0058/2024
Einrichtung des Bestandsgebäudes des Königin-Luise-Gymnasiums nach erfolgter Generalinstandsetzung in der Alten Wallgasse 10 in 50672 Köln und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben
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Anlage 1 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung
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Anlage 01 konsumtiv (70 %) 1.435.000,00 € investiv (30%) 615.000,00 € lfd. Nr. Raumart , Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten 1 Unterrichtsraum Tische, Stühle, Schränke 22 9.000,00 € 198.000,00 € 2 Informatikräume PC-Tische, Stühle, Schränke 2 10.000,00 € 20.000,00 € 3 RTR Raum PC-Tische, Stühle, Schränke 1 10.000,00 € 10.000,00 € 4 Mediales Gestalten PC-Tische, Stühle, Schränke 1 10.000,00 € 10.000,00 € 5 Tafeln für 1-4 Pylonen- und Langwandtafeln 26 3.000,00 € 78.000,00 € 6 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 3 3.000,00 € 9.000,00 € 7 Aufenthaltsräume Ganztag Mobiliar und Spiele 1 15.000,00 € 15.000,00 € 12 NW-Sek I Chemie Spezialmobiliar 1 50.000,00 € 50.000,00 € 13 NW-Sek I Chemie Unterrichtsmittel 1 40.000,00 € 40.000,00 € 14 NW-Sek I Biologie Spezialmobiliar 2 35.000,00 € 70.000,00 € 15 NW-Sek I Biologie Unterrichtsmittel 2 30.000,00 € 60.000,00 € 16 NW-Sek I Physik Spezialmobiliar 2 35.000,00 € 70.000,00 € 17 NW-Sek I Physik Unterichtsmittel 2 30.000,00 € 60.000,00 € 18 Vorbereitung/Sammlung Bio / Chemie Spezialmobiliar inkl. Giftschränke etc. 1 40.000,00 € 40.000,00 € 19 Vorbereitung /Sammlung Physik Spezialmobiliar 1 10.000,00 € 10.000,00 € 20 Werkraum Schränke, Schwerlastregale 1 15.000,00 € 15.000,00 € 21 Werkraum Maschinen, Handgeräte 1 10.000,00 € 10.000,00 € 26 Kunsträume Tische (Spezialoberfläche), Stühle, Schränke 1 10.000,00 € 10.000,00 € 27 Kunsträume, Unterrichtsmittel Papierschneidemaschine, Stapeltrockner etc. 1 15.000,00 € 15.000,00 € 29 Musikräume Tische, Stühle, Schränke 1 10.000,00 € 10.000,00 € 30 Musikräume Instrumente etc. 1 15.000,00 € 15.000,00 € 32 Bibliothek Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale 1 25.000,00 € 25.000,00 € 34 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor 1 150.000,00 € 150.000,00 € 35 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 3 5.000,00 € 15.000,00 € 36 Vorhänge bzw. Lamellen für alle Räume 51 2.500,00 € 127.500,00 € 41 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc, Sicherheitsglas, Brandschutz 5 10.000,00 € 50.000,00 € Zwischensumme Einrichtung 1.182.500,00 € technische Ausstattung interaktive Tafeln pro Jahrgang zuzügl. NW-Fachräume 33 6.000,00 € 198.000,00 € Notebooks mit Notebookwagen je 30 imacs mit 1 Wagen, 1 pro Zug 3 50.000,00 € 150.000,00 € ipads mit ipad-Wagen je 30 ipads mit 1 Wagen, 1 pro Zug 3 20.000,00 € 60.000,00 € Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, Sekretariat, Schulleiter und Fachschaftleiter etc.) PC's, Drucker etc. 40 1.500,00 € 60.000,00 € Informatikräume je 15 PC's, Drucker etc. 2 20.000,00 € 40.000,00 € RTR Raum 12 PC`s 12 1.500,00 € 18.000,00 € Mediales Gestalten 15 PC`s 15 1.500,00 € 22.500,00 € Serverschränke für Informatik, Verwaltung etc. 2 1.000,00 € 2.000,00 € Telefonanlage inkl. Endgeräten 1 100.000,00 € 100.000,00 € WLAN Ausleuchtung 1 3.500,00 € 3.500,00 € WLAN Installation 1 75.000,00 € 75.000,00 € Zwischensumme technische Ausstattung 729.000,00 € Summe Ausstattungskosten insgesamt 1.911.500,00 € zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 143.362,50 € Gesamtsumme 2.054.862,50 € Gesamtsumme (gerundet) Schule, Beschlussart Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung 2.050.000,00 €
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 0058/2024 Freigabedatum 02.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung des Bestandsgebäudes des Königin-Luise-Gymnasiums, Alte Wallgasse 10 in 50672 Köln nach erfolgter Generalinstandsetzung und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Hauhaltsjahr 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Einrichtung des Bestandsgebäudes des Königin-Luise- Gymnasiums nach erfolgter Generalinstandsetzung in der Alten Wallgasse 10 in 50672 Köln mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.050.000,-- Euro (investiver Anteil: 615.000 Euro, konsumtiver Anteil: 1.435.000 Euro). 2. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 eine Mittelfreigabe in Höhe von 615.000 Euro des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Finanzstelle 4013-0301-1-3093 – GYM Alte Wallgasse 10 – Einrichtung nach GI für die Einrichtung des Königin-Luise-Gymnasiums, Alte Wallgasse 10 in 50672 Köln. Die Be- schlüsse erfolgen vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 615.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.435.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 41.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für das generalinstandgesetzte Be- standsgebäude ergeben sich Auswirkungen auf das Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungsprozesse für die zur schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klimaneutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. Begründung: In seiner Sitzung am 09.07.2019 hat der Rat das TU/GU-Schulbaumaßnahmenpaket aus der Vorlage 1503/2019 beschlossen. Hierzu gehört auch die Generalinstandsetzung des Be- standsgebäudes des Königin-Luise-Gymnasiums, Alte Wallgasse 10 in 50672 Köln (Maß- nahme Nummer 1). Das Projekt wird in der Schulbaumaßnahmenliste 2019 unter der laufenden Nummer 3.1. in Priorität GI geführt. Nach Abschluss der Generalinstandsetzung wird das Bestandsgebäude des Königin-Luise- Gymnasiums die Sekundarstufe I des Gymnasiums beheimaten. Das Bestandsgebäude um- fasst 22 Klassenräume, den naturwissenschaftlichen Bereich mit insgesamt 10 Räumen, ei- 3 nen musisch technischen Bereich mit insgesamt fünf Räumen, Informatikräume, Verwaltungs- bereich sowie den Bereich der Übermittagsbetreuung. Das generalinstandgesetzte Bestandsgebäude soll zum Schuljahr 2025/26, beginnend am 26.08.2025, eingerichtet an die Schule übergeben werden. Die Einrichtungskosten liegen voraussichtlich bei insgesamt 2.050.000,00 Euro. Davon entfal- len auf investive Kosten 615.000,00 Euro und 1.435.000,00 Euro auf konsumtive Kosten. Eine Zusammenstellung der auf Erfahrungswerte aufbauenden Schätzkosten ist der Anlage 1 zu entnehmen. Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Un- terricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereit zu stellen. Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat zur Bedarfsprüfung mit beigefügtem Schreiben Stel- lung genommen (siehe Anlage 2). Finanzierung: Die Finanzierung der konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 1.435.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent- wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 615.000 Euro erfolgt im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichen Anla- gevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-1-3093 – GYM Alte Wallgasse 10 – Einrichtung nach GI. Sachaufwendungen: Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 41.100 Euro erfolgt voraussichtlich ab 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulent- wicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzielle Ab- schreibungen, vorgesehenen Mitteln. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2025ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen: 01 - Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung 02 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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141 141/1 16.08.2024 40 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0058/2024 Einrichtung des Bestandsge bäudes des Königin-Luise-Gymnasiums, Alte Wallgasse 10 in 50672 Köln nach erfolgter Generalinstandsetzung und entsprechende Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben im Haushaltsjahr 2025 (RPA-Nr. 141/34/06/24) Auftragsvolumen von rd. 1.722.689 € netto bzw. rd. 2.050.000 € brutto Sehr geehrte Damen und Herren, die Beschlussvorlage (Fassung vom 08.08.2024) betreffend die Einrichtung des Be standsgebäudes des Königin-Luise-Gymnasiums in 50672 Köln, Alte Wallgasse 10 ha ben Sie mir über Session zur Stellungnahme vorgelegt. Sie rechnen mit einem Auf tragsvolumen von rd. 1.722.689 € netto bzw. rd. 2.050.000 € brutto. Der Bedarf ist nachvollziehbar dargestellt. Vorbehaltlich eines nicht rechtzeitigen In krafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 verweise ich auf die Vorgaben aus § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung.
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Generalinstandsetzung der Königin-Luise-Schule, Alte Wallgasse 10 in 50672 Köln wird voraussichtlich im Juni 2025, soweit abgeschlossen sein, dass mit der Einrichtung der Schule begonnen werden muss. Da sich die Zeitspannen zwischen Bestellung bis zur Lieferung auf bis zu mehreren Monaten vergrößert haben und nicht auszuschließen ist, dass die Lieferzeiten sich weiter verlängern ist eine frühzeitige Bestellung sinnvoll, um die Aufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien 2025 nicht zu gefährden. Daher soll mit diesem Beschluss die rechtliche Grundlage für die Bestellungen geschaffen werden. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0058/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.09.2024
- Erstellt
- 04.01.2024 11:50