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0414/2022

Beitritt der Stadt Köln zur „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 07.02.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 08.02.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2428 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/3 
 
Vorlagen-Nummer  07.02.2022 
 0414/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 08.02.2022 
 
Beitritt der Stadt Köln zur „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der 
Stadt (Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates) AN 0289/2022 
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: 
 
Welche Schritte sind notwendig, damit die Stadt Köln zur „Europäischen Charta für den 
Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ beitreten kann?  
 
Die „Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ stellt im Wesentlichen eine 
Zusammenfassung und verständlichere Formulierung der international garantierten Menschenrechte 
auf lokaler Ebene dar. Die Charta fordert die Stadt-verwaltungen auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten 
und in enger Zusammenarbeit mit den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren 
soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und die bürgerlichen und politischen ebenso wie die wirtschaftli-
chen, sozialen und kulturellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. 
 
Die Prüfung, ob die Europäische Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt Köln gezeich-
net werden soll, ist in einem dezernatsübergreifend abzustimmenden Prozess und gegebenenfalls 
unter Einbezug weiterer Vereine und Organisationen zu prüfen. 
 
Im Rahmen der Prüfung sollte ein zielgerichteter und strukturierter Erfahrungsaustausch mit anderen 
europäischen und internationalen Städten in Fragen kommunaler Menschenrechtsarbeit ermöglicht 
werden. Von besonderem Interesse ist dabei der Austausch mit den Kölner Partnerstädten 
(Barcelona, Istanbul, Lille, Lüttich und Turin), die die Charta gezeichnet haben. Auch die deutschen 
Unterzeichnerstädte, wie u.a. Mülheim an der Ruhr, München, Nürnberg, Stuttgart, Weimar und 
Zwickau können in den Erfahrungsaustausch einbezogen werden.  
 
Dieser Prüfauftrag ist Bestandteil des noch zu verabschiedenden Städtepartnerschaftskonzeptes. 
 
 
Kann die Verwaltung entsprechende Vorbereitungen treffen, damit eine mögliche Be-
schlussvorlage für den Rat der Stadt Köln vorbereitet werden kann? 
 
Die Vorbereitung einer Beschlussvorlage bedingt einen vorlaufenden dezernatsübergreifenden Ab-
stimmungsprozess und Erfahrungsaustausch, in den wir nach Besetzung der vorgesehenen Stelle 
eintreten. 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

08.02.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0414/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
07.02.2022
Erstellt
03.02.2022 18:00