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AN/0073/2018

Entwicklung des Grundstücks Krefelder Straße/Innere Kanalstraße

SPD Anfrage nach § 4 16.01.2018

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 25.01.2018, TOP 1.3

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4587 Zeichen

An den  
Vorsitzenden 
des Liegenschaftsausschuss 
Herrn Jörg Frank 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 16.01.2018 
 
AN/0073/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 25.01.2018 
Entwicklung des Grundstücks Krefelder Straße/Innere Kanalstraße 
Sehr geehrter Herr Frank, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin , 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses am 25.01.2018 aufzunehmen. 
 
Der Arbeiter-Samariter-Bund Köln (ASB) bemüht sich seit längerem, das 
städtische Grundstück Innere Kanalstraße/Krefelder Straße zu erwerben, um dort 
eine neue Geschäftsstelle für Köln sowie rund 100 neue dringend benötigte 
Wohnungen zu errichten. Dem ASB ist seit März 2016 ein Erstandienungsrecht 
für das Grundstück eingeräumt worden. 
 
Nunmehr gibt es Berichte, dass entgegen der Beschlusslage zur Einräumung 
eines Erstandienungsrechts für das v.g. Grundstück an den ASB die Verwaltung 
bzw. städtische Gesellschaften selbst anderweitige Interessen bzgl. des 
Grundstücks verfolgen und dadurch eine zielgerichtete Führung von 
Verhandlungen zur Entwicklung des Grundstückes behindern. 
 
Der ASB ist nach wie vor davon überzeugt, die Umsiedlung der 
Bauwagenbewohner umsetzen zu können. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage: 
 
1. Welchen Vorschlag inhaltlicher und finanzieller Art für die Umsiedlung der 
Bauwagenbewohner hat der ASB Ende September 2017 an die Verwaltung 
herangetragen? Wie erklärt die Verwaltung vor diesem Hintergrund ihre 
eigene Mitteilung in der Ratssitzung am 14.11.2017, dass seitens des ASB 
oder Dritten keine Vorschläge zu Standortalternativen für den 
Bauwagenplatz vorlägen (Beantwortung einer Anfrage 3501/2017)?

- 2 - 
 
2. Der Liegenschaftsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 
04.07.2017 wie folgt beauftragt (Beschluss zu TOP 1.13): 
„a. für das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere 
Kanal Str. das planungsrechtlich maximale Potenzial für 
Geschosswohnungsbau, insbesondere unter Berücksichtigung der 
Restriktionen durch Lärmemissionen, zu ermitteln und dem Ausschuss 
darzustellen, 
  
b. darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für 
Geschosswohnungsbau an diesem Standort erzielt werden könnte, 
wenn das benachbarte im Eigentum der Stadtwerke Köln (SWK) 
befindliche ca. 2.800 qm große Grundstück unter der Voraussetzung 
einbezogen würde, dass dort die AWB ihren geplanten Betriebshof 
errichten und z.B. seitens der SWK Wohnungen geschaffen würden; 
zusätzlich soll alternativ dargestellt werden, wie viel 
zusätzlicher Wohnraum möglich wäre, wenn der Betriebshof 
der AWB nicht auf diesem Grundstück angesiedelt wäre. Dazu 
soll auch die AWB Stellung nehmen. 
  
c. darzustellen, welche Vorteile sich aus einer gemeinsamen Entwicklung 
beider Grundstücke ergeben könnten. 
  
d. die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses möglichst am 19.09.2017 vorzulegen und 
anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss mitzuteilen.“ 
 
In der Sitzung am 19.09.2017 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine 
Darstellung in der Sitzung des Liegenschaftsausschuss am 07.11.2017 und 
anschließend im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen sollte. Dies ist 
weder in der v.g. Sitzung noch in anschließenden Sitzungen schriftlich 
erfolgt. 
Die Verwaltung wird nunmehr um die beauftragte Darlegung der 
ermittelten Fakten einschließlich einer planungsrechtlichen Bewertung zur 
Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 25.01.2018 gebeten.  
3. Inwiefern verfolgen die Verwaltung oder stadtnahe Unternehmen 
anderweitige Ziele mit dem Grundstück, die nicht im Einklang mit dem 
vom Liegenschaftsausschuss beschlossenen Erstandienungsrecht für den 
ASB stehen? Welche Ziele sind das? Wie verhält sich die Verwaltung dazu? 
4. Welche Maßnahmen verfolgt die Verwaltung, um die Gespräche mit dem 
ASB zu einem für beide Seiten erfolgreichen Abschluss zu bringen (neue 
Geschäftsstelle für den ASB einschl. Wohnungsbau für die Allgemeinheit)? 
Welchen Zeithorizont verfolgt sie dabei? 
Wir bitten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Stadtentwicklungsausschuss 
und der Bezirksvertretung 1 Innenstadt zur Kenntnis zu geben. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0073/2018
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
16.01.2018
Erstellt
16.01.2018 13:33