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1211/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion (AN/0365/2024) betr.:

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.04.2024, TOP 1.4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4412 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 15.04.2024 
 1211/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.04.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion (AN/0365/2024) betr.: 
Optimierung des Konzeptes der Klärschlammverbrennung in Köln 
Die FDP Fraktion hat um die Beantwortung einiger Fragen hinsichtlich der Optimierung des 
Konzeptes zur Klärschlammverbrennung in Köln gebeten. Die Verwaltung nimmt hierzu in Ab-
stimmung mit der Geschäftsführung der KLAR GmbH Stellung: 
 
 
1. Inwieweit müsste die städtische Umladestation Wikingerstraße verändert werden, um ne-
ben rechtsrheinischem Müll auch den Klärschlamm aus Köln-Wahn und den Klärwerken des 
rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreises auf die Bahn zu verlagern? 
 
Im Rahmen der Projektvorbereitung hat im Jahr 2019 die AVG Köln mbH für die damalige 
Klärschlammkooperation Rheinland (KKR) die Machbarkeit eines Bahntransportes untersucht. 
Im Ergebnis wurde eine Adaption des bei den AWB Köln in der Praxis erprobten Container-
systems als vorzugswürdig angesehen. Die notwendige Anpassung betrifft im Wesentlichen 
eine Verkleinerung der Containergröße aufgrund des höheren spezifischen Gewichtes von 
Klärschlamm und die notwendige Flüssigkeitsdichtheit. Dies erfordert eine separate Befüllein-
richtung. Außerdem müsste Lagerraum für Container geschaffen werden, um eine Mindest-
zuggröße zusammenstellen zu können. 
 
Nach Rücksprache mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) verfügt die Müllumladesta-
tion „Am Lüch“ (Wikingerstraße) über Platz für eine vierte Presse, die - vorbehaltlich weiterer 
Detailprüfungen für Klärschlamm reserviert werden könnte. Es ist Stellplatz für maximal 10 
Bahncontainer verfügbar, so dass der Klärschlamm in Kurzzügen nach Merkenich gefahren 
werden müsste. Im Wesentlichen müssten also eine für Klärschlamm geeignete Presse (der 
Einsatz der Presse wird aktuell vorbehaltlich einer Untersuchung zur technischen Machbarkeit 
angesetzt) sowie eine Abluftbehandlung errichtet sowie für Klärschlamm geeignete Container 
beschafft werden. Weiter ist zu berücksichtigen, dass am Standort Merkenich eine Entladeein-
richtung neu zu errichten ist. 
 
2. Wie hoch wären die Kosten dieser Veränderung im Verhältnis zu den erwarteten Gesamt-
kosten des KLAR-Projektes? 
 
Auf Basis der Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2019 ist aktuell von einer Investitionssumme 
von 8-10 Mio. Euro für die zu Frage 1 skizzierten Maßnahmen auszugehen. Allerdings ist die 
Entladung der Container am Standort Merkenich technisch noch nicht zu Ende entwickelt und 
könnte zu weiteren Kosten führen.

2 
 
Zudem kommt die Verladung auf die Schiene nur für die rechtsrheinischen Klärwerke der Mit-
gesellschafterin der KLAR GmbH, der KKP Klärschlammkooperation Poolgesellschaft mbH, (6 
von 13, inkl. Köln Wahn) in Frage. Investitionskosten, die einem klar abgegrenzten Gesell-
schafterkreis zuzuordnen sind, sind auch von diesem zu 100 % zu tragen. Im vorliegenden 
Fall bedeutet dies, dass 6 Klärwerke der KKP die durch die Bahnverladung entstehenden In-
vestitionskosten vollständig tragen müssten. 
 
Die KKP mit ca. 21% Anteil an der KLAR GmbH trägt ca. 30 Mio. Euro der Investitionskosten 
der kompletten Klärschlammentsorgungsanlage. 10 Mio. Euro zusätzliche Investitionskosten 
für eine Bahnverladung, die von nur 6 Klärwerken der KKP getragen werden müssten, er-
scheinen somit wirtschaftlich nicht darstellbar. 
 
3. Wäre der Transport von der HGK und damit innerhalb des Stadtwerkekonzerns durchführ-
bar? 
 
Technisch/organisatorisch wäre die RheinCargo GmbH & Co. KG in der Lage, den Bahnbe-
trieb zu übernehmen. Jedoch ist die KLAR GmbH der Ausschreibungspflicht unterworfen. So-
mit kann jedes Bahnbetriebsunternehmen eine solche Leistung anbieten. Die Auswahl würde 
diskriminierungsfrei erfolgen. 
 
4. Inwieweit kann die Klärschlammasche vom Standort Merkenich von der HGK über die 
Schiene abgefahren werden, so wie der Braunkohlestaub bisher mit der Bahn angeliefert 
wird? 
 
Der Abtransport der Asche über die Bahn ist grundsätzlich – nach Schaffung entsprechender 
Puffervolumina und Verladeeinrichtung – möglich. Ein entsprechendes Logistikkonzept wäre 
in Abstimmung mit der RheinCargo GmbH & Co. KG zu entwickeln. 
 
 
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

25.04.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1211/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.04.2024
Erstellt
09.04.2024 16:16