A-S/0011/2011
Kontrolle des Durchfahrverbots im Bereich Schmitz-Kühlken/Vahlbusch/Kanalpromenade
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Originalantrag
2219 Zeichen
BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN ne SPD Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost STADT MÜNSTER 03. JUNI 20m Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Am Steintor 50 48167 Münster Kontrolle des Durchfahrverbots im Bereich Schmitz-Kühlken/ Vahlbusch /Kanalpromenade Antrag: Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, im Bereich Schmitz-Kühlken/ Vahlbusch und der Kanalpromenade zum Osttor die Einhaltung des dort bestehenden Verbots für Kraftfahrzeuge (StVO Nr. 260) mit Ausnahme des Anliegerverkehrs (Zusatzzeichen Nr. 1020-30) stärker zu kontrollieren. Begründung: Anwohner im Siedlungsbereich Schmitz-Kühlken / Vahlbusch, aber auch Spaziergänger, Jogger und Radfahrer, die an der Kanalpromenade Erholung suchen, klagen über die regelmäßige und steigende Missachtung des bestehenden Verbots für Kraftfahrzeuge: Die 0. g. Strecke werde in zunehmendem Maße als „Schleichweg“ vom Albersioher Weg und Angelsachsenweg in Richtung Osttor oder umgekehrt genutzt. Im Sommer werde die Situation an den warmen Tagen außerdem dadurch verschärft, dass Badewillige mit ihren PKWs bis an den Kanal heranfahren, anstatt beispielsweise das Fahrrad zu benutzen. Ferner sei zu beobachten, dass zu bestimmten Zeiten ein gewisser „Pendelverkehr“ über die Verbindung Vahlbusch — Schmitz-Kühlken zur Tankstelle am Albersloher Weg stattfindet, um z. B. an Sonn- und Feiertagen bzw. außerhalb der regulären Geschäftszeiten einen Nachschub an Getränken, Grillzeug usw. für den Aufenthalt am Kanalufer zu besorgen. Regelmäßige gezielte Kontrollen, die sich nach den Erfahrungen herumsprechen, können zur Abhilfe der beschriebenen Probleme beitragen. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude an der Ecke Vahlbusch/ Kanalpromenade (Ballonstartplatz) seit geraumer Zeit von einer Familie mit kleinen Kindern bewohnt wird. Zur Vermeidung von Gefahren erscheint es sinnvoll, die erlaubte Geschwindigkeit bereits rechtzeitig vor der Einbiegung vom Vahlbusch in die Kanalpromenade auf 30 km/h zu beschränken. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Für die SPD-Fraktion; f Kusdlr ch las Reiner Borchert Rolf Schönlau Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Albersloher Weg
- Am Steintor 50
- Schmitz-Kühlken
- Kanalpromenade
- Angelsachsenweg
- Vahlbusch
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-S/0011/2011
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 09.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37