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A-M/0001/2018

Situation des Gehwegs in der Kampstraße

Antrag an die BV Mitte 29.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 17.04.2018, TOP 9.1

Antrag

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Stellungnahme zum Antrag A-M/0001/2018 (nicht barrierefrei)

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Antrag

1220 Zeichen

Antrag A-M/0001/2018 
CDU-Fraktion in der BV Münster-Mitte 
          23.01.2018 
An den Oberbürgermeister der Stadt Münster 
Tiefbauamt 
 
Betr.: Situation des Gehwegs in der Kampstraße 
 
Die CDU-Fraktion in der BV-Münster-Mitte beantragt, 
kurzfristig den Gehweg in der Kampstraße zwischen Dürerstraße und Hoyastraße auf der Seite der 
Kreuzschule in einen ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand zu versetzen. 
Begründung: 
Der Zustand des o. g. Gehwegs befindet sich über die gesamte Länge in einem nicht mehr 
verkehrssicheren Zustand. Auf der gesamten o. g. Länge lösen sich die Gehwegplatten. An 
zahlreichen Stellen sind bereits erhebliche und unzumutbare Unebenheiten der Pflasterung 
eingetreten.  
Auf die hohe Frequentierung dieses Bereichs wegen der anliegenden Grundschule und die dadurch 
bedingte erhöhte Unfallgefahr wegen Rad fahrender Grundschüler muss nicht ausdrücklich 
hingewiesen werden. Doch ergibt sich aus diesem Umstand die erhöhte Dringlichkeit, dem 
unzumutbaren Zustand abzuhelfen. 
Bereits Anfang 2015 hatte die Fraktion auf den Zustand des Gehwegs in der Kampstraße 
hingewiesen. Verbesserungen sind seitdem aber nicht ersichtlich. 
Für die Fraktion 
Karl-Heinz Hülsmann, Vorsitzender

Stellungnahme zum Antrag A-M/0001/2018 (nicht barrierefrei)

1197 Zeichen

66.32.0012 ü 26.03.2018
Jörn Ludwig 6689.

Bezirksvertretung Mitte

über .2

Antrag Ifd. Nr. A-M/0001/2018 der CDU-Fraktion vom 29.01.2018
„Situation des Gehweges in der Kampstraße“
- Stellungnahme des Tiefbauamtes —

Im o. g. Antrag wird die Verwaltung gebeten den Gehweg in der Kampstraße zwischen
Dürerstraße und Hoyastraße auf der Seite der Kreuzschule in einem ordnungsgemäßen,
verkehrsscheren Zustand zu versetzen.

Seitens des Tiefbauamtes wurde der Gehweg in der Örtlichkeit überprüft. Der Gehwegbe-
reich der durch die Fußgänger genutzt wird ist in einem dem Alter entsprechenden Zu-
stand. Es sind leichte Absackungen vorhanden in denen auch Wasser stehen bleibt.

Der übrige Bereich, der von Fahrzeugen beparkt wird ist in einem sehr schlechten Zu-
stand. Punktuelle Reparaturen sind nicht mehr ausreichend und werden sofort wieder
überfahren. In diesem Bereich ist die vorhandene Bauweise nicht tragfähig genug, um die-
ser Belastung Stand zu halten.

Daher ist es erforderlich die gesamte Nebenanlage zu erneuern. Hierzu wird die Verwal-
tung prüfen, ob im Querschnitt eine neue Aufteilung sinnvoll ist (z. B. anlegen von Park-
streifen) und ob eine solche Maßnahme KAG auslösend ist.

Beratungsverlauf (1)

17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 9.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kampstraße
  • Hoyastraße

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Details

Aktenzeichen
A-M/0001/2018
Typ
Antrag an die BV Mitte
Datum
29.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37