1807/2017
Vergabe- und Baubeschluss Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring - Erneuerung der Brandschutztüren
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Anlage 2 - Kostenberechnung GW vom 03.08.2016
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AnLkne 2 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln / 7 Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-1:2008-12 Kostenberechnung nur Dienststelle: 262/45 Felder ausfüllen ! 03.08.2016 Can | 20681 Bauherr: 230/. 4 Bauherr: Liegenschaftsamt der Stadt Köln Baumaßnahme: Erneuerung Brandschutztüren 113]5]719 zuschußfähig Projektnummer: 45-61507-008 2|4|6]8|0 nicht zuschußfähig Haushaltsstelle WEII 61507 [Summe 10 Hnstck —35354L N | ___-eurl [Summe 200 HerrichtenundErschifen 2 | ____-EuR| [Summe 400 Bauwerk-TechnischeAlaen | ___ EUR] [summe 00 Auenngen DD | _____-EUR| [Summe _600 Ausstattung und Kunstwerke | ___ -EUR| |__25.619 EUR] MwSt. 19 % | Zum 2 | __160.458EUR Gesamtkosten brutto 160.458 EUR Fachtechnisch geprüft: Fachtechnisch erstellt: ac [4] 7 NamerDatum _ [TEHSNET ZAIO8 ll Unterschrift: / A ME Name/Datum 22.08.2016 Unterschrift: Seite 1 von5 Fläche Baugrundstück FBG Bruttogeschoßfläche BGF a Bruttogeschoßfläche BGF b Umbauter Raum BRI a Umbauter Raum BRI b Fassadenfläche EDV berechnet 100 Grundstück Grundstückswert Grundstücksnebenkosten Freimachen 200 Herrichten und Erschließen Herrichten Öffentliche Erschließung Nichtöffentliche Erschließung Ausgleichsabgaben Bebaute Fläche GRF Nutzfläche NGF Kontruktionsgrundfläche KGF Teilbetrag Zwischenbetrag Summe 10 EUR] Summe 120 EUR] Summe10[ _ |] Summe 210 Summe 20[ __ -EUR] Summe 230 Summe 20[ EUR] Sum Gesamtbetrag Seite‘ 2 von 5 KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 300 Bauwerk - Baukonstruktionen Baugrube Summe 310 Gründung Summe 320 Außenwände 331 Tragende Außenwände 332 Nichttragende Außenwände 333 Außenstützen 334 Außentüren und -fenster 335 Außenwandbekleidungen außen 336 Außenwandbekleidungen innnen 337 Elementierte Außenwände 338 Sonnenschutz 339 Außenwände, sonstiges Außenwände Innenwände 341 Tragende Innenwände 342 Nichttragende Innenwände 343 Innenstützen 344 Innentüren und -fenster 345 Innenwandbekleidungen 346 Elementierte Innenwände 349 Innenwände, sonstiges Innenwände 88.600 EUR EIER [| 11.350 EUR Summe 340 Decken Summe 350 Dächer 361 Dachkonstruktionen 362 Dachfenster, Dachöffnungen 363 Dachbeläge 364 Dachbekleidungen 369 Dächer, sonstiges Dächer Baukonstruktive Einbauten 371 _ Allgemeine Einbauten fe ee 372 Besondere Einbauten ES 379 _Baukonstrukt. Einbauten, sonstiges I 1 Baukonstruktive Einbauten Summe 370 390 Sonst. Maßn. für Baukonstruktionen 391 Baustelleneinrichtung 392 Gerüste 393 Sicherungsmaßnahmen 394 Abbruchmaßnahmen 395 Instandsetzung 396 Recycling,Zwischendepo. ‚Entsorgung 397 Schlechtwetterbau 398 Zusätzliche Maßnahmen 399 Sonst. Maßn. f. Baukonstr., sonstiges Sonst. Maßn.Baukonstruktionen BEE ee I | 9.600 EUR Summe 390 9.600 EUR Summe 300 109.550 EUR Seite 3 von 5 KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 400 Bauwerk - Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Summe410L____ -EUR] Wärmeversorgungsanlagen Summe 40 0 -EUR] Lufttechnische Anlagen Summe430 _____ -EUR] Starkstromanlagen Hoch- und Mittelspannungsanlagen Eigenstromversorgungsanlagen Niederspannungsschaltanlagen Niederspannunggs- Installationsanlagen et Beleuchtungsanlagen 2) Blitzschutz- und Erdungsanlagen Starkstromanlagen, sonstiges Starkstromanlagen Summe40| 2 -EUR]| Fernmelde- und informationstech. Anl. Summe4s0[ __ _ -EUR| Förderanlagen Summess0| __ -EUR] Nutzungsspezifische Anlagen Summe40[ ____ -EUR] Gebäudeautomation Summe40[ _—_ -EUR] Sonstige Maßnahmen für TechniscoA Summe40[_ _ _ ___ -EUR] Summe40f 3 __ -EuR| 500 Außenanlagen Geländeflächen Summe 510 ___—__ -EUR] Befestigte Flächen Summe520 0 -EUR] Baukonstruktionen in Außenanlagen Summe 530 -EUR] Technische Anlagen in Außenanlagen Summes0[ _ ___ -EUR] Einbauten in Außenanlagen Summe 550 5 -EUR] Einbauten in Außenanlagen Summe 570 ____ -EUR] Sonstige Maßnahmen für Außenanl. Summes90[_ _____ -EUR] Summe500| _ -EUR| Seite 4 von 5 KGR Teilbetrag Zwischenbetrag Gesamtbetrag 600 Ausstattung und Kunstwerke Ausstattung Summe siol _ EUR] Kunstwerke Summe 620 EUR] 700 Baunebenkosten 710 Bauherrenaufgaben 711 Projektleitung 712 Projektsteuerung 713 Betriebs- und Organisationsberatung 719 _Bauherrenaufgaben, sonstiges Bauherrenaufgaben Summe 10] EUR] Vorbereitung der Objektplanung Summe 720[ EUR] Architekten- und Ingenierleistungen 731 Gebäude 732 Freianlagen 733 Raumbildende Ausbauten 734 Ingenierbauwerke u. Verkehrsanlagen 735 Tragwerkplanung 736 Technische Ausrüstung 739 Architekten- u. Ingenier-Leistungen, sonstiges Architekten- und Ingenierleistungen 25.289 EUR 740 Gutachten und Beratung 741 Thermische Bauphysik 742 Schallschutz und Raumakustik EEE 743 _Bodenmechanik, Erd-und Grundbau Eee 744 Vermessung EEE 745 _ Lichttechnik, Tageslichttechnik en 749 Gutachten und Beratung, sonstiges [De Gutachten und Beratung Summe 0| 2 -EUR]| 750 Kunst 751 _ Kunstwettbewerbe et 752 Honorare | 759 Kunst, sonstiges [SE Kunst Summe 50| 2 -EUR| Finanzierung. 761 _ Finanzierungskosten I. el 762 Zinsen vor Nutzungsbeginn ji me 769 Finanzierung, sonstiges [Bez] Finanzierung Summe 0|_ ___-EUR] 770 Allgemeine Baunebenkosten 771 Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen 772 Bewirtschaftungskosten 773 __Bemusterungskosten 774 Betriebskosten während der Bauzeit 779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges Allgemeine Baunebenkosten Summe 0) 6] Sonstige Baunebenkosten Sonstige Baunebenkosten j Summe 0 |] Summe 700) 25.289 EUR Seite 5 von 5 Bes. Leistungen 1 Bes. Leistungen 2 PS/PL Projektsteuerung < 500.000 Euro ( “ Jauf anr. Kosten ) Projektleitung < 500.000 Euro 50 % aus PS 50,00% |. .0.00€ | 000€ Nebenkosten 3,00% < 500.000 Euro Projektsteuerung nach AHO < 500.000 Euro (von anr. Kosten ) > 500.000 Euro Nebenkosten 0,00 € Energiemanagement / Bauphsik Abrechnung über Std. x der GW Vollkostenstundensatz ( in 2016: 78,30 er I emo Schadsioiguachte Ferrara] Sige KO Leistung 0,00 EUR En FREE Gesamtsumme Honorare (netto ) 25.288,87 € Sonstige Ingenieur Leistungen Auftragnehmer:
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 1807/2017 Freigabedatum 22.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe- und Baubeschluss Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring - Erneuerung der Brandschutztüren Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss stellt den Bedarf für die Erneuerung der Brandschutztüren in der städtischen Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring in Höhe der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Kosten (134.839,00 € netto) fest. Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Erneuerung der Brandschutztü- ren entsprechend den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben und verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Nach Submission wird die Verwaltung ermächtigt, die ausgeschriebenen Brandschutztüren unmittelbar zu beauftragen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Bauunterhaltungsetat. Die erforderlichen Mittel stehen für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – zur Verfügung. Alternative: Keine. Die Türen sind aufgrund des gesetzlichen vorgeschriebenen Brandschutzes entspre- chend zu erneuern. Liegenschaftsausschuss 04.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 134.839 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Stadt Köln ist Eigentümerin der Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring, verwaltet wird diese durch die Liegenschaftsverwaltung. Mit Vorlagen-Nr. 0041/2017 hat der Rat der Stadt Köln in seiner Sitzung am 14.02.2017 der Sanierung (statische Ertüchtigung nebst zusammenhängenden Arbeiten) der Tiefgarage Kai- ser-Wilhelm-Ring zugestimmt. Die Maßnahme befindet sich derzeit im erforderlichen Verga- beverfahren seitens der Gebäudewirtschaft. Nach vorliegendem Zeitplan ist mit der Umset- zung der Maßnahme ab Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 zu rechnen. Im Zuge der Bestandsaufnahme zur der o. g. Sanierungsmaßnahme wurde festgestellt, dass die vorhandenen Brandschutztüren aufgrund Ihres Alters und des Zustandes ebenfalls einer dringenden Erneuerung bedürfen. Eine brandschutztechnische Stellungnahme durch ein staatlich anerkanntes Sachverständigenbüro bestätigt die Maßnahme. Die Gebäudewirt- schaft beabsichtigt, die derzeit verbauten Brandschutztüren parallel zu der stattfindenden Sanierungsmaßnahme gegen bauaufsichtlich zugelassene Türen auszutauschen. Die von der Gebäudewirtschaft erstellte Kostenberechnung zur Erneuerung der Brandschutz- türen vom 22.08.2016 schließt mit Kosten in Höhe von 134.839€ netto inclusive Honorare. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung geprüft und der Erneuerung der Brandschutztüren vorbehaltlich einer Überarbeitung der Leistungsverzeichnisse (Abforderung von Zulassungen und Prüfzeugnissen) mit Schreiben vom 24.05.2017 anerkannt. 3 Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der z. Zt. bestehenden brandschutztechnischen Defekten / Mängeln an den vor- handenen Brandschutztüren sind diese dringend zu erneuern. Die Maßnahme soll parallel zu der stattfindenden statischen Sanierungsmaßnahme ab Herbst 2017 stattfinden. Eine Ent- scheidung in der Sitzung des Liegenschaftsausschuss am 19.09.2017 führt aus Gründen des noch durchzuführenden Vergabeverfahrens zu erheblichen Zeitverzögerungen bei der Um- setzung der Maßnahme.
Anlage 3 - Zustimmung RPA vom 24.05.2017
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kuuahe 5 „14 29.05.2017 143 A Herr Jünger 25039 23 vi Ü. Kostenberechnung über die Erneuerung der Brandschutztüren in der Tiefgarage Kaiser- Wilhelm-Ring. RPA NT: 2017-0626 2016-1263(alt) Kosten vor Prüfung: 134.839,00 € Kosten nach Prüfung: 134.839,00 € Sehr geehrte Damen und Herren, Am 20.04.2017 wurde die Köstenberechnung wieder vorgelegt. Die vereinbarte Stellung- nahme zum Brandschutz wurde am 23.05.2017 nachgereicht. Diese wurde von Burckhard, Pabst + Partner Ingenieuren + Architekten ausgearbeitet. Folgendes ist bei.der Prüfung der Kostenberechnung aufgefallen: Vorbemerkungen liegen zu dieser Maßnahme nicht bei. Das vorgelegte Leistungsverzeichnis, das als Kostenberechnung dient, ist in einigen Punkten nicht aussagekräftig, wir empfehlen in den Vorbemerkungen oder im Leistungstext darauf hinzuweisen, dass Zulassungen und Prüfzeugnisse als nachweise vorzulegen sind, dies gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis. Als Beispiel wird der wieder zu verwendende Haft- magnet angeführt. Es ist fraglich, ob die vorhandenen Haftmagneten mit den neuen Türen eine bauaufsichtliche Zulassung oder ein bauaufsichtliches Prüfzeugnis besitzen. Hier be- steht ein Kostenrisiko und es ist mit Nachträgen zu rechnen. Vorbehaltlich der Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses mit den Ergänzungen, die sich aus der Brandschutzbegehung ergeben haben, wird der Kostenberechnung zugestimmt. Die erforderlichen-dWehraufwendungen sollten sich im Rahmen der Abweichungen zur Kostenbe- Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 - Brandschutztechnische Stellungnahme_TG Kaiser-Wilhelm-Ring
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Partnerschaftsgesellschaft Amtsgericht Essen PR 3331 Daniela Burckhardt Dipl.-Ing. (FH) Architektin staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes Astrid Pabst Dipl.-Ing. staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes Michael Grünewald Dipl.-Ing. staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes Oliver Roufosse Dipl.-Ing. Architekt Lüderichstraße 2-4 /51105 Köln Telefon (+49) 221 88 09 11 90 Telefax (+49) 221 88.09 11 99 info@bpp-ing.de / www.bpp-ing.de Sparkasse Köln Bonn IBAN DE86 3705 0198 1932 6183 31 BIC COLSDE3IXXX Ansprechpartner: Herr Grünewald Durchwahl: 0221 88 09 11 94 170522_Stellungnahme_TG Kaiser-Wilhelm-Ring n| Burckhardt, Pabst + Partner 29 Ingenieure + Architekten Anıtae A STELLUNGNAHME ZUM BRANDSCHUTZ Soll- / Ist- Abgleich Projekt: Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring Kaiser-Wilhelm-Ring 50672 Köln Auftraggeber: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Stand: 22.05.2017 Auftrag Nr.: 16037_00_B Diese Stellungnahme zum Brandschutz umfasst die Seiten 1 - 18 sowie die Anlagen 1 und 2. Sie darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Verfasser. Stellungnahme zum Brandschutz ‘BP Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage =) Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 2/18 INHALTSVERZEICHNIS % ee EEE RER EINER NEED NERENREENNENEREREHERKAEEKEREEEREEFEEFEHPFEFREEKPERPR, 4 1.1. Aufgabenstellung und Auftrag ih 1.2, Zitierte Rechtsgrundlagen und Literatur... dh 1.3. Ortstermin Pe} 1.4. Baubeschreibung... er.) 1.5. Baurechtliche Einordnung .. PR; 1.6. Schutzziele .......nnnn 6 2. Evakuierungskonzept.. un 6 2.1. Rettungswege 6 2.2. Höchstzulässige Zahl der Nutzer. 7 3. Brandschutz auf dem Grundstück BI ı 3.1. Feuerwehrzufahrt und Aufstellflächen .. rt 32, Löschwasserversorgung wur 383; Schutz der Nachbarbebauung .. wu 4. Baulicher Brandschutz ............ „8 4.1. Brandabschnittei.....ssc0es00c000s000000 8 4.2. Trennung zwischen Garagen und anders genutzten Räumen 4.3. Tragwerk, Wände, Decken 4.4. Treppen, Treppenräume, Vorräume... 4.5. Aufzüge und Aufzugsvorräume. 4.6. Unterdecken 4.1; Bekleidungen und Dämmschichten ... 4.8. Lüftung.. 4.9. Leitungen. 5. Technischer Brandschutz . 5.1. Sprinkleranlage «aussen. 5.2. Wandhydranten, Steigleitungen... 5,9, Feuerlöscher 5.4. Brandmelde- und Alarmierungsanlage 5.5, Entrauchung 5.6. Sicherheitsbeleuchtung 5.1. Ersatzstromversorgung 5.8. Blitzschutz 6. Organisatorischer Brandschutz. 7 Maßnahmenliste .....unnenn 8. Schlussbemerkung...nnnnennnnr Stellungnahme zum Brandschutz RP Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage 2) Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 3/18 ANLAGE 1 Bestätigung über die Löschwasserversorgung und die Lage der Unterflurhydranten ANLAGE 2 Grundrissplan mit Angabe der Mängel Übersichtsplan Parkgeschoss -1 und 22.05.2017 ohne Maßstab Übersichtsplan Parkgeschoss -2 Stellungnahme zum Brandschutz R| Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 4/18 1. Grundlagen 1.1. Aufgabenstellung und Auftrag Die Tiefgarage „Kaiser-Wilhelm-Ring” wurde Mitte der 80er Jahre genehmigt und errichtet. Die geschlossene Großgarage umfasst zwei unterirdische Geschosse. Sie wird öffentlich genutzt und durch die Stadt Köln unterhalten. Unterhalb der Tiefgarage verläuft der Stadtbahntunnel zwischen Friesen- und Ebertplatz. Die Stadtbahnhaltestelle Mediapark/Christophstraße grenzt unmittelbar an die Garage an. Der Unterzeichner wurde von der Stadt Köln beauftragt, den heutigen Bestand der Tiefgarage im Hinblick auf den baulichen Brandschutz zu überprüfen und eventuelle Mängel aufzuzeigen. Diese Mängel werden in einer Maßnahmenliste im Kapitel 7 zusammengefasst und priorisiert. Gegenstand der Beurteilung ist ausschließlich die Garagenfläche, deren Rettungswege und die Abtrennung der Garage von übrigen Nutzungen. 1.2. Zitierte Rechtsgrundlagen und Literatur [1] Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NW), vom 26. Juni 1984 [2] Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung [VV BauO NW) vom 29. November 1984 [3] Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Garagenverordnung = GarVO) vom 16. März 1973 einschließlich der Ausführungsanweisung zur Garagenverordnung [AA-GarVO) vom 25. Mai 1976 und der Änderung vom 21. September 1976 [4] DIN 4102, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen [5] Bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (Musterentwurf), Fassung Januar 1984 6] Muster Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MRbAalei], Fassung September 1988 [7] Baugenehmigung AZ 630/B11/585/85 vom 01.03.1985 zur Tiefgarage „Kaiser-Wilhelm-Ring“ [8] Zusicherung AZ 630/2/5886/84 vom 07.09.1984 9] Brandschutzsanierungskonzept der Fa. BE + P, Bendel Ehlenz + Partner, Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH vom 03.08.2015 [10] Diverse Ausführungspläne beider Parkebenen TG Kaiser-Wilhelm-Ring ohne Genehmigungsstempel Wiederkehrende Prüfung der Fa. Ehrig Technische Überwachung GmbH über die CO- Warnanlage vom 27.10.2015 12] Wiederkehrende Prüfung der Fa. Ehrig Technische Überwachung GmbH über die elektrischen Anlagen vom 27.10.2015 [13] Wiederkehrende Prüfung der Fa. Ehrig Technische Überwachung GmbH über die Raumlufttechnischen Anlagen vom 14.05.2014 Wiederkehrende Prüfung der Fa. Ehrig Technische Überwachung GmbH über die Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung vom 27.10.2015 [15] Prüf- und Wartungsprotokolle der Fa. KONE Automatiktüren GmbH über die Rolltoranlagen vom 20.-22.03.2017 = = Stellungnahme zum Brandschutz 4 Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 5/18 1.3. Ortstermin Durch den Unterzeichner fanden am 15.03.2017 und am 05.04.2017 Begehungen der Garagenfläche und deren Rettungswege statt, bei denen der Bestand aufgenommen wurde. Zerstörende Untersuchungen fanden nicht statt. Eine Überprüfung der technischen Anlagen war ebenfalls nicht Gegenstand der Begehung. 1.4. Baubeschreibung Im Bereich Kaiser-Wilhelm-Ring / Christophstraße befindet sich unter einer Grünanlage mit Brunnen eine zweigeschossige unterirdische Tiefgarage, die öffentlich genutzt wird. Die Garage ist aus zwei unterschiedlichen Richtungen befahrbar. Die Zu- und Abfahrt ist über den Hansaring möglich, des Weiteren gibt es eine Zufahrt vom Kaiser-Wilhelm-Ring aus. Über beide Zufahrten wird die Parkebene -1 erreicht. Die Tiefgarage wird über acht notwendige Treppen innerhalb von notwendigen Treppenräumen erschlossen, die an der Geländeoberfläche ins Freie führen. Eine dieser Treppen führt an der Oberfläche in einen überdachten Bereich, in dem sich auch ein Kiosk, das Kassenhäuschen und Nebenräume befinden. Vier notwendige Treppen, die sich nördlich der Tiefgarage in Richtung Ring befinden, sind aus der Tiefgarage zugänglich und können im Notfall über einen Sicherheitsbügel ausgelöst und so von innen geöffnet werden, von außen sind sie mit einem Feuerwehr-Dreikantschlüssel zu öffnen. Die Außenwände der Garage sowie die Wände zwischen Garage und angrenzenden Treppen, Lager-, Betriebs- und Technikräumen sind massiv und größtenteils aus Stahlbeton. Die Fläche der Tiefgarage beträgt im 1. Untergeschoss ca. 8.690 m? und im 2. Untergeschoss ca. 7.950 m?. Zur Trennung der beiden Geschosse ist an den Auf- und Abfahrten im 2. Untergeschoss je eine Rolltoranlage der Feuerwiderstandsklasse T 30 vorhanden. Darüber hinaus werden das 1. und das 2. Untergeschoss durch jeweils drei Rolltoranlagen der Feuerwiderstandsklasse T 30 in je vier Brandabschnitte unterteilt. Die Lüftung der Garage erfolgt maschinell durch insgesamt 4 Zuluft- und 4 Abluftgeräte, die in einer Lüftungszentrale unterhalb des Parkdecks -2 aufgestellt sind. 1.5. Baurechtliche Einordnung Da die Tiefgarage gegenüber der vorliegenden Baugenehmigung aus dem Jahr 1985 nahezu unverändert ist, gilt diese weiterhin als Beurteilungsgrundlage. Es werden die BauO NW und die Garagenverordnung aus dem Jahr der Errichtung der Tiefgarage zur Grundlage gemacht. Zur Zeit der Errichtung des Bauteils waren die BauO NW 1984 sowie die GarVO 1973 als baurechtliche Grundlage für die Genehmigung von Tiefgaragen maßgebend. Die Garage mit einer Fläche von mehr als 16.000 m? und der Lage im 1. und 2. Untergeschoss wird als geschlossene, unterirdische Großgarage betrachtet. Stellungnahme zum Brandschutz | Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 6/18 Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Baugenehmigung AZ 630/B11/585/85 vom 15.02.1985 zur Tiefgarage „Kaiser-Wilhelm-Ring” und den weiteren unter Kapitel 1.2 genannten Absätze [7]-[15] aufgeführten Unterlagen sowie den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften. 1.6. Schutzziele Grundsätzlich muss der Brandschutz im Gebäude auf ein mindestens der BauO NW 1984 entsprechendes Schutzniveau gebracht werden. Dafür sind nach & 17 BauO NW folgende Schutzziele zu untersuchen: « Der Entstehung eines Brandes muss vorgebeugt werden. « Die Brandausbreitung muss behindert werden. « Die Evakuierung des Gebäudes muss gewährleistet sein. ° Ein wirksamer Löschangriff muss möglich sein. Ein vollständig nach BauO NW ausgeführtes Bauwerk beinhaltet ebenfalls ein Restrisiko, das als akzeptabel eingestuft werden muss. Es ist daher der Nachweis zu führen, dass das durch die Kompensationsmaßnahmen erreichte Schutzniveau nicht schlechter ist, als das in der BauO NW 1984 Vorgesehene. 2. Evakuierungskonzept 2.1. Rettungswege Da sich die Grundrisse sowie die Nutzung der Tiefgarage gegenüber der Bestandsgenehmigung nicht geändert haben, bleibt die im Bestand vorhandene Rettungswegführung bestehen. Die Rettungswegführung erfolgt unverändert über acht notwendige Treppenräume, die an der Geländeoberfläche einen direkten oder indirekten Ausgang ins Freie haben. Der indirekte Ausgang führt in die überdachte Eingangshalle und von dort ins Freie. Vier der Treppenräume sind aus der Tiefgarage zugänglich und können nur über einen Sicherheitsbügel von innen geöffnet werden. Von außen sind sie mit einem Feuerwehr-Dreikantschlüssel zu öffnen. Die zulässige Rettungsweglänge nach Garagenverordnung beträgt in geschlossenen Großgaragen maximal 30 m, gemessen in Lauflänge, bis zum nächsten Ausgang. Aus der Ebene -1 im Brandabschnitt 3 stehen zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung. Beide führen über die notwendigen Treppen (T3 und T7) direkt ins Freie. Die zulässige Rettungsweglänge wird im Bereich der Rampe um ca. 8 m und im Bereich von Stellplätzen (134-138) um ca. 7 m überschritten. Die Rampe wird üblicherweise ausschließlich mit dem Pkw durchfahren. Dass Personen aus diesem Bereich die Flucht beginnen, ist daher als sehr unwahrscheinlich anzusehen. Da auf der Zufahrtsrampe durch Beschilderung ein explizites Verbot für Fußgänger ausgesprochen wird und die Flucht über die Rampe außerdem innerhalb kurzer Distanz von ca. 7 m in einen anderen Brandabschnitt und von da aus in ca. 21 m über die Treppe T3 in U -2 möglich ist, sind zusätzliche Maßnahmen hier nicht notwendig. Aus dem Bereich der betroffenen Stellplätze ist ebenfalls in kurzer Distanz von ca. 15 m ein anderer Brandabschnitt erreichbar. Aus diesem ist nach Herstellung der erforderlichen Schleuse zu T2 eine Flucht in einer Distanz von ca. 22 m Stellungnahme zum Brandschutz | Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 7/18 möglich. Somit bestehen zur Überschreitung der Rettungsweglänge aus Sicht des Brandschutzes keine Bedenken. Aus der Ebene -2 im Brandabschnitt 1 stehen zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung. Beide führen über die notwendigen Treppen [T4 und T5) direkt ins Freie. Die zulässige Rettungsweglänge wird in einem Stellplatzbereich [346/347] um ca. 2 müberschritten. Die geringfügige Überschreitung der Rettungsweglänge entspricht dem damaligen genehmigten Bestand. Hier kann Bestandschutz geltend gemacht werden. Aus der Ebene -2 im Brandabschnitt 3 stehen zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung. Beide führen über die notwendigen Treppen [T3 und T7) direkt ins Freie. Die zulässige Rettungsweglänge wird im Stellplatzbereich 393-396) um ca. 5 m überschritten. Die Überschreitung der Rettungsweglänge entspricht dem damaligen genehmigten Bestand. Hier kann Bestandschutz geltend gemacht werden. Aus der Ebene -2 im Brandabschnitt 4 stehen mindestens zwei bauliche Rettungswege zur Verfügung. Zwei führen über die notwendigen Treppen [T1 und T8) direkt ins Freie, einer führt über die notwendige Treppe [T2) in die überdachte Eingangshalle und von dort ins Freie. Die zulässige Rettungsweglänge wird im Stellplatzbereich (397) um ca. 2 m überschritten. Die geringfügige Überschreitung der Rettungsweglänge wird mit der Herstellung der Schleuse zum Treppenhaus T2 hinfällig und entspricht dann der erforderlichen Rettungsweglänge von max. 30 m. 2.2. Höchstzulässige Zahl der Nutzer Eine Beschränkung der höchstzulässigen Zahl der Nutzer war und ist aufgrund der anzuwendenden Rechtsgrundlagen nicht erforderlich. 3. Brandschutz auf dem Grundstück 3.1. Feuerwehrzufahrt und Aufstellflächen Die Tiefgarage befindet sich im Bereich der Kreuzung Kaiser-Wilhelm-Ring (Zufahrt), Christophstraße und Hansaring (Zu- und Abfahrt]. Außer der Zu- und Ausfahrt am Hansaring sowie der Zufahrt am Kaiser-Wilhelm-Ring bestehen weitere Zugangsmöglichkeiten über vier notwendige Treppen in der Grünanlage am Kaiser-Wilhelm-Ring. Diese sind über eine für den Lieferverkehr freigegebene, parallel zum Kaiser-Wilhelm-Ring verlaufende Fußgängerzone erreichbar, so dass mindestens zu jedem Brandabschnitt eine Zugangsmöglichkeit für die Feuerwehr gegeben ist. Die Zufahrten für die Feuerwehr zu den oben genannten Treppen sind im Bestand vorhanden. Weitere vier notwendige Treppen dienen ausschließlich als Fluchtweg nach außen. Diese sind von innen über einen Sicherheitsbügel öffenbar und von außen mit einem Feuerwehr-Dreikantschlüssel zu öffnen. 3.2. Löschwasserversorgung Aufgrund der Geschossigkeit des Gebäudes liegt der Löschwasserbedarf gemäß dem DVGW Arbeitsblatt 405 bei 96 m?/h für die Dauer von zwei Stunden. Der Grundschutz wird durch ein Schreiben der Rheinenergie vom 23.02.2017 bestätigt (siehe Anlage 1]. Stellungnahme zum Brandschutz 4P Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage PB} Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 8/18 3.3. Schutz der Nachbarbebauung Gemäß 8 28 (3) der BauO NW sind Öffnungen in Gebäudetrennwänden unzulässig. Sofern die Nutzung des Gebäudes dies erfordert, können sie gestattet werden, müssen dann aber mit selbstschließenden Abschlüssen der Feuerwiderstandsklasse T 90 versehen sein. Die Tiefgarage hat massive feuerbeständige Umfassungswände und bis auf drei Ausnahmen keine Öffnungen zu anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen. Eine Ausnahme bildet dabei die Trennwand der Lüftungszentrale für die Tiefgarage, welche sich unterhalb der Garage befindet. Dort sind zwei Türöffnungen vorhanden, die direkt zum angrenzenden Stadtbahntunnel führen. Abweichend vom zur Zeit der Erbauung geltendem Baurecht sind die Türen gemäß Baugenehmigung von 1985 in der Feuerwiderstandsklasse T 30 auszuführen. Es handelt sich im Bestand um feuerhemmende Türen, die den Anforderungen aus der Baugenehmigung entsprechen. Da sich die Öffnungen in der Wand zur Lüftungszentrale befinden, in der von einem seltenen Personenaufenthalt auszugehen ist, stellt die im Bestand vorhandene Situation aus Sicht des Unterzeichners keine erhöhte Gefahr dar und somit kann Bestandschutz geltend gemacht werden. Es muss allerdings seitens des Stadtbahnbetreibers festgestellt werden, ob die Tür in das Lichtraumprofil des angrenzenden Gleises aufschlägt. Dies ist gemäß BOStrab nicht zulässig. Im 2. Untergeschoss gibt es eine weitere Ausnahme. Hier gibt es in der Umfassungswand der Garage im Brandabschnitt 1 eine Türe zu einem nicht genutzten Tunnelzweig des Stadtbahntunnels hin. Auch diese Türe ist abweichend vom damals gültigem Baurecht als T 30 Tür gefordert worden und im Bestand in entsprechender Qualifikation ausgeführt. Da sich hinter dieser Tür ein brandlastfreier Tunnelzweig des Stadtbahntunnels befindet, stellt die im Bestand vorhandene Situation aus Sicht des Unterzeichners keine erhöhte Gefahr dar und kann im Bestand belassen werden. Sofern zu einem späteren Zeitpunkt eine Betriebsaufnahme des angrenzenden Tunnelzweigs geplant ist, wird auch die Ertüchtigung der Öffnung in der Wand neu bewertet. 4. Baulicher Brandschutz 4.1. Brandabschnitte Gemäß 8 8 GarVO müssen unterirdische Garagengeschosse ohne Sprinkleranlage in Brandabschnitte von maximal 2.500 m? Fläche unterteilt werden. Diese Brandabschnitte müssen durch feuerbeständige Wände mit mindestens feuerhemmenden und selbstschließenden Abschlüssen voneinander getrennt werden. Die Flächen der je vier Brandabschnitte betragen im 1. und im 2. Untergeschoss weniger als 2.500 m?. Die beiden Geschosse sind durch feuerbeständige Decken und selbstschließende, feuerhemmende Rolltore in den Auf- und Abfahrten voneinander getrennt. Zusätzlich wurde jedes Geschoss durch feuerbeständige Wände und selbstschließende, feuerhemmende Rolltore in jeweils vier weitere Brandabschnitte unterteilt. Die Selbstschließung der Rolltore erfolgt über beidseitig angebrachte Rauchmelder sowie über einen Handtaster. In der Brandabschnittstrennung im Achsbereich 10 im Parkgeschoss -1 ist eine Tür ohne Kennzeichnung vorhanden. Diese muss entsprechend der vorliegenden Genehmigung durch eine feuerhemmende Türe ersetzt werden. In der Brandabschnittstrennung im Achsbereich 17 im Parkgeschoss -1 ist zum mittleren Schacht hin eine Klappe ohne Kennzeichnung. Diese ist gegen eine T 30 Tür auszutauschen. Stellungnahme zum Brandschutz ‘RP Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage 2) Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 9/18 Gemäß Prüf- und Wartungsprotokolle der Fa. KONE Automatiktüren GmbH vom 20.-22.03.2017 entspricht die Rolltoranlage mit der Kennzeichnung WEGEB002/0008/006 nicht den Sicherheitsbestimmungen. Am 05.05.2017 wurden die Mängel durch die Fa. KONE Automatiktüren GmbH freigemeldet. 4.2. Trennung zwischen Garagen und anders genutzten Räumen Gemäß 8 10 GarVO dürfen Flure, Treppenräume und Aufzüge, die auch den Benutzern von Wohnungen und anderen Räumen dienen, sowie nicht zur Garage gehörende Räumen nur durch Sicherheitsschleusen gemäß 8 33 (2) BauO NW mit der Garage verbunden sein. Es kann bei Abstellräumen kleiner 20 m? auf die Sicherheitsschleusen verzichtet werden, wenn diese feuerhemmende Türen besitzen. Im Bestand sind zwei Aufzüge vorhanden, die auch von den Personen der Stadtbahnhaltestelle Christophstraße/Mediapark genutzt werden. Diese werden im Kapitel 4.5 behandelt. Für alle anderen Räume kann auf Sicherheitsschleusen verzichtet werden, da diese zur Garage gehören. Im Bestand sind die Wände zwischen der Garage und den angrenzenden zur Garage gehörenden Räumen massiv aus Stahlbeton errichtet worden. Es ist davon auszugehen, dass die Wände aufgrund des Materials und der Dicke der Bauteile feuerbeständig sind. Eine Untersuchung der Achsabstände der Bewehrung von der Bauteiloberfläche hat nicht stattgefunden. In den Wänden sind Öffnungen vorhanden, die gemäß Baugenehmigung mit Türen in feuerhemmender Bauweise (T 30) geschlossen werden mussten. Mit Ausnahme der nachfolgenden Türen besaßen diese eine Kennzeichnung, welche auf den zur Bauzeit korrekten Einbau hinweisen. Diese Türen/Klappen ohne Kennzeichnung müssen gegen T 30 Türen getauscht werden: (1) 1. UG: Tür zu Raum Achse 9 (West) (2) 1. UG: Türen zu den äußeren Schächten in Achse 17 (3) 1. UG: Tür zu Lager neben T2 [4) 2. UG: 3 Türen / Klappen in Achse 17 zu a. Zuluftschacht b. Abluftschacht c. Elektroraum (5) 2. UG: Klappe zu Nottreppe im Geschoss der Lüftungszentrale in Achse 17 Türen, die nachträglich verändert und bearbeitet wurden oder durch Korrosionsschäden nicht der Zulassung entsprechen und Türen, die mit einer Doppelschließung versehen sind, sind ebenfalls auszutauschen. Drei Räume dürfen nicht als Lager genutzt werden. Dies sind die beiden Räume unter den Ab- und Auffahrten sowie der Raum im UG -1 in Achse 10 (Ost). In allen Räumen gibt es unqualifizierte Öffnungen zur angrenzenden Tiefgarage, so dass diese Räume der Tiefgarage zugerechnet werden können. Sofern diese Räume brandlastfrei gehalten werden, besteht gegen die unqualifizierten Öffnungen keine Bedenken. Im Bestand ist in Ebene -1 eine Toilettenanlage vorhanden, die in den Plänen der Baugenehmigung nicht vorzufinden ist. Sollten diese Räume als Toiletten genutzt werden, bestehen gegen die im Bestand vorhandenen dichtschließenden Türen keine Bedenken. Sofern eine Weiternutzung der Räume als Lagerräume in Betracht gezogen wird, muss eine Ertüchtigung der Türen zur Stellungnahme zum Brandschutz 4P Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage 2) Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 10/18 Tiefgarage hin in feuerhemmender Bauweise T 30 erfolgen. Die Wände müssen feuerbeständig sein. Im Bestand befindet sich in der Ebene -2 im Raum zwischen Achse 2 und 3 ein Loch in der Wand. Dieses ist fachgerecht feuerbeständig zu schließen. 4.3. Tragwerk, Wände, Decken Bereits zum Zeitpunkt der Errichtung musste das Tragwerk feuerbeständig ausgeführt werden, so dass davon auszugehen ist, dass das vorhandene Stahlbetontragwerk die Anforderungen erfüllt. Im Bereich der Geschossdecke zwischen beiden Parkebenen nahe der Zu- und Ausfahrt Hansaring wurde aufgrund eines Risses in der Fahrbahnoberfläche die Stahlbetondecke durch einen Tragwerksplaner untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass der Stahlbetondecke in diesem Bereich Teile der Bewehrung fehlen. Dieser Mangel soll im Zuge der Sanierung der Tiefgarage durch Abfräsen der Fahrbahndecke und nachträgliches Einbringen von Bewehrung behoben werden. Zur temporären Abstützung bis zur Sanierung wurden im 2. Untergeschoss Stahlstützen eingebaut. Diese entsprechen nicht der Feuerwiderstandsklasse F 90. Bis zur Sanierung der Decke müssen die betroffenen Brandabschnitte gesperrt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass sich keine Brandlasten (Fahrzeuge) im Bereich der temporären Stützen befinden. Unter diesen Voraussetzungen kann die temporäre Abstützungsmaßnahme ohne Feuerwiderstand toleriert werden. 4.4. Treppen, Treppenräume, Vorräume Die Anforderungen an Treppen und Treppenräume sind in den 88 32 und 33 BauO NW geregelt. Die Wände von Treppenräumen sind in F 90 und in den wesentlichen Teilen aus F 90 - AB herzustellen. Die Baugenehmigung weist darauf hin, dass die Treppenräume nach 8 9 (3) GarVO für sich lüftbar und feuerbeständig in F 90 gem. DIN 4102, die Türen nach 88 8 und 10 GarVO feuerhemmend, dicht und selbstschließend gem. DIN 4102 herzustellen sind. Die Tiefgarage wird über vier notwendige Treppenräume, die ausschließlich der Garage dienen, und die an der Geländeoberfläche einen direkten oder indirekten Ausgang ins Freie haben, erschlossen. Der indirekte Ausgang führt in die überdachte Eingangshalle und von dort ins Freie. Weitere vier notwendige Treppen dienen ausschließlich als Fluchtweg nach außen, sind von innen über einen Sicherheitsbügel zu öffnen und führen an der Geländeoberfläche direkt ins Freie. Sie sind von außen mit einem Feuerwehr-Dreikantschlüssel zu öffnen. Die Wände der Treppenräume T1 und T3-T8 sind massiv und entsprechen den Anforderungen der Baugenehmigung. Die Türen sind gemäß der Baugenehmigung feuerhemmend ausgeführt. Türen, die nachträglich verändert und bearbeitet wurden oder durch Korrosionsschäden nicht der Zulassung entsprechen, sind auszutauschen. Der Treppenraum T2, der als indirekter Ausgang durch die überdachte Eingangshalle ins Freie führt, stellt hierbei eine Abweichung dar. Zu seinen umgebenden Wänden gehören auch die Wände im Erdgeschoss einschließlich der Trennung zu Kiosk und Nebenräumen hin. Laut 8 33 (6) BauO NW müssen die Wände von Treppenräumen und ihre Zugänge zum Freien in der Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen aus F 90 - AB bestehen, Öffnungen zu Läden und Lagerräumen selbstschließende Türen in T 30 haben Stellungnahme zum Brandschutz -] Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage 29 Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 11/18 und Bekleidungen, Dämmstoffe und Einbauten aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Der Bestand, der baulich anders realisiert wurde als in den Baugenehmigungsplänen dargestellt, entspricht nicht den zur Zeit der Erbauung baurechtlichen Anforderungen. Er wurde aber gemäß Baugenehmigung errichtet, in der an die Öffnungen in den Wänden der Eingangshalle keine Anforderungen gestellt wurden. Da die Flucht aus dem 1. und 2. Untergeschoss der Tiefgarage in diesem Brandabschnitt über zwei weitere notwendige Treppenräume [T1 und T8) und über die Rampe ins Freie möglich ist, stellt die im Bestand vorhandene Situation aus Sicht des Unterzeichners keine erhöhte Gefahr dar und kann im Bestand belassen werden. Im Sockelbereich der Zarge zwischen der TG zur notwendigen Treppe T8 in U -1 ist eine Fuge sichtbar, die eine offene Verbindung zwischen Tiefgarage und Treppenraum darstellt. Die Fuge muss in der Feuerwiderstandsklasse F 90 geschlossen werden. Bild 1: Mangelhafte Fuge im Wandbereich zwischen TG und Treppe In der Wand zwischen der notwendigen Treppe T5 und der Tiefgarage sind im 1. und im 2. Untergeschoss Öffnungen vorhanden, die geschlossen werden müssen. Diese Mängel werden unter Abschnitt 4.9 weiter beschrieben. 4.5. Aufzüge und Aufzugsvorräume Jeweils ein Aufzug führt von jedem der beiden Seitenbahnsteige der Straßenbahnhaltestelle Christophstraße/Mediapark in die Tiefgaragengeschosse und anschließend an die Geländeoberfläche. Die Fahrschächte sind als verglaste Wände ausgeführt. Eine Feuerwiderstandsklasse dieser Verglasung wurde nicht festgestellt. Eine brandschutztechnische Trennung zwischen den Tiefgaragengeschossen und der Fahrebene der Straßenbahnanlage ist somit im Bestand nicht vorhanden. Die beiden Aufzugsanlagen sollen brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Gemäß GarVO $ 9 müssen Aufzüge, die Garagengeschosse miteinander verbinden, in eigenen Fahrschächten mit feuerbeständigen Wänden liegen. Diese Anforderung entspricht der Auflage Nr. 4 der Baugenehmigung. Weiterhin dürfen gemäß 8 10 (1) GarVO Aufzüge, Treppenräume und Flure, die auch den Benutzern von anderen Räumen dienen, in Garagen nur über Sicherheitsschleusen zugänglich sein. Die Maßnahmen sind in einem Brandsanierungsschutzkonzept der Fa. BE + P Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH detailliert beschrieben und müssen umgesetzt werden. Stellungnahme zum Brandschutz ] Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage I Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 12/18 4.6. Unterdecken Es sind keine Abhangdecken vorhanden. 4.7. Bekleidungen und Dämmschichten Die Wände und Decken der Tiefgarage besitzen keine Dämmschichten. 4.8. Lüftung Die Be- und Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über raumlufttechnische Anlagen, die in einer Lüftungszentrale im Technikgeschoss unterhalb der Parkebene -2 aufgestellt sind. Das Technikgeschoss ist über die Treppe T 3 aus dem Parkgeschoss -2 zu erreichen. Innerhalb der Lüftungszentrale sind insgesamt 4 Zuluft- und 4 Abluftgeräte vorhanden, welche die beiden Garagengeschosse versorgen. Die Ansteuerung der Zu- und Abluftgeräte erfolgt durch zwei für die Teile Garage Nord und Süd vorhandene CO-Warnanlagen. In den Zu -und Abluftkanälen der Tiefgarage einschließlich ihrer Nebenräume sind insgesamt 67 Brandschutzklappen vorhanden. Die Belüftung der Nebenräume erfolgt durch ein weiteres Zuluftgerät, welches ebenfalls in der Lüftungszentrale installiert ist. Für die Entlüftung der drei Technikräume (Trafo-, Batterie- und NSHV-Raum) sind 3 Abluftventilatoren in den Luftkanälen der Räume eingebaut. Die Anforderungen an Lüftungsanlagen sind im 8 38 BauO NW beschrieben. Lüftungsanlagen müssen so hergestellt sein, dass eine Übertragung von Feuer und Rauch in andere Geschosse, Brandabschnitte, notwendige Treppenräume und notwendige Flure behindert wird. Weitere Anforderungen sind in der Lüftungsanlagenrichtlinie aus dem Jahr 1984 geregelt. Bei der Durchführung von Lüftungsleitungen durch brandschutzrelevante Wände und Decken müssen die Lüftungsleitungen durch geeignete Brandschutzklappen in der Feuerwiderstandsklasse K 90 geschottet werden. Lüftungsleitungen selbst müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Gemäß dem vorliegenden Prüfbericht zur wiederkehrenden Prüfung vom 14.05.2014 sind die in der Tiefgarage vorhandenen Lüftungsanlagen betriebssicher und wirksam. Die Abluftvolumenströme sind für eine Garage mit nicht geringem Zu- und Abgangsverkehr und damit mit 12 m? / m? Garagengrundfläche ausreichend dimensioniert. Die Zuluft strömt über die jeweiligen Zuluftanlagen nach. In dem Prüfbericht wurde um Beseitigung der Mängel bis zum 31.08.2014 gebeten. Ein schriftlicher Nachweis über die Mängelbeseitigung liegt bisher nicht vor, das Einsetzen eines fehlenden Lüftungsgitters wurde mündlich durch den Auftraggeber bestätigt. Die nächste Prüfung der Raumlufttechnischen Anlagen erfolgte am 04.05.2017. Der Prüfbericht lag dem Unterzeichner bis zum Datum der Erstellung der Stellungnahme nicht vor. Die Lüftungsanlage wird über zwei CO-Warnanlagen angesteuert. Aus dem Prüfbericht zur wiederkehrenden Prüfung der CO-Warnanlage vom 27.10.2015 nach PrüfVO NRW geht hervor, dass die Anlagen betriebssicher und wirksam sind. Stellungnahme zum Brandschutz -] Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 13/18 4.9. Leitungen Zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes war eine Leitungsanlagenrichtlinie noch nicht eingeführt. Daher wird für Bestandschottungen von Leitungen und Rohren nachfolgend auf die Musterleitungsanlagenrichtlinie von 1988 zurückgegriffen. Gemäß dieser dürfen einzelne Leitungen durch brandschutzrelevante Wände und Decken geführt werden. Begrenzungen der Leitungsdurchmesser oder Abstände zu anderen Leitungen sind nicht geregelt. Der Raum zwischen Leitung und umgebenden Bauteilen muss lediglich mit nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen (mineralische Bauteile oder 1.000°C beständige Mineralwolle] verschlossen werden. Nur wenn das Verschließen bei gemeinsamen Durchführungen mehrerer Leitungen (Bündel) infolge einer Zwickelbildung nicht möglich ist, sind zugelassene feuerbeständige Abschottungen erforderlich. Leitungen in notwendigen Fluren, Schleusen oder notwendigen Treppenräumen: Elektrische Leitungen sowie Rohrleitungen aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Dämmstoffen müssen im Zuge von Rettungswegen so ausgebildet sein, dass keine Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen. Dies ist gewährleistet, wenn die Leitungen « Einzeln voll eingeputzt, ° In Schlitzen mit mind. 15 mm Überdeckung aus mineralischen Baustoffen, « In Installationskanälen oder -schächten der Feuerwiderstandsklasse F90-A in Treppenräumen und Schleusen, bzw. (sofern diese keine Decken durchdringen) in der Feuerwiderstandsklasse F30-A in notwendigen Fluren, « Oder über Unterdecken, welche sowohl von oben als auch von unten der Feuerwiderstandsklasse F30-A in notwendigen Fluren bzw. F90-A in notwenigen Treppenräumen und Schleusen entsprechen, installiert werden. Öffnungen in diesen Unterdecken müssen Verschlüsse in derselben Feuerwiderstandsklasse haben. Anstelle einer feuerhemmende Ausführung kann im notwendigen Flur die Unterdecke aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, wenn die Brandlasten im Zwischendeckenbereich eine Gesamtbrandlast von 7 kWh je m? Grundfläche in nicht überschreiten. In der Garage selbst werden keine brandschutztechnischen Anforderungen an die Führung von Elektroleitungen gestellt. Durch die feuerbeständigen Umfassungswände und Decken der Tiefgaragenfläche werden Leitungen geführt. Im Bereich des Triebwerkraumes in der Ebene U -2 an der Treppe [T 2) zum Eingangsbereich werden Elektroleitungen nicht fachgerecht durch die feuerbeständige Decke nach oben in den darüberliegenden Raum der Elektrounterverteilung in U -1 und in das Kassenhäuschen im darüberliegenden Erdgeschoss geführt. Diese Durchführungen sind in jeder Geschossdecke mit qualifizierten Schottungen nach LAR 2003 zu schotten. Darüber hinaus sind weitere Durchführungen nicht oder nicht ordnungsgemäß geschottet und müssen überarbeitet werden. In den beiliegenden Grundrissen sind die mangelhaften Durchführungen vermerkt. Diese befinden sich in den Decken/Wänden zwischen: e 2. Untergeschoss, Technikblock Achse 17 Wände und Decken e 1. und 2. Untergeschoss über Schacht bei T5 e 1. Untergeschoss und notwendiger Treppenraum [T5] e _Pumpenanlagenraum unter dem 2. Untergeschoss in Achse 26 zum darüberliegenden Raum inE -2 Stellungnahme zum Brandschutz J Burckhardt, Pabst + Partner Tiäfgärage FEB] Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 14/18 5. Technischer Brandschutz 5.1. Sprinkleranlage Gemäß der Baugenehmigung vom 15.02.1985 war keine Sprinkleranlage vorgesehen. Die Garagenverordnung stellt in & 16 keine besonderen Anforderungen in Bezug auf Feuerlöscheinrichtungen an unterirdische Großgaragen, die nicht unter einem obersten Kellergeschoss liegen. 5.2. Wandhydranten, Steigleitungen Gemäß der Baugenehmigung vom 15.02.1985 waren keine Wandhydranten vorgesehen. Gemäß 8 16 GarVO kann bei mehrgeschossigen Garagen für jeden Treppenraum eine Steigleitung mit Wandhydrant und absperrbarem Strahlrohr verlangt werden. Von dieser Option wurde in der vorliegenden Baugenehmigung kein Gebrauch gemacht. 5.3. Feuerlöscher Gemäß den vorliegenden Genehmigungsunterlagen sind im Parkgeschoss -1 17 und im Parkgeschoss -2 16 Feuerlöscher gut zugänglich anzuordnen. Die entsprechende Anzahl sowie ein zusätzlicher Feuerlöscher im Untergeschoss -2 sind im Bestand der Garage vorhanden. An fast allen Ausgängen und in regelmäßigen Abständen in der Mittelachse der Garage befindet sich jeweils ein Feuerlöscher, so dass die Anforderungen erfüllt werden. 5.4. Brandmelde- und Alarmierungsanlage Gemäß 8 17 GarVO kann der Einbau von Feuermeldeeinrichtungen verlangt werden, wenn dies nach Lage, Art und Größe der Garage erforderlich ist. Von dieser Option wurde in der vorliegenden Baugenehmigung kein Gebrauch gemacht. Eine Feuermeldeanlage ist in der Tiefgarage daher nicht vorhanden. 5.5. Entrauchung Die Garagenverordnung stellt keine besonderen Anforderungen an die Entrauchung. 5.6. Sicherheitsbeleuchtung Die Forderung nach einer vom Versorgungsnetz unabhängigen Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege einschließlich Treppenräume und Flure bis zum Ausgang ins Freie, die eine sich bei Ausfall des Netzstromes selbsttätig einschaltende Ersatzstromquelle hat, wurde in der Baugenehmigung explizit aufgeführt. In der Tiefgarage ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden. Dabei wird die Sicherheitsbeleuchtung über eine Zentralbatterie versorgt. Das Schaltgerät befindet sich im Stellungnahme zum Brandschutz 4P Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage 1] Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 15/18 Geschoss unter den beiden Parkebenen östlich der Lüftungszentrale, gemeinsam mit der Unterverteilung der allgemeinen Energieversorgung in einem Raum. Gemäß dem vorliegenden Prüfbericht des PrüfVO Sachverständigenbüros Ehrig vom 27.10.2015 weist die Anlage Mängel auf, die bis zum 30.12.2015 zu beseitigen waren. Die Anlage war jedoch trotz dieser Mängel betriebssicher und wirksam. Am 18.12.2015 wurden die Mängel durch das Städtische Gebäudemanagement freigemeldet. 5.7. Ersatzstromversorgung Die Garagenverordnung fordert unter 813 (3), dass für die Sicherheitsbeleuchtung eine Ersatzstromversorgung vorhanden sein muss, die sich selbsttätig einschaltet und für einen einstündigen Betrieb ausgelegt ist. Im Technikgeschoss unter dem 2. Parkgeschoss befindet sich der mit „7.5 - Notstrombatterie” bezeichnete Raum. Hier sind die Akkumulatoren für die Ersatzstromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung untergebracht. Aus dem Prüfbericht des PrüfVO Sachverständigenbüro Ehrig vom 27.10.2015 geht hervor, dass die Sicherheitsbeleuchtung für einen mind. 1-stündigen Betrieb aus der Ersatzstromanlage ausreichend dimensioniert ist. 5.8. Blitzschutz Eine Blitzschutzanlage ist gemäß der Baugenehmigung nicht gefordert. Aus der Garagenverordnung ergibt sich diese Notwendigkeit ebenfalls nicht. 6. Organisatorischer Brandschutz In Tiefgaragen muss darauf hingewiesen werden, dass Rauchen und offenes Feuer verboten sind. Außerdem darf die Garage nicht anderweitig, z. B. zu Lagerzwecken genutzt werden. Diese Anforderungen werden derzeit im Bestand erfüllt; entsprechende Kennzeichnungen sind vorhanden. Es wird darauf hingewiesen, dass die sicherheitstechnischen Anlagen regelmäßig durch Sachverständige gemäß PrüfVO NRW hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit und Wirksamkeit geprüft werden müssen. Die bei den Prüfungen festgestellten Mängel sind fristgerecht zu beseitigen. In der nachfolgenden Tabelle sind die erforderlichen und vorhandenen Prüfungen aufgeführt und das Ergebnis vorliegender Prüfungen dokumentiert. Legende: Anlage betriebssicher und wirksam Geringfügige Mängel Wesentliche Mängel, Anlage entspricht nicht der Baugenehmigung Über die Anlage lag kein Prüfbericht vor Stellungnahme zum Brandschutz ] Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage 9 Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 16/18 Tabelle 1: Übersicht über Prüfungen nach PrüfVO NRW für die öffentlich genutzten Bereiche Anlage Prüfbericht liegt vor mit Ergebnis der Prüfung Datum 27.10.2015 Ehrig, keine Beanstandungen Technische Überwachung GmbH 30.12.2014 Ehrig, Technische Überwachung GmbH CO-Warnanlage (2 Stück) Lüftungstechnische Anlagen [5/8 Stück) Mängel vorhanden, jedoch betriebssicher und wirksam Frist Mängelbeseitigung 31.08.2014 Mängel wurden mündlich freigemeldet Mängel vorhanden, jedoch betriebssicher und wirksam Frist Mängelbeseitigung 30.12.2015 Mängel wurden am 18.12.2015 freigemeldet Mängel vorhanden, jedoch betriebssicher und wirksam Frist Mängelbeseitigung 29.02.2016 Mängel wurden am 18.12.2015 freigemeldet Mängel an einem automatischen Brandschutztor (WEGEB002/0008/006), Mängel wurden am 05.05.2017 freigemeldet Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanla gen 27.10.2015 Ehrig, Technische Überwachung GmbH Allgemeine elektrische Anlagen 27.10.2015 Ehrig, Technische Überwachung GmbH Rolltoranlagen 20.-22.03.2017 KONE, Automatiktüren GmbH Die sicherheitstechnischen Anlagen müssen umgehend instandgesetzt werden, um einen sicheren Weiterbetrieb des Gebäudes zu gewährleisten. Außerdem müssen sämtliche sicherheitsrelevanten Bauteile gemäß den Herstellervorschriften gewartet werden. Dies betrifft z. B. Feuer- und Rauchschutztüren oder Feuerlöscher. 7. Maßnahmenliste Es liegen bauliche Mängel unterschiedlicher Art vor. In der nachfolgenden Tabelle sind die während den Begehungen festgestellten Mängel zusammengefasst und priorisiert. Priorität 1 Um insbesondere das Schutzziel des Personenschutzes zu erfüllen, sind zunächst alle baulichen Maßnahmen, die die Personenrettung betreffen, umzusetzen. Diese müssen unverzüglich so ertüchtigt werden, dass die Anforderungen der Baugenehmigung erfüllt werden. Priorität 2 Hierunter fallen die Maßnahmen, die eine Brandausbreitung über die Geschosse oder in angrenzende Räume verhindern. Priorität 3 Hierunter fallen alle übrigen Maßnahmen. Mängel, die sich z. B. aus Prüfungen nach PrüfVO oder regelmäßigen Wartungen ergeben, sind in der nachfolgenden Liste nicht einzeln aufgeführt. Stellungnahme zum Brandschutz Tiefgai rage Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 17/18 15 Burckhardt, Pabst + Partner Ingenieure + Architekten Tabelle 2: Maßnahmenliste Nr. | Ebene Raum Bauteil Mangel Kapitel | Priorität 1 -1 Tiefgarage Rettungsweglängen werden um max. ca.8m 2.1 überschritten. 2 |-2 se Rettungsweglängen werden um max. ca.5 m 2.1 überschritten. 3 -2/Lüftungs- | Tiefgarage Wand Öffnungen in Gebäudetrennwänden entsprechen 3.3 zentrale nicht dem Baurecht zum Zeitpunkt der Erbauung, sind aber gem. Baugenehmigung erstellt worden. 4 |-1 Tiefgarage Achse | Brandabschnitts | Gemäß der Genehmigung müssen die vorhandene | 4.1 2 10 und Achse 17 -trennung Tür und die vorhandene Klappe ohne Zulassung durch eine feuerhemmende Tür ersetzt werden. 5 -1/-2 Tiefgarage Türen/Klappen | Gemäß der Genehmigung müssen die 4.2 2 vorhandenen Türen/Klappen ohne Zulassung durch feuerhemmende Türen/Klappen ersetzt BE werden. 6 Tiefgarage Nachträglich veränderte und bearbeitete Türen 4.2 2 und Türen, die durch Korrosionsschäden nicht der | 4.4 Zulassung entsprechen, sowie Türen, die mit einer Doppelschließung versehen sind, sind | auszutauschen. 7 1-1-2 Raum Achse 10, Drei Räume dürfen nicht als Lager genutzt 4.2 3 Räume unter den werden. Rampen Achse 14 8 -1 Toilettenanlage Bei Nutzung der Räume als Lager müssen die 2 vorhandenen Türen durch feuerhemmende Türen ersetzt werden. 9 -2 Lager Achse 3 Vorhandenes Loch in KS-Mauerwerk muss 2 EG Tiefgarage Treppenraum T2 Wände geschlossen werden. Bis zur Sanierung der Geschossdecke zwischen 1. und 2. Untergeschoss muss dieser Brandabschnitt gesperrt bleiben. Wände und Öffnungen in Wänden entsprechen nicht dem Baurecht zum Zeitpunkt der Erbauung, sind aber gem. Baugenehmigung erstellt worden. 12 Tiefgarage 13 14 -1/-2 -1/-2 | _ Treppenraum Wand 4.4 Zwischen Treppenraum T8 und Garage besteht eine offene Verbindung. Die Fuge im Sockelbereich der Zarge muss in F 90 geschlossen werden. 4.4 Wand Zwischen Treppenraum T5 und Garage bestehen offene Verbindungen. Diese müssen geschlossen, Leitungen qualifiziert geschottet werden. 4.4 49 Tiefgarage Aufzug Es muss eine brandschutztechnische Trennung zwischen den Tiefgaragengeschossen und der Fahrebene der Straßenbahnanlage erfolgen. 15 -1/-2 Elektroverteilung Decke 4.5 Elektroleitungen durch die Decke vom 2. zum 1. und vom 1. Untergeschoss zum Erdgeschoss müssen qualifiziert geschottet werden. 4.9 16 -1/-2 Technikraum Tiefgarage / Treppenraum Decke/Wand Elektroleitungen durch Wände/Decken müssen qualifiziert geschottet werden. 49 Stellungnahme zum Brandschutz <| Burckhardt, Pabst + Partner Tiefgarage Ingenieure + Architekten Kaiser-Wilhelm-Ring Aufgestellt: 22.05.2017 Seite 18/18 8. Schlussbemerkung Die vorliegende gutachtliche Stellungnahme zum Brandschutz wurde erstellt, um festzustellen, ob die bestehende Tiefgarage Kaiser-Wilhelm-Ring mit den materiell rechtlichen Anforderungen der Bestandsgenehmigung bzw. der zur Zeit der Errichtung gültigen Verordnungen übereinstimmt. Es wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand der Tiefgarage größtenteils dem Textteil der Baugenehmigung und der Garagenverordnung von 1973 entspricht. Es sind jedoch vier Abweichungen [(Maßnahmenliste 1 bis 3 und 11) von damals gültigen Vorschriften vorhanden, für die aus dem Textteil der Genehmigung kein Abweichungsantrag ersichtlich ist. Um ein mindestens dem zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechendes Schutzniveau zu erreichen, müssen sämtliche Mängel behoben werden. Aufgestellt Köln, den 22.05.2017 Michae staatlic sadiger KÖLN für die Pi ing des Brandschutzes
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1807/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27