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3781/2023

Beantwortung einer Anfrage des EMT der AfD in der Bezirksvertretung Mülheim Hengstenberg betreffend:"Gültigkeit von Anträgen" AN/1976/2023

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.11.2023, TOP 7.2.4.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2017 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer  23.11.2023 
 3781/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage des Einzelmandatsträgers der AfD  in der 
Bezirksvertretung Mülheim Hengstenberg betreffend:"Gültigkeit von Anträgen" 
AN/1976/2023 
Der Einzelmandatsträger der AfD in der Bezirksvertretung Mülheim Hengstenberg bittet um 
die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Können inhaltgleiche Anträge verschiedener politischer Vertreter, mal so mal so be-
schlossen werden? 
2. Wie lange ist die Politik an Beschlüsse gebunden, die in einer öffentlichen Sitzung ge-
faßt werden? 
3. Ist es möglich bereits beschlossene und zur Niederschrift gelangte Anträge, nachträg-
lich genau gegenteilig zu beschließen? 
4. Kommt es häufig vor, daß Anträge zunächst mehrheitlich abgelehnt werden und dann 
später bei Neuvorlage exakt anders entschieden werden? 
5. Gibt es Regeln für die beschlußfassenden Gremien, wie mit dem politischen Willen 
verfahren wird - oder kann ein politischer Vertreter seine Meinung und Haltung zu 
Sachverhalten ändern, wie der Wind weht? 
 
 
Zu den oben genannten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
Zu den Fragen 1 bis 3 und Frage 5: 
Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen regelt in § 43 Absatz 1 das freie 
Mandat der Ratsmitglieder:  
 
§ 43 Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder 
(1) Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Ge-
setz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Über-
zeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden. 
 
Die Regelung gilt nach § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung NRW für die Mitglieder der 
Bezirksvertretungen entsprechend.  
Bereits vorliegende Beschlüsse stehen einer erneuten Befassung des Gremiums mit einer An-
gelegenheit nicht entgegen.  
 
Zu Frage 4:  
Dazu erhebt die Verwaltung keine Daten.  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3781/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.11.2023
Erstellt
15.11.2023 15:58