AFS/0007/2021
Sporthalle im York-Quartier
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Orginalanfrage
1257 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Anja Tepe Fraktionssprecherin Tel. 0251 / 6095487 tepe@gruene-muenster.de Münster, den 02.11.2021 Prüfauftrag 1. Die Verwaltung möge prüfen, ob die bestehende Sporthalle im York-Quartier für die neue Grundschule genutzt werden kann. 2. Die Verwaltung möge prüfen, ob ein notwendiger Neubau einer Sporthalle sich an anderer Stelle realisieren lässt, die geringere ökologische Konflikte mit sich bringt. Begründung: Für den Neubau der Turnhalle der neuen Grundschule im York-Quartier muss massiv in den Altbaumbestand eingegriffen werden. Betroffen ist ein kompletter Rotbuchenbestand. Beim Vergleich des Architektenentwurfs mit einem Luftbild wird deutlich, dass etwa ¼ des Baumbestandes zwischen dem Jugenzentrum, dem Casino und dem derzeitigen Gebäude weg fällt. In 250 m Luftlinie bzw. 320 m Fußwegentfernung befindet sich eine Sporthalle, die im Bestand erhalten und saniert wird. Aus ökologischer Sicht und aus Klimaschutzgründen sollten alle verfügbaren Alternativen zu der vorgesehenen Planung geprüft werden. AFS/0007/2021 Bildquellen: https://www.stadt-muenster.de/immobilien/wettbewerbe/ergebnisse-grundschule-york-quartier https://www.google.de/maps eigene Bilder
Stellungnahme zur Anfrage (nicht barrierefrei)
5893 Zeichen
STADT ||| MÜNSTER An j Stadtplanungsamt Bezirksvertretung - Münster Südost Über m Stadt Münster ‚Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Südost Betreff: Grundschulstandort Sporthalle York -Quartier 10, Feb, 2022 Anfrage AFS/0007/2021 Stellungnahme der Verwaltung: 1.Die Verwaltung möge prüfen, ob die bestehende Sporthalle im York-Quartier für die neue Grundschule genutzt werden kann. Die Notwendigkeit der weiteren Sporthalle begründet sich durch den Schulneubau, da die Bestandshalle nicht mit den Bedarfen der vierzügigen Grundschule kompatibel ist. Berechnung: Für einen Zug werden 3 Sportstunden pro Jahrgang gefordert. 4 Züge x 3 Sportstunden x 4 Klassen = 48 Sportstunden/Woche Eine Einfachsporthalle deckt jedoch nur 30 Sportstunden/Woche ab. Insofern wäre ein Neubau einer weiteren Einfachsporthalle aufgrund des schulischen Bedarfs nötig (Unterdeckung 18 Sportstunden/ Woche). Um den durch den Bevölkerungszuwachs zu erwartenden Bedarf an Sportstätten aufzufangen, ist die Planung einer Zweifachsporthalle für den Schulsport erforderlich und zudem wirtschaftlich sinnvoller. Da Einfachsporthallen aufgrund ihrer Kubatur nicht für den Wettkampfsport geeignet sind, ist sportfachlich der Bau einer Einfachsporthalle auch nicht zu empfehlen. Zudem entsprechen die Maße in der bestehenden Halle der Briten nicht den standardisierten deutschen Maßen für den Schulsport. Im Übrigen soll die Sporthalle aus Mitteln des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ als sozialintegrativer Ort für Gruppen unterschiedlichster Zusammensetzungen saniert werden. Deshalb muss die Halle sowohl vor- als auch nachmittags für diese Gruppen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird die geplante Schulsporthalle in den Abendstunden auch durch den Vereins- und Freizeitsport genutzt werden, sodass bei einer „Reduzierung“ auf eine Einfachhalle nicht nur für die Schule Probleme entstehen würden (2 Hallen, Entfernung), sondern auch für den Freizeit- bzw. Vereinssport. 2.Die Verwaltung möge prüfen, ob ein notwendiger Neubau einer Sporthalle sich an anderer Stelle realisieren lässt, die geringere ökologische Konflikte mit sich bringt. Für die Entwicklung des York-Quartiers gab es von Beginn an zentrale Vorgaben. Die Planung musste einerseits die denkmalgeschützte Gesamtanlage mit ihren prägenden Bauten und Freiräumen erhalten und andererseits ein dichtes Wohnquartier mit ca. 1.800 Wohneinheiten, den erforderlichen Infrastrukturangeboten sowie einen zentralen Ortsmittenbereich ermöglichen. Angesichts dieser Vorgaben sehen, sowohl der Masterplan für das York-Quartier als auch der hierauf aufbauende Bebauungsplan, im größten Teil des Plangebietes, wohnungsbaubezogene Baufelder für die Bebauung vor. Deren Abmessungen sind unvereinbar mit den Flächenbedarfen größer dimensionierter Sonderbauten wie z.B. einer Sporthalle. Außerdem ist in diesen Bereichen die Bebauung bzw. die Vermarktung bereits weit fortgeschritten. Auch der zentrale Bereich steht nicht für eine Umplanung zur Verfügung. Er ist der Kernbestandteil der historischen, denkmalgeschützten Anlage. Großflächige Überbauungsmöglichkeiten sieht der Bebauungsplan allein entlang dem Albersioher Weg vor, die aber für den dringend benötigten Ausbau des Stadtteilzentrums von Gremmendorf zur Verfügung stehen müssen. Im Ergebnis gibt es daher keinen Alternativstandort zu dem im künftigen „Casino Park“ innerhalb des York-Quartiers. Für diesen Standort als Schulstandort sprechen - trotz der größeren Gebäudeabmessungen und der teilweisen Eingriffe in die Baumbestände - dass es sich um die Nachnutzung eines derzeit schon bebauten Standortes handelt, die Versiegelung insgesamt also geringer ausfällt, als bei einem Standort auf ehemaligen Freiflächen. Zwar werden mit der Realisierung des neuen Standortes unumgänglich Baumbestände beseitigt, jedoch werden allein schon mit der Gestaltung des westlich gelegenen, ca. 9 ha großen öffentlichen „Landschaftsparks, sowohl unter ökologischen als auch unter freiraumplanerischen Gesichtspunkten umfangreiche Funktions- und Kompensationspotenziale angeboten. Zudem bleibt der Charakter des künftigen „Casino Parks“ als hochwertiger Grünraum auch mit vermindertem Baumbestand bestehen. Auch aus schulorganisatorischen Gründen sollte von einer räumlichen Trennung von Grundschule und Sporthalle abgesehen werden. Die Grundschulsporthalle wird sowohl für den Grundschulsport als auch im Rahmen der ganztägigen Betreuung genutzt. Bei einer abseits gelegenen Sporthalle könnten die Kinder nur in Gruppen begleitet zur Sporthalle gelangen, was insbesondere bei kleineren Grundschulkindern sowohl aus organisatorischen als auch zeitlichen Gründen problematisch ist. Die Wegstrecke ginge letztlich von den Unterrichtszeiten verloren, sodass gerade bei Grundschulen nur sehr geringe Entfernungen überwunden werden können. Außerdem ist das Verfahren zur Errichtung der Grundschule bereits weit fortgeschritten. Der Rat hat am 11.12.2019 auf der Grundlage der Vorlage \/0694/2019/1 den Grundsatz- und Errichtungsbeschluss zum Neubau der 4-zügigen Grundschule einschließlich Zweifachsporthalle gefasst. Am 13.05.2020 wurde der Beschluss zur Durchführung des Architektenwettbewerbs gefasst. Der Wettbewerb ist abgeschlossen und die Planungen so weit fortgeschritten, dass in Kürze der Baubeschluss gefasst werden kann. Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan mit einer Fertigstellung zum Schuljahr 2024/25 wird sich aus verschiedenen Gründen verzögern, sodass nunmehr eine Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2025/26 geplant ist. Bereits diese Verzögerung wird Übergangslösungen zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler erfordern. Weitere zeitliche Verzögerungen sind nicht hinnehmbar. Auch der Wettbewerb für den Bürgerpark, der u.a. die Gestaltung des Schulhofes umfasst, ist bereits abgeschlossen. eskrse-, estersen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AFS/0007/2021
- Typ
- Anfrage in der BV Südost
- Datum
- 05.11.2021
- Erstellt
- 04.11.2021 12:50