Mandari Insight

3898/2022

AN/0855/2022, Anfrage zu Autofreie Siedlungen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 28.11.2022, TOP 7.1.9

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

6258 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Wegm Sa 
Vorlagen-Nummer 
 3898/2022 
Freigabedatum 23.11.2022  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 
 
AN/0855/2022, Anfrage zu Autofreie Siedlungen 
Die Fraktionen SPD und CDU sowie Einzelmandatsträger Herr Torsten Tücks (FDP) haben in der Sit-
zung der BV 9 am 02.05.2022 folgende Fragen gestellt: 
 
1. Aus welchen Gründen gibt es im Bezirk Mülheim keine autofreien Siedlungen? 
 
2. Welche Schritte sind wann in Planungsprozessen zu unternehmen/zu beschließen, um autofreie 
Siedlungen umzusetzen? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage Nr. 1: 
 
Grundsätzlich ist zwischen "autoverkehrsfreien" und "autofreien" Siedlungen zu unterscheiden.  
 
Autoverkehrsfreie Siedlungen: 
Es handelt sich hierbei um Siedlungen mit Quartiersfreiräumen, die lediglich zu Fuß oder mit dem Fahr-
rad zugänglich sind. Hierfür müssen Stellplätze für PKW entweder unterirdisch oder in Hochgaragen 
untergebracht werden. Die Tiefgaragenzufahrt bzw. die Hochgarage sind entsprechend am Quartiers-
rand angeordnet. Liegt eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz vor (z.B. fußläufige Nähe zu S-Bahn- 
oder Stadtbahnhaltestelle), ist in der Regel die Stellplatzanzahl reduziert. Im Bezirk Mülheim werden 
derzeit beispielsweise das "Möhl-Areal" in Dellbrück und das "Quartier-Schlebuscher-Weg" in Höhen-
haus nach diesen Prinzip geplant. Beide Siedlungen verfügen zukünftig auch über sogenannte "Mobili-
täts-Hubs" mit Leihfahrrädern, Car-Sharing etc. 
 
Autofreie Siedlungen 
Diese Form von Quartieren geht noch einen Schritt weiter. Es wird gänzlich auf den Nachweis bzw. die 
Herstellung von Stellplätzen verzichtet. Hierfür ist eine außerordentlich gute Anbindung an den ÖPNV 
notwendig, sowie ein vielfältiges Angebot mit Mobilitätsalternativen (Mobilitäts-Hubs) mit Leihfahrrädern 
etc. Die bloße Abwesenheit von Stellplätzen reicht hierbei nicht aus. Es muss ein bewusster Verzicht auf 
ein eigenes Auto als Bedingung für die Nutzung der Wohnungen (Eigentum oder Miete) erfolgen. Die 
Erfahrungen mit der Siedlung in Nippes zeigen jedoch, dass eine vertragliche Verpflichtung des Auto-
verzichts schwer durchsetzbar ist und von der Verwaltung kaum nachgehalten werden kann. Rund 20 - 
30 % der Bewohner*innen besitzen trotzdem ein oder zwei Autos. Für diese Autos wurde eigens eine 
Hochgarage am Rand des Quartiers gebaut. Allerdings ist der ausnahmsweise Besitz eines Autos damit 
verbunden, die Unterbringung eigenverantwortlich auf eigene Kosten nachzuweisen. Der nachbarliche 
öffentliche Straßenraum rund um die Siedlung steht dafür nicht zur Verfügung. Er ist durch Anwohner-
parken "gesichert" und der direkten Anwohnerschaft vorbehalten.

2 
 
Direkt autofrei-taugliche Siedlungsbereiche im gesamten Stadtgebiet können erst nach umfangreichen 
Verkehrsuntersuchungen ermittelt werden. Ohne konkrete Investorenvorstellungen lässt sich das jedoch 
mit den bestehenden Ressourcen nicht in kurzer Zeit verwirklichen. Zusätzlich ist die Bereitschaft der 
Vorhabenträger je nach Projektstruktur (abhängig z.B. vom Eigentumsanteil und der Wohnform) aus 
Gründen der Vermarktungsfähigkeit autofreier Siedlungen sehr unterschiedlich ausgeprägt bzw. einge-
schränkt.  
 
Das Interesse an der Umsetzung einer autofreien Siedlungsform im Bezirk Mülheim wurde bislang we-
der von Politik noch von Vorhabenträgern signalisiert. Daher hat die Verwaltung die Entwicklung auto-
freier Siedlungen bisher nicht gezielt weiter verfolgt. Aufgrund der oben geschilderten Erkenntnisse hat 
die Verwaltung im Planungsprozess neuer Wohnbausiedlungen stattdessen gezielt auf eine größtmögli-
che Reduzierung von Stellplätzen hingewirkt und nicht auf einen gänzlichen Verzicht. 
 
Gestützt wird die Strategie der stellplatzreduzierten Siedlungsentwicklung durch die seit Juni 2022 in 
Kraft getretene Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Im Bezirk Mülheim ist in weiten Teilen eine Reduzie-
rung des Stellplatzanteils von 10 %, 20 %, 25 %, 30 % und 40 % allein durch die Lagegunst rund um die 
(Stadt-) Bahntrassen möglich (vgl. Karte "Anlage 2" der Stellplatzsatzung: https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/satzungen/stellplatzsatzung_31-05-2022.pdf ). Durch Maßnahmen wie bei-
spielsweise Car-Sharing-Angebote, Job-Tickets für Bewohner*innen und Mehrangebot für Fahrradunter-
bringung können weitere Reduzierungen erfolgen (bis zu weitere 30 %). Die Reduzierung ist allerdings 
gedeckelt auf insgesamt 50 %. In Einzelfällen können auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens und ei-
nes vertraglich gesicherten Mobilitätskonzepts weitere Reduzierungen zugelassen werden. 
 
 
Zu Frage Nr. 2: 
 
Da größere Siedlungsvorhaben in der Regel planbedürftig sind, stellt der Beschluss zur Aufstellung ei-
nes Bebauungsplans bzw. zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (VEP) den ersten relevanten 
Planungsschritt dar. Wie zuvor beschrieben werden für die Umsetzung einer konsequent autofreien 
Siedlung hohe Anforderungen an die Planung gestellt, so dass empfohlen wird, dass diese Zielsetzung 
von der Politik (Bezirksvertretungen und Stadtentwicklungsausschuss) zum frühestmöglichen Zeitpunkt 
im Verfahren formuliert wird. So können schon in einer frühen Phase der Konzeptionierung der Wohn-
bausiedlung die Rahmenbedingungen für den Verzicht auf Stellplätze geklärt werden. Im weiteren Ver-
fahren gilt es dann die bei der verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich erforderliche Überprüfung der 
Umsetzbarkeit der Planung durchzuführen. Ein Gutachten muss die Anbindung an den ÖPNV sowie die 
Wirksamkeit der in einem Mobilitätskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen einschätzen und ggf. weitere 
notwendige Maßnahmen benennen. Die tatsächliche Umsetzung und das dauerhafte Betreiben der 
Maßnahmen muss über städtebauliche Verträge sichergestellt werden. Die Überprüfung und Durchsetz-
barkeit der vertraglichen Vereinbarungen ist, wie die Erfahrungen in Nippes zeigen, allerdings nur 
schwer von der Verwaltung nachzuhalten.  
 
Eine Neuausrichtung der Planung im Zuge späterer Verfahrensschritte wie des "Vorgabenbeschlusses" 
oder der öffentlichen Auslegung sind nicht zu empfehlen, da dies deutliche Verfahrensverzögerungen 
nach sich ziehen könnte.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3898/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.11.2022
Erstellt
16.11.2022 15:29