3898/2022
AN/0855/2022, Anfrage zu Autofreie Siedlungen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
6258 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Wegm Sa Vorlagen-Nummer 3898/2022 Freigabedatum 23.11.2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 28.11.2022 AN/0855/2022, Anfrage zu Autofreie Siedlungen Die Fraktionen SPD und CDU sowie Einzelmandatsträger Herr Torsten Tücks (FDP) haben in der Sit- zung der BV 9 am 02.05.2022 folgende Fragen gestellt: 1. Aus welchen Gründen gibt es im Bezirk Mülheim keine autofreien Siedlungen? 2. Welche Schritte sind wann in Planungsprozessen zu unternehmen/zu beschließen, um autofreie Siedlungen umzusetzen? Antwort der Verwaltung: Zu Frage Nr. 1: Grundsätzlich ist zwischen "autoverkehrsfreien" und "autofreien" Siedlungen zu unterscheiden. Autoverkehrsfreie Siedlungen: Es handelt sich hierbei um Siedlungen mit Quartiersfreiräumen, die lediglich zu Fuß oder mit dem Fahr- rad zugänglich sind. Hierfür müssen Stellplätze für PKW entweder unterirdisch oder in Hochgaragen untergebracht werden. Die Tiefgaragenzufahrt bzw. die Hochgarage sind entsprechend am Quartiers- rand angeordnet. Liegt eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz vor (z.B. fußläufige Nähe zu S-Bahn- oder Stadtbahnhaltestelle), ist in der Regel die Stellplatzanzahl reduziert. Im Bezirk Mülheim werden derzeit beispielsweise das "Möhl-Areal" in Dellbrück und das "Quartier-Schlebuscher-Weg" in Höhen- haus nach diesen Prinzip geplant. Beide Siedlungen verfügen zukünftig auch über sogenannte "Mobili- täts-Hubs" mit Leihfahrrädern, Car-Sharing etc. Autofreie Siedlungen Diese Form von Quartieren geht noch einen Schritt weiter. Es wird gänzlich auf den Nachweis bzw. die Herstellung von Stellplätzen verzichtet. Hierfür ist eine außerordentlich gute Anbindung an den ÖPNV notwendig, sowie ein vielfältiges Angebot mit Mobilitätsalternativen (Mobilitäts-Hubs) mit Leihfahrrädern etc. Die bloße Abwesenheit von Stellplätzen reicht hierbei nicht aus. Es muss ein bewusster Verzicht auf ein eigenes Auto als Bedingung für die Nutzung der Wohnungen (Eigentum oder Miete) erfolgen. Die Erfahrungen mit der Siedlung in Nippes zeigen jedoch, dass eine vertragliche Verpflichtung des Auto- verzichts schwer durchsetzbar ist und von der Verwaltung kaum nachgehalten werden kann. Rund 20 - 30 % der Bewohner*innen besitzen trotzdem ein oder zwei Autos. Für diese Autos wurde eigens eine Hochgarage am Rand des Quartiers gebaut. Allerdings ist der ausnahmsweise Besitz eines Autos damit verbunden, die Unterbringung eigenverantwortlich auf eigene Kosten nachzuweisen. Der nachbarliche öffentliche Straßenraum rund um die Siedlung steht dafür nicht zur Verfügung. Er ist durch Anwohner- parken "gesichert" und der direkten Anwohnerschaft vorbehalten. 2 Direkt autofrei-taugliche Siedlungsbereiche im gesamten Stadtgebiet können erst nach umfangreichen Verkehrsuntersuchungen ermittelt werden. Ohne konkrete Investorenvorstellungen lässt sich das jedoch mit den bestehenden Ressourcen nicht in kurzer Zeit verwirklichen. Zusätzlich ist die Bereitschaft der Vorhabenträger je nach Projektstruktur (abhängig z.B. vom Eigentumsanteil und der Wohnform) aus Gründen der Vermarktungsfähigkeit autofreier Siedlungen sehr unterschiedlich ausgeprägt bzw. einge- schränkt. Das Interesse an der Umsetzung einer autofreien Siedlungsform im Bezirk Mülheim wurde bislang we- der von Politik noch von Vorhabenträgern signalisiert. Daher hat die Verwaltung die Entwicklung auto- freier Siedlungen bisher nicht gezielt weiter verfolgt. Aufgrund der oben geschilderten Erkenntnisse hat die Verwaltung im Planungsprozess neuer Wohnbausiedlungen stattdessen gezielt auf eine größtmögli- che Reduzierung von Stellplätzen hingewirkt und nicht auf einen gänzlichen Verzicht. Gestützt wird die Strategie der stellplatzreduzierten Siedlungsentwicklung durch die seit Juni 2022 in Kraft getretene Stellplatzsatzung der Stadt Köln. Im Bezirk Mülheim ist in weiten Teilen eine Reduzie- rung des Stellplatzanteils von 10 %, 20 %, 25 %, 30 % und 40 % allein durch die Lagegunst rund um die (Stadt-) Bahntrassen möglich (vgl. Karte "Anlage 2" der Stellplatzsatzung: https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/satzungen/stellplatzsatzung_31-05-2022.pdf ). Durch Maßnahmen wie bei- spielsweise Car-Sharing-Angebote, Job-Tickets für Bewohner*innen und Mehrangebot für Fahrradunter- bringung können weitere Reduzierungen erfolgen (bis zu weitere 30 %). Die Reduzierung ist allerdings gedeckelt auf insgesamt 50 %. In Einzelfällen können auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens und ei- nes vertraglich gesicherten Mobilitätskonzepts weitere Reduzierungen zugelassen werden. Zu Frage Nr. 2: Da größere Siedlungsvorhaben in der Regel planbedürftig sind, stellt der Beschluss zur Aufstellung ei- nes Bebauungsplans bzw. zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (VEP) den ersten relevanten Planungsschritt dar. Wie zuvor beschrieben werden für die Umsetzung einer konsequent autofreien Siedlung hohe Anforderungen an die Planung gestellt, so dass empfohlen wird, dass diese Zielsetzung von der Politik (Bezirksvertretungen und Stadtentwicklungsausschuss) zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Verfahren formuliert wird. So können schon in einer frühen Phase der Konzeptionierung der Wohn- bausiedlung die Rahmenbedingungen für den Verzicht auf Stellplätze geklärt werden. Im weiteren Ver- fahren gilt es dann die bei der verbindlichen Bauleitplanung grundsätzlich erforderliche Überprüfung der Umsetzbarkeit der Planung durchzuführen. Ein Gutachten muss die Anbindung an den ÖPNV sowie die Wirksamkeit der in einem Mobilitätskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen einschätzen und ggf. weitere notwendige Maßnahmen benennen. Die tatsächliche Umsetzung und das dauerhafte Betreiben der Maßnahmen muss über städtebauliche Verträge sichergestellt werden. Die Überprüfung und Durchsetz- barkeit der vertraglichen Vereinbarungen ist, wie die Erfahrungen in Nippes zeigen, allerdings nur schwer von der Verwaltung nachzuhalten. Eine Neuausrichtung der Planung im Zuge späterer Verfahrensschritte wie des "Vorgabenbeschlusses" oder der öffentlichen Auslegung sind nicht zu empfehlen, da dies deutliche Verfahrensverzögerungen nach sich ziehen könnte.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3898/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.11.2022
- Erstellt
- 16.11.2022 15:29