A-M/0001/2018
Situation des Gehwegs in der Kampstraße
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Antrag
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Antrag A-M/0001/2018
CDU-Fraktion in der BV Münster-Mitte
23.01.2018
An den Oberbürgermeister der Stadt Münster
Tiefbauamt
Betr.: Situation des Gehwegs in der Kampstraße
Die CDU-Fraktion in der BV-Münster-Mitte beantragt,
kurzfristig den Gehweg in der Kampstraße zwischen Dürerstraße und Hoyastraße auf der Seite der
Kreuzschule in einen ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand zu versetzen.
Begründung:
Der Zustand des o. g. Gehwegs befindet sich über die gesamte Länge in einem nicht mehr
verkehrssicheren Zustand. Auf der gesamten o. g. Länge lösen sich die Gehwegplatten. An
zahlreichen Stellen sind bereits erhebliche und unzumutbare Unebenheiten der Pflasterung
eingetreten.
Auf die hohe Frequentierung dieses Bereichs wegen der anliegenden Grundschule und die dadurch
bedingte erhöhte Unfallgefahr wegen Rad fahrender Grundschüler muss nicht ausdrücklich
hingewiesen werden. Doch ergibt sich aus diesem Umstand die erhöhte Dringlichkeit, dem
unzumutbaren Zustand abzuhelfen.
Bereits Anfang 2015 hatte die Fraktion auf den Zustand des Gehwegs in der Kampstraße
hingewiesen. Verbesserungen sind seitdem aber nicht ersichtlich.
Für die Fraktion
Karl-Heinz Hülsmann, Vorsitzender
Stellungnahme zum Antrag A-M/0001/2018 (nicht barrierefrei)
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66.32.0012 ü 26.03.2018 Jörn Ludwig 6689. Bezirksvertretung Mitte über .2 Antrag Ifd. Nr. A-M/0001/2018 der CDU-Fraktion vom 29.01.2018 „Situation des Gehweges in der Kampstraße“ - Stellungnahme des Tiefbauamtes — Im o. g. Antrag wird die Verwaltung gebeten den Gehweg in der Kampstraße zwischen Dürerstraße und Hoyastraße auf der Seite der Kreuzschule in einem ordnungsgemäßen, verkehrsscheren Zustand zu versetzen. Seitens des Tiefbauamtes wurde der Gehweg in der Örtlichkeit überprüft. Der Gehwegbe- reich der durch die Fußgänger genutzt wird ist in einem dem Alter entsprechenden Zu- stand. Es sind leichte Absackungen vorhanden in denen auch Wasser stehen bleibt. Der übrige Bereich, der von Fahrzeugen beparkt wird ist in einem sehr schlechten Zu- stand. Punktuelle Reparaturen sind nicht mehr ausreichend und werden sofort wieder überfahren. In diesem Bereich ist die vorhandene Bauweise nicht tragfähig genug, um die- ser Belastung Stand zu halten. Daher ist es erforderlich die gesamte Nebenanlage zu erneuern. Hierzu wird die Verwal- tung prüfen, ob im Querschnitt eine neue Aufteilung sinnvoll ist (z. B. anlegen von Park- streifen) und ob eine solche Maßnahme KAG auslösend ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kampstraße
- Hoyastraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-M/0001/2018
- Typ
- Antrag an die BV Mitte
- Datum
- 29.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37