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0474/2021

Nachfrage zur Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum 27. Bericht zur Situation Geflüchteter aus einer früheren Sitzung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.02.2021

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 13.04.2021, TOP 3.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3904 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 16.02.2021 
 0474/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 13.04.2021 
 
Nachfrage zur Beantwortung einer mündlichen Anfrage zum 27. Bericht zur Situation 
Geflüchteter aus einer früheren Sitzung 
Die Liste KVMO hat zu einer Anfrage von Herrn Litvinov aus der Sitzung des Integrationsrates am 
18.08.2020 folgende Nachfragen: 
 
zu 1a) Wäre es möglich, die in der Beantwortung genannten Gründen (z.B. Integrationsbemühungen 
oder Rückkehrverhinderung) weiterhin als Duldungsgründe zu klassifizieren und damit diese 
aus der Rubrik „Sonstige Gründe“ rauszunehmen? 
 
zu 2) Ja, der Sachbericht wurde in der Sitzung des Integrationsrates am 18.08.2020 diskutiert. Aber 
die Frage 2 der Anfrage vom 19.08.2020 bezieht sich auf die Verwendung der Mittel zum 
31.03.2020. Deswegen bitte ich die Verwaltung noch mal zu beantworten, ob die Prüfung und 
ggf. Anpassung des Auszahlungsschlüssels bereits verfolgte und - wenn Ja - wann ist es, mit 
der Auskunft darüber zu rechnen. 
 
zu 4a) Wann ist es mit der Planung bzw. mit dem Start des Neubaus der in der Mitteilung genannten 
Objekte zu rechnen? 
 
zu 7a) Die Verwaltung antwortet, dass „Eine Statistik über die Gebührenzahler…“ nicht vorliegt. Ist es 
nicht der Pflicht bei den Zahlungen als „Verwendungszweck“ die Angabe wie z.B. “Gebühr für 
Unterkunft auf solche Straße“ zu nennen? Darüber hinaus erscheint die Anzahl der von Ver-
waltung angegebenen Personenkonten („ca. 3.000“) - also ca. 3.000 untergebrachten Fami-
lien - bei der gesamten Anzahl der untergebrachten Personen (6.732 am 31.07.2020) als 
merkwürdig und braucht offensichtlich weitere Erklärung. 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
zu 1a) Die Festlegung der Speichersachverhalte obliegt nicht den Kommunen, sondern wird auf 
Bundeseben über das Ausländerzentralregister gesteuert. 
 
zu 2) In 2020 erfolgte die Auswertung der bisherigen Projekterfahrungen. Anschließend wurde die 
Auszahlungen der Fördermittel in Höhe von insgesamt 175.000 € auf Antrag der beteiligten 
Träger für 2020 wie folgt bewilligt: 
 
66.500, - € an ROM e.V. (Verein für Sinti und Roma e.V.) 
29.500, - € an Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
29.500, - € an Diakonisches Werk Köln 
29.500, - € an Kölner Flüchtlingsrat e.V.

2 
 
20.000, - € an agisra e.V. (Informations- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Flüchtlings-
frauen). 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 10.09.2020 (1698/2020) erarbeitet die Verwal-
tung gemeinsam mit den am Projekt beteiligten 5 Trägern ein Konzept „Bleibeperspektiven in 
Köln“ inklusive eines Förderprogrammes. Dieses wird auch einen Vorschlag zur Anhebung der 
Betreuungskapazitäten unter Festlegung eines Betreuungsschlüssels für geförderte freie Trä-
ger enthalten. 
 
zu 4a) Eine Beschlussvorlage mit ausführlichen Informationen zu den parallelen Bauvorhaben wird 
von der Verwaltung den politischen Gremien einschließlich des Integrationsrates im Laufe des 
Jahres 2021 zugeleitet: 
 
 
zu 7a) Bei der Stadtverwaltung Köln ist wie bei allen anderen Kommunen die Verwaltung der Zah-
lungseingänge unter bestimmten Kassenzeichen, z.B. für Nutzungsgebühren, bei der Stadt-
kasse verortet, für die der strengere Datenschutz in Steuer- und Finanzangelegenheiten zu 
beachten ist. Insoweit ist eine Zuordnung zwischen Personenkonto und Unterbringungszuwei-
sung zur systematischen Auswertung, wie von der Politik gefordert, nicht zulässig und daher 
nicht in der gewünschten Form auswertbar. 
 
Die reine Anzahl der Personenkonten bei der Kämmerei bildet nicht Sozial- und Familienstruk-
tur der Geflüchteten ab. So sind zum Beispiel alle volljährigen Mitglieder einer Familie ge-
samtschuldnerisch zahlungspflichtig für Nutzungsgebühren der gemeinsam belegten Unter-
kunft. 
 
 
 
Gez Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

13.04.2021 Integrationsrat
TOP 3.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0474/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.02.2021
Erstellt
10.02.2021 11:51