AN/0379/2020
Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung im Stadtbezirk Rodenkirchen
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV2)
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SPD-Fraktion Fraktion Die Grünen Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Mike Homann Henriette Reker Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 50996 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0379/2020 Gem. Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.03.2020 Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung im Stadtbezirk Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion und die Fraktion der Grünen bittet, den folgenden Antrag auf die Tages- ordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23.03.2020 zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Sowohl bei bestehenden Lichtanlagen von öffentlichen Gebäuden, als auch bei Planungen und Installation von neuen Lichtanlagen in und an Gebäuden, Gewer- begebieten (insbesondere Großindustrie), Wohngebieten etc., sind Aspekte des Vogel- und Insektenschutzes zu berücksichtigen. 2. Die nächtliche Beleuchtung soll nur noch da zugelassen werden, wo sie unerläss- lich ist. Bei notwendiger Beleuchtung sollen Maßnahmen wie z.B. Umrüstung von Lampen, Einengung des Strahlungsbereiches, Regulierung der Beleuchtungsdau- er getroffen werden. 3. Falls es einen Aktionsplan oder Maßnahmenkatalog der Stadt Köln zur Reduzie- rung von Lichtverschmutzung durch öffentliche, gewerbliche und private Verursa- cher gibt, wird gebeten, die Ergebnisse der Bezirksvertretung Rodenkirchen vor- zulegen. 4. Falls es gesonderte Erhebungen zur Lichtverschmutzung im Kölner Süden gibt, wird gebeten, diese ebenfalls der Bezirksvertretung Rodenkirchen vorzulegen und zu erläutern. - 2 - Begründung: Die SPD-Fraktion hat in der BV-Sitzung am 03.06.2019 eine Anfrage (AN/0724/2019) zur Eindämmung der nächtlichen Beleuchtung im Stadtbezirk Rodenkirchen eingereicht. Da durch die Verwaltung bisher keine Beantwortung erfolgt ist, soll der hier vorliegende Antrag zu einer schnelleren Umsetzung führen. Es wird auf die Internetseite der Stadt Köln zum Insektenschutz verwiesen. „Die Stadt Köln hat sich mit der Unterzeichnung der Deklaration "Biodiversität in Kommu- nen" im Jahr 2010 zu der Notwendigkeit des intensiven Handelns bekannt und dazu ver- pflichtet, den Aspekt des Erhalts der Artenvielfalt bei allen Planungen und Programmen ver- stärkt zu berücksichtigen. Durch den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e. V." in 2017 wurde dieses Anliegen weiter bekräftigt. Um unter Berücksichtigung der vielfältigen Flächennut- zungs-konkurrenzen verschiedenste Möglichkeiten der weiterwachsenden Stadt für den Art- erhalt aufzuzeigen, wird beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt aktuell eine kommunale Biodiversitätsstrategie erstellt. Die Realisierung der dabei ermittelten Potentiale soll an- schließend über einen Umsetzungsfahrplan sichergestellt werden.“ In einem Projekt der Stadt Köln „werden Möglichkeiten zum Schutz von Insekten beschrie- ben und konkrete Maßnahmen für das Stadtgebiet konzipiert. Maßnahmen, die das Ma- nagement der für die Insektenvielfalt besonders wichtigen Grünlandflächen betreffen, werden von einem speziellen Monitoring begleitet, das flächenscharfe Daten zur Bestandsentwick- lung der Insekten liefern wird. Das Insektensterben kann zu ähnlich großen Problemen führen wie der Klimawandel. Des- wegen sind Maßnahmen zum Stopp des Rückgangs und zur Wiederbelebung der Insekten- populationen dringend erforderlich, der Rückgang der Insekten ist sehr gut belegt (in den Rote Listen und anhand der Krefelder Studie: "Rückgang der Gesamtbiomasse der Flugin- sekten" um durchschnittlich 76 Prozent).“ Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat einen Master- plan Stadtnatur veröffentlich. In diesem Masterplan wird der Begriff Stadtnatur als Gesamt- heit aller Lebensräume innerhalb einer Stadt verstanden, die für die Artenvielfalt von Be- deutung sind. „Die Bundesregierung wird die Kommunen dabei unterstützen.“ Dr. Jörg Klusemann Manfred Giesen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Hauptstraße 85
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0379/2020
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (SPD)
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 11.03.2020 06:44