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Beantwortung einer Anfrage des EMT der AfD in der Bezirksvertretung Mülheim Hengstenberg betreffend:"Gültigkeit von Anträgen" AN/1976/2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3781/2023 vom 23.11.2023

Stand: Am 27.11.2023 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 23.11.2023 3781/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Beantwortung einer Anfrage des Einzelmandatsträgers der AfD in der Bezirksvertretung Mülheim Hengstenberg betreffend:"Gültigkeit von Anträgen" AN/1976/2023 Der Einzelmandatsträger der AfD in der Bezirksvertretung Mülheim Hengstenberg bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Können inhaltgleiche Anträge verschiedener politischer Vertreter, mal so mal so be- schlossen werden? 2. Wie lange ist die Politik an Beschlüsse gebunden, die in einer öffentlichen Sitzung ge- faßt werden? 3. Ist es möglich bereits beschlossene und zur Niederschrift gelangte Anträge, nachträg- lich genau gegenteilig zu beschließen? 4. Kommt es häufig vor, daß Anträge zunächst mehrheitlich abgelehnt werden und dann später bei Neuvorlage exakt anders entschieden werden? 5. Gibt es Regeln für die beschlußfassenden Gremien, wie mit dem politischen Willen verfahren wird - oder kann ein politischer Vertreter seine Meinung und Haltung zu Sachverhalten ändern, wie der Wind weht? Zu den oben genannten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu den Fragen 1 bis 3 und Frage 5: Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen regelt in § 43 Absatz 1 das freie Mandat der Ratsmitglieder: § 43 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder (1) Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Ge- setz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Über- zeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden. Die Regelung gilt nach § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung NRW für die Mitglieder der Bezirksvertretungen entsprechend. Bereits vorliegende Beschlüsse stehen einer erneuten Befassung des Gremiums mit einer An- gelegenheit nicht entgegen. Zu Frage 4: Dazu erhebt die Verwaltung keine Daten. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2023

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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