V/0531/2010
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf dem Nottulner Landweg, Anregung gemäß § 24 GO NRW von den Eheleuten Paulfeierborn sowie zwei weiteren Anliegern vom 28.07.2009
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Berichtsvorlage
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V/0531/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf dem Nottulner Landweg, Anregung gemäß § 24 GO NRW von den Eheleuten Paulfeierborn sowie zwei weiteren Anliegern vom 28.07.2009 (lfd. Nr. 96/2009) Beratungsfolge 09.09.2010 Bezirksvertretung Münster-West Bericht Bericht: Die Anregung wurde in der Sitzung der Bezir ksvertretung Münster-West am 03.09.2009 bekannt gegeben. Die Eingeber beantragen, auf dem No ttulner Landweg zwischen den Einmündungen „Dorffeldstraße“ und „Buchenweg“ einen Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) als Querungshilfe anzulegen. Hierfür werden verschiedene Standorte vorgeschlagen. Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: Der Nottulner Landweg weist keine Unfallhäufungslinie oder -stelle auf. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustan- des der Straße besteht daher nicht. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges zu rechtfertigen. Zum einen setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges voraus, dass der Fußgänger- Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Über querungsstelle hinreichend gebündelt auftritt, um überhaupt einen Sicherheitsgewinn zu ermöglichen. Eine derartige Bündelung ist am Nottulner Landweg aktuell nicht festzustellen. Zum anderen sind Mindestzahlen über querende Fußgänger und Radfahrer zu erreichen. Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 24.09.2009 erhoben. Dabei wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer im Abschnitt zwischen der Dorffeldstraße und Buchenweg mit folgendem Ergebnis festgestellt: 7.00 - 8.00 Uhr: 21 Fußgänger und 2 Radfahrer; 8.00 - 9.00 Uhr: 5 Fußgänger und 4 Radfahrer; 12.00 - 13.00 Uhr: 2 Fußgänger und 1 Radfahrer; Vorlagen-Nr.: V/0531/2010 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 18.08.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0531/2010 13.00 - 14.00 Uhr: 3 Fußgänger und 2 Radfahrer. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geringen Querungsfrequenz ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) nach den R-FGÜ 2001 an keiner der von den Antragstellern vorgeschlagenen Stellen in Betracht kommt. Eine bauliche Veränderung der Straße Nottulner Landweg wäre allerdings verkehrsrechtlich zulässig. Bei einem Ortstermin, an dem Vertreter der Verwaltung, der Polizei, der Politik und der Eingeber teilnahmen, wurde der Sachverhalt erörtert. Als Ergebnis wurde vereinbart, dass als Alternative zum Fußgängerüberweg auch die Anlage eines Fahrbahnteilers zur Verbesserung der Überque- rungsmöglichkeit des Nottulner Landweges geprüft wird. Als möglicher Standort für eine Querungshilfe würde sich der Bereich in Höhe der Hausnummer 43 b anbieten. Hier könnte unter Inanspruchnahme des vorhandenen Parkstreifens eine Mittelin- sel in der erforderlichen Breite von 2,50 m gebaut werden (Anlage 2). Die Fahrstreifenbreite im Bereich des Fahrbahnteilers würde 3,50 m betragen. Bei dieser Fahrbahnbreite wäre weiterhin die Markierung eines Schutzstreifens gemäß ERA 2009 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) in einer Breite von 1,25 m möglich. Der süd liche Gehweg würde zu Gunsten der Querungshilfe von 3,25 m auf 2,50 m Breite reduziert. Die vorhandene Leuchte auf der Südseite müsste ver- setzt werden. Für den Bau der Querungshilfe müssten einschließlich des Versetzen des Beleuchtungsmastes Baukosten in Höhe von ca. 58.000 € veranschlagt werden. Für die Maßnahme stehen jedoch derzeit keine Finanzmittel zur Verfügung. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist derzeit nicht abzusehen, wann eine Bereitstellung der Finanzmittel möglich sein wird. Die Verwaltung wird die Anregung in diesem Sinne beantworten. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NW, lfd. Nr. 46/2007 Anlage 2: Lageplan
Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NRW
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Anlage 1 zur Vorlage V/0531/2010 Blatt 1 – 3 Anregung Nr. 96/2009 Anlage 1 zur Vorlage V/0531/2010 Blatt 1 – 3 Anregung Nr. 96/2009 Anlage 1 zur Vorlage V/0531/2010 Blatt 1 – 3 Anregung Nr. 96/2009
Anlage 2: Lageplan
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Anlage 2 zur Vorlage V/0531/2010 Reg. Nr. Amt für Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Datum [name jearbeitet |Mai 2010 |Sowa Nottulner Landweg ezeichne|Mai 2010 |Sowa laßstab 0. pl. Fahrbahnteiler Plotdatum 24.06.20
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Dorffeldstraße
- Nottulner Landweg
- Buchenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0531/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37