kann? Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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