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2456/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken im Bereich Gießener Straße, Köln-Kalk, Aktenzeichen 91/25

Mitteilung BV 07.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.09.2025, TOP 10.2.6

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

1690 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Mittwoch, 25. Juni 2025 16:55 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 25.06.2025 
16:55:00 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Einwohneranregung § 24 GO NRW  
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die S-Bahn Haltestelle "Trimbornstr." erfreut sich großer Beliebtheit bei ÖPNV-Nutzern. Das 
ist grundsätzlich eine tolle Sache. 
"Leider" nutzen auch viele Personen von außerhalb die S-Bahn-Station um von dort aus in 
10 Minuten zum Flughafen zu fahren. Rund um die S-Bahn Station, im Bereich Gießener Str. 
am Bahndamm zwischen der Taunusstraße und Rolsholver Str. sowie in den Straßen weiter 
südlich (z.B. Usinger Str., Wetzlarer Str.) werden deswegen häufig "auswärtige" Fahrzeuge 
für 2-3 Wochen abgestellt. Anhand der Kennzeichen und der anderen Umstände (z..B große 
Koffer), ist es offenkundig, dass der öffentliche Parkraum als kostenloser Parkplatz für 
Flughafengäste "mißbraucht" wird.  
 
Bitte prüfen Sie, ob es möglich ist, eine Anwohnerparkzone einzurichten. Nördlich der 
Bahntrasse ("Siegstrecke") ist bereits Anwohnerparken eingerichtet. 
Der Parkplatzdruck im Humboldt/Gremberg ist hoch. Es ist sicherlich kein Zufall, dass vor 
wenigen Wochen hier jemand bei einem Hausbrand starb (siehe Medienberichte), weil die 
Feuerwehr wegen parkender Fahrzeuge nicht durchgekommen ist. 
 
Vielen Dank.

Mitteilung BV

875 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2456/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Anwohnerparken im Bereich 
Gießener Straße, Köln-Kalk, Aktenzeichen 91/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Brohl

Anlage 2 Antwortschreiben

4069 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Herrn 
 
Ihr Schreiben 
Mein Zeichen Datum 
30.07.2025 
Bürgereingabe nach § 24 GO– Anwohnerparken im Bereich Gießener Straße, 
Köln-Kalk, Aktenzeichen 91/25 
Sehr geehrter Herr     , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.06.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein-
gangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme bei der Fachdienst-
stelle einzuholen. Diese liegt nun vor, sodass ich Ihnen das Prüfergebnis vom Amt für 
Verkehrsmanagement nachfolgend weitergeben kann: 
„Der steigende Parkdruck ist nicht allein den auswärtigen Verkehrsteilnehmer*innen 
zuzuschreiben. Die Parkplatzknappheit wird ganz allgemein durch die steigende An-
zahl der Fahrzeugneuzulassungen und deren häufige Nutzung begünstigt. 
Bei Parkraum im öffentlichen Straßenland handelt es sich regelmäßig um öffentlich 
gewidmetes Straßenland, das grundsätzlich im Sinne des Gemeingebrauchs allen 
Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung steht. Das Abstellen von Fahrzeugen aus 
der Nachbarschaft oder von auswärts ist demnach zulässig, soweit die Bestimmungen 
der Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Parkflächen ausschließlich einem be-
stimmten Personenkreis zuzuordnen, widerspricht dem Widmungscharakter und ist 
aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar. 
Auch mit der Neueinrichtung eines Bewohnerparkgebietes und dem Besitz eines ent-
sprechenden Parkausweises lassen sich weder Ansprüche auf eine bestimmte Anzahl 
von Abstellmöglichkeiten im Allgemeinen oder in einer Straße, noch der Anspruch auf 
einen bestimmten Stellplatz herleiten. 
Die Daseinsvorsorge der Stadt Köln beinhaltet nicht, für jedes Fahrzeug einen Park-
platz im öffentlichen Straßenland zur Verfügung zu stellen, weder von Anlieger*innen 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

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oder Besucher*innen noch von Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis. Die Be-
reithaltung einer Abstellmöglichkeit für das Fahrzeug liegt vielmehr in der Verantwor-
tung der Halter*innen. 
Dennoch versucht die Verwaltung Lösungen zu erarbeiten. Der Rat der Stadt Köln hat 
im Dezember 2021 im „Masterplan Parken“ auch eine Prüfung des gesamten Stadtge-
bietes im Hinblick auf bestehenden Parkdruck sowie die Einführung einer Parkraum-
bewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten beschlossen. 
Durch diesen Beschluss und die damit verbundenen Aufgaben und Herangehenswei-
sen in Bezug auf die Weiterentwicklung des ruhenden Verkehrs wird derzeit ein Kon-
zept zur Bearbeitung der Einzelbeschlüsse des Masterplans Parken erstellt. Danach 
wird eine Neufestlegung und Priorisierung von Aufgaben und Konzepten für den ru-
henden Verkehr erforderlich sein. Insofern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen 
genannt werden, wann eine derartige Planung für Ihren Stadtteil vorgelegt werden 
kann.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn    , unter der Telefonnum-mer 
0221/221-    oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur 
Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2456/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.08.2025
Erstellt
06.08.2025 09:12