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3655/2023

Bürgereingabe nach § 24 GO - "Änderung der Eingruppierung Abfallentsorgungsverordnung" /AZ: 14/23

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2024, TOP 2.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Bürgereingabe Müllabfuhr

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7143 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3655/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Änderung der Eingruppierung 
Abfallentsorgungsverordnung" /AZ: 14/23 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk dankt den Petenten für ihre Eingabe. 
 
Die Bezirksvertretung Kalk nimmt die Begründung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die IG Humboldt-Gremberg e.V. stellt folgenden Antrag: 
„Die IG Humboldt Gremberg beantragt bei der zuständigen Verwaltung für die Abfallentsorgung 
im Stadtteil Humboldt-Gremberg die Eingruppierung des Stadtteils gemäß §12 der Abfallord-
nung der Stadt Köln (in der Fassung vom 16.12.2015) von heut e flächendeckend Gruppe II 
(Vollservice) auf zunächst flächendeckend Gruppe I (Teilservice) zu ändern. 
Wir beantragen zudem, dass betroffene Anwohner:Innen die Möglichkeit erhalten für einzelne 
Abfuhrstandorte im Stadtteil die Eingruppierung in Gruppe II ( Vollservice) so zu beantragen, 
dass der bisher praktizierte Vollservice ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.“ 
Der Antrag inklusive Begründung ist in der Anlage beigefügt. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
Die aktuelle Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Köln (Abfallsatzung) sieht keine 
Möglichkeit vor, wahlweise den Teilservice an Stelle des Vollservice in Anspruch zu nehmen. 
Der Stadtteil Humboldt-Gremberg befindet sich in einem Stadtteil, in dem die Abfallbehälter im 
Vollservice geleert werden. Die Entscheidung, ob die Abfuhr im Vollservice oder im Teilservice 
erfolgt, wird auf Grund der örtlichen Gegebenheiten getroffen. Hierbei werden die abfuhrtech-
nischen Belange des jeweiligen Abfuhrreviers zu Grunde gelegt.  
Im Vollservice erfolgt der Transport des Abfallbehälters zum Entsorgungsfahrzeug in der Regel 
von der Stelle aus, an der das Gefäß dauerhaft aufgestellt ist. Für diese Leistung ist im Vergleich 
zum Teilservice zusätzlicher Personaleinsatz erforderlich. Im Sinne eines rationellen und kos-
tengünstigen Abfuhrsystems ist es notwendig, die hierfür vorgehaltenen Kapazitäten möglichst 
auszulasten. Dies wird dadurch erreicht, dass Abfuhrreviere gebildet werden, die eine einheitli-
che Leistungserbringung vorsehen.  
Zudem liegt die satzungsrechtliche Regelung im Interesse eines ordentlichen Stadtbildes. Zur 
Entleerung bereitgestellte Abfallbehälter verstopfen die häufig sehr engen Gehwege über einen 
längeren Zeitraum. Hier liegt es im Interesse der gefahrlosen Gehwegnutzung, wenn die Behäl-
ter möglichst rasch wieder an ihren Standplatz zurückgestellt werden. Dies wird am effektivsten 
durch den Vollservice gewährleistet, weil die AWB die geleerten Behälter innerhalb kürzester 
Zeit an ihren Standplatz zurückstellt. Die Erfahrung zeigt auch, dass in vielen Fällen Behälter 
häufig bereits am Vorabend bereitgestellt werden und hierdurch nicht nur die Nutzung des Geh-
weges über längere Zeit beeinträchtigt wird, sondern die Behälter leider auch in dem einen oder 
anderen Fall umgestoßen werden, so dass sich der Müll auf dem Gehweg verteilt.  
Die Stadt Köln kann die Abfallentsorgung nach pflichtgemäßem Ermessen ausgestalten. Dies 
beinhaltet auch, die Serviceart festzulegen. Gerade in Gebieten mit verdichteter Bebauungs-
struktur ist damit zu rechnen, dass die zur Entleerung bereitgestellten Behälter die häufig engen 
Gehwege über einen längeren Zeitraum blockieren, wenn statt Vollservice Teilservice erbracht 
wird. Bei der Festlegung von Vollservicegebieten kann es aber nicht auf einzelne Straßen oder

3 
Straßenabschnitte ankommen, sondern es muss zugunsten einer rationellen Abfuhr auf gene-
relle, gebietstypische Gegebenheiten abgestellt werden. Hierbei ist nicht auszuschließen, dass 
in einzelnen Straßen oder Straßenabschnitten des Vollservicegebietes die Abfuhr theoretisch 
im Teilservice denkbar wäre.  
Beim laut Abfallsatzung möglichen Wechsel von Teil- auf Vollservice wird für den personellen 
Mehraufwand die Vollservicegebühr berechnet. Dies führt zurzeit zu keinen Refinanzierungs-
problemen. Anders wäre es, wenn der umgekehrte Wechsel von Voll- auf Teilservice im Einzel-
fall oder generell erlaubt würde, da das für die Vollserviceleistung des restlichen Gebiets erfor-
derliche Personal nicht produktiv eingesetzt werden könnte. Vereinnahmt würde dann aber für 
den Teilservice nur die geringere Teilservicegebühr, das heißt es entstünden Aufwendungen, 
die nicht refinanziert würden. Diese Unterschiede lassen es ermessengerecht erscheinen, den 
Wechsel zum Vollservice in Teilservicegebieten zu ermöglichen, ohne die Option eines Teilser-
vice in Vollservicegebieten vorzusehen. 
Das Betreten von Grundstücken zum Zwecke der Abfallentsorgung ist auch recht- und verfas-
sungsgemäß. Bereits aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ergibt sich, dass Eigentü-
mer*innen von Grundstücken, auf denen überlassungspflichtige Abfälle anfallen, verpflichtet 
sind, das Aufstellen zur Erfassung notwendiger Behältnisse sowie das Betreten des Grund-
stücks zum Zwecke des Einsammelns von Abfällen zu dulden (§ 19 Abs. 1 KrWG). Insofern 
liegt eine gesetzliche Regelung vor, die den Inhalt des Eigentums nach Artikel 14 Grundgesetz 
bestimmt. 
In vielen Fällen handelt es sich im betreffenden Stadtteil um Doppelhaushälften mit einem ge-
meinsamen Zuweg. Die Mülltonnenstellplätze befinden sich jeweils innerhalb der Grundstücke. 
Möglicherweise kann mit dem Schlüssel zur Hauseingangstür auch die Wohnungseingangstür 
aufgeschlossen werden (Schließanlage). In diesen Fällen würde für Mitarbeiter*innen der AWB, 
die zur Abfallentsorgung einen Schlüssel erhalten haben, ein potenzieller Zugang zum Wohn-
bereich bestehen. Diesem Umstand ließe sich jedoch durch einen Schlüssel mit unterschiedli-
chen Berechtigungen abhelfen. Auf diese Weise wird die Leerung der Abfallgefäße zulässiger-
weise auch in fast allen Mehrfamilienhäusern ermöglicht.  
Die bei Mehrfamilienhäusern geschilderten Probleme, dass die AWB den Vollservice nicht oder 
nur unzureichend durchführe, nehmen die Stadt Köln und die AWB sehr ernst. Mitarbeitende 
werden auf Fehlverhalten hingewiesen. Hierzu ist anzumerken, dass durch die besondere Situ-
ation in den letzten Jahren, speziell durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen 
hohen Krankenstand sowie den allgemeinen Fachkräftemangel eine angespannte Personalsi-
tuation entstand. Der AWB wurde aufgetragen, sich noch intensiver um die Rekrutierung von 
Arbeitskräften zu bemühen. Hierzu wurden bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet, so-
dass auf eine Entspannung der Situation hingearbeitet wird. 
Nach Abwägung aller Umstände sieht die Stadt Köln derzeit leider keine Möglichkeit, den An-
trägen auf Teilservice in Vollservicegebieten zu entsprechen. 
 
 
Anlage 
 
Bürgerantrag der IG Humboldt-Gremberg e.V.

Bürgereingabe Müllabfuhr

4079 Zeichen

Anschrift der Geschäftsstelle Geschäftsführender Vorstand: Bankverbindung:  
IG Humboldt-Gremberg e.V. Peter Peterlini,, Tel. 0176/20380150 Konto-Nr.: 1930490568 
c/o Peter Peterlini Horst Schmidt,  Tel. 0176/24554385 Bank: Sparkasse KölnBonn   
Odenw aldstr. 114, 51105 Köln Claire Frings, Tel. 0221/83 20 25 BLZ: 370 501 98 
Email: peterlini@ig-humboldt-gremberg.de Petra Bonzelet, Tel. 0157/86885366 
Internet: w ww.ig-humboldt-gremberg Orge Matz, Tel. 0173/2724640 St.-Nr. 218/5758/0878 
 
IG Humboldt -Gremberg, c/o P.Peterlini, Odenwaldstr. 114, 51105 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bürgerantrag gem § 24 GO NRW: 
 
Die IG Humboldt Gremberg beantragt bei der zuständigen Verwaltung für die Abfallentsor-
gung im Stadtteil Humboldt-Gremberg die Eingruppierung des Stadtteils gemäß §12 der Ab-
fallordnung der Stadt Köln (in der Fassung vom 16.12.2015) von heute flächendeckend 
Gruppe II (Vollservice) auf zunächst flächendeckend Gruppe I (Teilservice) zu ändern. 
Wie beantragen zudem, dass betroffene Anwohner:Innen die Möglichkeit erhalten für ein-
zelne Abfuhrstandorte im Stadtteil die Eingruppierung in Gruppe II (Vollservice) so zu beantra-
gen, dass der bisher praktizierte Vollservice ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann. 
 
 
Begründung:  
 
Der heute für den Stadtteil flächendeckend und verbindlich eingeführte Vollservice ist wie 
zahlreiche Beschwerden von Anwohner:Innen zeigen nicht oder nur mit unverhältnismäßigen 
Nachteilen durchführbar. Im Einzelnen wurden der Antragstellerin die folgenden Beispiele und 
Hinweise vorgetragen:  
 In vielen Fällen handelt es sich um Doppelhaushälften mit einem gemeinsamen Zuweg. 
Die Mülltonnenstellplätze befinden sich jeweils innerhalb der Grundstücke. Die AWB 
müsste also Zugang zu den Privatgrundstücken und teilweise sogar zu den Wohnungen 
selbst bekommen, um ihren Vollservice tatsächlich erbringen zu können. Da die Eigen-
tümer in der Regel während der morgendlichen Abfuhrzeiten nicht anwesend sind, ist 
ihnen ein solcher Eingriff in ihre Privatsphäre nicht länger zumutbar.  
 Aber auch bei Mehrfamilienhäusern kommt es zu Problemen, da die AWB den Vollser-
vice nicht oder nur unzureichend durchführen. Die Anwohner möchten, dass ihre Ton-
nen auch wirklich geleert werden, was seit Monaten nicht mehr zuverlässig geschieht. 
So werden Tonnen nicht aus den Höfen in die Straßen gefahren, obwohl die AWB ohne 
Probleme in die Häuser kommt.  
  
Frau Oberbürgermeisterin der Stadt Köln 
Henriette Reker 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Per Mail Köln,  19.01.2023

Anschrift der Geschäftsstelle Geschäftsführender Vorstand: Bankverbindung:  
IG Humboldt-Gremberg e.V. Peter Peterlini,, Tel. 0176/20380150 Konto-Nr.: 1930490568 
c/o Peter Peterlini Horst Schmidt,  Tel. 0176/24554385 Bank: Sparkasse KölnBonn   
Odenw aldstr. 114, 51105 Köln Claire Frings, Tel. 0221/83 20 25 BLZ: 370 501 98 
Email: peterlini@ig-humboldt-gremberg.de Petra Bonzelet, Tel. 0157/86885366 
Internet: w ww.ig-humboldt-gremberg Orge Matz, Tel. 0173/2724640 St.-Nr. 218/5758/0878 
 Die Anwohner müssen dann bei der AWB anrufen, damit eine Nachleerung erfolgt. 
Teilweise finden die Anwohner die Abfallbehälter in fremden Hinterhöfen wieder oder 
haben selbst eine fremde Tonne im Hof. Oftmals werden oder die Behälter gar nicht 
erst zurückgefahren.  
Eine Mitbürgerin berichtet, dass der AWB durch Aushang im Hausflur bekannt sei, dass 
die Hoftür wegen Mäusen und Ratten nach Abholung wieder geschlossen werden 
solle. Außerdem kühle das Haus durch das Offenlassen der Hoftür aus. Die Mitarbeiter 
der AWB lassen die Hoftür jedoch regelmäßig offen. 
 Das Bereitstellen der Mülltonnen zur Abholung im Rahmen eines Teilservice ist in vie-
len Straßenabschnitten ohne Probleme möglich, da es zahlreiche Flächen gibt, die zwar 
nicht zum Parken, wohl aber zum Bereitstellen von Mülltonnen durch die Hauseigentü-
mer bzw. Bewohner geeignet sind. Dabei handelt es sich um die Leerflächen, die zum 
Zwecke der Verkehrsberuhigung in die Fahrbahn hineingebaut wurden. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez.:

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3655/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.11.2023
Erstellt
09.11.2023 02:31