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2009/0380

Luftreinhalteplan Sachstandsbericht

Magistratsvorlage 27.08.2009

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2009/0380

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
10.09.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Grünflächen- und  
Umweltamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0380 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Luftreinhalteplan 
Sachstandsbericht 
 
Vorlage vom: 27. 8.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt den Bericht des Grünflächen- und Umweltamtes zur Kenntnis. 
Der Magistrat beauftragt die Verwaltung umgehend alle Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sein 
können, eine Reduktion von Luftschadstoffen im innerstädtischen Bereich herbeizuführen. 
 
 
Anlagen: Luftreinhalteplan - Sachstandsbericht 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 27.08.2009  
 
 
Mit Magistratsvorlage vom 20.08.2004 Nr. 377/04 hat der Magistrat die rechtlichen und fachlichen 
Grundlagen des Luftreinhalteplanes des Landes Hessen zur Kenntnis genommen.  
 
Mit Magistratsvorlage vom 04.09.2007 Nr. 2007/012, Magistratsbeschluss Nr. 620, hat der Magistrat 
der Fortschreibung des Aktionsplanes zum Luftreinhalteplan mit den darin festgelegten Maßnahmen 
zugestimmt.  
 
Seit Juni 2008 hat die EU eine neue europäische Luftqualitätsrichtlinie verabschiedet, nach der ab 
Juni 2010 neue gesetzliche Grundlagen gelten. Diese Luftqualitätsrichtlinie bedingt keine 
Änderungen bestehender Grenzwerte, sondern wird bei Feinstaub PM 2,5 als Zielwert ab 2010 und 
als Grenzwert ab 2015 einführen. Die Messstelle in der Hügelstraße der Stadt Darmstadt wird 
seitens des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie voraussichtlich eine zusätzliche 
Messung von PM 2,5 erhalten.  
 
Das zuständige Ministerium hat nach der neuen Richtlinie die Möglichkeit, zur Einhaltung der 
Grenzwerte von Feinstaub PM 10 und Stickstoffdioxid (NO 
2)bei der EU einen Antrag auf 
Fristverlängerung zu stellen. Eine Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte ist bei PM 10 
nicht vorgesehen seitens des Hessischen Umweltministeriums, anders jedoch bei Stickstoffdioxyd.  
Für Stickstoffdioxyd, das hauptsächlich auf Emissionen des Straßenverkehrs zurückzuführen ist, 
gibt es die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes bis 2015 zu 
beantragen unter der Voraussetzung der Erstellung eines Luftreinhalteplanes für das betroffene 
Gebiet, ergänzt um den Nachweis der Einhaltung des Grenzwertes vor Fristablauf.  
 
Entwicklung der Feinstaubbelastung in der Hügelstraße 2009: 
Die Auswertungen der Messstationswerte bei der verkehrsabhängigen Messstation an der 
Hügelstraße zeigen, dass bereits eine erhebliche Belastung mit PM 10 in diesem Jahr zu 
verzeichnen ist.  
 
Folgende Grenzwerte sind nach der 22 Verordnung zum Bundesimmissionschutzgesetz 
einzuhalten: 
Jahresmittelwert von 40 µg/m³ als Maßstab für die Langzeitbelastung 
Tagesmittelwert von 50 µg/m³ mit 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr als Maßstab für die 
Kurzzeitbelastung.  
 
Übersicht Bericht Hessische Landesanstalt Umwelt und Geologie (siehe Anlage 1) 
 
Wie die Anlage zeigt, ist die Verkehrsmessstelle an der Hügelstraße mit 34 Überschreitungen des 
Tagesmittelwertes kurz vor Erreichung des Grenzwertes. Es ist davon auszugehen, dass der 
Grenzwert in den nächsten Tagen überschritten wird.  
 
Auftakt der Grenzwertüberschreitung war auch dieses Jahr das Silvesterfeuerwerk, das zu einer 
Belastung mit PM 10 von 162 µg/m³ führte.  
 
Grund für die dieses Jahr häufige Überschreitung des Grenzwertes ist einmal die 
Inversionswetterlage im Januar und im Februar, die bis zu 22 Überschreitungen bedingt hat.  
 
Die folgenden Überschreitungen sind hauptsächlich auf Baustellenarbeiten im Bereich der 
Hügelstraße zurückzuführen. Allein 6 Überschreitungen können auf Grund eines Protokolls der

3 
... 
Bauleitung der Baustelle des Landes am Staatstheater zugeordnet werden, da dort in großem 
Umfang Abbrucharbeiten im Außenbereich vorgenommen werden mussten.  
 
Diese Einzelereignisse wurden nachträglich dokumentiert und sind dem zuständigen Hessischen 
Umweltministerium zugeleitet worden. 
 
Neben den beiden dokumentierten Großbaustellen des Staatstheaters und des Quelle-Parkhauses 
(bei letzterem waren keine Überschreitungen auf Grund der Vorsichtsmaßnahmen wie Absaugen 
und Nässung zu verzeichnen) gibt es noch zwei weitere private Baustellen in der Hügelstraße.  
 
Die Staubbelastung hat nachweislich ein beträchtliches Maß erreicht, so dass weitere über den 
Aktionsplan hinausgehende Maßnahmen, als Sofortmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung 
ergriffen werden sollten, vergleichbar dem früheren Vorgehen bei Ozonalarm. 
 
Zu diesen entlastenden Maßnahmen zählen in erster Linie Verkehrslenkungsmaßnahmen und eine 
besondere dynamische Ampelsteuerung zur Verflüssigung des unvermeidbaren Verkehrs.  
 
Es ist erforderlich, bei der vorgesetzten Behörde für die Hügelstraße in Sondersituationen wie 
Inversionswetterlagen oder Großbaustellen die Möglichkeit einer vorübergehenden Sperrung für 
Lkw-Verkehr gemäß § 45 StVO zu prüfen und zu beantragen.  
 
Darüber hinaus sind weitere dauerhafte Maßnahmen zu prüfen, die nicht nur den unmittelbar 
betroffenen Anwohnern in der Hügelstraße Entlastung verschaffen können, sondern die Ausbreitung 
von Feinstaub in der gesamten Innenstadt reduzieren. 
 
Hierzu gehören folgende Maßnahmen:  
 
-  Erstellung eines Lkw-Lenkungskonzeptes zwecks Entlastung der innerörtlichen Straßen .Es 
sollten die Möglichkeiten der Beschilderungen an der A 5 geprüft werden mit dem Ziel, den Lkw-
Verkehr je nach Zielrichtung über die Abfahrt Eberstadt in den Landkreis Darmstadt-Dieburg zu 
leiten sowie über den neu ausgebauten Knotenpunkt Darmstadt-Nord/Weiterstadt in den 
westlichen Industriebereich der Stadt Darmstadt. Querverkehr sollte weitgehend unterbunden 
werden.  
 
-  Bei Inversionswetterlagen und in besonderen Situationen (wie Baustellen, Unfall im 
Tunnelbereich) die Einführung eines Durchfahrtsverbotes für sämtlichen Lkw-Verkehr, außer 
Lieferverkehr zu bestimmten eng begrenzten Zeiträumen mit direktem Ziel innerhalb der 
Verbotszone.  
 
-  Verschärfung der Durchfahrtsverbotsregelungen für Lkw-Verkehr durch Reduktion der Tonnagen 
von 3,5 to auf 2,8 to.  
 
-  Prüfung von Temporeduktion auf Tempo 30 mit Überwachung  
 
-  weiterer Ausbau des ÖPNV.  
 
-  weiterer Ausbau des Radwegenetzes.  
 
-  Einsatz von luftreinigenden Baumaterialien wie die Verwendung von Lacken, Wand- und 
Druckfarben sowie veredelten Oberflächen mit Titandioxyd insbesondere bei öffentlichen Bauten 
und den städtischen Töchterunternehmen. Titandioxyd reagiert unter Einfluss von UV-Strahlung

4 
... 
im normalen Tageslicht und setzt Energie frei, die die chemische Bindung organischer 
Schmutzpartikel wie Fetten oder Staub zerstört. Verwendung findet diese Beschichtung bei 
Außenseiten von Fenstergläsern, Dachsteinen mit Katalysatortechnik und auch bei 
Fassadenfarben. Auch in der Automobilzulieferindustrie wird beschichtetes Glas mit Titandioxyd 
verwendet.  
 
 
 Situation bei Stickstoffdioxid 
 
Neben diesen Überlegungen zur Reduktion von Feinstaubbelastungen in Darmstadt ist der 
Grenzwert für Stickstoffdioxyd in der Hügelstraße zu beachten, der als Jahresmittelwert bei 40 
µg/m³ Luft liegt und als Stundenmittelwert bei 220 µg/m³ liegt und ab 2010 verbindlich eingeführt 
sein wird. 
Die Grenzwerte bei NO
2 werden an der verkehrsbezogenen Messstelle in der Hügelstraße zur Zeit 
häufig überschritten, wie die Grafik der HLUG verdeutlicht. 
 
Bei NO
2 wird das Land Hessen nach den neuen Luftqualitätsrahmenrichtlinien einen Antrag auf 
Fristverlängerung bis 2015 stellen.  
Voraussetzung hierfür ist die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes im Jahr 2010. Das als 
Grundlage notwendige Emissionskataster, dass das Umweltministerium erstellen lässt, wird 
voraussichtlich Ende September vorliegen.  
 
Bei der Stadt Darmstadt wurde gemeinsam mit dem HLUG eine umfangreiche Verkehrszählung im 
Stadtgebiet durchgeführt, die Grundlage sein wird für die weiteren Überlegungen zum 
Luftreinhalteplan. Gleichzeitig dient diese Verkehrszählung auch dem weiteren Vorgehen im 
Rahmen der Lärmaktionsplanung, wozu noch eine gesonderte Vorlage erstellt werden wird.  
 
Bei Stickstoffdioxyd ist Hauptemittent der Straßenverkehr, insbesondere der Lkw-Verkehr. In dem 
Zusammenhang wird entsprechend den Vorgaben des Aktionsplanes 2007 auch weiterhin geprüft, 
welche verkehrsbezogenen Maßnahmen zur NO-Emissionsminderung erfolgen können.  
 
Hierbei werden auch die Möglichkeiten der Einführung einer Umweltzone wiederum geprüft werden 
müssen, die letztendlich dazu dienen, das Bewusstsein der Menschen für den Kauf emissionsarmer 
Fahrzeuge zu schärfen und ggf. die Erneuerung der Fahrzeugflotte zu beschleunigen.  
 
Durch den Druck der EU ist die Fahrzeugtechnik weit fortgeschritten. Dies gilt insbesondere für die 
Technik bei schweren Nutzfahrzeugen, da bereits für Lkw die Abgasnorm Euro 6 Ende des Jahres 
2013 eingeführt wird. Für Pkw wird die Abgasnorm Euro 6 ab 2014 gelten.

5 
... 
 
Da Stickstoffdioxyd bei Verbrennungsprozessen entsteht, werden auch in den Maßnahmenplan der 
Stadt Darmstadt klimaverbessernde Maßnahmen aufgenommen werden. Wirksame Maßnahmen, 
die die Stadt auch teilweise schon umgesetzt hat, sind  
 
• die Umstellung der Fahrzeugflotte im ÖPNV  
• Energiesparmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden  
• jede Art der Verkehrsvermeidung und Reduktion  
• Fernwärmenutzung  
• Ausbau des Radwegenetzes  
 
Die Maßnahmen für die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für die Stadt Darmstadt werden von 
der internen Arbeitsgruppe unter der Federführung des Grünflächen- und Umweltamtes erarbeitet 
werden, sobald das Emissionskataster des Landes Hessen hinsichtlich der Angaben zur 
Schadstoffbelastung und deren Aufteilung Verkehr, Industrie und Gebäudeheizung vorliegt.  
 
 
Darmstadt, den 27.08.2009 
 
 
 
Der Dezernent III                                                Der Dezernent VI     
 
 
 
Klaus Feuchtinger                                               Dieter Wenzel 
Stadtrat                                                               Stadtrat  
 
 
 
Anlage

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µg/m3
0
30
60
90
120
150
Darmstadt
Darmstadt-Hügelstraße
Verlauf der PM10- und NO2-Konzentrationen im Zeitraum: 01.01.2009 bis 31.07.2009
Wertebasis: Tagesmittelwerte
01.01.09 11.01.09 21.01.09 31.01.09 10.02.09 20.02.09 02.03.09 12.03.09 22.03.09 01.04.09 11.04.09 21.04.09 01.05.09 11.05.09 21.05.09 31.05.09 10.06.09 20.06.09 30.06.09 10.07.09 20.07.09 30.07.09
µg/m3
0
30
60
90
120
150
180
Darmstadt
Darmstadt-Hügelstraße
Quelle: HLUG
Feinstaub (PM10)
Stickstoffdioxid (NO2)

Beratungsverlauf (4)

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Orte (1)

  • Hügelstraße 2009

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0380
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.08.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00