2009/0380
Luftreinhalteplan Sachstandsbericht
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2009/0380
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 10.09.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Grünflächen- und Umweltamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0380 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Luftreinhalteplan Sachstandsbericht Vorlage vom: 27. 8.2009 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächen- und Umweltamtes zur Kenntnis. Der Magistrat beauftragt die Verwaltung umgehend alle Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sein können, eine Reduktion von Luftschadstoffen im innerstädtischen Bereich herbeizuführen. Anlagen: Luftreinhalteplan - Sachstandsbericht Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.08.2009 Mit Magistratsvorlage vom 20.08.2004 Nr. 377/04 hat der Magistrat die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Luftreinhalteplanes des Landes Hessen zur Kenntnis genommen. Mit Magistratsvorlage vom 04.09.2007 Nr. 2007/012, Magistratsbeschluss Nr. 620, hat der Magistrat der Fortschreibung des Aktionsplanes zum Luftreinhalteplan mit den darin festgelegten Maßnahmen zugestimmt. Seit Juni 2008 hat die EU eine neue europäische Luftqualitätsrichtlinie verabschiedet, nach der ab Juni 2010 neue gesetzliche Grundlagen gelten. Diese Luftqualitätsrichtlinie bedingt keine Änderungen bestehender Grenzwerte, sondern wird bei Feinstaub PM 2,5 als Zielwert ab 2010 und als Grenzwert ab 2015 einführen. Die Messstelle in der Hügelstraße der Stadt Darmstadt wird seitens des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie voraussichtlich eine zusätzliche Messung von PM 2,5 erhalten. Das zuständige Ministerium hat nach der neuen Richtlinie die Möglichkeit, zur Einhaltung der Grenzwerte von Feinstaub PM 10 und Stickstoffdioxid (NO 2)bei der EU einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte ist bei PM 10 nicht vorgesehen seitens des Hessischen Umweltministeriums, anders jedoch bei Stickstoffdioxyd. Für Stickstoffdioxyd, das hauptsächlich auf Emissionen des Straßenverkehrs zurückzuführen ist, gibt es die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes bis 2015 zu beantragen unter der Voraussetzung der Erstellung eines Luftreinhalteplanes für das betroffene Gebiet, ergänzt um den Nachweis der Einhaltung des Grenzwertes vor Fristablauf. Entwicklung der Feinstaubbelastung in der Hügelstraße 2009: Die Auswertungen der Messstationswerte bei der verkehrsabhängigen Messstation an der Hügelstraße zeigen, dass bereits eine erhebliche Belastung mit PM 10 in diesem Jahr zu verzeichnen ist. Folgende Grenzwerte sind nach der 22 Verordnung zum Bundesimmissionschutzgesetz einzuhalten: Jahresmittelwert von 40 µg/m³ als Maßstab für die Langzeitbelastung Tagesmittelwert von 50 µg/m³ mit 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr als Maßstab für die Kurzzeitbelastung. Übersicht Bericht Hessische Landesanstalt Umwelt und Geologie (siehe Anlage 1) Wie die Anlage zeigt, ist die Verkehrsmessstelle an der Hügelstraße mit 34 Überschreitungen des Tagesmittelwertes kurz vor Erreichung des Grenzwertes. Es ist davon auszugehen, dass der Grenzwert in den nächsten Tagen überschritten wird. Auftakt der Grenzwertüberschreitung war auch dieses Jahr das Silvesterfeuerwerk, das zu einer Belastung mit PM 10 von 162 µg/m³ führte. Grund für die dieses Jahr häufige Überschreitung des Grenzwertes ist einmal die Inversionswetterlage im Januar und im Februar, die bis zu 22 Überschreitungen bedingt hat. Die folgenden Überschreitungen sind hauptsächlich auf Baustellenarbeiten im Bereich der Hügelstraße zurückzuführen. Allein 6 Überschreitungen können auf Grund eines Protokolls der 3 ... Bauleitung der Baustelle des Landes am Staatstheater zugeordnet werden, da dort in großem Umfang Abbrucharbeiten im Außenbereich vorgenommen werden mussten. Diese Einzelereignisse wurden nachträglich dokumentiert und sind dem zuständigen Hessischen Umweltministerium zugeleitet worden. Neben den beiden dokumentierten Großbaustellen des Staatstheaters und des Quelle-Parkhauses (bei letzterem waren keine Überschreitungen auf Grund der Vorsichtsmaßnahmen wie Absaugen und Nässung zu verzeichnen) gibt es noch zwei weitere private Baustellen in der Hügelstraße. Die Staubbelastung hat nachweislich ein beträchtliches Maß erreicht, so dass weitere über den Aktionsplan hinausgehende Maßnahmen, als Sofortmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden sollten, vergleichbar dem früheren Vorgehen bei Ozonalarm. Zu diesen entlastenden Maßnahmen zählen in erster Linie Verkehrslenkungsmaßnahmen und eine besondere dynamische Ampelsteuerung zur Verflüssigung des unvermeidbaren Verkehrs. Es ist erforderlich, bei der vorgesetzten Behörde für die Hügelstraße in Sondersituationen wie Inversionswetterlagen oder Großbaustellen die Möglichkeit einer vorübergehenden Sperrung für Lkw-Verkehr gemäß § 45 StVO zu prüfen und zu beantragen. Darüber hinaus sind weitere dauerhafte Maßnahmen zu prüfen, die nicht nur den unmittelbar betroffenen Anwohnern in der Hügelstraße Entlastung verschaffen können, sondern die Ausbreitung von Feinstaub in der gesamten Innenstadt reduzieren. Hierzu gehören folgende Maßnahmen: - Erstellung eines Lkw-Lenkungskonzeptes zwecks Entlastung der innerörtlichen Straßen .Es sollten die Möglichkeiten der Beschilderungen an der A 5 geprüft werden mit dem Ziel, den Lkw- Verkehr je nach Zielrichtung über die Abfahrt Eberstadt in den Landkreis Darmstadt-Dieburg zu leiten sowie über den neu ausgebauten Knotenpunkt Darmstadt-Nord/Weiterstadt in den westlichen Industriebereich der Stadt Darmstadt. Querverkehr sollte weitgehend unterbunden werden. - Bei Inversionswetterlagen und in besonderen Situationen (wie Baustellen, Unfall im Tunnelbereich) die Einführung eines Durchfahrtsverbotes für sämtlichen Lkw-Verkehr, außer Lieferverkehr zu bestimmten eng begrenzten Zeiträumen mit direktem Ziel innerhalb der Verbotszone. - Verschärfung der Durchfahrtsverbotsregelungen für Lkw-Verkehr durch Reduktion der Tonnagen von 3,5 to auf 2,8 to. - Prüfung von Temporeduktion auf Tempo 30 mit Überwachung - weiterer Ausbau des ÖPNV. - weiterer Ausbau des Radwegenetzes. - Einsatz von luftreinigenden Baumaterialien wie die Verwendung von Lacken, Wand- und Druckfarben sowie veredelten Oberflächen mit Titandioxyd insbesondere bei öffentlichen Bauten und den städtischen Töchterunternehmen. Titandioxyd reagiert unter Einfluss von UV-Strahlung 4 ... im normalen Tageslicht und setzt Energie frei, die die chemische Bindung organischer Schmutzpartikel wie Fetten oder Staub zerstört. Verwendung findet diese Beschichtung bei Außenseiten von Fenstergläsern, Dachsteinen mit Katalysatortechnik und auch bei Fassadenfarben. Auch in der Automobilzulieferindustrie wird beschichtetes Glas mit Titandioxyd verwendet. Situation bei Stickstoffdioxid Neben diesen Überlegungen zur Reduktion von Feinstaubbelastungen in Darmstadt ist der Grenzwert für Stickstoffdioxyd in der Hügelstraße zu beachten, der als Jahresmittelwert bei 40 µg/m³ Luft liegt und als Stundenmittelwert bei 220 µg/m³ liegt und ab 2010 verbindlich eingeführt sein wird. Die Grenzwerte bei NO 2 werden an der verkehrsbezogenen Messstelle in der Hügelstraße zur Zeit häufig überschritten, wie die Grafik der HLUG verdeutlicht. Bei NO 2 wird das Land Hessen nach den neuen Luftqualitätsrahmenrichtlinien einen Antrag auf Fristverlängerung bis 2015 stellen. Voraussetzung hierfür ist die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Jahr 2010. Das als Grundlage notwendige Emissionskataster, dass das Umweltministerium erstellen lässt, wird voraussichtlich Ende September vorliegen. Bei der Stadt Darmstadt wurde gemeinsam mit dem HLUG eine umfangreiche Verkehrszählung im Stadtgebiet durchgeführt, die Grundlage sein wird für die weiteren Überlegungen zum Luftreinhalteplan. Gleichzeitig dient diese Verkehrszählung auch dem weiteren Vorgehen im Rahmen der Lärmaktionsplanung, wozu noch eine gesonderte Vorlage erstellt werden wird. Bei Stickstoffdioxyd ist Hauptemittent der Straßenverkehr, insbesondere der Lkw-Verkehr. In dem Zusammenhang wird entsprechend den Vorgaben des Aktionsplanes 2007 auch weiterhin geprüft, welche verkehrsbezogenen Maßnahmen zur NO-Emissionsminderung erfolgen können. Hierbei werden auch die Möglichkeiten der Einführung einer Umweltzone wiederum geprüft werden müssen, die letztendlich dazu dienen, das Bewusstsein der Menschen für den Kauf emissionsarmer Fahrzeuge zu schärfen und ggf. die Erneuerung der Fahrzeugflotte zu beschleunigen. Durch den Druck der EU ist die Fahrzeugtechnik weit fortgeschritten. Dies gilt insbesondere für die Technik bei schweren Nutzfahrzeugen, da bereits für Lkw die Abgasnorm Euro 6 Ende des Jahres 2013 eingeführt wird. Für Pkw wird die Abgasnorm Euro 6 ab 2014 gelten. 5 ... Da Stickstoffdioxyd bei Verbrennungsprozessen entsteht, werden auch in den Maßnahmenplan der Stadt Darmstadt klimaverbessernde Maßnahmen aufgenommen werden. Wirksame Maßnahmen, die die Stadt auch teilweise schon umgesetzt hat, sind • die Umstellung der Fahrzeugflotte im ÖPNV • Energiesparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden • jede Art der Verkehrsvermeidung und Reduktion • Fernwärmenutzung • Ausbau des Radwegenetzes Die Maßnahmen für die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Darmstadt werden von der internen Arbeitsgruppe unter der Federführung des Grünflächen- und Umweltamtes erarbeitet werden, sobald das Emissionskataster des Landes Hessen hinsichtlich der Angaben zur Schadstoffbelastung und deren Aufteilung Verkehr, Industrie und Gebäudeheizung vorliegt. Darmstadt, den 27.08.2009 Der Dezernent III Der Dezernent VI Klaus Feuchtinger Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat Anlage
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Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Hügelstraße 2009
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0380
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.08.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00