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1387/2019

Alte Hausmülldeponie im Bereich geplanter Beabuung Simonskaul

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.05.2019, TOP 7.1.5

Übersichtsplan

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Übersichtsplan

266 Zeichen

Die Altablagerung im Bereich der
Wohnbebauung wird komplett
ausgehoben und entsorgt

B-Planverfahren im Bereich der
Altablagerung 50503 'Simonskaul'

Stadt Köln

Legende
[u | Altablagerung

geplante Nutzung

| Ausgleichs- / Grünflächen
Wohnbebauung

170 50 100 150 m

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3479 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57 
 
Vorlagen-Nummer 
 1387/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 
 
Alte Hausmülldeponie im Bereich geplanter Beabuung Simonskaul 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 26.04.2018 wurden der BV das Bebauungsplanver-
fahren Simonskaul Weidenpesch mit der Vorlage 1204/2018 vorgelegt. 
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt mit AN/0401/2019 folgende Fragen zur Altlastensituation, 
die im Anschluss von der Verwaltung beantwortet werden: 
 
 
1.  In welchem genauen Bereich des zur Bebauung vorgesehenen Areals befindet sich die 
ehemalige Hausmülldeponie? 
 
Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen überschneiden sich mit dem südlichen Bereich der Altabla-
gerung 50503 ‚Simonskaul‘ auf einer Fläche von ca. 8.600 m² (s. Übersichtsplan, Anlage 1).  
Nördlich der geplanten Wohnbebauung schließen sich die geplanten Ausgleichs- und Grünflächen an, 
welche die Altablagerung mit einer Fläche von ca. 10.100 m² überlagern und in die Flächen des ge-
schützten Landschaftsbestandteils übergehen.  
 
2. Welche Stoffe sind dort von wem in welchem Zeitraum deponiert worden? 
 
Die ehemalige Deponie ‚Simonskaul‘ ist im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten der 
Stadt Köln als Altablagerung mit der Nummer 50503 erfasst. Im Rahmen einer historischen Recher-
che sowie einer Gefährdungsabschätzung wurden 2006/2007 u.a. die Auffüllungsinhaltstoffe der 
ehem. Deponie untersucht um eine potenzielle Gefährdung von Schutzgütern zu ermitteln. 
Es handelt sich um eine ehemalige Kiesgrube, die zwischen 1964 und 1967 durch das Fuhramt der 
Stadt Köln mit Bauschutt, Siedlungsabfällen sowie gewerblichen Abfällen verfüllt wurde.  
 
3. Wie groß und wo sind die Altlastenflächen, die in ihrem jetzigen Zustand nach der vorgesehe-
nen Bebauung bestehen bleiben, und welche Konsequenzen hat das insgesamt und für die Stadt 
Köln im Besonderen? 
 
Die aktuelle Planung sieht vor, dass im Vorfeld der Bebauung sämtliche Auffüllungsmaterialien der 
Altablagerung im Bereich der geplanten Wohnbebauung ausgehoben und entsorgt werden.

2 
 
Die verbleibenden Bereiche der Altablagerung (ca. 47.000 m², davon 10.100 m² im B-Plangebiet) 
sollen mit technischen Maßnahmen von der Wohnbebauung getrennt werden, so dass keine Schad-
stoffverlagerung bzw. Gasmigration stattfinden kann. 
Die ausgehobenen Flächen werden nach Fertigstellung aus bodenschutzrechtlicher Sicht als ‚saniert‘ 
betrachtet. Für die verbleibende Altablagerung besteht gemäß der Gefährdungsabschätzung bei der 
vorgesehenen Nutzung als Grün- und Freifläche keine Gefahr. 
 
 
4. Ist vorgesehen, den Jugendclub Dachlow in Weidenpesch auf oder in der Nähe dieser Altlas-
tenflächen anzusiedeln und welche Sicherungsmaßnahmen, beispielsweise gegen Gasmigration, 
sind dann ggf. durch die Stadt erforderlich? 
 
Die Freiflächen des Jugendzentrums sind für das Grundstück nördlich des Plangebietes (Bereich 
Neusser Straße) geplant und liegen außerhalb der Altlastenfläche. Eine Beeinträchtigung durch die 
Altablagerung ist nicht zu befürchten.  
 
5. Verhindern die dortigen Altlasten einen weitergehenden unterirdischen Ausbau von PKW-
Stellplätzen? 
 
Da die Altlast im Bereich der zukünftigen Wohnbebauung vollständig ausgekoffert werden soll, ist hier 
zukünftig auch der Bau von Tiefgargen möglich.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1387/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.04.2019
Erstellt
15.04.2019 13:10