Mandari Insight

4267/2021

Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71380/03, Arbeitstitel: Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen 1. Änderung

Beschlussvorlage Ausschuss 18.01.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 9.2.9

Anlage 3 - Bebauungsplanentwurf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Begründung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Bebauungsplanentwurf

6335 Zeichen

Fläche für  den Gemeinbedarf-Schule/Jugendeinrichtung-GRZ 0,6GFZ 1,2III
-Feuerwehr-
K28
Am Feldrain
Sürther StraßeSürther Straße
K28
K30
Weg
1258
307
11631159
376
1161
470
452362
35
1849
1895
211121102113
2121
2114
2112
21191573
2116
18602073 1862
2115
2074
2118
2120
2117
310
[201]
[199]
[10]
ÖffentlicheGrünfläche-Schulgarten--Streuobstwiese-PrivateGrünfläche
Fuß- und Radweg-Bolzplatz-
Öffentliche Grünfläche-Spielplatz--Parkanlage-
ÖffentlicheGrünfläche-Parkanlage-
ZeichenerklärungI,IIIS,WBahngleiseBordsteintopografische BegrenzungFlurstücksgrenzeFlurgrenzeDachformZahl der Vollgeschossevorhandene GebäudeBaumDurchfahrtBebauungsplan Entwurf
Es wird bescheinigt, dass diesePlanunterlage den Bestimmungen des§ 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht.(Stand               )Amt für Liegenschaften, Vermessungund KatasterVermessungsabteilungLeiterin/Leiter der VermessungsabteilungKöln, den
Der Stadtentwicklungsausschuss hat diePlanaufstellung am                   nach§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. DerBeschluss wurde am                   ortsüblichbekannt gemacht.gez. RekerOberbürgermeisterinKöln, den DATUM DER BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligunghat in der Zeit vom                  bis( am                  )nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.Bezirksbürgermeister/inKöln, den Der Planentwurf hat in der Zeitvom                          bisnach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründungöffentlich ausgelegen.Die OberbürgermeisterinStadtplanungsamtIm AuftragKöln, denOberbürgermeisterinKöln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3BauGB durch Beschluss des Ratesam                       geändert worden.
Grenze des räumlichen Geltungs-bereiches des BebauungsplanesPlanung Für den PlanentwurfStadtplanungsamt
AmtsleiterinKöln, denBeigeordneterKöln, den
Für den PlanentwurfDezernat VI, Stadtentwicklung, Planen, Bauen und WirtschaftBestand
OberbürgermeisterinKöln, den
Der Rat hat diesen Bebauungsplan inseiner Sitzung am                nach § 10Abs. 1 BauGB   als Satzung mitBegründung nach § 9 Abs. 8 BauGBbeschlossen.OberbürgermeisterinKöln, den
Die örtsübliche Bekanntmachung überden Beschluss des Bebauungsplanesdurch den Rat einschließlich desHinweises nach§ 10 Abs. 3 BauGB ist amerfolgt.02550 Meter
71380/03Maßstab 1: 500Sürther Feldin Köln-Rodenkirchen, 1. ÄnderungBlatt 1Stand: 06.12.2021      46.71Gemarkungsgrenzevorhandene Höhenlage über NHN
 1. Änderung
Flächen für den Gemeinbedarfsowie für Sport- und Spielanlagennicht überbaubar I überbaubarGRZ GrundflächenzahlGFZ GeschossflächenzahlZahl der Vollgeschosse alsHöchstmaßz. B. IIIBaugrenzeGrenzen zwischen verschiedenenNutzungen beziehungsweiseMaßen baulicher NutzungStraßenverkehrsflächenStraßenbegrenzungslinie auchgegenüber Verkehrsflächenbesonderer ZweckbestimmungVerkehrsflächen besondererZweckbestimmungBaum zu erhalten
N
Textliche FestsetzungenBegrünungsmaßnahmen:Begrünungsmaßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bereich von Stellplätzen:Im Bereich der Stellplatzanlagen ist pro 6 Stellplätze 1 Baum zu pflanzen.Standard/ Maßnahme: BF 31Einfriedungen:Die Streuobstwiese ist mit Strauchhecken BB 1 (GH 411)* aus einheimischen, standortgerechtenHeckenpflanzen einzufrieden. In Teilbereichen sind Durchgänge zur Parkanlage zu ermöglichen.Gebäudehöhe:Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO wird für die dreigeschossige Bebauung eine max.Gebäudehöhe (Oberkante Dachhaut) von 13,50 m festgesetzt.Unterer Bezugspunkt ist jeweils die mittlere Höhenlage der an das Baugrundstück angrenzendenVerkehrsfläche (gemessen an der Straßenbegrenzungslinie). Grenzen Grundstücke an mehrereVerkehrsflächen, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der entsprechende Mittelwert zu bilden.Im Bereich der festgesetzten III geschossigen Bebauung darf die max. Gebäudehöhe durchtechnische Anlagen wie z. B. Antennen, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie und/oderFotovoltaik, Fahrstuhlüberfahrten, Lüftungsanlagen oder Treppenhäuser überschritten werden.Dabei bemisst sich das zulässige Maß der Überschreitung nach dem Abstand der Anlage zuräußeren Gebäudefassade.Gestalterische FestsetzungenGemäß § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 86 Abs. 1 und BauordnungNordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 02 .07.2021 werden folgende gestalterischeFestsetzungen getroffen:Die Grundstücke sind, soweit sie an eine öffentliche Grünfläche oder an einen öffentlichenErschließungsweg grenzen, mit Einfriedungen in Gestalt von Hecken und transparenten Zäunenbis zu einer max. Höhe von 1,80 m zu versehen.Nachrichtliche ÜbernahmenGemäß § 9 Abs. 6 BauGB werden folgende Festsetzungen nachrichtlich in den Bebauungsplanübernommen:Der gemäß § 23 Landschaftsgesetz {LG) geschützte Landschaftsbestandteil(LB 2.18).Die auf der Grundlage des § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Verordnung festgesetzteWasserschutzzone III des Wasserwerkes Weißer Bogen.Hinweise1.Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des PreußischenFluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW, des Bundesbaugesetzes oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer Kraft.2.Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).3.Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786).4.Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58).5.Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung 2018 - (BauONRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421).6.Es gilt die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung7. Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern / Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40 (allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-xxxx sowie der Bebauungsplan-Nummer einzuschalten. Die Anfrage kann perE-Mail an kampfmittel@stadt-koeln.de erfolgen.8.Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern.Bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde bei der Stadt Köln einzuschalten.9. Das Straßenprofil innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen ist nur zur Information dargestellt.

Beschlussvorlage Ausschuss

4588 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rein Az 
Vorlagen-Nummer 
 4267/2021 
Freigabedatum 18.01.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71380/03 
Arbeitstitel: Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen 1. Änderung 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. beschließt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71380/03 gemäß § 2 Ab-
satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfach-
ten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet entlang der Sürther Straße in einer Tiefe von 
ca. 200 m zwischen der Straße Am Feldrain und der Bezirkssportanlage Rodenkirchen - Ar-
beitstitel: Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71380/03 
- einzuleiten mit dem Ziel, öffentliche Verkehrsflächen, einen Fuß- und Radweg, eine private 
Grünfläche (Schulgarten), eine Streuobstwiese und eine Fläche für die Feuerwehr festzuset-
zen; 
 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ohne Ein-
schränkung zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 27.01.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf den Bebauungsplan 71380/03 "Sürther Feld", 
der seit dem 29.04.2009 rechtskräftig ist. 
 
Für einen Teilbereich der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gemeinbedarfsfläche soll die 
Zweckbestimmung – derzeit Schule und Jugendeinrichtung – um eine weitere Nutzung ergänzt wer-
den, damit ein Feuerwehrstandort realisiert werden kann, der am 13.05.2019 von der Bezirksvertre-
tung 2 (Rodenkirchen)) beschlossen wurde. 
 
Grund dafür ist, dass die vorhandenen Feuerwehrstandorte am Schillingsrotter Weg 8-12 (Feuer- und 
Rettungswache 2) und in der Schillingsrotter Str. 36 (Löschgruppe Rodenkirchen) mittelfristig nicht 
mehr ausreichen um die Funktionsfähigkeit der Löschgruppe und damit auch die Einsatzbereitschaft 
der Feuerwehr im Stadtbezirk Köln Rodenkirchen zu gewährleisten. Die Rettungswache soll ange-
sichts der steigenden Einwohnerzahl im Kölner Süden und insbesondere im Sürther Feld befähigt 
werden, den aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan umzusetzen und die rettungsdienstliche Versor-
gung im Kölner Süden sicherzustellen. 
 
Zudem soll durch die bedarfsgerechte Unterbringung der Löschgruppe die angestrebte Gründung der 
Kinderfeuerwehr Rodenkirchen ermöglicht werden. 
 
Da sich vor Ort bereits zwei Schulbauvorhaben inklusive einer Jugendeinrichtung in der Realisierung 
befinden und die Gesamtschule Rodenkirchen in unmittelbarer Nähe liegt, gilt der Bedarf an Schul-
standorten und Jugendeinrichtungen im Bereich Sürther Feld als gedeckt. 
 
Des Weiteren ist die Verbreiterung des Geh- und Radfahrweges entlang der Sürther Straße (östliche 
Straßenseite) und der Straße Am Feldrain (nördliche Straßenseite) im Bereich der festgesetzten Flä-
che für Gemeinbedarf erforderlich. 
 
Der Grund dafür ist, dass die bisher festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche entlang der privaten OSK 
(Offene Schule Köln) und der städtischen Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule (EMA), welche sich beide 
derzeit im Bau befinden, nicht den heutigen Anforderungen an einen für die Erschließung von Schu-
len angemessenen und ausreichend breiten Geh- und Radfahrweg entspricht. 
 
Zudem wird die Bebauungsplanänderung zum Anlass genommen, die Fuß- und Radfahrverbindun-
gen innerhalb des Plangebiets zu optimieren und durch den Ausbau einer neuen Wegeverbindung in 
nördliche Richtung zu stärken. Der geplante Weg ist zudem als Rettungsweg für die beiden westlich 
angrenzenden Schulgrundstücke (nördlich Offene Schule Köln und südlich Ernst-Moritz-Arndt-
Grundschule) erforderlich. 
 
Mit Beschluss vom 14.06.2021 hat die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) der Etablierung eines 
Schulgartens sowie einer Streuobstwiese zugestimmt. Diese sollen gemeinsam von den Schulen 
Ernst-Moritz-Arndt Grundschule (EMA) und Offene-Schule-Köln (OSK) genutzt und perspektivisch 
von diesen in Eigenregie unterhalten werden. Die Streuobstwiese soll auch der Öffentlichkeit als Er-

3 
lebnisraum und Lernfläche offenstehen und entsprechend begehbar sein. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Geltungsbereich 
Anlage 2 – Begründung 
Anlage 3 – Bebauungsplanentwurf

Anlage 1 - Geltungsbereich

462 Zeichen

Geltungsbereichder 1. Änderung
Geltungsbereich desBebauungsplanes 71380/03"Sürther Feld"
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 7 500N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71380/03Sürther Feld, 1. Änderungin Köln - Rodenkirchen
015075300450 Meter

Anlage 2 - Begründung

23836 Zeichen

1 
 
ANLAGE 2  
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 
71380/03 
Arbeitstitel: Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 1. Änderung 
 
 
1 Anlass und Ziel der Planung 
 Anlass der Planung 
Die 1. Änderung des Bebauungsplane s, ein vereinfachtes  Planänderungsverfahren gemäß 
§ 13 BauGB  (Baugesetzbuch), bezieht sich auf den Bebauungsplan mit der Nummer 
71380/03, Arbeitstitel „Sürther Feld in Köln- Rodenkirchen“, der seit dem 29.04.2009 rechts-
kräftig ist. 
Nutzungserweiterung der Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) 
Für einen Teilbereich der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gemeinbedarf sfläche 
soll die Zweckbestimmung – derzeit Schule und Jugendeinrichtung – um eine weitere Nutzung 
ergänzt werden, damit ein Feuerwehrstandort realisiert werden kann. 
Grund dafür ist, dass die vorhandenen Feuerwehrstandorte  am Schillingsrotter Weg 8 -12 
(Feuer- und Rettungswache 2) und in der Schillingsrotter Str. 36 (Löschgruppe Rodenkirchen) 
mittelfristig nicht mehr ausreichen um die Funktionsfähigkeit der Löschgruppe und damit auch 
die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr im Stadtbezirk Köln Rodenkirchen zu gewährleisten. 
Die Rettungswache soll angesichts der steigenden Einwohnerzahl im Kölner Süden und i ns-
besondere im Sürther Feld befähigt werden, den aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan umzu-
setzen und die rettungsdienstliche Versorgung im Kölner Süden sicherzustellen. 
Zudem soll durch die bedarfsgerechte Unterbringung der Löschgruppe die angestrebte Grün-
dung der Kinderfeuerwehr Rodenkirchen ermöglicht werden. 
Mit Beschluss vom 13.05.2019 hat die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) dem Standort im 
Sürther Feld zur Errichtung eines Gerätehauses mit integrierter Rettungswache Rodenkirchen 
zugestimmt. 
Da sich vor Ort bereits zwei Schulbauvorhaben inklusive einer Jugendeinrichtung in der Rea-
lisierung befinden und  die Gesamtschule Rodenkirchen  in unmittelbarer Nähe liegt, gilt der 
Bedarf an Schulstandorten und Jugendeinrichtungen im Bereich Sürther Feld als gedeckt. 
Straßenprofil Sürther Straße und Am Feldrain 
Des Weiteren ist die Verbreiterung des Geh - und Radfahrweges entlang der Sürther Straße 
(östliche Straßenseite) und der Straße Am Feldrain (nördliche Straßenseite) im Bereich der 
festgesetzten Fläche für Gemeinbedarf, welche unmittelbar nordöstlich an der Kreuzung mit 
den Straßen Wattigniestraße und Kölnstraße liegt, erforderlich. 
Der Grund dafür ist, dass die bisher festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche entlang der priva-
ten OSK (Offene Schule Köln)  und der städtischen Ernst -Moritz-Arndt-Grundschule (EMA), 
welche sich beide derzeit im Bau befinden, nicht den heutigen Anforderungen an einen für die 
Erschließung von Schulen angemessenen und ausreichend breiten Geh- und Radfahrweg ent-
spricht. 
Inneres Geh- und Radwegnetz 
Zusätzlich zu den genannten Maßnahmen wird die Bebauungsplanänderung zum Anlass ge-
nommen, die Fuß - und Radfahrverbindungen innerhalb des Plangebiets zu optimieren und

2 
 
durch den Ausbau einer neuen Wegeverbindung in nördliche Richtung zu stärken.  Der ge-
plante Weg ist zudem als Rettungsweg für die beiden westlich angrenzenden Schulgrundstü-
cke (nördlich Offene Schule Köln und südlich Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule) erforderlich. 
Schulgarten und Streuobstwiese 
Mit Beschluss vom 14.06.2021 hat die Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) der Etablierung 
eines Schulgartens sowie einer Streuobstwiese zugestimmt. Diese sollen gemeinsam von den 
Schulen Ernst-Moritz-Arndt Grundschule (EMA) und Offene -Schule-Köln (OSK) genutzt und 
perspektivisch von diesen in Eigenregie allei ne unterhalten werden soll. Soweit erforderlich, 
soll die Verwaltung einmal im Jahr den Rückschnitt der die Streuobstwiese umgebenden He-
cke und den der dort befindl ichen Obstbäume, auch zwecks Sicherstellung der Verkehrssi-
cherheit der Fläche, übernehmen. 
 Ziel der Planung 
Nutzungserweiterung der Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) 
Es ist beabsichtigt die Zweckbestimmung „Schule/Jugendeinrichtung“ innerhalb der Gemein-
debedarfsfläche um die Zweckbestimmung „Feuerwehr“ zu ergänzen. 
Der ermittelte Raum- und Flächenbedarf wurde durch die Feuerwehr Köln zusammen mit dem 
Rettungsdienst und den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr ausgearbeitet und mittels 
Machbarkeitsstudie optimiert. 
Demnach sind für den neuen Standort im Wesentlichen folgende Funktionen vorgesehen: 
→ Gerätehaus mit integrierter Rettungswache: 
 Büro- und Schulungsräume 
(u.a. nutzbar für die Ausbildung zur Vorbereitung auf den Einsatz- und Rettungsdienst 
und zur Jugendarbeit mit Kindern und Jugendlichen von 6 bis 18 Jahren) 
 Aufenthaltsraum 
 Ruheräume 
 Küche und Speiseraum 
 Lagerräume 
 Umkleiden und Duschräume 
→ 7 Stellplätze für den Fahrzeugpark der Löschgruppe (bis Gespannlänge 12,50 m) 
→ 3 Stellplätze für 2 Einsatzfahrzeuge des Kölner Rettungsdienstes 
(ein 24 Std./7 Tage-Rettungswagen (RTW), ein Teilzeit-RTW, ein Notfall-Krankentrans-
portwagen (N-KTW)) 
→ 33 PKW-Stellplätze 
Straßenprofil Sürther Straße und Am Feldrain 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, zeitgemäße Standards umzusetzen und dadurch eine 
sichere und auskömmliche Erschließung für den Fuß- und Radverkehr für die Schulen zu ge-
währleisten. So soll die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der nicht  überbaubaren Fläche 
innerhalb der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche um circa 1 m verbreitert werden. 
Inneres Geh- und Radwegnetz 
Zur Optimierung und Stärkung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur im Bereich der Gemein-
bedarf- und Grünflächen sieht die Bebauungsplanänderung einen circa 3 m breiten Weg vor, 
der auch als Rettungsweg für die beiden im Bau befindlichen Schulen dienen soll . Die neue 
Wegeführung verläuft senkrecht abzweigend von der Straße Am Feldrain und wird östlich von 
der festgesetzten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz “ flankiert. Nach circa 150 
m verbindet sich der Weg mit dem bereits festgesetzten und in Teilen schon realisierten Fuß-

3 
 
und Radwegenetz und ermöglicht damit eine direkte Verbindung von der der Straße am Feld-
rain bis zum Allgemeinen Wohngebiet. Das Fuß- und Radwegenetz mündet nördlich der fest-
gesetzten KITA im Distelfalterweg (ehemals Planstraße 6). 
Für die o.g. Änderungen der öffentlichen Verkehrsflächen liegt ein e Verkehrsplanung  zu 
Grunde. Die im Rahmen der 1. Änderung vorgesehenen öffentlichen Verkehrsflächen sollen 
entsprechend des Straßenentwurfs ausgebaut werden (siehe Punkt 4). 
Schulgarten und Streuobstwiese 
Es ist geplant die Zweckbestimmung „Parkanlage“ innerhalb der öffentlichen Grünfläche  um 
die Zweckbestimmung „Streuobstwiese“ zu ergänzen und einen Teilbereich den Schulen als 
„private Grünfläche“ zur Verfügungs zu stellen um die Errichtung eines Schulgartens zu er-
möglichen. 
Der Schulgarten für EMA und OSK soll eine Fläche von circa 600 m² erhalten und eingezäunt 
werden und ausschließlich von den Schulen genutzt werden und nur diesen zugänglich sein. 
Die Streuobstwiese soll eine Fläche von circa 1000 m² erhalten und von ei ner Hecke (z.B. 
essbare Früchte / Nüsse wie Haselnuss, Himbeeren etc. ) teilweise umschlossen sein. Die 
Streuobstwiese soll den Schulen zur Verfügung stehen und von diesen unterhalten werden. 
Diese Fläche soll aber gleichwohl der Öffentlichkeit als Erlebnisraum und Lernfläche offenste-
hen und entsprechend „begehbar und erlebbar“ sein. 
 Verfahren 
Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im vereinfachten 
Verfahren gem. § 13 BauGB liegen vor: 
• Durch die Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht be-
rührt. 
• Die Planung begründet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durch-
führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum UVPG oder nach Lan-
desrecht unterliegen. 
• Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr.7b BauGB 
genannten Schutzgüter. 
• Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung 
oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des BIm-
SchG zu beachten sind. 
Da für die Bebauungsplanänderung die Voraussetzungen zur Umsetzung eines vereinfachten 
Verfahrens nach § 13 BauGB vorliegen, wird in einem vereinfachten Verfahren von der Um-
weltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB 
und einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB sowie von einer Durchführung 
von Monitoringmaßnahmen abgesehen. Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in 
die Abwägung eingestellt. 
2 Erläuterungen zum Plangebiet 
 Abgrenzung des Plangebietes der 1. Änderung 
Das Plangebiet liegt im linksrheinischen Kölner Süden, im Stadtbezirk 2 Köln-Rodenkirchen, 
im Stadtteil Rodenkirchen.

4 
 
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf den seit 2009 rechtskräftigen Bebau-
ungsplan mit der Nummer 71380/03 , Arbeitstitel „Sürther Feld in Köln- Rodenkirchen“. Auf-
grund der Größe des Plangebietes  (circa 70 ha) ist der Bebauungsplan in einen südlichen  
Teilbereich (Blatt 1) und einen nördlichen Teilbereich (Blatt 2) gegliedert. 
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes liegt im äußersten Süd-
westen des südlichen Teilbereichs des B-Plans 71380/03 (Blatt 1) und wird im Norden durch 
die südlich der Bezirkssportanlage Sürther Feld gelegenen Landwirtschaftsflächen, im Westen 
durch die Sürther Straße, im Süden durch die Straße Am Feldrain, und im Osten durch land-
wirtschaftliche Flächen begrenzt (siehe Anlage 1). Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung 
Rondorf-Land, Flur 17 die Flurstücke 2110, 2111, 2112, 2113, 2114, 2115, 2116, 2117, 2118, 
2119, 2120, 2121 und erstreckt sich auf eine Fläche von rund 36.300 m². 
 Vorhandene Struktur 
Ursprünglicher Bebauungsplan Nr. 71380/03 
Der Bebauungsplan Nr. 71380/03 wurde 2009 rechtskräftig mit dem Ziel die Baulandreser-
vefläche "Sürther Feld" für eine neue Wohnbebauung zu erschließen. Insgesamt entstehen 
hier circa 750 bis 860 Wohneinheiten, davon c irca 400 bis 460 Wohnungen in Einfamilien- , 
Doppel- und Reihenhäusern und circa 350 bis 400 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. 
Ziel der Gesamtplanung ist die Erweiterung der Wohnbereiche der Stadtteile Köln -Rodenkir-
chen und Köln-Sürth und die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur in Form von Flächen 
für den Gemeinbedarf (Schul- und Kita-Flächen), sowie die Schaffung notwendiger Frei- und 
Erholungsflächen durch zwei Sportplätze sowie einer großzügigen Erholungsanlage. 
Die Bebauung des Sürther Feldes ist im nördlichen Geltungsbereich (Blatt 2) bereits vollstän-
dig errichtet. Im südlichen Geltungsbereich (Blatt 1) befinden sich die meisten Bauvorhaben 
und die Erschließung noch im Bau. 
Geltungsbereich der 1. Änderung 
Im räumlichen Geltungsbereich der 1. Änderung konnte ein Teil der geplanten Bebauung mitt-
lerweile begonnen werden.  Unmittelbar an der Straße Am Feldrain befinden sich die  Ernst-
Moritz-Arndt-Grundschule (EMA) und nördlich angrenzend die Offene Schule Köln (OSK) der-
zeit im Bau. Die unmittelbar an der nördlichen Geltungsbereichsgrenze liegenden Flächen , 
welche für den Feuerwehrstandort vorgesehen sind,  werden bis dato noch landwirtschaftlich 
genutzt. 
 Erschließung 
Das Sürther Feld ist über die Hauptverkehrsstraße Sürther Straße an die Innenstadt sowie die 
südlichen Stadtteile angebunden. Die Straße Am Feldrain verbindet Weiß mit der Bundesau-
tobahn (BAB) 55 5 Bonn-Köln und im weiteren Verlauf mit den Autobahnen A 3 und A4. In 
fußläufiger Entfernung verläuft westlich des Plangebiets die Stadtbahntrasse der Linien 16 
(Köln-Bonn) und 17 (Köln-Innenstadt). Über die Sürther Feldallee und der Straße Am Feldrain 
ist das Gebiet über die Buslinie 130, sowie im Norden entlang der Weißer Str. über die Busli-
nien 131 und 134 an den ÖPNV angeschlossen. 
3 Planungsvorgaben 
 Regionalplan 
Das Plangebiet liegt innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB).

5 
 
 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet der 1. Änderung als Sondergebiet mit dem Signet 
„Schule“ dargestellt. Der westlich angrenzende Bereich ist als Mischgebiet dargestellt. Die öst-
lich, süd- und nördlich angrenzenden Bereiche sind als Grünfläche dargestellt. 
 Landschaftsplan 
Das räumliche Geltungsbereich der ersten Änderung ist nicht Bestandteil des Landschafts-
plans der Stadt Köln. Im  Zuge der ursprünglichen Bauleitplanung wurden für das gesamte 
Plangebiet die Ziele „8: zeitlich begrenzte Erhaltung bis zur Realisierung der Bauleitplanung" 
und „4: Anreicherung der Landschaft mit natürlichen Landschaftselementen unter Berücksich-
tigung bauleitplanerischer Vorhaben" formuliert und berücksichtigt. 
 Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung, Vogelschutzgebiete 
Ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein Europäisches Vogelschutzgebiet liegt 
nicht vor. 
 Bebauungsplan 
Das Plangebiet liegt im räumlichen Geltungsbereich des seit 29.04.2009 rechtsverbindlichen 
Bebauungsplans Nr. 71380/03 „Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen“. Es gilt die BauNVO von 
1990. 
Die Realisierung der Bauleitplanung ist baulich bereits nahezu umgesetzt  (siehe auch Punkt 
2.2 Vorhandene Struktur). 
Durch die vorgesehenen Änderungen entstehen im übrigen Plangebiet keine Anpassungser-
fordernisse. 
4 Planinhalte 
 Gemeinbedarfsfläche 
Nutzungserweiterung der Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehr) 
Die Zweckbestimmung „Schule/Jugendeinrichtung“ innerhalb der Gemeindebedarfsfläche wird 
um die Zweckbestimmung „Feuerwehr“ gemäß § (1) Nr. 5 BauGB erweitert. 
Für die neue Nutzung  wurde als Standort für das geplante Gerätehaus mit integrierter Ret-
tungswache bereits ein rund 3.950 m² großer Bereich an der nördlichen Grenze der Gemein-
bedarfsfläche mit unmittelbarem Anschluss an die Sürther Straße ausparzelliert. 
Das Maß der baulichen Nutzung bleibt gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan unverändert. 
Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0.6 und Geschossflächenzahl (GFZ) von 1.2 
sowie die Zahl der Vollgeschosse  mit "III" werden unverändert im Änderungsverfahren über-
nommen. Die überbaubare Grundstücksfläche wird ausschließlich durch Baugrenzen festge-
setzt. 
Hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen (BauNVO, BauONRW etc.) gilt die bei Erlass der 
Satzung geltende Fassung. 
 Öffentliche Verkehrsflächen 
Straßenprofil Sürther Straße und Am Feldrain 
Die Sürther Straße, im Bereich der Schulen OSK und EMA, besteht derzeit aus einer zweispu-
rigen Straße mit beidseitigen Grünstreifen und Rad-Gehweg. 
Die Planung sieht vor die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der festgesetzten Gemeinbe-
darfsfläche entlang der Straßen Am Feldrain und Sürther Straße um circa 1 m zu verbreitern.

6 
 
Die Gemeinbedarfsfläche verringert sich damit um c irca 388 m² zugunsten der öffentlichen 
Verkehrsfläche. 
Nördlich der Zufahrt zu den Schulen entsteht ein zusätzlicher Fahrstreifen, der für den Links-
abbiegeverkehr (Zufahrt zu den Schulen) vorgesehen ist. Für diese Straßenverbreiterung wird 
der westliche Grünstreifen zur Straße umgebaut. Südlich der  Schulzufahrt entsteht ein Fuß-
gängerüberweg mit Querungshilfe. Die geplante Verbreiterung des  östlichen Geh- und Rad-
wegs um circa 1 m soll von der Wattigniestraße bis zur Einfahrt der  Sportanlage erfolgen. 
Damit ergibt sich  zukünftig ein Regelstraßenquerschnitt von 16,3  m Breite für die Sürther 
Straße. 
Für die Straße Am Feldrain liegt noch keine endgültige Entwurfsplanung vor. Der jetzige Quer-
schnitt ist bis auf den bestehenden Linksabbieger ähnlich dem der Sürther Straße. Er besteht 
aus einer zweispurigen Straße an der jeweils pro Fahrtrichtung ein G rünstreifen und folgend 
ein Geh- und Radweg anschließen. Der Gesamtquerschnitt im Bereich des Knotenpunktes 
umfasst circa 20 m. 
Inneres Geh- und Radfahrnetz 
Der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzte Fuß- und Radweg in Ost-West Richtung (nörd-
lich der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „KITA“) soll in südlicher Rich-
tung zwischen der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ und den Schulgrundstü-
cken bis zur Straße Am Feldrain fortgesetzt werden. Die neue Wegstrecke beträgt rund 150 m 
und kann mit einer Breite von 3 m auch als Rettungsweg f ür die beiden westlich davon gele-
genen Schulgrundstücke dienen. 
Die Geh-/Radwegüberfahrt zur Straße  Am Feldrain wird abgesenkt. Die Oberflächengestal-
tung und die Beleuchtung der Fläche erfolgt gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. 
Zugunsten des neuen Weges werden circa 455 m² der nicht überbaubaren Fläche der festge-
setzten Gemeinbedarfsfläche nunmehr als Geh- und Radweg festgesetzt. 
 Öffentliche Grünfläche in Verbindung mit  Flächen oder Maßnahmen 
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natu r und 
Landschaft 
Der Ursprungsbebauungsplan setzt auf einer Fläche von insgesamt 18,2 ha Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft fest, die dem Ausgleich der 
mit der Realisierung der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft dienen. 
Hiervon werden circa 16 ha Ausgleichfläche den entsprechenden Eingriffen im Plangebiet zu-
geordnet. Diese Maßnahmenflächen erlauben einen vollständigen Ausgleich der Eingriffe und 
sind gliedernder und gestaltender Bestandteil der festgesetzten öffentlichen Grünflächen. 
Etwa 2,2 ha Ausgl eichsfläche stehen zum Ausgleich für zukünftige Eingriffe außerhalb des 
Plangebiets zur Verfügung und werden also nicht den Eingriffen im Plangebiet "Sürther Feld" 
zugeordnet. 
Die Zuordnung von Eingriff und Ausgleich erfolgte im Ursprungsbebauungs-Plan Nr.71380/03 
nach § 9 (1a) BauGB über differenzierte Ausgleichsquotienten für unterschiedliche Nutzungs-
arten (z.B. Wohngebiete, Gemeinbedarfsflächen, Verkehrsflächen). 
Im weiteren Verfahren wird die Ei ngriffs-Ausgleichs-Bilanzierung geprüft und angepasst, so-
weit dies erforderlich ist. 
Die geplante Festsetzung einer Streuobstwiese dürfte sich positiv auf die ökologische Bilanz 
auswirken.

7 
 
5 Auswirkungen der Planung 
 Umweltbelange 
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 ( 4) BauGB und der Erstel-
lung eines Umweltberichtes nach § 2a und Anlage 1 BauGB abgesehen. 
Die möglichen Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB 
werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Planung berücksichtigt. 
Schallemmissionen 
Um die Leistungsfähigkeit der Löschgruppe aufrecht zu erhalten wird einmal wöchentlich ein 
Übungsdienst abgehalten. D ies geschieht meist in den Abendstunden zwischen 19:00 und 
21:30 Uhr auf dem Hof des Gerätehauses. Neben der Einsatzabteilung der Löschgruppe wer-
den auch von der Jugendfeuerwehr regelmäßig Übungen in den späten Nachmittagsstunden 
von 16:30 Uhr bis 19:00 Uhr durchgeführt. Diese Übungen werden ohne Sonder - und Wege-
recht durchgeführt, eine Schallemission durch Sondersignalanlagen findet somit nicht statt. 
Eine Schallemission findet nur durch den Betrieb von Fahrzeugen und Aggregaten statt. 
Die beiden Rettungswag en (RTW), die am neuen Standort stationiert sein werden, werden 
nach aktuellen Prognosen insgesamt zu etwa 4.800 Einsätzen pro Jahr (circa 14 Einsätze pro 
Tag) alarmiert werden. Aufgrund der Häufung der Alarmierungen am Tage (07:00 - 19:00 Uhr) 
wird ein RTW im 24-Stunden-Dienst betrieben sowie ein weiterer als Tages-RTW. 
Dabei ist zu beachten, dass ein Teil der Einsatzfahrten nicht v on der Rettungswache starten 
z.B. wenn sich der Rettungswagen auf der Rückfahrt vom Krankenhaus befindet. Ebenso wird 
ein Teil der Einsatzfahrten ohne den Einsatz von Sondersignal durchgeführt. Zusätzlich wird 
an der neuen Rettungswache ein Notfall- Krankentransportwagen (N-KTW) stationiert. Dieser 
wird, bis auf wenige Ausnahmen, ohne eingeschaltetes Sondersignal die Rettungswache ver-
lassen. In der einsatzfreien Zeit halten sich die Mitarbeiter meist im Gebäude auf und sind mit 
der Pflege der Aus rüstung, Fortbildung sowie der Einsatznachbereitung beschäftigt, eine 
Schallemission geht von diesen Arbeiten nicht aus. 
Die oben genannten zu erwartenden Schallemissionen werden im Rahmen des Genehmi-
gungsverfahrens gutachterlich beleuchtet und gegebenenfalls durch entsprechende Maßnah-
men kompensiert werden. 
Die zukünftigen Lärmimmissionen im Plangebiet selbst sowie die Auswirkungen auf die Nach-
barschaft sollen gutachterlich ermittelt und ggf. Schallschutzmaßnahmen vorgeschlagen wer-
den. 
Baumstandorte entlang der Sürther Straße 
Die bauliche Umsetzung des Feuerwehrstandortes bedingt auch, dass durch notwendige Zu- 
und Abfahrtsbereiche der Feuerwache (hiervon sind insbesondere die Z ufahrten für die Feu-
erwehrgroßfahrzeuge betroffen). Die festgesetzte und heute vor Ort vorhandene Baumreihe 
wird somit eine größere Lücke erfahren. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist davon aus-
zugehen, dass 4 - 6 Bäume entfernt werden müssen. Es besteht die Absicht, einen Ausgleich 
auf dem Grundstück oder in räumlicher Nähe vorzusehen. 
6 Planverwirklichung und Kosten 
 Planverwirklichung 
Das zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderliche Umlegungsverfahren ist bereits er-
folgt. Grunderwerb ist nicht erforderlich. Somit entstehen der Stadt Köln dadurch keine Kos-
ten. 
Zur Umsetzung der Verbreiterung der Sür ther Straße sowie der Straße Am Feldrain wurden 
die Flurstücke 2110, 2111, 2112 und 2121 ausparzelliert und dem Straßen- und Verkehrsamt

8 
 
übertragen. Es handelt sich hierbei um einen 1 m breiten Streifen von insgesamt circa 388 m², 
der sich entlang  der Grenze zwischen öffentlichem Straßenland und der Schulgrundstücke  
erstreckt. 
Aus der Fläche für Gemeinbedarf wurde am nordwestlichen Randbereich eine rund 3.950 m² 
große Fläche (Flurstücke 2113 und 2114) ausparzelliert, die als erweiterter Standort für  die 
Berufsfeuerwehr (Rettungswache 2) und die freiwillige Feuerwehr (Löschgruppe) dienstbar 
gemacht werden soll. 
Um die innere Wegeverbindung  vollenden zu können wurden die Flurstücke 2119 und 2120 
aus der Fläche für Gemeinbedarf ausparzelliert und dem Straßen - und Verkehrsamt übertra-
gen. Die Anlage des neuen Geh - und Radwegs wird zukünftig auch als Rettungsweg für  die 
Schulen dienen. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von insgesamt circa 500 m². Im Zuge 
des Änderungsverfahrens wurde die Wegeführung durch die öffentliche Grünfläche, sowie der 
Anschluss an die Schulgrundstücke (Rettungsweg, Schulgarten) optimiert, so dass auch eine 
Anpassung zuvor genannter Parzellen erforderlich wird. 
Die Herstellung der Erschließungsanlagen erfolgt durch die Stadt Köln nach Maßgabe der je-
weils verfügbaren Haushaltsmittel. Die entstehenden Kosten der inneren Erschließung werden 
nach Maßgabe der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Köln durch die Erhebung von Er-
schließungsbeiträgen refinanziert. 
Die Herstellung der Grünflächen erfolgt überwiegend durch die Realisierung der Grünaus-
gleichsmaßnahmen und wird durch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen finanziert. 
 Kosten 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes wird voraussichtlich folgende Kosten verursachen: 
Neubau Feuerwehrgerätehaus mit integrierter Rettungswache 
Herstellungskosten (ohne Planungs- und Verfahrenskosten)  circa 10.000.000 € 
Öffentliche Straßen und Wege 
(Herstellung einschließlich erforderlich werdender Anpassungsarbeiten an bestehende Anla-
gen und Beleuchtung) 
1 m-Verbreiterung Sürther Straße über eine Länge von circa 500 m      circa   85.000 € 
1 m-Verbreiterung an Am Feldrain über eine Länge von circa 125 m      circa   22.000 € 
3 m breiter Geh- und Radweg über eine Länge von circa 153 m       circa   80.000 € 
               circa  187.000 € 
Anlage eines Schulgartens und einer Streuobstwiese 
Herstellungskosten für Schulgarten von circa 600 m²        circa   42.000 € 
Herstellungskosten für Streuobstwiese von circa 1000 m²        circa   20.000 € 
               circa   62.000 €

Beratungsverlauf (2)

27.01.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4267/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
18.01.2022
Erstellt
07.12.2021 08:33