Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass zum Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2832/2023 vom 18.09.2023
Stand: Am 26.10.2023 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 51 14 05 Vorlagen-Nummer 2832/2023 Freigabedatum 18.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass eines Monatsbetrags zum Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, dass die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen für Dezember 2023 allen Eltern in den Einkommensstufen 2, 3 und 4 vollständig und in der Stufe 5 zur Hälfte erlassen wird. Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 830.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 830.000 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Köln entsprechend der „Richtlinie zur Gewäh- rung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen („Stärkungspakt NRW“)“ mit Bescheid vom 17.01.2023 Mittel des Landes in Höhe von 11.505.876,00 Euro als Billigkeits- leistung zur eigenen Verwendung und zur Weitergabe an Dritte bewilligt. Neben der Unterstüt- zung von Trägern der Sozialen Infrastruktur können die Mittel auch für Maßnahmen der indivi- duellen Einzelfallhilfe genutzt werden. Hier hat das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in der Begleitinformation zur Richtlinie explizit die finanzielle Ent- lastung einkommensarmer Familien ohne Anspruch auf Sozialleistungen bei den Elternbeiträ- gen für Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Betreuung im offenen Ganztag als Anwen- dungsbeispiel benannt. Nach der Elternbeitragssatzung vom 08.04.2023 gibt es folgende Einkommensstufen, nach denen die Beiträge gestaffelt sind: 3 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 bis 12.271 € bis 24.542 € bis 36.813 € bis 49.084 € bis 61.355 € bis 78.000 € bis 100.000 € über 100.000 € Die Einkommensstufe 1 ist beitragsfrei. Bei dem „Einkommen“ handelt es sich um die Jahres- Bruttobeträge abzüglich der Werbungskosten bei Nichtselbständigen bzw. den Gewinn bei Selbständigen. Mit diesen Landesmitteln können Eltern von den Kinderbetreuungskosten entlastet werden, die den unteren und mittleren Einkommensstufen angehören. Daher sollen die Beiträge für den Monat Dezember 2023 in den Stufen 2, 3 und 4 vollständig und in Stufe 5 zur Hälfte er- lassen werden. Die Verwaltung rechnet hierfür mit folgenden Summen: Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Kita 16.000 € 64.268 € 199.311 € 155.949 € OGS 17.446 € 68.880 € 108.720 € 64.450 € Kindertagespflege 5.937 € 23.265 € 55.253 € 49.632 € Gesamt 39.383 € 156.413 € 363.284 € 270.031 € 829.111 € Die Eltern werden hierüber per Änderungsbescheid informiert. Bei denjenigen, die ein SEPA- Mandat erteilt haben, wird der Elternbeitrag Dezember nicht abgebucht. Die anderen müssen ihre Daueraufträge entsprechend ändern. Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW in Höhe von insgesamt 11.505.876 € werden zentral beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren vereinnahmt. Die verwendungsgerechte anteilige Mittelumschichtung in Höhe von 830.000 € erfolgt im Jahr 2023 in den Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in die Produktgruppe 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allg. Umlagen. Dadurch werden die Wenigererträge aus den reduzierten Elternbeiträgen in der Teilplanzeile 04 – öf- fentlich-rechtl. Leistungsentgelte haushaltsneutral ausgeglichen. Begründung der Dringlichkeit: Über den Erlass für die Eltern muss zeitnah entschieden werden, damit diese ihre Zahlungen rechtzeitig einstellen können und noch in 2023 die Entlastung erhalten. Die Vorlage konnte erst jetzt eingebracht werden, nachdem alle Eckdaten geklärt wurden. -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 51 14 05 Vorlagen-Nummer 2832/2023 Stand: 25.07.2024 Sachstandsbericht Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass eines Monatsbetrags zum Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat die Elternbeiträge – wie beschlossen – erlassen. Mit Bescheiden vom 12.11.2023 wurden insgesamt 811.397,34 € erlassen. Betroffen waren rund 16.600 Kinder. Nächste Schritte: ./. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: ./.
Beratungsverlauf
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26.09.2023
TOP 4.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
16.10.2023
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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