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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken im Bereich Gießener Straße, Köln-Kalk, Aktenzeichen 91/25

Mitteilung BV 2456/2025 vom 07.08.2025

Stand: Am 04.09.2025 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 30.07.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– Anwohnerparken im Bereich Gießener Straße, Köln-Kalk, Aktenzeichen 91/25 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.06.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme bei der Fachdienst- stelle einzuholen. Diese liegt nun vor, sodass ich Ihnen das Prüfergebnis vom Amt für Verkehrsmanagement nachfolgend weitergeben kann: „Der steigende Parkdruck ist nicht allein den auswärtigen Verkehrsteilnehmer*innen zuzuschreiben. Die Parkplatzknappheit wird ganz allgemein durch die steigende An- zahl der Fahrzeugneuzulassungen und deren häufige Nutzung begünstigt. Bei Parkraum im öffentlichen Straßenland handelt es sich regelmäßig um öffentlich gewidmetes Straßenland, das grundsätzlich im Sinne des Gemeingebrauchs allen Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung steht. Das Abstellen von Fahrzeugen aus der Nachbarschaft oder von auswärts ist demnach zulässig, soweit die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Parkflächen ausschließlich einem be- stimmten Personenkreis zuzuordnen, widerspricht dem Widmungscharakter und ist aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Auch mit der Neueinrichtung eines Bewohnerparkgebietes und dem Besitz eines ent- sprechenden Parkausweises lassen sich weder Ansprüche auf eine bestimmte Anzahl von Abstellmöglichkeiten im Allgemeinen oder in einer Straße, noch der Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz herleiten. Die Daseinsvorsorge der Stadt Köln beinhaltet nicht, für jedes Fahrzeug einen Park- platz im öffentlichen Straßenland zur Verfügung zu stellen, weder von Anlieger*innen Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 oder Besucher*innen noch von Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis. Die Be- reithaltung einer Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug liegt vielmehr in der Verantwor- tung der Halter*innen. Dennoch versucht die Verwaltung Lösungen zu erarbeiten. Der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 im „Masterplan Parken“ auch eine Prüfung des gesamten Stadtge- bietes im Hinblick auf bestehenden Parkdruck sowie die Einführung einer Parkraum- bewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten beschlossen. Durch diesen Beschluss und die damit verbundenen Aufgaben und Herangehenswei- sen in Bezug auf die Weiterentwicklung des ruhenden Verkehrs wird derzeit ein Kon- zept zur Bearbeitung der Einzelbeschlüsse des Masterplans Parken erstellt. Danach wird eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ru- henden Verkehr erforderlich sein. Insofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann eine derartige Planung für Ihren Stadtteil vorgelegt werden kann.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn , unter der Telefonnum-mer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2456/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken im Bereich Gießener Straße, Köln-Kalk, Aktenzeichen 91/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Brohl
  • Anlage 1 Eingabe

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    Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 25. Juni 2025 16:55 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 25.06.2025 16:55:00 an Sie geschickt Anliegen: Einwohneranregung § 24 GO NRW Sehr geehrte Damen und Herren, die S-Bahn Haltestelle "Trimbornstr." erfreut sich großer Beliebtheit bei ÖPNV-Nutzern. Das ist grundsätzlich eine tolle Sache. "Leider" nutzen auch viele Personen von außerhalb die S-Bahn-Station um von dort aus in 10 Minuten zum Flughafen zu fahren. Rund um die S-Bahn Station, im Bereich Gießener Str. am Bahndamm zwischen der Taunusstraße und Rolsholver Str. sowie in den Straßen weiter südlich (z.B. Usinger Str., Wetzlarer Str.) werden deswegen häufig "auswärtige" Fahrzeuge für 2-3 Wochen abgestellt. Anhand der Kennzeichen und der anderen Umstände (z..B große Koffer), ist es offenkundig, dass der öffentliche Parkraum als kostenloser Parkplatz für Flughafengäste "mißbraucht" wird. Bitte prüfen Sie, ob es möglich ist, eine Anwohnerparkzone einzurichten. Nördlich der Bahntrasse ("Siegstrecke") ist bereits Anwohnerparken eingerichtet. Der Parkplatzdruck im Humboldt/Gremberg ist hoch. Es ist sicherlich kein Zufall, dass vor wenigen Wochen hier jemand bei einem Hausbrand starb (siehe Medienberichte), weil die Feuerwehr wegen parkender Fahrzeuge nicht durchgekommen ist. Vielen Dank.

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2025

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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