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AFS/0007/2021

Sporthalle im York-Quartier

Anfrage in der BV Südost 05.11.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 16.11.2021, TOP 8.2

Orginalanfrage

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Stellungnahme zur Anfrage (nicht barrierefrei)

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Orginalanfrage

1257 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
Anja Tepe 
Fraktionssprecherin 
Tel. 0251 / 6095487  
tepe@gruene-muenster.de 
 
Münster, den 02.11.2021 
Prüfauftrag 
1. Die Verwaltung möge prüfen, ob die bestehende Sporthalle im York-Quartier für 
die neue Grundschule genutzt werden kann. 
 
2. Die Verwaltung möge prüfen, ob ein notwendiger Neubau einer Sporthalle sich an 
anderer Stelle realisieren lässt, die geringere ökologische Konflikte mit sich bringt. 
Begründung: 
Für den Neubau der Turnhalle der neuen Grundschule im York-Quartier muss massiv in 
den Altbaumbestand eingegriffen werden. Betroffen ist ein kompletter Rotbuchenbestand. 
Beim Vergleich des Architektenentwurfs mit einem Luftbild wird deutlich, dass etwa ¼ des 
Baumbestandes zwischen dem Jugenzentrum, dem Casino und dem derzeitigen 
Gebäude weg fällt. 
In 250 m Luftlinie bzw. 320 m Fußwegentfernung befindet sich eine Sporthalle, die im 
Bestand erhalten und saniert wird. 
Aus ökologischer Sicht und aus Klimaschutzgründen sollten alle verfügbaren Alternativen 
zu der vorgesehenen Planung geprüft werden. 
 
 
AFS/0007/2021

Bildquellen:  
https://www.stadt-muenster.de/immobilien/wettbewerbe/ergebnisse-grundschule-york-quartier 
https://www.google.de/maps 
eigene Bilder

Stellungnahme zur Anfrage (nicht barrierefrei)

5893 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER

An j Stadtplanungsamt

Bezirksvertretung - Münster Südost

Über
m Stadt Münster
‚Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Südost
Betreff:
Grundschulstandort Sporthalle York -Quartier 10, Feb, 2022
Anfrage AFS/0007/2021

Stellungnahme der Verwaltung:

1.Die Verwaltung möge prüfen, ob die bestehende Sporthalle im York-Quartier für die neue
Grundschule genutzt werden kann.

Die Notwendigkeit der weiteren Sporthalle begründet sich durch den Schulneubau, da die
Bestandshalle nicht mit den Bedarfen der vierzügigen Grundschule kompatibel ist.

Berechnung:
Für einen Zug werden 3 Sportstunden pro Jahrgang gefordert.

4 Züge x 3 Sportstunden x 4 Klassen = 48 Sportstunden/Woche

Eine Einfachsporthalle deckt jedoch nur 30 Sportstunden/Woche ab. Insofern wäre ein Neubau einer
weiteren Einfachsporthalle aufgrund des schulischen Bedarfs nötig (Unterdeckung 18 Sportstunden/
Woche). Um den durch den Bevölkerungszuwachs zu erwartenden Bedarf an Sportstätten
aufzufangen, ist die Planung einer Zweifachsporthalle für den Schulsport erforderlich und zudem
wirtschaftlich sinnvoller. Da Einfachsporthallen aufgrund ihrer Kubatur nicht für den Wettkampfsport
geeignet sind, ist sportfachlich der Bau einer Einfachsporthalle auch nicht zu empfehlen. Zudem
entsprechen die Maße in der bestehenden Halle der Briten nicht den standardisierten deutschen Maßen
für den Schulsport.

Im Übrigen soll die Sporthalle aus Mitteln des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ als sozialintegrativer Ort für Gruppen
unterschiedlichster Zusammensetzungen saniert werden. Deshalb muss die Halle sowohl vor- als auch
nachmittags für diese Gruppen zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus wird die geplante Schulsporthalle in den Abendstunden auch durch den Vereins- und
Freizeitsport genutzt werden, sodass bei einer „Reduzierung“ auf eine Einfachhalle nicht nur für die
Schule Probleme entstehen würden (2 Hallen, Entfernung), sondern auch für den Freizeit- bzw.
Vereinssport.

2.Die Verwaltung möge prüfen, ob ein notwendiger Neubau einer Sporthalle sich an anderer
Stelle realisieren lässt, die geringere ökologische Konflikte mit sich bringt.

Für die Entwicklung des York-Quartiers gab es von Beginn an zentrale Vorgaben. Die Planung musste
einerseits die denkmalgeschützte Gesamtanlage mit ihren prägenden Bauten und Freiräumen erhalten
und andererseits ein dichtes Wohnquartier mit ca. 1.800 Wohneinheiten, den erforderlichen
Infrastrukturangeboten sowie einen zentralen Ortsmittenbereich ermöglichen.

Angesichts dieser Vorgaben sehen, sowohl der Masterplan für das York-Quartier als auch der hierauf
aufbauende Bebauungsplan, im größten Teil des Plangebietes, wohnungsbaubezogene Baufelder für
die Bebauung vor. Deren Abmessungen sind unvereinbar mit den Flächenbedarfen größer
dimensionierter Sonderbauten wie z.B. einer Sporthalle. Außerdem ist in diesen Bereichen die
Bebauung bzw. die Vermarktung bereits weit fortgeschritten. Auch der zentrale Bereich steht nicht für
eine Umplanung zur Verfügung. Er ist der Kernbestandteil der historischen, denkmalgeschützten

Anlage. Großflächige Überbauungsmöglichkeiten sieht der Bebauungsplan allein entlang dem
Albersioher Weg vor, die aber für den dringend benötigten Ausbau des Stadtteilzentrums von
Gremmendorf zur Verfügung stehen müssen. Im Ergebnis gibt es daher keinen Alternativstandort zu
dem im künftigen „Casino Park“ innerhalb des York-Quartiers.

Für diesen Standort als Schulstandort sprechen - trotz der größeren Gebäudeabmessungen und der
teilweisen Eingriffe in die Baumbestände - dass es sich um die Nachnutzung eines derzeit schon
bebauten Standortes handelt, die Versiegelung insgesamt also geringer ausfällt, als bei einem Standort
auf ehemaligen Freiflächen. Zwar werden mit der Realisierung des neuen Standortes unumgänglich
Baumbestände beseitigt, jedoch werden allein schon mit der Gestaltung des westlich gelegenen, ca. 9
ha großen öffentlichen „Landschaftsparks, sowohl unter ökologischen als auch unter
freiraumplanerischen Gesichtspunkten umfangreiche Funktions- und Kompensationspotenziale
angeboten. Zudem bleibt der Charakter des künftigen „Casino Parks“ als hochwertiger Grünraum auch
mit vermindertem Baumbestand bestehen.

Auch aus schulorganisatorischen Gründen sollte von einer räumlichen Trennung von Grundschule und
Sporthalle abgesehen werden. Die Grundschulsporthalle wird sowohl für den Grundschulsport als auch
im Rahmen der ganztägigen Betreuung genutzt. Bei einer abseits gelegenen Sporthalle könnten die
Kinder nur in Gruppen begleitet zur Sporthalle gelangen, was insbesondere bei kleineren
Grundschulkindern sowohl aus organisatorischen als auch zeitlichen Gründen problematisch ist. Die
Wegstrecke ginge letztlich von den Unterrichtszeiten verloren, sodass gerade bei Grundschulen nur
sehr geringe Entfernungen überwunden werden können.

Außerdem ist das Verfahren zur Errichtung der Grundschule bereits weit fortgeschritten. Der Rat hat
am 11.12.2019 auf der Grundlage der Vorlage \/0694/2019/1 den Grundsatz- und
Errichtungsbeschluss zum Neubau der 4-zügigen Grundschule einschließlich Zweifachsporthalle
gefasst. Am 13.05.2020 wurde der Beschluss zur Durchführung des Architektenwettbewerbs gefasst.
Der Wettbewerb ist abgeschlossen und die Planungen so weit fortgeschritten, dass in Kürze der
Baubeschluss gefasst werden kann. Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan mit einer Fertigstellung
zum Schuljahr 2024/25 wird sich aus verschiedenen Gründen verzögern, sodass nunmehr eine
Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2025/26 geplant ist. Bereits diese Verzögerung wird
Übergangslösungen zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler erfordern. Weitere zeitliche
Verzögerungen sind nicht hinnehmbar. Auch der Wettbewerb für den Bürgerpark, der u.a. die
Gestaltung des Schulhofes umfasst, ist bereits abgeschlossen.

eskrse-,

estersen

Beratungsverlauf (1)

16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 8.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AFS/0007/2021
Typ
Anfrage in der BV Südost
Datum
05.11.2021
Erstellt
04.11.2021 12:50