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2832/2023

Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass zum Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 10.13

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

582 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
51 14 05 
 
Vorlagen-Nummer 
2832/2023
Stand: 25.07.2024 
Sachstandsbericht  
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass eines Monatsbetrags zum 
Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung hat die Elternbeiträge – wie beschlossen – erlassen. 
Mit Bescheiden vom 12.11.2023 wurden insgesamt 811.397,34 € erlassen. Betroffen waren 
rund 16.600 Kinder. 
 
Nächste Schritte: 
./. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
./.

Beschlussvorlage Rat

4760 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
51 14 05 
Vorlagen-Nummer 
 2832/2023 
Freigabedatum 
18.09.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung, hier Erlass eines Monatsbetrags zum 
Ausgleich energiekrisenbedingter Kostensteigerungen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, dass die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in Kindertagespflege, 
Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen für Dezember 2023 allen Eltern in 
den Einkommensstufen 2, 3 und 4 vollständig und in der Stufe 5 zur Hälfte erlassen wird. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 
Jugendhilfeausschuss 26.09.2023 
Finanzausschuss 23.10.2023 
Rat 26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  830.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 830.000  100 
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Köln entsprechend der „Richtlinie zur Gewäh-
rung von Leistungen aus Gründen der Billigkeit für die Kreise, kreisfreien Städte sowie die 
kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen („Stärkungspakt NRW“)“ mit 
Bescheid vom 17.01.2023 Mittel des Landes in Höhe von 11.505.876,00 Euro als Billigkeits-
leistung zur eigenen Verwendung und zur Weitergabe an Dritte bewilligt. Neben der Unterstüt-
zung von Trägern der Sozialen Infrastruktur können die Mittel auch für Maßnahmen der indivi-
duellen Einzelfallhilfe genutzt werden. Hier hat das Ministerium für Arbeit und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen in der Begleitinformation zur Richtlinie explizit die finanzielle Ent-
lastung einkommensarmer Familien ohne Anspruch auf Sozialleistungen bei den Elternbeiträ-
gen für Kindertagespflege, Kindertagesstätten und Betreuung im offenen Ganztag als Anwen-
dungsbeispiel benannt.  
Nach der Elternbeitragssatzung vom 08.04.2023 gibt es folgende Einkommensstufen, nach 
denen die Beiträge gestaffelt sind:

3 
Stufe 1  Stufe 2  Stufe 3  Stufe 4  Stufe 5  Stufe 6  Stufe 7  Stufe 8 
bis 
12.271 €  
bis 
24.542 €  
bis 
36.813 €  
bis 
49.084 €  
bis 
61.355 €  
bis 
78.000 €  
bis 
100.000 €  
über 
100.000 € 
Die Einkommensstufe 1 ist beitragsfrei. Bei dem „Einkommen“ handelt es sich um die Jahres-
Bruttobeträge abzüglich der Werbungskosten bei Nichtselbständigen bzw. den Gewinn bei 
Selbständigen. 
Mit diesen Landesmitteln können Eltern von den Kinderbetreuungskosten entlastet werden, 
die den unteren und mittleren Einkommensstufen angehören. Daher sollen die Beiträge für 
den Monat Dezember 2023 in den Stufen 2, 3 und 4 vollständig und in Stufe 5 zur Hälfte er-
lassen werden. 
Die Verwaltung rechnet hierfür mit folgenden Summen: 
 
 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 
Kita 16.000 € 64.268 € 199.311 € 155.949 € 
OGS 17.446 € 68.880 € 108.720 € 64.450 € 
Kindertagespflege 5.937 € 23.265 € 55.253 € 49.632 € 
     
Gesamt 39.383 € 156.413 € 363.284 € 270.031 € 
    829.111 € 
 
Die Eltern werden hierüber per Änderungsbescheid informiert. Bei denjenigen, die ein SEPA-
Mandat erteilt haben, wird der Elternbeitrag Dezember nicht abgebucht. Die anderen müssen 
ihre Daueraufträge entsprechend ändern. 
Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW in Höhe von insgesamt 11.505.876 € werden zentral 
beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren vereinnahmt. 
 
Die verwendungsgerechte anteilige Mittelumschichtung in Höhe von 830.000 € erfolgt im Jahr 
2023 in den Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in die Produktgruppe 
0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 02 – Zuwendungen und allg. Umlagen. Dadurch 
werden die Wenigererträge aus den reduzierten Elternbeiträgen in der Teilplanzeile 04 – öf-
fentlich-rechtl. Leistungsentgelte haushaltsneutral ausgeglichen. 
Begründung der Dringlichkeit: 
Über den Erlass für die Eltern muss zeitnah entschieden werden, damit diese ihre Zahlungen 
rechtzeitig einstellen können und noch in 2023 die Entlastung erhalten. Die Vorlage konnte 
erst jetzt eingebracht werden, nachdem alle Eckdaten geklärt wurden.

Beratungsverlauf (4)

26.09.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.10.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 10.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2832/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.09.2023
Erstellt
01.09.2023 09:29