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A-S/0011/2011

Kontrolle des Durchfahrverbots im Bereich Schmitz-Kühlken/Vahlbusch/Kanalpromenade

Antrag an die BV Südost 09.06.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 13.09.2011, TOP 6.3

Originalantrag

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Originalantrag

2219 Zeichen

BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
ne

SPD

Gemeinsamer Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Münster-Südost

STADT MÜNSTER
03. JUNI 20m

Stadt Münster
Bezirksverwaltung Südost
Am Steintor 50

48167 Münster

Kontrolle des Durchfahrverbots im Bereich Schmitz-Kühlken/ Vahlbusch
/Kanalpromenade

Antrag:

Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, im Bereich Schmitz-Kühlken/ Vahlbusch
und der Kanalpromenade zum Osttor die Einhaltung des dort bestehenden Verbots für
Kraftfahrzeuge (StVO Nr. 260) mit Ausnahme des Anliegerverkehrs (Zusatzzeichen Nr.
1020-30) stärker zu kontrollieren.

Begründung:

Anwohner im Siedlungsbereich Schmitz-Kühlken / Vahlbusch, aber auch Spaziergänger,
Jogger und Radfahrer, die an der Kanalpromenade Erholung suchen, klagen über die
regelmäßige und steigende Missachtung des bestehenden Verbots für Kraftfahrzeuge: Die
0. g. Strecke werde in zunehmendem Maße als „Schleichweg“ vom Albersioher Weg und
Angelsachsenweg in Richtung Osttor oder umgekehrt genutzt. Im Sommer werde die
Situation an den warmen Tagen außerdem dadurch verschärft, dass Badewillige mit ihren
PKWs bis an den Kanal heranfahren, anstatt beispielsweise das Fahrrad zu benutzen.
Ferner sei zu beobachten, dass zu bestimmten Zeiten ein gewisser „Pendelverkehr“ über die
Verbindung Vahlbusch — Schmitz-Kühlken zur Tankstelle am Albersloher Weg stattfindet, um
z. B. an Sonn- und Feiertagen bzw. außerhalb der regulären Geschäftszeiten einen
Nachschub an Getränken, Grillzeug usw. für den Aufenthalt am Kanalufer zu besorgen.
Regelmäßige gezielte Kontrollen, die sich nach den Erfahrungen herumsprechen, können
zur Abhilfe der beschriebenen Probleme beitragen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude an der Ecke Vahlbusch/
Kanalpromenade (Ballonstartplatz) seit geraumer Zeit von einer Familie mit kleinen Kindern
bewohnt wird. Zur Vermeidung von Gefahren erscheint es sinnvoll, die erlaubte
Geschwindigkeit bereits rechtzeitig vor der Einbiegung vom Vahlbusch in die
Kanalpromenade auf 30 km/h zu beschränken.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Für die SPD-Fraktion;
f Kusdlr ch las
Reiner Borchert Rolf Schönlau

Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (2)

21.06.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Albersloher Weg
  • Am Steintor 50
  • Schmitz-Kühlken
  • Kanalpromenade
  • Angelsachsenweg
  • Vahlbusch
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
A-S/0011/2011
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
09.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37