1211/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion (AN/0365/2024) betr.:
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4412 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 15.04.2024 1211/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion (AN/0365/2024) betr.: Optimierung des Konzeptes der Klärschlammverbrennung in Köln Die FDP Fraktion hat um die Beantwortung einiger Fragen hinsichtlich der Optimierung des Konzeptes zur Klärschlammverbrennung in Köln gebeten. Die Verwaltung nimmt hierzu in Ab- stimmung mit der Geschäftsführung der KLAR GmbH Stellung: 1. Inwieweit müsste die städtische Umladestation Wikingerstraße verändert werden, um ne- ben rechtsrheinischem Müll auch den Klärschlamm aus Köln-Wahn und den Klärwerken des rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises auf die Bahn zu verlagern? Im Rahmen der Projektvorbereitung hat im Jahr 2019 die AVG Köln mbH für die damalige Klärschlammkooperation Rheinland (KKR) die Machbarkeit eines Bahntransportes untersucht. Im Ergebnis wurde eine Adaption des bei den AWB Köln in der Praxis erprobten Container- systems als vorzugswürdig angesehen. Die notwendige Anpassung betrifft im Wesentlichen eine Verkleinerung der Containergröße aufgrund des höheren spezifischen Gewichtes von Klärschlamm und die notwendige Flüssigkeitsdichtheit. Dies erfordert eine separate Befüllein- richtung. Außerdem müsste Lagerraum für Container geschaffen werden, um eine Mindest- zuggröße zusammenstellen zu können. Nach Rücksprache mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) verfügt die Müllumladesta- tion „Am Lüch“ (Wikingerstraße) über Platz für eine vierte Presse, die - vorbehaltlich weiterer Detailprüfungen für Klärschlamm reserviert werden könnte. Es ist Stellplatz für maximal 10 Bahncontainer verfügbar, so dass der Klärschlamm in Kurzzügen nach Merkenich gefahren werden müsste. Im Wesentlichen müssten also eine für Klärschlamm geeignete Presse (der Einsatz der Presse wird aktuell vorbehaltlich einer Untersuchung zur technischen Machbarkeit angesetzt) sowie eine Abluftbehandlung errichtet sowie für Klärschlamm geeignete Container beschafft werden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass am Standort Merkenich eine Entladeein- richtung neu zu errichten ist. 2. Wie hoch wären die Kosten dieser Veränderung im Verhältnis zu den erwarteten Gesamt- kosten des KLAR-Projektes? Auf Basis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2019 ist aktuell von einer Investitionssumme von 8-10 Mio. Euro für die zu Frage 1 skizzierten Maßnahmen auszugehen. Allerdings ist die Entladung der Container am Standort Merkenich technisch noch nicht zu Ende entwickelt und könnte zu weiteren Kosten führen. 2 Zudem kommt die Verladung auf die Schiene nur für die rechtsrheinischen Klärwerke der Mit- gesellschafterin der KLAR GmbH, der KKP Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH, (6 von 13, inkl. Köln Wahn) in Frage. Investitionskosten, die einem klar abgegrenzten Gesell- schafterkreis zuzuordnen sind, sind auch von diesem zu 100 % zu tragen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass 6 Klärwerke der KKP die durch die Bahnverladung entstehenden In- vestitionskosten vollständig tragen müssten. Die KKP mit ca. 21% Anteil an der KLAR GmbH trägt ca. 30 Mio. Euro der Investitionskosten der kompletten Klärschlammentsorgungsanlage. 10 Mio. Euro zusätzliche Investitionskosten für eine Bahnverladung, die von nur 6 Klärwerken der KKP getragen werden müssten, er- scheinen somit wirtschaftlich nicht darstellbar. 3. Wäre der Transport von der HGK und damit innerhalb des Stadtwerkekonzerns durchführ- bar? Technisch/organisatorisch wäre die RheinCargo GmbH & Co. KG in der Lage, den Bahnbe- trieb zu übernehmen. Jedoch ist die KLAR GmbH der Ausschreibungspflicht unterworfen. So- mit kann jedes Bahnbetriebsunternehmen eine solche Leistung anbieten. Die Auswahl würde diskriminierungsfrei erfolgen. 4. Inwieweit kann die Klärschlammasche vom Standort Merkenich von der HGK über die Schiene abgefahren werden, so wie der Braunkohlestaub bisher mit der Bahn angeliefert wird? Der Abtransport der Asche über die Bahn ist grundsätzlich – nach Schaffung entsprechender Puffervolumina und Verladeeinrichtung – möglich. Ein entsprechendes Logistikkonzept wäre in Abstimmung mit der RheinCargo GmbH & Co. KG zu entwickeln. Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1211/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.04.2024
- Erstellt
- 09.04.2024 16:16