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1195/2025

Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 28.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 12.05.2025, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Sachstandsbericht BV Mülheim ohne 66 - Stand 14.03.2025

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Sachstandsbericht BV Mülheim ohne 66 - nach Beschluss 12.05.2025

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1613 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1195/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über den Ausführungsstand der Beschlüsse der Bezirksvertretung Mülheim 
gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim nimmt den Bericht des Bürgeramtes Mülheim zum Ausfüh-
rungsstand ihrer Beschlüsse zur Kenntnis. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Arbeitsliste fortzuführen. Die von 
der Bezirksvertretung Mülheim als „erledigt“ betrachteten Beschlüsse werden aus der Arbeits-
liste herausgenommen. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die 
Oberbürgermeisterin der Bezirksvertretung einmal jährlich über den Ausführungsstand ihrer 
Beschlüsse, soweit dies Beschlüsse auf Anträge der Fraktionen in der Bezirksvertretung zu-
rückzuführen sind. 
Die letzte Berichterstattung liegt zwei Jahre zurück, da es aus zu Verzögerungen bei der Er-
mittlung der Sachstände kam.  
Über den Ausführungsstand von Beschlüssen, die die Ämter für Verkehrsmanagement (64), 
Straßen und Radwegebau (66) sowie Mobilität (68) betreffen, wird nur noch über das Be-
schlusscontrolling des Ratsinformationssystems berichtet. 
 
Anlagen

Sachstandsbericht BV Mülheim ohne 66 - Stand 14.03.2025

205713 Zeichen

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
1 
 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
13.08.2007 8.1.3 
 
1-2007 
Dünnwalder  
Schützenplatz 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, durch welche 
Maßnahmen die mangelnde Attraktivität des Dünnwalder 
Schützenplatzes verbessert werden kann. 
61 Sachstand zum 30.09.2020: 
Da eine Finanzierung für eine Attraktivitätsver-
besserung nicht sichergestellt werden kann, 
sind hierzu zunächst umfangreiche Planungs-
alternativen mit entsprechenden Kostenschät-
zungen zu entwickeln. 
Die planerische Bearbeitung erfolgt frühes-
tens im Jahre 2010. 
 
Sachstand zum 31.01.2020: 
Bislang konnten keine Finanzmittel für Umge-
staltungsmaßnahmen sichergestellt werden. 
Es sind bisher auch keine Konzepte entwi-
ckelt worden. Dies kann aus personellen 
Gründen für das Jahr 2020 auch nicht in Aus-
sicht gestellt werden.  
Sachstand zum 17.09.2021: 
Es ist weiterhin aus personellen Gründen 
keine Erarbeitung von Planungsalternativen 
und keine Sicherstellung von Finanzmittel er-
folgt. 
 
Sachstand zum 18.07.2024: 
Es ist weiterhin aus personellen Gründen 
keine Erarbeitung von Planungsalternativen 
und keine Sicherstellung von Finanzmittel er-
folgt. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
2 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
02.02.2009 8.1.5 
 
2-2009 
Gemeinsamer An-
trag der CDU-Frak-
tion und der SPD-
Fraktion 
 
hier: Erstellung Flä-
chennutzungsplan 
Düsseldorfer Straße 
Die CDU- und die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Mülheim fordern die Verwaltung auf, einen Bebauungs-
plan für das Gebiet zwischen der Düsseldorfer Straße, 
der Rheinuferpromenade und der Wiesdorfer Straße zu 
erstellen. Er soll das dort bestehende Gewerbe erhalten, 
Räume für einen weiteren Vollsortiment-Supermarkt zur 
Deckung des täglichen Bedarfs vorhalten (kein zusätzli-
cher Discounter) sowie die Errichtung von hochwertigem 
Wohnungsbau ermöglichen. Insbesondere ist die Errich-
tung eines Supermarkts  mit Vollsortiment durch Feststel-
lung eines entsprechenden  Bedarfs im Nahversorgungs-
konzept sicher zu stellen. 
 
15 
61 
Dieses Gebiet liegt innerhalb des Geltungsbe-
reiches eines in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplans mit dem Arbeitstitel „Am Faul-
bach in Köln-Mülheim“. Der Aufstellungsbe-
schluss ist vom 27.12.2001. Das Ziel dieses 
Bebauungsplans entspricht in einem wesentli-
chen Punkt nicht den Forderungen des hier in 
Rede stehenden Beschlusses: Einzelhandel 
soll generell ausgeschlossen werden (Kfz-
Handel nur ausnahmsweise zulässig). Das 
Verfahren ruht seitdem. 
 
Die Aufhebung des Bebauungsplans wurde in 
der Vergangenheit mehrfach diskutiert und zu-
letzt 2007 im Zusammenhang der Neuaufstel-
lung eines Bebauungsplans anvisiert (der Be-
schluss wurde jedoch nicht gefasst).  
Das Gebiet liegt außerhalb eines Stadtteil-
zentrums. Die Sicherung z.B. eines großflä-
chigen Vollsortimenters würde den Zielen des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wider-
sprechen. Allerdings handelt es sich auch um 
ein mit Einzelhandel unterversorgtes Gebiet. 
Es liegt außerhalb eines 700 m–Radius um ei-
nen zentralen Versorgungsbereich. Unter der 
Bedingung, dass es sich um ein Gebiet han-
delt, das im Siedlungszusammenhang inte-
griert ist, ausreichend Kaufkraft vorhanden ist 
und keine negativen Auswirkungen auf be-
nachbarte Zentrale Versorgungsbereiche zu 
erwarten sind, kann von dieser Regelung ab-
gewichen werden. Allein ein ausreichender 
Siedlungszusammenhang kann trotz verein-
zelter Wohnungsneubauten in den letzten 5 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
3 
Jahren nicht attestiert werden. Vielmehr han-
delt es sich um ein überwiegend gewerblich 
geprägtes Gebiet, das zudem auch Betriebe 
aufweist, die der Störfallverordnung zuzurech-
nen sind. Dies macht auch eine planungs-
rechtliche Sicherung von mehr Wohnnutzung 
für die Zukunft schwierig, ohne Verdrängungs-
prozesse für das Gewerbe anzustoßen. 
 
Es wird daher weiterhin von der Aufhebung 
des Beschlusses und Neuaufstellung eines 
Bebauungsplans abgesehen. 
 
Sachstand 30.09.2022 
Die städtebauliche Situation hat sich nach wie 
vor nicht wesentlich geändert, so dass es zu 
keiner abweichenden Haltung kommt. 
 
Sachstand 18.07.2024 
2023 wurde die Fortschreibung des Einzel-
handels- und Zentrenkonzepts vom Rat der 
Stadt Köln beschlossen. Hierbei gab es in die-
sem Bereich keine veränderten Aussagen zu 
den Zentralen Versorgungsbereichen. Die 
städtebauliche Situation hat sich somit nach 
wie vor nicht wesentlich geändert, so dass es 
zu keiner abweichenden Haltung kommt.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
4 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
08.03.2010 8.2.1 
 
5-2010 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Einführung sportmo-
torischer Tests an 
Grundschulen! 
AN/0327/2010 
Die Bezirksvertretung Mülheim regt bei der Schulauf-
sichtsbehörde die Einführung von sportmotorischen Tests 
in allen Grundschulen (Klasse 2 und 4) des Stadtbezirks 
an. 
40 Wei-
terlei-
tung an 
Schul-
aufsicht 
Schulträger ist nicht zuständig, der Be-
schluss wurde der Schulaufsicht zur Kennt-
nis gesandt, eine Stellungnahme wurde von 
dort nie abgegeben. 
Die Verwaltung bittet darum, den Beschluss 
von der Liste zu nehmen. 
 
1  
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
05.07.2010 8.1.2 
 
10-2010 
Antrag der SPD-
Fraktion 
 
Verkehrssicherheit 
auf der Verlänge-
rung der Elias-Gut-
Straße 
AN/1225/2010 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die zuständige 
Fachverwaltung die Verlängerung der Elias-Gut-Straße 
umgehend verkehrstechnisch so zu verbessern, dass 
Fußgänger und besonders Radfahrer die besagte Verlän-
gerung gefahrlos benutzen können. 
67 Es liegt kein Sachstand vor. 
 
3  
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
13.09.2010 8.1.1 
 
12-2010 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Zukunft der Holwei-
der Heide 
AN/1481/2010 
Die Verwaltung wird gebeten, zukünftige Planungen für 
die beiden verbliebenen Teilstücke der Holweider Heide 
(West: zwischen Honschaftsstraße und Buschfeldstraße / 
Ost: zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Adalbert-
Stifter-Straße) vorzustellen. 
67  
Mit Mail vom 01.10.2024 wurde das Pflege-
konzept zur Holweider Brache verschickt. 
Dieses kann jederzeit bei Herrn Schultheis 
angefragt werden 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
5 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
04.10.2010 8.1.6 
 
15-2010 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen 
 
Einrichtung einer 
barrierefreien öffent-
lichen Toilette am 
Mülheimer Bahnhof 
AN/1737/2010 
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der KVB und DB 
beauftragt, zu prüfen, im oder am Mülheimer Bahnhof 
(auch im nahen Umfeld) eine barrierefreie öffentliche Toi-
lette einzurichten. 
23 Der ursprünglich avisierte Standort Ecke 
Frankfurter Straße/Montanusstraße gegen-
über dem Bahnhof konnte u.a. aus städte-
baulichen Gründen nicht realisiert werden. 
Eine andere städtische Fläche, die für die Er-
richtung einer City-WC Anlage in Frage 
kommt, konnte bisher nicht gefunden wer-
den. 
Unabhängig davon besteht nach wie vor die 
Gefahr des Missbrauchs durch die Drogen-
szene am Wiener Platz, wie bereits in der 
Anlage Krebsgasse geschehen. 
 
Somit bleibt der Standort weiterhin in der 
Standortliste für den Stadtbezirk Mühlheim, 
kann aber aktuell nicht verfolgt werden. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
6 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
21.02.2011 8.1.2 
 
4-2011 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Einzelhandelskon-
zept: Umsetzung 
von Einzelmaßnah-
men für die Dellbrü-
cker Hauptstraße 
AN/0296/2011 
Die Bezirksvertretung Mülheim begrüßt die Vorschläge 
des im Entwurf vorliegenden Einzelhandels- und Zentren-
konzeptes für die Dellbrücker Hauptstraße und erkenn t 
ihre Bedeutung als Einkaufsstraße an. 
Um dieses Einzelhandelszentrum zu stärken und attraktiv 
zu halten, beschließt die Bezirksvertretung folgende 
Maßnahmen: 
1. In Zusammenarbeit mit der Immobilieneigentümer 
Gemeinschaft der Dellbrücker Hauptstraße (IEG)  und 
unter Einbindung der Interessengemeinschaft (IG) 
Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße legt die Verwaltung ein 
Konzept für die geplante Erneuerung der 
Straßenbeleuchtung auf der Dellbrücker Hauptstraße vor. 
Hierbei sind die Vorstellungen der IEG und ihr Angebot, 
sich an Mehrkosten zu beteiligen, zu berücksichtigen. 
2. In Zusammenarbeit mit der SBK gGmbH prüft die 
Verwaltung, wie der Platz vor dem Seniorenheim auf der 
Dellbrücker Hauptstraße aufgewertet (neue Bänke und 
Mülleimer, Pflege der Grünanlagen) und offener gestaltet 
werden kann. 
3. Die Bezirksvertretung Mülheim bekräftigt ihren 
Beschluss vom 3. November 2008 und beauftragt die 
Verwaltung, den Alleecharakter der Straße zu stärken, 
indem neue Baumscheiben auf der Dellbrücker 
Hauptstraße zwischen Bergisch Gladbacher Straße und 
Erikastraße angelegt werden. 
4. Der Dezernent für Bauen und Verkehr lässt Vorschläge 
für die zukünftige verkehrliche Gestaltung der Dellbrücker 
Hauptstraße erarbeiten – möglicherweise durch die 
Vergabe von entsprechenden Diplomarbeiten. Einzube-
ziehen sind hier die Ergebnisse der Verkehrsflussanalyse 
für Dellbrück und den Stadtbezirk Mülheim (Beschluss 
15 Die Maßnahme wurde in Kooperation und 
unter finanzieller Beteiligung der IEG Dellbrü-
cker Hauptstraße umgesetzt. 
 
Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 liegt 15 
kein neuer Sachstand vor. 
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Sachstand von 66 (Stand 01.04.2020) zur 
Verkehrsflussanalyse für den Stadtteil Köln-
Dellbrück (Antrag der CDU-Fraktion, Sitzung 
am 08.03.2010, TOP 8.1.1) 
Sachstände: 
 
2015: Sachstände  zu den Punkten a) und b) 
sind der ausführlichen Mitteilung zur Sitzung 
BV 9 am 27.04.2015, TOP 10.2.2, Sessionnr: 
0503/2015 zu entnehmen. Darüber hinaus 
ergibt sich hierzu kein neuer Sachstand. 
 
Der Sachstand zu Punkt b): 
 
Mit der Vorbereitung der Umsetzung des Be-
schlusses der Bezirksvertretung Mülheim 
„Umgestaltung der Dellbrücker Haupt-
straße“ TOP 9.1.2 aus der Sitzung am 
08.06.2015 wird voraussichtlich im Herbst 
2015 begonnen. 
2011 - 2013: Erste Gespräche wurden hin-
sichtlich der Verkehrsproblematik im Bereich 
des rechtsrheinischen Kölner Nordens zwi-
schen der Stadtverwaltung der Stadt Köln 
und Bergisch Gladbach geführt. 
 
 
1+4
=1 
 
2+3
=3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
7 
der BV Mülheim vom 8. März 2010). Berücksichtigt wer-
den soll, dass auf der Dellbrücker Hauptstraße möglichst 
kein Park-, Halte- und Rangierraum verloren geht und 
dass die Straße ohne neue Hindernisse für Bürgerinnen, 
Bürger und Geschäftsleute wie gewohnt weiterhin befah-
ren und genutzt werden kann und dennoch Verkehrsfluss 
und Aufenthaltsqualität verbessert werden. 
Sachstand 30.09.2022 
Zu den beiden Anfragen zum Thema Einzel-
handel (Am Donewald und Dellbrück) gibt es 
keine neuen Sachstände. Die Aufträge sind 
u.E. auch schon abgearbeitet und ausrei-
chend beantwortet. Die Maßnahme „Stra-
ßenbeleuchtung“ in Dellbrück wurde ca. 
2012 umgesetzt. Am Donewald haben wir 
derzeit keinen Pack-an Nahversorgung um-
zusetzen, wir haben das Thema jedoch wei-
terhin auf dem Schirm und rücken den 
Standort bei potenziellen Betreibern immer 
wieder in den Fokus. Daher bitte Seitens 
Verwaltung (15) als erledigt notieren. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.05.2011 8.1.1 
 
5-2011 
Antrag FDP-Fraktion 
 
Gedenktafel an der 
Mülheimer Hafen-
mauer 
AN/0870/2011 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung zu 
veranlassen, dass die 1902 von der Stadt Mülheim er-
richtete Gedenktafel an der Einfahrt des Mülheimer Ha-
fens erhalten bleibt, unter Denkmalschutz gestellt und in 
die Erweiterung des Rheinboulevards integriert wird 
BR Köln Es liegt kein neuer Sachstand vor 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
12.03.2012 8.1.2 
 
6-2012 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen  
Carlswerkstr. 
AN/0256/2012 
Die BV-Mülheim beschließt die Wiederherstellung des Al-
leecharakters der Carlswerkstr. 
67 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Nach Prüfung von historischen Luftbildern ist 
der Baumbestand in der Carlswerkstraße in 
den 30er Jahren des vorherigen Jahrhunderts 
gepflanzt worden. Der Bepflanzungszustand 
hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht we-
sentlich geändert. Das heißt, dort wo heute 
kein Straßenbaumbestand vorhanden ist, war 
auch in der Vergangenheit keiner.  
 
Nächste Schritte: 
Die Carlswerkstraße wird im Rahmen des 
Straßenbaumkonzept Mühlheim auf die Mög-
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
8 
lichkeit von Neupflanzungen geprüft. Zu be-
achten ist hierbei, dass ein Teil der Parkplätze 
im nördlichen Teil der Carlswerkstraße bzw. 
im weiteren Verlauf der Schanzenstraße, sich 
in Privatbesitz befinden.  
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
07.05.2012 8.1.5 
 
13-2012 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen  
Naherholungsgebe-
biet Dünnwald 
AN/0576/2012 
Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Verwaltung 
auf, die Hauptwege im Naherholungsgebiet Dünnwald mit 
Zielen wie Bergisch Gladbach, Schlebusch, Hornpott, 
Wildpark / Schwimmbad, Höhenfelder Seen, Dünnwald 
Kloster, Altenberger Dom etc. auszuschildern. 
67 Das Naherholungsgebiet Dünnwalder Wald 
verfügt inzwischen über eine informationsrei-
che Beschilderung. So wurden in den letzten 
8 Jahren an den Haupteingängen Tafeln mit 
Kartographie aufgestellt, die auf die Ausflugs-
ziele und Attraktionen hinweisen. Außerdem 
wurde auch die Beschilderung innerhalb des 
Waldgebietes zum Teil mit künstlerisch gestal-
teten Hinweisschildern aus Holz ergänzt. Die 
Beschilderung wurde in Zusammenarbeit mit 
dem „Förderverein Dünnwalder Wald und 
Wildpark e.V.“ erarbeitet und auch umgesetzt. 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
9 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
08.07.2013 8.1.4 
 
10-2013 
Antrag der SPD-
Fraktion  
Situation der Hunde-
freilaufflächen in Hö-
henhaus und Dünn-
wald 
AN/0818/2013 
In den Stadtteilen Höhenhaus und Dünnwald gibt es 
keine Möglichkeit für Hundebesitzer ihren Tieren einen 
artgerechten Auslauf zu bieten. Die Verwaltung wird da-
her gebeten eine Hundefreilauffläche in den betroffenen 
Stadtteilen einzurichten. 
67 In Höhenhaus besteht eine Hundefreilauf-
wiese in der Grünanlage am Donauweg sowie 
in der nahegelegenen Fläche am Kalkweg in 
Dellbrück. 
In Dünnwald wurden durch Prüfung keine ge-
eignete Fläche im Siedlungsbereich identifi-
ziert, was jedoch durch die unmittelbare Nähe 
zum Forstgebiet „Dünnwalder Wald“ kompen-
siert wird. 
Nächste Schritte: 
Keine weiteren Schritte geplant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht vorgesehen. 
 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.09.2013 8.1.4 
 
18-2013 
Antrag der CDU-
Fraktion  
Umgestaltung und 
Aufwertung des 
Dellbrücker Markt-
platzes 
AN/1027/2013 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die 
Verwaltung, den Marktplatz und die umliegenden 
Baumscheiben in Köln-Dellbrück zu reinigen und 
das umliegende Grün zu pflegen. 
2. Ferner bittet die Bezirksvertretung die Verwal-
tung, zu prüfen, welche Umgestaltungsmöglich-
keiten am Dellbrücker Marktplatz realisiert wer-
den können. Berücksichtig werden sollen hierbei 
einerseits der ungenutzte und verfallene Mittel-
streifen (Trennung zwischen Asphalt- und Schot-
terplatz), der neu geordnet bzw. gestaltet und 
möglicherweise für einen der beiden anderen 
Teile des Marktplatzes nutzbar gemacht werden 
67 Siehe 19-2013 
 
Sachstand Juli 2024: 
 
Der Baubeginn ist für Sommer 2025 vorges-
hen. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
10 
kann. Andererseits prüft die Verwaltung, wie und 
unter welchen Bedingungen der Schotterplatz as-
phaltiert werden kann. 
3. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung ver-
schiedene realisierbare Möglichkeiten zur Umge-
staltung und Aufwertung des Dellbrücker Markt-
platzes zur Beschlussfassung vor. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.09.2013 8.1.5 
 
19-2013 
Antrag der SPD-
Fraktion  
Ergänzungsantrag 
zum Antrag der 
CDU-Fraktion bzgl. 
Umgestaltung und 
Aufwertung Dellbrü-
cker Marktplatz 
AN/1086/2013 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, die Pflegeaufwendungen für den Dellbrücker Markt-
platz und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet zu 
erhöhen und der BV Mülheim hierüber Rechenschaft ab-
zulegen. 
2. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, unter Berücksichtigung der den Marktplatz flankie-
renden Geschäftsnutzungen Vorschläge für eine Verbes-
serung der Aufenthaltsmöglichkeiten im Bereich des Dell-
brücker Markts zu unterbreiten. In diesem Zusammen-
hang ist darzulegen, - wie die Randbereiche des Platzes 
vor den Geschäftshäusern und der Gaststätte attraktiver 
gestaltet, - die Anordnung der Parkplätze optimiert und - 
die zentrale Platzfläche unter Berücksichtigung der 
Marktnutzung mit zusätzlichen Baumpflanzungen sowie 
einer einheitlichen Oberflächenbefestigung versehen 
werden kann. Weiterhin erwartet die BV Mülheim Hin-
weise der Verwaltung, wie bzw. aus welchen Haushaltsti-
teln sich diese Veränderungen ggfs. finanzieren lassen. 
3. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, darzulegen, unter welchen rechtlichen Vorausset-
zungen bezüglich des Bau-, des Landschafts- und des 
Immissionsschutzrechts sich eine bauliche Fassung des 
Dellbrücker Marktplatzes, wie im Entwurf der Integrierten 
Raumanalyse skizziert, realisieren lässt. Es soll ferner 
dargelegt werden, welche Teilflächen des Marktplatzes 
bzw. der angrenzenden Grünbereiche ggfs. einer Bebau-
ung zugeführt werden könnten. 
66 Zu 1 liegt kein neuer Sachstand vor 
Zu 2+3: 
Die hier im Beschluss aufgeführten Punkte 
wurden überwiegend im Beschluss vom 
24.11.2015 „über Maßnahmen zur Aufwertung 
von zentralen Plätzen in den Stadtbezirken 
Chorweiler, Porz und Mülheim“ (1982/2015) 
berücksichtigt. Darin wurde der Planungspro-
zess auf Grundlage von Ideenskizzen zur Auf-
wertung des Dellbrücker Marktplatzes ange-
stoßen und die Verwaltung aufgefordert eine 
Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. 
Diese fand am 25.01.2016 stand. Die Ergeb-
nisse flossen in die Erarbeitung eines Kon-
zeptes ein, das Grundlage des Planungsbe-
schlusses vom 05.12.2016 zur Ausarbeitung 
des Umgestaltungskonzeptes war 
(3619/2016). Dabei wurde die Verwaltung 
auch beauftragt, die Ausbauplanung in die 
Wege zu leiten.  
Die Entwurfsplanung wurde der Bezirksvertre-
tung am 14.06.2021 vorgelegt, der Baube-
schluss soll im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt 
werden. 
 
Sachstand Juli 2024: 
Der Baubeginn ist für Sommer 2025  
vorgeshen. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
11 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
22.09.2014 8.1.1 
 
13-2014 
gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/DieGrü-
nen  
Thurner Hof 
AN/1022/2014 
Der Thurner Hof soll nach Abschluss seiner aufwändigen 
und langwierigen baulichen Sanierung uneingeschränkt 
den Bürgern zur Nutzung für Zwecke der Bildung, der 
Kultur und der Begegnung zur Verfügung stehen. Hierfür 
soll ein sozialräumliches Nutzungskonzept erarbeitet wer-
den, das die Nutzung auf Angebote der Bildung, der kul-
turellen und sozialen Arbeit sowie für örtliche Vereinszwe-
cke beschränkt. 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung, ei-
nen Sachstandsbericht zum Thurner Hof vorzulegen. 
23, 505 Die Fertigstellung ist für das Jahr 2020 vorge-
sehen. Das Nutzungskonzept steht noch aus 
und wird der Bezirksvertretung Mülheim mit-
geteilt. 
 
Mitteilung 2409/2021 
Die Sanierungsarbeiten im Thurner Hof über 
das Programm „Win-Win für Köln“ sind bereits 
seit eini-ger Zeit abgeschlossen. Zuletzt fehlt 
nun noch die Aufschaltung der Brandmelde-
anlage, die eine Ab-stimmung zwischen den 
Leitungsträgern voraussetzt. Die Abstimmun-
gen finden zurzeit statt. Im An-schluss an die 
Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage durch 
die beauftragte Firma kann die Verwal-tung 
schließlich die Endabnahmen der baulichen 
Arbeiten terminieren.  
Die Arbeitsmarktförderung wird das Gebäude 
kurzfristig nach den Abnahmen zur weiteren 
Nutzung an eine objektverwaltende Dienst-
stelle übergeben. Hierzu finden aktuell Ab-
stimmungsgespräche zwi-schen den Dienst-
stellen und den zukünftigen möglichen Nut-
zern statt (VHS, Bürgerverein, Heimat-verein, 
Biogarten).  
Nach derzeitigem Stand ist mit der Übergabe 
im Spätsommer/Herbst 2021 zu rechnen  
 
Nach Übergabe an eine objektverwaltende 
Dienststelle möchte die VHS Köln das Herren-
haus des Thurner Hofes grundsätzlich gerne 
wieder als Unterrichtsort nutzen.  
Insbesondere Umweltbildung und Veranstal-
tungen zum Thema „Nachhaltigkeit“ könnten 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
12 
hier angebo-ten werden, zumal der VHS-Bio-
garten sich seit mehr als 30 Jahren auf dem 
Gelände befindet. Praxis und Theorie könnten 
so wieder miteinander verknüpft werden.  
Die VHS hat einen ersten Entwurf für ein in-
haltliches Konzept erarbeitet. Die Flächen im 
Erdgeschoss des Gebäudes sind als Unter-
richtsräume geeignet 
 
 Die verschiedenen Vereine wurden in das 
Nutzungskonzept der VHS aufgenommen.  
Zum Beispiel sind der Arbeitskreis VHS-Bio-
garten sowie der Verein der Freunde und För-
derer des 2  
 
VHS-Biogartens e.V. seit jeher eng mit der 
Volkshochschule Köln verbunden. Unter dem 
Wegfall der VHS-Unterrichtsflächen im Her-
renhaus des Thurner Hofes hat insbesondere 
die theoretisch-inhaltliche Arbeit des Arbeits-
kreises VHS-Biogarten gelitten. Der inzwi-
schen vornehmlich praktische Ansatz des Ar-
beitskreises soll fortan wieder um theoretisch-
inhaltliche Angebote vor Ort erweitert werden. 
Insgesamt soll im Thurner Hof ein „naturnahes 
Bildungszentrum“ für die Dellbrücker Bür-
ger*innen entstehen 
Die VHS als Anbieter von Weiterbildung plant 
keine eigene Verwendung und schließt es 
aus, als Vermieter für Dritte aufzutreten.  
Die Hinweise der VHS, die Wohnung an Per-
sonen mit einer ideellen Nähe zum Themen-
spektrum Umweltbildung/Nachhaltigkeit zu 
vermieten, und/oder entsprechend der An-
frage i.S. einer Hausmeis-tertätigkeit zu ver-
mieten, wird die Verwaltung im Rahmen der

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
13 
weiteren Objektverwaltung prüfen und hierzu 
abschließend entscheiden. 
 
Sachstand 02.01.2025 
23 nimmt sich der seit Jahren verfahrenen Situ-
ation. Sobald es Substanzielles zu berichten 
gibt, werden wir die BV informieren 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
01.12.2014 8.1.2 
 
23-2014 
gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen  
Umgestaltung Dell-
brücker Marktplatz 
"An der Kemper-
wiese" 
AN/1601/2014 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
Eine Planung zur Sanierung, Neugestaltung und Begrü-
nung des Parkplatzes/Marktplatzes "An der Kemper-
wiese" in Köln-Dellbrück unter besonderer Beachtung der 
nachfolgend genannten Schwerpunkte vorzulegen. Die 
erforderliche Mittel sollen aus dem Programm  „Aufwer-
tung städtischer Plätze in den Stadtbezirken“ genutzt 
werden. 
Generelle Zielsetzung soll sein, nicht nur den Platz für die 
bestehenden Funktionen zu erhalten, sondern auch mehr 
Aufenthaltsqualität zu verleihen, um so einen wahrnehm-
baren zentralen Platz mit Elementen zum Verweilen und 
zum Gespräch in Dellbrück zu schaffen. 
 Zunächst ist der gesamte Platz zu entrümpeln, 
alte Mauerreste, nicht mehr nutzbare Fahrrad-
ständer und – sofern rechtlich möglich – die vor-
handene Litfaßsäule zu entfernen, Erd-Asphalt-
verwerfungen sowie Unkraut sind zu beseitigen 
und Poller zu begradigen (sofern sie weiterhin 
benötigt werden). Desweiteren soll die Platzober-
fläche neu ausgeführt werden. Sowohl die bisher 
befestigte Platzfläche als auch die bisher unbe-
festigte Fläche sollen mit einem geeigneten Ver-
bundpflaster belegt werden, das den Anforderun-
gen an versickerungsfähige Verkehrsflächen ge-
nügt. 
 Die hier im Beschluss aufgeführten Punkte 
wurden überwiegend im Beschluss vom 
24.11.2015 „über Maßnahmen zur Aufwertung 
von zentralen Plätzen in den Stadtbezirken 
Chorweiler, Porz und Mülheim“ (1982/2015) 
berücksichtigt. Darin wurde der Planungspro-
zess auf Grundlage von Ideenskizzen zur Auf-
wertung des Dellbrücker Marktplatzes ange-
stoßen und die Verwaltung aufgefordert eine 
Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. 
Diese fand am 25.01.2016 stand. Die Ergeb-
nisse flossen in die Erarbeitung eines Kon-
zeptes ein, das Grundlage des Planungsbe-
schlusses vom 05.12.2016 zur Ausarbeitung 
des Umgestaltungskonzeptes war 
(3619/2016). Dabei wurde die Verwaltung 
auch beauftragt, die Ausbauplanung in die 
Wege zu leiten. 
 
Die Entwurfsplanung wurde der Bezirksvertre-
tung am 14.06.2021 vorgelegt, der Baube-
schluss soll im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt 
werden. 
 
Sachstand Juli 2024: 
 
Der Baubeginn ist für Sommer 2025 vor-
geshen. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
14 
 Südöstlich zwischen Parkplatz und dem Kemper-
bach ist der verwahrloste Grünbereich auszulich-
ten und der Bachlauf zugänglich und sichtbar zu 
machen (alle Bäume sollten dabei erhalten blei-
ben). 
 Südwestlich ist die Stichstraße als Mischver-
kehrsfläche zu gestalten. Die Zufahrt zu den Ga-
ragen sollte zum einen von der Kemperwiese 
und zum anderen über den Parkplatz und den 
ehemaligen Wendehammer erfolgen. Der mittlere 
Bereich sollte nicht mehr befahrbar sein und der 
Erweiterung der Außengastronomie dienen. Be-
strebungen der Anlieger, weitere – ggfs. tempo-
räre – Außengastronomie zu betreiben, sollen in 
die Überlegungen einbezogen werden, so dass 
eine künftige dauerhafte Entwicklung hin zu ei-
nem zentralen Platz in Dellbrück möglich ist. 
 Die der bisherigen Stichstraße gegenüberlie-
gende Seite ist durch Rücknahme einer Parkzeile 
grün zu gestalten. Als Ausgleich hierfür soll die 
Trennfläche zwischen befestigtem und unbefes-
tigtem Teil des Parkplatzes, welche aktuell ca. 
4m beträgt und aufgrund überkommener Gestal-
tung nicht nutzbar ist, aufgelöst werden. Den Be-
langen der Marktbetreiber soll hierbei Rechnung 
getragen werden. 
 Westlich im Eckbereich gegenüber der Post 
sollte ein Aufenthaltsbereich als gepflastertes 
Rondell entstehen. Unter einem großkronigen 
Baum (z.B. Kastanie) sind Bänke, Papierkörbe 
und möglicherweise eine Infotafel der örtlichen 
Vereine zu installieren. 
 Parallel zur Straße, An der Kemperwiese, ist die 
Verbindung zwischen Hauptstraße und der freien 
Landschaft attraktiv als straßenbegleitende Grün-
verbindung mit Bürgersteig von ca. 6,50 m zu ge-
stalten. Die Baumreihe auf der Parkplatzseite

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
15 
könnte durch spiegelbildlich angelegte Bäume 
auf der gegenüberliegenden Seite zu einer Allee 
entwickelt werden. Die Straßenbreite „An der 
Kemperwiese“ soll dabei erhalten bleiben. 
 Neue Hecken im gesamten Bereich der Straßen-
randbegrünung sollten die teilweise beschädigten 
Poller sowie Findlinge als Abgrenzungselement 
in ihrer Funktion ersetzen und  insgesamt den 
Platz abschirmend gepflanzt werden. Die Ergän-
zung durch Bänke soll so geplant werden, dass 
einerseits in Verbindung mit dem Grün anspre-
chende Aufenthaltsorte entstehen, andererseits 
der Marktbetrieb nicht beeinträchtigt wird. 
 Die Anordnung der Parkplätze ist zu überprüfen 
mit dem Ziel, insgesamt die bisherige Anzahl an 
Parkplätzen zu erhalten, ggf. auch mehr Stell-
plätze zu gewinnen, insbesondere im bisher nicht 
befestigten Bereich. 
 Alle bisherigen Nutzungen d.h., Markt, Zeltveran-
staltung der UHU's, Jugend-Truck-Stellfläche und 
die REWE -Rangiereinfahrt zum Parkplatz müs-
sen weiter möglich bleiben. 
Die von der Verwaltung erstellte Konzeption soll in einer 
Bürgerveranstaltung vorgestellt werden, um die Einzel-
maßnahmen darzustellen und ggfs. Anliegen der Bür-
ger/Innen nach Möglichkeit einbeziehen zu können.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
16 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
09.10.2017 8.1.6 
 
13-2017 
Antrag des EMT 
Torsten Tücks: Kos-
tenfreier WLAN-Hot-
spot im Bereich des 
Bahnhofes Köln-
Mülheim 
AN/1375/2017 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich 
des Bahnhofs Mülheim und der dazugehörigen Stadt-
bahnstation, die Einrichtung eines freien WLAN-Zugangs-
punktes möglich und eine Installation sinnvoll ist. 
DB 
 
Es liegt kein neuer Sachstand vor 
 
Sachstand 30.09.2021 
 
Auch die DB sieht das Potential und die Not-
wendigkeit des WLAN-Ausbaus für diesen 
Standort. 
 
Stand heute kann gesagt werden, dass die 
DB bereits in Planung einer WLAN-Infrastruk-
tur für diesen Bahnhof ist. 
Voraussichtlich Anfang 2022 werden wir mit 
der Realisierung starten. 
 
Es besteht außerdem die Möglichkeit dieses 
Jahr noch einen Vorlaufbetrieb in Köln-Mül-
heim zu starten, allerdings ist dies noch unge-
wiss. 
 
Sachstand 30.11.2022  
 
Aktuell gibt es noch kein neues Zeitfenster zu 
dem der Bahnhof Köln-Mülheim mit WLAN 
ausgerüstet wird. Das ursprüngliche Zeitfens-
ter hat sich aufgrund der weltweiten Entwick-
lungen entsprechend verschoben. Sofern eine 
belastbare Terminschiene vorliegt werden wir 
Sie informieren. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
17 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
22.01.2018 8.1.1 
 
1-2018 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen und der SPD-
Fraktion: Wiederher-
stellung der Brücke 
über den Mutzbach 
in den ursprüngli-
chen Zustand (Brü-
ckenmauer statt 
Leitplanke) 
AN/0022/2018 
Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Brücke über 
den  Mutzbach am Dünnwalder Mauspfad in Höhe der 
Straße „An der Walkmühle“ wieder in den ursprünglichen 
Zustand (Brückenmauer statt Leitplanke) versetzt wird. 
69 Laut Mitteilung 69 vom 30.04.2024 Zustän-
digkeit von Straßen NRW. Beschluss 
wurde dorthin übersandt. 
 
Straßen NRW teilt am 11.03.25 folgendes 
mit: 
 
Der von Ihnen benannte Beschluss ist nicht 
umsetzbar. Hier stehen vor allem sicherheits-
technische Aspekte dagegen. 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
17.09.2018 8.1.3 
 
16-2018 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion 
und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen zur Innenbe-
bauung zwischen 
Berliner Straße, Tie-
fenthalstraße, Ha-
cketäuerstraße und 
Von-Sparr-Straße 
AN/1329/2018 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass die ge-
plante Innenbebauung im Bereich der Berliner Straße, 
Tiefenthalstraße, Hacketäuerstraße und Von-Sparr-
Straße dem sozialen und privaten Wohnungsbau zugute-
kommen soll. Alle Ämter und Behörden wirken darauf hin, 
dass die Vermietung nur an Mieterinnen und Mieter mit 
Wohnberechtigungsschein (WBS) erfolgt. Eine aus-
schließliche oder überwiegende Unterbringung von ande-
ren Gruppen soll nicht erfolgen. Anreize hierzu sind zu 
vermeiden. 
Die Bezirksvertretung Mülheim würde es begrüßen, wenn 
an dieser Stelle keine Wohnverdichtung erfolgt. Wenn 
doch, dann nur in sozialverträglichem Maße. 
56 Sachstand 2020: 
Eine Erledigung des Beschlusses kann noch 
nicht herbeigeführt werden. Die Verwaltung 
befindet sich weiterhin im Austausch mit dem 
Investor zum Bauvorhaben. Der Investor teilte 
zuletzt mit, an dem Standort Berliner Str./Tie-
fentalstraße freifinanzierten Wohnungsbau zu 
planen. Ob bereits eine Baugenehmigung da-
für vorliegt, ist nicht bekannt. Eine Fertigstel-
lung kann voraussichtlich für 2022 angenom-
men werden, vorbehaltlich der aktuellen Pan-
demie-Dynamik. 
Sollte der Investor der Stadt Köln ein prüffähi-
ges Angebot zur Anmietung des geplanten 
Objektes unterbreiten, wird die Verwaltung 
sich damit im Rahmen der Bedarfsplanung 
auseinandersetzen. In die Prüfung werden ne-
ben dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit auch 
die örtlichen Gegebenheiten einfließen. Be-
sondere Beachtung bei der Standortauswahl 
finden darüber hinaus die bereits vorhandene 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
18 
soziale Infrastruktur und die Verkehrsinfra-
struktur sowie die Sozialstruktur des Standor-
tes. Das nachbarschaftliche Umfeld wird da-
bei ebenso in den Blick genommen wie die 
Anbindung an bestehende Unterstützungs- 
und Ehrenamtsstrukturen. Der Beschluss der 
Bezirksvertretung Mülheim findet insoweit im 
Prüfprozess Berücksichtigung.  
Das Amt für Wohnungswesen übernimmt mit 
seinem Konzept zur sozialintegrativen Bele-
gung eine wichtige Steuerungsfunktion zum 
Erhalt des sozialen Friedens innerhalb der 
Stadtgesellschaft. Ohne die Möglichkeit der 
Neuanmietung von Objekten verbliebe die 
Wohnungsvergabe in der Entscheidungs- und 
Steuerungsbefugnis des Investors, für den 
verständlicherweise betriebswirtschaftliche 
Belange höher priorisiert sind als die soziale 
Verantwortung für erhaltenswürdige Veedel-
strukturen oder die Versorgung sozial benach-
teiligter Wohnungsuchender. 
Eine abschließende Erledigung ist noch nicht 
möglich. 
Sachstand 30.09.2021 
Das Neubauprojekt „Wohnquartier Mülheimer 
Höfe“ auf dem Gelände der ehemaligen Ha-
cketäuer-Kaserne sieht drei Mehrfamilienhäu-
ser mit insgesamt 52 Wohneinheiten vor. Ei-
nes der Mehrfamilienhäuser mit 13 Wohnein-
heiten an der Tiefenthalstraße soll nach der-
zeitiger Planung öffentlich-gefördert gebaut 
werden. Eine Anmietung dieses Objekts durch 
die Stadt Köln wird erwogen, so dass hier 
eine Vermietung von Wohnungen an Perso-
nen mit Wohnberechtigungsschein erfolgen 
könnte. Die beiden anderen Mehrfamilienhäu-

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
19 
ser an der Berliner Straße werden frei finan-
ziert gebaut und privat vermietet werden. Die 
Investition lässt sich ansonsten für den Eigen-
tümer nicht wirtschaftlich darstellen. Die Bau-
genehmigungen für den Abriss und Neubau 
liegen vor. Eine Fertigstellung der drei Einfa-
milienhäuser wird nach derzeitiger Planung 
für das erste Quartal 2023 erwartet.  
Dieser Beschluss ist somit nur teilweise um-
gesetzt worden. 
Sachstand 30.06.2022: 
Mit Vorlage 0204/2022 hat die Verwaltung die 
Genehmigung der Anmietung einer noch zu 
errichtenden, frei finanzierten Wohnimmobilie 
in der Tiefentalstraße 13 in Köln-Mülheim zur 
Unterbringung von Wohnungslosen beantragt. 
Diese Anmietvorlage wurde vor der Ratssit-
zung am 20.06.2022 endgültig zurückgezo-
gen, da dem Bauherrn doch noch die Möglich-
keit einer öffentlichen Förderung in Aussicht 
gestellt wurde. Es wurde ein entsprechender 
Antrag auf öffentliche Förderung beim Amt für 
Wohnungswesen gestellt.  Im Falle der Fertig-
stellung der Immobilie prüft das Amt für Woh-
nungswesen eine Anmietung der kompletten 
Wohnanlage mit 52 Wohneinheiten, so dass 
bei einer Anmietung bezüglich des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus eine sogenannte 
Drittelbelegung (an Wohnungssuchende mit 
Wohnberechtigungsschein aus dem umge-
benden Stadtteil, an dringend Wohnungssu-
chende mit Zugangsbeschränkungen zum 
Wohnungsmarkt sowie an Kölner Wohnungs-
lose und Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus, 
die bisher in Einrichtungen des Amtes für 
Wohnungswesen lebten) erfolgt. Über die wei-
tere Entwicklung wird berichtet.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
20 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
10.12.2018 8.1.5 
 
25-2018 
Antrag der CDU-
Fraktion: Einrichtung 
eines Bouleplatzes 
und Aufstellung von 
Trimm-Dich-Geräten 
in Köln-Dellbrück 
AN/1721/2018 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
dass diese den Wunsch der Bürgerschaft nach Einrich-
tung eines Bouleplatzes für künftige Planungen in Dell-
brück aufnimmt. Die Verwaltung prüft daneben künftig bei 
Sanierungen und Neuanlagen von Spielplätzen die Einfü-
gung von Trimm-Dich-Geräten, die generationenübergrei-
fend genutzt werden können. 
67 Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung 
hat im Rahmen der Überarbeitung des Bewe-
gungskonzeptes im Kölner Grün, welches im 
Juni 2024 vom Rat beschlossen wurde, in al-
len Stadtteilen mögliche Standorte für Bewe-
gungsstationen überprüft. Alle Kriterien und 
das ge-samte Konzept kann im Ratsinformati-
onssystem in der Vorlage 0968/2024 eingese-
hen wer-den. In der Stellungnahme 
2140/2024 zum Ratsbeschluss wurde bereits 
begründet, weshalb in Dellbrück keine Bewe-
gungsstation verortet wurde: 
„Insbesondere in den Stadtteilen Dünnwald 
und Dellbrück sind keine Standorte angesie-
delt, da dort alle Grünflächen zu Landschafts-
schutzgebieten gehören. In Dellbrück sind die 
Grünflächen sogar teilweise Naturschutzge-
biete.“ 
Die vorstehende Erklärung gilt ebenso für 
Bouleplätze. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
21 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
08.07.2019 8.1.9 
 
17-2019 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion, 
CDU-Fraktion, Frak-
tion Bündnis 90/Die 
Grünen, sowie der 
Einzelmandatsträger 
Herr Bakis (Die 
Linke) und Herr 
Tücks (FDP) 
Erhaltung des Kli-
nikstandortes Hol-
weide 
AN/1011/2019 
Die Verwaltung wird beauftragt für den städtischen Klinik-
verbund ein Sanierungskonzept zu entwickeln, dass den 
Erhalt des Klinikstandortes Holweide dauerhaft sichert. 
54 Siehe Ratsbeschluss 0551/2023 
 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH:  
Zukunftsmodell 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
22 
 
Sitzung  TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.1 
05-2020 
Offenes Baumkatas-
ter für Mülheim: 
Standorte benennen 
und Pflanzung for-
dern 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 01.03.2020 
AN/0296/2020 
Die BV-Mülheim beschließt die Einführung und Pflege ei-
nes Baumkatasters, in das alle MülheimerInnen Vor-
schläge für Standorte von Neu- und Nachpflanzungen 
einbringen können. 
In Kommunikation mit dem Grünflächenamt sollen diese 
Vorschläge regelmäßig geprüft und umgesetzt werden. 
Der BV wird über die Umsetzung regelmäßig berichtet. 
 
67 Aktueller Bearbeitungsstand 11.04.2024 
Ein neues stadtweites digitales Baumka-
taster wurde beschafft und wird bereits 
genutzt. Da es sich um ein neu entwi-
ckeltes System handelt, werden derzeit 
noch einige Fehlerbehebungen, Anpas-
sungen und Optimierungen im Austausch 
mit dem Hersteller vorgenommen, was 
noch einige Zeit in Anspruch nehmen 
wird. Im Anschluss wird es Bürger*innen 
ermöglicht werden, einige Stammdaten 
der Straßenbäume einzusehen. Dies um-
fasst neben dem Standort zum Beispiel 
auch Angaben zu Baumart, Pflanzjahr, 
Stamm- und Kronendurchmesser, Vitali-
tät. Bürger*innen werden im städtischen 
Baumkataster keine Eintragungen vor-
nehmen können. 
 
Vorschläge von Standorten zu Nach-
pflanzungen sind nicht erforderlich, da 
diese Standorte bereits vorhanden und 
auch bekannt sind, und schnellstmöglich 
ersatzgepflanzt werden. 
 
Nächste Schritte: 
Hinsichtlich neuer Straßenbaumstand-
orte wurde der gesamte Bezirk Mülheim 
untersucht. Als Ergebnis wurde im Sep-
tember 2022 das Straßenbaumkonzept 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
23 
Mülheim von der Bezirksvertretung be-
schlossen. Für 212 zusätzliche Straßen-
baumstandorte im Bezirk wird die Aus-
führungsplanung erstellt, die für jede 
Straße des Konzepts durch die Bezirks-
vertretung zu beschließen ist. 
Anregungen und Vorschläge von Bür-
ger*innen können stets über die etablier-
ten Kanäle an das Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen übermittelt wer-
den. 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.2 
06-2020 
Anwohnerinnen und 
Anwohner in Mül-
heim vor Dieselab-
gasen und Lärm 
schützen – Land-
stromanlagen am 
Rheinufer einrich-
ten! 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 02.03.2020 
AN/0302/2020 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung in 
Kooperation mit der RheinEnergie Stromtankstellen am 
Rheinufer im Mülheim zu errichten. Zielsetzung ist es, 
schnellstmöglich zu erreichen, dass sich dort anlegende 
Schiffe mit Landstrom versorgen können. 
 
2. Die Verwaltung wird den Verkehrsausschuss, den Aus-
schuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung 
Mülheim zeitnah über konkrete zu realisierende Stand-
orte sowie den Zeitplan zur Umsetzung der Landstrom-
stationen informieren.  
 
3. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
den politischen Gremien eine gesamtstädtische Übersicht 
zu Kölner Schiffsanlegestellen vorzulegen. Aus der Dar-
stellung soll hervorgehen, wo noch keine Landstromanla-
gen vorhanden sind und welche konkreten Planungen 
bestehen, diese zu errichten. Zielsetzung muss es sein, 
69 Zu 1 und 2: 
 
Seitens der Verwaltung sind Landstromversor-
gungsstellen im Stadtgebiet Köln-Mülheim ge-
plant. Hier sollen in einem ersten Schritt die 
auf städtischen Grundstücken liegenden Anle-
gestellen mit Landstromanlagen ausgestattet 
werden (siehe Anlage 1). 
 
Die Verwaltung beabsichtigt hierzu für zwei 
Anlegestellen ein Angebot bei der Stadtwerke 
Köln GmbH (SWK) einzuholen und anschlie-
ßend auf dieser Grundlage einen Bedarfsfest-
stellungs- und Planungsbeschlusses fassen 
zu lassen. Mit dem Angebot wird auch ein 
möglicher Umsetzungszeitraum bei der SWK 
abgefragt.  
 
Zu 3: 
Ein Lageplan aller Anlegestellen ist in Anlage 
2 beigefügt. In Zusammenarbeit mit der SWK 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
24 
insbesondere dort, wo Anwohner*innen unmittelbar be-
troffen sind, schnellstmöglich eine Versorgung anlegen-
der Schiffe mit Landstrom sicherzustellen. 
 
und beschließt folgende Ergänzung: 
 
4. Die Landstromversorgung ist auch schnellstmöglich 
auf den Bundesschutzhafen Mülheim auszuweiten, ins-
besondere vor dem Hintergrund des Interesses der Stadt, 
das Otto-Langen-Quartier und Nachbarn zu einem Quar-
tier mit hoher Lebensqualität zu entwickeln. Der Stand 
der Verhandlungen mit der zuständigen Bundeswasser-
straßenverwaltung ist darzustellen.“ 
 
wird die Verwaltung weitere Standorte für 
Landstromversorgungsanlagen abstimmen. 
 
Bezüglich des Ausbaus der Landstromversor-
gung für die Rheinschifffahrt liegt aktuell fol-
gender Sachstand vor: 
 
Bis Ende 2020 wurden durch die SWK 16 An-
legestellen durch 15 Stromtankstellen entlang 
des Rheins an eine Landstromversorgung an-
gebunden. 
 
Im Einzelnen sind dies folgende Maßnahmen: 
 
 Vorhafen Köln Deutz (2 Anlegestellen) 
 Am Leystapel (3 Anlegestellen) 
 Frankenwerft (5 Anlegestellen) 
 Konrad-Adenauer-Ufer (4 Anlegestel-
len) 
 Kennedy-Ufer (2 Anlegestelle) 
 
Im Lageplan gemäß Anlage 3 sind die Anla-
gen mit dem Ausbaustand bis August 2020 
dargestellt. 
 
Zwei weitere Standorte am Kennedy-Ufer be-
finden sich in Planung. Ein Umsetzungszeit-
punkt steht noch nicht fest. 
 
Für die Güterschifffahrt befinden sich im 
Rheinauhafen mehrere Stromtankstellen der 
Häfen und Güterverkehr Köln AG. 
 
Zu 4: 
 
Die Verwaltung hat mit der Wasserstraßen- 
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
25 
Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen, 
dass auch die im Besitz des Bundes befindli-
chen Anlegestellen mit Landstromanlagen 
ausgestattet werden. 
 
Für den Bereich des Mülheimer Hafens liegt 
zwischenzeitlich eine erste Stellungnahme der 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung 
vor. Danach soll hier auf eine Landstromver-
sorgung aus wirtschaftlichen Gründen, u.a. 
auf Grund der hohen Kosten für eine hoch-
wassersichere Ausführung, verzichtet werden. 
Auch für den Fall der sehr selten vorkommen-
den Nutzung des Hafenbeckens als Schutz-
hafen (Sperrung der Schifffahrtsstraße wegen 
Hochwasser oder bei Havarien) soll aus wirt-
schaftlichen Gründen seitens des Bundes 
keine Landstromversorgung vorgehalten wer-
den. Andere Bereiche des Hafenbeckens sind 
an Dritte verpachtet oder müssen für die Ein- 
und Ausfahrten der Schiffe freigehalten wer-
den. Insofern sind auch in diesen Bereichen 
keine Landstromversorgungen vorgesehen. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.3 
07-2020 
Einrichtung einer 
Teilzeitstelle für den 
Verein „FEE – För-
dern & Ernten 
e.V.“ aus Köln-Hol-
weide 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Die Bezirksvertretung beschließt, für den Verein „FEE – 
Fördern & Ernten e.V.“ aus Köln-Holweide eine feste 
Planstelle für Soziale Arbeit im Stadtteil bevorzugt für 
Mädchen und Frauen einzurichten. 
V-3 Sachstand 2020 
In der Gesamtbetrachtung wird seitens der 
Stadtverwaltung über die bereits vorhandenen 
und wieder umzusetzenden Angebote (GWA) 
hinaus derzeit noch kein weiterer Bedarf für 
den Einsatz von Sozialarbeitern gesehen. 
Im Stadtteil Holweide sind bereits Angebote 
verfügbar und Vernetzungsstrukturen vorhan-
den. Mit der Einbindung des Stadtteils Hol-
weide in das Programm „Lebenswerte Veedel 
– Bürger- und Sozialraumorientierung in 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
26 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 02.03.2020 
AN/0303/2020 
Köln“, erhält der Stadtteil ein bewährtes Koor-
dinierungs- und Steuerungsinstrument, das 
mit den konzeptionellen Erneuerungen die 
Vernetzung vor Ort stärken wird und mit der 
zielgerichteten Ausrichtung der unterschiedli-
chen Unterstützungs- und Betreuungsressour-
cen die Wirksamkeit der Maßnahmen verbes-
sern wird.  
Im Rahmen der sozialräumlichen Betrachtung 
des Stadtteils Holweide werden im ämter- und 
dezernatsübergreifenden Planungsprozess, 
Bedarfslagen geprüft und – sofern notwendig 
– entsprechende Vorschläge zur Bedarfsde-
ckung entwickelt. Vor dem Hintergrund der 
Zielsetzungen des Programms Lebenswerte 
Veedel und der Gesamtzielsetzungen der 
Stadt muss dann unter Berücksichtigung der 
verfügbaren Ressourcen entschieden werden, 
ob und welche Veränderungen notwendig 
sind. 
 
Sachstand 2022 
Seit 01.07.2022 ist eine Teilzeitstelle über das 
Programm „Dritte Orte“ für drei Jahre finan-
ziert. 
Sachstand 2024: 
Im Rahmen der Haushaltsplanungen bleibt 
abzuwarten, ob und wie es mit dem Förder-
programm Dritte Orte insgesamt weitergeht.  
 
Das Förderprogramm dienst jedoch prinzipiell 
immer nur als Anschubfinanzierung für einen 
Dritten Ort und nicht als Anschlussfinanzie-
rung.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
27 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.4 
08-2020 
Fluglärm in Köln-
Mülheim 
Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 01.03.2020 
AN/0306/2020 
Besonders die Stadtteile Köln-Mülheim, -Buchheim und -
Buchforst sind im Bezirk Mülheim betroffen von landen-
dem Flugverkehr des Köln-Bonner Flughafens. Zur Redu-
zierung der gesundheitsschädlichen Lärmbelastung for-
dert die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung auf  
1. Zwei stationäre Messstellen im Bezirk zu instal-
lieren (eine im Mülheimer Norden, wo die Flugzeuge den 
Rhein überfliegen; die zweite im Süden des Bezirks),  
2. Die Auswertungen der Messungen vor der Som-
merpause der Bezirksvertretung vorzulegen 
3. Einen kommunalen Maßnahmenkatalog zur Flug-
lärmreduzierung zu erarbeiten,  
4. Auf die Flughafen Köln/Bonn GmbH einzuwirken, 
Lärmobergrenzen für Frachtflugzeuge einzuführen und 
besonders den Nachtflugverkehr zu reduzieren. 
Außerdem spricht sich die Bezirksvertretung Köln-Mül-
heim für ein Passagier Nachtflugverbot aus und fordert 
die Stadt Köln dazu auf, gegenüber Landes-und Bundes-
regierung hinzuwirken, dass auch ein Nachtflugverbot für 
laute Frachtflugmaschienen so schnell wie möglich um-
gesetzt wird. 
57 
 
Im Dezember 2022 wurden durch die Verwal-
tung geeignete Mess-Stellen bei der Bezirks-
vertretung angefragt. Diese wurden der Ver-
waltug mitgeteilt.  
 
23.02.2024 
Der Einrichtung einer weiteren FK/B-Lärm-
messstelle im nördlichen Bereich von Köln-
Mülheim wurde zugestimmt. Die Einrichtung 
der Messstelle wird im Frühjahr 2024 auf ei-
nem Gebäude des Genoveva Gymnasiums 
erfolgen.  
Darüber hinaus verfügt der Flughafen 
Köln/Bonn über eine mobile Messstation, die 
bei Bedarf in verschiedenen Stadtbezirken 
eingesetzt werden kann und auch eingesetzt 
wird. 
 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.5 
09-2020 
Umsetzung der im 
Bebauungsplan 
„Zentrum Buch-
forst“ festgesetzten 
Nutzungsaus-
schlüsse 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
20.02.2020 
AN/0328/2020 
1. Die BV Mülheim beauftragt die Verwaltung, die 
im Bebauungsplan „Zentrum Buchforst in Köln – Buch-
forst“ textlich festgestellten Nutzungsausschlüsse durch-
zusetzen. Hierbei ist insbesondere der gemäß § 9 Absatz 
2a BauGB festgesetzte Ausschluss von Wettbüros zu be-
achten.  
63 Bereits 2010 wurde erkannt, dass rund um die 
Heidelberger Straße und Waldecker Straße 
sich vermehrt sogenannte "Vergnügungsstät-
ten" in ehemaligen Ladenlokalen ansiedeln. 
Mit dem "Bebauungsplan 7046/02, Arbeitstitel: 
Zentrum Buchforst in Köln-Buchforst" wurde 
2015 ein planungsrechtliches Instrument ge-
schaffen, dass solche Neuansiedlungen ver-
hindert. Seit dem Inkrafttreten des Bebau-
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
28 
2. Die BV Mülheim beauftragt die Verwaltung, durch 
entsprechende Mitteilungen über den Umsetzungsstand 
des Beschlusses zu informieren.  
3. Die Verwaltung legt kurzfristig dar, wie es 2019 
zur Konzessionserteilung an das Wettbüro „Tipster“ (YB 
Sportwetten GmbH) kommen konnte. 
ungsplans können Bauanträge mit Spielhal-
len, Wettbüros und Bordelle bzw. bordellartige 
Betriebe im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans abgelehnt werden. Voraussetzung dafür 
ist allerdings, dass diese Nutzungen auch als 
"Vergnügungsstätte" baurechtlich eigeordnet 
werden können. Nicht jedes Wettbüro bzw. 
jede Wettvermittlungsstelle stellt eine Vergnü-
gungsstätte dar. Solche Wettbüros, die keine 
Vergnügungsstätten sind, sind nicht von die-
ser Unzulässigkeit erfasst. 
 
Ob und wann ein Wettbüro bzw. eine Wettver-
mittlungsstelle eine baurechtliche Vergnü-
gungsstätte darstellt oder nicht, ist nicht rein 
schematisch einzuordnen. In jedem Einzelfall 
ist der Sachverhalt detailliert z.B. bezogen auf 
Größe, Ausstattung, konkretem Betriebsablauf 
sowie Betriebsgepräge zu ermitteln und an-
schließend juristisch zu bewerten. 
 
Klarstellend muss darauf hingewiesen wer-
den, dass der Bebauungsplan keine Rechts-
grundlage schafft, um bereits vor der Rechts-
kraft des Bebauungsplans bestehende Wett-
büros, Spielhallen etc. aktiv zu reduzieren 
bzw. aufzulösen.  
 
Zu 2. 
Seit Rechtskraft des Bebauungsplans am 
17.06.2015 konnte lediglich eine Wettannah-
mestelle im Bereich der Heidelberger Straße 
verhindert werden. Festzustellen ist, dass 
häufig weder für die Neuerrichtung noch für 
die Nutzungsänderung als Wettbüro, Spiel-
halle etc. ein Bauantrag gestellt wird.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
29 
Zu 3. 
Wettbüros werden bei der Gewerbebehörde 
nur angezeigt bzw. angemeldet. Über die er-
stattete Gewerbeanzeige stellt die Behörde 
eine Bestätigung aus, im allgemeinen Sprach-
gebrauch oftmals auch als "Gewerbeschein" 
bezeichnet.  
 
Die Ausstellung des "Gewerbescheins" stellt 
keine Erlaubnis dar, sondern dokumentiert le-
diglich die Bekanntgabe der gewerblichen Tä-
tigkeit gegenüber dem Gewerbeamt.  
Die Entgegennahme der Gewerbeanzeige 
darf grundsätzlich nicht verweigert oder von 
Erlaubnissen anderer Behörden abhängig ge-
macht werden. Der Betreiber des Wettbüros in 
der Heidelbergerstr. 15 hat sein Gewerbe zum 
22.10.2019 angezeigt. 
 
Es trifft zwar zu, dass Wettbüros nach den 
glücksspielrechtlichen Bestimmungen einer 
Erlaubnis/Konzession bedürfen, allerdings ist 
für die Erteilung der Erlaubnis/Konzession (im 
Gegensatz zu Spielhallen) nicht die Stadt 
Köln, sondern die Bezirksregierung Köln zu-
ständig.  
 
Mit Inkrafttreten des Dritten Glückspielände-
rungsstaatsvertrages zum 1.1.2020 sind 
Sportwettanbieter erstmals in die Lage ver-
setzt worden, für ihre örtlichen Wettvermitt-
lungsstellen bei der Bezirksregierung Köln 
entsprechende Konzessionsanträge zu stel-
len. Wie inzwischen bekannt wurde, sind die 
ersten Anträge bei der Bezirksregierung Köln 
eingetroffen. Aktuell liegt der Bezirksregierung

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
30 
für das besagte Wettbüro ein Antrag auf Kon-
zessionserteilung vor, über den jedoch noch 
nicht abschließend beschieden wurde 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.7 
10-2020 
Sanierung der Ent-
wässerung der Ei-
senbahnunterfüh-
rung Höhenhauser 
Ring in Köln-Höhen-
haus 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
20.03.2020 
AN/0443/2020 
Die Verwaltung prüft die Entwässerungsanlagen in den 
Bereichen der Eisenbahnunterführungen auf dem Höhen-
hauser Ring in Köln-Höhenhaus und führt notwendige 
Sanierungsarbeiten durch. 
SteB 
 
Sachstand 30.09.2021 
 
Der Höhenhauser Ring ist im Bereich der Ei-
senbahnunterführungen nicht kanalisiert. Die 
Straßenentwässerung erfolgt über Sickergru-
ben. Diese entsprechen heute nicht mehr dem 
Stand der Technik, da die Behandlung des 
Regenwassers über die belebte Bodenschicht 
nicht gegeben ist. Daher werden die Sicker-
gruben von uns in den nächsten Jahren sa-
niert. Derzeit untersuchen wir verschiedene 
Maßnahmen hinsichtlich der Machbarkeit. Die 
favori-sierte Maßnahme ist die Versickerung 
von Regenwasser über die belebte Boden-
schicht. Es werden derzeit Baugrunduntersu-
chungen durchgeführt und die Versickerung 
aus technischer und wasserrechtlicher Sicht 
untersucht und bewertet. Mit Vorliegen der Er-
gebnisse werden die weitergehenden Planun-
gen eingeleitet. 
Um die Entwässerung bis zur Sanierung si-
cherzustellen, wurden die vorhandenen Si-
cker-gruben im April 2020 ertüchtigt und wer-
den von uns aufmerksam überprüft und gerei-
nigt. 
 
Sachstand 31.08.2022 
Die Planung zur Erneuerung der Entwässe-
rung an den Bahnunterführungen am Höhen-
hauser Ring wird ambitioniert voran geführt. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
31 
Aufgrund der besonderen örtlichen Verhält-
nisse ist die planerische Lösung für die Versi-
ckerungsanlage herausfordernd. So sind die 
zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen 
wegen der vorhandenen Bahnanlagen und 
den zugehörigen Böschungen sehr begrenzt. 
Für den Neubau der Entwässerungs¬anlagen 
unter den Brückenbauwerken sind Zustim-
mungen der DB zu den bautechnischen Lö-
sungen erforderlich, die zum Abschluss von 
Kreuzungsver-trägen führen. 
Spezielle bautechnische Lösungen erfordert 
auch die Lage einer vorhandenen Fern-gaslei-
tung, die sich mit ihrem Schutzstreifen über 
den gesamten Straßenquerschnitt erstreckt. 
Auch hier sind technische Abstimmungen und 
vertragliche Regelungen erforderlich. 
Aufgrund des fortgeschrittenen derzeitigen 
Entwurfsstandes wird der Abschluss der Pla-
nung voraussichtlich im nächsten Jahr (2023) 
erfolgen. Mit den Planungsunterla-gen kann 
die wasserrechtliche Erlaubnis beim Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt beantragt werden. 
Nach Erhalt der behördlichen Erlaubnis wird 
das Vergabeverfahren für den Bauauftrag 
durchgeführt und mit dem Bau begonnen. 
Durch die im April 2020 durchgeführte Sanie-
rung der vorhandenen Sickerschächte konnte 
die Überflutungsgefahr bereits deutlich ge-
senkt werden. Bis zur Erneuerung der Stra-
ßenentwässerung werden die alten Anlagen 
regelmäßig überprüft und gereinigt, um die 
Überflutungsgefahr zu minimieren.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
32 
Sachstand 08-2024: 
Als Vorabmaßnahme wird ab September 2024 
die o.g. Druckleitung erstellt und in den vor-
handenen Sickerschacht am Tiefpunkt des 
Höhenhauser Rings eine Pumpe eingesetzt, 
die das anfallende Regenwasser bis zur Fer-
tigstellung des endgültigen Pumpwerks zum 
Sammler in der Berliner Straße pumpen soll. 
Der Bauauftrag hierzu ist erteilt. Wir erwarten, 
dass dieses Provisorium bereits zur deutli-
chen Entspannung der Lage beitragen wird. 
Die Planungsleistungen zur Erstellung der 
endgültigen Kanäle und des Pumpwerks be-
finden sich zurzeit in der Ausschreibung, die 
Planung soll kurzfristig beauftragt und Ende 
2024 abgeschlossen sein. Geplanter Ausfüh-
rungszeitraum der Hauptbaumaßnahme vor 
Ort ist von Mai 2025 bis Mai 2026. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.1 
20-2020 
Rückschnittmaßnah-
men der Begrünung 
entlang der Hoch-
wasserschutzmauer 
am Stammheimer 
Ufer zwischen 
Raumannskaul und 
dem Gelände des 
der Wassersport-
freunde Neptun e.V. 
Köln Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Die Bezirksvertretung Köln Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, regelmäßige Rückschnittmaßnahmen der Be-
grünung entlang der Hochwasserschutzmauer am 
Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem 
Gelände des der Wassersportfreunde Neptun e.V. Köln 
Mülheim durchzuführen. 
67 
 
Die Rückschnittmaßnahmen entlang der 
Hochwasserschutzmauer am Stammheimer 
Ufer zwischen Raumannskaul und dem Ge-
lände des der Wassersportfreunde Neptun 
e.V. Köln Mülheim werden im Rahmen der re-
gulären Unterhaltungsmaßnahmen durchge-
führt. 
Nächste Schritte: 
Keine weiteren Schritte vorgesehen, da die 
Arbeiten jedes Jahr im Rahmen der Unterhal-
tungspflege durchgeführt werden 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
33 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
20.11.2020 
AN/1304/2020 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht vorgesehen. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.3 
22-2020 
Einrichtung eines 
Trinkbrunnens an 
der TreffArena im 
Stadtteil Köln-Buch-
heim 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
09.11.2020 
AN/1317/2020 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, einen Trink-
wasserbrunnen an der TreffArena im Stadtteil Köln-Buch-
heim aufzustellen. 
67 Der beantragte Standort wird im Zuge der 
Prüfung zur weiteren Aufstellung von Trink-
wasserstationen mit der RheinEnergie auf 
Umsetzbarkeit überprüft. Ziel ist, die Trinkwas-
serstation am Jugendtreff sofern baulich, tech-
nisch machbar noch in 2023 zu installieren. 
 
Sachstand 15.11.2024: 
Die Maßnahme konnte noch nicht umgesetzt 
werden, da die Beschlussvorlage aus haus-
halterischen Gründen noch nicht mitgezeich-
net wurde. 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.10 
29-2020 
Antrag für einen 
Vorbescheid mit Ein-
zelfragen für ein 
Wohngebäude mit 
gewerblichen Nut-
zungen an der 
Keupstr./Schan-
zenstr 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
Die BV begrüßt den Fortschritt bei der Entwicklung des 
Bauvorhabens bzgl. TOP 10.2.11 
(Bauvorhaben Keupstr./Schanzenstr. mit Mahnmal) und 
beschließt ergänzend folgendes: 
1. Die BV bekommt vor Unterzeichnung Einsicht in 
den Städtebaulichen Vertrag der obigen Baumaßnahme, 
die Eckpunkte bedürfen der Zustimmung der Bezirksver-
tretung. 
2. Es erfolgt eine regelmäßige Mitteilung der Be-
zirksvertretung Mülheim über den Planungsfortschritt und 
die Konkretisierung der Nutzungen und der Nutzer*innen 
61 Die Bezirksvertretung Mülheim hat in Ihrer Sit-
zung am 07.12.2020 unter TOP 8.1.10 den  
Dringlichkeitsantrag (siehe Beschlusstext) ein-
stimmig gefasst (Session AN/1461/2020): 
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punk-
ten wie folgt Stellung: 
 
1.Die BV bekommt vor Unterzeichnung Ein-
sicht in den städtebaulichen Vertrag der obi-
gen Baumaßnahme, die Eckpunkte bedürfen 
der Zustimmung der Bezirksvertretung.  
Der Entwurf der Vereinbarung ist in der An-
lage beigefügt.  
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
34 
sowie der Einzel-
mandatsträger 
Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
06.12.2020 
AN/1461/2020 
3. Folgende Inhalte/Eckpunkte sollen sinngemäß im 
Städtebaulichen Vertrag verankert werden: 
- Schaffung einer Mobilitätsstation (evtl. in den 
Parketagen) 
- Ansiedlung eines Vollsortimenters (wenn Super-
markt geplant) 
- Tiefgaragenzu-/abfahrt über die Schanzenstr. 
- Zusätzlich zu den 30% geförderten Wohnungs-
bau soll auch ein Anteil (10%) 
preisgedämpfter Wohnungsbau berücksichtigt werden 
- Grüne Erholungsräume auf den Freiflächen (evtl. 
auch Fassade) . 
- Die Durchlässigkeit des Quartiers (Wegebezie-
hungen quer über das Privatgrundstück) muss gewähr-
leistet sein. 
Sollte die Integration unserer Vorstellungen im Städte-
baulichen Vertrag nicht möglich oder nicht gewünscht 
sein, so beschließen wir ersatzweise, dass der Bau-
herr/die Bauherrin einen Städtebaulichen Wettbewerb 
durchführt. 
Die BV behält sich vor, bei Nichtbeachtung der bezirkli-
chen Interessen einen Aufstellungsbeschluss für einen 
Bebauungsplan zu fordern. Ein Vorbescheid kann bis da-
hin nicht erteilt werden. 
Dringlichkeitsentscheidung wurde einstimmig gefasst 
(Session AN/1461/2020): 
2.Es erfolgt eine regelmäßige Mitteilung der 
Bezirksvertretung Mülheim über den Pla-
nungsfortschritt und die Konkretisierung der 
Nutzungen und der Nutzer*innen 
Die Verwaltung sagt zu, die Bezirksvertretung 
Mülheim über den Fortgang des Projektes re-
gelmäßig zu informieren. Dies erfolgt entwe-
der in den turnusmäßigen Fraktionsvorsitzen-
dengesprächen oder bei besonders bedeutsa-
men Projektfortschritten in Form einer Mittei-
lung. 
 
3.Folgende Inhalte/Eckpunkte sollen sinnge-
mäß im Städtebaulichen Vertrag verankert 
werden:  
 Schaffung einer Mobilitätssta-
tion (evtl. in den Parketagen)  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Mobilitäts-
konzept für das Bauvorhaben zu beauftragen 
und die Ergebnisse dieses Konzeptes umzu-
setzen. Die Verwaltung empfiehlt, den Ergeb-
nissen dieses Konzeptes nicht mit einer sin-
gulären Maßnahme vorzugreifen, sondern das 
Konzept in seiner Gesamtheit zu würdigen 
und im Projekt zu verankern. 
 
 Ansiedlung eines Vollsorti-
menters (wenn Supermarkt 
geplant)  
 
Die Festlegung auf eine Handlungsform ent-
zieht sich den Möglichkeiten einer Vereinba-
rung. Die Bauherrin wird sich aber verpflich-
ten, Einzelhandelsnutzungen mit der Stadt im 
Hinblick der Ergänzungsbedarfe des im Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
35 
Köln ausgewiesenen Stadtteilzentrums abzu-
stimmen. 
 
 Tiefgaragenzu-/abfahrt über 
die Schanzenstraße  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, auf Grundlage 
eines Verkehrsgutachtens ein Erschließungs-
konzept zu erstellen und mit der Verwaltung 
abzustimmen. Hierbei muss auch die Lage 
der Tiefgaragenzu- und abfahrten geprüft wer-
den. Ziel ist es, Behinderungen des Verkehrs-
flusses insbesondere des ÖPNV im Umfeld zu 
verhindern.  
 
 Zusätzlich zu den 30% geför-
derten Wohnungsbau soll 
auch ein Anteil (10%) preisge-
dämpfter Wohnungsbau be-
rücksichtigt werden  
 
Bauherrin verpflichtet sich 30 % der geplanten 
oberirdischen Bruttogeschossfläche für Wohn-
nutzung im öffentlich geförderten Wohnungs-
bau zu realisieren. Aufgrund der bereits ver-
einbarten Kaufpreiszahlung für das Grund-
stück ist die Forderung nach 10% im preisge-
dämpften Wohnungsbau im Projekt nicht ab-
bildbar. Die Bauherrin ist aber bereit, 5 % der 
geplanten oberirdischen Bruttogeschossfläche 
des Wohnungsbaus im preisgedämpften Woh-
nungsbau zu realisieren. 
 
 Grüne Erholungsräume auf 
den Freiflächen (evtl. auch 
Fassade)

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
36 
Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Freiraum-
raumkonzept zu beauftragen und mit der Ver-
altung abzustimmen. Dabei gilt es insbeson-
dere auch Freiflächen zum Aufenthalt und 
Verweilen zu gestalten und einen möglichst 
hohen Vegetationsanteil zu erreichen. Geprüft 
werden soll auch die Machbarkeit von Fassa-
denbegrünung. 
 
 Die Durchlässigkeit des Quar-
tiers (Wegebeziehungen quer 
über das Privatgrundstück) 
muss gewährleistet sein  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Wegerecht 
zugunsten der Öffentlichkeit grundbuchlich 
einzuräumen. Dieses Recht umfasst die Be-
tretung und Nutzung wichtiger Wegeverbin-
dungen und Freiflächen durch die Allgemein-
heit. 
 
Sachstand 30.09.2021 
Der städtebauliche Vertrag, der im Rahmen 
der Mitteilung 0080/2021 der BV 9 vorgelegt 
worden ist, wurde im März 2021 zwischen der 
Stadt Köln und dem Vorhabenträger gentes 
Schanzenviertel GmbH geschlossen. Aufbau-
end auf dem Bauvorbescheid zugrundeliegen-
den Bebauungskonzept (vgl. Mitteilung 
3346/2020) wird derzeit vom Vorhabenträger 
die Planung unter Berücksichtigung der im 
städtebaulichen Vertrag gesicherten Maßga-
ben konkretisiert. 
 
Sachstand 18.07.2024

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
37 
Alle notwendigen Baugenehmigungen wurden 
für das gesamte Vorhaben zwischenzeitlich er-
teilt. Die Maßgaben aus dem städtebaulichen 
Vertrag sind in der Planung sind weitestgehend 
berücksichtigt. Geringfügige konzeptionsbe-
dingte Abweichungen wurden mit den zustän-
digen Dienststellen abgestimmt.  
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.3 
02-2021 
öffentliche Beach-
volleyball-Felder für 
Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
16.01.2021 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Bereich des 
Mülheimer Stadtgartens und im Bereich der Grünfläche 
Höhe Hafenstraße 7 bis 13 (am Katzenbuckel), jeweils 
ein Beach-Volleyball-Feld anzulegen. 
 
67 Antrag und die Klärung der Zuständigkeit für 
den Bau und die Verkehrssicherung von 
Beachvolleyballfeldern außerhalb von Sport-
anlagen wird in der nächsten Sitzung der  
„Planungsgruppe Sport + Grün“ mit dem 
Sportamt beraten. 
 
Sachstand 2024: 
Abstimmung mit Jugendamt läuft 
 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.6 
05-2021 
Instandsetzung des 
Fußweges auf dem 
Damm des Mülhei-
mer  Hafens zwi-
schen Jugendzent-
rum und Katzenbu-
ckel 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsa-
nierung des Fußwegs im Einvernehmen mit dem entspre-
chenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah vor-
zunehmen. Zu prüfen ist ferner eine ökologisch vertret-
bare Beleuchtung des Weges, damit er auch in der Dun-
kelheit benutzt werden kann. 
 
67 Jahresbericht 12/2020 
Aufgrund stark eingeschränkter personeller 
Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß-
geblich ändern, kann der Vorgang erst dann 
bearbeitet werden. 
Jahresbericht 12/2022 
Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 
 
Jahresbericht 2025: 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
38 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
18.01.2021 
AN/0164/2021 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung weist vorab auf den Grund-
satzbeschluss DS-Nr.: 1740/003 vom 
29.01.2004 hin. Er besagt, dass Wege in öf-
fentlichen Grünanlagen nicht mit einer Be-
leuchtung ausgestattet werden. Ausnahmen 
von diesem Beschluss sollen zwar auch wei-
terhin möglich sein; sie bedürfen aber eines 
gesonderten Beschlusses durch den Aus-
schuss für Klima, Umwelt und Grün. 
Der Weg liegt innerhalb des Landschafts-
schutzgebiet L 13. „Rhein, Rheinauen und 
Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“. 
Dementsprechend sind die Vorgaben des 
Landschaftsschutzgesetz NRW zu beachten. 
Für eine Generalsanierung ist eine Befreiung 
nach Landschaftsschutzgesetz NRW erforder-
lich. Zudem ist aufgrund von notwendigen 
Wurzelentnahmen mit Baumfällungen zu 
rechnen.  
Der komplette Dammbereich befindet sich im 
Eigentum der Bundesrepublik Deutschland 
(hier Wasser- und Schifffahrtsamt). Es liegt 
ein Pachtverhältnis zwischen dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen und dem 
Wasser- und Schifffahrtsamt zur Nutzung vor, 
der sich auf die Dammkrone (Dammweg) bis 
1 m seitlich des Weges auf der Dammkrone 
erstreckt. Die andere Seite des Weges ist un-
mittelbar mit einem Zaun begrenzt. Dahinter 
befindet sich Baumbestand und Strauchbe-
wuchs. Veränderungen bzw. Baumaßnahmen

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
39 
sind gemäß Pachtvertrag einzelfallbezogen 
abzuklären. Bei Kündigung des Pachtverhält-
nisses ist ein zwingender Rückbau vertraglich 
festgelegt. 
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind 
die rechtlichen Ansprüche an den baulichen 
Zustand des Weges geringer einzuschätzen 
als z.B. im öffentlichen Verkehrsraum. Gravie-
rende Unfallgefahren werden beseitigt, um die 
Verkehrssicherheit zu wahren. 
Eine Generalsanierung des Weges beläuft 
sich nach einer ersten groben Kostenkalkula-
tion auf ca. 150.000 bis 200.000,- € netto. 
Diese können aus dem aktuellen Haushalt der 
Verwaltung nicht aufgebracht werden. 
Nächste Schritte: 
Aktuell wird eine Sanierung der gravierends-
ten Unfallgefahren seitens der Verwaltung ge-
plant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den:  
November 2026 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.13 
12-2021 
Landstroman-
schlüsse auch am 
Mülheimer Rhein-
ufer, südlich und 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt den Bau von 
Landstromanschlüssen am Rheinufer im Bereich südlich 
69 Siehe 06-2020 1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
40 
nördlich der Mülhei-
mer Brücke 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
21.02.2021 
 
und nördlich der Mülheimer Brücke zeitnah durchzufüh-
ren. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.1 
16-2021 
 
Mem Müllemer 
Böötche fahre mer 
su jän“ – Reparatur 
des KD-Anlegers 
endlich umsetzen  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, CDU-Fraktion 
und des Einzel-man-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
09.03.2021 
AN/0525/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
in enger Zusammenarbeit mit der Eigentümerin Köln-
Düsseldorfer (KD) den Schiffsanleger auf der Höhe Kohl-
platz schnellstmöglich Instand zu setzen. Hierzu möge 
das zuständige Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau zeitnah die Sicherheit der Kaimauer überprüfen, um 
eine rasche Inbetriebnahme des Schiffsanlegers zu er-
möglichen. 
69 Die Thematik ist in der Verwaltung bei mehre-
ren Dezernenten sowie KölnTourismus hinter-
legt. 
 
Herr Bezirksbürgermeister greift die Thematik 
regelmäßig bei der Verwalltung auf. 
 
 
3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.4 
18-2021 
 
Mülleimer für die 
Genovevastraße  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis90/ Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung:  
1. Zur Aufstellung und künftigen Wartung zwei öffentli-
cher Mülleimer im rot markierten Bereich der Anlage 01. 
Den genauen Aufstellungsort im markierten Bereich über-
lassen wir der Verwaltung. 
2. Zur Aufstellung und künftigen Wartung zwei weiterer 
öffentlicher Mülleimer innerhalb des in Anlage 01a rot 
V-6 Im monierten Bereich stehen bereits zwei Pa-
pierkörbe (1x Einzel + 1xDoppelstandort). 
Eine am Freitag, dem 03.02.23 seitens der 
AWB GmbH durchgeführte Kontrolle hat erge-
ben, dass der Bereich sauber und keine auf-
fälligen Verunreinigungen vorzufinden waren. 
 
Der Bereich wird gemäß der Straßenreini-
gungssatzung der Stadt Köln 5x wöchentlich 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
41 
PARTEI) vom 
15.04.2021 
AN/0851/2021 
markierten Bereiches. Den genauen Aufstel-lungsort im 
markierten Bereich überlassen wir ebenfalls vertrauens-
voll der Verwaltung.  
3. Bis zur Aufstellung der o.g. Mülleimer bitten wir darum, 
die Aufwendungen der Straßenreinigung der Genovevas-
traße zu erhöhen. 
seitens der AWB GmbH gereinigt und entspre-
chend oft werden die Papierkörbe geleert. Aus 
unserer Sicht ist die Aufstellung weiterer Pa-
pierkörbe nicht erforderlich. 
 
Der zuständige Gruppenleiter der AWB GmbH 
wird den Bereich engmaschiger kontrollieren, 
um ggf. weitere Maßnahmen abzuleiten. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.5 
19-2021 
 
Instandsetzung der 
Turnhalle an der 
Grundschule KGS 
Horststraße  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
12.04.2021 
AN/0862/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
schnellstmöglich eine kurzfristige Lösung zur Instandset-
zung der seit nunmehr anderthalb Jahren wegen Schim-
melbefalls dauerhaft geschlossenen Turnhalle an der 
Grundschule KGS Horststraße zu prüfen. Darüber hinaus 
möge die Verwaltung dringend weitere (bauliche) Maß-
nahmen zur Anpassung der räumlichen Gegebenheiten 
an eine zeitge-mäße und inklusive Pädagogik in den Be-
standsgebäuden und den Außengeländen prüfen. 
26 Der Abbruch der Turnhalle erfolgt voraussichtlich 
in den Osterferien 2025. Der geplante Neubau am 
Standort ist in der priorisierenden Schulbaumaß-
nahmenliste mit GI1 priorisiert.  
Zur Prüfung möglicher Maßnahmen zur Anpas-
sung der räumlichen Gegebenheiten an eine zeitge-
mäße und inklusive Pädagogik werden aktuell die 
Planungskosten für die Errichtung einer neuen 
Zweifachturnhalle einschließlich einer Mensa und 
Küche sowie von weiteren vier Gruppenräumen 
für den Ganztag ermittelt. 
Nächste Schritte: 
Nach Klärung der Planungskosten wird der Politik 
gegebenenfalls ein Planungs- und Baubeschluss 
für eine Erweiterung des Bestandsgebäudes zum 
Beschluss vorgelegt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den 30.09.2025 
 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
42 
03.05.2021 8.1.8 
22-2021 
Instandsetzung und 
Erweiterung des 
Skaterbereiches im 
Bereich der  Grün-
fläche am Kuhzäller-
weg in Köln-Hol-
weide  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
12.04.2021 
AN/0866/2021 
 
 
 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, wie 
der bestehende Skaterbereich im Bereich der Grünfläche 
am Kuhzällerweg in Köln-Holweide aufgewertet und er-
weitert werden kann. Dabei sollen unter Einbeziehung 
der örtlichen Akteure (AK Jugend Holweide) die Kinder 
und Jugendlichen selbst an der Planung beteiligt wer-
den. 
51 Es liegt kein Sachstand vor. 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.12 
26-2021 
Für mehr Engage-
ment der Stadt Köln 
beim Schutz der 
Straßenbäume und 
für Baumpflanzun-
gen  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die 
Grüne, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
19.04.2021 
AN/0871/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: 
1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 
ein Konzept zum baulichen Schutz der Baumscheiben 
von Straßenbäumen vor. 
2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carls-
werkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll ein Sofortpro-
gramm starten. 
3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrol-
liert, sanktioniert und jährlich der BV berichtet. Dazu ist 
das notwendige Personal vorzusehen.  
Dies gilt insbesondere für private Bauvorhaben auch der 
letzten Jahre. 
4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und 
nicht bewaldete Grünflächen im 
67 Zu Punkt 1: In der Regel werden Baumstand-
orte mit baulichem Baumschutz versehen in 
Form von Hochbordeinfassungen und/oder 
Findlingen, Pollern oder Bügeln, sofern er an 
der jeweiligen Örtlichkeit erforderlich ist. 
Nichtsdestotrotz fehlt an etlichen Baum-stand-
orten der bauliche Baumschutz, weil der Ein-
bau versäumt wurde oder der Baumschutz 
seine Funktion mit der Zeit eingebüßt hat z.B. 
durch defekte/umgefahrene, deplatzierte oder 
abhanden gekommene Schutzelemente. In 
vie-len Fällen wäre der nachträgliche Einbau 
jedoch nicht zu empfehlen, da durch bau-liche 
Eingriffe insbesondere bei Altbäumen das Ri-
siko erheblicher Wurzelverlet-zungen gege-
ben ist. Mitunter sind die Platzverhältnisse der 
Baumscheiben räum-lich derart beengt und 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
43 
Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet 
regelmäßig, jeweils 
innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Um-
setzungen. Zukünftig sollen Nachpflanzungen vollständig 
im Bezirk stattfinden. 
gleichzeitig vollständig durchwurzelt, dass 
bauliche Eingriffe eher Schaden als Nutzen 
bewirken können.  
Grundsätzlich stellt das Parken auf Baum-
scheiben/Baumbeeten und Grünflächen einen 
Verstoß gegen § 22 der Kölner Stadtordnung 
dar. Eine konsequente Ahn-dung der festge-
stellten Ordnungswidrigkeiten würde eine 
nachhaltige Maßnahme zum Baumschutz dar-
stellen.  
Bei jüngeren Bäumen, die noch kein sehr aus-
geprägtes Wurzelwerk ausgebildet haben, lie-
ßen sich Baumbügel oder Poller installieren 
an Standorten, an denen das z.B. aufgrund 
der Parksituation sinnvoll ist, oder bei Ersatz-
pflanzungen an Standor-ten mit gleicher Prob-
lematik. 
Zu Punkt 2: Die Situation an den genannten 
Standorten stellt keine besondere Dringlich-
keit dar. Eine akute Gefährdung der Baumge-
sundheit durch parkende Autos liegt nicht vor. 
Eine nachträgliche Ausstattung aller Straßen-
baumstandorte ist mit den gege-benen Res-
sourcen nicht möglich. 
Zu Punkt 3: Die Verpflichtung zur Vornahme 
von Ersatzpflanzungen ergibt sich aus der 
Aufla-ge im Erlaubnisbescheid. Pflichtige 
müssen die Durchführung von Ersatzpflan-
zun-gen unaufgefordert innerhalb vorgegebe-
ner Fristen nachweisen. Zur Durchsetzung der 
Forderung bzw. zur Sanktionierung bei Nicht-
erfüllung können grundsätzlich ordnungs-
rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Pri-
märes Ziel ist, berechtigte Forderungen durch-
zusetzen. Hierbei sind der zu erwartende Auf-
wand und die Aus-sicht auf den Erfolg der Be-

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
44 
mühungen zu berücksichtigen. Gegebenen-
falls kommt nach Abwägung im Einzelfall die 
Vereinbarung einer Ausgleichszahlung in Be-
tracht. Unter Umständen kann es auch gebo-
ten sein, die Auflage aus dem Erlaub-nisbe-
scheid aufzuheben. Ersatzpflanzungsforde-
rungen für  
 
Fällungen von Bäumen auf privaten Grundflä-
chen in Köln-Mülheim in den Jahren 2021-
2023 
 
Jahr Zur Fällung erlaubte Bäume 
Gesamt / Im Zusammen-hang mit Bauvorha-
ben Ersatzpflanzungsauflage 
Gesamt / Im Zusam-menhang mit Bauvorha-
ben Ausgleichszahlung 
Gesamt / Im Zu-sammenhang mit Bauvorha-
ben 
2021 153 / 72 167 / 88 16 / 
16 
2022 191 / 107 256 / 171 18 / 
18 
2023 128 / 55 186 /98 7 / 7 
 
Zu Punkt 4: Sowohl die Ersatzpflanzungen 
werden gemäß Baumschutzsatzung als auch 
Kom-pensationsmaßnahmen in der Regel im 
Bezirk, in dem der Eingriff erfolgt ist, auch ge-
pflanzt/kompensiert. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.14 
28-2021 
Durchführung einer 
Machbarkeitsstudie 
für das neue Schul-
gebäude des 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für das 
neue Schulgebäude des Hölderlingymnasiums in Köln-
Mülheim. 
26 Sachstand 01.07.2022 von 26: 
 
Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. 
Sie hat zu dem Ergebnis geführt, dass das 
gesamte Bauvolumen aus dem Auftrag des 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
45 
Hölderlingymnasi-
ums in Köln-Mül-
heim  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
der Fraktion Die 
LINKE sowie der der 
Einzelmandatsträger 
Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
30.04.2021 
AN/0991/2021 
Amtes für Schulentwicklung an die Gebäude-
wirtschaft, in der Graf-Adolf-Straße laut dem 
dort gültigen Bebauungsplan bau- und pla-
nungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist. 
 
Aktuell bereitet die Gebäudewirtschaft eine 
Bauvoranfrage vor, mit dem Ziel das maximal 
mögliche und genehmigungsfähige Bauvolu-
men am Standort Graf-Adolf-Straße abzubil-
den. Vom Ergebnis der Prüfung dieser Bau-
voranfrage durch das Bauaufsichtsamt hängt 
ab, welches Bauvolumen an der Graf-Adolf-
Straße abschließend genehmigungsfähig 
wäre. 
 
Siehe Mitteilung 2153/2024 
 
Prüfauftrag zur Vorlage 3326/2023 –  
Standortentscheidung für den Schulneu-
bau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 
Köln-Mülheim aus der Ratssitzung vom 21. 
März 2024 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung 
vom 21. März 2024 einen Schulneubau für 
das Hölderlin-Gymnasium mit einer 2-fach 
Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 
51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 
2030/2031 beschlossen und beauftragte die 
Verwaltung zu prüfen 
- 1. ob die André-Thomkins-Schule (ATS) als 
Interim für das Hölderlin-Gymnasium genutzt  
werden kann, 
- 2. ob die ATS im Anschluss einer möglichen 
Interim-Nutzung für das Hölderlin-Gymnasium 
als Grundschulstandort oder auch als neuer 
Standort der TAS oder auch als Erweiterung

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
46 
des Genoveva-Gymnasiums weitergenutzt 
werden kann und 
- 3. ob eine Nutzung / Einbeziehung der Ge-
bäude vom Flowfact in die genannten Überle-
gungen möglich ist. 
 
Die Verwaltung teilt folgendes Zwischener-
gebnis der laufenden Prüfung mit: 
Die für die Durchführung der städtebaulichen 
Machbarkeitsstudie erforderlichen Freiberufli-
chen Leistungen wurden europaweit ausge-
schrieben und vergeben. Die Studie befindet 
sich in den Anfängen. Mit dem Ratsbeschluss 
3309/2023 wurde die Verwaltung zudem be-
auftragt,  
Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH zur 
Errichtung einer Dreifachturnhalle in Kombina-
tion mit dem Neubau des Genovevabads auf-
zunehmen. Im Rahmen der Studie wird des-
halb die Unterbringung des schulischen Be-
darfs in Kombination mit der Neubaumaß-
nahme des Genovevabads überprüft. 
Zu 1.)  
Die Überprüfung zu Punkt 1 erfolgt zurzeit in 2 
Varianten: 
Variante 1 berücksichtigt den Bestand der 
André-Thomkins-Schule in Zusammenhang 
mit einem zusätzlichen Erweiterungsbau als 
Interim für das Hölderlin-Gymnasium. 
Variante 2 sieht einen Abbruch der André-
Thomkins-Schule in Zusammenhang mit der 
Errichtung eines Neubaus als Interim für das 
Hölderlin-Gymnasium vor. 
Im Rahmen der Studie werden im ersten 
Schritt insbesondere bau- und planungsrecht-
liche Aspekte überprüft. Das Ergebnis der 
Studie liegt voraussichtlich Anfang 2025 vor.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
47 
 
Zu 2.)  
Die zu 1.) genannte Machbarkeitsstudie 
schließt die Prüfungen mit ein, ob die André-
Thomkins-Schule nach einer Interimsnutzung 
für das Hölderlin-Gymnasium für eine neue 
Grundschule oder als Erweiterung des Geno-
veva-Gymnasiums genutzt werden kann. Das 
Ergebnis ist abzuwarten. 
Die Verwaltung befindet sich mit den Träger 
der TAS in enger Abstimmung. Hierbei werden  
Überlegungen zur Standortsituation der TAS 
begleitet und verschiedenste Standortoptio-
nen erörtert. 
 
Zu 3.) 
Das „Flowfact“ Gebäude liegt angrenzend an 
der Andre-Thomkins-Schule. Die Anschrift des 
„Flowfact“ lautet Holweider Straße 2a. 
Das Grundstück ist kürzlich an eine Kapitalge-
sellschaft in München verkauft worden. Über 
die künftigen Nutzungsabsichten ist der Ver-
waltung nichts bekannt. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.5 
31-2021 
Lärm- und Schall-
schutzanlagen im 
Streckenbereich Au-
tobahnkreuz (AK) 
Köln-Ost bis An-
schlussstelle (AS) 
Refrath  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Die Bezirksvertretungen Mülheim und Kalk beauftragen 
die Verwaltung, sich für die vorgezogene Anbringung und 
Erneuerung einer durchgängigen und beidseitigen Lärm- 
und Schallschutzanlage an der Autobahn A4 im Stre-
ckenabschnitt Autobahn-kreuz (AK) Köln-Ost bis An-
schlussstelle (AS) Refrath einzusetzen. 
Auto-
bahn 
GmbH 
Der Antrag wurde bei der Autobahn GmbH ge-
stellt, dort wird um Mitteilung einzelner Stra-
ßenzüge gebeten, diese müssen noch mitge-
teilt werden. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
48 
Tücks (FDP) vom 
25.05.2021 
AN/1133/2021 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.7 
33-2021 
Einrichtung eines 
Trimm-Parcours im 
Stadtteil Köln-Buch-
heim  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
25.05.2021 
AN/1164/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
einen Trimm-Parcours mit Geräten wie Dips, Liegestütze, 
Crunshes, Rudern mit Eigengewicht für den Stadtteil 
Köln-Buchheim zu errichten. Die Gerätschaften sollen 
sich an der Bestückung in der Merheimer Heide bzw. in 
der Rudolf-Clausius-Straße in Köln-Buchheim ausrichten. 
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, einen ge-
eigneten Standort zu benennen und in Zusammenarbeit 
mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Timm-Parcours 
zu planen. 
67 Aktueller Bearbeitungsstand: Der Standort für 
eine Bewegungsstation im Stadtteil Köln-
Buchheim befindet sich südlich des Schlag-
baumsweg. Den genauen Standort können 
Sie der Anlage zum Sachstandsbericht ent-
nehmen. Dieser wurde im Rahmen des Bewe-
gungskonzep-tes im Kölner Grün im Juni 
2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossen 
(0968/2024). Für die Umsetzung der Bewe-
gungsstation ist die Finanzierung bisher noch 
nicht gesichert. 
 
Nächste Schritte: Wenn die Finanzierung ge-
sichert ist, wird eine genaue Standortanalyse 
und anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung 
durchgeführt. Mit diesen Ergebnissen erfolgt 
die Ent-wurfsplanung und Umsetzung. Mit der 
Entwurfsplanung wird auch eine Eingriff- Aus-
gleichsbi-lanzierung erstellt und die Befreiung 
vom Landschaftsschutz beim Umwelt- und 
Verbraucher-schutzamt beantragt. Ein ge-
nauer Zeitplan kann noch nicht festgelegt wer-
den. 
Nächster Sachstandsbericht II.Quartal 2025 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.9 
35-2021 
Zukunft und Siche-
rungsmaßnahmen 
an Strunde-Bauwer-
ken in Köln-Buch-
heim und Dellbrück  
Die Verwaltung setzt kurzfristig die beschädigten Ab-
sperrgitter an Schachtanlagen der Strunde in Buchheim 
und Dellbrück instand.  
Sie trägt zudem der Bezirksvertretung aktuelle Pläne zum 
Umgang mit dem trockengelegten Altarm der Strunde in 
Buchheim vor. 
SteB Bezugnehmend auf den Beschluss der Be-
zirksvertretung Mülheim AN 1186/2021 beant-
worten wir die Fragen wie folgt. 
 
Altarm der Strunde im Bereich Kattowitzer 
Straße 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
49 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
28.05.2021 
AN/1186/2021 
Das Bauwerk an der Kattowitzer Straße wurde 
von uns untersucht und bewertet. Da keine 
unmittelbare Gefahrenquelle besteht, wurde 
keine Sofortmaßnahme, wie z.B. an der u.a 
Straßenhaltestelle initiiert. Die Sanierung oder 
der Rückbau des Bauwerks ergibt sich durch 
die von uns kurzfristig anstehende detaillierte 
Grundlagenermittlung und Variantenbetrach-
tung. 
 
Altarm der Strunde 
Der Altarm der Strunde wurde 2016 an das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
(Amt 67) übergeben. In Zusammenarbeit mit 
Amt 67 wurde von uns eine Machbarkeitsstu-
die zur offenen Verbindung des Altarms mit 
dem Rhein untersucht. Die Ergebnisse dieser 
Machbarkeitsstudie werden Ihnen gesondert 
vorgestellt. 
 
Strunde im Bereich Straßenbahnhaltestelle 
Wir möchten uns über Ihren Hinweis bezüg-
lich des beschädigten Absperrgitters an der 
Straßenbahnhaltestelle in Köln-Dellbrück be-
danken. Dieses wurde wie sie in der unteren 
Abbildung sehen können, von unserer Be-
triebsabteilung am 08.07.2021 repariert bzw. 
erneuert. 
 
Derzeit wird im Rahmen einer Hochwasserbe-
rechnung die grundsätzliche Notwendigkeit für 
dieses und weitere Bauwerke überprüft. Die 
Berechnungsergebnisse liegen voraussicht-
lich im September 2021 vor. Wenn die Ergeb-
nisse zeigen, dass die Bauwerke nicht mehr

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
50 
benötigt werden, ist ein Rückbau beziehungs-
weise eine Verdämmung der Bauwerke ge-
plant. 
 
2024 kein neuer Sachstand 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.14 
39-2021 
Verlängerung der 
Buslinien 151/152  
Gemeimsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
31.05.2021 
AN/1234/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
eine Verlängerung der Buslinien 151/152 von der Endhal-
testelle (Chempark S-Bahn) bis zur Haltestelle Lever-
kusen-Wiesdorf/ Busbahnhof zu veranlassen. 
66, 
(KVB) 
Es liegt kein Sachstand vor. 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.15 
40-2021 
Aufrechterhaltung 
des Standorts Hol-
weide der Kliniken 
der Stadt Köln 
gGmbH als Kran-
kenhaus der Regel-
versorgung  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
der Fraktion Die 
LINKE sowie der der 
Einzelmandatsträger 
Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bekräftigt ihren Be-
schluss vom 08.07.2019 und fordert den Rat der Stadt 
Köln auf, zu beschließen, dass der Standort Holweide der 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH als Krankenhaus der Re-
gelversorgung aufrecht erhalten bleibt. 
Dies beinhaltet auch die Aufforderung des Rates, die Mit-
glieder des Aufsichtsrates der Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH anzuweisen,  entsprechende Beschlüsse in die-
sem Gremium zu fassen. 
 
II-2   Siehe Ratsbeschluss 0551/2023 
 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH:  
Zukunftsmodell 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
51 
PARTEI) vom 
04.06.2021 
AN/1301/2021 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.16 
41-2021 
Stadtteilmütter- Ver-
stetigung ab 2022  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
04.06.2021 
AN/1303/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Verwaltung 
zu beauftragen, die Fortführung des erfolgreichen Mülhei-
mer Stadtteilmütterprojektes mit sechs Stadtteilmüttern 
und zwei sozialpädagogischen Fachkräften (einschließ-
lich Projektleitung) dauerhaft ab dem Jahr 2022 sicherzu-
stellen. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 
299.606,00 € sind zunächst im Rahmen der Aufstellung 
des Haushalts 2022 zu berücksichtigen. 
51 Weiterhin befristet bis 2024 
 
Kein neuer Sachstand  
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.17 
42-2021 
Fähre zwischen 
Niehl und Stamm-
heim/Flittard  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
vom 10.06.2021 
AN/1378/2021 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Verein 
„Niehl Fährt“ in Verbindung zu setzen und die Bestrebun-
gen des Vereins, eine Fährverbindung für Fußgänger und 
Radfahrer zwischen Niehl und Stammheim/Flittard zu un-
terstützen. Die Bezirksvertretung ist zeitnah über den 
Verlauf zu informieren. 
II-2 Es liegt kein Sachstand vor. 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
06.09.2021 8.1.2 
44-2021 
 
Zukunft denken:  Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
unter Beteiligung der Schulen, Kindergärten und weiteren 
40 Es liegt kein Sachstand vor. 3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
52 
Bildungscampus am 
Stadtgarten Mül-
heim ermöglichen!  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
09.07.2021 
AN/1540/2021 
Bildungseinrichtungen rund um den Mülheimer Stadtgar-
ten ein Bildungscampus nach dem Vorbild der Bildungs-
landschaft Altstadt-Nord zu entwickeln. Hierzu möge sie 
prüfen, welche Bedarfe des Hölderlin-Gymnasiums nach 
einem Neubau am bisherigen Standort zusätzlich auf 
dem Areal der Sporthalle und des Parkplatzes am Bergi-
schen Ring realisiert werden können. 
Darüber hinaus möge die Verwaltung zusammen mit den 
beteiligten Bildungsträgern aus Schule, Jugendhilfe und 
Sportvereinen im Rahmen einer Ideenkonferenz Sy-ner-
gieeffekte aus der gemeinsamen Nutzung von Fach-, 
Sport- oder Gemeinschafts-räumen (z.B. Mensa, Ganz-
tagsangebote, Bibliothek etc.) prüfen. Die Verwaltung 
wird beauftragt, die notwendigen Änderungen des Bau-
rechts zur Realisierung des Projektes darzustellen und 
zur Beschlussfassung mit vorzubereiten. Zusätzlich gilt 
es weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch die Einbe-
ziehung der Montag Stiftungen zu gewinnen. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
06.09.2021 8.1.3 
45-2021 
 
Grundstück Clevi-
scher Ring, Hacke-
täuer Straße, Von-
Sparr-Straße  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
12.07.2021 
AN/1541/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
für o.a. Areal (Grundstück Clevischer Ring, Hacketäuer 
Straße, Von-Sparr-Straße):  
1. ein städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln, 
falls erforderlich unter Än-derung des gültigen Bebau-
ungsplans, und dieses Konzept der Bezirksvertre-tung 
Mülheim vorzustellen,  
2. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine Genehmi-
gungen für Einzelprojekte zu erteilen,  
3. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine im 
städtischen Eigentum befindli-che Grundstücke auf dem 
Areal zu veräußern,  
Köln 
Buis-
ness, 
23, 61, 
63 
Sachstand 20.07.2022 von 63: 
 
In der 2. Forderung des Beschlusses vom 
06.09.2021 wurde die Verwaltung aufgefor-
dert, bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes 
keine Genehmigungen für Einzelprojekte zu 
erteilen. Das berührt die Möglichkeit, dass ein 
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung 
einginge. Solch ein Genehmigungsantrag liegt 
bisher nicht in 63 vor.  
Unabhängig davon ist noch grundsätzlich zu 
dieser BV-Forderung anzuführen, dass ge-
mäß § 74 Abs. 1 BauO NRW ein einklagbarer 
Rechtsanspruch  auf Erteilung einer Bauge-
nehmigung besteht, wenn dem Vorhabenan-
trag keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
53 
4. bei Veräußerungen von Privatgrundstücken zu 
prüfen, ob vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden 
sollte,  
5. die im Areal befindlichen Gewerbebetriebe mit ih-
ren Arbeitsplätzen, z.B. den Reifenhandel, in ihrem Be-
stand am derzeitigen Standort oder ggf. an einem adä-
quaten Alternativstandort in der Nähe zu sichern. 
entgegen stehen. Dieser BV-Beschluss vom 
06.09.2021 stellt juristisch keine öffentlich-
rechtliche Vorschrift im Sinne der BauO NRW 
dar. Da 63 an Recht und Gesetz (und damit 
auch an bestehende B-Plan-Regelungen) ge-
bunden ist, kann ein Bauanatrag, welcher alle 
Details nach jeweils aktuell gültigem B-Plan 
einhält (und auch sonst nicht gegen eine kon-
krete öffentlich-rechtliche Vorschrift verstößt), 
nicht abgelehnt werden 
Sitzung TOP Betreff  Beschlusstext Amt Sachstand 
 
 
17.01.2022 8.1.7 
03-2022 
Mehr Grün für Mül-
heim  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
20.11.2021 
AN/2509/2021 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
städtische Gebäude und Liegenschaften zu benennen, 
die sich für eine Fassadenbegrünung oder für eine Ent-
siegelung eignen. Darüber hinaus sollen Dachflächen 
aufgelistet werden, auf denen Photovoltaikanlagen instal-
liert und rentabel betrieben werden können. 
 
23, 26, 
57, 67 
Es liegt kein Sachstand vor 3 
Sitzung  TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
54 
17.01.2022 8.1.8 
04-2022 
Bienenvölker auf 
dem großen Kalk-
berg  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
17.11.2021 
AN/2511/2021 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
Maßnahmen zu ergreifen, um Völker von (Wild-) Bienen 
und Hummeln am großen Kalkberg in Köln-Buchforst um-
zusetzen. 
 
57 Wird im Rahmen der Weiterentwicklung 
der Machbarkeitsstudie mitbetrachtet.  
 
2 
Sitzung 
 
TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
17.01.2022 8.1.10 
06-2022 
Bereitstellung eines 
barrierefreien Zu-
ganges zum Flittar-
der Deich im Be-
reich Wendeham-
mer Ruwergasse in 
Köln- Flittard  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
22.11.2021 
AN/2514/2021 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung dafür zu sorgen, im Bereich Wendehammer Ru-
wergasse in Köln- Flittard einen Jahreszeiten 
unabhängigen barrierefreien Zugang zum Flittarder Deich 
bereit zu stellen. 
 
SteB Zwischenzeitlich wurde die Schranke an 
der Rampe „Ruwergasse“ abgebaut und 
gegen 3 Poller ausgetauscht. 
Der mittlere Poller ist zur Befahrung der 
Rampe und des dahinterliegenden Rhein-
vorlandes mit Kontrollfahrzeugen oder 
Traktoren mittels Dreikantschlüssel her-
ausnehmbar. 
Die beiden äußeren Poller sind festste-
hend und wurden zur Verhinderung der 
Umfahrung des mittleren Pollers einge-
baut. 
Der mittlere Poller kann bei Herausnahme 
seitlich in einer zusätzlichen Bodenhülse 
„geparkt“ werden. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
55 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
17.01.2022 8.1.13 
08-2022 
Genovevabad  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
29.12.2021 
AN/0006/2022 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die KölnBäder 
GmbH die Zeiten für das öffentliche Schwimmen im Ge-
novevabad (Mittwoch: 6.30 – 21 Uhr und Montag: 6.30 – 
8 Uhr) wieder einzurichten. 
 
Sport-
stätten 
GmbH 
In dem gemeinsamen Antrag heißt es „ Das 
Genovevabad ist das einzige Schwimmbad im 
zweitgrößten Kölner Stadtbezirk und das ein-
zige der 10 Bäder der KölnBäder GmbH, das 
seit Beginn des Lockdowns im Frühjahr 2020 
für die Öffenlichkeit nicht wieder geöffnet 
wurde.“ Diese Aussage ist nicht korrekt, da 
auch das Rodenkirchenbad, Wahnbad und 
Chorweilerbad seit dem Jahr 2020 ebenso 
eingeschränkt für die Öffentlichkeit geöffnet 
wurden und es teilweise auch noch sind. Seit 
September 2021 findet im Genovevabad je-
den Freitagnachmittag das Herren – und Da-
menschwimmen für die Öffentlichkeit statt, an 
dem jede/r interessierte Schwimmer*innen 
teilnehmen kann. Zudem heißt es in dem ge-
meinsamen Antrag „ Wegen der verkehrsmä-
ßig günstigen Anbindung wird das Bad vor al-
lem auch von älteren und gehbehinderten Be-
wohner*innen und Berufstätigen vor Arbeits-
beginn stark frequentiert.“ Die starke Fre-
quenz konnten wir zuletzt leider nicht feststel-
len. Wir haben uns bemüht, in Zeiten wo 
keine Schule ist, das Bad für die Öffentlichkeit 
zu öffnen. Daher haben wir das Genovevabad 
in den Weihnachtsferien für die Öffentlichkeit 
am Montagmorgen und mittwochs geöffnet. 
Trotz der Schulferien war die Besucherzahl 
erschreckend niedrig; zum Frühschwimmen 
am Montag kamen durchschnittlich 7,5 Besu-
cher, am Mittwoch – mit einer Öffnungszeit 
von 14 Stunden- fanden sich gerade mal 28,5 
Besucher je Mittwoch im Genovevabad ein. 
Diese stark unterdurchschnittliche Nutzungs-
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
56 
frequenz bestätigt uns im Sinne der Daseins-
vorsorge darin, dass die bisherige Öffnungs-
zeitenstrategie berechtigt war und statt der 
Öffentlichkeit ein erweitertes Schul- und Ver-
einsschwimmen sowie Kurse angeboten wur-
den. Bezüglich der Nutzung durch ältere Men-
schen und Menschen mit einer Gehbehinde-
rung möchten wir kurz unsere eigenen Er-
kenntnisse anführen: das Genovevabad ver-
fügt baubedingt über eine Vielzahl von Trep-
pen und würde so heute keinesfalls mehr ge-
baut werden. Aus diesem Grund ist das Geno-
vevabad leider seit jeher unser Bad mit der 
geringsten Frequenz an Gästen mit einem Be-
hindertenausweis, sodass wir Ihrer Argumen-
tation leider nicht folgen können. Zum Ende 
des Antrages heißt es „ Eine Benachteiligung 
gegenüber anderen Stadtbezirken ist offen-
sichtlich.“ Hier möchten wir ausdrücklich da-
rauf hinweisen, dass keine Benachteiligung 
gegenüber anderen Stadtbezirken vorliegt, da 
auch andere Bäder pandemiebedingt noch 
unter Einschränkungen betrieben werden, da-
mit das Schul- und Vereinsschwimmen für die 
Schwimmausbildung sichergestellt werden 
kann. Abschließend freuen wir uns Ihnen mit-
teilen zu können, dass wir neben den öffentli-
chen Schwimmzeiten am Freitag auch ab dem 
02.03.2022 wiederholt eine eingeschränkte 
Nutzung für ein öffentliches Schwimmen am 
Mittwoch ermöglichen werden. Wir bitten je-
doch um Verständnis, dass wir unter Beach-
tung der jeweiligen Verordnungslage bzw. der 
Besucherfrequenz die Fortführung einer konti-
nuierlichen Öffnung überprüfen werden 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
57 
07.03.2022 8.1.2 
14-2022 
Entwicklung des Ul-
rich-Haberland-
Haus  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
27.01.2022 
AN/0264/2022 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
und die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB-Köln) 
ein realisierbares Nutzungskonzept zur Entwicklung des 
Ulrich-Haberland-Haus zu erarbeiten.  
Hierbei sollen die Bürgervereine Stammheim und Flittard 
sowie die sonstigen örtlichen Interessensgruppen aktiv 
mit eingebunden werden und auf dieser Basis dann ein 
realisierbarer Lösungsvorschlag zur politischen Be-
schlussfassung eingebracht werden. 
 
 
23, 
SteB 
Beantwortung der Anfrage AN/1427/2024: 
 
Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand be-
züglich dieses Projekts und wie sieht die 
zeitliche Planung aus?  
Antwort StEB Köln:  
Die StEB Köln hat für die vorgeschlagene 
Nutzungsidee eine Machbarkeitsstudie er-
stellt. Diese ist abgeschlossen. Die bisherige 
Planung hatte eine Umsetzung des Projektes 
bis Ende 2027 vorgesehen. Eine Konkretisie-
rung des Zeitplans erfolgt im Rahmen der frü-
hen Leis-tungsphasen (Vorplanung) der Ob-
jekt- und Fachplanung nach HOAI zur Umset-
zung des Pro-jekts. Anhand der Erkenntnisse 
aus der Machbarkeitsstudie ist davon auszu-
gehen, dass sich der mögliche Fertigstel-
lungstermin nach hinten verschieben wird.  
Frage 2: Wurde bereits eine Prüfung der 
Bausubstanz vorgenommen, wenn ja, wie 
lautet das Ergebnis?  
Ja, eine erste Prüfung der Bausubstanz 
wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie 
vorgenommen. Das Gebäude befindet sich in 
einem seinem Alter entsprechenden Zustand. 
Zum Teil kann die Bausubstanz erhalten blei-
ben und weiterverwendet werden, zum Teil 
muss sie de-montiert und erneuert werden. 
Diese Aussage gilt vorbehaltlich weiterer Prü-
fungen im Rah-men der Planungen zur Umse 
Frage 3: Ist es richtig, dass in Teilen des 
Gebäudes eine Belastung mit Asbest fest-
gestellt wurde, wenn ja, inwieweit beein-
flusst das den weiteren Verlauf des Pro-
jekts? 
Bei den im Rahmen der Machbarkeitsstudie 
genommen Proben wurde eine Belastung mit 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
58 
As-best festgestellt. Der Schadstoffbefund er-
fordert die Erarbeitung eines entsprechenden 
Kon-zeptes für die fachgerechte Entsorgung, 
verhindert aber nach jetzigem Kenntnisstand 
nicht grundsätzlich die Sanierung des Gebäu-
des. Die erforderliche Schadstoffentsorgung 
ist ein wesentlicher Grund dafür, dass mit ei-
nem längeren Projektablauf gerechnet werden 
muss. Eine belastbare Terminprognose kann 
erst mit Abschluss der Vorplanung (Leistungs-
phasen 1 und 2 nach HOAI) abgegeben wer-
den.tzung der Sanierung. 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
07.03.2022 8.1.3 
15-2022 
Windmühlenquartier  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.02.2022 
AN/0370/2022 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Stadt Köln 
im Falle des Weiterverkaufs des Baugebiets Windmühlen 
Quartier/Coloneo III von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch 
zu machen. 
 
23 Die Bezirksvertretung Mülheim geht davon 
aus, dass ein Vorkaufsrecht besteht. Dies ist 
jedoch nicht der Fall. Vielmehr existiert weder 
ein im Grundbuch eingetragenes, sog. dingli-
ches, noch ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 
24 und 25 BauGB). Ein Vorkaufsrecht gemäß 
§ 24 BauGB ist unbeschadet der weiteren ge-
setzlichen Voraussetzungen deshalb nicht ge-
geben, weil der derzeit noch gültige Bebau-
ungsplan 70470/06 vom 05.10.1962 die Flä-
chen als Gewerbegebiet festsetzt. Eine Vor-
kaufsrechtssatzung für das Gebiet existiert 
ebenfalls nicht, weshalb auch § 25 BauGB 
kein Vorkaufsrecht vermittelt. Aus vorgenann-
ten Gründen kann der Empfehlung nicht ge-
folgt werden 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
07.03.2022 8.1.6 
16-2022 
Begleitung der 
Quartiersentwick-
lung im Mülheimer 
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung halbjähr-
lich über die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet 
Mülheimer Süden, insbesondere über 
61  3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
59 
Süden  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
21.02.2022 
AN/0460/2022 
 
 
- den aktuellen Stand der Bebauungsplanverfahren, 
 
- Änderungen der Eigentümerverhältnisse an Grund-
stücken bzw. den Inhaberverhältnissen der Gesell-
schaften, denen die Grundstücke gehören, 
 
- Baufortschritte, 
 
- Abschluss städtebaulicher Verträge. 
 
Über bedeutende Entwicklungen im Plangebiet werden 
die Bezirksvertreterinnen und -vertreter unverzüglich 
schriftlich informiert. Hierzu zählt insbesondere die Mög-
lichkeit Vorkaufsrechte auszuüben (insbesondere auf-
grund eines Kaufvertragsabschlusses oder aufgrund der 
Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die eine Umge-
hung des gemeindlichen Vorkaufsrechts indizieren). In 
diesem Fall schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung 
geeignete Maßnahmen vor, um das Vorkaufsrecht fristge-
recht ausüben zu können. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
07.03.2022 8.1.9 
19-2022 
Aufwertung von um-
mauerten Grünbee-
ten  auf einem unbe-
nannten Platz zwi-
schen Formesstraße 
und Lohmühlen-
straße in Köln-Mül-
heim  
Antrag der Fraktion 
DIE LINKE vom 
21.02.2022 
AN/0463/2022 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, mit der Aufwertung 
von ummauerten Grünbeeten auf einem unbenannten 
Platz zwischen Formesstraße 
und Lohmühlenstraße in Köln- Mülheim. 
Vorstellbar wäre die Einbeziehung der direkten Anwoh-
ner*innen, der nahegelegenen 
Kita in der Wallstraße oder anderer Personen, bevor die 
Verwaltung die Bepflanzung 
selbst durchführt. Die Möglichkeit einer Patenschaft ein-
zelner Grünbeete analog zur 
Baumscheibenpatenschaft wäre wünschenswert und 
sollte beworben werden. 
67 Umsetzung über  
Stadtverschönerungsmittel 2023 
 
Maßnahme noch nicht abgeschlossen 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
60 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
02.05.2022 8.1.2 
23-2022 
Windmühlenquartier  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.02.2022 
AN/0370/2022 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim erklärt den Beschluss 
vom 07.03.2022 als Empfehlung für den Liegenschafts-
ausschuss und empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss 
folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung 
im Falle des Weiterverkaufs des Baugebiets Windmühlen 
Quartier/Coloneo III von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch 
zu machen. 
 
23 Die Bezirksvertretung Mülheim geht davon 
aus, dass ein Vorkaufsrecht besteht. Dies ist 
jedoch nicht der Fall. Vielmehr existiert weder 
ein im Grundbuch eingetragenes, sog. dingli-
ches, noch ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 
24 und 25 BauGB). Ein Vorkaufsrecht gemäß 
§ 24 BauGB ist unbeschadet der weiteren ge-
setzlichen Voraussetzungen deshalb nicht ge-
geben, weil der derzeit noch gültige Bebau-
ungsplan 70470/06 vom 05.10.1962 die Flä-
chen als Gewerbegebiet festsetzt. Eine Vor-
kaufsrechtssatzung für das Gebiet existiert 
ebenfalls nicht, weshalb auch § 25 BauGB 
kein Vorkaufsrecht vermittelt. Aus vorgenann-
ten Gründen kann der Empfehlung nicht ge-
folgt werden 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
02.05.2022 8.1.8 
27-2022 
Baumscheibe Hei-
delberger Straße 23  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
30.03.2022 
AN/0862/2022 
Die BV9 beauftragt die Verwaltung, die Baumscheibe an 
der Heidelberger Straße 23 durch den Einsatz von Rad-
nadeln gegen Beparkung durch KFZ abzusichern. Zu-
sätzlich muss geprüft werden, ob Maßnahmen zur Siche-
rung der bereits freiliegenden, geschädigten Wurzeln not-
wendig sind. Im positiven Fall sollen diese dann ebenfalls 
umgesetzt werden. 
 
67 Die Maßnahme wurde umgesetzt. 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
61 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
02.05.2022 8.1.11 
30-2022 
Aufwertung des 
Spielplatzes Kühzäl-
ler Weg  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
17.04.2022 
AN/0868/2022 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Aufwertung des Spielplatzes Kühzäller 
Weg durch unterschiedliche Maßnahmen wie z.B. das 
Aufstellen weiterer Spielgeräte, der Berücksichtigung von 
Barrierefreiheit und der Einbeziehung der jungen Benut-
zer*innen. 
 
51 Der Bolzplatz Kühzällerweg in Holweide befin-
det sich auf der mit Liste der „Maßnahmen 
2023 – 2027 Spielplatzbedarfsplanung“, wel-
che am 18.08.2022 im Rahmen der Fraktions-
vorsitzendenbesprechung vorgelegt und ab-
gestimmt worden ist. 
Die Maßnahmenliste Mülheim bzw. die Maß-
nahmenlisten aller Bezirke befinden sich aktu-
ell in der Überprüfung und Neubewertung. 
Eine Abstimmung zur Bewertung und Reihen-
folge der Baumaßnahmen, zwischen dem De-
zernenten Herrn Voigtsberger und den Be-
zirksbürgermeistern und Bezirksbürgermeiste-
rinnen, ist für den 15.02.2024 angesetzt. Eine 
Aussage zur zeitlichen Umsetzung, Reihen-
folge und Durchführung der gelisteten Bau-
maßnahmen kann diesbezüglich nicht getrof-
fen werden. 
 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
13.06.2022 8.1.1 
32-2022 
Mülleimer im Zent-
rum von Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
21.04.2022 
Die Bezirksvertretung Köln Mülheim beauftragt die Stadt-
verwaltung die Mülleimer an  
den besagten Stellen wieder anzubringen. 
AWB Bei einer Begehung der Örtlichkeit wurde festge-
stellt, dass sich lediglich an der Hälfte der betref-
fenden Stellen wieder Abfallbehälter befinden. 
Die fehlenden Standorte wurden der AWB noch-
mals mitgeteilt. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
62 
AN/1127/2022 
13.06.2022 8.1.6 
35-2022 
SC Mülheim Nord 
1919 e.V. – Aktiv im 
Veedel gestalten 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
27.05.2022 
AN/1154/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
ein Konzept für eine sozialraumorientierte Unterstützung 
des SC Köln-Mülheim Nord sowie der umgebenden  
Quartiere vorzulegen. Dieses soll die existierende Sozial-
raumarbeit des CSH ergänzen und weiter unterstützen. 
V-3 Die Umsetzung einer sozialraumorientier-
ten Unterstützung sind nicht alleine durch 
die Geschäftsstellle Lebenswerte Veedel 
leistbar. Im Zuge der sozialraumanalyti-
schen Betrachtung werden die zuständi-
gen Fachdienststellen einbezogen. 
2 
22.08.2022 8.1.3 
42-2022 
Hitzeschutz weiter 
verbessern Gemein-
samer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.08.2022 
AN/1318/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
den Wiener Platz, den Bahnhofsvorplatz westlich des 
Mülheimer Bahnhofs und den Picco-/REWE-Platz mittels 
perforierter Wasserschläuche für Abkühlung zu sorgen. 
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, an diesen 
Standorten dauerhaft Trinkbrunnen zu installier 
57, 67 Cooling Cologne/ Sprühschläuche: 
Als eine Maßnahme zur Klimawandelanpas-
sung wurde mit der RheinEnergie AG gemein-
sam die Verwendung von „Sprühschläu-
chen“ zur Verbesserung der Aufenthaltsquali-
tät in Hitzeperioden pilotiert (vergleichbar 
Wien). 
Auf Grundlage der Pilotierung wurde mit der 
RheinEnergie AG eine Ausweitung der Test-
phase auf 3 Innenstadtplätze geplant. Im Jahr 
2023 kam die Aktion wetterbedingt nicht zum 
Einsatz. Somit liegen noch keine weiteren Er-
kenntnisse zur Handhabung von mehreren 
Wassersprühern vor. Die RheinEnergie AG 
wurde vertraglich beauftragt einen Einsatz 
von 3 Schläuchen durchzuführen und einen 
Testbericht zu schreiben. In Abhängigkeit der 
Wetterlage kann dieser Einsatz im Sommer 
2024 erfolgen.  
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
63 
Die temporären Wasserschläuche könnten 
auch in anderen hitzebelasteten Stadtteilen 
(wie Kalk, Mülheim, Nippes, Ehrenfeld) zur 
Anwendung kommen. Eine Planung über die 
Pilotierung hinaus liegt derzeit noch nicht vor. 
Insbesondere Kapazitäten, Logistik und Kos-
ten müssen bilanziert werden. Zudem müssen 
verschiedene Rahmenbedingungen (z.B. Hyd-
rantenverfügbarkeit, Platzgröße, Wasserab-
fluss, Nutzungsverhalten, etc.) am jeweiligen 
Platz gegeben sein. Bei der Prüfung weiterer 
Standorte können die genannten Plätze in 
Mülheim (Wiener Platz, Bahnhofsvorplatz, 
Picco-/REWE-Platz) zukünftig berücksichtigt 
werden, wenn die Rahmenbedingungen ge-
klärt wurden. 
Es ist jedoch zu bedenken, dass es sich bei 
dem Einsatz von Sprühschläuchen um eine 
temporäre Anlage an einzelnen heißen Tagen 
handelt. Es wäre sinnvoller, wenn die Plätze 
in Mülheim im Rahmen von Umbaumaßnah-
men im öffentlichen Raum mit ortsfesten Was-
serelementen ausgestaltet werden. Dies wäre 
aus Sicht der Klimawandelanpassung zu be-
grüßen. 
 
Trinkwasserbrunnen: 
In Köln gibt es derzeit 12 öffentliche 
Trinkwasserbrunnen. Ziel ist die Realisierung 
weiterer 18 Trinkbrunnen (2 pro Bezirk). 
Hierzu wurden zahlreiche Standorte evaluiert 
und zwischen Verwaltung (Stadtplanungsamt, 
Amt für Straßen und Radwegebau, Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen) und 
RheinEnergie AG abgestimmt.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
64 
Die Finanzierung ist bisher noch offen. Erst 
nach Zusage der Übernahme der Betriebs-
kosten für 10 Jahre wird die RheinEnergie AG 
das Projekt voraussichtlich umsetzen. 
 
22.08.2022 8.1.4 
43-2022 
Verkehrskonzept für 
die Sanierung der 
Mülheimer Brücke 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
02.08.2022 
AN/1319/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
ein umfassendes Verkehrskonzept für den Öffentlichen 
Personennahverkehr (ÖPNV) für den Zeitraum der Sa-
nierung der Mülheimer Brücke in der Baudurchführungs-
/Verkehrsführungsphase II zu erarbeiten/vorzustellen. 
Ziel des Verkehrskonzeptes muss sein, die Belastungen 
für Nutzer*innen des ÖPNV möglichst gering zu halten. 
69 Von Dienstag, dem 02. April 2024, bis ein-
schließlich Donnerstag, dem 07. November 
2024, wird aufgrund der Erneuerung des 
Stadtbahnbereichs der gesamte Brückenzug 
für den Stadtbahnverkehr gesperrt. In diesem 
Zeitraum wird ein Schienenersatzverkehr über 
die Zoobrücke eingerichtet. Sowohl im rechts- 
als auch im linksrheinischen Rampenbereich 
wird der mittige Stadtbahnbereich vollständig 
abgerissen und neu errichtet. Auf der Strom- 
und Flutbrücke wird die bestehende Konstruk-
tion durch eine neue Stahl-Fahrbahnplatte er-
setzt. Der Schienenersatzverkehr wird nach 
Abschluss der Arbeiten eingestellt. Die Ein-
schränkungen gelten somit nur bis zum 07. 
November 2024. 
Die Arbeiten verzögern sich, das Ende der 
Maßnahme ist nun für Ende März 2025 vorge-
sehen 
 
1 
22.08.2022 8.1.7 
46-2022 
Aufstellen von drei 
Sitzbbänken im Be-
reich einer Grünflä-
che in KölnMülheim 
zwischen Düssel-
dorfer Straße und 
Mülheimer Ufer Ge-
meinsamer Antrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit dem Aufstellen von drei Sitzbänken im Be-
reich einer Grünfläche in Köln- Mülheim zwischen Düs-
seldorfer Straße und Mülheimer Ufer, die sich in Höhe 
des Zugangs zum Böcking Park befindet. 
67 Das Aufstellen der Bänke wurde beauf-
tragt. Die Umsetzung der Aufstellung bis 
spätestens Sommer 2024. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
65 
der Fraktion DIE 
LINKE und des Ein-
zelmandatsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.08.2022 
AN/1322/2022 
22.08.2022 8.1.9 
48-2022 
Der Zugangsbereich 
des Mülheimer Rat-
hauses muss drin-
gend bürgerfreundli-
cher gestaltet und 
organisiert werden 
Antrag der Fraktion 
Bündnis 90 / Die 
Grünen vom 
08.08.2022 
AN/1324/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
durch folgende kurzfristige Maßnahmen im Zugangsbe-
reich des Mülheimer Rathauses für eine bürgerfreundli-
chere Eingangssituation zu sorgen: - Überarbeitung der 
Informationen außen im Sinne von mehr Eindeutigkeit, 
besserer Lesbarkeit, Mehrsprachigkeit, verständlicherer 
Wegeführung für Besucher*innen insbesondere der Mel-
dehalle - Aufsteller im Innenbereich um die Besucher*in-
nen-Ströme besser zu leiten - Proaktive Ansprache und 
Information der Wartenden durch das Wachpersonal - 
Regelmäßige Reinigung des Außenbereichs vor dem 
Rathaus - Verbesserung des Zugangs und der Türsitua-
tion, - Erarbeitung eines Besuchermanagements - Erar-
beitung eines Konzepts, dass den Eingangsbereich als 
Visitenkarte Mülheims versteht und lebt 
02-9 
34 
Es wurden folgende Maßnahmen umge-
setzt: 
 
- Verbesserung der Beschilderung innen 
und außen 
- Erhöhung des Reinigungsintervalls  
außen 
 
Der Einsatz des Wachdienstes ist service- 
und kundenorientiert ausgerichtet. Mit dem 
Wachdienst findet hierzu regelmäßig ein 
Austausch statt. 
 
Die Hausverwaltung im Bürgeramt ist da-
mit beauftragt, das Gesamterscheinungs-
bild des Zugangsbereiches sicherzustel-
len. Nachdem diese zwischenzeitlich va-
kant war, steht dort nun seit 01.01.2024 ein 
zuverlässiger Mitarbeiter zur Verfügung, 
der alle geschilderten Abläufe koordiniert. 
1 
22.08.2022 8.1.10 
49-2022 
Teiloffenlegung der 
Strunde durch den 
Klima- und Transfor-
mationsfonds der 
Bundesregierung fi-
nanzieren Dringlich-
keitsantrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen vom 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
sich mit dem Projekt „Teiloffenlegung der Strunde“ unter 
Verwendung der Vorzugsvariante S2 der Machbarkeits-
studie (vgl. Vorlage 3942/2021) beim Klima- und Trans-
formationsfonds des Bundesministeriums für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen und des Bundesinstituts 
für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu bewerben. Hierzu 
ist bis zur Antragsfrist 15. Oktober 2022 eine entspre-
chende Projektskizze einzureichen. Die Verwaltung wird 
67 Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat den Förderaufruf „Anpas-
sung urbaner Räume an den Klimawandel“ 
selbstverständlich zur Kenntnis genommen. 
Das Bundesprogramm zur „Anpassung urba-
ner Räume an den Klimawandel“ leistet einen 
Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung 
durch eine gezielte Entwicklung der grün-
blauen Infrastruktur. Der Schwerpunkt der 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
66 
14.08.2022 
AN/1448/2022 
aufgefordert, der Bezirksvertretung auf der Sitzung am 
17. Oktober 2022 über die erfolgte Antragstellung zu be-
richten. 
Förderung liegt auf der Anpassung und Ent-
wicklung von Parks und Gärten, die vom Kli-
mawandel bedroht sind. 
Förderfähig sind vegetabile und bauliche In-
vestitionen sowie investitionsvorbereitende 
und projektbegleitende Maßnahmen in urba-
nen und ländlichen Grün- und Freiräumen, die 
diese 
in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten 
und weiterentwickeln. Bezogen auf die 
Leistungen des Klimaschutzes und der Klima-
anpassung sollen die Investitionen vorhan-
dene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren 
und neue entwickeln und/oder zur Bewälti-
gung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, 
hochwasser- und überflutungsgefährdete Ge-
biete) in 
urbanen Räumen beitragen. 
Gefördert werden anspruchsvolle Erhaltungs- 
und Umbauvorhaben, hierzu zählen u. a. 
- die Vernetzung bestehender Grün- und Frei-
räume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und 
Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wege-
verbindungen), 
- großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame 
Parkanlagen, 
- die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen 
Freiräumen in klimatisch defizitären 
Stadträumen (Klimaoasen), 
- großräumige Projekte, die graue Infrastruktur 
in grünblaue umwandeln (Verkehrsräume, 
Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere), 
- die Umsetzung von Schwammstadtkonzep-
ten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, 
der Verdunstungsleistung, der Grundwasser-
neubildung und der Wasserverfügbarkeit 
auch unter Nutzung von Grauwasser.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
67 
(Auszüge aus dem Förderprogramm) 
Das Projekt der Teiloffenlegung der Strunde 
wurde durch eine Machbarkeitsstudie der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR einge-
hend geprüft. Aus wasserwirtschaftlicher und 
städtebaulicher Sicht ist die Umsetzung die-
ses Projektes grundsätzlich begrüßenswert. 
Die Verwaltung sieht jedoch keine Möglichkeit 
dieses Projekt im Rahmen des 
Förderprogramms „Anpassung urbaner 
Räume an den Klimawandel“ anzumelden. 
Die 
Gründe hierfür sind: 
- Der Förderzeitraum des Programms ist auf-
grund der Abhängigkeit des 
Bundeshaushaltes bis 2025 begrenzt 
- Die Planungen für die Teiloffenlegung der 
Strunde sind noch nicht über den Stand 
der Machbarkeitsstudie hinausgegangen. Die 
Planungen sind sehr komplex und 
bedürfen aufgrund der innerstädtischen Lage 
mit Sicherheit einer Bearbeitung über 
mehrere Jahre. 
- Es stehen keine Haushaltsmittel zur Umset-
zung und Bereitstellung des Eigenanteils 
zur Verfügung. 
Die Verwaltung ist bestrebt das Projekt der 
Teiloffenlegung bei geeigneter Fördermöglich-
keit auch umzusetzen. 
22.08.2022 8.2.2 
51-2022 
Anregung der Be-
zirksarbeitsgemein-
schaft Seniorenpoli-
tik im Stadtbezirk 
Mülheim an die Be-
zirksvertretung Mül-
heim zum Thema 
"Barrierefreiheit im 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung, das 
Bezirksrathaus Mülheim vollständig barrierefrei zu gestal-
ten. Außerdem bitten wir die Verwaltung Maßnahmen zu 
ergreifen, um Kundinnen und Kunden auch ohne vorhe-
rige Terminbuchung zeitnah zu bedienen. 
02-9 
26 
34 
Die zukünftige Umgestaltung des Ein-
gangsbereiches sieht eine zeitgerechte 
Barrierefreiheit vor. Der Zeitpunkt der bau-
lichen Maßnahmen kann bisher noch nicht 
benannt werden. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
68 
Bezirksrathaus und 
zeitnahe Kundenbe-
dienung ohne Ter-
min" 2400/202 
In den organisatorischen Abläufen wurden 
Maßnahmen ergriffen, um gerade älteren 
Bürgerinnen und Bürgern   
19.09.2022 8.1.3 
53-2022 
Aufwertungsmaß-
nahmen am Holwei-
der Marktplatz Ge-
meinsamer Antrag 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
05.09.2022 
AN/1591/2022 
Die Verwaltung wertet den Holweider Marktplatz mit einer 
Neugestaltung der straßenseitigen Baumbecken sowie 
einer Versetzung und Ästhetisierung der mobilen Markt-
toilette auf. 
61  3 
19.09.2022 8.1.7 
56-2022 
Wiedereinführung 
Bezirksbeigeordnete 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
04.09.2022 
AN/1595/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Oberbürgermeis-
terin und den Verwaltungsvorstand, das Modell der Be-
zirksbeigeordneten wieder einzuführen. Dafür sollen die 
neun Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf der Ebene 
der Fachdezernate jeweils einen Stadtbezirk bzw. eine 
Bezirksvertretung zur Betreuung und Schnittstelle zwi-
schen Bezirksebene und Stadtspitze übernehmen. Die 
Oberbürgermeisterin soll dabei nach Möglichkeit sicher-
stellen, dass die Beigeordneten mit allen Kompetenzen 
ausgestattet sind, die für einen effizienten und effektiven 
Sitzungsverlauf notwendig sind, so dass beispielsweise 
auch Vorlagen der Verwaltung Im Laufe der Sitzung ggf. 
verändert oder zurückgezogen werden können. 
01 Die Oberbürgermeisterin hat den Wunsch der 
Bezirksvertretungen zur Wiedereinführung 
von Bezirksbeigeordneten verwaltungsintern 
prüfen lassen.  
Die in den Beschlüssen beschriebene Schnitt-
stellenfunktion zwischen Bezirksebene und 
Fachverwaltung wird durch die Bürgerämter 
und Bürgeramtsleitungen wahrgenommen. In 
den Bezirksvertretungen werden Anliegen aus 
vielen Aufgabenbereichen der Stadtverwal-
tung behandelt. Daher müssten auch Bezirks-
beigeordnete die notwendigen Informationen 
jeweils von den zuständigen Dienststellen ein-
holen lassen. Dies würde zu Doppelstrukturen 
führen, die aus organisatorischer Sicht nicht 
sinnvoll erscheinen. 
 
Die Oberbürgermeisterin hat den Wunsch 
nach einer engeren Begleitung der Sitzungen 
der Bezirksvertretungen durch die Verwaltung 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
69 
mehrfach mit den Bezirksbürgermeisterinnen 
und Bezirksbürgermeistern erörtert. Die per-
sönliche Präsenz soll dazu beitragen, die Be-
zirksvertretungen stärker ins Blickfeld zur rü-
cken und so den Kontakt sowie die Kommuni-
kation zwischen der Verwaltung und den Be-
zirksvertretungen verbessern. Im Verwal-
tungsvorstand wurde das Anliegen ebenfalls 
behandelt. Dabei wurde festgelegt, dass alle 
Beigeordneten zeitnah an einer Bezirksvertre-
tungssitzung teilnehmen. Die Oberbürger-
meisterin nimmt an einer Bezirksvertretungs-
sitzung im Quartal teil. 
 
19.09.2022 8.1.10 
57-2022 
Teiloffenlegung der 
Strunde, Teilnahme 
durch den Klima-
fonds finanzieren 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen 
vom 19.09.2022 
AN/1664/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: 1. Die Verwal-
tung wird aufgefordert, den Antrag vom 14.08.2022 um-
zusetzen. Aus Sicht der Bezirksvertretung spricht nichts 
dagegen, sich mit einem bis 2025 zu realisierenden Teil-
projekt zu bewerben. Da auch investitionsvorbereitende 
Maßnahmen förderfähig sind, sollte dies möglich sein. 2. 
Die Verwaltaltung wird aufgefordert, die für die Finanzie-
rung des Eigenbedarfs notwendigen Haushaltsmittel in 
den Haushalt einzustellen. 3. Die Verwaltung wird aufge-
fordert, die Vorlage als Dringlichkeitsentscheidung dem 
Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung im Septem-
ber vorzulegen und über den Dringlichkeitsbeschluss der 
Bezirksvertretung Mülheim zu informieren. 
01 
67 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat den Förderaufruf „Anpas-
sung urbaner Räume an den Klimawandel“ 
selbstverständlich zur Kenntnis genommen. 
Das Bundesprogramm zur „Anpassung urba-
ner Räume an den Klimawandel“ leistet einen 
Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung 
durch eine gezielte Entwicklung der grün-
blauen Infrastruktur. Der Schwerpunkt der 
Förderung liegt auf der Anpassung und Ent-
wicklung von Parks und Gärten, die vom Kli-
mawandel bedroht sind. 
Förderfähig sind vegetabile und bauliche In-
vestitionen sowie investitionsvorbereitende 
und projektbegleitende Maßnahmen in urba-
nen und ländlichen Grün- und Freiräumen, die 
diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt er-
halten und weiterentwickeln. Bezogen auf die 
Leistungen des Klimaschutzes und der Klima-
anpassung sollen die Investitionen vorhan-
dene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren 
und neue entwickeln und/oder zur Bewälti-
gung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
70 
hochwasser- und überflutungsgefährdete Ge-
biete) in urbanen Räumen beitragen. 
Gefördert werden anspruchsvolle Erhaltungs- 
und Umbauvorhaben, hierzu zählen u. a. 
- die Vernetzung bestehender Grün- und Frei-
räume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und 
Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wege-
verbindungen), 
- großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame 
Parkanlagen, 
- die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen 
Freiräumen in klimatisch defizitären 
Stadträumen (Klimaoasen), 
- großräumige Projekte, die graue Infrastruktur 
in grünblaue umwandeln (Verkehrsräume, 
Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere), 
- die Umsetzung von Schwammstadtkonzep-
ten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, 
der Verdunstungsleistung, der Grundwasser-
neubildung und der Wasserverfügbarkeit 
auch unter Nutzung von Grauwasser. 
(Auszüge aus dem Förderprogramm) 
Das Projekt der Teiloffenlegung der Strunde 
wurde durch eine Machbarkeitsstudie der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR einge-
hend geprüft. Aus wasserwirtschaftlicher und 
städtebaulicher Sicht ist die Umsetzung die-
ses Projektes grundsätzlich begrüßenswert. 
Die Verwaltung sieht jedoch keine Möglichkeit 
dieses Projekt im Rahmen des 
Förderprogramms „Anpassung urbaner 
Räume an den Klimawandel“ anzumelden. 
Die Gründe hierfür sind: 
- Der Förderzeitraum des Programms ist auf-
grund der Abhängigkeit des 
Bundeshaushaltes bis 2025 begrenzt

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
71 
- Die Planungen für die Teiloffenlegung der 
Strunde sind noch nicht über den Stand 
der Machbarkeitsstudie hinausgegangen. Die 
Planungen sind sehr komplex und 
bedürfen aufgrund der innerstädtischen Lage 
mit Sicherheit einer Bearbeitung über 
mehrere Jahre. 
- Es stehen keine Haushaltsmittel zur Umset-
zung und Bereitstellung des Eigenanteils 
zur Verfügung. 
Die Verwaltung ist bestrebt das Projekt der 
Teiloffenlegung bei geeigneter Fördermöglich-
keit auch umzusetzen. 
17.10.2022 8.1.7 
63-2022 
Holweide - Aufwer-
tung der Örtlichkeit 
rund um die Halte-
stellen Vischering-
straße Gemeinsa-
mer Antrag der 
SPD-Fraktion, der 
CDU-Fraktion und 
des Einzelmandats-
trägers Tücks (FDP) 
vom 30.09.2022 
AN/1742/2022 
 
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die über-
dachten Fahrradabstellanlagen an der Vischeringstraße / 
Chemnitzer Straße sowie Vischeringstraße / Karl-Droll-
Weg versetzt werden können. Darüber hinaus legt sie 
weitere Vorschläge zur Aufwertung der Örtlichkeit rund 
um die drei Haltestellen vor. 
Polizei 
KVB 62 
51 
 
Bauliche Maßnahme bisher nicht umge-
setzt. 
 
Austausch mit Polizei, Ordnungsamt und 
Bürgerammt hat stattgefunden. 
 
3 
28.11.2022 8.1.1 
64-2022 
Sportbox in Köln-
Mülheim Gemeinsa-
mer Antrag der 
SPD-Fraktion, der 
CDU-Fraktion und 
des Einzelmandats-
trägers Tücks (FDP) 
vom 09.11.2022 
AN/2026/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
nach erfolgreicher Pilotierung in Köln-Kalk eine Sportbox 
an geeigneter Stelle im Stadtgarten in Köln-Mülheim auf-
zustellen. Die Box soll denen vergleichbar sein, wie sie 
bereits jetzt in den Stadtteilen Müngersdorf und Kalk im 
Rahmen eines Pilotprojekts aufgestellt sind, z.B. von der 
Fa. Sport Box app and move GmbH. Die Sportbox soll 
Geräte für Fitnessübungen enthalten, die unentgeltlich 
ausgeliehen werden können. 
52 
(67) 
Mit dem Beschluss 1183/2023 ist die Verwal-
tung der Anregung der BV9 teilweise gefolgt. 
Der Sportausschuss hat sich am 01.06.2023 
für eine Sportbox am Rheinboulevard in Mül-
heim ausgesprochen.  
Die Auswahl des Standortes erfolgte, da am 
Rheinboulevard in Mülheim die Verwaltung 
die Errichtung einer Bewegungsstation plant. 
Eine Sportbox stellt diesbezüglich eine her-
vorragende Ergänzung dar, da hierbei zusätz-
liche und vielfältige Bewegungsmöglichkeiten 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
72 
an der Anlage eröffnet werden. Mit den neuen 
Trainingsmöglichkeiten an diesem bisher eher 
weniger sportaffinen Standort sollen positive 
Anreize zu mehr Sport und Bewegung ge-
schaffen werden. 
Die BVen wurden über die Entscheidung des 
Sportausschusses in der Mitteilung 1326/2023 
informiert. 
 
28.11.2022 8.1.2 
65-2022 
Aufzug an der Halte-
stelle Dellbrück S-
Bahn Gemeinsamer 
Antrag der SPD-
Fraktion, der CDU-
Fraktion und des 
Einzelmandatsträ-
gers Tücks (FDP) 
vom 08.11.2022 
AN/2040/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
im Rahmen der S-11 Ausbaumaßnahmen beim NVR bzw. 
bei der DB eine zusätzliche Aufzugsanlage auf der Nord-
seite des SBahn-Haltepunktes Köln-Dellbrück zu fordern 
69 Nach Aussage von go.Rheinland wurde im Rah-
men der Planungen zum Ausbau der S11 die Instal-
lation eines zusätzlichen Aufzugs auf der Nordseite 
des Bf Dellbrück geprüft, aber seinerzeit verwor-
fen. Die Barrierefreiheit des Bahnhofs wird über 
den Aufzug auf der Südseite hergestellt. Dort fin-
det auch die Verknüpfung zu den Buslinien und zur 
P+R-Anlage statt. Die Nachrüstung eines Aufzugs 
auf der Nordseite ist im Rahmen der Maßnahme 
S11-Kernpaket nicht mehr möglich.  
 
Nach erster Einschätzung seitens DB InfraGO und 
go.Rheinland erscheint dies aber grundsätzlich 
möglich. Hierfür müsste zunächst eine separate Fi-
nanzierungsmöglichkeit gefunden werden.  
 
Die Verwaltung teilt die Meinung, dass ein Umweg 
von bis zu 400 m für mobilitätseingeschränkte Per-
sonen eine Barriere zur Nutzung der S-Bahn dar-
stellt. Aus diesem Grund sind die Randbedingun-
gen zur Errichtung eines weiteren Aufzuges zu 
eruieren und anschließend abzuwägen.  
 
Die Verwaltung wird in Gesprächen mit go.rhein-
land (und DB) die nächsten Schritte zur Klärung 
offener Fragestellungen abstimmen und in einem 
Sachstand darüber berichten. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
73 
28.11.2022 8.1.4 
66-2022 
Pflanzung und 
Pflege einiger Obst-
bäume auf einem 
Wiesenstück in Hö-
henhaus Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.11.2022 
AN/2044/2022 
Pflanzung und Pflege einiger Obstbäume auf einem Wie-
senstück in Höhenhaus zwischen der Linkskurve des 
„Fixheider Weges“ und der Straße „Im Weidenbruch“ 
67 Am südlichen Rand der im Beschluss benann-
ten Fläche werden vier Obstgehölze ge-
pflanzt. Die Auswahl erfolgt hinsichtlich der 
Kriterien zur „Essbaren Stadt“. Die Finanzie-
rung erfolgt über die Stadtverschönerungsmit-
tel. 
Nächste Schritte: 
Die Pflanzung erfolgt im Frühjahr 2024. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
Herbst 2024 
 
2 
28.11.2022 8.1.6 
68-2022 
Montage kreativer 
Spielgeräte im Be-
reich der Grünfläche 
des Fort XI in Hol-
weide/Piccolomin-
istraße Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.11.2022 
AN/2045/2022 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Montage kreativer Spielgeräte im Bereich 
der Grünfläche des Fort XI in Holweide/ Piccolomin-
istraße um auch jüngeren Besucher*innen adäquaten 
Freizeitspaß zu bieten. 
52 
67 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die gesamte Grünanlage am Fort XI steht seit 
1980 unter Denkmalschutz (Denkmallistennr. 
0679), so dass vorab erst geprüft werden muss, ob 
zusätzlich zu den bestehenden Angeboten weitere 
„kreative Spielgeräte“ überhaupt möglich sind. Die 
Verwaltung ist der Ansicht, dass das bestehende 
Angebot ausreichend ist und dem Bedarf ent-
spricht. 
Da für diese Maßnahme nur eine Mittelverwen-
dung aus dem Stadtverschönerungsprogramm zur 
Verfügung stehen würden, muss die Bezirksvertre-
tung die Mittelverwendung entsprechend beschlie-
ßen und der Verwaltung mitteilen. 
Nächste Schritte: 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
74 
Die Bezirksvertretung teilt der Verwaltung das zur 
Verfügung stehende Budget aus dem Stadtverschö-
nerungsprogramm mit. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den:  
Frühjahr 2025 
 
28.11.2022 8.1.7 
69-2022 
Teiloffenlegung der 
Strunde Dringlich-
keitsantrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen vom 
28.11.2022 
AN/2227/2022 
Die BV stellt fest, dass die Beschlüsse der BV9 zur Tei-
loffenlegung der Strunde entgegen dem eindeutigen Be-
schlusstext und entgegen § 38 Absatz 13 der Geschäfts-
ordnung nicht dem zuständigen Ausschuss zur Abstim-
mung vorgelegt wurden. Die BV rügt das Verhalten des 
zuständigen Amtes in Bezug auf diese Anträge und for-
dert die Oberbürgermeisterin dazu auf, dafür Sorge zu 
tragen, dass die politischen Beschlüsse der BV9 umge-
setzt werden und die Vorschriften der Geschäftsordnung, 
insbesondere § 38 Abs. 13, eingehalten werden. 
01 
67 
Siehe 49-2022 und 57-2022 1 
30.01.2023 8.1.6 
04-2023 
Aufstellen mehrerer 
Sitzbänke unweit 
des Faulbachs im 
Bereich einer Grün-
fläche in Köln- 
Buchheim Gemein-
samer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
16.01.2023 
AN/0070/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit dem Aufstellen von mehreren Sitzbänken un-
weit des Faulbachs im Bereich einer Grünfläche in Köln-
Buchheim umschlossen von den drei Straßen: Wupperta-
ler Straße, Buchheimer Ring und Herler Straße. 
67 Zwei umsetzbare Standorte im genannten 
Bereich wurden identifiziert und dort Bänke 
aufgestellt. 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
75 
13.03.2023 8.1.1 
07-2023 
Die Kliniken der 
Stadt Köln gGmbH 
vor Privatisierung 
schützen Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
16.01.2023 
AN/0067/2023 
Die Bezirksvertretung Köln- Mülheim bittet die Verwaltung 
um Prüfung unter welchen Voraussetzungen die Kliniken 
der Stadt Köln gGmbH in den Stadtwerkekonzern über-
führt werden können. 
II-2 Siehe Ratsbeschluss 0551/2023 
 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH:  
Zukunftsmodell 
1 
13.03.2023 8.1.3 
08-2023 
Bahnhofvorplatz 
Köln-Mülheim auf-
werten ! Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
26.02.2023  
AN/0355/2023 
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, auf die 
Deutsche Bahn zuzugehen und geeignete Maßnahmen 
zu erörtern und umzusetzen, um das illegale Parken auf 
dem Mülheimer Bahnhofsvorplatz zu verhindern 
VIII Sachstand offen 3 
13.03.2023 8.1.4 
09-2023 
Mülheimer Stadtgar-
ten vor Wildpar-
ker*innen schützen ! 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, mit ge-
eigneten Maßnahmen das illegale Parken im Stadtgarten, 
u.a. mit Pollern und der Ausweitung der Betriebszeiten 
der örtlichen Parkhäuser, zu unterbinden. 
67 
32 
Alle Zuwegungen wurden mit Pollern verse-
hen, eine Zufahrt in den Stadtgarten wird da-
mit weitestgehend unterbunden. Die Tiefga-
rage unter dem Bezirksrathaus hat nunmehr 
täglich bis 0:00 Uhr geöffnet.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
76 
PARTEI) vom 
26.02.2023  
AN/0354/2023 
17.04.2023 8.1.3 
13-2023 
Bekämpfung von il-
legalen Wettbüros 
mehr Priorität ein-
räumen Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündinis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
03.04.2023 
AN0597/2023 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
gegen illegale Wettbüros und Glücksspieleinrichtungen 
mit einer Null-Toleranz-Strategie vorzugehen. Die Be-
kämpfung illegaler Wettbüros und Glücksspieleinrichtun-
gen muss personell und organisatorisch höchste Priorität 
eingeräumt werden. Ist ein stärkeres Vorgehen gegen il-
legale Wettbüros nur unter Nicht-Erledigung anderer Auf-
gaben möglich, unterbreitet die Verwaltung der BV einen 
entsprechenden Vorschlag, sofern sie dies für nötig hält. 
 
32 
63 
Die Zusammenarbeit zwischen den Strafver-
folgungsbehörden und der Ordnungsbehörde 
ist entscheidend, um illegale Glücksspielaktivi-
täten effektiv zu bekämpfen und die Einhal-
tung der gesetzlichen Vorschriften zu gewähr-
leisten. 
 
Hier liegt für ein Vorgehen der Ordnungsbe-
hörde aber auch das größte Praxisproblem. 
 
Im Strafverfahren ist ausschließlich die 
Staatsanwaltschaft berufen, die Tat auch unter 
dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit 
zu prüfen. Dies ergibt sich unmittelbar aus 
dem Gesetz.  
 
Die originäre Zuständigkeit aus § 40 des Ord-
nungswidrigkeitengesetz (OWiG) verdrängt 
die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde 
gem. § 35 Abs. 1 OWiG.  
 
Solange das Strafverfahren (einschließlich 
des gerichtlichen Verfahrens) andauert, steht 
allein der Staatsanwaltschaft das Recht zu, 
die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, d.h. 
hierzu Ermittlungen durchzuführen und auf 
deren Ahndung durch das Gericht hinzuwir-
ken. 
 
Um kriminalpolizeiliche und staatsanwaltliche 
Ermittlungen nicht zu gefährden, ist es der 
Ordnungsbehörde erst dann möglich Maßnah-
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
77 
men zu ergreifen, wenn die Staatsanwalt-
schaft, als Herrin des Verfahrens, einem Han-
deln der Ordnungsbehörde zustimmt. 
 
Auf diese Problemlage, hat 321 den Polizei-
präsidenten Köln und die Staatsanwaltschaft 
Köln hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft 
Köln hat angekündigt sich zur Strafbarkeit der 
handelnden und damit verantwortlichen Per-
sonen zu positionieren. Von dort ist beabsich-
tigt das dortige Prüfergebnis im großen Kreis, 
also unter Beteiligung von Bezirksregierung 
Köln, Ordnungsbehörde und Polizei vorzustel-
len und darauf aufbauend zu erörtern, in wel-
cher Form eine Zusammenarbeit der verschie-
denen Behörden bei der Bekämpfung illegaler 
Wettangebote bzw. illegaler Wettvermittlungs-
stellen erfolgen kann. 
 
Die Verwaltung erkennt keine Möglichkeiten, 
die ein gesetzlich vorgegebenes Verfahren 
zulässt, um bereits vor einer Entscheidung 
der Staatsanwaltschaft Ermittlungen/Maßnah-
men gegen unerlaubtes Glückspiel zu ergrei-
fen. 
 
17.04.2023 8.1.4 
14-2023 
Aufwertung des 
Spielplatzes Siwin-
straße/Jasminweg in 
Köln- Höhenhaus 
durch das Aufstellen 
weiterer Spielgeräte 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündinis 90/Die 
Grünen, der Frak-
tion DIE LINKE und 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der 
Aufwertung des Spielplatzes Sigwinstraße (siehe Schild) 
/ Jasminweg (Google Maps) 
in Köln Höhenhaus durch das Aufstellen weiterer Spielge-
räte wie zum Beispiel 
Tischtennisplatten, einer Rutsche, Schaukeln, Kletterge-
rüsten usw. 
51 Die Neugestaltung des Spielplatzes Sigwin-
straße/Jasminweg in Höhenhaus war schon 
mit Kosten zum 03.05.2021 von der Bezirks-
vertretung Mülheim beschlossen worden. Die 
Umsetzung der Maßnahme hatte sich in der 
Corona-Zeit verschoben. 
Die Maßnahme ist aktuell vor der Vergabe. 
Die Umsetzung ist für dieses Jahr (2024) ge-
plant. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
78 
des Einzelmandats-
trägers Altefrohne 
(Die PARTEI) vom 
03.04.2023  
AN/0601/2023 
17.04.2023 8.1.5 
15-2023 
Zeitliche Zuordnung 
von Antworten der 
Verwaltung zu den 
entsprechenden Sit-
zungs-Anfragen der 
Fraktionen und Ein-
zelmandatsträ-
ger*innen der BV 
köln- Mülheim inner-
halb des Ratsinfor-
mationssystems Ge-
meinsamer Antrag 
der Fraktion Bündi-
nis 90/Die Grünen, 
der Fraktion DIE 
LINKE und des Ein-
zelmandatsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
03.04.2023  
AN/0602/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der zeitlichen Zuordnung von Antworten der 
Verwaltung zu den entsprechenden Sitzungs-Anfragen 
der Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen in der BV 
Köln- Mülheim innerhalb des Ratsinformationssystems. 
01 Beantwortungen zu Anfragen in den Gremien 
erfolgen in der zuständigen Fachverwaltung 
und dort eigenständig durch die jeweilige 
Sachbearbeitung über das Sitzungsmanage-
mentpro-gramm Session. Da eine korrekte 
Bezeichnung der Antworten im Interesse aller 
Beteiligten ist, sind die zuständigen Stellen in 
der Verwaltung noch einmal diesbezüglich 
sensibilisiert worden. Zusätzlich wurde darauf 
hingewiesen, dass die Beantwortung mit der 
Anfrage über Session im Sinne einer besse-
ren Zuordnung verknüpft werden soll 
1 
22.05.2023 8.1.3 
18-2023 
Überprüfung aller 
Dächer öffentlicher 
Gebäude im Bezirk 
Köln-Mülheim be-
züglich einer Dach-
begrünung, Installa-
tion von Photovol-
taik- Anlagen und 
Umsetzung bei einer 
positiven Bewertung 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Überprüfung aller Dächer öffentlicher Ge-
bäude im Bezirk Köln-Mülheim bezüglich einer Dachbe-
grünung, der Installation von Photovoltaikanlagen und 
der entsprechenden Umset-zung bei einer positiven Be-
wertung. 
26 
56 
23 
Aktueller Bearbeitungsstand 2023: 
Die Themen Gründach und / oder Photovol-
taik werden für alle Neubauten im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft geprüft und 
umgesetzt. 
Bei Bestandsgebäuden wird – bei geeigneter 
Ausrichtung des Daches – eine statische so-
wie eine brandschutztechnische Überprüfung 
vorgeschaltet. Photovoltaikanlagen haben 
Einfluss auf die Windlast und so müssen zum 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
79 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.05.2023  
AN/0831/2023 
Beispiel gemäß Flachdachrichtlinien die erfor-
derlichen Maßnahmen zur Sicherung der 
Dachabdichtung und der dazugehörigen 
Schichten gegen Abheben durch Windkräfte 
und Windsoglasten getroffen werden.  
Bei Gründächern muss insbesondere das 
Tragwerk für die höheren Auflasten geeignet 
sein oder statisch ertüchtigt werden. 
Nächste Schritte: 
Um effektiv und effizient zusätzliche Photovol-
taikflächen umsetzen zu können, sollen Maß-
nahmen gebündelt umgesetzt werden. Hierbei 
sollen dann alle erforderlichen Leistungen  
(Statik, Brandschutztechnische Ertüchtigung 
und Photovoltaik und/ oder Gründach) gebün-
delt werden.  
Vorstellbare Bündelungen können dabei zum 
Beispiel nur statische Ertüchtigungen, nur 
brandschutztechnische Ertüchtigungen und/ 
oder nur Photovoltaik oder Gründach sein. Ein 
zusätzliches Augenmerk muss dabei auch auf 
energetische Ertüchtigungen im Zusammen-
hang mit Denkmalpflege gelegt werden Die 
Gebäudewirtschaft ist dabei ausschließlich für 
die Umsetzung auf Gebäuden im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft zuständig.  
Die Untersuchung und Planung dieses großen 
Projektes erfordert Kapazitäten bei Sachver-
ständigen und bei der Gebäudewirtschaft. 
Aktueller Bearbeitungsstand 2024:

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
80 
Die gesetzlichen Vorgaben für Gründächer 
und / oder Photovoltaik werden für alle Neu-
bauten und Bestandsgebäude im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft umgesetzt. 
Bei Bestandsgebäuden wird eine technische, 
statische und brandschutztechnische Über-
prüfung des Dachaufbaus durch eine*n Sach-
verständige*n veranlasst. Eine Priorisierung 
erfolgt über das stadtweite 100-Dächer-Pro-
gramm, ergänzt um Standortmeldungen aus 
dem Objektmanagement. 
Im Stadtteil Mülheim sind 4 Schulstandorte 
über das 100-Dächer-Programm priorisiert. 
Die Dachaufbauten wurden bereits unter-
sucht. Eine detaillierte Auswertung der Ergeb-
nisse dauert an. Der überwiegende Teil der 
Dachflächen wird jedoch durch den/die Sach-
verständige*n als nicht geeignet für eine Bele-
gung mit Photovoltaik/Dachbegrünung bewer-
tet. Dies deckt sich mit den Ergebnissen aus 
den anderen Stadtteilen.  
Derzeit werden stadtweit die Dachflächen, die 
gemäß dem Gutachten eines nur geringen 
Reparaturaufwandes bedürfen, über das Ob-
jektmanagement instandgesetzt, um damit 
auch eine mögliche Photovoltaik-Installation 
vorzubereiten. 
Nächste Schritte: 
Um effektiv und effizient zusätzliche Photovol-
taikflächen umsetzen zu können, sollen Maß-
nahmen gebündelt umgesetzt werden.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
81 
Zunächst sind die überwiegend festgestellten 
mangelhaften Dachaufbauten zu sanieren o-
der auszutauschen. Die Gebäudewirtschaft ist 
dabei ausschließlich für die Umsetzung auf 
Gebäuden im Sondervermögen der Gebäude-
wirtschaft zuständig. Die Überprüfungen und 
die sich daraus ergebenden Planungen die-
ses umfangreichen Projektes erfordern hohe 
Kapazitäten bei allen Beteiligten.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
2025 
 
Aktueller Bearbeitungsstand 2025 
Die gesetzlichen Vorgaben für das Gründach 
und / oder Photovoltaik werden ebenso wie 
die teilweise darüberhinausgehenden Zielset-
zungen der Energieleitlinien der Stadt Köln für 
alle Neubauten und Bestandsgebäude im 
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft um-
gesetzt. 
Beispielsweise wird bei einer Photovoltaik-In-
stallation gegenüber den gesetzlichen Anfor-
derungen gemäß Energieleitlinien eine Maxi-
malbelegung der geeigneten Dachflächen 
festgelegt. 
Bei Bestandsgebäuden ist eine technische 
Überprüfung des Dachaufbaus durch einen 
Sachverständigen des Dachdeckerhandwer-
kes, eine statische sowie eine brandschutz-
technische Überprüfung zu veranlassen.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
82 
Eine Priorisierung erfolgt über das stadtweite 
100-Dächer-Programm an Schulgebäuden, 
ergänzt um Standortmeldungen aus dem Ob-
jektmanagement betreffend Schulen, Kinder-
tagesstätten und Verwaltungsgebäuden. 
Im Stadtteil Mülheim sind 4 Schulstandorte 
über das 100-Dächer-Programm priorisiert, 
die Dachaufbauten wurden bereits untersucht. 
Die geprüften Dachflächen wurden als nicht 
geeignet für eine Belegung mit Photovol-
taik/Dachbegrünung bewertet. 
Ein Teil der Dachflächen kann erst im Rahmen 
einer Komplettsanierung der Dachschichten 
im Hinblick auf eine mögliche Photovoltaik-In-
stallation geprüft werden.  
Dies deckt sich mit den Ergebnissen aus den 
anderen Stadtteilen.  
Derzeit werden stadtweit die Dachflächen, die 
gemäß dem Gutachten eines nur geringen 
Reparaturaufwandes bedürfen, über das Ob-
jektmanagement instandgesetzt, um damit 
auch eine gegebenenfalls mögliche Photovol-
taik-Installation vorzubereiten. 
Nächste Schritte: 
Um effektiv und effizient zusätzliche Photovol-
taikflächen umsetzen zu können, sollen Maß-
nahmen gebündelt umgesetzt werden.  
Zunächst sind die überwiegend festgestellten 
mangelhaften Dachaufbauten zu sanieren o-
der auszutauschen. Die Gebäudewirtschaft

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
83 
der Stadt Köln ist dabei ausschließlich für die 
Umsetzung auf Gebäuden im Sondervermö-
gen der Gebäudewirtschaft zuständig.  
Die Überprüfungen und die sich daraus erge-
benden Planungen dieses umfangreichen 
Projektes erfordern Kapazitäten bei Sachver-
ständigen, und durch den schlechten Zustand 
der Dachaufbauten verstärkt bei Planern und 
bei der Gebäudewirtschaft. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
20.02.2026 
 
 
22.05.2023 8.1.5 
20-2023 
Aufstellen einer wei-
teren Trinkwasser-
stelle im nördlichen 
Teil des Mülheimer 
Stadtgartens Ge-
meinsamer Antrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der Fraktion DIE 
LINKE und des Ein-
zelmandatsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.05.2023  
AN/0834/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der  
Aufstellung einer weiteren Trinkwasserstelle im nördli-
chen Teil des Mülheimer Stadtgartens. 
67 Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Mül-
heim vom 22.05.2023 (Vorlage 
AN/0834/2023) soll ein Standort für einen 
Trinkbrunnen am nördlichen Teil des Mülhei-
mer Stadtgartens geprüft werden. 
 
Der Standort wird derzeit im Zuge der Errich-
tung weiterer Trinkbrunnen in Köln geprüft. 
 
Im Stadtgebiet Köln sind bisher 13 Trinkwas-
serbrunnen durch die Stadt Köln und die 
RheinEnergie aufgestellt worden. Die Rhein-
Energie hat eine Evaluation vorgenommen. 
Das Ergebnis ist positiv ausgefallen, so dass 
weitere Trinkbrunnen in Köln installiert werden 
sollen. Ziel ist es, je Bezirk zwei weitere Trink-
brunnen einzurichten.  
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
84 
Hierzu erarbeitet die Verwaltung in Abstim-
mung mit der RheinEnergie derzeit Standort-
vorschläge für das gesamte Stadtgebiet auf 
Basis der Beschlüsse der Bezirksvertretun-
gen, Anregungen der Bürger*innen und Ein-
schätzung der beteiligten Fachämter. 
 
Es befinden sich über 40 Standorte in der 
Prüfung, die Standorte werden durch die Ver-
waltung und die RheinEnergie nach folgenden 
Kriterien geprüft: 
 
- öffentlicher Sport-/Bewegungsräume, 
- stark frequentierte Grünanlage 
- dichter urbaner Ort mit hohem Nutzerpoten-
tial 
- Bildungslandschaft. 
 
Zudem findet eine technische Prüfung statt 
(Anschlussmöglichkeiten an Trinkwasserlei-
tungen, möglichst kurze Leitung, Hochwasser-
schutzrechtliche Aspekte etc.) 
 
Im Stadtbezirk Mülheim werden insgesamt 
fünf Standorte geprüft. Die Verwaltung erar-
beitet derzeit eine Beschlussvorlage, die in 
den Bezirksvertretungen, Fachausschüssen 
und im Rat beraten und beschlossen werden 
soll. Mit der Vorlage sollen die Standorte von 
den Bezirksvertretungen festgelegt und die 
langfristige Finanzierung sichergestellt wer-
den. 
 
Im Zuge der Ratsvorlage wird die Verwaltung 
Listen vorlegen, aus denen die Prüfungs- und 
Bewertungsergebnisse der in den Bezirken

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
85 
geprüften Standorte hervorgehen. Die Be-
zirksvertretungen werden gebeten, zwei 
Standorte zu priorisieren. Für den Stadtbezirk 
Mülheim befinden sich derzeit insgesamt 5 
Standorte in der Prüfung, u. a. auch der 
Standort im Stadtgarten. 
 
Ziel ist, die zusätzlichen Trinkbrunnen im 
Laufe des nächsten Jahres umzusetzen. 
 
22.05.2023 8.1.6 
21-2023 
Gesundheit der An-
wohner*innen des 
Clevischen Rings 
schützen Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.05.2023  
AN/0835/2023 
Die BV fordert die Verwaltung auf, mit Blitzern in beiden 
Richtungen den Verkehr auf den kürzlich eingerichteten 
Tempo 30-Abschnitten zu kontrollieren. 
32 Der technische Außendienst des Verkehrs-
dienstes des Amtes für öffentliche Ordnung 
hat Mitte 2023 mobile Geschwindigkeitskon-
trollen durch einen semistationären Anhänger 
durchgeführt. 
In der KW 26 wurden Messungen auf dem 
Clevischen Ring in Fahrtrichtung Keuptstraße 
mit einem Semistationären Anhänger durch-
geführt. 
Dabei wurden innerhalb einer Woche auf dem 
Clevischen Ring in Fahrtrichtung Keupstraße 
bei 62401 Durchfahrten insgesamt 5916 Ver-
stößen registriert. Dies entspricht einer Ver-
stoßquote von 9,48 %. Diese Quote ist in der 
Relation zu vergleichbaren Straßen relativ 
hoch.  
Zwischenzeitlich wurde ein weiterer Mess-
standort in die andere Fahrtrichtung identifi-
ziert, an dem rechtssichere Geschwindigkeits-
messungen durchgeführt werden können. 
Nächste Schritte: 
Im Rahmen seiner personellen sowie techni-
schen Möglichkeiten wird der Verkehrsdienst 
auch in Zukunft Geschwindigkeitskontrollen 
auf den Clevischen Ring in die andere Fahr-
bahnrichtung durchführen. Diese Ergebnisse 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
86 
werden der Bezirksvertretung Mülheim ohne 
weitere Aufforderung mitgeteilt.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
Entfällt 
 
 
22.05.2023 8.1.9 
24-2023 
Zwangsräumung der 
Mieterinnen und 
Mieter des Hauses 
Wallstraße 31 in 
Köln- Mülheim ver-
hindern Dringlich-
keitsantrag der 
Fraktion DIE LINKE 
vom 21.05.2023  
AN/1043/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bittet Frau Oberbür-
germeisterin Reker ihren verwaltungsmäßigen Einfluss 
auf das zuständige Bauamt auszuüben und alle Möglich-
keiten, wie z.B. Verhandlungen mit dem Vermieter, aus-
zuschöpfen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner 
des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim in ihren 
Wohnungen verbleiben können.  
Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Mülheim einen Sachstandsbe-
richt vorzutragen. 
63 Ein Sachstand wurde bisher nicht mitge-
teilt. 
3 
14.08.2023 8.1.4 
28-2023 
Aufstellen von Sitz-
bänken und Müllei-
mern im Bereich des 
kleinen unbenann-
ten Platzes/Lohmüh-
lenstraße in Köln- 
Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
30.07.2023. 
AN/1294/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, einige Sitzbänke und 
Mülleimer im Bereich des kleinen unbenannten Platzes 
Platzes / Lohmühlenstraße aufzustellen und für die ent-
sprechende Wartung zu sorgen. 
 
66 Maßnahmen befinden sich in Planung,  
Umsetzung steht noch aus 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
87 
14.08.2023 8.1.6 
30-2023 
Aufstellen von Dixie-
Toiletten und Instal-
lation einer Trink-
wasserstelle im Bö-
cking Park 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
30.07.2023. 
AN/1296/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit dem Aufstellen von Dixie-Toiletten und der In-
stallation einer Trinkwasserstelle im Böcking Park. 
 
67 Umfangangreiche Sachstandsmitteilung 
unter nachfolgendem Link einsehb 
SessionNet | Aufstellen von Dixie-Toiletten und 
Installation einer Trinkwasserstelle im Böcking 
Park 
2 
14.08.2023 8.1.9 
32-2023 
Platz vor dem Kul-
turbunker aufwerten! 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträger 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
01.08.2023. 
AN/1300/2023 
Die BV fordert die Verwaltung auf, den Platz vor dem Kul-
turbunker Mülheim aufzuwerten. Insbesondere sind die 
Sauberkeit zu verbessern, ein Trinkwasserbrunnen zu in-
stallieren und die geltenden Park- und Halteverbote 
durchzusetzen. Darüber hinaus sollte eine grundsätzliche 
Platzverschönerung geprüft werden, z.B. durch die Ein-
richtung weiterer Sitzgelegenheiten und Blumenkübel 
o.ä. 
 
61 Aktueller Bearbeitungsstand: 
1. Die BV fordert die Verwaltung auf, den 
Platz vor dem Kulturbunker Mülheim auf-
zuwerten. 
Eine umfassende Umgestaltung des Platzes ist  
aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht 
möglich.  
Ebenso wurde die Fläche im Rahmen von Mül-
heim 2020 erneuert.  
Die Platzfläche, und im Besonderen der Spiel-
platz lassen keinen akuten oder massiven 
städtebaulichen Handlungsbedarf erkennen.  
Handlungsbedarf bezüglich Unterhaltungsarbei-
ten lassen sich hingegen erkennen und klei-
nere Maßnahmen zur Aufwertung sind um-
setzbar.  
 
Folgende Maßnahmen werden kurzfristig einge-
leitet:  
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
88 
 Begradigung der Poller, sowie deren funktio-
nale Instandsetzung  
 Begradigung der Radnadeln  
 
2. Insbesondere ist die Sauberkeit zu verbes-
sern,  
Der Parkplatz an der Berliner Straße ist nicht ge-
widmet. Es besteht jedoch ein Reinigungsauf-
trag an die AWB auf Grundlage  der Satzung 
„Sonderflächen- und Schienenweggrundstü-
cke“ (Anlage 2c). Ebenfalls ist die Reinigung 
des Markplatzes über das Marktamt beauf-
tragt. Auch hier erfolgt die Reinigung 2x wö-
chentlich, im Anschluss an den Wochen-
markt. Beide Reinigungsaufträge werden 
mittwochs und freitags in der Spätschicht 
durchgeführt und umfassen neben der Platz-
fläche, dem Marktplatz auch den dahinterlie-
genden Parkplatz. Die Reinigung des Gehwe-
ges entlang der Platzfläche erfolgt 6x wö-
chentlich über die Satzung. Der Bereich ist 
der AWB als sozialer Brennpunkt bekannt 
und es werden im Rahmen der Satzung und 
im Rahmen des Litteringvertrages bestmög-
lich alle Unreinheiten und wilde Müllablage-
rungen entfernt.  
Eine Erhöhung der Reinigungshäufigkeit kann 
nur über den Rat der Stadt Köln erfolgen. 
 
3. einen Trinkwasserbrunnen zu installieren 
Neben den bereits installierten 12 Trinkwasser-
brunnen, beabsichtigt die Verwaltung, dem 
Rat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung 
über die Installation 18 weiterer Trinkwasser-
brunnen zum Beschluss vorzulegen. 
Mögliche Standorte für je 2 Trinkwasserbrunnen 
in den 9 Stadtteilen wurden zwischenzeitlich

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
89 
identifiziert und auf ihre technische Umsetz-
barkeit hin geprüft.  
Im Anschluss an den Ratsbeschluss sollen die 
möglichen Standorte den Bezirksvertretungen 
im Rahmen einer Beschlussvorlage zur fina-
len Entscheidung der Standorte vorgelegt 
werden. Da die Prüfung sämtlicher Standorte 
bereits abgeschlossen ist, kann derzeit kein 
weiterer Standort aufgenommen werden. Bei 
einer Neuauflage bzw. der Implementierung 
weiterer Standorte wird der Platz vor dem 
Kulturbunker berücksichtigt.   
 
4. und die geltenden Park- und Halteverbote 
durchzusetzen.   
Die Polder werden in einen funktionsfähigen und 
vollständigen Zustand gebracht, was zu einer 
erheblichen Verbesserung führen wird. Der 
Verkehrsdienst verwarnt bereits im Rahmen 
seiner personellen Möglichkeiten. 
 
5. Darüber hinaus sollte eine grundsätzliche 
Platzverschönerung geprüft werden, z.B. 
durch die Einrichtung weiterer Sitzgele-
genheiten und Blumenkübel o.ä. 
Der Platz wird derzeit als Marktplatz genutzt. 
Dies schränkt eine Umgestaltung und Imple-
mentierung von Objekten stark ein. Möglich-
keiten für die Errichtung von weiterer Sitzge-
legenheiten und Blumenkübel o.ä. bestehen 
in den Randbereichen des Platzes, erscheinen 
aber nicht sinnvoll, da es kaum zu einer funk-
tionalen oder gestalterischen Aufwertung füh-
ren würde.  
Aufgrund des hohen Pflegebedarfs ist auf das 
Aufstellen von Pflanzkübeln im öffentlichen 
Raum zu verzichten. Pflanzkübel benötigen

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
90 
eine  kontinuierliche Pflege, unter anderem 
ständige Wässerungen, Unkraut jäten und 
auch Nachpflanzung bei Ausfällen. Dies kann 
nicht mit den personellen Kapazitäten der 
Stadt Köln abgedeckt werden.  
 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den: Der Beschluss wurde ausgeführt bzw. mögli-
che Verbesserungen in Auftrag gegeben, es ist kein 
neuer Sachstandsbericht geplant. 
18.09.2023 8.1.2 
33-2023 
Ersatzpflanzungen 
auf dem Dellbrücker 
Friedhof 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
30.08.2023 
AN/1567/2023 
Die Verwaltung nimmt Ersatzpflanzungen von Bäumen 
auf dem Dellbrücker Fried-hof Thurner Straße vor. 
67 Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aufgrund von Trockenschäden mussten in den Jah-
ren 2019 bis 2023 einige Bäume auf dem Friedhof 
Dellbrück entnommen werden. Zum Teil konnte 
dieser Prozess durch Sicherungs- und Pflegemaß-
nahmen etwas verzögert, jedoch nicht ganz aufge-
halten werden. Hauptsächlich verursacht worden 
sind die Schädigungen durch die vorangegangenen 
Trockenjahre, in Verbindung mit dem nachfolgen-
den Befall mit Baumpilzen und anderen Schädlin-
gen an den geschwächten Gehölzen. 
Nächste Schritte: 
Für die Pflanzperiode 2024/2025 sind sieben 
Neupflanzungen vorgesehen. Diese können trotz 
der eingeschränkten Platzverhältnisse, die sich 
durch die hohe Dichte an Grabstätten sowie dem 
Dichtstand der Bestandsbäume bieten, sinnvoll un-
tergebracht werden. Bei der Standortwahl wurde 
Wert auf nachhaltig gute Entwicklungsmöglichkei-
ten gelegt, die ein dauerhaft gesundes Wachstum 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
91 
mit einer ansprechenden Habitusentwicklung er-
warten lassen. 
Bei der Auswahl der Baumarten werden die geän-
derten Anforderungen an die Stadtklimaverträg-
lichkeit sowie die ursprüngliche Gestaltung des 
Friedhofs berücksichtigt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den:  
Juni 2025 
 
18.09.2023 8.1.5 
34-2023 
Überprüfung, wie 
eine Verbesserung 
der Beleuchtungs-
qualität im Unterge-
schoss der Ver-
kaufsfläche der „Ga-
lerie Wiener 
Platz“ erreicht wer-
den kann  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die 
Grüne, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
04.09.2023 
AN/1574/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der  
Überprüfung, wie eine Verbesserung der Beleuchtungs-
qualität im Untergeschoss der Verkaufsfläche der „Gale-
rie Wiener Platz“ erreicht werden kann. 
32 Wird in der AG Wiener Platz behandelt 2 
18.09.2023 8.1.8 Radwege entlang 
der Zoobrücke 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
Um eine Radwegsperrung auf der Zoobrücke zu vermei-
den,  bitten wir die Verwaltung zu prüfen, welche alter-
nativen Möglichkeiten es gibt, um den Sturz eines Rad-
fahrers auf die Fahrbahn zu vermeiden. Vorstellen könnte 
man sich unter anderem 
69 Die Prüfungsergebnisse sind im Zuge der Mit-
teilung 1510/2024 aufgrund der Beschlussfas-
sung zu AN/1452/2023 des VA vom 
22.08.2023 durch die Verwaltung dargelegt 
worden

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
92 
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
04.09.2023 
 
- Den provisorischen Aufbau etwas höherer Metall-
zäune 
- Den unmittelbaren Aufbau von Plexiglasabtren-
nungen wie auf der Rodenkirchener Brücke 
- Oder die Zusammenlegung des Fuß- und Rad-
weges, da die Brücke vom Fußgänger praktisch 
nur äußerst selten frequentiert wird.  
 
Sollte die Verwaltung zu dem Schluss kommen, dass 
eine Reduktion des Tempos auf 50 km/h ausreichend ist, 
um eine Schließung der Radwege zu verhindern, dürfte 
es sicherlich genügen, dies ausschließlich an der an den 
Fahrrad-Fußgänger-Weg angrenzenden Fahrspur zu rea-
lisieren. Eine rechtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit 
einer vollständigen Reduktion auf Tempo 50 auf der ge-
samten Brücke behält sich die Bezirksvertretung vor. 
30.10.2023 8.1.4 
41-2023 
Aufstellen zweier 
weiterer Tischten-
nisplatten auf dem 
Grünstreifen entlang 
der Rudolf Clausius-
Straße und dem 
Waldecker Platz im 
Stadtteil Buchforst  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/ Die 
Grünen, der Frak-
tion DIE LINKE, des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
15.10.2023 
AN/1823/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit dem Aufstellen zweier weiterer Tischtennis-
platten auf dem Grünstreifen entlang der Rudolf- Clau-
sius-Straße und dem Waldecker Platz im Stadtteil Buch-
heim. 
67 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen ist in diesem Bereich lediglich für einen 
knapp 3,00 m breiten Streife zuständig (s. An-
lage). Der Platz ist nicht ausreichend zum Auf-
stellen von Tischtennisplatten.  
Der übrige Teil dieses Grünstreifens ist im Pri-
vateigentum einer Wohnungsbaugesellschaft. 
 
 
 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
93 
30.10.2023 8.1.6 
43-2023 
Neupflanzungen von 
Bäumen und Auf-
stellung von Sitz-
möglichkeiten ent-
lang der Dellbrücker 
Hauptstr. in Köln-
Dellbrück  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion, des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
16.10.2023 
AN/1841/2023 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch 
die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ergänzten Be-
schlussvorschlag abstimmen: 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Baum-
konzeptes für den Stadtbezirk Köln-Mülheim durch die 
Pflanzung von Bäumen und anderen Pflanzen, die Auf-
stellung von Bänken und durch die Schaffung der Vo-
raussetzung von möglicher Außengastronomie, eine Ver-
besserung der Aufenthaltsqualität und Einkaufsattraktivi-
tät auf der Dellbrücker Hauptstr. zwischen Kemperbach-
str. und Bergisch Gladbacher Str. zu schaffen. 
 
Die Beibehaltung der Gehwegbreite soll sichergestellt 
werden. 
67 Es liegt noch kein Sachstandsbericht vor 3 
27.11.2023 8.1.2 
47-2023 
Halbjährliche und 
schriftliche Bericht-
erstattung der Ver-
waltung über den 
Sachstand der in 
der Bezirksvertre-
tung Köln-Mülheim 
beschlossenen An-
träge, inklusive der 
Bürger*inneneinga-
ben, ab dem 
01.01.2024  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und dem 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänder-
ten Beschlussvorschlag abstimmen: 
 
 
Geänderter Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, ab dem 01.01.2024, mit der halbjährlichen und 
schriftlichen Berichterstattung über den Sachstand der in 
der BV Köln- Mülheim beschlossenen Anträge, inklusive 
der Bürger*inneneingaben. 
 
 Die Verwaltung lehnt eine eigenständige  Be-
richterstattung bei Bürgereingaben ab. 
Ie Geschäftsführung für die Bezirksvertretung 
Mülheim hält die seit dem Beschluss vom 
27.11.2023 gefassten Beschlüsssen zu Bür-
gereingaben tabellarisch nach verfolgt deren 
Umsetzung. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
94 
PARTEI) vom 
13.11.2023 
AN/1986/2023 
27.11.2023 8.1.3 
48-2023 
Alle Fraktionen der 
BV Köln- Mülheim in 
die Arbeitsgruppe 
Wiener Platz ein-
binden  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
13.11.2023 
AN/1987/2023 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänder-
ten Beschlussvorschlag abstimmen: 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Einbindung aller Fraktionen der BV in die 
Unterarbeitsgruppen der Arbeitsgruppe Wiener Platz. 
Neben der bestehenden Teilnahmemöglichkeit des Be-
zirksbürgermeisters sollen auch alle Fraktionen das 
Recht haben, eine Person in die Sitzungen der Unterar-
beitsgruppen des Arbeitskreises Wiener Platz zu ent-
senden. 
 
I-3 Die Einbindung und aktive Beteiligung der Po-
litik erfolgt grundsätzlich über den Kriminalprä-
ventiven Rat der Stadt Köln. Dort werden alle 
aktuellen Stände aus den Arbeitsgruppen ge-
meinsam besprochen und miteinander abge-
stimmt. 
Insofern ist eine Beteiligung in den Fachgre-
mien nicht vorgesehen. Dies gilt ebenso für 
die Unterarbeitsgruppen. 
1 
27.11.2023 8.1.4 
49-2023 
Überprüfung, leer-
stehende Wohnun-
gen in der GAG-
Siedlung Köln- 
Stamm-heim/ Mo-
ses-Hess-Straße, 
Adolf-Kober-Straße, 
Georg-Breuer-
Straße, Elias-Gut-
Straße usw. doch 
für Wohnungssu-
chende, Wohnungs-
lose, Obdachlose 
und Geflüchtete be-
wohnbar zu machen  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung in Zusammenarbeit mit der GAG zu überprüfen, 
ob leerstehende Wohnungen in der GAG- Siedlung Köln- 
Stammheim/ Moses-Hess-Straße, Adolf- Kober-Straße, 
Georg-Breuer-Straße, Elias-Gut-Straße usw. doch für 
Wohnungssuchende, Wohnungslose, Obdachlose und 
Geflüchtete bewohnbar zu machen sind. 
 
56 Vorausgeschickt sei, dass die umfangreichen 
Abriss-/Neubauvorhaben wie die Quartiersent-
wicklung in Köln -Stammheim voraussetzen, 
dass die betroffenen Mieter und Mieterinnen im 
ersten Schritt frühzeitig informiert werden und 
deren Umzug und der vollständige Leerzug der 
Gebäude rechtzeitig vor Beginn der Baumaß-
nahmen sichergestellt sein muss. Der Leer-
stand ganzer Häuserblöcke – wie es aktuell in 
der Elias-Gut-Straße der Fall ist - ist somit un-
vermeidbar, um mit diesem Projekt mittel - und 
langfristig das Vermietungspotential moderner 
und zeitgemäßer Wohnungen am Kölner Woh-
nungsmarkt zu sichern. 
Für den Wohnungsbestand in Stammheim hat-
ten bereits erste technische Voruntersuchun-
gen bestätigt, dass die seinerzeit in einfacher 
Bauweise errichteten Wohnungen in einem  
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
95 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
13.11.2023 
AN/1989/2023 
schlechten baulichen und energetischen Zu-
stand sind und eine Weitervermietung nicht zu-
lassen.  
Der Aufwand, der erforderlich wäre, um [die] 
vom Abriss betroffenen Wohnungen in der 
Elias-Gut-Straße und den übrigen Hollandhäu-
sern für eine vorübergehende Wei tervermie-
tung herzurichten, ist unverhältnismäßig und 
betriebswirtschaftlich nicht darstellbar. Der Ab-
riss der nicht mehr bewohnten Gebäude in der 
Elias-Gut-Straße wird voraussichtlich ab Mitte 
des Jahres 2024 erfolgen.“ 
 
27.11.2023 8.1.7 
52-2023 
Dringlichkeitsantrag 
Luzerner Weg  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
der Fraktion DIE 
LINKE, des Einzel-
man-datsträgers 
Tücks (FDP) und 
des Einzelmandats-
trägers Altefrohne 
(DIE PARTEI) vom 
24.11.2023 
AN/2110/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, in einem ersten Schritt die Situation für die An-
wohnenden und Geflüchteten rund um die Unterkunft im 
Luzerner Weg spürbar zu verbessern. Hierzu wird u.a.  
 
 die Kommunikation mit der Anwohnerschaft verbes-
sert, z.B. durch die Nennung einer festen Ansprech-
person für Probleme rund um die Unterkunft in der 
Verwaltung sowie die Einbeziehung des Kommuna-
len Integrationszentrums,  
 die tatsächliche Beschulung aller Kinder im schul-
pflichtigen Alter sichergestellt,  
 weitere Angebote für die Freizeitgestaltung und Ta-
gesstrukturierung der Geflüchteten, insbesondere der 
Kinder, geschaffen und  
 die Aufenthaltsqualität in der Unterkunft verbessert, 
z.B. durch gestalterische Elemente im Außenbereich 
der Unterkunft.  
 
Um Überbelegungen zu vermeiden, wird die Verwaltung 
zudem mit der Prüfung beauftragt, ob leerstehende Ge-
bäude im Bezirk und in der Stadt zur temporären Unter-
bringung von Geflüchteten herangezogen werden kön-
nen.  
56 Die Situation hat sich seit Beschlussfas-
sung „beruhigt“. 
Die Geschäftsführung der Bezirksvertre-
tung schlägt vor, den Beschluss nicht wei-
ter zu verfolgen. Sollte es nochmals zu 
Auffälligkeiten kommen, kann sich bei 
Kontaktaufnahme mit der Verwaltung er-
neut auf den Beschluss bezogen werden. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
96 
 
29.01.2024 8.1.1  
01-2024 
Öffnungszeiten Tief-
garage Mülheim 
Stadthalle 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
29.01.2024 
AN/0020/2024 
Vor dem unten genannten Hintergrund bittet die Bezirks-
vertretung die Verwaltung zu prüfen, inwieweit mit dem 
Parkhausbetreiber über längere Öffnungszeiten verhan-
delt werden kann, möglicherweise sogar rund um die Uhr. 
 
230 Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie 
folgt Stellung: 
 
Die Verwaltung hat bereits Ende Januar 
mit dem Betreiber der Stadthalle und dem 
Betreiber des Parkhauses Gespräche auf-
genommen über längere Öffnungszeiten 
aufgenommen. Im Ergebnis wird zunächst 
für einen Zeitraum bis zu den Sommerfe-
rien die Tiefgarage montags bis sonntags 
bis 0.00 Uhr geöffnet sein.  
 
Nach einer Auswertung der Ergebnisse 
wird die Verwaltung einen Vorschlag für 
eine endgültige Regelung einbringen. 
 
Nach Auswertung der Ergebnisse durch die Ver-
waltung kann mitgeteilt werden, dass sich die er-
weiterten Öffnungszeiten der Tiefgarage Mülheim 
bis täglich 0:00 Uhr bewährt haben und die Tiefga-
rage über die ursprüngliche Schließungszeit von 
22:00 Uhr weiterhin mit ähnlicher Frequenz be-
sucht war.  
 
Insofern werden die erweiterten Öffnungszeiten 
nach Ablauf der Erprobungsphase bis zu den Som-
merferien 2024 dauerhaft übernommen, sodass die 
Tiefgarage grundsätzlich montags bis sonntags 
zwischen 06:00 Uhr und 00:00 Uhr geöffnet ist. 
 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
97 
29.01.2024 8.1.3 
02-2024 
 
Leerstehende Woh-
nungen in der GAG- 
Siedlung in Köln-
Stammheim 
Antrag der Fraktion 
DIE LINKE vom 
12.01.2024 
AN/00676/2024 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bittet Frau Oberbür-
germeisterin Reker ihren Einfluss auf die GAG auszu-
üben und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die 
leerstehenden Wohnungen in der oben benannten GAG- 
Siedlung in Köln- Stammheim möglichst wieder bewohn-
bar gemacht werden und keinen weiteren Leerstand 
mehr zu zulassen 
 
56   
29.01.2024 8.1.4 
03-2024 
Unverzügliche Sa-
nierung der Deckbe-
schichtung der Fuß-
gänger*innen und 
Fahrradfahrer*in-
nenbrücke in Köln –
Buchforst, die in un-
mittelbarer Nähe zur 
Stadtbahnhaltestelle 
„Stegerwaldsied-
lung“ über den Pfäl-
zischen Ring führt-
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.01.2024 
AN/0068/2024 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der 
unverzüglichen Sanierung der Deckbeschichtung der 
Fußgänger*innen- und 
Fahrradfahrer*innenbrücke in Köln-Buchforst, die in un-
mittelbarer Nähe zur 
Stadtbahnhaltestelle „Stegerwaldsiedlung“ über den Pfäl-
zischen Ring führt 
 
69 Nach der Sofortmaßnahme wurde die 
Planung zur vollständigen Instandsetzung 
der Oberfläche der Fuß- und Radver-
kehrsbrücke begonnen. 
Eine Ausschreibung läuft bereits. Nach 
Submission, Angebotsprüfung und Beauf-
tragung soll zeitnah mit der Sanierung be-
gonnen werden. 
 
Nächste Schritte: 
Vergabe und Beauftragung der Beschich-
tungsarbeiten der Fußgänger*innen- und 
Fahrradfahrer*innenbrücke bis Ende Sep-
tember 2024 und kurzfristiger Beginn der 
Arbeiten. 
Der nächste Sachstandsbericht ist ge-
plant für den:  
Dezember 2024 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
98 
29.01.2024 8.1.5 
04-2024 
Erhöhung der Frei-
zeitattraktivität der 
Grünfläche entlang 
des Mülheimer 
Rheinufers im Be-
reich vor und hinter 
der „Katzenbuckel- 
Brücke“ Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grüne, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.01.2024 
AN/0069/2024 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhö-
hung der Freizeitattraktivität der Grünfläche entlang des 
Mülheimer Rheinufers im Bereich vor und hinter der „Kat-
zenbuckel- Brücke“ durch Aufstellen von z.B. Tischtennis-
platten und Slackline- Halterungen und Anlegen eines 
Boule- Platzes sowie eines schon im Januar 2021 durch 
die BV 09 beschlossenen Beachvolleyballfeldes. 
(https://buergerinfo.stadt-koeln.de/get-
file.asp?id=801515&type=do)  
 
 
67   
29.01.2024 8.1.6 
05-2024 
Erstellung eines un-
abhängigen Gutach-
tens zum geplanten 
Abriss von Wohn-
häusern in der 
GAG- Siedlung in 
Köln-Stammheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
des Einzelmandats-
trägers Altefrohne 
(Die PARTEI) vom 
15.01.2024 
AN/0078/2024 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die 
Verwaltung mit der  
Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zum geplan-
ten Abriss von Wohnhäusern in der GAG- Siedlung in 
Köln- Stammheim (Elias-Gut-Straße, Adolf- Kober- 
Straße, Moses- Hess-Straße, Georg- Beyer-Straße u.a.) 
und einer schriftlichen Mitteilung sowie persönlichen Vor-
stellung des Zeitplans der bisher geplanten Vorgehens-
weise bezüglich der genannten Wohnhäuser (Sanierung / 
Neubau) durch Verantwortliche der GAG spätestens zur 
Sitzung der BV Köln- Mülheim am 04.03.2024. 
 
56

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
99 
29.01.2024 8.1.7 
06-2024 
 
Schwer nachvoll-
ziehbare Bevölke-
rungsprognose zum 
Stadtbezirk Mülheim 
überprüfen 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Frajtion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
15.01.2024 
AN/0080/2024 
Die BV fordert die Verwaltung auf, die 
Bevölkerungsprognose für den Stadtbezirk zu überprüfen 
IV/2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
100

Sachstandsbericht BV Mülheim ohne 66 - nach Beschluss 12.05.2025

215096 Zeichen

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
1 
h 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
13.08.2007 8.1.3 
 
1-2007 
Dünnwalder  
Schützenplatz 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, durch welche 
Maßnahmen die mangelnde Attraktivität des Dünnwalder 
Schützenplatzes verbessert werden kann. 
61 Sachstand zum 30.09.2020: 
Da eine Finanzierung für eine Attraktivitätsver-
besserung nicht sichergestellt werden kann, 
sind hierzu zunächst umfangreiche Planungs-
alternativen mit entsprechenden Kostenschät-
zungen zu entwickeln. 
Die planerische Bearbeitung erfolgt frühes-
tens im Jahre 2010. 
 
Sachstand zum 31.01.2020: 
Bislang konnten keine Finanzmittel für Umge-
staltungsmaßnahmen sichergestellt werden. 
Es sind bisher auch keine Konzepte entwi-
ckelt worden. Dies kann aus personellen 
Gründen für das Jahr 2020 auch nicht in Aus-
sicht gestellt werden.  
Sachstand zum 17.09.2021: 
Es ist weiterhin aus personellen Gründen 
keine Erarbeitung von Planungsalternativen 
und keine Sicherstellung von Finanzmittel er-
folgt. 
 
Sachstand zum 18.07.2024: 
Es ist weiterhin aus personellen Gründen 
keine Erarbeitung von Planungsalternativen 
und keine Sicherstellung von Finanzmittel er-
folgt. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
2 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
02.02.2009 8.1.5 
 
2-2009 
Gemeinsamer An-
trag der CDU-Frak-
tion und der SPD-
Fraktion 
 
hier: Erstellung Flä-
chennutzungsplan 
Düsseldorfer Straße 
Die CDU- und die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Mülheim fordern die Verwaltung auf, einen Bebauungs-
plan für das Gebiet zwischen der Düsseldorfer Straße, 
der Rheinuferpromenade und der Wiesdorfer Straße zu 
erstellen. Er soll das dort bestehende Gewerbe erhalten, 
Räume für einen weiteren Vollsortiment-Supermarkt zur 
Deckung des täglichen Bedarfs vorhalten (kein zusätzli-
cher Discounter) sowie die Errichtung von hochwertigem 
Wohnungsbau ermöglichen. Insbesondere ist die Errich-
tung eines Supermarkts  mit Vollsortiment durch Feststel-
lung eines entsprechenden  Bedarfs im Nahversorgungs-
konzept sicher zu stellen. 
 
15 
61 
Dieses Gebiet liegt innerhalb des Geltungsbe-
reiches eines in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplans mit dem Arbeitstitel „Am Faul-
bach in Köln-Mülheim“. Der Aufstellungsbe-
schluss ist vom 27.12.2001. Das Ziel dieses 
Bebauungsplans entspricht in einem wesentli-
chen Punkt nicht den Forderungen des hier in 
Rede stehenden Beschlusses: Einzelhandel 
soll generell ausgeschlossen werden (Kfz-
Handel nur ausnahmsweise zulässig). Das 
Verfahren ruht seitdem. 
 
Die Aufhebung des Bebauungsplans wurde in 
der Vergangenheit mehrfach diskutiert und zu-
letzt 2007 im Zusammenhang der Neuaufstel-
lung eines Bebauungsplans anvisiert (der Be-
schluss wurde jedoch nicht gefasst).  
Das Gebiet liegt außerhalb eines Stadtteil-
zentrums. Die Sicherung z.B. eines großflä-
chigen Vollsortimenters würde den Zielen des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wider-
sprechen. Allerdings handelt es sich auch um 
ein mit Einzelhandel unterversorgtes Gebiet. 
Es liegt außerhalb eines 700 m–Radius um ei-
nen zentralen Versorgungsbereich. Unter der 
Bedingung, dass es sich um ein Gebiet han-
delt, das im Siedlungszusammenhang inte-
griert ist, ausreichend Kaufkraft vorhanden ist 
und keine negativen Auswirkungen auf be-
nachbarte Zentrale Versorgungsbereiche zu 
erwarten sind, kann von dieser Regelung ab-
gewichen werden. Allein ein ausreichender 
Siedlungszusammenhang kann trotz verein-
zelter Wohnungsneubauten in den letzten 5 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
3 
Jahren nicht attestiert werden. Vielmehr han-
delt es sich um ein überwiegend gewerblich 
geprägtes Gebiet, das zudem auch Betriebe 
aufweist, die der Störfallverordnung zuzurech-
nen sind. Dies macht auch eine planungs-
rechtliche Sicherung von mehr Wohnnutzung 
für die Zukunft schwierig, ohne Verdrängungs-
prozesse für das Gewerbe anzustoßen. 
 
Es wird daher weiterhin von der Aufhebung 
des Beschlusses und Neuaufstellung eines 
Bebauungsplans abgesehen. 
 
Sachstand 30.09.2022 
Die städtebauliche Situation hat sich nach wie 
vor nicht wesentlich geändert, so dass es zu 
keiner abweichenden Haltung kommt. 
 
Sachstand 18.07.2024 
2023 wurde die Fortschreibung des Einzel-
handels- und Zentrenkonzepts vom Rat der 
Stadt Köln beschlossen. Hierbei gab es in die-
sem Bereich keine veränderten Aussagen zu 
den Zentralen Versorgungsbereichen. Die 
städtebauliche Situation hat sich somit nach 
wie vor nicht wesentlich geändert, so dass es 
zu keiner abweichenden Haltung kommt.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
4 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
08.03.2010 8.2.1 
 
5-2010 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Einführung sportmo-
torischer Tests an 
Grundschulen! 
AN/0327/2010 
Die Bezirksvertretung Mülheim regt bei der Schulauf-
sichtsbehörde die Einführung von sportmotorischen Tests 
in allen Grundschulen (Klasse 2 und 4) des Stadtbezirks 
an. 
40 Wei-
terlei-
tung an 
Schul-
aufsicht 
Schulträger ist nicht zuständig, der Be-
schluss wurde der Schulaufsicht zur Kennt-
nis gesandt, eine Stellungnahme wurde von 
dort nie abgegeben. 
Die Verwaltung bittet darum, den Beschluss 
von der Liste zu nehmen. 
 
1  
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
05.07.2010 8.1.2 
 
10-2010 
Antrag der SPD-
Fraktion 
 
Verkehrssicherheit 
auf der Verlänge-
rung der Elias-Gut-
Straße 
AN/1225/2010 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die zuständige 
Fachverwaltung die Verlängerung der Elias-Gut-Straße 
umgehend verkehrstechnisch so zu verbessern, dass 
Fußgänger und besonders Radfahrer die besagte Verlän-
gerung gefahrlos benutzen können. 
67 Es liegt kein Sachstand vor. 
 
3  
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
13.09.2010 8.1.1 
 
12-2010 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Zukunft der Holwei-
der Heide 
AN/1481/2010 
Die Verwaltung wird gebeten, zukünftige Planungen für 
die beiden verbliebenen Teilstücke der Holweider Heide 
(West: zwischen Honschaftsstraße und Buschfeldstraße / 
Ost: zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Adalbert-
Stifter-Straße) vorzustellen. 
67  
Mit Mail vom 01.10.2024 wurde das Pflege-
konzept zur Holweider Brache verschickt. 
Dieses kann jederzeit bei Herrn Schultheis 
angefragt werden 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
5 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
04.10.2010 8.1.6 
 
15-2010 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen 
 
Einrichtung einer 
barrierefreien öffent-
lichen Toilette am 
Mülheimer Bahnhof 
AN/1737/2010 
Die Verwaltung wird in Abstimmung mit der KVB und DB 
beauftragt, zu prüfen, im oder am Mülheimer Bahnhof 
(auch im nahen Umfeld) eine barrierefreie öffentliche Toi-
lette einzurichten. 
23 Der ursprünglich avisierte Standort Ecke 
Frankfurter Straße/Montanusstraße gegen-
über dem Bahnhof konnte u.a. aus städte-
baulichen Gründen nicht realisiert werden. 
Eine andere städtische Fläche, die für die Er-
richtung einer City-WC Anlage in Frage 
kommt, konnte bisher nicht gefunden wer-
den. 
Unabhängig davon besteht nach wie vor die 
Gefahr des Missbrauchs durch die Drogen-
szene am Wiener Platz, wie bereits in der 
Anlage Krebsgasse geschehen. 
 
Somit bleibt der Standort weiterhin in der 
Standortliste für den Stadtbezirk Mühlheim, 
kann aber aktuell nicht verfolgt werden. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
6 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
21.02.2011 8.1.2 
 
4-2011 
Antrag der CDU-
Fraktion 
 
Einzelhandelskon-
zept: Umsetzung 
von Einzelmaßnah-
men für die Dellbrü-
cker Hauptstraße 
AN/0296/2011 
Die Bezirksvertretung Mülheim begrüßt die Vorschläge 
des im Entwurf vorliegenden Einzelhandels- und Zentren-
konzeptes für die Dellbrücker Hauptstraße und erkennt 
ihre Bedeutung als Einkaufsstraße an. 
Um dieses Einzelhandelszentrum zu stärken und attraktiv 
zu halten, beschließt die Bezirksvertretung folgende 
Maßnahmen: 
1. In Zusammenarbeit mit der Immobilieneigentümer 
Gemeinschaft der Dellbrücker Hauptstraße (IEG) und 
unter Einbindung der Interessengemeinschaft (IG) 
Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße legt die Verwaltung ein 
Konzept für die geplante Erneuerung der 
Straßenbeleuchtung auf der Dellbrücker Hauptstraße vor. 
Hierbei sind die Vorstellungen der IEG und ihr Angebot, 
sich an Mehrkosten zu beteiligen, zu berücksichtigen. 
2. In Zusammenarbeit mit der SBK gGmbH prüft die 
Verwaltung, wie der Platz vor dem Seniorenheim auf der 
Dellbrücker Hauptstraße aufgewertet (neue Bänke und 
Mülleimer, Pflege der Grünanlagen) und offener gestaltet 
werden kann. 
3. Die Bezirksvertretung Mülheim bekräftigt ihren 
Beschluss vom 3. November 2008 und beauftragt die 
Verwaltung, den Alleecharakter der Straße zu stärken, 
indem neue Baumscheiben auf der Dellbrücker 
Hauptstraße zwischen Bergisch Gladbacher Straße und 
Erikastraße angelegt werden. 
4. Der Dezernent für Bauen und Verkehr lässt Vorschläge 
für die zukünftige verkehrliche Gestaltung der Dellbrücker 
Hauptstraße erarbeiten – möglicherweise durch die 
Vergabe von entsprechenden Diplomarbeiten. Einzube-
ziehen sind hier die Ergebnisse der Verkehrsflussanalyse 
für Dellbrück und den Stadtbezirk Mülheim (Beschluss 
15 Die Maßnahme wurde in Kooperation und 
unter finanzieller Beteiligung der IEG Dellbrü-
cker Hauptstraße umgesetzt. 
 
Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 liegt 15 
kein neuer Sachstand vor. 
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
Sachstand von 66 (Stand 01.04.2020) zur 
Verkehrsflussanalyse für den Stadtteil Köln-
Dellbrück (Antrag der CDU-Fraktion, Sitzung 
am 08.03.2010, TOP 8.1.1) 
Sachstände: 
 
2015: Sachstände  zu den Punkten a) und b) 
sind der ausführlichen Mitteilung zur Sitzung 
BV 9 am 27.04.2015, TOP 10.2.2, Sessionnr: 
0503/2015 zu entnehmen. Darüber hinaus 
ergibt sich hierzu kein neuer Sachstand. 
 
Der Sachstand zu Punkt b): 
 
Mit der Vorbereitung der Umsetzung des Be-
schlusses der Bezirksvertretung Mülheim 
„Umgestaltung der Dellbrücker Haupt-
straße“ TOP 9.1.2 aus der Sitzung am 
08.06.2015 wird voraussichtlich im Herbst 
2015 begonnen. 
2011 - 2013: Erste Gespräche wurden hin-
sichtlich der Verkehrsproblematik im Bereich 
des rechtsrheinischen Kölner Nordens zwi-
schen der Stadtverwaltung der Stadt Köln 
und Bergisch Gladbach geführt. 
 
 
1+4
=1 
 
2+3
=3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
7 
der BV Mülheim vom 8. März 2010). Berücksichtigt wer-
den soll, dass auf der Dellbrücker Hauptstraße möglichst 
kein Park-, Halte- und Rangierraum verloren geht und 
dass die Straße ohne neue Hindernisse für Bürgerinnen, 
Bürger und Geschäftsleute wie gewohnt weiterhin befah-
ren und genutzt werden kann und dennoch Verkehrsfluss 
und Aufenthaltsqualität verbessert werden. 
Sachstand 30.09.2022 
Zu den beiden Anfragen zum Thema Einzel-
handel (Am Donewald und Dellbrück) gibt es 
keine neuen Sachstände. Die Aufträge sind 
u.E. auch schon abgearbeitet und ausrei-
chend beantwortet. Die Maßnahme „Stra-
ßenbeleuchtung“ in Dellbrück wurde ca. 
2012 umgesetzt. Am Donewald haben wir 
derzeit keinen Pack-an Nahversorgung um-
zusetzen, wir haben das Thema jedoch wei-
terhin auf dem Schirm und rücken den 
Standort bei potenziellen Betreibern immer 
wieder in den Fokus. Daher bitte Seitens 
Verwaltung (15) als erledigt notieren. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.05.2011 8.1.1 
 
5-2011 
Antrag FDP-Fraktion 
 
Gedenktafel an der 
Mülheimer Hafen-
mauer 
AN/0870/2011 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung zu 
veranlassen, dass die 1902 von der Stadt Mülheim er-
richtete Gedenktafel an der Einfahrt des Mülheimer Ha-
fens erhalten bleibt, unter Denkmalschutz gestellt und in 
die Erweiterung des Rheinboulevards integriert wird 
BR Köln Es liegt kein neuer Sachstand vor 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
12.03.2012 8.1.2 
 
6-2012 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen  
Carlswerkstr. 
AN/0256/2012 
Die BV-Mülheim beschließt die Wiederherstellung des Al-
leecharakters der Carlswerkstr. 
67 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Nach Prüfung von historischen Luftbildern ist 
der Baumbestand in der Carlswerkstraße in 
den 30er Jahren des vorherigen Jahrhunderts 
gepflanzt worden. Der Bepflanzungszustand 
hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht we-
sentlich geändert. Das heißt, dort wo heute 
kein Straßenbaumbestand vorhanden ist, war 
auch in der Vergangenheit keiner.  
 
Nächste Schritte: 
Die Carlswerkstraße wird im Rahmen des 
Straßenbaumkonzept Mühlheim auf die Mög-
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
8 
lichkeit von Neupflanzungen geprüft. Zu be-
achten ist hierbei, dass ein Teil der Parkplätze 
im nördlichen Teil der Carlswerkstraße bzw. 
im weiteren Verlauf der Schanzenstraße, sich 
in Privatbesitz befinden.  
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat.  
07.05.2012 8.1.5 
 
13-2012 
Antrag der Fraktion 
Bündnis90/DieGrü-
nen  
Naherholungsgebe-
biet Dünnwald 
AN/0576/2012 
Die Bezirksvertretung Mülheim fordert die Verwaltung 
auf, die Hauptwege im Naherholungsgebiet Dünnwald mit 
Zielen wie Bergisch Gladbach, Schlebusch, Hornpott, 
Wildpark / Schwimmbad, Höhenfelder Seen, Dünnwald 
Kloster, Altenberger Dom etc. auszuschildern. 
67 Das Naherholungsgebiet Dünnwalder Wald 
verfügt inzwischen über eine informationsrei-
che Beschilderung. So wurden in den letzten 
8 Jahren an den Haupteingängen Tafeln mit 
Kartographie aufgestellt, die auf die Ausflugs-
ziele und Attraktionen hinweisen. Außerdem 
wurde auch die Beschilderung innerhalb des 
Waldgebietes zum Teil mit künstlerisch gestal-
teten Hinweisschildern aus Holz ergänzt. Die 
Beschilderung wurde in Zusammenarbeit mit 
dem „Förderverein Dünnwalder Wald und 
Wildpark e.V.“ erarbeitet und auch umgesetzt. 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
9 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
08.07.2013 8.1.4 
 
10-2013 
Antrag der SPD-
Fraktion  
Situation der Hunde-
freilaufflächen in Hö-
henhaus und Dünn-
wald 
AN/0818/2013 
In den Stadtteilen Höhenhaus und Dünnwald gibt es 
keine Möglichkeit für Hundebesitzer ihren Tieren einen 
artgerechten Auslauf zu bieten. Die Verwaltung wird da-
her gebeten eine Hundefreilauffläche in den betroffenen 
Stadtteilen einzurichten. 
67 In Höhenhaus besteht eine Hundefreilauf-
wiese in der Grünanlage am Donauweg sowie 
in der nahegelegenen Fläche am Kalkweg in 
Dellbrück. 
In Dünnwald wurden durch Prüfung keine ge-
eignete Fläche im Siedlungsbereich identifi-
ziert, was jedoch durch die unmittelbare Nähe 
zum Forstgebiet „Dünnwalder Wald“ kompen-
siert wird. 
Nächste Schritte: 
Keine weiteren Schritte geplant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht vorgesehen. 
 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.09.2013 8.1.4 
 
18-2013 
Antrag der CDU-
Fraktion  
Umgestaltung und 
Aufwertung des 
Dellbrücker Markt-
platzes 
AN/1027/2013 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die 
Verwaltung, den Marktplatz und die umliegenden 
Baumscheiben in Köln-Dellbrück zu reinigen und 
das umliegende Grün zu pflegen. 
2. Ferner bittet die Bezirksvertretung die Verwal-
tung, zu prüfen, welche Umgestaltungsmöglich-
keiten am Dellbrücker Marktplatz realisiert wer-
den können. Berücksichtig werden sollen hierbei 
einerseits der ungenutzte und verfallene Mittel-
streifen (Trennung zwischen Asphalt- und Schot-
terplatz), der neu geordnet bzw. gestaltet und 
möglicherweise für einen der beiden anderen 
Teile des Marktplatzes nutzbar gemacht werden 
67 Siehe 19-2013 
 
Sachstand Juli 2024: 
 
Der Baubeginn ist für Sommer 2025 vorges-
hen. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
10 
kann. Andererseits prüft die Verwaltung, wie und 
unter welchen Bedingungen der Schotterplatz as-
phaltiert werden kann. 
3. Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung ver-
schiedene realisierbare Möglichkeiten zur Umge-
staltung und Aufwertung des Dellbrücker Markt-
platzes zur Beschlussfassung vor. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
16.09.2013 8.1.5 
 
19-2013 
Antrag der SPD-
Fraktion  
Ergänzungsantrag 
zum Antrag der 
CDU-Fraktion bzgl. 
Umgestaltung und 
Aufwertung Dellbrü-
cker Marktplatz 
AN/1086/2013 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, die Pflegeaufwendungen für den Dellbrücker Markt-
platz und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet zu 
erhöhen und der BV Mülheim hierüber Rechenschaft ab-
zulegen. 
2. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, unter Berücksichtigung der den Marktplatz flankie-
renden Geschäftsnutzungen Vorschläge für eine Verbes-
serung der Aufenthaltsmöglichkeiten im Bereich des Dell-
brücker Markts zu unterbreiten. In diesem Zusammen-
hang ist darzulegen, - wie die Randbereiche des Platzes 
vor den Geschäftshäusern und der Gaststätte attraktiver 
gestaltet, - die Anordnung der Parkplätze optimiert und - 
die zentrale Platzfläche unter Berücksichtigung der 
Marktnutzung mit zusätzlichen Baumpflanzungen sowie 
einer einheitlichen Oberflächenbefestigung versehen 
werden kann. Weiterhin erwartet die BV Mülheim Hin-
weise der Verwaltung, wie bzw. aus welchen Haushaltsti-
teln sich diese Veränderungen ggfs. finanzieren lassen. 
3. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwal-
tung, darzulegen, unter welchen rechtlichen Vorausset-
zungen bezüglich des Bau-, des Landschafts- und des 
Immissionsschutzrechts sich eine bauliche Fassung des 
Dellbrücker Marktplatzes, wie im Entwurf der Integrierten 
Raumanalyse skizziert, realisieren lässt. Es soll ferner 
dargelegt werden, welche Teilflächen des Marktplatzes 
bzw. der angrenzenden Grünbereiche ggfs. einer Bebau-
ung zugeführt werden könnten. 
66 Zu 1 liegt kein neuer Sachstand vor 
Zu 2+3: 
Die hier im Beschluss aufgeführten Punkte 
wurden überwiegend im Beschluss vom 
24.11.2015 „über Maßnahmen zur Aufwertung 
von zentralen Plätzen in den Stadtbezirken 
Chorweiler, Porz und Mülheim“ (1982/2015) 
berücksichtigt. Darin wurde der Planungspro-
zess auf Grundlage von Ideenskizzen zur Auf-
wertung des Dellbrücker Marktplatzes ange-
stoßen und die Verwaltung aufgefordert eine 
Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. 
Diese fand am 25.01.2016 stand. Die Ergeb-
nisse flossen in die Erarbeitung eines Kon-
zeptes ein, das Grundlage des Planungsbe-
schlusses vom 05.12.2016 zur Ausarbeitung 
des Umgestaltungskonzeptes war 
(3619/2016). Dabei wurde die Verwaltung 
auch beauftragt, die Ausbauplanung in die 
Wege zu leiten.  
Die Entwurfsplanung wurde der Bezirksvertre-
tung am 14.06.2021 vorgelegt, der Baube-
schluss soll im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt 
werden. 
 
Sachstand Juli 2024: 
Der Baubeginn ist für Sommer 2025  
vorgeshen. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
11 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
22.09.2014 8.1.1 
 
13-2014 
gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/DieGrü-
nen  
Thurner Hof 
AN/1022/2014 
Der Thurner Hof soll nach Abschluss seiner aufwändigen 
und langwierigen baulichen Sanierung uneingeschränkt 
den Bürgern zur Nutzung für Zwecke der Bildung, der 
Kultur und der Begegnung zur Verfügung stehen. Hierfür 
soll ein sozialräumliches Nutzungskonzept erarbeitet wer-
den, das die Nutzung auf Angebote der Bildung, der kul-
turellen und sozialen Arbeit sowie für örtliche Vereinszwe-
cke beschränkt. 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung, ei-
nen Sachstandsbericht zum Thurner Hof vorzulegen. 
23, 505 Die Fertigstellung ist für das Jahr 2020 vorge-
sehen. Das Nutzungskonzept steht noch aus 
und wird der Bezirksvertretung Mülheim mit-
geteilt. 
 
Mitteilung 2409/2021 
Die Sanierungsarbeiten im Thurner Hof über 
das Programm „Win-Win für Köln“ sind bereits 
seit eini-ger Zeit abgeschlossen. Zuletzt fehlt 
nun noch die Aufschaltung der Brandmelde-
anlage, die eine Ab-stimmung zwischen den 
Leitungsträgern voraussetzt. Die Abstimmun-
gen finden zurzeit statt. Im An-schluss an die 
Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage durch 
die beauftragte Firma kann die Verwal-tung 
schließlich die Endabnahmen der baulichen 
Arbeiten terminieren.  
Die Arbeitsmarktförderung wird das Gebäude 
kurzfristig nach den Abnahmen zur weiteren 
Nutzung an eine objektverwaltende Dienst-
stelle übergeben. Hierzu finden aktuell Ab-
stimmungsgespräche zwi-schen den Dienst-
stellen und den zukünftigen möglichen Nut-
zern statt (VHS, Bürgerverein, Heimat-verein, 
Biogarten).  
Nach derzeitigem Stand ist mit der Übergabe 
im Spätsommer/Herbst 2021 zu rechnen  
 
Nach Übergabe an eine objektverwaltende 
Dienststelle möchte die VHS Köln das Herren-
haus des Thurner Hofes grundsätzlich gerne 
wieder als Unterrichtsort nutzen.  
Insbesondere Umweltbildung und Veranstal-
tungen zum Thema „Nachhaltigkeit“ könnten 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
12 
hier angebo-ten werden, zumal der VHS-Bio-
garten sich seit mehr als 30 Jahren auf dem 
Gelände befindet. Praxis und Theorie könnten 
so wieder miteinander verknüpft werden.  
Die VHS hat einen ersten Entwurf für ein in-
haltliches Konzept erarbeitet. Die Flächen im 
Erdgeschoss des Gebäudes sind als Unter-
richtsräume geeignet 
 
 Die verschiedenen Vereine wurden in das 
Nutzungskonzept der VHS aufgenommen.  
Zum Beispiel sind der Arbeitskreis VHS-Bio-
garten sowie der Verein der Freunde und För-
derer des 2  
 
VHS-Biogartens e.V. seit jeher eng mit der 
Volkshochschule Köln verbunden. Unter dem 
Wegfall der VHS-Unterrichtsflächen im Her-
renhaus des Thurner Hofes hat insbesondere 
die theoretisch-inhaltliche Arbeit des Arbeits-
kreises VHS-Biogarten gelitten. Der inzwi-
schen vornehmlich praktische Ansatz des Ar-
beitskreises soll fortan wieder um theoretisch-
inhaltliche Angebote vor Ort erweitert werden. 
Insgesamt soll im Thurner Hof ein „naturnahes 
Bildungszentrum“ für die Dellbrücker Bür-
ger*innen entstehen 
Die VHS als Anbieter von Weiterbildung plant 
keine eigene Verwendung und schließt es 
aus, als Vermieter für Dritte aufzutreten.  
Die Hinweise der VHS, die Wohnung an Per-
sonen mit einer ideellen Nähe zum Themen-
spektrum Umweltbildung/Nachhaltigkeit zu 
vermieten, und/oder entsprechend der An-
frage i.S. einer Hausmeis-tertätigkeit zu ver-
mieten, wird die Verwaltung im Rahmen der

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
13 
weiteren Objektverwaltung prüfen und hierzu 
abschließend entscheiden. 
 
Sachstand 02.01.2025 
23 nimmt sich der seit Jahren verfahrenen Situ-
ation. Sobald es Substanzielles zu berichten 
gibt, werden wir die BV informieren 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
01.12.2014 8.1.2 
 
23-2014 
gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen  
Umgestaltung Dell-
brücker Marktplatz 
"An der Kemper-
wiese" 
AN/1601/2014 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
Eine Planung zur Sanierung, Neugestaltung und Begrü-
nung des Parkplatzes/Marktplatzes "An der Kemper-
wiese" in Köln-Dellbrück unter besonderer Beachtung der 
nachfolgend genannten Schwerpunkte vorzulegen. Die 
erforderliche Mittel sollen aus dem Programm  „Aufwer-
tung städtischer Plätze in den Stadtbezirken“ genutzt 
werden. 
Generelle Zielsetzung soll sein, nicht nur den Platz für die 
bestehenden Funktionen zu erhalten, sondern auch mehr 
Aufenthaltsqualität zu verleihen, um so einen wahrnehm-
baren zentralen Platz mit Elementen zum Verweilen und 
zum Gespräch in Dellbrück zu schaffen. 
• Zunächst ist der gesamte Platz zu entrümpeln, 
alte Mauerreste, nicht mehr nutzbare Fahrrad-
ständer und – sofern rechtlich möglich – die vor-
handene Litfaßsäule zu entfernen, Erd-Asphalt-
verwerfungen sowie Unkraut sind zu beseitigen 
und Poller zu begradigen (sofern sie weiterhin 
benötigt werden). Desweiteren soll die Platzober-
fläche neu ausgeführt werden. Sowohl die bisher 
befestigte Platzfläche als auch die bisher unbe-
festigte Fläche sollen mit einem geeigneten Ver-
bundpflaster belegt werden, das den Anforderun-
gen an versickerungsfähige Verkehrsflächen ge-
nügt. 
 Die hier im Beschluss aufgeführten Punkte 
wurden überwiegend im Beschluss vom 
24.11.2015 „über Maßnahmen zur Aufwertung 
von zentralen Plätzen in den Stadtbezirken 
Chorweiler, Porz und Mülheim“ (1982/2015) 
berücksichtigt. Darin wurde der Planungspro-
zess auf Grundlage von Ideenskizzen zur Auf-
wertung des Dellbrücker Marktplatzes ange-
stoßen und die Verwaltung aufgefordert eine 
Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. 
Diese fand am 25.01.2016 stand. Die Ergeb-
nisse flossen in die Erarbeitung eines Kon-
zeptes ein, das Grundlage des Planungsbe-
schlusses vom 05.12.2016 zur Ausarbeitung 
des Umgestaltungskonzeptes war 
(3619/2016). Dabei wurde die Verwaltung 
auch beauftragt, die Ausbauplanung in die 
Wege zu leiten. 
 
Die Entwurfsplanung wurde der Bezirksvertre-
tung am 14.06.2021 vorgelegt, der Baube-
schluss soll im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt 
werden. 
 
Sachstand Juli 2024: 
 
Der Baubeginn ist für Sommer 2025 vor-
geshen. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
14 
• Südöstlich zwischen Parkplatz und dem Kemper-
bach ist der verwahrloste Grünbereich auszulich-
ten und der Bachlauf zugänglich und sichtbar zu 
machen (alle Bäume sollten dabei erhalten blei-
ben). 
• Südwestlich ist die Stichstraße als Mischver-
kehrsfläche zu gestalten. Die Zufahrt zu den Ga-
ragen sollte zum einen von der Kemperwiese 
und zum anderen über den Parkplatz und den 
ehemaligen Wendehammer erfolgen. Der mittlere 
Bereich sollte nicht mehr befahrbar sein und der 
Erweiterung der Außengastronomie dienen. Be-
strebungen der Anlieger, weitere – ggfs. tempo-
räre – Außengastronomie zu betreiben, sollen in 
die Überlegungen einbezogen werden, so dass 
eine künftige dauerhafte Entwicklung hin zu ei-
nem zentralen Platz in Dellbrück möglich ist. 
• Die der bisherigen Stichstraße gegenüberlie-
gende Seite ist durch Rücknahme einer Parkzeile 
grün zu gestalten. Als Ausgleich hierfür soll die 
Trennfläche zwischen befestigtem und unbefes-
tigtem Teil des Parkplatzes, welche aktuell ca. 
4m beträgt und aufgrund überkommener Gestal-
tung nicht nutzbar ist, aufgelöst werden. Den Be-
langen der Marktbetreiber soll hierbei Rechnung 
getragen werden. 
• Westlich im Eckbereich gegenüber der Post 
sollte ein Aufenthaltsbereich als gepflastertes 
Rondell entstehen. Unter einem großkronigen 
Baum (z.B. Kastanie) sind Bänke, Papierkörbe 
und möglicherweise eine Infotafel der örtlichen 
Vereine zu installieren. 
• Parallel zur Straße, An der Kemperwiese, ist die 
Verbindung zwischen Hauptstraße und der freien 
Landschaft attraktiv als straßenbegleitende Grün-
verbindung mit Bürgersteig von ca. 6,50 m zu ge-
stalten. Die Baumreihe auf der Parkplatzseite

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
15 
könnte durch spiegelbildlich angelegte Bäume 
auf der gegenüberliegenden Seite zu einer Allee 
entwickelt werden. Die Straßenbreite „An der 
Kemperwiese“ soll dabei erhalten bleiben. 
• Neue Hecken im gesamten Bereich der Straßen-
randbegrünung sollten die teilweise beschädigten 
Poller sowie Findlinge als Abgrenzungselement 
in ihrer Funktion ersetzen und  insgesamt den 
Platz abschirmend gepflanzt werden. Die Ergän-
zung durch Bänke soll so geplant werden, dass 
einerseits in Verbindung mit dem Grün anspre-
chende Aufenthaltsorte entstehen, andererseits 
der Marktbetrieb nicht beeinträchtigt wird. 
• Die Anordnung der Parkplätze ist zu überprüfen 
mit dem Ziel, insgesamt die bisherige Anzahl an 
Parkplätzen zu erhalten, ggf. auch mehr Stell-
plätze zu gewinnen, insbesondere im bisher nicht 
befestigten Bereich. 
• Alle bisherigen Nutzungen d.h., Markt, Zeltveran-
staltung der UHU's, Jugend-Truck-Stellfläche und 
die REWE -Rangiereinfahrt zum Parkplatz müs-
sen weiter möglich bleiben. 
Die von der Verwaltung erstellte Konzeption soll in einer 
Bürgerveranstaltung vorgestellt werden, um die Einzel-
maßnahmen darzustellen und ggfs. Anliegen der Bür-
ger/Innen nach Möglichkeit einbeziehen zu können.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
16 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
09.10.2017 8.1.6 
 
13-2017 
Antrag des EMT 
Torsten Tücks: Kos-
tenfreier WLAN-Hot-
spot im Bereich des 
Bahnhofes Köln-
Mülheim 
AN/1375/2017 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich 
des Bahnhofs Mülheim und der dazugehörigen Stadt-
bahnstation, die Einrichtung eines freien WLAN-Zugangs-
punktes möglich und eine Installation sinnvoll ist. 
DB 
 
Es liegt kein neuer Sachstand vor 
 
Sachstand 30.09.2021 
 
Auch die DB sieht das Potential und die Not-
wendigkeit des WLAN-Ausbaus für diesen 
Standort. 
 
Stand heute kann gesagt werden, dass die 
DB bereits in Planung einer WLAN-Infrastruk-
tur für diesen Bahnhof ist. 
Voraussichtlich Anfang 2022 werden wir mit 
der Realisierung starten. 
 
Es besteht außerdem die Möglichkeit dieses 
Jahr noch einen Vorlaufbetrieb in Köln-Mül-
heim zu starten, allerdings ist dies noch unge-
wiss. 
 
Sachstand 30.11.2022  
 
Aktuell gibt es noch kein neues Zeitfenster zu 
dem der Bahnhof Köln-Mülheim mit WLAN 
ausgerüstet wird. Das ursprüngliche Zeitfens-
ter hat sich aufgrund der weltweiten Entwick-
lungen entsprechend verschoben. Sofern eine 
belastbare Terminschiene vorliegt werden wir 
Sie informieren. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
17 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
22.01.2018 8.1.1 
 
1-2018 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen und der SPD-
Fraktion: Wiederher-
stellung der Brücke 
über den Mutzbach 
in den ursprüngli-
chen Zustand (Brü-
ckenmauer statt 
Leitplanke) 
AN/0022/2018 
Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Brücke über 
den  Mutzbach am Dünnwalder Mauspfad in Höhe der 
Straße „An der Walkmühle“ wieder in den ursprünglichen 
Zustand (Brückenmauer statt Leitplanke) versetzt wird. 
69 Laut Mitteilung 69 vom 30.04.2024 Zustän-
digkeit von Straßen NRW. Beschluss 
wurde dorthin übersandt. 
 
Straßen NRW teilt am 11.03.25 folgendes 
mit: 
 
Der von Ihnen benannte Beschluss ist nicht 
umsetzbar. Hier stehen vor allem sicherheits-
technische Aspekte dagegen. 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
17.09.2018 8.1.3 
 
16-2018 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion 
und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen zur Innenbe-
bauung zwischen 
Berliner Straße, Tie-
fenthalstraße, Ha-
cketäuerstraße und 
Von-Sparr-Straße 
AN/1329/2018 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, dass die ge-
plante Innenbebauung im Bereich der Berliner Straße, 
Tiefenthalstraße, Hacketäuerstraße und Von-Sparr-
Straße dem sozialen und privaten Wohnungsbau zugute-
kommen soll. Alle Ämter und Behörden wirken darauf hin, 
dass die Vermietung nur an Mieterinnen und Mieter mit 
Wohnberechtigungsschein (WBS) erfolgt. Eine aus-
schließliche oder überwiegende Unterbringung von ande-
ren Gruppen soll nicht erfolgen. Anreize hierzu sind zu 
vermeiden. 
Die Bezirksvertretung Mülheim würde es begrüßen, wenn 
an dieser Stelle keine Wohnverdichtung erfolgt. Wenn 
doch, dann nur in sozialverträglichem Maße. 
 
Der Sachstand ist völlig veraltet. Mittlerweile 
scheinen vor Ort bereits Menschen zu leben. Die Verwal-
tung wird beauftragt, einen aktuellen Sachstand darzule-
gen. 
 
56 Sachstand 2020: 
Eine Erledigung des Beschlusses kann noch 
nicht herbeigeführt werden. Die Verwaltung 
befindet sich weiterhin im Austausch mit dem 
Investor zum Bauvorhaben. Der Investor teilte 
zuletzt mit, an dem Standort Berliner Str./Tie-
fentalstraße freifinanzierten Wohnungsbau zu 
planen. Ob bereits eine Baugenehmigung da-
für vorliegt, ist nicht bekannt. Eine Fertigstel-
lung kann voraussichtlich für 2022 angenom-
men werden, vorbehaltlich der aktuellen Pan-
demie-Dynamik. 
Sollte der Investor der Stadt Köln ein prüffähi-
ges Angebot zur Anmietung des geplanten 
Objektes unterbreiten, wird die Verwaltung 
sich damit im Rahmen der Bedarfsplanung 
auseinandersetzen. In die Prüfung werden ne-
ben dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit auch 
die örtlichen Gegebenheiten einfließen. Be-
sondere Beachtung bei der Standortauswahl 
finden darüber hinaus die bereits vorhandene 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
18 
soziale Infrastruktur und die Verkehrsinfra-
struktur sowie die Sozialstruktur des Standor-
tes. Das nachbarschaftliche Umfeld wird da-
bei ebenso in den Blick genommen wie die 
Anbindung an bestehende Unterstützungs- 
und Ehrenamtsstrukturen. Der Beschluss der 
Bezirksvertretung Mülheim findet insoweit im 
Prüfprozess Berücksichtigung.  
Das Amt für Wohnungswesen übernimmt mit 
seinem Konzept zur sozialintegrativen Bele-
gung eine wichtige Steuerungsfunktion zum 
Erhalt des sozialen Friedens innerhalb der 
Stadtgesellschaft. Ohne die Möglichkeit der 
Neuanmietung von Objekten verbliebe die 
Wohnungsvergabe in der Entscheidungs- und 
Steuerungsbefugnis des Investors, für den 
verständlicherweise betriebswirtschaftliche 
Belange höher priorisiert sind als die soziale 
Verantwortung für erhaltenswürdige Veedel-
strukturen oder die Versorgung sozial benach-
teiligter Wohnungsuchender. 
Eine abschließende Erledigung ist noch nicht 
möglich. 
Sachstand 30.09.2021 
Das Neubauprojekt „Wohnquartier Mülheimer 
Höfe“ auf dem Gelände der ehemaligen Ha-
cketäuer-Kaserne sieht drei Mehrfamilienhäu-
ser mit insgesamt 52 Wohneinheiten vor. Ei-
nes der Mehrfamilienhäuser mit 13 Wohnein-
heiten an der Tiefenthalstraße soll nach der-
zeitiger Planung öffentlich-gefördert gebaut 
werden. Eine Anmietung dieses Objekts durch 
die Stadt Köln wird erwogen, so dass hier 
eine Vermietung von Wohnungen an Perso-
nen mit Wohnberechtigungsschein erfolgen 
könnte. Die beiden anderen Mehrfamilienhäu-

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
19 
ser an der Berliner Straße werden frei finan-
ziert gebaut und privat vermietet werden. Die 
Investition lässt sich ansonsten für den Eigen-
tümer nicht wirtschaftlich darstellen. Die Bau-
genehmigungen für den Abriss und Neubau 
liegen vor. Eine Fertigstellung der drei Einfa-
milienhäuser wird nach derzeitiger Planung 
für das erste Quartal 2023 erwartet.  
Dieser Beschluss ist somit nur teilweise um-
gesetzt worden. 
Sachstand 30.06.2022: 
Mit Vorlage 0204/2022 hat die Verwaltung die 
Genehmigung der Anmietung einer noch zu 
errichtenden, frei finanzierten Wohnimmobilie 
in der Tiefentalstraße 13 in Köln-Mülheim zur 
Unterbringung von Wohnungslosen beantragt. 
Diese Anmietvorlage wurde vor der Ratssit-
zung am 20.06.2022 endgültig zurückgezo-
gen, da dem Bauherrn doch noch die Möglich-
keit einer öffentlichen Förderung in Aussicht 
gestellt wurde. Es wurde ein entsprechender 
Antrag auf öffentliche Förderung beim Amt für 
Wohnungswesen gestellt.  Im Falle der Fertig-
stellung der Immobilie prüft das Amt für Woh-
nungswesen eine Anmietung der kompletten 
Wohnanlage mit 52 Wohneinheiten, so dass 
bei einer Anmietung bezüglich des öffentlich 
geförderten Wohnungsbaus eine sogenannte 
Drittelbelegung (an Wohnungssuchende mit 
Wohnberechtigungsschein aus dem umge-
benden Stadtteil, an dringend Wohnungssu-
chende mit Zugangsbeschränkungen zum 
Wohnungsmarkt sowie an Kölner Wohnungs-
lose und Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus, 
die bisher in Einrichtungen des Amtes für 
Wohnungswesen lebten) erfolgt. Über die wei-
tere Entwicklung wird berichtet.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
20 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
10.12.2018 8.1.5 
 
25-2018 
Antrag der CDU-
Fraktion: Einrichtung 
eines Bouleplatzes 
und Aufstellung von 
Trimm-Dich-Geräten 
in Köln-Dellbrück 
AN/1721/2018 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
dass diese den Wunsch der Bürgerschaft nach Einrich-
tung eines Bouleplatzes für künftige Planungen in Dell-
brück aufnimmt. Die Verwaltung prüft daneben künftig bei 
Sanierungen und Neuanlagen von Spielplätzen die Einfü-
gung von Trimm-Dich-Geräten, die generationenübergrei-
fend genutzt werden können. 
67 Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung 
hat im Rahmen der Überarbeitung des Bewe-
gungskonzeptes im Kölner Grün, welches im 
Juni 2024 vom Rat beschlossen wurde, in al-
len Stadtteilen mögliche Standorte für Bewe-
gungsstationen überprüft. Alle Kriterien und 
das ge-samte Konzept kann im Ratsinformati-
onssystem in der Vorlage 0968/2024 eingese-
hen wer-den. In der Stellungnahme 
2140/2024 zum Ratsbeschluss wurde bereits 
begründet, weshalb in Dellbrück keine Bewe-
gungsstation verortet wurde: 
„Insbesondere in den Stadtteilen Dünnwald 
und Dellbrück sind keine Standorte angesie-
delt, da dort alle Grünflächen zu Landschafts-
schutzgebieten gehören. In Dellbrück sind die 
Grünflächen sogar teilweise Naturschutzge-
biete.“ 
Die vorstehende Erklärung gilt ebenso für 
Bouleplätze. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
21 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand Kat. 
08.07.2019 8.1.9 
 
17-2019 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion, 
CDU-Fraktion, Frak-
tion Bündnis 90/Die 
Grünen, sowie der 
Einzelmandatsträger 
Herr Bakis (Die 
Linke) und Herr 
Tücks (FDP) 
Erhaltung des Kli-
nikstandortes Hol-
weide 
AN/1011/2019 
Die Verwaltung wird beauftragt für den städtischen Klinik-
verbund ein Sanierungskonzept zu entwickeln, dass den 
Erhalt des Klinikstandortes Holweide dauerhaft sichert. 
54 Siehe Ratsbeschluss 0551/2023 
 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH:  
Zukunftsmodell 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
22 
 
Sitzung  TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.1 
05-2020 
Offenes Baumkatas-
ter für Mülheim: 
Standorte benennen 
und Pflanzung for-
dern 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 01.03.2020 
AN/0296/2020 
Die BV-Mülheim beschließt die Einführung und Pflege ei-
nes Baumkatasters, in das alle MülheimerInnen Vor-
schläge für Standorte von Neu- und Nachpflanzungen 
einbringen können. 
In Kommunikation mit dem Grünflächenamt sollen diese 
Vorschläge regelmäßig geprüft und umgesetzt werden. 
Der BV wird über die Umsetzung regelmäßig berichtet. 
 
67 Aktueller Bearbeitungsstand 11.04.2024 
Ein neues stadtweites digitales Baumka-
taster wurde beschafft und wird bereits 
genutzt. Da es sich um ein neu entwi-
ckeltes System handelt, werden derzeit 
noch einige Fehlerbehebungen, Anpas-
sungen und Optimierungen im Austausch 
mit dem Hersteller vorgenommen, was 
noch einige Zeit in Anspruch nehmen 
wird. Im Anschluss wird es Bürger*innen 
ermöglicht werden, einige Stammdaten 
der Straßenbäume einzusehen. Dies um-
fasst neben dem Standort zum Beispiel 
auch Angaben zu Baumart, Pflanzjahr, 
Stamm- und Kronendurchmesser, Vitali-
tät. Bürger*innen werden im städtischen 
Baumkataster keine Eintragungen vor-
nehmen können. 
 
Vorschläge von Standorten zu Nach-
pflanzungen sind nicht erforderlich, da 
diese Standorte bereits vorhanden und 
auch bekannt sind, und schnellstmöglich 
ersatzgepflanzt werden. 
 
Nächste Schritte: 
Hinsichtlich neuer Straßenbaumstand-
orte wurde der gesamte Bezirk Mülheim 
untersucht. Als Ergebnis wurde im Sep-
tember 2022 das Straßenbaumkonzept 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
23 
Mülheim von der Bezirksvertretung be-
schlossen. Für 212 zusätzliche Straßen-
baumstandorte im Bezirk wird die Aus-
führungsplanung erstellt, die für jede 
Straße des Konzepts durch die Bezirks-
vertretung zu beschließen ist. 
Anregungen und Vorschläge von Bür-
ger*innen können stets über die etablier-
ten Kanäle an das Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen übermittelt wer-
den. 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.2 
06-2020 
Anwohnerinnen und 
Anwohner in Mül-
heim vor Dieselab-
gasen und Lärm 
schützen – Land-
stromanlagen am 
Rheinufer einrich-
ten! 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 02.03.2020 
AN/0302/2020 
 
Sachstand bezieht 
sich auf falsche 
Örtlichkeit (Mülhei-
mer Hafen) und 
nicht auf Mülhei-
mer Ufer 
1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung in 
Kooperation mit der RheinEnergie Stromtankstellen am 
Rheinufer im Mülheim zu errichten. Zielsetzung ist es, 
schnellstmöglich zu erreichen, dass sich dort anlegende 
Schiffe mit Landstrom versorgen können. 
 
2. Die Verwaltung wird den Verkehrsausschuss, den Aus-
schuss Umwelt und Grün sowie die Bezirksvertretung 
Mülheim zeitnah über konkrete zu realisierende Stand-
orte sowie den Zeitplan zur Umsetzung der Landstrom-
stationen informieren.  
 
3. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
den politischen Gremien eine gesamtstädtische Übersicht 
zu Kölner Schiffsanlegestellen vorzulegen. Aus der Dar-
stellung soll hervorgehen, wo noch keine Landstromanla-
gen vorhanden sind und welche konkreten Planungen 
bestehen, diese zu errichten. Zielsetzung muss es sein, 
69 Zu 1 und 2: 
 
Seitens der Verwaltung sind Landstromversor-
gungsstellen im Stadtgebiet Köln-Mülheim ge-
plant. Hier sollen in einem ersten Schritt die 
auf städtischen Grundstücken liegenden Anle-
gestellen mit Landstromanlagen ausgestattet 
werden (siehe Anlage 1). 
 
Die Verwaltung beabsichtigt hierzu für zwei 
Anlegestellen ein Angebot bei der Stadtwerke 
Köln GmbH (SWK) einzuholen und anschlie-
ßend auf dieser Grundlage einen Bedarfsfest-
stellungs- und Planungsbeschlusses fassen 
zu lassen. Mit dem Angebot wird auch ein 
möglicher Umsetzungszeitraum bei der SWK 
abgefragt.  
 
Zu 3: 
Ein Lageplan aller Anlegestellen ist in Anlage 
2 beigefügt. In Zusammenarbeit mit der SWK 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
24 
insbesondere dort, wo Anwohner*innen unmittelbar be-
troffen sind, schnellstmöglich eine Versorgung anlegen-
der Schiffe mit Landstrom sicherzustellen. 
 
und beschließt folgende Ergänzung: 
 
4. Die Landstromversorgung ist auch schnellstmöglich 
auf den Bundesschutzhafen Mülheim auszuweiten, ins-
besondere vor dem Hintergrund des Interesses der Stadt, 
das Otto-Langen-Quartier und Nachbarn zu einem Quar-
tier mit hoher Lebensqualität zu entwickeln. Der Stand 
der Verhandlungen mit der zuständigen Bundeswasser-
straßenverwaltung ist darzustellen.“ 
 
wird die Verwaltung weitere Standorte für 
Landstromversorgungsanlagen abstimmen. 
 
Bezüglich des Ausbaus der Landstromversor-
gung für die Rheinschifffahrt liegt aktuell fol-
gender Sachstand vor: 
 
Bis Ende 2020 wurden durch die SWK 16 An-
legestellen durch 15 Stromtankstellen entlang 
des Rheins an eine Landstromversorgung an-
gebunden. 
 
Im Einzelnen sind dies folgende Maßnahmen: 
 
• Vorhafen Köln Deutz (2 Anlegestellen) 
• Am Leystapel (3 Anlegestellen) 
• Frankenwerft (5 Anlegestellen) 
• Konrad-Adenauer-Ufer (4 Anlegestel-
len) 
• Kennedy-Ufer (2 Anlegestelle) 
 
Im Lageplan gemäß Anlage 3 sind die Anla-
gen mit dem Ausbaustand bis August 2020 
dargestellt. 
 
Zwei weitere Standorte am Kennedy-Ufer be-
finden sich in Planung. Ein Umsetzungszeit-
punkt steht noch nicht fest. 
 
Für die Güterschifffahrt befinden sich im 
Rheinauhafen mehrere Stromtankstellen der 
Häfen und Güterverkehr Köln AG. 
 
Zu 4: 
 
Die Verwaltung hat mit der Wasserstraßen- 
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
25 
Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen, 
dass auch die im Besitz des Bundes befindli-
chen Anlegestellen mit Landstromanlagen 
ausgestattet werden. 
 
Für den Bereich des Mülheimer Hafens liegt 
zwischenzeitlich eine erste Stellungnahme der 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung 
vor. Danach soll hier auf eine Landstromver-
sorgung aus wirtschaftlichen Gründen, u.a. 
auf Grund der hohen Kosten für eine hoch-
wassersichere Ausführung, verzichtet werden. 
Auch für den Fall der sehr selten vorkommen-
den Nutzung des Hafenbeckens als Schutz-
hafen (Sperrung der Schifffahrtsstraße wegen 
Hochwasser oder bei Havarien) soll aus wirt-
schaftlichen Gründen seitens des Bundes 
keine Landstromversorgung vorgehalten wer-
den. Andere Bereiche des Hafenbeckens sind 
an Dritte verpachtet oder müssen für die Ein- 
und Ausfahrten der Schiffe freigehalten wer-
den. Insofern sind auch in diesen Bereichen 
keine Landstromversorgungen vorgesehen. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.3 
07-2020 
Einrichtung einer 
Teilzeitstelle für den 
Verein „FEE – För-
dern & Ernten 
e.V.“ aus Köln-Hol-
weide 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion und der Fraktion 
Die Bezirksvertretung beschließt, für den Verein „FEE – 
Fördern & Ernten e.V.“ aus Köln-Holweide eine feste 
Planstelle für Soziale Arbeit im Stadtteil bevorzugt für 
Mädchen und Frauen einzurichten. 
V-3 Sachstand 2020 
In der Gesamtbetrachtung wird seitens der 
Stadtverwaltung über die bereits vorhandenen 
und wieder umzusetzenden Angebote (GWA) 
hinaus derzeit noch kein weiterer Bedarf für 
den Einsatz von Sozialarbeitern gesehen. 
Im Stadtteil Holweide sind bereits Angebote 
verfügbar und Vernetzungsstrukturen vorhan-
den. Mit der Einbindung des Stadtteils Hol-
weide in das Programm „Lebenswerte Veedel 
– Bürger- und Sozialraumorientierung in 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
26 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 02.03.2020 
AN/0303/2020 
Köln“, erhält der Stadtteil ein bewährtes Koor-
dinierungs- und Steuerungsinstrument, das 
mit den konzeptionellen Erneuerungen die 
Vernetzung vor Ort stärken wird und mit der 
zielgerichteten Ausrichtung der unterschiedli-
chen Unterstützungs- und Betreuungsressour-
cen die Wirksamkeit der Maßnahmen verbes-
sern wird.  
Im Rahmen der sozialräumlichen Betrachtung 
des Stadtteils Holweide werden im ämter- und 
dezernatsübergreifenden Planungsprozess, 
Bedarfslagen geprüft und – sofern notwendig 
– entsprechende Vorschläge zur Bedarfsde-
ckung entwickelt. Vor dem Hintergrund der 
Zielsetzungen des Programms Lebenswerte 
Veedel und der Gesamtzielsetzungen der 
Stadt muss dann unter Berücksichtigung der 
verfügbaren Ressourcen entschieden werden, 
ob und welche Veränderungen notwendig 
sind. 
 
Sachstand 2022 
Seit 01.07.2022 ist eine Teilzeitstelle über das 
Programm „Dritte Orte“ für drei Jahre finan-
ziert. 
Sachstand 2024: 
Im Rahmen der Haushaltsplanungen bleibt 
abzuwarten, ob und wie es mit dem Förder-
programm Dritte Orte insgesamt weitergeht.  
 
Das Förderprogramm dienst jedoch prinzipiell 
immer nur als Anschubfinanzierung für einen 
Dritten Ort und nicht als Anschlussfinanzie-
rung.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
27 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.4 
08-2020 
Fluglärm in Köln-
Mülheim 
Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 01.03.2020 
AN/0306/2020 
Besonders die Stadtteile Köln-Mülheim, -Buchheim und -
Buchforst sind im Bezirk Mülheim betroffen von landen-
dem Flugverkehr des Köln-Bonner Flughafens. Zur Redu-
zierung der gesundheitsschädlichen Lärmbelastung for-
dert die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung auf  
1. Zwei stationäre Messstellen im Bezirk zu instal-
lieren (eine im Mülheimer Norden, wo die Flugzeuge den 
Rhein überfliegen; die zweite im Süden des Bezirks),  
2. Die Auswertungen der Messungen vor der Som-
merpause der Bezirksvertretung vorzulegen 
3. Einen kommunalen Maßnahmenkatalog zur Flug-
lärmreduzierung zu erarbeiten,  
4. Auf die Flughafen Köln/Bonn GmbH einzuwirken, 
Lärmobergrenzen für Frachtflugzeuge einzuführen und 
besonders den Nachtflugverkehr zu reduzieren. 
Außerdem spricht sich die Bezirksvertretung Köln-Mül-
heim für ein Passagier Nachtflugverbot aus und fordert 
die Stadt Köln dazu auf, gegenüber Landes-und Bundes-
regierung hinzuwirken, dass auch ein Nachtflugverbot für 
laute Frachtflugmaschienen so schnell wie möglich um-
gesetzt wird. 
57 
 
Im Dezember 2022 wurden durch die Verwal-
tung geeignete Mess-Stellen bei der Bezirks-
vertretung angefragt. Diese wurden der Ver-
waltug mitgeteilt.  
 
23.02.2024 
Der Einrichtung einer weiteren FK/B-Lärm-
messstelle im nördlichen Bereich von Köln-
Mülheim wurde zugestimmt. Die Einrichtung 
der Messstelle wird im Frühjahr 2024 auf ei-
nem Gebäude des Genoveva Gymnasiums 
erfolgen.  
Darüber hinaus verfügt der Flughafen 
Köln/Bonn über eine mobile Messstation, die 
bei Bedarf in verschiedenen Stadtbezirken 
eingesetzt werden kann und auch eingesetzt 
wird. 
Sachstand nicht erledigt 
Es fehlt u.a. weiterhin die zweite Messstelle 
sowie die Umsetzung der Forderung, auf den 
Flughafen mit allen verfügbaren Mitteln 
einzuwirken, um leisere/weniger Flüge zu er-
möglichen. 
 
 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.5 
09-2020 
Umsetzung der im 
Bebauungsplan 
„Zentrum Buch-
forst“ festgesetzten 
Nutzungsaus-
schlüsse 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
1. Die BV Mülheim beauftragt die Verwaltung, die 
im Bebauungsplan „Zentrum Buchforst in Köln – Buch-
forst“ textlich festgestellten Nutzungsausschlüsse durch-
zusetzen. Hierbei ist insbesondere der gemäß § 9 Absatz 
2a BauGB festgesetzte Ausschluss von Wettbüros zu be-
achten.  
63 Bereits 2010 wurde erkannt, dass rund um die 
Heidelberger Straße und Waldecker Straße 
sich vermehrt sogenannte "Vergnügungsstät-
ten" in ehemaligen Ladenlokalen ansiedeln. 
Mit dem "Bebauungsplan 7046/02, Arbeitstitel: 
Zentrum Buchforst in Köln-Buchforst" wurde 
2015 ein planungsrechtliches Instrument ge-
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
28 
20.02.2020 
AN/0328/2020 
2. Die BV Mülheim beauftragt die Verwaltung, durch 
entsprechende Mitteilungen über den Umsetzungsstand 
des Beschlusses zu informieren.  
3. Die Verwaltung legt kurzfristig dar, wie es 2019 
zur Konzessionserteilung an das Wettbüro „Tipster“ (YB 
Sportwetten GmbH) kommen konnte. 
schaffen, dass solche Neuansiedlungen ver-
hindert. Seit dem Inkrafttreten des Bebau-
ungsplans können Bauanträge mit Spielhal-
len, Wettbüros und Bordelle bzw. bordellartige 
Betriebe im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans abgelehnt werden. Voraussetzung dafür 
ist allerdings, dass diese Nutzungen auch als 
"Vergnügungsstätte" baurechtlich eigeordnet 
werden können. Nicht jedes Wettbüro bzw. 
jede Wettvermittlungsstelle stellt eine Vergnü-
gungsstätte dar. Solche Wettbüros, die keine 
Vergnügungsstätten sind, sind nicht von die-
ser Unzulässigkeit erfasst. 
 
Ob und wann ein Wettbüro bzw. eine Wettver-
mittlungsstelle eine baurechtliche Vergnü-
gungsstätte darstellt oder nicht, ist nicht rein 
schematisch einzuordnen. In jedem Einzelfall 
ist der Sachverhalt detailliert z.B. bezogen auf 
Größe, Ausstattung, konkretem Betriebsablauf 
sowie Betriebsgepräge zu ermitteln und an-
schließend juristisch zu bewerten. 
 
Klarstellend muss darauf hingewiesen wer-
den, dass der Bebauungsplan keine Rechts-
grundlage schafft, um bereits vor der Rechts-
kraft des Bebauungsplans bestehende Wett-
büros, Spielhallen etc. aktiv zu reduzieren 
bzw. aufzulösen.  
 
Zu 2. 
Seit Rechtskraft des Bebauungsplans am 
17.06.2015 konnte lediglich eine Wettannah-
mestelle im Bereich der Heidelberger Straße 
verhindert werden. Festzustellen ist, dass 
häufig weder für die Neuerrichtung noch für

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
29 
die Nutzungsänderung als Wettbüro, Spiel-
halle etc. ein Bauantrag gestellt wird. 
 
Zu 3. 
Wettbüros werden bei der Gewerbebehörde 
nur angezeigt bzw. angemeldet. Über die er-
stattete Gewerbeanzeige stellt die Behörde 
eine Bestätigung aus, im allgemeinen Sprach-
gebrauch oftmals auch als "Gewerbeschein" 
bezeichnet.  
 
Die Ausstellung des "Gewerbescheins" stellt 
keine Erlaubnis dar, sondern dokumentiert le-
diglich die Bekanntgabe der gewerblichen Tä-
tigkeit gegenüber dem Gewerbeamt.  
Die Entgegennahme der Gewerbeanzeige 
darf grundsätzlich nicht verweigert oder von 
Erlaubnissen anderer Behörden abhängig ge-
macht werden. Der Betreiber des Wettbüros in 
der Heidelbergerstr. 15 hat sein Gewerbe zum 
22.10.2019 angezeigt. 
 
Es trifft zwar zu, dass Wettbüros nach den 
glücksspielrechtlichen Bestimmungen einer 
Erlaubnis/Konzession bedürfen, allerdings ist 
für die Erteilung der Erlaubnis/Konzession (im 
Gegensatz zu Spielhallen) nicht die Stadt 
Köln, sondern die Bezirksregierung Köln zu-
ständig.  
 
Mit Inkrafttreten des Dritten Glückspielände-
rungsstaatsvertrages zum 1.1.2020 sind 
Sportwettanbieter erstmals in die Lage ver-
setzt worden, für ihre örtlichen Wettvermitt-
lungsstellen bei der Bezirksregierung Köln 
entsprechende Konzessionsanträge zu stel-
len. Wie inzwischen bekannt wurde, sind die

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
30 
ersten Anträge bei der Bezirksregierung Köln 
eingetroffen. Aktuell liegt der Bezirksregierung 
für das besagte Wettbüro ein Antrag auf Kon-
zessionserteilung vor, über den jedoch noch 
nicht abschließend beschieden wurde 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
04.05.2020 8.1.7 
10-2020 
Sanierung der Ent-
wässerung der Ei-
senbahnunterfüh-
rung Höhenhauser 
Ring in Köln-Höhen-
haus 
Antrag der CDU-
Fraktion vom 
20.03.2020 
AN/0443/2020 
Die Verwaltung prüft die Entwässerungsanlagen in den 
Bereichen der Eisenbahnunterführungen auf dem Höhen-
hauser Ring in Köln-Höhenhaus und führt notwendige 
Sanierungsarbeiten durch. 
SteB 
 
Sachstand 30.09.2021 
 
Der Höhenhauser Ring ist im Bereich der Ei-
senbahnunterführungen nicht kanalisiert. Die 
Straßenentwässerung erfolgt über Sickergru-
ben. Diese entsprechen heute nicht mehr dem 
Stand der Technik, da die Behandlung des 
Regenwassers über die belebte Bodenschicht 
nicht gegeben ist. Daher werden die Sicker-
gruben von uns in den nächsten Jahren sa-
niert. Derzeit untersuchen wir verschiedene 
Maßnahmen hinsichtlich der Machbarkeit. Die 
favori-sierte Maßnahme ist die Versickerung 
von Regenwasser über die belebte Boden-
schicht. Es werden derzeit Baugrunduntersu-
chungen durchgeführt und die Versickerung 
aus technischer und wasserrechtlicher Sicht 
untersucht und bewertet. Mit Vorliegen der Er-
gebnisse werden die weitergehenden Planun-
gen eingeleitet. 
Um die Entwässerung bis zur Sanierung si-
cherzustellen, wurden die vorhandenen Si-
cker-gruben im April 2020 ertüchtigt und wer-
den von uns aufmerksam überprüft und gerei-
nigt. 
 
Sachstand 31.08.2022 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
31 
Die Planung zur Erneuerung der Entwässe-
rung an den Bahnunterführungen am Höhen-
hauser Ring wird ambitioniert voran geführt. 
Aufgrund der besonderen örtlichen Verhält-
nisse ist die planerische Lösung für die Versi-
ckerungsanlage herausfordernd. So sind die 
zur Verfügung stehenden öffentlichen Flächen 
wegen der vorhandenen Bahnanlagen und 
den zugehörigen Böschungen sehr begrenzt. 
Für den Neubau der Entwässerungs¬anlagen 
unter den Brückenbauwerken sind Zustim-
mungen der DB zu den bautechnischen Lö-
sungen erforderlich, die zum Abschluss von 
Kreuzungsver-trägen führen. 
Spezielle bautechnische Lösungen erfordert 
auch die Lage einer vorhandenen Fern-gaslei-
tung, die sich mit ihrem Schutzstreifen über 
den gesamten Straßenquerschnitt erstreckt. 
Auch hier sind technische Abstimmungen und 
vertragliche Regelungen erforderlich. 
Aufgrund des fortgeschrittenen derzeitigen 
Entwurfsstandes wird der Abschluss der Pla-
nung voraussichtlich im nächsten Jahr (2023) 
erfolgen. Mit den Planungsunterla-gen kann 
die wasserrechtliche Erlaubnis beim Umwelt- 
und Verbraucherschutzamt beantragt werden. 
Nach Erhalt der behördlichen Erlaubnis wird 
das Vergabeverfahren für den Bauauftrag 
durchgeführt und mit dem Bau begonnen. 
Durch die im April 2020 durchgeführte Sanie-
rung der vorhandenen Sickerschächte konnte 
die Überflutungsgefahr bereits deutlich ge-
senkt werden. Bis zur Erneuerung der Stra-
ßenentwässerung werden die alten Anlagen 
regelmäßig überprüft und gereinigt, um die 
Überflutungsgefahr zu minimieren.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
32 
 
 
 
Sachstand 08-2024: 
Als Vorabmaßnahme wird ab September 2024 
die o.g. Druckleitung erstellt und in den vor-
handenen Sickerschacht am Tiefpunkt des 
Höhenhauser Rings eine Pumpe eingesetzt, 
die das anfallende Regenwasser bis zur Fer-
tigstellung des endgültigen Pumpwerks zum 
Sammler in der Berliner Straße pumpen soll. 
Der Bauauftrag hierzu ist erteilt. Wir erwarten, 
dass dieses Provisorium bereits zur deutli-
chen Entspannung der Lage beitragen wird. 
Die Planungsleistungen zur Erstellung der 
endgültigen Kanäle und des Pumpwerks be-
finden sich zurzeit in der Ausschreibung, die 
Planung soll kurzfristig beauftragt und Ende 
2024 abgeschlossen sein. Geplanter Ausfüh-
rungszeitraum der Hauptbaumaßnahme vor 
Ort ist von Mai 2025 bis Mai 2026. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.1 
20-2020 
Rückschnittmaßnah-
men der Begrünung 
entlang der Hoch-
wasserschutzmauer 
am Stammheimer 
Ufer zwischen 
Raumannskaul und 
dem Gelände des 
der Wassersport-
freunde Neptun e.V. 
Köln Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Die Bezirksvertretung Köln Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, regelmäßige Rückschnittmaßnahmen der Be-
grünung entlang der Hochwasserschutzmauer am 
Stammheimer Ufer zwischen Raumannskaul und dem 
Gelände des der Wassersportfreunde Neptun e.V. Köln 
Mülheim durchzuführen. 
67 
 
Die Rückschnittmaßnahmen entlang der 
Hochwasserschutzmauer am Stammheimer 
Ufer zwischen Raumannskaul und dem Ge-
lände des der Wassersportfreunde Neptun 
e.V. Köln Mülheim werden im Rahmen der re-
gulären Unterhaltungsmaßnahmen durchge-
führt. 
Nächste Schritte: 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
33 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
20.11.2020 
AN/1304/2020 
 
Keine weiteren Schritte vorgesehen, da die 
Arbeiten jedes Jahr im Rahmen der Unterhal-
tungspflege durchgeführt werden 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht vorgesehen. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.3 
22-2020 
Einrichtung eines 
Trinkbrunnens an 
der TreffArena im 
Stadtteil Köln-Buch-
heim 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
09.11.2020 
AN/1317/2020 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, einen Trink-
wasserbrunnen an der TreffArena im Stadtteil Köln-Buch-
heim aufzustellen. 
67 Der beantragte Standort wird im Zuge der 
Prüfung zur weiteren Aufstellung von Trink-
wasserstationen mit der RheinEnergie auf 
Umsetzbarkeit überprüft. Ziel ist, die Trinkwas-
serstation am Jugendtreff sofern baulich, tech-
nisch machbar noch in 2023 zu installieren. 
 
Sachstand 15.11.2024: 
Die Maßnahme konnte noch nicht umgesetzt 
werden, da die Beschlussvorlage aus haus-
halterischen Gründen noch nicht mitgezeich-
net wurde. 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
07.12.2020 8.1.10 
29-2020 
Antrag für einen 
Vorbescheid mit Ein-
zelfragen für ein 
Wohngebäude mit 
gewerblichen Nut-
zungen an der 
Keupstr./Schan-
zenstr 
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
Die BV begrüßt den Fortschritt bei der Entwicklung des 
Bauvorhabens bzgl. TOP 10.2.11 
(Bauvorhaben Keupstr./Schanzenstr. mit Mahnmal) und 
beschließt ergänzend folgendes: 
1. Die BV bekommt vor Unterzeichnung Einsicht in 
den Städtebaulichen Vertrag der obigen Baumaßnahme, 
die Eckpunkte bedürfen der Zustimmung der Bezirksver-
tretung. 
61 Die Bezirksvertretung Mülheim hat in Ihrer Sit-
zung am 07.12.2020 unter TOP 8.1.10 den  
Dringlichkeitsantrag (siehe Beschlusstext) ein-
stimmig gefasst (Session AN/1461/2020): 
Die Verwaltung nimmt zu den einzelnen Punk-
ten wie folgt Stellung: 
 
1.Die BV bekommt vor Unterzeichnung Ein-
sicht in den städtebaulichen Vertrag der obi-
gen Baumaßnahme, die Eckpunkte bedürfen 
der Zustimmung der Bezirksvertretung.  
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
34 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
sowie der Einzel-
mandatsträger 
Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
06.12.2020 
AN/1461/2020 
2. Es erfolgt eine regelmäßige Mitteilung der Be-
zirksvertretung Mülheim über den Planungsfortschritt und 
die Konkretisierung der Nutzungen und der Nutzer*innen 
3. Folgende Inhalte/Eckpunkte sollen sinngemäß im 
Städtebaulichen Vertrag verankert werden: 
- Schaffung einer Mobilitätsstation (evtl. in den 
Parketagen) 
- Ansiedlung eines Vollsortimenters (wenn Super-
markt geplant) 
- Tiefgaragenzu-/abfahrt über die Schanzenstr. 
- Zusätzlich zu den 30% geförderten Wohnungs-
bau soll auch ein Anteil (10%) 
preisgedämpfter Wohnungsbau berücksichtigt werden 
- Grüne Erholungsräume auf den Freiflächen (evtl. 
auch Fassade) . 
- Die Durchlässigkeit des Quartiers (Wegebezie-
hungen quer über das Privatgrundstück) muss gewähr-
leistet sein. 
Sollte die Integration unserer Vorstellungen im Städte-
baulichen Vertrag nicht möglich oder nicht gewünscht 
sein, so beschließen wir ersatzweise, dass der Bau-
herr/die Bauherrin einen Städtebaulichen Wettbewerb 
durchführt. 
Die BV behält sich vor, bei Nichtbeachtung der bezirkli-
chen Interessen einen Aufstellungsbeschluss für einen 
Bebauungsplan zu fordern. Ein Vorbescheid kann bis da-
hin nicht erteilt werden. 
Dringlichkeitsentscheidung wurde einstimmig gefasst 
(Session AN/1461/2020): 
Der Entwurf der Vereinbarung ist in der An-
lage beigefügt.  
 
2.Es erfolgt eine regelmäßige Mitteilung der 
Bezirksvertretung Mülheim über den Pla-
nungsfortschritt und die Konkretisierung der 
Nutzungen und der Nutzer*innen 
Die Verwaltung sagt zu, die Bezirksvertretung 
Mülheim über den Fortgang des Projektes re-
gelmäßig zu informieren. Dies erfolgt entwe-
der in den turnusmäßigen Fraktionsvorsitzen-
dengesprächen oder bei besonders bedeutsa-
men Projektfortschritten in Form einer Mittei-
lung. 
 
3.Folgende Inhalte/Eckpunkte sollen sinnge-
mäß im Städtebaulichen Vertrag verankert 
werden:  
− Schaffung einer Mobilitätssta-
tion (evtl. in den Parketagen)  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Mobilitäts-
konzept für das Bauvorhaben zu beauftragen 
und die Ergebnisse dieses Konzeptes umzu-
setzen. Die Verwaltung empfiehlt, den Ergeb-
nissen dieses Konzeptes nicht mit einer sin-
gulären Maßnahme vorzugreifen, sondern das 
Konzept in seiner Gesamtheit zu würdigen 
und im Projekt zu verankern. 
 
− Ansiedlung eines Vollsorti-
menters (wenn Supermarkt 
geplant)  
 
Die Festlegung auf eine Handlungsform ent-
zieht sich den Möglichkeiten einer Vereinba-

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
35 
rung. Die Bauherrin wird sich aber verpflich-
ten, Einzelhandelsnutzungen mit der Stadt im 
Hinblick der Ergänzungsbedarfe des im Ein-
zelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt 
Köln ausgewiesenen Stadtteilzentrums abzu-
stimmen. 
 
− Tiefgaragenzu-/abfahrt über 
die Schanzenstraße  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, auf Grundlage 
eines Verkehrsgutachtens ein Erschließungs-
konzept zu erstellen und mit der Verwaltung 
abzustimmen. Hierbei muss auch die Lage 
der Tiefgaragenzu- und abfahrten geprüft wer-
den. Ziel ist es, Behinderungen des Verkehrs-
flusses insbesondere des ÖPNV im Umfeld zu 
verhindern.  
 
− Zusätzlich zu den 30% geför-
derten Wohnungsbau soll 
auch ein Anteil (10%) preisge-
dämpfter Wohnungsbau be-
rücksichtigt werden  
 
Bauherrin verpflichtet sich 30 % der geplanten 
oberirdischen Bruttogeschossfläche für Wohn-
nutzung im öffentlich geförderten Wohnungs-
bau zu realisieren. Aufgrund der bereits ver-
einbarten Kaufpreiszahlung für das Grund-
stück ist die Forderung nach 10% im preisge-
dämpften Wohnungsbau im Projekt nicht ab-
bildbar. Die Bauherrin ist aber bereit, 5 % der 
geplanten oberirdischen Bruttogeschossfläche 
des Wohnungsbaus im preisgedämpften Woh-
nungsbau zu realisieren.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
36 
− Grüne Erholungsräume auf 
den Freiflächen (evtl. auch 
Fassade)  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Freiraum-
raumkonzept zu beauftragen und mit der Ver-
altung abzustimmen. Dabei gilt es insbeson-
dere auch Freiflächen zum Aufenthalt und 
Verweilen zu gestalten und einen möglichst 
hohen Vegetationsanteil zu erreichen. Geprüft 
werden soll auch die Machbarkeit von Fassa-
denbegrünung. 
 
− Die Durchlässigkeit des Quar-
tiers (Wegebeziehungen quer 
über das Privatgrundstück) 
muss gewährleistet sein  
 
Die Bauherrin verpflichtet sich, ein Wegerecht 
zugunsten der Öffentlichkeit grundbuchlich 
einzuräumen. Dieses Recht umfasst die Be-
tretung und Nutzung wichtiger Wegeverbin-
dungen und Freiflächen durch die Allgemein-
heit. 
 
Sachstand 30.09.2021 
Der städtebauliche Vertrag, der im Rahmen 
der Mitteilung 0080/2021 der BV 9 vorgelegt 
worden ist, wurde im März 2021 zwischen der 
Stadt Köln und dem Vorhabenträger gentes 
Schanzenviertel GmbH geschlossen. Aufbau-
end auf dem Bauvorbescheid zugrundeliegen-
den Bebauungskonzept (vgl. Mitteilung 
3346/2020) wird derzeit vom Vorhabenträger 
die Planung unter Berücksichtigung der im 
städtebaulichen Vertrag gesicherten Maßga-
ben konkretisiert.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
37 
 
Sachstand 18.07.2024 
 
Alle notwendigen Baugenehmigungen wurden 
für das gesamte Vorhaben zwischenzeitlich er-
teilt. Die Maßgaben aus dem städtebaulichen 
Vertrag sind in der Planung sind weitestgehend 
berücksichtigt. Geringfügige konzeptionsbe-
dingte Abweichungen wurden mit den zustän-
digen Dienststellen abgestimmt.  
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.3 
02-2021 
öffentliche Beach-
volleyball-Felder für 
Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
16.01.2021 
Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Bereich des 
Mülheimer Stadtgartens und im Bereich der Grünfläche 
Höhe Hafenstraße 7 bis 13 (am Katzenbuckel), jeweils 
ein Beach-Volleyball-Feld anzulegen. 
 
67 Antrag und die Klärung der Zuständigkeit für 
den Bau und die Verkehrssicherung von 
Beachvolleyballfeldern außerhalb von Sport-
anlagen wird in der nächsten Sitzung der  
„Planungsgruppe Sport + Grün“ mit dem 
Sportamt beraten. 
 
Sachstand 2024: 
Abstimmung mit Jugendamt läuft 
 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.6 
05-2021 
Instandsetzung des 
Fußweges auf dem 
Damm des Mülhei-
mer  Hafens zwi-
schen Jugendzent-
rum und Katzenbu-
ckel 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Generalsa-
nierung des Fußwegs im Einvernehmen mit dem entspre-
chenden Eigner (Bund oder Land) möglichst zeitnah vor-
zunehmen. Zu prüfen ist ferner eine ökologisch vertret-
bare Beleuchtung des Weges, damit er auch in der Dun-
kelheit benutzt werden kann. 
 
67 Jahresbericht 12/2020 
Aufgrund stark eingeschränkter personeller 
Ressourcen, die sich zum 01.01.2021 maß-
geblich ändern, kann der Vorgang erst dann 
bearbeitet werden. 
Jahresbericht 12/2022 
Es liegt weiterhin kein Sachstand vor. 
 
Jahresbericht 2025: 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
38 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
18.01.2021 
AN/0164/2021 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Verwaltung weist vorab auf den Grund-
satzbeschluss DS-Nr.: 1740/003 vom 
29.01.2004 hin. Er besagt, dass Wege in öf-
fentlichen Grünanlagen nicht mit einer Be-
leuchtung ausgestattet werden. Ausnahmen 
von diesem Beschluss sollen zwar auch wei-
terhin möglich sein; sie bedürfen aber eines 
gesonderten Beschlusses durch den Aus-
schuss für Klima, Umwelt und Grün. 
Der Weg liegt innerhalb des Landschafts-
schutzgebiet L 13. „Rhein, Rheinauen und 
Uferbereiche von Flittard bis Rodenkirchen“. 
Dementsprechend sind die Vorgaben des 
Landschaftsschutzgesetz NRW zu beachten. 
Für eine Generalsanierung ist eine Befreiung 
nach Landschaftsschutzgesetz NRW erforder-
lich. Zudem ist aufgrund von notwendigen 
Wurzelentnahmen mit Baumfällungen zu 
rechnen.  
Der komplette Dammbereich befindet sich im 
Eigentum der Bundesrepublik Deutschland 
(hier Wasser- und Schifffahrtsamt). Es liegt 
ein Pachtverhältnis zwischen dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen und dem 
Wasser- und Schifffahrtsamt zur Nutzung vor, 
der sich auf die Dammkrone (Dammweg) bis 
1 m seitlich des Weges auf der Dammkrone 
erstreckt. Die andere Seite des Weges ist un-
mittelbar mit einem Zaun begrenzt. Dahinter 
befindet sich Baumbestand und Strauchbe-
wuchs. Veränderungen bzw. Baumaßnahmen

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
39 
sind gemäß Pachtvertrag einzelfallbezogen 
abzuklären. Bei Kündigung des Pachtverhält-
nisses ist ein zwingender Rückbau vertraglich 
festgelegt. 
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind 
die rechtlichen Ansprüche an den baulichen 
Zustand des Weges geringer einzuschätzen 
als z.B. im öffentlichen Verkehrsraum. Gravie-
rende Unfallgefahren werden beseitigt, um die 
Verkehrssicherheit zu wahren. 
Eine Generalsanierung des Weges beläuft 
sich nach einer ersten groben Kostenkalkula-
tion auf ca. 150.000 bis 200.000,- € netto. 
Diese können aus dem aktuellen Haushalt der 
Verwaltung nicht aufgebracht werden. 
Nächste Schritte: 
Aktuell wird eine Sanierung der gravierends-
ten Unfallgefahren seitens der Verwaltung ge-
plant. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den:  
November 2026 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand   
15.03.2021 8.1.13 
12-2021 
Landstroman-
schlüsse auch am 
Mülheimer Rhein-
ufer, südlich und 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt den Bau von 
Landstromanschlüssen am Rheinufer im Bereich südlich 
69 Siehe 06-2020 1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
40 
nördlich der Mülhei-
mer Brücke 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
21.02.2021 
 
und nördlich der Mülheimer Brücke zeitnah durchzufüh-
ren. 
Sachstand bezieht sich auf falsche Örtlichkeit (Mül-
heimer Hafen) und nicht auf Mülheimer Ufer 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.1 
16-2021 
 
Mem Müllemer 
Böötche fahre mer 
su jän“ – Reparatur 
des KD-Anlegers 
endlich umsetzen  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, CDU-Fraktion 
und des Einzel-man-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
09.03.2021 
AN/0525/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
in enger Zusammenarbeit mit der Eigentümerin Köln-
Düsseldorfer (KD) den Schiffsanleger auf der Höhe Kohl-
platz schnellstmöglich Instand zu setzen. Hierzu möge 
das zuständige Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn-
bau zeitnah die Sicherheit der Kaimauer überprüfen, um 
eine rasche Inbetriebnahme des Schiffsanlegers zu er-
möglichen. 
69 Die Thematik ist in der Verwaltung bei mehre-
ren Dezernenten sowie KölnTourismus hinter-
legt. 
 
Herr Bezirksbürgermeister greift die Thematik 
regelmäßig bei der Verwalltung auf. 
 
 
3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.4 
18-2021 
 
Mülleimer für die 
Genovevastraße  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis90/ Die Grü-
nen, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung:  
1. Zur Aufstellung und künftigen Wartung zwei öffentli-
cher Mülleimer im rot markierten Bereich der Anlage 01. 
Den genauen Aufstellungsort im markierten Bereich über-
lassen wir der Verwaltung. 
2. Zur Aufstellung und künftigen Wartung zwei weiterer 
öffentlicher Mülleimer innerhalb des in Anlage 01a rot 
V-6 Im monierten Bereich stehen bereits zwei Pa-
pierkörbe (1x Einzel + 1xDoppelstandort). 
Eine am Freitag, dem 03.02.23 seitens der 
AWB GmbH durchgeführte Kontrolle hat erge-
ben, dass der Bereich sauber und keine auf-
fälligen Verunreinigungen vorzufinden waren. 
 
Der Bereich wird gemäß der Straßenreini-
gungssatzung der Stadt Köln 5x wöchentlich 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
41 
PARTEI) vom 
15.04.2021 
AN/0851/2021 
markierten Bereiches. Den genauen Aufstel-lungsort im 
markierten Bereich überlassen wir ebenfalls vertrauens-
voll der Verwaltung.  
3. Bis zur Aufstellung der o.g. Mülleimer bitten wir darum, 
die Aufwendungen der Straßenreinigung der Genovevas-
traße zu erhöhen. 
seitens der AWB GmbH gereinigt und entspre-
chend oft werden die Papierkörbe geleert. Aus 
unserer Sicht ist die Aufstellung weiterer Pa-
pierkörbe nicht erforderlich. 
 
Der zuständige Gruppenleiter der AWB GmbH 
wird den Bereich engmaschiger kontrollieren, 
um ggf. weitere Maßnahmen abzuleiten. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.5 
19-2021 
 
Instandsetzung der 
Turnhalle an der 
Grundschule KGS 
Horststraße  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
12.04.2021 
AN/0862/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
schnellstmöglich eine kurzfristige Lösung zur Instandset-
zung der seit nunmehr anderthalb Jahren wegen Schim-
melbefalls dauerhaft geschlossenen Turnhalle an der 
Grundschule KGS Horststraße zu prüfen. Darüber hinaus 
möge die Verwaltung dringend weitere (bauliche) Maß-
nahmen zur Anpassung der räumlichen Gegebenheiten 
an eine zeitge-mäße und inklusive Pädagogik in den Be-
standsgebäuden und den Außengeländen prüfen. 
26 Der Abbruch der Turnhalle erfolgt voraussichtlich 
in den Osterferien 2025. Der geplante Neubau am 
Standort ist in der priorisierenden Schulbaumaß-
nahmenliste mit GI1 priorisiert.  
Zur Prüfung möglicher Maßnahmen zur Anpas-
sung der räumlichen Gegebenheiten an eine zeitge-
mäße und inklusive Pädagogik werden aktuell die 
Planungskosten für die Errichtung einer neuen 
Zweifachturnhalle einschließlich einer Mensa und 
Küche sowie von weiteren vier Gruppenräumen 
für den Ganztag ermittelt. 
Nächste Schritte: 
Nach Klärung der Planungskosten wird der Politik 
gegebenenfalls ein Planungs- und Baubeschluss 
für eine Erweiterung des Bestandsgebäudes zum 
Beschluss vorgelegt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den 30.09.2025 
Stand 2025: 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
42 
Aufgrund von Verzögerungen bei der Abbruchge-
nehmigung für die Turnhalle soll der Abriss nun im 
März 2026 starten. 
Für den Erweiterungsneubau wurde der Bedarfs-
feststellungs-, Planungs- und Baubeschluss am 
03.07.2025 durch den Rat beschlossen. Die Perso-
nalisierung ist ebenfalls erfolgt. 
Nächste Schritte: 
Für den Erweiterungsneubau wird mit der Projekt-
vorbereitung begonnen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den:  
12.09.2026 
 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.8 
22-2021 
Instandsetzung und 
Erweiterung des 
Skaterbereiches im 
Bereich der  Grün-
fläche am Kuhzäller-
weg in Köln-Hol-
weide  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung zu prüfen, wie 
der bestehende Skaterbereich im Bereich der Grünfläche 
am Kuhzällerweg in Köln-Holweide aufgewertet und er-
weitert werden kann. Dabei sollen unter Einbeziehung 
der örtlichen Akteure (AK Jugend Holweide) die Kinder 
und Jugendlichen selbst an der Planung beteiligt wer-
den. 
51 Es liegt kein Sachstand vor. 3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
43 
Tücks (FDP) vom 
12.04.2021 
AN/0866/2021 
 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.12 
26-2021 
Für mehr Engage-
ment der Stadt Köln 
beim Schutz der 
Straßenbäume und 
für Baumpflanzun-
gen  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die 
Grüne, der Fraktion 
Die LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
19.04.2021 
AN/0871/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: 
1. Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2021 
ein Konzept zum baulichen Schutz der Baumscheiben 
von Straßenbäumen vor. 
2. In dringenden Fällen (Montanusstr., Carls-
werkstr., Regentenstr., Buchholzstr.) soll ein Sofortpro-
gramm starten. 
3. Angeordnete Nachpflanzungen werden kontrol-
liert, sanktioniert und jährlich der BV berichtet. Dazu ist 
das notwendige Personal vorzusehen.  
Dies gilt insbesondere für private Bauvorhaben auch der 
letzten Jahre. 
4. Es werden jährlich mehrere nicht genutzte und 
nicht bewaldete Grünflächen im 
Bezirk mit Bäumen bepflanzt. Die Verwaltung berichtet 
regelmäßig, jeweils 
innerhalb eines Kalenderjahres über entsprechende Um-
setzungen. Zukünftig sollen Nachpflanzungen vollständig 
im Bezirk stattfinden. 
 
nicht erledigt. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, 
in wie vielen Fällen in 2024 das illegale Beparken von 
Baumscheiben geahndet 
67 Zu Punkt 1: In der Regel werden Baumstand-
orte mit baulichem Baumschutz versehen in 
Form von Hochbordeinfassungen und/oder 
Findlingen, Pollern oder Bügeln, sofern er an 
der jeweiligen Örtlichkeit erforderlich ist. 
Nichtsdestotrotz fehlt an etlichen Baum-stand-
orten der bauliche Baumschutz, weil der Ein-
bau versäumt wurde oder der Baumschutz 
seine Funktion mit der Zeit eingebüßt hat z.B. 
durch defekte/umgefahrene, deplatzierte oder 
abhanden gekommene Schutzelemente. In 
vie-len Fällen wäre der nachträgliche Einbau 
jedoch nicht zu empfehlen, da durch bau-liche 
Eingriffe insbesondere bei Altbäumen das Ri-
siko erheblicher Wurzelverlet-zungen gege-
ben ist. Mitunter sind die Platzverhältnisse der 
Baumscheiben räum-lich derart beengt und 
gleichzeitig vollständig durchwurzelt, dass 
bauliche Eingriffe eher Schaden als Nutzen 
bewirken können.  
Grundsätzlich stellt das Parken auf Baum-
scheiben/Baumbeeten und Grünflächen einen 
Verstoß gegen § 22 der Kölner Stadtordnung 
dar. Eine konsequente Ahn-dung der festge-
stellten Ordnungswidrigkeiten würde eine 
nachhaltige Maßnahme zum Baumschutz dar-
stellen.  
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
44 
wurde. Nur wenn sich aus der Beantwortung eine konse-
quente Ahndungspraxis erkennen 
lässt, kann der Beschluss erledigt sein. 
 
Bei jüngeren Bäumen, die noch kein sehr aus-
geprägtes Wurzelwerk ausgebildet haben, lie-
ßen sich Baumbügel oder Poller installieren 
an Standorten, an denen das z.B. aufgrund 
der Parksituation sinnvoll ist, oder bei Ersatz-
pflanzungen an Standor-ten mit gleicher Prob-
lematik. 
Zu Punkt 2: Die Situation an den genannten 
Standorten stellt keine besondere Dringlich-
keit dar. Eine akute Gefährdung der Baumge-
sundheit durch parkende Autos liegt nicht vor. 
Eine nachträgliche Ausstattung aller Straßen-
baumstandorte ist mit den gege-benen Res-
sourcen nicht möglich. 
Zu Punkt 3: Die Verpflichtung zur Vornahme 
von Ersatzpflanzungen ergibt sich aus der 
Aufla-ge im Erlaubnisbescheid. Pflichtige 
müssen die Durchführung von Ersatzpflan-
zun-gen unaufgefordert innerhalb vorgegebe-
ner Fristen nachweisen. Zur Durchsetzung der 
Forderung bzw. zur Sanktionierung bei Nicht-
erfüllung können grundsätzlich ordnungs-
rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Pri-
märes Ziel ist, berechtigte Forderungen durch-
zusetzen. Hierbei sind der zu erwartende Auf-
wand und die Aus-sicht auf den Erfolg der Be-
mühungen zu berücksichtigen. Gegebenen-
falls kommt nach Abwägung im Einzelfall die 
Vereinbarung einer Ausgleichszahlung in Be-
tracht. Unter Umständen kann es auch gebo-
ten sein, die Auflage aus dem Erlaub-nisbe-
scheid aufzuheben. Ersatzpflanzungsforde-
rungen für  
 
Fällungen von Bäumen auf privaten Grundflä-
chen in Köln-Mülheim in den Jahren 2021-
2023

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
45 
 
Jahr Zur Fällung erlaubte Bäume 
Gesamt / Im Zusammen-hang mit Bauvorha-
ben Ersatzpflanzungsauflage 
Gesamt / Im Zusam-menhang mit Bauvorha-
ben Ausgleichszahlung 
Gesamt / Im Zu-sammenhang mit Bauvorha-
ben 
2021 153 / 72 167 / 88 16 / 
16 
2022 191 / 107 256 / 171 18 / 
18 
2023 128 / 55 186 /98 7 / 7 
 
Zu Punkt 4: Sowohl die Ersatzpflanzungen 
werden gemäß Baumschutzsatzung als auch 
Kom-pensationsmaßnahmen in der Regel im 
Bezirk, in dem der Eingriff erfolgt ist, auch ge-
pflanzt/kompensiert. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
03.05.2021 8.1.14 
28-2021 
Durchführung einer 
Machbarkeitsstudie 
für das neue Schul-
gebäude des 
Hölderlingymnasi-
ums in Köln-Mül-
heim  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
der Fraktion Die 
LINKE sowie der der 
Einzelmandatsträger 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für das 
neue Schulgebäude des Hölderlingymnasiums in Köln-
Mülheim. 
26 Sachstand 01.07.2022 von 26: 
 
Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. 
Sie hat zu dem Ergebnis geführt, dass das 
gesamte Bauvolumen aus dem Auftrag des 
Amtes für Schulentwicklung an die Gebäude-
wirtschaft, in der Graf-Adolf-Straße laut dem 
dort gültigen Bebauungsplan bau- und pla-
nungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist. 
 
Aktuell bereitet die Gebäudewirtschaft eine 
Bauvoranfrage vor, mit dem Ziel das maximal 
mögliche und genehmigungsfähige Bauvolu-
men am Standort Graf-Adolf-Straße abzubil-
den. Vom Ergebnis der Prüfung dieser Bau-
voranfrage durch das Bauaufsichtsamt hängt 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
46 
Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
30.04.2021 
AN/0991/2021 
ab, welches Bauvolumen an der Graf-Adolf-
Straße abschließend genehmigungsfähig 
wäre. 
 
Siehe Mitteilung 2153/2024 
 
Prüfauftrag zur Vorlage 3326/2023 –  
Standortentscheidung für den Schulneu-
bau des Hölderlin-Gymnasiums in 51065 
Köln-Mülheim aus der Ratssitzung vom 21. 
März 2024 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung 
vom 21. März 2024 einen Schulneubau für 
das Hölderlin-Gymnasium mit einer 2-fach 
Turnhalle am Standort Graf-Adolf-Straße 59 in 
51065 Köln-Mülheim zum Schuljahr 
2030/2031 beschlossen und beauftragte die 
Verwaltung zu prüfen 
- 1. ob die André-Thomkins-Schule (ATS) als 
Interim für das Hölderlin-Gymnasium genutzt  
werden kann, 
- 2. ob die ATS im Anschluss einer möglichen 
Interim-Nutzung für das Hölderlin-Gymnasium 
als Grundschulstandort oder auch als neuer 
Standort der TAS oder auch als Erweiterung 
des Genoveva-Gymnasiums weitergenutzt 
werden kann und 
- 3. ob eine Nutzung / Einbeziehung der Ge-
bäude vom Flowfact in die genannten Überle-
gungen möglich ist. 
 
Die Verwaltung teilt folgendes Zwischener-
gebnis der laufenden Prüfung mit: 
Die für die Durchführung der städtebaulichen 
Machbarkeitsstudie erforderlichen Freiberufli-
chen Leistungen wurden europaweit ausge-
schrieben und vergeben. Die Studie befindet

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
47 
sich in den Anfängen. Mit dem Ratsbeschluss 
3309/2023 wurde die Verwaltung zudem be-
auftragt,  
Verhandlungen mit der KölnBäder GmbH zur 
Errichtung einer Dreifachturnhalle in Kombina-
tion mit dem Neubau des Genovevabads auf-
zunehmen. Im Rahmen der Studie wird des-
halb die Unterbringung des schulischen Be-
darfs in Kombination mit der Neubaumaß-
nahme des Genovevabads überprüft. 
Zu 1.)  
Die Überprüfung zu Punkt 1 erfolgt zurzeit in 2 
Varianten: 
Variante 1 berücksichtigt den Bestand der 
André-Thomkins-Schule in Zusammenhang 
mit einem zusätzlichen Erweiterungsbau als 
Interim für das Hölderlin-Gymnasium. 
Variante 2 sieht einen Abbruch der André-
Thomkins-Schule in Zusammenhang mit der 
Errichtung eines Neubaus als Interim für das 
Hölderlin-Gymnasium vor. 
Im Rahmen der Studie werden im ersten 
Schritt insbesondere bau- und planungsrecht-
liche Aspekte überprüft. Das Ergebnis der 
Studie liegt voraussichtlich Anfang 2025 vor. 
 
Zu 2.)  
Die zu 1.) genannte Machbarkeitsstudie 
schließt die Prüfungen mit ein, ob die André-
Thomkins-Schule nach einer Interimsnutzung 
für das Hölderlin-Gymnasium für eine neue 
Grundschule oder als Erweiterung des Geno-
veva-Gymnasiums genutzt werden kann. Das 
Ergebnis ist abzuwarten. 
Die Verwaltung befindet sich mit den Träger 
der TAS in enger Abstimmung. Hierbei werden

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
48 
Überlegungen zur Standortsituation der TAS 
begleitet und verschiedenste Standortoptio-
nen erörtert. 
 
Zu 3.) 
Das „Flowfact“ Gebäude liegt angrenzend an 
der Andre-Thomkins-Schule. Die Anschrift des 
„Flowfact“ lautet Holweider Straße 2a. 
Das Grundstück ist kürzlich an eine Kapitalge-
sellschaft in München verkauft worden. Über 
die künftigen Nutzungsabsichten ist der Ver-
waltung nichts bekannt. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.5 
31-2021 
Lärm- und Schall-
schutzanlagen im 
Streckenbereich Au-
tobahnkreuz (AK) 
Köln-Ost bis An-
schlussstelle (AS) 
Refrath  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
25.05.2021 
AN/1133/2021 
Die Bezirksvertretungen Mülheim und Kalk beauftragen 
die Verwaltung, sich für die vorgezogene Anbringung und 
Erneuerung einer durchgängigen und beidseitigen Lärm- 
und Schallschutzanlage an der Autobahn A4 im Stre-
ckenabschnitt Autobahn-kreuz (AK) Köln-Ost bis An-
schlussstelle (AS) Refrath einzusetzen. 
Auto-
bahn 
GmbH 
Der Antrag wurde bei der Autobahn GmbH ge-
stellt, dort wird um Mitteilung einzelner Stra-
ßenzüge gebeten, diese müssen noch mitge-
teilt werden. 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.7 
33-2021 
Einrichtung eines 
Trimm-Parcours im 
Stadtteil Köln-Buch-
heim  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
einen Trimm-Parcours mit Geräten wie Dips, Liegestütze, 
Crunshes, Rudern mit Eigengewicht für den Stadtteil 
Köln-Buchheim zu errichten. Die Gerätschaften sollen 
sich an der Bestückung in der Merheimer Heide bzw. in 
der Rudolf-Clausius-Straße in Köln-Buchheim ausrichten. 
67 Aktueller Bearbeitungsstand: Der Standort für 
eine Bewegungsstation im Stadtteil Köln-
Buchheim befindet sich südlich des Schlag-
baumsweg. Den genauen Standort können 
Sie der Anlage zum Sachstandsbericht ent-
nehmen. Dieser wurde im Rahmen des Bewe-
gungskonzep-tes im Kölner Grün im Juni 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
49 
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
25.05.2021 
AN/1164/2021 
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, einen ge-
eigneten Standort zu benennen und in Zusammenarbeit 
mit den Bürgerinnen und Bürgern einen Timm-Parcours 
zu planen. 
2024 vom Rat der Stadt Köln beschlossen 
(0968/2024). Für die Umsetzung der Bewe-
gungsstation ist die Finanzierung bisher noch 
nicht gesichert. 
 
Nächste Schritte: Wenn die Finanzierung ge-
sichert ist, wird eine genaue Standortanalyse 
und anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung 
durchgeführt. Mit diesen Ergebnissen erfolgt 
die Ent-wurfsplanung und Umsetzung. Mit der 
Entwurfsplanung wird auch eine Eingriff- Aus-
gleichsbi-lanzierung erstellt und die Befreiung 
vom Landschaftsschutz beim Umwelt- und 
Verbraucher-schutzamt beantragt. Ein ge-
nauer Zeitplan kann noch nicht festgelegt wer-
den. 
Nächster Sachstandsbericht II.Quartal 2025 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.9 
35-2021 
Zukunft und Siche-
rungsmaßnahmen 
an Strunde-Bauwer-
ken in Köln-Buch-
heim und Dellbrück  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
28.05.2021 
AN/1186/2021 
Die Verwaltung setzt kurzfristig die beschädigten Ab-
sperrgitter an Schachtanlagen der Strunde in Buchheim 
und Dellbrück instand.  
Sie trägt zudem der Bezirksvertretung aktuelle Pläne zum 
Umgang mit dem trockengelegten Altarm der Strunde in 
Buchheim vor. 
SteB Bezugnehmend auf den Beschluss der Be-
zirksvertretung Mülheim AN 1186/2021 beant-
worten wir die Fragen wie folgt. 
 
Altarm der Strunde im Bereich Kattowitzer 
Straße 
Das Bauwerk an der Kattowitzer Straße wurde 
von uns untersucht und bewertet. Da keine 
unmittelbare Gefahrenquelle besteht, wurde 
keine Sofortmaßnahme, wie z.B. an der u.a 
Straßenhaltestelle initiiert. Die Sanierung oder 
der Rückbau des Bauwerks ergibt sich durch 
die von uns kurzfristig anstehende detaillierte 
Grundlagenermittlung und Variantenbetrach-
tung. 
 
Altarm der Strunde 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
50 
Der Altarm der Strunde wurde 2016 an das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
(Amt 67) übergeben. In Zusammenarbeit mit 
Amt 67 wurde von uns eine Machbarkeitsstu-
die zur offenen Verbindung des Altarms mit 
dem Rhein untersucht. Die Ergebnisse dieser 
Machbarkeitsstudie werden Ihnen gesondert 
vorgestellt. 
 
Strunde im Bereich Straßenbahnhaltestelle 
Wir möchten uns über Ihren Hinweis bezüg-
lich des beschädigten Absperrgitters an der 
Straßenbahnhaltestelle in Köln-Dellbrück be-
danken. Dieses wurde wie sie in der unteren 
Abbildung sehen können, von unserer Be-
triebsabteilung am 08.07.2021 repariert bzw. 
erneuert. 
 
Derzeit wird im Rahmen einer Hochwasserbe-
rechnung die grundsätzliche Notwendigkeit für 
dieses und weitere Bauwerke überprüft. Die 
Berechnungsergebnisse liegen voraussicht-
lich im September 2021 vor. Wenn die Ergeb-
nisse zeigen, dass die Bauwerke nicht mehr 
benötigt werden, ist ein Rückbau beziehungs-
weise eine Verdämmung der Bauwerke ge-
plant. 
 
2024 kein neuer Sachstand 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.14 
39-2021 
Verlängerung der 
Buslinien 151/152  
Gemeimsamer An-
trag der SPD-Frak-
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
eine Verlängerung der Buslinien 151/152 von der Endhal-
testelle (Chempark S-Bahn) bis zur Haltestelle Lever-
kusen-Wiesdorf/ Busbahnhof zu veranlassen. 
66, 
(KVB) 
Es liegt kein Sachstand vor. 3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
51 
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
31.05.2021 
AN/1234/2021 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.15 
40-2021 
Aufrechterhaltung 
des Standorts Hol-
weide der Kliniken 
der Stadt Köln 
gGmbH als Kran-
kenhaus der Regel-
versorgung  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
der Fraktion Die 
LINKE sowie der der 
Einzelmandatsträger 
Tücks (FDP) und 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
04.06.2021 
AN/1301/2021 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bekräftigt ihren Be-
schluss vom 08.07.2019 und fordert den Rat der Stadt 
Köln auf, zu beschließen, dass der Standort Holweide der 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH als Krankenhaus der Re-
gelversorgung aufrecht erhalten bleibt. 
Dies beinhaltet auch die Aufforderung des Rates, die Mit-
glieder des Aufsichtsrates der Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH anzuweisen,  entsprechende Beschlüsse in die-
sem Gremium zu fassen. 
 
II-2   Siehe Ratsbeschluss 0551/2023 
 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH:  
Zukunftsmodell 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.16 
41-2021 
Stadtteilmütter- Ver-
stetigung ab 2022  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Verwaltung 
zu beauftragen, die Fortführung des erfolgreichen Mülhei-
mer Stadtteilmütterprojektes mit sechs Stadtteilmüttern 
und zwei sozialpädagogischen Fachkräften (einschließ-
lich Projektleitung) dauerhaft ab dem Jahr 2022 sicherzu-
stellen. Die dafür benötigten Mittel in Höhe von 
51 Weiterhin befristet bis 2024 
 
Kein neuer Sachstand  
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
52 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
04.06.2021 
AN/1303/2021 
299.606,00 € sind zunächst im Rahmen der Aufstellung 
des Haushalts 2022 zu berücksichtigen. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
14.06.2021 8.1.17 
42-2021 
Fähre zwischen 
Niehl und Stamm-
heim/Flittard  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
vom 10.06.2021 
AN/1378/2021 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Verein 
„Niehl Fährt“ in Verbindung zu setzen und die Bestrebun-
gen des Vereins, eine Fährverbindung für Fußgänger und 
Radfahrer zwischen Niehl und Stammheim/Flittard zu un-
terstützen. Die Bezirksvertretung ist zeitnah über den 
Verlauf zu informieren. 
II-2 Es liegt kein Sachstand vor. 3 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
06.09.2021 8.1.2 
44-2021 
 
Zukunft denken:  
Bildungscampus am 
Stadtgarten Mül-
heim ermöglichen!  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
09.07.2021 
AN/1540/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
unter Beteiligung der Schulen, Kindergärten und weiteren 
Bildungseinrichtungen rund um den Mülheimer Stadtgar-
ten ein Bildungscampus nach dem Vorbild der Bildungs-
landschaft Altstadt-Nord zu entwickeln. Hierzu möge sie 
prüfen, welche Bedarfe des Hölderlin-Gymnasiums nach 
einem Neubau am bisherigen Standort zusätzlich auf 
dem Areal der Sporthalle und des Parkplatzes am Bergi-
schen Ring realisiert werden können. 
Darüber hinaus möge die Verwaltung zusammen mit den 
beteiligten Bildungsträgern aus Schule, Jugendhilfe und 
Sportvereinen im Rahmen einer Ideenkonferenz Sy-ner-
gieeffekte aus der gemeinsamen Nutzung von Fach-, 
40 Es liegt kein Sachstand vor. 3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
53 
Sport- oder Gemeinschafts-räumen (z.B. Mensa, Ganz-
tagsangebote, Bibliothek etc.) prüfen. Die Verwaltung 
wird beauftragt, die notwendigen Änderungen des Bau-
rechts zur Realisierung des Projektes darzustellen und 
zur Beschlussfassung mit vorzubereiten. Zusätzlich gilt 
es weitere Unterstützungsmöglichkeiten durch die Einbe-
ziehung der Montag Stiftungen zu gewinnen. 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt  Sachstand   
06.09.2021 8.1.3 
45-2021 
 
Grundstück Clevi-
scher Ring, Hacke-
täuer Straße, Von-
Sparr-Straße  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Ein-zel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
12.07.2021 
AN/1541/2021 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
für o.a. Areal (Grundstück Clevischer Ring, Hacketäuer 
Straße, Von-Sparr-Straße):  
1. ein städtebauliches Gesamtkonzept zu entwickeln, 
falls erforderlich unter Än-derung des gültigen Bebau-
ungsplans, und dieses Konzept der Bezirksvertre-tung 
Mülheim vorzustellen,  
2. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine Genehmi-
gungen für Einzelprojekte zu erteilen,  
3. bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes keine im 
städtischen Eigentum befindli-che Grundstücke auf dem 
Areal zu veräußern,  
4. bei Veräußerungen von Privatgrundstücken zu 
prüfen, ob vom Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden 
sollte,  
5. die im Areal befindlichen Gewerbebetriebe mit ih-
ren Arbeitsplätzen, z.B. den Reifenhandel, in ihrem Be-
stand am derzeitigen Standort oder ggf. an einem adä-
quaten Alternativstandort in der Nähe zu sichern. 
Köln 
Buis-
ness, 
23, 61, 
63 
Sachstand 20.07.2022 von 63: 
 
In der 2. Forderung des Beschlusses vom 
06.09.2021 wurde die Verwaltung aufgefor-
dert, bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes 
keine Genehmigungen für Einzelprojekte zu 
erteilen. Das berührt die Möglichkeit, dass ein 
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung 
einginge. Solch ein Genehmigungsantrag liegt 
bisher nicht in 63 vor.  
Unabhängig davon ist noch grundsätzlich zu 
dieser BV-Forderung anzuführen, dass ge-
mäß § 74 Abs. 1 BauO NRW ein einklagbarer 
Rechtsanspruch  auf Erteilung einer Bauge-
nehmigung besteht, wenn dem Vorhabenan-
trag keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften 
entgegen stehen. Dieser BV-Beschluss vom 
06.09.2021 stellt juristisch keine öffentlich-
rechtliche Vorschrift im Sinne der BauO NRW 
dar. Da 63 an Recht und Gesetz (und damit 
auch an bestehende B-Plan-Regelungen) ge-
bunden ist, kann ein Bauanatrag, welcher alle 
Details nach jeweils aktuell gültigem B-Plan 
einhält (und auch sonst nicht gegen eine kon-
krete öffentlich-rechtliche Vorschrift verstößt), 
nicht abgelehnt werden 
2 
Sitzung TOP Betreff  Beschlusstext Amt Sachstand

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
54 
17.01.2022 8.1.7 
03-2022 
Mehr Grün für Mül-
heim  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
20.11.2021 
AN/2509/2021 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
städtische Gebäude und Liegenschaften zu benennen, 
die sich für eine Fassadenbegrünung oder für eine Ent-
siegelung eignen. Darüber hinaus sollen Dachflächen 
aufgelistet werden, auf denen Photovoltaikanlagen instal-
liert und rentabel betrieben werden können. 
 
Gleicher Sachstand wie 18-2023 
 
23, 26, 
57, 67 
Aktueller Bearbeitungsstand 2023: 
Die Themen Gründach und / oder Photovol-
taik werden für alle Neubauten im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft geprüft und 
umgesetzt. 
Bei Bestandsgebäuden wird – bei geeigneter 
Ausrichtung des Daches – eine statische so-
wie eine brandschutztechnische Überprüfung 
vorgeschaltet. Photovoltaikanlagen haben 
Einfluss auf die Windlast und so müssen zum 
Beispiel gemäß Flachdachrichtlinien die erfor-
derlichen Maßnahmen zur Sicherung der 
Dachabdichtung und der dazugehörigen 
Schichten gegen Abheben durch Windkräfte 
und Windsoglasten getroffen werden.  
Bei Gründächern muss insbesondere das 
Tragwerk für die höheren Auflasten geeignet 
sein oder statisch ertüchtigt werden. 
Nächste Schritte: 
Um effektiv und effizient zusätzliche Photovol-
taikflächen umsetzen zu können, sollen Maß-
nahmen gebündelt umgesetzt werden. Hierbei 
sollen dann alle erforderlichen Leistungen  
(Statik, Brandschutztechnische Ertüchtigung 
und Photovoltaik und/ oder Gründach) gebün-
delt werden.  
Vorstellbare Bündelungen können dabei zum 
Beispiel nur statische Ertüchtigungen, nur 
brandschutztechnische Ertüchtigungen und/ 
oder nur Photovoltaik oder Gründach sein. Ein 
zusätzliches Augenmerk muss dabei auch auf 
energetische Ertüchtigungen im Zusammen-
hang mit Denkmalpflege gelegt werden Die 
Gebäudewirtschaft ist dabei ausschließlich für 
3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
55 
die Umsetzung auf Gebäuden im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft zuständig.  
Die Untersuchung und Planung dieses großen 
Projektes erfordert Kapazitäten bei Sachver-
ständigen und bei der Gebäudewirtschaft. 
Aktueller Bearbeitungsstand 2024: 
Die gesetzlichen Vorgaben für Gründächer 
und / oder Photovoltaik werden für alle Neu-
bauten und Bestandsgebäude im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft umgesetzt. 
Bei Bestandsgebäuden wird eine technische, 
statische und brandschutztechnische Über-
prüfung des Dachaufbaus durch eine*n Sach-
verständige*n veranlasst. Eine Priorisierung 
erfolgt über das stadtweite 100-Dächer-Pro-
gramm, ergänzt um Standortmeldungen aus 
dem Objektmanagement. 
Im Stadtteil Mülheim sind 4 Schulstandorte 
über das 100-Dächer-Programm priorisiert. 
Die Dachaufbauten wurden bereits unter-
sucht. Eine detaillierte Auswertung der Ergeb-
nisse dauert an. Der überwiegende Teil der 
Dachflächen wird jedoch durch den/die Sach-
verständige*n als nicht geeignet für eine Bele-
gung mit Photovoltaik/Dachbegrünung bewer-
tet. Dies deckt sich mit den Ergebnissen aus 
den anderen Stadtteilen.  
Derzeit werden stadtweit die Dachflächen, die 
gemäß dem Gutachten eines nur geringen 
Reparaturaufwandes bedürfen, über das Ob-
jektmanagement instandgesetzt, um damit

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
56 
auch eine mögliche Photovoltaik-Installation 
vorzubereiten. 
Nächste Schritte: 
Um effektiv und effizient zusätzliche Photovol-
taikflächen umsetzen zu können, sollen Maß-
nahmen gebündelt umgesetzt werden.  
Zunächst sind die überwiegend festgestellten 
mangelhaften Dachaufbauten zu sanieren 
oder auszutauschen. Die Gebäudewirtschaft 
ist dabei ausschließlich für die Umsetzung auf 
Gebäuden im Sondervermögen der Gebäude-
wirtschaft zuständig. Die Überprüfungen und 
die sich daraus ergebenden Planungen die-
ses umfangreichen Projektes erfordern hohe 
Kapazitäten bei allen Beteiligten.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
2025 
 
Aktueller Bearbeitungsstand 2025 
Die gesetzlichen Vorgaben für das Gründach 
und / oder Photovoltaik werden ebenso wie 
die teilweise darüberhinausgehenden Zielset-
zungen der Energieleitlinien der Stadt Köln für 
alle Neubauten und Bestandsgebäude im 
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft um-
gesetzt.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
57 
Beispielsweise wird bei einer Photovoltaik-In-
stallation gegenüber den gesetzlichen Anfor-
derungen gemäß Energieleitlinien eine Maxi-
malbelegung der geeigneten Dachflächen 
festgelegt. 
Bei Bestandsgebäuden ist eine technische 
Überprüfung des Dachaufbaus durch einen 
Sachverständigen des Dachdeckerhandwer-
kes, eine statische sowie eine brandschutz-
technische Überprüfung zu veranlassen. 
Eine Priorisierung erfolgt über das stadtweite 
100-Dächer-Programm an Schulgebäuden, 
ergänzt um Standortmeldungen aus dem Ob-
jektmanagement betreffend Schulen, Kinder-
tagesstätten und Verwaltungsgebäuden. 
Im Stadtteil Mülheim sind 4 Schulstandorte 
über das 100-Dächer-Programm priorisiert, 
die Dachaufbauten wurden bereits untersucht. 
Die geprüften Dachflächen wurden als nicht 
geeignet für eine Belegung mit Photovol-
taik/Dachbegrünung bewertet. 
Ein Teil der Dachflächen kann erst im Rahmen 
einer Komplettsanierung der Dachschichten 
im Hinblick auf eine mögliche Photovoltaik-In-
stallation geprüft werden.  
Dies deckt sich mit den Ergebnissen aus den 
anderen Stadtteilen.  
Derzeit werden stadtweit die Dachflächen, die 
gemäß dem Gutachten eines nur geringen 
Reparaturaufwandes bedürfen, über das Ob-
jektmanagement instandgesetzt, um damit

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
58 
auch eine gegebenenfalls mögliche Photovol-
taik-Installation vorzubereiten. 
Nächste Schritte: 
Um effektiv und effizient zusätzliche Photovol-
taikflächen umsetzen zu können, sollen Maß-
nahmen gebündelt umgesetzt werden.  
Zunächst sind die überwiegend festgestellten 
mangelhaften Dachaufbauten zu sanieren 
oder auszutauschen. Die Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln ist dabei ausschließlich für die 
Umsetzung auf Gebäuden im Sondervermö-
gen der Gebäudewirtschaft zuständig.  
Die Überprüfungen und die sich daraus erge-
benden Planungen dieses umfangreichen 
Projektes erfordern Kapazitäten bei Sachver-
ständigen, und durch den schlechten Zustand 
der Dachaufbauten verstärkt bei Planern und 
bei der Gebäudewirtschaft. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
20.02.2026 
 
Sitzung  TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
59 
17.01.2022 8.1.8 
04-2022 
Bienenvölker auf 
dem großen Kalk-
berg  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
17.11.2021 
AN/2511/2021 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
Maßnahmen zu ergreifen, um Völker von (Wild-) Bienen 
und Hummeln am großen Kalkberg in Köln-Buchforst um-
zusetzen. 
 
57 Wird im Rahmen der Weiterentwicklung 
der Machbarkeitsstudie mitbetrachtet.  
 
2 
Sitzung 
 
TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
17.01.2022 8.1.10 
06-2022 
Bereitstellung eines 
barrierefreien Zu-
ganges zum Flittar-
der Deich im Be-
reich Wendeham-
mer Ruwergasse in 
Köln- Flittard  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
22.11.2021 
AN/2514/2021 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung dafür zu sorgen, im Bereich Wendehammer Ru-
wergasse in Köln- Flittard einen Jahreszeiten 
unabhängigen barrierefreien Zugang zum Flittarder Deich 
bereit zu stellen. 
 
SteB Zwischenzeitlich wurde die Schranke an 
der Rampe „Ruwergasse“ abgebaut und 
gegen 3 Poller ausgetauscht. 
Der mittlere Poller ist zur Befahrung der 
Rampe und des dahinterliegenden Rhein-
vorlandes mit Kontrollfahrzeugen oder 
Traktoren mittels Dreikantschlüssel her-
ausnehmbar. 
Die beiden äußeren Poller sind festste-
hend und wurden zur Verhinderung der 
Umfahrung des mittleren Pollers einge-
baut. 
Der mittlere Poller kann bei Herausnahme 
seitlich in einer zusätzlichen Bodenhülse 
„geparkt“ werden. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
60 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
17.01.2022 8.1.13 
08-2022 
Genovevabad  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
29.12.2021 
AN/0006/2022 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die KölnBäder 
GmbH die Zeiten für das öffentliche Schwimmen im Ge-
novevabad (Mittwoch: 6.30 – 21 Uhr und Montag: 6.30 – 
8 Uhr) wieder einzurichten. 
 
Sport-
stätten 
GmbH 
In dem gemeinsamen Antrag heißt es „ Das 
Genovevabad ist das einzige Schwimmbad im 
zweitgrößten Kölner Stadtbezirk und das ein-
zige der 10 Bäder der KölnBäder GmbH, das 
seit Beginn des Lockdowns im Frühjahr 2020 
für die Öffenlichkeit nicht wieder geöffnet 
wurde.“ Diese Aussage ist nicht korrekt, da 
auch das Rodenkirchenbad, Wahnbad und 
Chorweilerbad seit dem Jahr 2020 ebenso 
eingeschränkt für die Öffentlichkeit geöffnet 
wurden und es teilweise auch noch sind. Seit 
September 2021 findet im Genovevabad je-
den Freitagnachmittag das Herren – und Da-
menschwimmen für die Öffentlichkeit statt, an 
dem jede/r interessierte Schwimmer*innen 
teilnehmen kann. Zudem heißt es in dem ge-
meinsamen Antrag „ Wegen der verkehrsmä-
ßig günstigen Anbindung wird das Bad vor al-
lem auch von älteren und gehbehinderten Be-
wohner*innen und Berufstätigen vor Arbeits-
beginn stark frequentiert.“ Die starke Fre-
quenz konnten wir zuletzt leider nicht feststel-
len. Wir haben uns bemüht, in Zeiten wo 
keine Schule ist, das Bad für die Öffentlichkeit 
zu öffnen. Daher haben wir das Genovevabad 
in den Weihnachtsferien für die Öffentlichkeit 
am Montagmorgen und mittwochs geöffnet. 
Trotz der Schulferien war die Besucherzahl 
erschreckend niedrig; zum Frühschwimmen 
am Montag kamen durchschnittlich 7,5 Besu-
cher, am Mittwoch – mit einer Öffnungszeit 
von 14 Stunden- fanden sich gerade mal 28,5 
Besucher je Mittwoch im Genovevabad ein. 
Diese stark unterdurchschnittliche Nutzungs-
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
61 
frequenz bestätigt uns im Sinne der Daseins-
vorsorge darin, dass die bisherige Öffnungs-
zeitenstrategie berechtigt war und statt der 
Öffentlichkeit ein erweitertes Schul- und Ver-
einsschwimmen sowie Kurse angeboten wur-
den. Bezüglich der Nutzung durch ältere Men-
schen und Menschen mit einer Gehbehinde-
rung möchten wir kurz unsere eigenen Er-
kenntnisse anführen: das Genovevabad ver-
fügt baubedingt über eine Vielzahl von Trep-
pen und würde so heute keinesfalls mehr ge-
baut werden. Aus diesem Grund ist das Geno-
vevabad leider seit jeher unser Bad mit der 
geringsten Frequenz an Gästen mit einem Be-
hindertenausweis, sodass wir Ihrer Argumen-
tation leider nicht folgen können. Zum Ende 
des Antrages heißt es „ Eine Benachteiligung 
gegenüber anderen Stadtbezirken ist offen-
sichtlich.“ Hier möchten wir ausdrücklich da-
rauf hinweisen, dass keine Benachteiligung 
gegenüber anderen Stadtbezirken vorliegt, da 
auch andere Bäder pandemiebedingt noch 
unter Einschränkungen betrieben werden, da-
mit das Schul- und Vereinsschwimmen für die 
Schwimmausbildung sichergestellt werden 
kann. Abschließend freuen wir uns Ihnen mit-
teilen zu können, dass wir neben den öffentli-
chen Schwimmzeiten am Freitag auch ab dem 
02.03.2022 wiederholt eine eingeschränkte 
Nutzung für ein öffentliches Schwimmen am 
Mittwoch ermöglichen werden. Wir bitten je-
doch um Verständnis, dass wir unter Beach-
tung der jeweiligen Verordnungslage bzw. der 
Besucherfrequenz die Fortführung einer konti-
nuierlichen Öffnung überprüfen werden 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
62 
07.03.2022 8.1.2 
14-2022 
Entwicklung des Ul-
rich-Haberland-
Haus  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
27.01.2022 
AN/0264/2022 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
und die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB-Köln) 
ein realisierbares Nutzungskonzept zur Entwicklung des 
Ulrich-Haberland-Haus zu erarbeiten.  
Hierbei sollen die Bürgervereine Stammheim und Flittard 
sowie die sonstigen örtlichen Interessensgruppen aktiv 
mit eingebunden werden und auf dieser Basis dann ein 
realisierbarer Lösungsvorschlag zur politischen Be-
schlussfassung eingebracht werden. 
 
 
23, 
SteB 
Beantwortung der Anfrage AN/1427/2024: 
 
Frage 1: Wie ist der aktuelle Sachstand be-
züglich dieses Projekts und wie sieht die 
zeitliche Planung aus?  
Antwort StEB Köln:  
Die StEB Köln hat für die vorgeschlagene 
Nutzungsidee eine Machbarkeitsstudie er-
stellt. Diese ist abgeschlossen. Die bisherige 
Planung hatte eine Umsetzung des Projektes 
bis Ende 2027 vorgesehen. Eine Konkretisie-
rung des Zeitplans erfolgt im Rahmen der frü-
hen Leis-tungsphasen (Vorplanung) der Ob-
jekt- und Fachplanung nach HOAI zur Umset-
zung des Pro-jekts. Anhand der Erkenntnisse 
aus der Machbarkeitsstudie ist davon auszu-
gehen, dass sich der mögliche Fertigstel-
lungstermin nach hinten verschieben wird.  
Frage 2: Wurde bereits eine Prüfung der 
Bausubstanz vorgenommen, wenn ja, wie 
lautet das Ergebnis?  
Ja, eine erste Prüfung der Bausubstanz 
wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie 
vorgenommen. Das Gebäude befindet sich in 
einem seinem Alter entsprechenden Zustand. 
Zum Teil kann die Bausubstanz erhalten blei-
ben und weiterverwendet werden, zum Teil 
muss sie de-montiert und erneuert werden. 
Diese Aussage gilt vorbehaltlich weiterer Prü-
fungen im Rah-men der Planungen zur Umse 
Frage 3: Ist es richtig, dass in Teilen des 
Gebäudes eine Belastung mit Asbest fest-
gestellt wurde, wenn ja, inwieweit beein-
flusst das den weiteren Verlauf des Pro-
jekts? 
Bei den im Rahmen der Machbarkeitsstudie 
genommen Proben wurde eine Belastung mit 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
63 
As-best festgestellt. Der Schadstoffbefund er-
fordert die Erarbeitung eines entsprechenden 
Kon-zeptes für die fachgerechte Entsorgung, 
verhindert aber nach jetzigem Kenntnisstand 
nicht grundsätzlich die Sanierung des Gebäu-
des. Die erforderliche Schadstoffentsorgung 
ist ein wesentlicher Grund dafür, dass mit ei-
nem längeren Projektablauf gerechnet werden 
muss. Eine belastbare Terminprognose kann 
erst mit Abschluss der Vorplanung (Leistungs-
phasen 1 und 2 nach HOAI) abgegeben wer-
den.tzung der Sanierung. 
 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
07.03.2022 8.1.3 
15-2022 
Windmühlenquartier  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.02.2022 
AN/0370/2022 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Stadt Köln 
im Falle des Weiterverkaufs des Baugebiets Windmühlen 
Quartier/Coloneo III von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch 
zu machen. 
 
23 Die Bezirksvertretung Mülheim geht davon 
aus, dass ein Vorkaufsrecht besteht. Dies ist 
jedoch nicht der Fall. Vielmehr existiert weder 
ein im Grundbuch eingetragenes, sog. dingli-
ches, noch ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 
24 und 25 BauGB). Ein Vorkaufsrecht gemäß 
§ 24 BauGB ist unbeschadet der weiteren ge-
setzlichen Voraussetzungen deshalb nicht ge-
geben, weil der derzeit noch gültige Bebau-
ungsplan 70470/06 vom 05.10.1962 die Flä-
chen als Gewerbegebiet festsetzt. Eine Vor-
kaufsrechtssatzung für das Gebiet existiert 
ebenfalls nicht, weshalb auch § 25 BauGB 
kein Vorkaufsrecht vermittelt. Aus vorgenann-
ten Gründen kann der Empfehlung nicht ge-
folgt werden 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
07.03.2022 8.1.6 
16-2022 
Begleitung der 
Quartiersentwick-
lung im Mülheimer 
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung halbjähr-
lich über die städtebauliche Entwicklung im Plangebiet 
Mülheimer Süden, insbesondere über 
61  3

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
64 
Süden  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
21.02.2022 
AN/0460/2022 
 
 
- den aktuellen Stand der Bebauungsplanverfahren, 
 
- Änderungen der Eigentümerverhältnisse an Grund-
stücken bzw. den Inhaberverhältnissen der Gesell-
schaften, denen die Grundstücke gehören, 
 
- Baufortschritte, 
 
- Abschluss städtebaulicher Verträge. 
 
Über bedeutende Entwicklungen im Plangebiet werden 
die Bezirksvertreterinnen und -vertreter unverzüglich 
schriftlich informiert. Hierzu zählt insbesondere die Mög-
lichkeit Vorkaufsrechte auszuüben (insbesondere auf-
grund eines Kaufvertragsabschlusses oder aufgrund der 
Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die eine Umge-
hung des gemeindlichen Vorkaufsrechts indizieren). In 
diesem Fall schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung 
geeignete Maßnahmen vor, um das Vorkaufsrecht fristge-
recht ausüben zu können. 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
07.03.2022 8.1.9 
19-2022 
Aufwertung von um-
mauerten Grünbee-
ten  auf einem unbe-
nannten Platz zwi-
schen Formesstraße 
und Lohmühlen-
straße in Köln-Mül-
heim  
Antrag der Fraktion 
DIE LINKE vom 
21.02.2022 
AN/0463/2022 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, mit der Aufwertung 
von ummauerten Grünbeeten auf einem unbenannten 
Platz zwischen Formesstraße 
und Lohmühlenstraße in Köln- Mülheim. 
Vorstellbar wäre die Einbeziehung der direkten Anwoh-
ner*innen, der nahegelegenen 
Kita in der Wallstraße oder anderer Personen, bevor die 
Verwaltung die Bepflanzung 
selbst durchführt. Die Möglichkeit einer Patenschaft ein-
zelner Grünbeete analog zur 
Baumscheibenpatenschaft wäre wünschenswert und 
sollte beworben werden. 
67 Umsetzung über  
Stadtverschönerungsmittel 2023 
 
Maßnahme noch nicht abgeschlossen 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
65 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
02.05.2022 8.1.2 
23-2022 
Windmühlenquartier  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.02.2022 
AN/0370/2022 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim erklärt den Beschluss 
vom 07.03.2022 als Empfehlung für den Liegenschafts-
ausschuss und empfiehlt dem Liegenschaftsausschuss 
folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Liegenschaftsausschuss beauftragt die Verwaltung 
im Falle des Weiterverkaufs des Baugebiets Windmühlen 
Quartier/Coloneo III von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch 
zu machen. 
 
23 Die Bezirksvertretung Mülheim geht davon 
aus, dass ein Vorkaufsrecht besteht. Dies ist 
jedoch nicht der Fall. Vielmehr existiert weder 
ein im Grundbuch eingetragenes, sog. dingli-
ches, noch ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 
24 und 25 BauGB). Ein Vorkaufsrecht gemäß 
§ 24 BauGB ist unbeschadet der weiteren ge-
setzlichen Voraussetzungen deshalb nicht ge-
geben, weil der derzeit noch gültige Bebau-
ungsplan 70470/06 vom 05.10.1962 die Flä-
chen als Gewerbegebiet festsetzt. Eine Vor-
kaufsrechtssatzung für das Gebiet existiert 
ebenfalls nicht, weshalb auch § 25 BauGB 
kein Vorkaufsrecht vermittelt. Aus vorgenann-
ten Gründen kann der Empfehlung nicht ge-
folgt werden 
1 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
02.05.2022 8.1.8 
27-2022 
Baumscheibe Hei-
delberger Straße 23  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
30.03.2022 
AN/0862/2022 
Die BV9 beauftragt die Verwaltung, die Baumscheibe an 
der Heidelberger Straße 23 durch den Einsatz von Rad-
nadeln gegen Beparkung durch KFZ abzusichern. Zu-
sätzlich muss geprüft werden, ob Maßnahmen zur Siche-
rung der bereits freiliegenden, geschädigten Wurzeln not-
wendig sind. Im positiven Fall sollen diese dann ebenfalls 
umgesetzt werden. 
 
67 Die Maßnahme wurde umgesetzt. 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
66 
 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
02.05.2022 8.1.11 
30-2022 
Aufwertung des 
Spielplatzes Kühzäl-
ler Weg  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
17.04.2022 
AN/0868/2022 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Aufwertung des Spielplatzes Kühzäller 
Weg durch unterschiedliche Maßnahmen wie z.B. das 
Aufstellen weiterer Spielgeräte, der Berücksichtigung von 
Barrierefreiheit und der Einbeziehung der jungen Benut-
zer*innen. 
 
51 Der Bolzplatz Kühzällerweg in Holweide befin-
det sich auf der mit Liste der „Maßnahmen 
2023 – 2027 Spielplatzbedarfsplanung“, wel-
che am 18.08.2022 im Rahmen der Fraktions-
vorsitzendenbesprechung vorgelegt und ab-
gestimmt worden ist. 
Die Maßnahmenliste Mülheim bzw. die Maß-
nahmenlisten aller Bezirke befinden sich aktu-
ell in der Überprüfung und Neubewertung. 
Eine Abstimmung zur Bewertung und Reihen-
folge der Baumaßnahmen, zwischen dem De-
zernenten Herrn Voigtsberger und den Be-
zirksbürgermeistern und Bezirksbürgermeiste-
rinnen, ist für den 15.02.2024 angesetzt. Eine 
Aussage zur zeitlichen Umsetzung, Reihen-
folge und Durchführung der gelisteten Bau-
maßnahmen kann diesbezüglich nicht getrof-
fen werden. 
 
2 
Sitzung TOP Betreff Beschlusstext Amt Sachstand  
13.06.2022 8.1.1 
32-2022 
Mülleimer im Zent-
rum von Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
21.04.2022 
Die Bezirksvertretung Köln Mülheim beauftragt die Stadt-
verwaltung die Mülleimer an  
den besagten Stellen wieder anzubringen. 
AWB Bei einer Begehung der Örtlichkeit wurde festge-
stellt, dass sich lediglich an der Hälfte der betref-
fenden Stellen wieder Abfallbehälter befinden. 
Die fehlenden Standorte wurden der AWB noch-
mals mitgeteilt. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
67 
AN/1127/2022 
13.06.2022 8.1.6 
35-2022 
SC Mülheim Nord 
1919 e.V. – Aktiv im 
Veedel gestalten 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
27.05.2022 
AN/1154/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
ein Konzept für eine sozialraumorientierte Unterstützung 
des SC Köln-Mülheim Nord sowie der umgebenden  
Quartiere vorzulegen. Dieses soll die existierende Sozial-
raumarbeit des CSH ergänzen und weiter unterstützen. 
V-3 Die Umsetzung einer sozialraumorientier-
ten Unterstützung sind nicht alleine durch 
die Geschäftsstellle Lebenswerte Veedel 
leistbar. Im Zuge der sozialraumanalyti-
schen Betrachtung werden die zuständi-
gen Fachdienststellen einbezogen. 
2 
22.08.2022 8.1.3 
42-2022 
Hitzeschutz weiter 
verbessern Gemein-
samer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.08.2022 
AN/1318/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
den Wiener Platz, den Bahnhofsvorplatz westlich des 
Mülheimer Bahnhofs und den Picco-/REWE-Platz mittels 
perforierter Wasserschläuche für Abkühlung zu sorgen. 
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, an diesen 
Standorten dauerhaft Trinkbrunnen zu installier 
57, 67 Cooling Cologne/ Sprühschläuche: 
Als eine Maßnahme zur Klimawandelanpas-
sung wurde mit der RheinEnergie AG gemein-
sam die Verwendung von „Sprühschläu-
chen“ zur Verbesserung der Aufenthaltsquali-
tät in Hitzeperioden pilotiert (vergleichbar 
Wien). 
Auf Grundlage der Pilotierung wurde mit der 
RheinEnergie AG eine Ausweitung der Test-
phase auf 3 Innenstadtplätze geplant. Im Jahr 
2023 kam die Aktion wetterbedingt nicht zum 
Einsatz. Somit liegen noch keine weiteren Er-
kenntnisse zur Handhabung von mehreren 
Wassersprühern vor. Die RheinEnergie AG 
wurde vertraglich beauftragt einen Einsatz 
von 3 Schläuchen durchzuführen und einen 
Testbericht zu schreiben. In Abhängigkeit der 
Wetterlage kann dieser Einsatz im Sommer 
2024 erfolgen.  
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
68 
Die temporären Wasserschläuche könnten 
auch in anderen hitzebelasteten Stadtteilen 
(wie Kalk, Mülheim, Nippes, Ehrenfeld) zur 
Anwendung kommen. Eine Planung über die 
Pilotierung hinaus liegt derzeit noch nicht vor. 
Insbesondere Kapazitäten, Logistik und Kos-
ten müssen bilanziert werden. Zudem müssen 
verschiedene Rahmenbedingungen (z.B. Hyd-
rantenverfügbarkeit, Platzgröße, Wasserab-
fluss, Nutzungsverhalten, etc.) am jeweiligen 
Platz gegeben sein. Bei der Prüfung weiterer 
Standorte können die genannten Plätze in 
Mülheim (Wiener Platz, Bahnhofsvorplatz, 
Picco-/REWE-Platz) zukünftig berücksichtigt 
werden, wenn die Rahmenbedingungen ge-
klärt wurden. 
Es ist jedoch zu bedenken, dass es sich bei 
dem Einsatz von Sprühschläuchen um eine 
temporäre Anlage an einzelnen heißen Tagen 
handelt. Es wäre sinnvoller, wenn die Plätze 
in Mülheim im Rahmen von Umbaumaßnah-
men im öffentlichen Raum mit ortsfesten Was-
serelementen ausgestaltet werden. Dies wäre 
aus Sicht der Klimawandelanpassung zu be-
grüßen. 
 
Trinkwasserbrunnen: 
In Köln gibt es derzeit 12 öffentliche 
Trinkwasserbrunnen. Ziel ist die Realisierung 
weiterer 18 Trinkbrunnen (2 pro Bezirk). 
Hierzu wurden zahlreiche Standorte evaluiert 
und zwischen Verwaltung (Stadtplanungsamt, 
Amt für Straßen und Radwegebau, Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen) und 
RheinEnergie AG abgestimmt.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
69 
Die Finanzierung ist bisher noch offen. Erst 
nach Zusage der Übernahme der Betriebs-
kosten für 10 Jahre wird die RheinEnergie AG 
das Projekt voraussichtlich umsetzen. 
 
22.08.2022 8.1.4 
43-2022 
Verkehrskonzept für 
die Sanierung der 
Mülheimer Brücke 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
02.08.2022 
AN/1319/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
ein umfassendes Verkehrskonzept für den Öffentlichen 
Personennahverkehr (ÖPNV) für den Zeitraum der Sa-
nierung der Mülheimer Brücke in der Baudurchführungs-
/Verkehrsführungsphase II zu erarbeiten/vorzustellen. 
Ziel des Verkehrskonzeptes muss sein, die Belastungen 
für Nutzer*innen des ÖPNV möglichst gering zu halten. 
69 Von Dienstag, dem 02. April 2024, bis ein-
schließlich Donnerstag, dem 07. November 
2024, wird aufgrund der Erneuerung des 
Stadtbahnbereichs der gesamte Brückenzug 
für den Stadtbahnverkehr gesperrt. In diesem 
Zeitraum wird ein Schienenersatzverkehr über 
die Zoobrücke eingerichtet. Sowohl im rechts- 
als auch im linksrheinischen Rampenbereich 
wird der mittige Stadtbahnbereich vollständig 
abgerissen und neu errichtet. Auf der Strom- 
und Flutbrücke wird die bestehende Konstruk-
tion durch eine neue Stahl-Fahrbahnplatte er-
setzt. Der Schienenersatzverkehr wird nach 
Abschluss der Arbeiten eingestellt. Die Ein-
schränkungen gelten somit nur bis zum 07. 
November 2024. 
Die Arbeiten verzögern sich, das Ende der 
Maßnahme ist nun für Ende März 2025 vorge-
sehen 
 
1 
22.08.2022 8.1.7 
46-2022 
Aufstellen von drei 
Sitzbbänken im Be-
reich einer Grünflä-
che in KölnMülheim 
zwischen Düssel-
dorfer Straße und 
Mülheimer Ufer Ge-
meinsamer Antrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit dem Aufstellen von drei Sitzbänken im Be-
reich einer Grünfläche in Köln- Mülheim zwischen Düs-
seldorfer Straße und Mülheimer Ufer, die sich in Höhe 
des Zugangs zum Böcking Park befindet. 
67 Das Aufstellen der Bänke wurde beauf-
tragt. Die Umsetzung der Aufstellung bis 
spätestens Sommer 2024. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
70 
der Fraktion DIE 
LINKE und des Ein-
zelmandatsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.08.2022 
AN/1322/2022 
22.08.2022 8.1.9 
48-2022 
Der Zugangsbereich 
des Mülheimer Rat-
hauses muss drin-
gend bürgerfreundli-
cher gestaltet und 
organisiert werden 
Antrag der Fraktion 
Bündnis 90 / Die 
Grünen vom 
08.08.2022 
AN/1324/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung 
durch folgende kurzfristige Maßnahmen im Zugangsbe-
reich des Mülheimer Rathauses für eine bürgerfreundli-
chere Eingangssituation zu sorgen: - Überarbeitung der 
Informationen außen im Sinne von mehr Eindeutigkeit, 
besserer Lesbarkeit, Mehrsprachigkeit, verständlicherer 
Wegeführung für Besucher*innen insbesondere der Mel-
dehalle - Aufsteller im Innenbereich um die Besucher*in-
nen-Ströme besser zu leiten - Proaktive Ansprache und 
Information der Wartenden durch das Wachpersonal - 
Regelmäßige Reinigung des Außenbereichs vor dem 
Rathaus - Verbesserung des Zugangs und der Türsitua-
tion, - Erarbeitung eines Besuchermanagements - Erar-
beitung eines Konzepts, dass den Eingangsbereich als 
Visitenkarte Mülheims versteht und lebt 
02-9 
34 
Es wurden folgende Maßnahmen umge-
setzt: 
 
- Verbesserung der Beschilderung innen 
und außen 
- Erhöhung des Reinigungsintervalls  
außen 
 
Der Einsatz des Wachdienstes ist service- 
und kundenorientiert ausgerichtet. Mit dem 
Wachdienst findet hierzu regelmäßig ein 
Austausch statt. 
 
Die Hausverwaltung im Bürgeramt ist da-
mit beauftragt, das Gesamterscheinungs-
bild des Zugangsbereiches sicherzustel-
len. Nachdem diese zwischenzeitlich va-
kant war, steht dort nun seit 01.01.2024 ein 
zuverlässiger Mitarbeiter zur Verfügung, 
der alle geschilderten Abläufe koordiniert. 
1 
22.08.2022 8.1.10 
49-2022 
Teiloffenlegung der 
Strunde durch den 
Klima- und Transfor-
mationsfonds der 
Bundesregierung fi-
nanzieren Dringlich-
keitsantrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen vom 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
sich mit dem Projekt „Teiloffenlegung der Strunde“ unter 
Verwendung der Vorzugsvariante S2 der Machbarkeits-
studie (vgl. Vorlage 3942/2021) beim Klima- und Trans-
formationsfonds des Bundesministeriums für Wohnen, 
Stadtentwicklung und Bauwesen und des Bundesinstituts 
für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu bewerben. Hierzu 
ist bis zur Antragsfrist 15. Oktober 2022 eine entspre-
chende Projektskizze einzureichen. Die Verwaltung wird 
67 Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat den Förderaufruf „Anpas-
sung urbaner Räume an den Klimawandel“ 
selbstverständlich zur Kenntnis genommen. 
Das Bundesprogramm zur „Anpassung urba-
ner Räume an den Klimawandel“ leistet einen 
Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung 
durch eine gezielte Entwicklung der grün-
blauen Infrastruktur. Der Schwerpunkt der 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
71 
14.08.2022 
AN/1448/2022 
aufgefordert, der Bezirksvertretung auf der Sitzung am 
17. Oktober 2022 über die erfolgte Antragstellung zu be-
richten. 
Förderung liegt auf der Anpassung und Ent-
wicklung von Parks und Gärten, die vom Kli-
mawandel bedroht sind. 
Förderfähig sind vegetabile und bauliche In-
vestitionen sowie investitionsvorbereitende 
und projektbegleitende Maßnahmen in urba-
nen und ländlichen Grün- und Freiräumen, die 
diese 
in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten 
und weiterentwickeln. Bezogen auf die 
Leistungen des Klimaschutzes und der Klima-
anpassung sollen die Investitionen vorhan-
dene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren 
und neue entwickeln und/oder zur Bewälti-
gung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, 
hochwasser- und überflutungsgefährdete Ge-
biete) in 
urbanen Räumen beitragen. 
Gefördert werden anspruchsvolle Erhaltungs- 
und Umbauvorhaben, hierzu zählen u. a. 
- die Vernetzung bestehender Grün- und Frei-
räume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und 
Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wege-
verbindungen), 
- großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame 
Parkanlagen, 
- die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen 
Freiräumen in klimatisch defizitären 
Stadträumen (Klimaoasen), 
- großräumige Projekte, die graue Infrastruktur 
in grünblaue umwandeln (Verkehrsräume, 
Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere), 
- die Umsetzung von Schwammstadtkonzep-
ten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, 
der Verdunstungsleistung, der Grundwasser-
neubildung und der Wasserverfügbarkeit 
auch unter Nutzung von Grauwasser.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
72 
(Auszüge aus dem Förderprogramm) 
Das Projekt der Teiloffenlegung der Strunde 
wurde durch eine Machbarkeitsstudie der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR einge-
hend geprüft. Aus wasserwirtschaftlicher und 
städtebaulicher Sicht ist die Umsetzung die-
ses Projektes grundsätzlich begrüßenswert. 
Die Verwaltung sieht jedoch keine Möglichkeit 
dieses Projekt im Rahmen des 
Förderprogramms „Anpassung urbaner 
Räume an den Klimawandel“ anzumelden. 
Die 
Gründe hierfür sind: 
- Der Förderzeitraum des Programms ist auf-
grund der Abhängigkeit des 
Bundeshaushaltes bis 2025 begrenzt 
- Die Planungen für die Teiloffenlegung der 
Strunde sind noch nicht über den Stand 
der Machbarkeitsstudie hinausgegangen. Die 
Planungen sind sehr komplex und 
bedürfen aufgrund der innerstädtischen Lage 
mit Sicherheit einer Bearbeitung über 
mehrere Jahre. 
- Es stehen keine Haushaltsmittel zur Umset-
zung und Bereitstellung des Eigenanteils 
zur Verfügung. 
Die Verwaltung ist bestrebt das Projekt der 
Teiloffenlegung bei geeigneter Fördermöglich-
keit auch umzusetzen. 
22.08.2022 8.2.2 
51-2022 
Anregung der Be-
zirksarbeitsgemein-
schaft Seniorenpoli-
tik im Stadtbezirk 
Mülheim an die Be-
zirksvertretung Mül-
heim zum Thema 
"Barrierefreiheit im 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwaltung, das 
Bezirksrathaus Mülheim vollständig barrierefrei zu gestal-
ten. Außerdem bitten wir die Verwaltung Maßnahmen zu 
ergreifen, um Kundinnen und Kunden auch ohne vorhe-
rige Terminbuchung zeitnah zu bedienen. 
02-9 
26 
34 
Die zukünftige Umgestaltung des Ein-
gangsbereiches sieht eine zeitgerechte 
Barrierefreiheit vor. Der Zeitpunkt der bau-
lichen Maßnahmen kann bisher noch nicht 
benannt werden. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
73 
Bezirksrathaus und 
zeitnahe Kundenbe-
dienung ohne Ter-
min" 2400/202 
In den organisatorischen Abläufen wurden 
Maßnahmen ergriffen, um gerade älteren 
Bürgerinnen und Bürgern   
19.09.2022 8.1.3 
53-2022 
Aufwertungsmaß-
nahmen am Holwei-
der Marktplatz Ge-
meinsamer Antrag 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion 
und des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
05.09.2022 
AN/1591/2022 
Die Verwaltung wertet den Holweider Marktplatz mit einer 
Neugestaltung der straßenseitigen Baumbecken sowie 
einer Versetzung und Ästhetisierung der mobilen Markt-
toilette auf. 
61  3 
19.09.2022 8.1.7 
56-2022 
Wiedereinführung 
Bezirksbeigeordnete 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
04.09.2022 
AN/1595/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Oberbürgermeis-
terin und den Verwaltungsvorstand, das Modell der Be-
zirksbeigeordneten wieder einzuführen. Dafür sollen die 
neun Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf der Ebene 
der Fachdezernate jeweils einen Stadtbezirk bzw. eine 
Bezirksvertretung zur Betreuung und Schnittstelle zwi-
schen Bezirksebene und Stadtspitze übernehmen. Die 
Oberbürgermeisterin soll dabei nach Möglichkeit sicher-
stellen, dass die Beigeordneten mit allen Kompetenzen 
ausgestattet sind, die für einen effizienten und effektiven 
Sitzungsverlauf notwendig sind, so dass beispielsweise 
auch Vorlagen der Verwaltung Im Laufe der Sitzung ggf. 
verändert oder zurückgezogen werden können. 
01 Die Oberbürgermeisterin hat den Wunsch der 
Bezirksvertretungen zur Wiedereinführung 
von Bezirksbeigeordneten verwaltungsintern 
prüfen lassen.  
Die in den Beschlüssen beschriebene Schnitt-
stellenfunktion zwischen Bezirksebene und 
Fachverwaltung wird durch die Bürgerämter 
und Bürgeramtsleitungen wahrgenommen. In 
den Bezirksvertretungen werden Anliegen aus 
vielen Aufgabenbereichen der Stadtverwal-
tung behandelt. Daher müssten auch Bezirks-
beigeordnete die notwendigen Informationen 
jeweils von den zuständigen Dienststellen ein-
holen lassen. Dies würde zu Doppelstrukturen 
führen, die aus organisatorischer Sicht nicht 
sinnvoll erscheinen. 
 
Die Oberbürgermeisterin hat den Wunsch 
nach einer engeren Begleitung der Sitzungen 
der Bezirksvertretungen durch die Verwaltung 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
74 
mehrfach mit den Bezirksbürgermeisterinnen 
und Bezirksbürgermeistern erörtert. Die per-
sönliche Präsenz soll dazu beitragen, die Be-
zirksvertretungen stärker ins Blickfeld zur rü-
cken und so den Kontakt sowie die Kommuni-
kation zwischen der Verwaltung und den Be-
zirksvertretungen verbessern. Im Verwal-
tungsvorstand wurde das Anliegen ebenfalls 
behandelt. Dabei wurde festgelegt, dass alle 
Beigeordneten zeitnah an einer Bezirksvertre-
tungssitzung teilnehmen. Die Oberbürger-
meisterin nimmt an einer Bezirksvertretungs-
sitzung im Quartal teil. 
 
19.09.2022 8.1.10 
57-2022 
Teiloffenlegung der 
Strunde, Teilnahme 
durch den Klima-
fonds finanzieren 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen 
vom 19.09.2022 
AN/1664/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt: 1. Die Verwal-
tung wird aufgefordert, den Antrag vom 14.08.2022 um-
zusetzen. Aus Sicht der Bezirksvertretung spricht nichts 
dagegen, sich mit einem bis 2025 zu realisierenden Teil-
projekt zu bewerben. Da auch investitionsvorbereitende 
Maßnahmen förderfähig sind, sollte dies möglich sein. 2. 
Die Verwaltaltung wird aufgefordert, die für die Finanzie-
rung des Eigenbedarfs notwendigen Haushaltsmittel in 
den Haushalt einzustellen. 3. Die Verwaltung wird aufge-
fordert, die Vorlage als Dringlichkeitsentscheidung dem 
Stadtentwicklungsausschuss in der Sitzung im Septem-
ber vorzulegen und über den Dringlichkeitsbeschluss der 
Bezirksvertretung Mülheim zu informieren. 
01 
67 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung hat den Förderaufruf „Anpas-
sung urbaner Räume an den Klimawandel“ 
selbstverständlich zur Kenntnis genommen. 
Das Bundesprogramm zur „Anpassung urba-
ner Räume an den Klimawandel“ leistet einen 
Beitrag zur klimagerechten Stadtentwicklung 
durch eine gezielte Entwicklung der grün-
blauen Infrastruktur. Der Schwerpunkt der 
Förderung liegt auf der Anpassung und Ent-
wicklung von Parks und Gärten, die vom Kli-
mawandel bedroht sind. 
Förderfähig sind vegetabile und bauliche In-
vestitionen sowie investitionsvorbereitende 
und projektbegleitende Maßnahmen in urba-
nen und ländlichen Grün- und Freiräumen, die 
diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt er-
halten und weiterentwickeln. Bezogen auf die 
Leistungen des Klimaschutzes und der Klima-
anpassung sollen die Investitionen vorhan-
dene natürliche Kohlenstoffsenken bewahren 
und neue entwickeln und/oder zur Bewälti-
gung stadtklimatischer Defizite (Hitzeinseln, 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
75 
hochwasser- und überflutungsgefährdete Ge-
biete) in urbanen Räumen beitragen. 
Gefördert werden anspruchsvolle Erhaltungs- 
und Umbauvorhaben, hierzu zählen u. a. 
- die Vernetzung bestehender Grün- und Frei-
räume (Regenwasserrückhalt, Kalt- und 
Frischluftversorgung, Biotopverbund, Wege-
verbindungen), 
- großräumige (kulturhistorisch) bedeutsame 
Parkanlagen, 
- die gezielte Ergänzung mit wohnortnahen 
Freiräumen in klimatisch defizitären 
Stadträumen (Klimaoasen), 
- großräumige Projekte, die graue Infrastruktur 
in grünblaue umwandeln (Verkehrsräume, 
Stadtplätze, Brachflächen, Quartiere), 
- die Umsetzung von Schwammstadtkonzep-
ten zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, 
der Verdunstungsleistung, der Grundwasser-
neubildung und der Wasserverfügbarkeit 
auch unter Nutzung von Grauwasser. 
(Auszüge aus dem Förderprogramm) 
Das Projekt der Teiloffenlegung der Strunde 
wurde durch eine Machbarkeitsstudie der 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR einge-
hend geprüft. Aus wasserwirtschaftlicher und 
städtebaulicher Sicht ist die Umsetzung die-
ses Projektes grundsätzlich begrüßenswert. 
Die Verwaltung sieht jedoch keine Möglichkeit 
dieses Projekt im Rahmen des 
Förderprogramms „Anpassung urbaner 
Räume an den Klimawandel“ anzumelden. 
Die Gründe hierfür sind: 
- Der Förderzeitraum des Programms ist auf-
grund der Abhängigkeit des 
Bundeshaushaltes bis 2025 begrenzt

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
76 
- Die Planungen für die Teiloffenlegung der 
Strunde sind noch nicht über den Stand 
der Machbarkeitsstudie hinausgegangen. Die 
Planungen sind sehr komplex und 
bedürfen aufgrund der innerstädtischen Lage 
mit Sicherheit einer Bearbeitung über 
mehrere Jahre. 
- Es stehen keine Haushaltsmittel zur Umset-
zung und Bereitstellung des Eigenanteils 
zur Verfügung. 
Die Verwaltung ist bestrebt das Projekt der 
Teiloffenlegung bei geeigneter Fördermöglich-
keit auch umzusetzen. 
17.10.2022 8.1.7 
63-2022 
Holweide - Aufwer-
tung der Örtlichkeit 
rund um die Halte-
stellen Vischering-
straße Gemeinsa-
mer Antrag der 
SPD-Fraktion, der 
CDU-Fraktion und 
des Einzelmandats-
trägers Tücks (FDP) 
vom 30.09.2022 
AN/1742/2022 
 
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die über-
dachten Fahrradabstellanlagen an der Vischeringstraße / 
Chemnitzer Straße sowie Vischeringstraße / Karl-Droll-
Weg versetzt werden können. Darüber hinaus legt sie 
weitere Vorschläge zur Aufwertung der Örtlichkeit rund 
um die drei Haltestellen vor. 
Polizei 
KVB 62 
51 
 
Bauliche Maßnahme bisher nicht umge-
setzt. 
 
Austausch mit Polizei, Ordnungsamt und 
Bürgerammt hat stattgefunden. 
 
3 
28.11.2022 8.1.1 
64-2022 
Sportbox in Köln-
Mülheim Gemeinsa-
mer Antrag der 
SPD-Fraktion, der 
CDU-Fraktion und 
des Einzelmandats-
trägers Tücks (FDP) 
vom 09.11.2022 
AN/2026/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
nach erfolgreicher Pilotierung in Köln-Kalk eine Sportbox 
an geeigneter Stelle im Stadtgarten in Köln-Mülheim auf-
zustellen. Die Box soll denen vergleichbar sein, wie sie 
bereits jetzt in den Stadtteilen Müngersdorf und Kalk im 
Rahmen eines Pilotprojekts aufgestellt sind, z.B. von der 
Fa. Sport Box app and move GmbH. Die Sportbox soll 
Geräte für Fitnessübungen enthalten, die unentgeltlich 
ausgeliehen werden können. 
52 
(67) 
Mit dem Beschluss 1183/2023 ist die Verwal-
tung der Anregung der BV9 teilweise gefolgt. 
Der Sportausschuss hat sich am 01.06.2023 
für eine Sportbox am Rheinboulevard in Mül-
heim ausgesprochen.  
Die Auswahl des Standortes erfolgte, da am 
Rheinboulevard in Mülheim die Verwaltung 
die Errichtung einer Bewegungsstation plant. 
Eine Sportbox stellt diesbezüglich eine her-
vorragende Ergänzung dar, da hierbei zusätz-
liche und vielfältige Bewegungsmöglichkeiten 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
77 
an der Anlage eröffnet werden. Mit den neuen 
Trainingsmöglichkeiten an diesem bisher eher 
weniger sportaffinen Standort sollen positive 
Anreize zu mehr Sport und Bewegung ge-
schaffen werden. 
Die BVen wurden über die Entscheidung des 
Sportausschusses in der Mitteilung 1326/2023 
informiert. 
 
28.11.2022 8.1.2 
65-2022 
Aufzug an der Halte-
stelle Dellbrück S-
Bahn Gemeinsamer 
Antrag der SPD-
Fraktion, der CDU-
Fraktion und des 
Einzelmandatsträ-
gers Tücks (FDP) 
vom 08.11.2022 
AN/2040/2022 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
im Rahmen der S-11 Ausbaumaßnahmen beim NVR bzw. 
bei der DB eine zusätzliche Aufzugsanlage auf der Nord-
seite des SBahn-Haltepunktes Köln-Dellbrück zu fordern 
69 Nach Aussage von go.Rheinland wurde im Rah-
men der Planungen zum Ausbau der S11 die Instal-
lation eines zusätzlichen Aufzugs auf der Nordseite 
des Bf Dellbrück geprüft, aber seinerzeit verwor-
fen. Die Barrierefreiheit des Bahnhofs wird über 
den Aufzug auf der Südseite hergestellt. Dort fin-
det auch die Verknüpfung zu den Buslinien und zur 
P+R-Anlage statt. Die Nachrüstung eines Aufzugs 
auf der Nordseite ist im Rahmen der Maßnahme 
S11-Kernpaket nicht mehr möglich.  
 
Nach erster Einschätzung seitens DB InfraGO und 
go.Rheinland erscheint dies aber grundsätzlich 
möglich. Hierfür müsste zunächst eine separate Fi-
nanzierungsmöglichkeit gefunden werden.  
 
Die Verwaltung teilt die Meinung, dass ein Umweg 
von bis zu 400 m für mobilitätseingeschränkte Per-
sonen eine Barriere zur Nutzung der S-Bahn dar-
stellt. Aus diesem Grund sind die Randbedingun-
gen zur Errichtung eines weiteren Aufzuges zu 
eruieren und anschließend abzuwägen.  
 
Die Verwaltung wird in Gesprächen mit go.rhein-
land (und DB) die nächsten Schritte zur Klärung 
offener Fragestellungen abstimmen und in einem 
Sachstand darüber berichten. 
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
78 
28.11.2022 8.1.4 
66-2022 
Pflanzung und 
Pflege einiger Obst-
bäume auf einem 
Wiesenstück in Hö-
henhaus Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.11.2022 
AN/2044/2022 
Pflanzung und Pflege einiger Obstbäume auf einem Wie-
senstück in Höhenhaus zwischen der Linkskurve des 
„Fixheider Weges“ und der Straße „Im Weidenbruch“ 
67 Am südlichen Rand der im Beschluss benann-
ten Fläche werden vier Obstgehölze ge-
pflanzt. Die Auswahl erfolgt hinsichtlich der 
Kriterien zur „Essbaren Stadt“. Die Finanzie-
rung erfolgt über die Stadtverschönerungsmit-
tel. 
Nächste Schritte: 
Die Pflanzung erfolgt im Frühjahr 2024. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
Herbst 2024 
 
2 
28.11.2022 8.1.6 
68-2022 
Montage kreativer 
Spielgeräte im Be-
reich der Grünfläche 
des Fort XI in Hol-
weide/Piccolomin-
istraße Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.11.2022 
AN/2045/2022 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Montage kreativer Spielgeräte im Bereich 
der Grünfläche des Fort XI in Holweide/ Piccolomin-
istraße um auch jüngeren Besucher*innen adäquaten 
Freizeitspaß zu bieten. 
52 
67 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die gesamte Grünanlage am Fort XI steht seit 
1980 unter Denkmalschutz (Denkmallistennr. 
0679), so dass vorab erst geprüft werden muss, ob 
zusätzlich zu den bestehenden Angeboten weitere 
„kreative Spielgeräte“ überhaupt möglich sind. Die 
Verwaltung ist der Ansicht, dass das bestehende 
Angebot ausreichend ist und dem Bedarf ent-
spricht. 
Da für diese Maßnahme nur eine Mittelverwen-
dung aus dem Stadtverschönerungsprogramm zur 
Verfügung stehen würden, muss die Bezirksvertre-
tung die Mittelverwendung entsprechend beschlie-
ßen und der Verwaltung mitteilen. 
Nächste Schritte: 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
79 
Die Bezirksvertretung teilt der Verwaltung das zur 
Verfügung stehende Budget aus dem Stadtverschö-
nerungsprogramm mit. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den:  
Frühjahr 2025 
 
28.11.2022 8.1.7 
69-2022 
Teiloffenlegung der 
Strunde Dringlich-
keitsantrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen vom 
28.11.2022 
AN/2227/2022 
Die BV stellt fest, dass die Beschlüsse der BV9 zur Tei-
loffenlegung der Strunde entgegen dem eindeutigen Be-
schlusstext und entgegen § 38 Absatz 13 der Geschäfts-
ordnung nicht dem zuständigen Ausschuss zur Abstim-
mung vorgelegt wurden. Die BV rügt das Verhalten des 
zuständigen Amtes in Bezug auf diese Anträge und for-
dert die Oberbürgermeisterin dazu auf, dafür Sorge zu 
tragen, dass die politischen Beschlüsse der BV9 umge-
setzt werden und die Vorschriften der Geschäftsordnung, 
insbesondere § 38 Abs. 13, eingehalten werden. 
01 
67 
Siehe 49-2022 und 57-2022 1 
30.01.2023 8.1.6 
04-2023 
Aufstellen mehrerer 
Sitzbänke unweit 
des Faulbachs im 
Bereich einer Grün-
fläche in Köln- 
Buchheim Gemein-
samer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
16.01.2023 
AN/0070/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit dem Aufstellen von mehreren Sitzbänken un-
weit des Faulbachs im Bereich einer Grünfläche in Köln-
Buchheim umschlossen von den drei Straßen: Wupperta-
ler Straße, Buchheimer Ring und Herler Straße. 
67 Zwei umsetzbare Standorte im genannten 
Bereich wurden identifiziert und dort Bänke 
aufgestellt. 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
80 
13.03.2023 8.1.1 
07-2023 
Die Kliniken der 
Stadt Köln gGmbH 
vor Privatisierung 
schützen Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
16.01.2023 
AN/0067/2023 
Die Bezirksvertretung Köln- Mülheim bittet die Verwaltung 
um Prüfung unter welchen Voraussetzungen die Kliniken 
der Stadt Köln gGmbH in den Stadtwerkekonzern über-
führt werden können. 
II-2 Siehe Ratsbeschluss 0551/2023 
 
Kliniken der Stadt Köln gGmbH:  
Zukunftsmodell 
1 
13.03.2023 8.1.3 
08-2023 
Bahnhofvorplatz 
Köln-Mülheim auf-
werten ! Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
26.02.2023  
AN/0355/2023 
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, auf die 
Deutsche Bahn zuzugehen und geeignete Maßnahmen 
zu erörtern und umzusetzen, um das illegale Parken auf 
dem Mülheimer Bahnhofsvorplatz zu verhindern 
VIII Sachstand offen 3 
13.03.2023 8.1.4 
09-2023 
Mülheimer Stadtgar-
ten vor Wildpar-
ker*innen schützen ! 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, mit ge-
eigneten Maßnahmen das illegale Parken im Stadtgarten, 
u.a. mit Pollern und der Ausweitung der Betriebszeiten 
der örtlichen Parkhäuser, zu unterbinden. 
67 
32 
Alle Zuwegungen wurden mit Pollern verse-
hen, eine Zufahrt in den Stadtgarten wird da-
mit weitestgehend unterbunden. Die Tiefga-
rage unter dem Bezirksrathaus hat nunmehr 
täglich bis 0:00 Uhr geöffnet.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
81 
PARTEI) vom 
26.02.2023  
AN/0354/2023 
17.04.2023 8.1.3 
13-2023 
Bekämpfung von il-
legalen Wettbüros 
mehr Priorität ein-
räumen Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündinis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
03.04.2023 
AN0597/2023 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, 
gegen illegale Wettbüros und Glücksspieleinrichtungen 
mit einer Null-Toleranz-Strategie vorzugehen. Die Be-
kämpfung illegaler Wettbüros und Glücksspieleinrichtun-
gen muss personell und organisatorisch höchste Priorität 
eingeräumt werden. Ist ein stärkeres Vorgehen gegen il-
legale Wettbüros nur unter Nicht-Erledigung anderer Auf-
gaben möglich, unterbreitet die Verwaltung der BV einen 
entsprechenden Vorschlag, sofern sie dies für nötig hält. 
 
 
nicht erledigt bis die Staatsanwaltschaft wie ange-
kündigt das Prüfergebnis mitgeteilt hat 
 
32 
63 
Die Zusammenarbeit zwischen den Strafver-
folgungsbehörden und der Ordnungsbehörde 
ist entscheidend, um illegale Glücksspielaktivi-
täten effektiv zu bekämpfen und die Einhal-
tung der gesetzlichen Vorschriften zu gewähr-
leisten. 
 
Hier liegt für ein Vorgehen der Ordnungsbe-
hörde aber auch das größte Praxisproblem. 
 
Im Strafverfahren ist ausschließlich die 
Staatsanwaltschaft berufen, die Tat auch unter 
dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit 
zu prüfen. Dies ergibt sich unmittelbar aus 
dem Gesetz.  
 
Die originäre Zuständigkeit aus § 40 des Ord-
nungswidrigkeitengesetz (OWiG) verdrängt 
die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde 
gem. § 35 Abs. 1 OWiG.  
 
Solange das Strafverfahren (einschließlich 
des gerichtlichen Verfahrens) andauert, steht 
allein der Staatsanwaltschaft das Recht zu, 
die Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, d.h. 
hierzu Ermittlungen durchzuführen und auf 
deren Ahndung durch das Gericht hinzuwir-
ken. 
 
Um kriminalpolizeiliche und staatsanwaltliche 
Ermittlungen nicht zu gefährden, ist es der 
Ordnungsbehörde erst dann möglich Maßnah-
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
82 
men zu ergreifen, wenn die Staatsanwalt-
schaft, als Herrin des Verfahrens, einem Han-
deln der Ordnungsbehörde zustimmt. 
 
Auf diese Problemlage, hat 321 den Polizei-
präsidenten Köln und die Staatsanwaltschaft 
Köln hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft 
Köln hat angekündigt sich zur Strafbarkeit der 
handelnden und damit verantwortlichen Per-
sonen zu positionieren. Von dort ist beabsich-
tigt das dortige Prüfergebnis im großen Kreis, 
also unter Beteiligung von Bezirksregierung 
Köln, Ordnungsbehörde und Polizei vorzustel-
len und darauf aufbauend zu erörtern, in wel-
cher Form eine Zusammenarbeit der verschie-
denen Behörden bei der Bekämpfung illegaler 
Wettangebote bzw. illegaler Wettvermittlungs-
stellen erfolgen kann. 
 
Die Verwaltung erkennt keine Möglichkeiten, 
die ein gesetzlich vorgegebenes Verfahren 
zulässt, um bereits vor einer Entscheidung 
der Staatsanwaltschaft Ermittlungen/Maßnah-
men gegen unerlaubtes Glückspiel zu ergrei-
fen. 
 
17.04.2023 8.1.4 
14-2023 
Aufwertung des 
Spielplatzes Siwin-
straße/Jasminweg in 
Köln- Höhenhaus 
durch das Aufstellen 
weiterer Spielgeräte 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündinis 90/Die 
Grünen, der Frak-
tion DIE LINKE und 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der 
Aufwertung des Spielplatzes Sigwinstraße (siehe Schild) 
/ Jasminweg (Google Maps) 
in Köln Höhenhaus durch das Aufstellen weiterer Spielge-
räte wie zum Beispiel 
Tischtennisplatten, einer Rutsche, Schaukeln, Kletterge-
rüsten usw. 
51 Die Neugestaltung des Spielplatzes Sigwin-
straße/Jasminweg in Höhenhaus war schon 
mit Kosten zum 03.05.2021 von der Bezirks-
vertretung Mülheim beschlossen worden. Die 
Umsetzung der Maßnahme hatte sich in der 
Corona-Zeit verschoben. 
Die Maßnahme ist aktuell vor der Vergabe. 
Die Umsetzung ist für dieses Jahr (2024) ge-
plant. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
83 
des Einzelmandats-
trägers Altefrohne 
(Die PARTEI) vom 
03.04.2023  
AN/0601/2023 
17.04.2023 8.1.5 
15-2023 
Zeitliche Zuordnung 
von Antworten der 
Verwaltung zu den 
entsprechenden Sit-
zungs-Anfragen der 
Fraktionen und Ein-
zelmandatsträ-
ger*innen der BV 
köln- Mülheim inner-
halb des Ratsinfor-
mationssystems Ge-
meinsamer Antrag 
der Fraktion Bündi-
nis 90/Die Grünen, 
der Fraktion DIE 
LINKE und des Ein-
zelmandatsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
03.04.2023  
AN/0602/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der zeitlichen Zuordnung von Antworten der 
Verwaltung zu den entsprechenden Sitzungs-Anfragen 
der Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen in der BV 
Köln- Mülheim innerhalb des Ratsinformationssystems. 
01 Beantwortungen zu Anfragen in den Gremien 
erfolgen in der zuständigen Fachverwaltung 
und dort eigenständig durch die jeweilige 
Sachbearbeitung über das Sitzungsmanage-
mentpro-gramm Session. Da eine korrekte 
Bezeichnung der Antworten im Interesse aller 
Beteiligten ist, sind die zuständigen Stellen in 
der Verwaltung noch einmal diesbezüglich 
sensibilisiert worden. Zusätzlich wurde darauf 
hingewiesen, dass die Beantwortung mit der 
Anfrage über Session im Sinne einer besse-
ren Zuordnung verknüpft werden soll 
1 
22.05.2023 8.1.3 
18-2023 
Überprüfung aller 
Dächer öffentlicher 
Gebäude im Bezirk 
Köln-Mülheim be-
züglich einer Dach-
begrünung, Installa-
tion von Photovol-
taik- Anlagen und 
Umsetzung bei einer 
positiven Bewertung 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Überprüfung aller Dächer öffentlicher Ge-
bäude im Bezirk Köln-Mülheim bezüglich einer Dachbe-
grünung, der Installation von Photovoltaikanlagen und 
der entsprechenden Umset-zung bei einer positiven Be-
wertung. 
26 
56 
23 
Aktueller Bearbeitungsstand 2023: 
Die Themen Gründach und / oder Photovol-
taik werden für alle Neubauten im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft geprüft und 
umgesetzt. 
Bei Bestandsgebäuden wird – bei geeigneter 
Ausrichtung des Daches – eine statische so-
wie eine brandschutztechnische Überprüfung 
vorgeschaltet. Photovoltaikanlagen haben 
Einfluss auf die Windlast und so müssen zum 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
84 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.05.2023  
AN/0831/2023 
Beispiel gemäß Flachdachrichtlinien die erfor-
derlichen Maßnahmen zur Sicherung der 
Dachabdichtung und der dazugehörigen 
Schichten gegen Abheben durch Windkräfte 
und Windsoglasten getroffen werden.  
Bei Gründächern muss insbesondere das 
Tragwerk für die höheren Auflasten geeignet 
sein oder statisch ertüchtigt werden. 
Nächste Schritte: 
Um effektiv und effizient zusätzliche Photovol-
taikflächen umsetzen zu können, sollen Maß-
nahmen gebündelt umgesetzt werden. Hierbei 
sollen dann alle erforderlichen Leistungen  
(Statik, Brandschutztechnische Ertüchtigung 
und Photovoltaik und/ oder Gründach) gebün-
delt werden.  
Vorstellbare Bündelungen können dabei zum 
Beispiel nur statische Ertüchtigungen, nur 
brandschutztechnische Ertüchtigungen und/ 
oder nur Photovoltaik oder Gründach sein. Ein 
zusätzliches Augenmerk muss dabei auch auf 
energetische Ertüchtigungen im Zusammen-
hang mit Denkmalpflege gelegt werden Die 
Gebäudewirtschaft ist dabei ausschließlich für 
die Umsetzung auf Gebäuden im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft zuständig.  
Die Untersuchung und Planung dieses großen 
Projektes erfordert Kapazitäten bei Sachver-
ständigen und bei der Gebäudewirtschaft. 
Aktueller Bearbeitungsstand 2024:

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
85 
Die gesetzlichen Vorgaben für Gründächer 
und / oder Photovoltaik werden für alle Neu-
bauten und Bestandsgebäude im Sonderver-
mögen der Gebäudewirtschaft umgesetzt. 
Bei Bestandsgebäuden wird eine technische, 
statische und brandschutztechnische Über-
prüfung des Dachaufbaus durch eine*n Sach-
verständige*n veranlasst. Eine Priorisierung 
erfolgt über das stadtweite 100-Dächer-Pro-
gramm, ergänzt um Standortmeldungen aus 
dem Objektmanagement. 
Im Stadtteil Mülheim sind 4 Schulstandorte 
über das 100-Dächer-Programm priorisiert. 
Die Dachaufbauten wurden bereits unter-
sucht. Eine detaillierte Auswertung der Ergeb-
nisse dauert an. Der überwiegende Teil der 
Dachflächen wird jedoch durch den/die Sach-
verständige*n als nicht geeignet für eine Bele-
gung mit Photovoltaik/Dachbegrünung bewer-
tet. Dies deckt sich mit den Ergebnissen aus 
den anderen Stadtteilen.  
Derzeit werden stadtweit die Dachflächen, die 
gemäß dem Gutachten eines nur geringen 
Reparaturaufwandes bedürfen, über das Ob-
jektmanagement instandgesetzt, um damit 
auch eine mögliche Photovoltaik-Installation 
vorzubereiten. 
Nächste Schritte: 
Um effektiv und effizient zusätzliche Photovol-
taikflächen umsetzen zu können, sollen Maß-
nahmen gebündelt umgesetzt werden.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
86 
Zunächst sind die überwiegend festgestellten 
mangelhaften Dachaufbauten zu sanieren 
oder auszutauschen. Die Gebäudewirtschaft 
ist dabei ausschließlich für die Umsetzung auf 
Gebäuden im Sondervermögen der Gebäude-
wirtschaft zuständig. Die Überprüfungen und 
die sich daraus ergebenden Planungen die-
ses umfangreichen Projektes erfordern hohe 
Kapazitäten bei allen Beteiligten.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
2025 
 
Aktueller Bearbeitungsstand 2025 
Die gesetzlichen Vorgaben für das Gründach 
und / oder Photovoltaik werden ebenso wie 
die teilweise darüberhinausgehenden Zielset-
zungen der Energieleitlinien der Stadt Köln für 
alle Neubauten und Bestandsgebäude im 
Sondervermögen der Gebäudewirtschaft um-
gesetzt. 
Beispielsweise wird bei einer Photovoltaik-In-
stallation gegenüber den gesetzlichen Anfor-
derungen gemäß Energieleitlinien eine Maxi-
malbelegung der geeigneten Dachflächen 
festgelegt. 
Bei Bestandsgebäuden ist eine technische 
Überprüfung des Dachaufbaus durch einen 
Sachverständigen des Dachdeckerhandwer-
kes, eine statische sowie eine brandschutz-
technische Überprüfung zu veranlassen.

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
87 
Eine Priorisierung erfolgt über das stadtweite 
100-Dächer-Programm an Schulgebäuden, 
ergänzt um Standortmeldungen aus dem Ob-
jektmanagement betreffend Schulen, Kinder-
tagesstätten und Verwaltungsgebäuden. 
Im Stadtteil Mülheim sind 4 Schulstandorte 
über das 100-Dächer-Programm priorisiert, 
die Dachaufbauten wurden bereits untersucht. 
Die geprüften Dachflächen wurden als nicht 
geeignet für eine Belegung mit Photovol-
taik/Dachbegrünung bewertet. 
Ein Teil der Dachflächen kann erst im Rahmen 
einer Komplettsanierung der Dachschichten 
im Hinblick auf eine mögliche Photovoltaik-In-
stallation geprüft werden.  
Dies deckt sich mit den Ergebnissen aus den 
anderen Stadtteilen.  
Derzeit werden stadtweit die Dachflächen, die 
gemäß dem Gutachten eines nur geringen 
Reparaturaufwandes bedürfen, über das Ob-
jektmanagement instandgesetzt, um damit 
auch eine gegebenenfalls mögliche Photovol-
taik-Installation vorzubereiten. 
Nächste Schritte: 
Um effektiv und effizient zusätzliche Photovol-
taikflächen umsetzen zu können, sollen Maß-
nahmen gebündelt umgesetzt werden.  
Zunächst sind die überwiegend festgestellten 
mangelhaften Dachaufbauten zu sanieren 
oder auszutauschen. Die Gebäudewirtschaft

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
88 
der Stadt Köln ist dabei ausschließlich für die 
Umsetzung auf Gebäuden im Sondervermö-
gen der Gebäudewirtschaft zuständig.  
Die Überprüfungen und die sich daraus erge-
benden Planungen dieses umfangreichen 
Projektes erfordern Kapazitäten bei Sachver-
ständigen, und durch den schlechten Zustand 
der Dachaufbauten verstärkt bei Planern und 
bei der Gebäudewirtschaft. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
20.02.2026 
 
 
22.05.2023 8.1.5 
20-2023 
Aufstellen einer wei-
teren Trinkwasser-
stelle im nördlichen 
Teil des Mülheimer 
Stadtgartens Ge-
meinsamer Antrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der Fraktion DIE 
LINKE und des Ein-
zelmandatsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.05.2023  
AN/0834/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der  
Aufstellung einer weiteren Trinkwasserstelle im nördli-
chen Teil des Mülheimer Stadtgartens. 
67 Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Mül-
heim vom 22.05.2023 (Vorlage 
AN/0834/2023) soll ein Standort für einen 
Trinkbrunnen am nördlichen Teil des Mülhei-
mer Stadtgartens geprüft werden. 
 
Der Standort wird derzeit im Zuge der Errich-
tung weiterer Trinkbrunnen in Köln geprüft. 
 
Im Stadtgebiet Köln sind bisher 13 Trinkwas-
serbrunnen durch die Stadt Köln und die 
RheinEnergie aufgestellt worden. Die Rhein-
Energie hat eine Evaluation vorgenommen. 
Das Ergebnis ist positiv ausgefallen, so dass 
weitere Trinkbrunnen in Köln installiert werden 
sollen. Ziel ist es, je Bezirk zwei weitere Trink-
brunnen einzurichten.  
 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
89 
Hierzu erarbeitet die Verwaltung in Abstim-
mung mit der RheinEnergie derzeit Standort-
vorschläge für das gesamte Stadtgebiet auf 
Basis der Beschlüsse der Bezirksvertretun-
gen, Anregungen der Bürger*innen und Ein-
schätzung der beteiligten Fachämter. 
 
Es befinden sich über 40 Standorte in der 
Prüfung, die Standorte werden durch die Ver-
waltung und die RheinEnergie nach folgenden 
Kriterien geprüft: 
 
- öffentlicher Sport-/Bewegungsräume, 
- stark frequentierte Grünanlage 
- dichter urbaner Ort mit hohem Nutzerpoten-
tial 
- Bildungslandschaft. 
 
Zudem findet eine technische Prüfung statt 
(Anschlussmöglichkeiten an Trinkwasserlei-
tungen, möglichst kurze Leitung, Hochwasser-
schutzrechtliche Aspekte etc.) 
 
Im Stadtbezirk Mülheim werden insgesamt 
fünf Standorte geprüft. Die Verwaltung erar-
beitet derzeit eine Beschlussvorlage, die in 
den Bezirksvertretungen, Fachausschüssen 
und im Rat beraten und beschlossen werden 
soll. Mit der Vorlage sollen die Standorte von 
den Bezirksvertretungen festgelegt und die 
langfristige Finanzierung sichergestellt wer-
den. 
 
Im Zuge der Ratsvorlage wird die Verwaltung 
Listen vorlegen, aus denen die Prüfungs- und 
Bewertungsergebnisse der in den Bezirken

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
90 
geprüften Standorte hervorgehen. Die Be-
zirksvertretungen werden gebeten, zwei 
Standorte zu priorisieren. Für den Stadtbezirk 
Mülheim befinden sich derzeit insgesamt 5 
Standorte in der Prüfung, u. a. auch der 
Standort im Stadtgarten. 
 
Ziel ist, die zusätzlichen Trinkbrunnen im 
Laufe des nächsten Jahres umzusetzen. 
 
22.05.2023 8.1.6 
21-2023 
Gesundheit der An-
wohner*innen des 
Clevischen Rings 
schützen Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grünen, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
08.05.2023  
AN/0835/2023 
Die BV fordert die Verwaltung auf, mit Blitzern in beiden 
Richtungen den Verkehr auf den kürzlich eingerichteten 
Tempo 30-Abschnitten zu kontrollieren. 
 
der Beschluss ist durch die lediglich einmalige Aufstel-
lung eines mobilen Blitzers noch nicht erledigt. Um wie-
derholte Messungen und Sachstandsberichte wird gebe-
ten. 
32 Der technische Außendienst des Verkehrs-
dienstes des Amtes für öffentliche Ordnung 
hat Mitte 2023 mobile Geschwindigkeitskon-
trollen durch einen semistationären Anhänger 
durchgeführt. 
In der KW 26 wurden Messungen auf dem 
Clevischen Ring in Fahrtrichtung Keuptstraße 
mit einem Semistationären Anhänger durch-
geführt. 
Dabei wurden innerhalb einer Woche auf dem 
Clevischen Ring in Fahrtrichtung Keupstraße 
bei 62401 Durchfahrten insgesamt 5916 Ver-
stößen registriert. Dies entspricht einer Ver-
stoßquote von 9,48 %. Diese Quote ist in der 
Relation zu vergleichbaren Straßen relativ 
hoch.  
Zwischenzeitlich wurde ein weiterer Mess-
standort in die andere Fahrtrichtung identifi-
ziert, an dem rechtssichere Geschwindigkeits-
messungen durchgeführt werden können. 
Nächste Schritte: 
Im Rahmen seiner personellen sowie techni-
schen Möglichkeiten wird der Verkehrsdienst 
auch in Zukunft Geschwindigkeitskontrollen 
auf den Clevischen Ring in die andere Fahr-
bahnrichtung durchführen. Diese Ergebnisse 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
91 
werden der Bezirksvertretung Mülheim ohne 
weitere Aufforderung mitgeteilt.  
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant 
für den:  
Entfällt 
 
 
22.05.2023 8.1.9 
24-2023 
Zwangsräumung der 
Mieterinnen und 
Mieter des Hauses 
Wallstraße 31 in 
Köln- Mülheim ver-
hindern Dringlich-
keitsantrag der 
Fraktion DIE LINKE 
vom 21.05.2023  
AN/1043/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bittet Frau Oberbür-
germeisterin Reker ihren verwaltungsmäßigen Einfluss 
auf das zuständige Bauamt auszuüben und alle Möglich-
keiten, wie z.B. Verhandlungen mit dem Vermieter, aus-
zuschöpfen, damit die Bewohnerinnen und Bewohner 
des Hauses Wallstraße 31 in Köln- Mülheim in ihren 
Wohnungen verbleiben können.  
Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Mülheim einen Sachstandsbe-
richt vorzutragen. 
63 Ein Sachstand wurde bisher nicht mitge-
teilt. 
3 
14.08.2023 8.1.4 
28-2023 
Aufstellen von Sitz-
bänken und Müllei-
mern im Bereich des 
kleinen unbenann-
ten Platzes/Lohmüh-
lenstraße in Köln- 
Mülheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
30.07.2023. 
AN/1294/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, einige Sitzbänke und 
Mülleimer im Bereich des kleinen unbenannten Platzes 
Platzes / Lohmühlenstraße aufzustellen und für die ent-
sprechende Wartung zu sorgen. 
 
66 Maßnahmen befinden sich in Planung,  
Umsetzung steht noch aus 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
92 
14.08.2023 8.1.6 
30-2023 
Aufstellen von Dixie-
Toiletten und Instal-
lation einer Trink-
wasserstelle im Bö-
cking Park 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
30.07.2023. 
AN/1296/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit dem Aufstellen von Dixie-Toiletten und der In-
stallation einer Trinkwasserstelle im Böcking Park. 
 
67 Umfangangreiche Sachstandsmitteilung 
unter nachfolgendem Link einsehb 
SessionNet | Aufstellen von Dixie-Toiletten und 
Installation einer Trinkwasserstelle im Böcking 
Park 
2 
14.08.2023 8.1.9 
32-2023 
Platz vor dem Kul-
turbunker aufwerten! 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträger 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
01.08.2023. 
AN/1300/2023 
Die BV fordert die Verwaltung auf, den Platz vor dem Kul-
turbunker Mülheim aufzuwerten. Insbesondere sind die 
Sauberkeit zu verbessern, ein Trinkwasserbrunnen zu in-
stallieren und die geltenden Park- und Halteverbote 
durchzusetzen. Darüber hinaus sollte eine grundsätzliche 
Platzverschönerung geprüft werden, z.B. durch die Ein-
richtung weiterer Sitzgelegenheiten und Blumenkübel 
o.ä. 
 
61 Aktueller Bearbeitungsstand: 
1. Die BV fordert die Verwaltung auf, den 
Platz vor dem Kulturbunker Mülheim auf-
zuwerten. 
Eine umfassende Umgestaltung des Platzes ist  
aufgrund fehlender personeller Kapazitäten nicht 
möglich.  
Ebenso wurde die Fläche im Rahmen von Mül-
heim 2020 erneuert.  
Die Platzfläche, und im Besonderen der Spiel-
platz lassen keinen akuten oder massiven 
städtebaulichen Handlungsbedarf erkennen.  
Handlungsbedarf bezüglich Unterhaltungsarbei-
ten lassen sich hingegen erkennen und klei-
nere Maßnahmen zur Aufwertung sind um-
setzbar.  
 
Folgende Maßnahmen werden kurzfristig einge-
leitet:  
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
93 
− Begradigung der Poller, sowie deren funktio-
nale Instandsetzung  
− Begradigung der Radnadeln  
 
2. Insbesondere ist die Sauberkeit zu verbes-
sern,  
Der Parkplatz an der Berliner Straße ist nicht ge-
widmet. Es besteht jedoch ein Reinigungsauf-
trag an die AWB auf Grundlage  der Satzung 
„Sonderflächen- und Schienenweggrundstü-
cke“ (Anlage 2c). Ebenfalls ist die Reinigung 
des Markplatzes über das Marktamt beauf-
tragt. Auch hier erfolgt die Reinigung 2x wö-
chentlich, im Anschluss an den Wochen-
markt. Beide Reinigungsaufträge werden 
mittwochs und freitags in der Spätschicht 
durchgeführt und umfassen neben der Platz-
fläche, dem Marktplatz auch den dahinterlie-
genden Parkplatz. Die Reinigung des Gehwe-
ges entlang der Platzfläche erfolgt 6x wö-
chentlich über die Satzung. Der Bereich ist 
der AWB als sozialer Brennpunkt bekannt 
und es werden im Rahmen der Satzung und 
im Rahmen des Litteringvertrages bestmög-
lich alle Unreinheiten und wilde Müllablage-
rungen entfernt.  
Eine Erhöhung der Reinigungshäufigkeit kann 
nur über den Rat der Stadt Köln erfolgen. 
 
3. einen Trinkwasserbrunnen zu installieren 
Neben den bereits installierten 12 Trinkwasser-
brunnen, beabsichtigt die Verwaltung, dem 
Rat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung 
über die Installation 18 weiterer Trinkwasser-
brunnen zum Beschluss vorzulegen. 
Mögliche Standorte für je 2 Trinkwasserbrunnen 
in den 9 Stadtteilen wurden zwischenzeitlich

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
94 
identifiziert und auf ihre technische Umsetz-
barkeit hin geprüft.  
Im Anschluss an den Ratsbeschluss sollen die 
möglichen Standorte den Bezirksvertretungen 
im Rahmen einer Beschlussvorlage zur fina-
len Entscheidung der Standorte vorgelegt 
werden. Da die Prüfung sämtlicher Standorte 
bereits abgeschlossen ist, kann derzeit kein 
weiterer Standort aufgenommen werden. Bei 
einer Neuauflage bzw. der Implementierung 
weiterer Standorte wird der Platz vor dem 
Kulturbunker berücksichtigt.   
 
4. und die geltenden Park- und Halteverbote 
durchzusetzen.   
Die Polder werden in einen funktionsfähigen und 
vollständigen Zustand gebracht, was zu einer 
erheblichen Verbesserung führen wird. Der 
Verkehrsdienst verwarnt bereits im Rahmen 
seiner personellen Möglichkeiten. 
 
5. Darüber hinaus sollte eine grundsätzliche 
Platzverschönerung geprüft werden, z.B. 
durch die Einrichtung weiterer Sitzgele-
genheiten und Blumenkübel o.ä. 
Der Platz wird derzeit als Marktplatz genutzt. 
Dies schränkt eine Umgestaltung und Imple-
mentierung von Objekten stark ein. Möglich-
keiten für die Errichtung von weiterer Sitzge-
legenheiten und Blumenkübel o.ä. bestehen 
in den Randbereichen des Platzes, erscheinen 
aber nicht sinnvoll, da es kaum zu einer funk-
tionalen oder gestalterischen Aufwertung füh-
ren würde.  
Aufgrund des hohen Pflegebedarfs ist auf das 
Aufstellen von Pflanzkübeln im öffentlichen 
Raum zu verzichten. Pflanzkübel benötigen

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
95 
eine  kontinuierliche Pflege, unter anderem 
ständige Wässerungen, Unkraut jäten und 
auch Nachpflanzung bei Ausfällen. Dies kann 
nicht mit den personellen Kapazitäten der 
Stadt Köln abgedeckt werden.  
 
Nächste Schritte: 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den: Der Beschluss wurde ausgeführt bzw. mögli-
che Verbesserungen in Auftrag gegeben, es ist kein 
neuer Sachstandsbericht geplant. 
18.09.2023 8.1.2 
33-2023 
Ersatzpflanzungen 
auf dem Dellbrücker 
Friedhof 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
30.08.2023 
AN/1567/2023 
Die Verwaltung nimmt Ersatzpflanzungen von Bäumen 
auf dem Dellbrücker Fried-hof Thurner Straße vor. 
67 Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aufgrund von Trockenschäden mussten in den Jah-
ren 2019 bis 2023 einige Bäume auf dem Friedhof 
Dellbrück entnommen werden. Zum Teil konnte 
dieser Prozess durch Sicherungs- und Pflegemaß-
nahmen etwas verzögert, jedoch nicht ganz aufge-
halten werden. Hauptsächlich verursacht worden 
sind die Schädigungen durch die vorangegangenen 
Trockenjahre, in Verbindung mit dem nachfolgen-
den Befall mit Baumpilzen und anderen Schädlin-
gen an den geschwächten Gehölzen. 
Nächste Schritte: 
Für die Pflanzperiode 2024/2025 sind sieben 
Neupflanzungen vorgesehen. Diese können trotz 
der eingeschränkten Platzverhältnisse, die sich 
durch die hohe Dichte an Grabstätten sowie dem 
Dichtstand der Bestandsbäume bieten, sinnvoll un-
tergebracht werden. Bei der Standortwahl wurde 
Wert auf nachhaltig gute Entwicklungsmöglichkei-
ten gelegt, die ein dauerhaft gesundes Wachstum 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
96 
mit einer ansprechenden Habitusentwicklung er-
warten lassen. 
Bei der Auswahl der Baumarten werden die geän-
derten Anforderungen an die Stadtklimaverträg-
lichkeit sowie die ursprüngliche Gestaltung des 
Friedhofs berücksichtigt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für 
den:  
Juni 2025 
 
18.09.2023 8.1.5 
34-2023 
Überprüfung, wie 
eine Verbesserung 
der Beleuchtungs-
qualität im Unterge-
schoss der Ver-
kaufsfläche der „Ga-
lerie Wiener 
Platz“ erreicht wer-
den kann  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die 
Grüne, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
04.09.2023 
AN/1574/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der  
Überprüfung, wie eine Verbesserung der Beleuchtungs-
qualität im Untergeschoss der Verkaufsfläche der „Gale-
rie Wiener Platz“ erreicht werden kann. 
32 Wird in der AG Wiener Platz behandelt 2 
18.09.2023 8.1.8 Radwege entlang 
der Zoobrücke 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
Um eine Radwegsperrung auf der Zoobrücke zu vermei-
den,  bitten wir die Verwaltung zu prüfen, welche alter-
nativen Möglichkeiten es gibt, um den Sturz eines Rad-
fahrers auf die Fahrbahn zu vermeiden. Vorstellen könnte 
man sich unter anderem 
69 Die Prüfungsergebnisse sind im Zuge der Mit-
teilung 1510/2024 aufgrund der Beschlussfas-
sung zu AN/1452/2023 des VA vom 
22.08.2023 durch die Verwaltung dargelegt 
worden

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
97 
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
04.09.2023 
 
- Den provisorischen Aufbau etwas höherer Metall-
zäune 
- Den unmittelbaren Aufbau von Plexiglasabtren-
nungen wie auf der Rodenkirchener Brücke 
- Oder die Zusammenlegung des Fuß- und Rad-
weges, da die Brücke vom Fußgänger praktisch 
nur äußerst selten frequentiert wird.  
 
Sollte die Verwaltung zu dem Schluss kommen, dass 
eine Reduktion des Tempos auf 50 km/h ausreichend ist, 
um eine Schließung der Radwege zu verhindern, dürfte 
es sicherlich genügen, dies ausschließlich an der an den 
Fahrrad-Fußgänger-Weg angrenzenden Fahrspur zu rea-
lisieren. Eine rechtliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit 
einer vollständigen Reduktion auf Tempo 50 auf der ge-
samten Brücke behält sich die Bezirksvertretung vor. 
30.10.2023 8.1.4 
41-2023 
Aufstellen zweier 
weiterer Tischten-
nisplatten auf dem 
Grünstreifen entlang 
der Rudolf Clausius-
Straße und dem 
Waldecker Platz im 
Stadtteil Buchforst  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/ Die 
Grünen, der Frak-
tion DIE LINKE, des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
15.10.2023 
AN/1823/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit dem Aufstellen zweier weiterer Tischtennis-
platten auf dem Grünstreifen entlang der Rudolf- Clau-
sius-Straße und dem Waldecker Platz im Stadtteil Buch-
heim. 
 
nicht erledigt. Die Verwaltung wird gebeten, darzulegen, 
warum drei Meter Breite für die Anlage von Tischtennis-
Platten nicht ausreichend sind. 
 
67 Das Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen ist in diesem Bereich lediglich für einen 
knapp 3,00 m breiten Streife zuständig (s. An-
lage). Der Platz ist nicht ausreichend zum Auf-
stellen von Tischtennisplatten.  
Der übrige Teil dieses Grünstreifens ist im Pri-
vateigentum einer Wohnungsbaugesellschaft. 
 
 
 
 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
98 
30.10.2023 8.1.6 
43-2023 
Neupflanzungen von 
Bäumen und Auf-
stellung von Sitz-
möglichkeiten ent-
lang der Dellbrücker 
Hauptstr. in Köln-
Dellbrück  
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion, des Einzelman-
datsträgers Tücks 
(FDP) vom 
16.10.2023 
AN/1841/2023 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den durch 
die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ergänzten Be-
schlussvorschlag abstimmen: 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Baum-
konzeptes für den Stadtbezirk Köln-Mülheim durch die 
Pflanzung von Bäumen und anderen Pflanzen, die Auf-
stellung von Bänken und durch die Schaffung der Vo-
raussetzung von möglicher Außengastronomie, eine Ver-
besserung der Aufenthaltsqualität und Einkaufsattraktivi-
tät auf der Dellbrücker Hauptstr. zwischen Kemperbach-
str. und Bergisch Gladbacher Str. zu schaffen. 
 
Die Beibehaltung der Gehwegbreite soll sichergestellt 
werden. 
67 Es liegt noch kein Sachstandsbericht vor 3 
27.11.2023 8.1.2 
47-2023 
Halbjährliche und 
schriftliche Bericht-
erstattung der Ver-
waltung über den 
Sachstand der in 
der Bezirksvertre-
tung Köln-Mülheim 
beschlossenen An-
träge, inklusive der 
Bürger*inneneinga-
ben, ab dem 
01.01.2024  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und dem 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänder-
ten Beschlussvorschlag abstimmen: 
 
 
Geänderter Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, ab dem 01.01.2024, mit der halbjährlichen und 
schriftlichen Berichterstattung über den Sachstand der in 
der BV Köln- Mülheim beschlossenen Anträge, inklusive 
der Bürger*inneneingaben. 
 
 Die Verwaltung lehnt eine eigenständige  Be-
richterstattung bei Bürgereingaben ab. 
Ie Geschäftsführung für die Bezirksvertretung 
Mülheim hält die seit dem Beschluss vom 
27.11.2023 gefassten Beschlüsssen zu Bür-
gereingaben tabellarisch nach verfolgt deren 
Umsetzung. 
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
99 
PARTEI) vom 
13.11.2023 
AN/1986/2023 
27.11.2023 8.1.3 
48-2023 
Alle Fraktionen der 
BV Köln- Mülheim in 
die Arbeitsgruppe 
Wiener Platz ein-
binden  
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
13.11.2023 
AN/1987/2023 
Herr Bezirksbürgermeister Fuchs lässt über den geänder-
ten Beschlussvorschlag abstimmen: 
 
Geänderter Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Einbindung aller Fraktionen der BV in die 
Unterarbeitsgruppen der Arbeitsgruppe Wiener Platz. 
Neben der bestehenden Teilnahmemöglichkeit des Be-
zirksbürgermeisters sollen auch alle Fraktionen das 
Recht haben, eine Person in die Sitzungen der Unterar-
beitsgruppen des Arbeitskreises Wiener Platz zu ent-
senden. 
 
I-3 Die Einbindung und aktive Beteiligung der Po-
litik erfolgt grundsätzlich über den Kriminalprä-
ventiven Rat der Stadt Köln. Dort werden alle 
aktuellen Stände aus den Arbeitsgruppen ge-
meinsam besprochen und miteinander abge-
stimmt. 
Insofern ist eine Beteiligung in den Fachgre-
mien nicht vorgesehen. Dies gilt ebenso für 
die Unterarbeitsgruppen. 
 
nicht erledigt. Die Verwaltung erfüllt nicht 
einmal die auf der Sitzung zugesagten Forde-
rungen nach Einsicht in die relevanten Akten, 
obwohl die Bezirksvertreter:innen hierzu be-
rechtigt sind. Die Weigerung, einen Beschluss 
umzusetzen, stellt keine Erledigung im 
Rechtssinne dar. 
 
1 
27.11.2023 8.1.4 
49-2023 
Überprüfung, leer-
stehende Wohnun-
gen in der GAG-
Siedlung Köln- 
Stamm-heim/ Mo-
ses-Hess-Straße, 
Adolf-Kober-Straße, 
Georg-Breuer-
Straße, Elias-Gut-
Straße usw. doch 
für Wohnungssu-
chende, Wohnungs-
lose, Obdachlose 
und Geflüchtete be-
wohnbar zu machen  
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung in Zusammenarbeit mit der GAG zu überprüfen, 
ob leerstehende Wohnungen in der GAG- Siedlung Köln- 
Stammheim/ Moses-Hess-Straße, Adolf- Kober-Straße, 
Georg-Breuer-Straße, Elias-Gut-Straße usw. doch für 
Wohnungssuchende, Wohnungslose, Obdachlose und 
Geflüchtete bewohnbar zu machen sind. 
 
56 Vorausgeschickt sei, dass die umfangreichen 
Abriss-/Neubauvorhaben wie die Quartiersent-
wicklung in Köln -Stammheim voraussetzen, 
dass die betroffenen Mieter und Mieterinnen im 
ersten Schritt frühzeitig informiert werden und 
deren Umzug und der vollständige Leerzug der 
Gebäude rechtzeitig vor Beginn der Baumaß-
nahmen sichergestellt sein muss. Der Leer-
stand ganzer Häuserblöcke – wie es aktuell in 
der Elias-Gut-Straße der Fall ist - ist somit un-
vermeidbar, um mit diesem Projekt mittel - und 
langfristig das Vermietungspotential moderner 
und zeitgemäßer Wohnungen am Kölner Woh-
nungsmarkt zu sichern. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
100 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
13.11.2023 
AN/1989/2023 
Für den Wohnungsbestand in Stammheim hat-
ten bereits erste technische Voruntersuchun-
gen bestätigt, dass die seinerzeit in einfacher 
Bauweise errichteten Wohnungen in einem 
schlechten baulichen und energetischen Zu-
stand sind und eine Weitervermietung nicht zu-
lassen.  
Der Aufwand, der erforderlich wäre, um [die] 
vom Abriss betroffenen Wohnungen in der 
Elias-Gut-Straße und den übrigen Hollandhäu-
sern für eine vorübergehende Weitervermie-
tung herzurichten, ist unverhältnismäßig und 
betriebswirtschaftlich nicht darstellbar. Der Ab-
riss der nicht mehr bewohnten Gebäude in der 
Elias-Gut-Straße wird voraussichtlich ab Mitte 
des Jahres 2024 erfolgen.“ 
 
27.11.2023 8.1.7 
52-2023 
Dringlichkeitsantrag 
Luzerner Weg  
Gemeinsamer 
Dringlichkeitsantrag 
der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen, 
der SPD-Fraktion, 
der CDU-Fraktion, 
der Fraktion DIE 
LINKE, des Einzel-
man-datsträgers 
Tücks (FDP) und 
des Einzelmandats-
trägers Altefrohne 
(DIE PARTEI) vom 
24.11.2023 
AN/2110/2023 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung, in einem ersten Schritt die Situation für die An-
wohnenden und Geflüchteten rund um die Unterkunft im 
Luzerner Weg spürbar zu verbessern. Hierzu wird u.a.  
 
• die Kommunikation mit der Anwohnerschaft verbes-
sert, z.B. durch die Nennung einer festen Ansprech-
person für Probleme rund um die Unterkunft in der 
Verwaltung sowie die Einbeziehung des Kommuna-
len Integrationszentrums,  
• die tatsächliche Beschulung aller Kinder im schul-
pflichtigen Alter sichergestellt,  
• weitere Angebote für die Freizeitgestaltung und Ta-
gesstrukturierung der Geflüchteten, insbesondere der 
Kinder, geschaffen und  
• die Aufenthaltsqualität in der Unterkunft verbessert, 
z.B. durch gestalterische Elemente im Außenbereich 
der Unterkunft.  
 
56 Die Situation hat sich seit Beschlussfas-
sung „beruhigt“. 
Die Geschäftsführung der Bezirksvertre-
tung schlägt vor, den Beschluss nicht wei-
ter zu verfolgen. Sollte es nochmals zu 
Auffälligkeiten kommen, kann sich bei 
Kontaktaufnahme mit der Verwaltung er-
neut auf den Beschluss bezogen werden. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
101 
Um Überbelegungen zu vermeiden, wird die Verwaltung 
zudem mit der Prüfung beauftragt, ob leerstehende Ge-
bäude im Bezirk und in der Stadt zur temporären Unter-
bringung von Geflüchteten herangezogen werden kön-
nen.  
 
29.01.2024 8.1.1  
01-2024 
Öffnungszeiten Tief-
garage Mülheim 
Stadthalle 
Gemeinsamer An-
trag der SPD-Frak-
tion, der CDU-Frak-
tion und des Einzel-
mandatsträgers 
Tücks (FDP) vom 
29.01.2024 
AN/0020/2024 
Vor dem unten genannten Hintergrund bittet die Bezirks-
vertretung die Verwaltung zu prüfen, inwieweit mit dem 
Parkhausbetreiber über längere Öffnungszeiten verhan-
delt werden kann, möglicherweise sogar rund um die Uhr. 
 
230 Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie 
folgt Stellung: 
 
Die Verwaltung hat bereits Ende Januar 
mit dem Betreiber der Stadthalle und dem 
Betreiber des Parkhauses Gespräche auf-
genommen über längere Öffnungszeiten 
aufgenommen. Im Ergebnis wird zunächst 
für einen Zeitraum bis zu den Sommerfe-
rien die Tiefgarage montags bis sonntags 
bis 0.00 Uhr geöffnet sein.  
 
Nach einer Auswertung der Ergebnisse 
wird die Verwaltung einen Vorschlag für 
eine endgültige Regelung einbringen. 
 
Nach Auswertung der Ergebnisse durch die Ver-
waltung kann mitgeteilt werden, dass sich die er-
weiterten Öffnungszeiten der Tiefgarage Mülheim 
bis täglich 0:00 Uhr bewährt haben und die Tiefga-
rage über die ursprüngliche Schließungszeit von 
22:00 Uhr weiterhin mit ähnlicher Frequenz be-
sucht war.  
 
Insofern werden die erweiterten Öffnungszeiten 
nach Ablauf der Erprobungsphase bis zu den Som-
merferien 2024 dauerhaft übernommen, sodass die 
Tiefgarage grundsätzlich montags bis sonntags 
zwischen 06:00 Uhr und 00:00 Uhr geöffnet ist. 
1

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
102 
 
 
29.01.2024 8.1.3 
02-2024 
 
Leerstehende Woh-
nungen in der GAG- 
Siedlung in Köln-
Stammheim 
Antrag der Fraktion 
DIE LINKE vom 
12.01.2024 
AN/00676/2024 
 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim bittet Frau Oberbür-
germeisterin Reker ihren Einfluss auf die GAG auszu-
üben und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, damit die 
leerstehenden Wohnungen in der oben benannten GAG- 
Siedlung in Köln- Stammheim möglichst wieder bewohn-
bar gemacht werden und keinen weiteren Leerstand 
mehr zu zulassen 
 
56   
29.01.2024 8.1.4 
03-2024 
Unverzügliche Sa-
nierung der Deckbe-
schichtung der Fuß-
gänger*innen und 
Fahrradfahrer*in-
nenbrücke in Köln –
Buchforst, die in un-
mittelbarer Nähe zur 
Stadtbahnhaltestelle 
„Stegerwaldsied-
lung“ über den Pfäl-
zischen Ring führt-
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.01.2024 
AN/0068/2024 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der 
unverzüglichen Sanierung der Deckbeschichtung der 
Fußgänger*innen- und 
Fahrradfahrer*innenbrücke in Köln-Buchforst, die in un-
mittelbarer Nähe zur 
Stadtbahnhaltestelle „Stegerwaldsiedlung“ über den Pfäl-
zischen Ring führt 
 
69 Nach der Sofortmaßnahme wurde die 
Planung zur vollständigen Instandsetzung 
der Oberfläche der Fuß- und Radver-
kehrsbrücke begonnen. 
Eine Ausschreibung läuft bereits. Nach 
Submission, Angebotsprüfung und Beauf-
tragung soll zeitnah mit der Sanierung be-
gonnen werden. 
 
Nächste Schritte: 
Vergabe und Beauftragung der Beschich-
tungsarbeiten der Fußgänger*innen- und 
Fahrradfahrer*innenbrücke bis Ende Sep-
tember 2024 und kurzfristiger Beginn der 
Arbeiten. 
Der nächste Sachstandsbericht ist ge-
plant für den:  
2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
103 
Dezember 2024 
 
29.01.2024 8.1.5 
04-2024 
Erhöhung der Frei-
zeitattraktivität der 
Grünfläche entlang 
des Mülheimer 
Rheinufers im Be-
reich vor und hinter 
der „Katzenbuckel- 
Brücke“ Gemeinsa-
mer Antrag der 
Fraktion Bündnis 
90/Die Grüne, der 
Fraktion DIE LINKE 
und des Einzelman-
datsträgers 
Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
14.01.2024 
AN/0069/2024 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die Ver-
waltung mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhö-
hung der Freizeitattraktivität der Grünfläche entlang des 
Mülheimer Rheinufers im Bereich vor und hinter der „Kat-
zenbuckel- Brücke“ durch Aufstellen von z.B. Tischtennis-
platten und Slackline- Halterungen und Anlegen eines 
Boule- Platzes sowie eines schon im Januar 2021 durch 
die BV 09 beschlossenen Beachvolleyballfeldes. 
(https://buergerinfo.stadt-koeln.de/get-
file.asp?id=801515&type=do)  
 
 
67   
29.01.2024 8.1.6 
05-2024 
Erstellung eines un-
abhängigen Gutach-
tens zum geplanten 
Abriss von Wohn-
häusern in der 
GAG- Siedlung in 
Köln-Stammheim 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Fraktion 
DIE LINKE und des 
des Einzelmandats-
trägers Altefrohne 
Die Bezirksvertretung Köln-Mülheim beauftragt die 
Verwaltung mit der  
Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zum geplan-
ten Abriss von Wohnhäusern in der GAG- Siedlung in 
Köln- Stammheim (Elias-Gut-Straße, Adolf- Kober- 
Straße, Moses- Hess-Straße, Georg- Beyer-Straße u.a.) 
und einer schriftlichen Mitteilung sowie persönlichen Vor-
stellung des Zeitplans der bisher geplanten Vorgehens-
weise bezüglich der genannten Wohnhäuser (Sanierung / 
Neubau) durch Verantwortliche der GAG spätestens zur 
Sitzung der BV Köln- Mülheim am 04.03.2024. 
 
56

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
104 
(Die PARTEI) vom 
15.01.2024 
AN/0078/2024 
29.01.2024 8.1.7 
06-2024 
 
Schwer nachvoll-
ziehbare Bevölke-
rungsprognose zum 
Stadtbezirk Mülheim 
überprüfen 
Gemeinsamer An-
trag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grü-
nen, der Frajtion 
DIE LINKE und des 
Einzelmandatsträ-
gers Altefrohne (Die 
PARTEI) vom 
15.01.2024 
AN/0080/2024 
Die BV fordert die Verwaltung auf, die 
Bevölkerungsprognose für den Stadtbezirk zu überprüfen 
IV/2

Bericht der Verwaltung über die Beschlüsse Bezirksvertretung Mülheim 
Sachstand zum 14.03.2025 
 
Kategorien (Vorschläge) 
1 = erledigt aus Sicht von Verwaltung 
2 = es wurde ein Sachstand mitgeteilt, der Beschluss ist bisher nicht erledigt. 
3 = es wurde kein Sachstand mitgeteilt (mehrmalige Abfrage ist erfolgt) 
 
105

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (78)

  • Düsseldorfer Straße
  • Wiesdorfer Straße
  • Gerhart-Hauptmann-Straße
  • Frankfurter Straße
  • Dellbrücker Hauptstraße
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Erikastraße
  • Carlswerkstraße 67
  • Berliner Straße
  • Von-Sparr-Straße
  • Hacketäuerstraße
  • Tiefentalstraße 13
  • Keupstraße
  • Genovevastraße
  • Horststraße
  • Montanusstraße
  • Regentenstraße
  • Buchholzstraße
  • Graf-Adolf-Straße 59
  • Holweider Straße 2a
  • Rudolf-Clausius-Straße
  • Kattowitzer Straße 2
  • Ruwergasse
  • Formesstraße
  • Lohmühlenstraße
  • Wallstraße 31
  • Heidelberger Straße 23
  • Vischeringstraße
  • Chemnitzer Straße
  • Thurner Straße
  • Hauptstraße
  • Adolf-Kober-Straße
  • Moses-Heß-Straße
  • Wiener Platz
  • Donauweg
  • Kalkweg
  • Dünnwalder Mauspfad
  • Konrad-Adenauer-Ufer
  • Kennedy-Ufer
  • Stammheimer Ufer
  • Dammweg
  • Mülheimer Brücke
  • Bahnhofsvorplatz
  • Mülheimer Ufer
  • Holweider Marktplatz
  • Buchheimer Ring
  • Jasminweg
  • Waldecker Platz
  • Luzerner Weg
  • Am Donewald
  • An der Kemperwiese
  • An der Walkmühle
  • Am Leystapel
  • Adalbert-Stifter-Straße
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  • Höhenhauser Ring
  • Buschfeldstraße
  • Clevischer Ring
  • Mülheimer Hafen
  • Merheimer Heide
  • Im Weidenbruch
  • Karl-Droll-Weg
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  • Frankenwerft
  • Hafenstraße 7
  • Auf dem Damm
  • Am Rheinufer
  • Raumannskaul
  • Auf der Höhe
  • Kühzällerweg
  • Krebsgasse
  • Markt
  • Straße 5
  • Straße 2
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1195/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
28.04.2025
Erstellt
17.04.2025 15:02