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Alte Hausmülldeponie im Bereich geplanter Beabuung Simonskaul

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1387/2019 vom 16.04.2019

Stand: Am 16.05.2019 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

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    Die Altablagerung im Bereich der Wohnbebauung wird komplett ausgehoben und entsorgt B-Planverfahren im Bereich der Altablagerung 50503 'Simonskaul' Stadt Köln Legende [u | Altablagerung geplante Nutzung | Ausgleichs- / Grünflächen Wohnbebauung 170 50 100 150 m
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 1387/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 Alte Hausmülldeponie im Bereich geplanter Beabuung Simonskaul Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 26.04.2018 wurden der BV das Bebauungsplanver- fahren Simonskaul Weidenpesch mit der Vorlage 1204/2018 vorgelegt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt mit AN/0401/2019 folgende Fragen zur Altlastensituation, die im Anschluss von der Verwaltung beantwortet werden: 1. In welchem genauen Bereich des zur Bebauung vorgesehenen Areals befindet sich die ehemalige Hausmülldeponie? Die zur Bebauung vorgesehenen Flächen überschneiden sich mit dem südlichen Bereich der Altabla- gerung 50503 ‚Simonskaul‘ auf einer Fläche von ca. 8.600 m² (s. Übersichtsplan, Anlage 1). Nördlich der geplanten Wohnbebauung schließen sich die geplanten Ausgleichs- und Grünflächen an, welche die Altablagerung mit einer Fläche von ca. 10.100 m² überlagern und in die Flächen des ge- schützten Landschaftsbestandteils übergehen. 2. Welche Stoffe sind dort von wem in welchem Zeitraum deponiert worden? Die ehemalige Deponie ‚Simonskaul‘ ist im Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln als Altablagerung mit der Nummer 50503 erfasst. Im Rahmen einer historischen Recher- che sowie einer Gefährdungsabschätzung wurden 2006/2007 u.a. die Auffüllungsinhaltstoffe der ehem. Deponie untersucht um eine potenzielle Gefährdung von Schutzgütern zu ermitteln. Es handelt sich um eine ehemalige Kiesgrube, die zwischen 1964 und 1967 durch das Fuhramt der Stadt Köln mit Bauschutt, Siedlungsabfällen sowie gewerblichen Abfällen verfüllt wurde. 3. Wie groß und wo sind die Altlastenflächen, die in ihrem jetzigen Zustand nach der vorgesehe- nen Bebauung bestehen bleiben, und welche Konsequenzen hat das insgesamt und für die Stadt Köln im Besonderen? Die aktuelle Planung sieht vor, dass im Vorfeld der Bebauung sämtliche Auffüllungsmaterialien der Altablagerung im Bereich der geplanten Wohnbebauung ausgehoben und entsorgt werden. 2 Die verbleibenden Bereiche der Altablagerung (ca. 47.000 m², davon 10.100 m² im B-Plangebiet) sollen mit technischen Maßnahmen von der Wohnbebauung getrennt werden, so dass keine Schad- stoffverlagerung bzw. Gasmigration stattfinden kann. Die ausgehobenen Flächen werden nach Fertigstellung aus bodenschutzrechtlicher Sicht als ‚saniert‘ betrachtet. Für die verbleibende Altablagerung besteht gemäß der Gefährdungsabschätzung bei der vorgesehenen Nutzung als Grün- und Freifläche keine Gefahr. 4. Ist vorgesehen, den Jugendclub Dachlow in Weidenpesch auf oder in der Nähe dieser Altlas- tenflächen anzusiedeln und welche Sicherungsmaßnahmen, beispielsweise gegen Gasmigration, sind dann ggf. durch die Stadt erforderlich? Die Freiflächen des Jugendzentrums sind für das Grundstück nördlich des Plangebietes (Bereich Neusser Straße) geplant und liegen außerhalb der Altlastenfläche. Eine Beeinträchtigung durch die Altablagerung ist nicht zu befürchten. 5. Verhindern die dortigen Altlasten einen weitergehenden unterirdischen Ausbau von PKW- Stellplätzen? Da die Altlast im Bereich der zukünftigen Wohnbebauung vollständig ausgekoffert werden soll, ist hier zukünftig auch der Bau von Tiefgargen möglich.

Beratungsverlauf

  1. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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