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2556/2023

Machbarkeitsstudie zur Kölner Südbahn S16

Beschlussvorlage Ausschuss 31.08.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.09.2023, TOP 3.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 03/2026

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

7009 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2556/2023 
Freigabedatum 31.08.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Machbarkeitsstudie zur Kölner Südbahn S16 -  
hier: Aktualisierung der Ergebnisse der betrieblichen und technischen Machbarkeit
  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stimmt der in der Begründung dargestellten Beteiligung der Stadt 
Köln an der Finanzierung des ersten Arbeitspaketes der Überarbeitung der Machbarkeitsstu-
die zur „Kölner Südbahn S16“ in Höhe von maximal 85.680 Euro zu. 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung außerdem, eine entsprechende Verwal-
tungsvereinbarung mit der go.Rheinland GmbH zu schließen und die Bearbeitung zügig 
durchführen zu lassen. 
 
 
Alternative: 
Der Verkehrsausschuss beschließt, dass sich die Stadt Köln nicht an der Machbarkeitsstudie 
beteiligen soll. 
 
Verkehrsausschuss 19.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  bis zu 85.680 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass 
Zur Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältnisse und der Erreichbarkeit innerstädtischer 
Ziele, insbesondere des Kölner Südens sowie des Flughafens Köln/Bonn, ist die „S-Bahn-Li-
nie S 16“ ein Teilprojekt des „Nahverkehrsplankonzepts 2030+“ (neu: NRW Zielnetz 2040) des 
SPNV-Aufgabenträgers go.Rheinland GmbH (ehemals Nahverkehr Rheinland GmbH). 
Die Linie S 16 soll von Langenfeld über Köln-Mülheim, die Kölner Stammstrecke und West-
spange über die Südbrücke als eine neue S-Bahn-Rheinquerung und weiter über Köln/Bonn 
Flughafen und Troisdorf nach Au (Sieg) geführt werden. Perspektivisch soll die Linie in einem 
20-Minuten-Takt verkehren und die in diesem Zuge geplanten neuen Haltepunkte Köln Bon-
ner Wall, Köln-Poll und TH Köln anfahren. 
Im Jahr 2021 wurde die Machbarkeitsstudie „Kölner Südbahn S 16“ abgeschlossen. In dieser 
von der go.Rheinland GmbH und der Stadt Köln gemeinsam beauftragten Studie wurden so-
wohl die technische als auch die betriebliche Machbarkeit untersucht sowie eine Standardi-
sierte Bewertung durchgeführt (vgl. Vorlage-Nr. 4353/2016).

3 
In der Untersuchung werden unter anderem eingleisige Infrastrukturen angenommen, was die 
notwendigen Infrastrukturkosten reduzieren soll. Dies bedeutet jedoch auch gleichzeitig eine 
geringe Flexibilität im Bahnbetrieb in Köln und kann zu teilweise starken betrieblichen Ein-
schränkungen führen. 
Der Nutzen-Kosten-Indikator (NKI), der in dieser abgeschlossenen Untersuchung nach der 
Verfahrensanleitung 2016 ermittelt wurde, ist nicht auskömmlich, sodass der volkswirtschaftli-
che Nutzen für das Projekt nicht nachgewiesen werden konnte. Somit wäre die Aussicht auf 
Fördergelder des Bundes nicht gegeben.  
Anstehende Überarbeitung 
Die im Jahr 2021 abgeschlossene Machbarkeitsstudie „Kölner Südbahn S 16“ stellt die Basis 
der nun zu erstellenden Überarbeitung dar. Hierin wurden bereits einige Aussagen zur techni-
schen und betrieblichen Machbarkeit getroffen, die in der anstehenden Überarbeitung erneut 
genutzt werden können. 
Im Gegensatz zu den in der alten Studie angenommenen eingleisigen Infrastrukturen und der 
daraus resultierenden geringen Flexibilität im Bahnbetrieb sollen in der Überarbeitung kon-
krete Optimierungen wie eine durchgehende zweigleisige Infrastruktur für die S 16 untersucht 
werden. 
Zum 01. Juli 2022 trat außerdem die neue Verfahrensanleitung 2016+ in Kraft, durch die u. a. 
aufgrund der Einführung neuer Nutzenkomponenten bzw. der Aktualisierung spezifischer mo-
netärer Wertansätze die Wirtschaftlichkeit von ÖPNV-Projekten deutlich verbessert werden 
kann. 
Eine Überarbeitung der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie zur S16 mit Anpassungen von 
damals definierten Randbedingungen und einer Neuberechnung des NKI auf Basis der neuen 
Verfahrensanleitung lässt eine Verbesserung des NKI und damit eine mögliche Förderfähig-
keit des Projektes erwarten.  
Im Wesentlichen sind für die anstehende Überarbeitung nun zwei Arbeitspakete vorgesehen: 
a) Arbeitspaket 1 Vertiefende Untersuchung der technischen und betrieblichen  
Machbarkeit sowie  
b) Arbeitspaket 2 Standardisierte Bewertung nach Verfahrensanleitung 2016+. 
Die Ausschreibung des ersten Arbeitspaketes der Überarbeitung der Machbarkeitsstudie wird 
durch die go.Rheinland GmbH erfolgen, sobald die Projektbeteiligten ihre Mittelzusagen abge-
sichert haben und die entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet ist. 
 
Finanzierung 
Die Gesamtkosten des ersten Arbeitspaketes werden von der go.Rheinland GmbH auf rund 
142.800 Euro brutto geschätzt, welche zu jeweils 50 Prozent auf die go.Rheinland GmbH und 
die Stadt Köln umgelegt werden. Für die Stadt Köln bedeutet dies eine Übernahme von Kos-
ten in Höhe von rund 71.400 Euro.  
Der zuvor genannte Kostenschlüssel gilt auch für eventuell erforderlich werdende Nachträge 
in einem Umfang von maximal 20 Prozent der Gesamtkosten dieses Arbeitspaketes. 
Auf die Stadt Köln wird für die Erarbeitung des ersten Arbeitspaketes daher ein maximaler 
Kostenanteil von 85.680 Euro zukommen. 
Die Fälligkeit der Kosten wird voraussichtlich in 2024 erfolgen. 
Die notwendigen Aufwandsermächtigungen stehen im Hpl.2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 
im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produktgruppe 
1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis-
tungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. 
In Abhängigkeit der im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel nach § 11

4 
Abs. 2 ÖPNVG NRW ist beabsichtigt, die Kosten der Machbarkeitsstudie ganz oder teilweise 
aus den Fördermitteln zu refinanzieren. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Schienenpersonennah-
verkehr (SPNV) und bietet den Bürger*innen eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich 
zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhaus-
gasausstoßes bei und kann als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Anlage 
Öffentlichkeitsbeteiligung

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 03/2026

2817 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2556/2023
Stand: 13.03.2026 
Sachstandsbericht  
Machbarkeitsstudie zur Kölner Südbahn S16 -  
hier: Aktualisierung der Ergebnisse der betrieblichen und technischen Machbarkeit 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss stimmt der in der Begründung dargestellten Beteiligung der Stadt 
Köln an der Finanzierung des ersten Arbeitspaketes der Überarbeitung der Machbarkeitsstu-
die zur „Kölner Südbahn S16“ in Höhe von maximal 85.680 Euro zu. 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung außerdem, eine entsprechende Verwal-
tungsvereinbarung mit der go.Rheinland GmbH zu schließen und die Bearbeitung zügig 
durchführen zu lassen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Stand 10/2024 
Die Verwaltung hatte mit einer Mitteilung (Vorlage-Nr. 2432/2024) im Verkehrsausschuss am 
10.09.2024 eine Korrektur an der Beschlussvorlage 2556/2023 vorgenommen. In dieser stand 
im Begründungstext, dass das Arbeitspaket 1 die Überarbeitung der betrieblichen und techni-
schen Machbarkeit beinhalte. Die geschätzten Kosten beziehen sich jedoch nur auf die Über-
arbeitung des betrieblichen Teils der Machbarkeitsstudie, was in der o. g. Mitteilung richtigge-
stellt wurde. 
Nach Beschlussfassung hat die Verwaltung Ende 2023 mit go.Rheinland eine Vereinbarung 
zur entsprechenden Kostenaufteilung geschlossen. Anschließend wurde die Leistung durch 
go.Rheinland an ein externes Büro vergeben, welches mittlerweile vier der sechs beauftragten 
Teilleistungen durchgeführt hat.  
 
 
Stand 03/2026 
Die Erarbeitung des ersten Arbeitspaketes (Überarbeitung des betrieblichen Teils der Mach-
barkeitsstudie) zur S16, an der sich die Stadt Köln mit 50% der Kosten beteiligt hatte, wurde 
abgeschlossen.  
Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen zu möglichen bzw. sinnvollen Betriebsvarianten

2 
 
wird in einer derzeit laufenden Überarbeitung der technischen Machbarkeit der Infrastruktur-
bedarf abgeleitet sowie eine Standardisierte Bewertung vorgenommen. 
Nächste Schritte: 
Stand 10/2024 
Nach Abschluss der Überarbeitung des betrieblichen Teils der Machbarkeitsstudie wird die 
Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung zur Kos-
tenbeteiligung an der durch go.Rheinland zu vergebenen Leistung, einer Überarbeitung des 
technischen Teils der Machbarkeitsstudie sowie der Aktualisierung der Standardisierten Be-
wertung, zur Beschlussfassung in die politischen Gremien geben. 
 
Stand 03/2026 
Nach Abschluss der gesamten Überarbeitung der Machbarkeitsstudie zur „Kölner Südbahn 
S16“ werden die politischen Gremien über die Ergebnisse informiert. Derzeit wird davon aus-
gegangen, dass die Ergebnisse Ende 2026 der Verwaltung vorliegen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
/

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2024

2066 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2556/2023
Stand: 20.09.2024 
Sachstandsbericht  
Machbarkeitsstudie zur Kölner Südbahn S16 -  
hier: Aktualisierung der Ergebnisse der betrieblichen und technischen Machbarkeit 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss stimmt der in der Begründung dargestellten Beteiligung der Stadt 
Köln an der Finanzierung des ersten Arbeitspaketes der Überarbeitung der Machbarkeitsstu-
die zur „Kölner Südbahn S16“ in Höhe von maximal 85.680 Euro zu. 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung außerdem, eine entsprechende Verwal-
tungsvereinbarung mit der go.Rheinland GmbH zu schließen und die Bearbeitung zügig 
durchführen zu lassen. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hatte mit einer Mitteilung (Vorlage-Nr. 2432/2024) im Verkehrsausschuss am 
10.09.2024 eine Korrektur an der Beschlussvorlage 2556/2023 vorgenommen. In dieser stand 
im Begründungstext, dass das Arbeitspaket 1 die Überarbeitung der betrieblichen und techni-
schen Machbarkeit beinhalte. Die geschätzten Kosten beziehen sich jedoch nur auf die Über-
arbeitung des betrieblichen Teils der Machbarkeitsstudie, was in der o. g. Mitteilung richtigge-
stellt wurde. 
Nach Beschlussfassung hat die Verwaltung Ende 2023 mit go.Rheinland eine Vereinbarung 
zur entsprechenden Kostenaufteilung geschlossen. Anschließend wurde die Leistung durch 
go.Rheinland an ein externes Büro vergeben, welches mittlerweile vier der sechs beauftragten 
Teilleistungen durchgeführt hat.  
Nächste Schritte: 
Nach Abschluss der Überarbeitung des betrieblichen Teils der Machbarkeitsstudie wird die 
Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung zur Kos-
tenbeteiligung an der durch go.Rheinland zu vergebenen Leistung, einer Überarbeitung des 
technischen Teils der Machbarkeitsstudie sowie der Aktualisierung der Standardisierten Be-
wertung, zur Beschlussfassung in die politischen Gremien geben. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2 
 
2. Quartal 2025

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1072 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Für die Überarbeitung der Machbarkeitsstudie zur „Kölner Südbahn S16“ benötigt die Verwaltung eine 
dringende Entscheidung über die Verausgabung von Haushaltsmitteln. Die Kölner*innen haben hierbei 
keinen ausreichenden Gestaltungsspielraum. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

19.09.2023 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2556/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.08.2023
Erstellt
10.08.2023 06:31