V/0084/2016
Mobilfunksendeanlagen in Münster,
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Karte der Mobilfunkanlagen
49 Zeichen
&M &M Legende &M Mobilfunkanlagenänderung BV-Nord
Berichtsvorlage
3395 Zeichen
V/0084/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Mobilfunksendeanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterung von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Nord
Beratungsfolge
23.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sogenannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2 die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanl a-
gen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der gepla n-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, o b es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendea n-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu er wartende Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung würde mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die Mobilfunkbetreiber (Telekom, Vodafone, Telefónica
(O2 und E -Plus)) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird -
unter anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE
ermöglicht schnellere Datenübertragungen, als es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Ste l-
lungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (O2 und E -Plus) möchte im Stadtbezirk Müns-
ter-Nord an dem Standort Grevener Str. 357 ihre vorhandenen Anlagen durch eine LTE -
Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung der Sendeanlage befindet sich da s Paul -
Schneider Grundschule und die KiTa St. Josef. Für die Beurteilung der elektromagnetischen Fe l-
der liegt eine Messung von vorhandenen Anlagen vor. Durch diese Messung in Verbindung mit
den zu erwartenden Steigerungen der elektromagnetischen Felder dur ch LTE ist keine Übe r-
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/0084/2016
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
28.01.2016
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0084/2016
schreitung der „Schweizer Anlagenwerte“ zu erwarten. Die Firma Deutsche Telekom möchte auf
dem Gebäude Norderneyweg 1-7 eine neue Mobilfunksendeanlage mit den Übertragungssta n-
dards GSM, UMTS und LTE errichten. In der näheren Umgebung b efinden sich keine sensiblen
Einrichtungen.
Von Seiten der Stadt Münster bestehen daher keine Bedenken hinsichtlich der Errichtung dieser
Sendeanlagen.
In Vertretung
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Grevener Straße 357
- Norderneyweg 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0084/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37