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V/0531/2010

Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf dem Nottulner Landweg, Anregung gemäß § 24 GO NRW von den Eheleuten Paulfeierborn sowie zwei weiteren Anliegern vom 28.07.2009

Vorlagen 24.06.2010

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 09.09.2010, TOP 3.1

Berichtsvorlage

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Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NRW

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Anlage 2: Lageplan

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Berichtsvorlage

4233 Zeichen

V/0531/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf dem Nottulner Landweg, Anregung gemäß § 24 GO 
NRW von den Eheleuten Paulfeierborn sowie zwei weiteren Anliegern vom 28.07.2009 (lfd. Nr. 
96/2009) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2010 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Anregung wurde in der Sitzung der Bezir ksvertretung Münster-West am 03.09.2009 bekannt 
gegeben. Die Eingeber beantragen, auf dem No ttulner Landweg zwischen den Einmündungen 
„Dorffeldstraße“ und „Buchenweg“ einen Zebrastreifen (Fußgängerüberweg) als Querungshilfe 
anzulegen. Hierfür werden verschiedene Standorte vorgeschlagen.  
 
Die Verwaltung hat das Anliegen geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: 
 
Der Nottulner Landweg weist keine Unfallhäufungslinie oder -stelle auf. Eine verkehrsrechtliche 
Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustan-
des der Straße besteht daher nicht. 
 
Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien 
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müssen bestimmte 
Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges zu rechtfertigen. 
 
Zum einen setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges voraus, dass der Fußgänger-
Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Über querungsstelle hinreichend gebündelt auftritt, um 
überhaupt einen Sicherheitsgewinn zu ermöglichen. Eine derartige Bündelung ist am Nottulner 
Landweg aktuell nicht festzustellen.  
 
Zum anderen sind Mindestzahlen über querende Fußgänger und Radfahrer zu erreichen. Die 
Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 24.09.2009 erhoben. Dabei 
wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer im Abschnitt zwischen der Dorffeldstraße und 
Buchenweg mit folgendem Ergebnis festgestellt: 
 
 7.00   -   8.00 Uhr:     21 Fußgänger und 2 Radfahrer; 
 8.00   -   9.00 Uhr:       5 Fußgänger und 4 Radfahrer; 
12.00  - 13.00 Uhr:       2 Fußgänger und 1 Radfahrer; 
Vorlagen-Nr.: 
V/0531/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.08.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0531/2010 
 
13.00  - 14.00 Uhr:       3 Fußgänger und 2 Radfahrer. 
 
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geringen Querungsfrequenz ein 
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) nach den R-FGÜ 2001 an keiner der von den Antragstellern 
vorgeschlagenen Stellen in Betracht kommt. Eine bauliche Veränderung der Straße Nottulner 
Landweg wäre allerdings verkehrsrechtlich zulässig. 
 
Bei einem Ortstermin, an dem Vertreter der Verwaltung, der Polizei, der Politik und der Eingeber 
teilnahmen, wurde der Sachverhalt erörtert. Als Ergebnis wurde vereinbart, dass als Alternative 
zum Fußgängerüberweg auch die Anlage eines Fahrbahnteilers zur Verbesserung der Überque-
rungsmöglichkeit des Nottulner Landweges geprüft wird. 
 
Als möglicher Standort für eine Querungshilfe würde sich der Bereich in Höhe der Hausnummer 
43 b anbieten. Hier könnte unter Inanspruchnahme des vorhandenen Parkstreifens eine Mittelin-
sel in der erforderlichen Breite von 2,50 m gebaut werden (Anlage 2). Die Fahrstreifenbreite im 
Bereich des Fahrbahnteilers würde 3,50 m betragen. Bei dieser Fahrbahnbreite wäre weiterhin 
die Markierung eines Schutzstreifens gemäß ERA 2009 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) 
in einer Breite von 1,25 m möglich. Der süd liche Gehweg würde zu Gunsten der Querungshilfe 
von 3,25 m auf 2,50 m Breite reduziert. Die vorhandene Leuchte auf der Südseite müsste ver-
setzt werden. 
 
Für den Bau der Querungshilfe müssten einschließlich des Versetzen des Beleuchtungsmastes 
Baukosten in Höhe von ca. 58.000 € veranschlagt werden. Für die Maßnahme stehen jedoch 
derzeit keine Finanzmittel zur Verfügung. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist derzeit 
nicht abzusehen, wann eine Bereitstellung der Finanzmittel möglich sein wird. 
 
Die Verwaltung wird die Anregung in diesem Sinne beantworten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NW, lfd. Nr. 46/2007 
Anlage 2: Lageplan

Anlage 1: Anregung gem. § 24 GO NRW

208 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0531/2010 Blatt 1 – 3 
 
Anregung Nr. 96/2009

Anlage 1 zur Vorlage V/0531/2010 Blatt 1 – 3 
 
Anregung Nr. 96/2009

Anlage 1 zur Vorlage V/0531/2010 Blatt 1 – 3 
 
Anregung Nr. 96/2009

Anlage 2: Lageplan

231 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0531/2010

Reg. Nr.

Amt für Stadtentwicklung
Stadtplanung

Verkehrsplanung Datum [name

jearbeitet |Mai 2010 |Sowa

Nottulner Landweg ezeichne|Mai 2010 |Sowa

laßstab 0.
pl. Fahrbahnteiler Plotdatum 24.06.20

Beratungsverlauf (1)

09.09.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dorffeldstraße
  • Nottulner Landweg
  • Buchenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0531/2010
Typ
Vorlagen
Datum
24.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37