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3419/2025

Vierte Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gem. § 37 GO NRW

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 01.12.2025, TOP 9.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2723 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3419/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der bezirksorientierten Finanzmittel gem. § 37 GO NRW  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Vergabe der bezirksorientierten Mittel wie folgt: 
 
Antrag Nr.: 74/2025, Bürgerzentrum Ehrenfeld, Alle Jahre wieder – Weihnachten für Alle! 
 
1.980 Euro 
 
Antrag Nr.: 75/2025, Förderkreis Hochbunker Körnerstraße, Kunststation bunker_k101 2026 
 
4.600 Euro 
 
Folgender Antrag wird abgelehnt: 
 
Antrag Nr.: 65/2025, Kölner Initiative für Bildungsgerechtigkeit. Bildungscoaching f. Kinder + 
Jugendliche 
 
 
Alle noch offenen Förderanträge werden in das neue Haushaltsjahr vertagt. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  6.580,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Nach Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewie-
senen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie 
über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. 
Die zur Finanzierung in 2025 benötigten konsumtiven Aufwandsermächtigungen wurden im 
Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan der Bürgerämter in den Produktgruppen 0604 – 
Kinder- und Jugendarbeit, 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, 0801 – 
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten und 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 
15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. 
Im Rahmen der bis zum Jahresende 2025 geltenden Haushaltssperre sind alle Ausgaben da-
hingehend zu prüfen, ob hierfür eine rechtliche Verpflichtung oder eine unabweisbare Notwen-
digkeit besteht.  
Bei den beiden vorgeschlagenen Zuschüssen wurden diese Voraussetzungen positiv geprüft. 
 
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1308 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt 
auf Grundlage eines von der Bezirksvertretung Ehrenfeld festgelegten Förderprogramms, in dem die 
Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein 
ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

01.12.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3419/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.12.2025
Erstellt
01.12.2025 08:34