1600/2018
Veröffentlichung der Broschüre 2020: Köln liebt Vielfalt – Diversity Konzept
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 18.05.2018 1600/2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 29.05.2018 Veröffentlichung der Broschüre 2020: Köln liebt Vielfalt – Diversity Konzept Prüfung der Broschüre auf Barrierefreiheit In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2018 wurde unter TOP 7.2 beschlossen, dass die Broschüre - exemplarisch für alle weiteren Druckerzeugnisse der Verwaltung - auf ihre Barrierefreiheit geprüft wird. Die Prüfung anhand der Checkliste für Mindestanforderungen bei Broschüren, Zeitschriften, Flyer usw. (siehe Anlage 1) ergab, dass die Broschüre die meisten Anforderungen erfüllt. Nicht erfüllt werden zum Beispiel die Anforderungen an Schriftgröße und Schriftfarbe. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich zum Teil um Vorgaben des Corporate Design der Stadt Köln handelt. Gez. Dr. Rau Anlage
Gestaltung von barrierefreien Druckerzeugnissen - Checkliste für Mindestanforderungen bei Broschüren, Zeitschriften, Flyer usw.
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Gestaltung von barrierefreien Druckerzeugnissen - Checkliste für Mindestanforderungen bei Broschüren, Zeitschriften, Flyer usw. hier: Broschüre „2020: Köln liebt Vielfalt – Diversity Konzept“ Anforderungen erfüllt / nicht erfüllt Schriftgröße, Schriftart Schriftgröße mindestens 12 pt (für Grundinformationen), in Ausnahmefällen 10 pt (für Neben- o. Zusatzinformationen wie z. B. Bildunterschriften) nicht erfüllt nach CD Stadt Köln 10 pt (8 pt) Gut lesbare, serifenlose Schriftarten z.B. Arial und Helvetica erfüllt nach CD Stadt Köln DTL Argo Heraushebungen Kursivschrift nur in Ausnahmefällen z.B. um etwas inhaltlich hervorzuheben erfüllt Wörter oder Textabschnitte in Großbuchstaben nur in Ausnahmefällen z.B. um etwas inhaltlich hervorzuheben erfüllt Keine Unterstreichungen, da sie die Lesbarkeit der Buchstaben verschlechtern erfüllt Nur eine Schriftfarbe verwenden (ausreichend fett), nur in Ausnahmefällen zwei Schriftfarben z.B. um etwas inhaltlich hervorzuheben nicht erfüllt es werden mehrere Farben verwendet Bspl. Seite 35 ff. Keine Farben verwenden, die durch ihre langjährige Verwendung in einem bestimmten Zusammenhang automatisch mit festen Bedeutungen in Verbindung gebracht werden, z. B. Gelb und Schwarz für Warnungen und Rot für Verbote erfüllt Abstand Abstand zwischen zwei Zeilen mindestens 1,2 (120 % der Schriftgröße) erfüllt 5 mm Ausreichend Abstand zwischen Buchstaben und Wörtern erfüllt Ausreichend Abstand zum Rand und zwischen zwei Spalten erfüllt Kontraste Starke Hell-Dunkel-Kontraste zwischen Schrift u. Hintergrund, ideal ist schwarze Schrift auf weißem Hintergrund, gut lesbar ist auch schwarze Schrift auf gelbem Hintergrund und blaue Schrift auf weißem oder gelbem Hintergrund erfüllt Ruhiger Hintergrund, keine farbigen Hintergrundgrafiken und Hintergründe mit Farbverlauf, keine Bilder als Hintergrund erfüllt Weiße Schrift immer 25 % größer --------- Bei farbiger Schrift auf farbigem oder grauem Hintergrund großer Kontrastabstand, keine Komplementär-Farben* verwenden (*Farben, die sich im Farbkreis gegenüber liegen – sie variieren je nach angewendetem Farbkreis-Modell) erfüllt Leseführung, Verständlichkeit, Textaufbau, Struktur Geläufige Wörter, erklärte Fachbegriffe nicht erfüllt Erklärung Fachbe- griffe fehlt - Diskussion erforderl. Verständliche, kurze Sätze (Zeichenzahl pro Zeile einschränken) Zeilen durchgehend linksbündig beginnen (Text erhält eine klare Struktur, Augen können sich darauf einstellen) nicht erfüllt Bspl. Seite 54 Klare Leseführung durch Inhaltsverzeichnis und Seitengestaltung erfüllt Klare Strukturierung z.B. durch Zwischenüberschriften erfüllt Seitenzahlen auf der jeweiligen Seite außen und unten platzieren (Schriftgröße mindestens 12 pt) nicht erfüllt Innen und oben Zusammenfassung in Leichter Sprache z.B. als Einleger Alternativ: Hinweis, wo eine Zusammenfassung in Leichter Sprache erhältlich ist erfüllt Seite 43 ff. Veranschaulichung durch Bilder, Grafiken und Fotos (passend zum Textinhalt, erkennbar, aussagekräftig und auch in sich kontrastreich) nicht erfüllt Bspl. Seiten 19, 21 (Kontrast) Bilder, Grafiken und Fotos müssen einen deutlich erkennbaren Abstand zum Text oder zu anderen Bildern, Grafiken und Fotos haben (mindestens 6 mm ) erfüllt Bei Tabellen Spalten durch deutlich erkennbare Linien klar abtrennen (Tabellenlinienstärke mindestens 1 pt) nicht erfüllt Bspl. Seite 28 Nennung von Quellen und Bezügen erfüllt Material Mattes Papier mit wenig Grauanteilen zur Verhinderung von Spiegelungseffekten erfüllt Papierstärke ab 100 g/m2 verhindert das Durchscheinen bei beidseitigem Druck (Opazität), lässt sich leichter greifen und umblättern. erfüllt 115 g/m² Hinweis zu alternativen oder anderen barrierefreien Formaten: Jeder gedruckte Text sollte die vorangestellten Kriterien soweit wie möglich berücksichtigen. Ist das aus bestimmten Gründen nicht möglich bzw. in der Praxis nicht wirklich umsetzbar, sollte die Information in anderen Formaten zugänglich gemacht werden und ein Hinweis darauf vorhanden sein. Alternative barrierefreie Formate sind z. B. Audio-Versionen, Großdruck, Braille-Schrift (Punktschrift), barrierefreie Dateien (z. B. barrierefreie PDFs, rtf-Dateien), barrierefreie Internetangebote, barrierefrei steuerbare Telefonmenüs. Quellen: „Lesen ohne Grenzen! Checkliste: Nutzerfreundliche Printmedien“, Herausgeber BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. „Klartext! Barrierefreie Gestaltung von schriftlichen Informationen“, Herausgeber DBSV - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1600/2018
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.05.2018
- Erstellt
- 14.05.2018 15:33