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Beitritt der Stadt Köln zur „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0414/2022 vom 07.02.2022

Stand: Am 08.02.2022 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 07.02.2022 0414/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 08.02.2022 Beitritt der Stadt Köln zur „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt (Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates) AN 0289/2022 Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Welche Schritte sind notwendig, damit die Stadt Köln zur „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ beitreten kann? Die „Europäische Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt“ stellt im Wesentlichen eine Zusammenfassung und verständlichere Formulierung der international garantierten Menschenrechte auf lokaler Ebene dar. Die Charta fordert die Stadt-verwaltungen auf, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in enger Zusammenarbeit mit den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und die bürgerlichen und politischen ebenso wie die wirtschaftli- chen, sozialen und kulturellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Die Prüfung, ob die Europäische Charta zum Schutz der Menschenrechte in der Stadt Köln gezeich- net werden soll, ist in einem dezernatsübergreifend abzustimmenden Prozess und gegebenenfalls unter Einbezug weiterer Vereine und Organisationen zu prüfen. Im Rahmen der Prüfung sollte ein zielgerichteter und strukturierter Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen und internationalen Städten in Fragen kommunaler Menschenrechtsarbeit ermöglicht werden. Von besonderem Interesse ist dabei der Austausch mit den Kölner Partnerstädten (Barcelona, Istanbul, Lille, Lüttich und Turin), die die Charta gezeichnet haben. Auch die deutschen Unterzeichnerstädte, wie u.a. Mülheim an der Ruhr, München, Nürnberg, Stuttgart, Weimar und Zwickau können in den Erfahrungsaustausch einbezogen werden. Dieser Prüfauftrag ist Bestandteil des noch zu verabschiedenden Städtepartnerschaftskonzeptes. Kann die Verwaltung entsprechende Vorbereitungen treffen, damit eine mögliche Be- schlussvorlage für den Rat der Stadt Köln vorbereitet werden kann? Die Vorbereitung einer Beschlussvorlage bedingt einen vorlaufenden dezernatsübergreifenden Ab- stimmungsprozess und Erfahrungsaustausch, in den wir nach Besetzung der vorgesehenen Stelle eintreten. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 08.02.2022

    Integrationsrat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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