2832/2023
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass zum Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
582 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/51/510/3
51 14 05
Vorlagen-Nummer
2832/2023
Stand: 25.07.2024
Sachstandsbericht
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass eines Monatsbetrags zum
Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Verwaltung hat die Elternbeiträge – wie beschlossen – erlassen.
Mit Bescheiden vom 12.11.2023 wurden insgesamt 811.397,34 € erlassen. Betroffen waren
rund 16.600 Kinder.
Nächste Schritte:
./.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
./.
Beschlussvorlage Rat
4760 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
IV/51/510/3
51 14 05
Vorlagen-Nummer
2832/2023
Freigabedatum
18.09.2023
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass eines Monatsbetrags zum
Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt, dass die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege,
Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen für Dezember 2023 allen Eltern in
den Einkommensstufen 2, 3 und 4 vollständig und in der Stufe 5 zur Hälfte erlassen wird.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023
Jugendhilfeausschuss 26.09.2023
Finanzausschuss 23.10.2023
Rat 26.10.2023
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 830.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 830.000 100
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Köln entsprechend der „Richtlinie zur Gewäh-
rung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen („Stärkungspakt NRW“)“ mit
Bescheid vom 17.01.2023 Mittel des Landes in Höhe von 11.505.876,00 Euro als Billigkeits-
leistung zur eigenen Verwendung und zur Weitergabe an Dritte bewilligt. Neben der Unterstüt-
zung von Trägern der Sozialen Infrastruktur können die Mittel auch für Maßnahmen der indivi-
duellen Einzelfallhilfe genutzt werden. Hier hat das Ministerium für Arbeit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen in der Begleitinformation zur Richtlinie explizit die finanzielle Ent-
lastung einkommensarmer Familien ohne Anspruch auf Sozialleistungen bei den Elternbeiträ-
gen für Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Betreuung im offenen Ganztag als Anwen-
dungsbeispiel benannt.
Nach der Elternbeitragssatzung vom 08.04.2023 gibt es folgende Einkommensstufen, nach
denen die Beiträge gestaffelt sind:
3
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
bis
12.271 €
bis
24.542 €
bis
36.813 €
bis
49.084 €
bis
61.355 €
bis
78.000 €
bis
100.000 €
über
100.000 €
Die Einkommensstufe 1 ist beitragsfrei. Bei dem „Einkommen“ handelt es sich um die Jahres-
Bruttobeträge abzüglich der Werbungskosten bei Nichtselbständigen bzw. den Gewinn bei
Selbständigen.
Mit diesen Landesmitteln können Eltern von den Kinderbetreuungskosten entlastet werden,
die den unteren und mittleren Einkommensstufen angehören. Daher sollen die Beiträge für
den Monat Dezember 2023 in den Stufen 2, 3 und 4 vollständig und in Stufe 5 zur Hälfte er-
lassen werden.
Die Verwaltung rechnet hierfür mit folgenden Summen:
Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5
Kita 16.000 € 64.268 € 199.311 € 155.949 €
OGS 17.446 € 68.880 € 108.720 € 64.450 €
Kindertagespflege 5.937 € 23.265 € 55.253 € 49.632 €
Gesamt 39.383 € 156.413 € 363.284 € 270.031 €
829.111 €
Die Eltern werden hierüber per Änderungsbescheid informiert. Bei denjenigen, die ein SEPA-
Mandat erteilt haben, wird der Elternbeitrag Dezember nicht abgebucht. Die anderen müssen
ihre Daueraufträge entsprechend ändern.
Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW in Höhe von insgesamt 11.505.876 € werden zentral
beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren vereinnahmt.
Die verwendungsgerechte anteilige Mittelumschichtung in Höhe von 830.000 € erfolgt im Jahr
2023 in den Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in die Produktgruppe
0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allg. Umlagen. Dadurch
werden die Wenigererträge aus den reduzierten Elternbeiträgen in der Teilplanzeile 04 – öf-
fentlich-rechtl. Leistungsentgelte haushaltsneutral ausgeglichen.
Begründung der Dringlichkeit:
Über den Erlass für die Eltern muss zeitnah entschieden werden, damit diese ihre Zahlungen
rechtzeitig einstellen können und noch in 2023 die Entlastung erhalten. Die Vorlage konnte
erst jetzt eingebracht werden, nachdem alle Eckdaten geklärt wurden.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2832/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.09.2023
- Erstellt
- 01.09.2023 09:29