V/1037/2004
Bebauungsplan Nr. 494: Wolbeck - Gewerbegebiet
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Anlage
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Anlage zur Vorlage Nr. 1037/2004
Beschlussvorlage
2979 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 494: Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 16.03.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich südlich Wolbecker Windmühle / öst lich Hofkamp im Stadtteil Wolbeck ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflä- chen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Wolbeck Stadt Flur 1, Flurstücke 621, 752, 2228, 2429, 2431, 2432, 3101, 3102 Teile der Flurstücke 2546, 2547, 3078 Gemarkung Wolbeck Kspl. Flur 2, Teil des Flurstücks 278 Kosten/Folgekosten Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2004 beschlossen die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ aufzunehmen. Der Beschluss war an die Voraussetzung geknüpft, dass der Vorhabenträger ein schlüssiges und städtebaulich ver- Vorlagen-Nr.: V/1037/2004 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 61 30 / 61 90 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 27.12.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - trägliches Neuordnungskonzept für den Planbereich vorlegt. Dieser Verpflichtung ist der Vorha- benträger zwischenzeitlich nachgekommen. Das Konzept sieht die Entwicklung eines Gewerbege- bietes mit der Errichtung von ca. fünf nicht störenden Gewerbe- bzw. Dienstleistungsbetrieben (u.a. Hotel) vor. Im Planbereich befinden sich ungenehmigte Bauvorhaben gegen die die Stadt in der Vergangen- heit ordnungsrechtlich vorgegangen ist. Für das Gebäude Goldbrink 152 besteht eine rechtskräfti- ge Beseitigungsverfügung, deren Vollstreckung bis zum 31.12.2004 ausgesetzt ist. Eine weitere Aussetzung der Vollstreckung der Beseitigungsverfügung ist nur gerechtfertigt, wenn mit hinreichender Sicherheit eine Bauleitplanung erwartet werden kann, die geeignet ist, den bau- rechtswidrigen Zustand „nachträglich“ zu heilen. Vor diesem Hintergrund soll ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungs- plan gefasst werden, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauli- che Entwicklung in diesem Bereich entsprechend den Darstellungen des wirksamen Flächennut- zungsplanes schafft. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 494 (amtlicher Umring) amtlich
- Wolbecker Windmühle
- Goldbrink 152
- Hofkamp
Bebauungsplan Nr. 494
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet südlich Wolbecker Windmühle / östlich Hofkamp
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1037/2004
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 05.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37