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V/1037/2004

Bebauungsplan Nr. 494: Wolbeck - Gewerbegebiet

Vorlage 05.01.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 19.4.2

Anlage

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Anlage

33 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 1037/2004

Beschlussvorlage

2979 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 494: Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich 
Hofkamp 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich südlich Wolbecker Windmühle / öst lich Hofkamp im Stadtteil Wolbeck ist gemäß § 
2 (1) Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch 
u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflä-
chen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung  Wolbeck Stadt  
Flur 1, Flurstücke 621, 752, 2228, 2429, 2431, 2432, 3101, 3102 
Teile der Flurstücke 2546, 2547, 3078 
 
Gemarkung Wolbeck Kspl. 
Flur 2, Teil des Flurstücks 278 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2004 beschlossen die Aufstellung eines 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich südlich Wolbecker Windmühle /  östlich 
Hofkamp in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ aufzunehmen. Der Beschluss war 
an die Voraussetzung geknüpft, dass der Vorhabenträger ein schlüssiges und städtebaulich ver-
Vorlagen-Nr.: 
V/1037/2004 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 30 / 61 90 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.12.2004 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
trägliches Neuordnungskonzept für den Planbereich vorlegt. Dieser Verpflichtung ist der Vorha-
benträger zwischenzeitlich nachgekommen. Das Konzept sieht die Entwicklung eines Gewerbege-
bietes mit der Errichtung von ca. fünf nicht störenden Gewerbe- bzw. Dienstleistungsbetrieben 
(u.a. Hotel) vor.  
 
Im Planbereich befinden sich ungenehmigte Bauvorhaben gegen die die Stadt in der Vergangen-
heit ordnungsrechtlich vorgegangen ist. Für das Gebäude Goldbrink 152 besteht eine rechtskräfti-
ge Beseitigungsverfügung, deren Vollstreckung bis zum 31.12.2004 ausgesetzt ist.  
 
Eine weitere Aussetzung der Vollstreckung der Beseitigungsverfügung ist nur gerechtfertigt, wenn 
mit hinreichender Sicherheit eine Bauleitplanung erwartet werden kann, die geeignet ist, den bau-
rechtswidrigen Zustand „nachträglich“ zu heilen.  
 
Vor diesem Hintergrund soll ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan gefasst werden, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauli-
che Entwicklung in diesem Bereich entsprechend den Darstellungen des wirksamen Flächennut-
zungsplanes schafft. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 12.4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 19.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 494 (amtlicher Umring) amtlich
  • Wolbecker Windmühle
  • Goldbrink 152
  • Hofkamp

Bebauungsplan Nr. 494

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1037/2004
Typ
Vorlage
Datum
05.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37