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1600/2018

Veröffentlichung der Broschüre 2020: Köln liebt Vielfalt – Diversity Konzept

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.05.2018

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 29.05.2018, TOP 3.8

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Gestaltung von barrierefreien Druckerzeugnissen - Checkliste für Mindestanforderungen bei Broschüren, Zeitschriften, Flyer usw.

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1042 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/2 
 
Vorlagen-Nummer 18.05.2018 
 1600/2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 29.05.2018 
 
Veröffentlichung der Broschüre 2020: Köln liebt Vielfalt – Diversity Konzept 
Prüfung der Broschüre auf Barrierefreiheit 
In der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik am 22.03.2018 wurde unter 
TOP 7.2 beschlossen, dass die Broschüre - exemplarisch für alle weiteren Druckerzeugnisse 
der Verwaltung - auf ihre Barrierefreiheit geprüft wird. 
 
Die Prüfung anhand der Checkliste für Mindestanforderungen bei Broschüren, Zeitschriften, 
Flyer usw. (siehe Anlage 1) ergab, dass die Broschüre die meisten Anforderungen erfüllt. 
Nicht erfüllt werden zum Beispiel die Anforderungen an Schriftgröße und Schriftfarbe. Hierbei 
ist allerdings zu berücksichtigen, dass es sich zum Teil um Vorgaben des Corporate Design 
der Stadt Köln handelt. 
 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
Anlage

Gestaltung von barrierefreien Druckerzeugnissen - Checkliste für Mindestanforderungen bei Broschüren, Zeitschriften, Flyer usw.

4726 Zeichen

Gestaltung von barrierefreien Druckerzeugnissen - Checkliste für 
Mindestanforderungen bei Broschüren, Zeitschriften, Flyer usw. 
hier: Broschüre „2020: Köln liebt Vielfalt – Diversity Konzept“ 
 
Anforderungen  erfüllt / nicht erfüllt 
  
Schriftgröße, Schriftart  
Schriftgröße mindestens 12 pt (für Grundinformationen),  
in Ausnahmefällen 10 pt (für Neben- o. Zusatzinformationen wie 
z. B. Bildunterschriften)  
nicht erfüllt 
nach CD Stadt Köln  
10 pt (8 pt) 
Gut lesbare, serifenlose Schriftarten z.B. Arial und Helvetica erfüllt 
nach CD Stadt Köln 
DTL Argo 
  
Heraushebungen  
Kursivschrift nur in Ausnahmefällen z.B. um etwas inhaltlich 
hervorzuheben 
erfüllt 
 
Wörter oder Textabschnitte in Großbuchstaben nur in 
Ausnahmefällen z.B. um etwas inhaltlich hervorzuheben 
erfüllt 
 
Keine Unterstreichungen, da sie die Lesbarkeit der Buchstaben 
verschlechtern 
erfüllt 
 
Nur eine Schriftfarbe verwenden (ausreichend fett), nur in 
Ausnahmefällen zwei Schriftfarben z.B. um etwas inhaltlich 
hervorzuheben 
nicht erfüllt 
es werden mehrere 
Farben verwendet 
Bspl. Seite 35 ff. 
Keine Farben verwenden, die durch ihre langjährige Verwendung 
in einem bestimmten Zusammenhang automatisch mit festen 
Bedeutungen in Verbindung gebracht werden, z. B. Gelb und 
Schwarz für Warnungen und Rot für Verbote 
erfüllt 
 
  
Abstand  
Abstand zwischen zwei Zeilen mindestens 1,2 (120 % der 
Schriftgröße) 
erfüllt 
5 mm 
Ausreichend Abstand zwischen Buchstaben und Wörtern erfüllt 
 
Ausreichend Abstand zum Rand und zwischen zwei Spalten erfüllt 
  
Kontraste  
Starke Hell-Dunkel-Kontraste zwischen Schrift u. Hintergrund, 
ideal ist schwarze Schrift auf weißem Hintergrund, gut lesbar ist 
auch schwarze Schrift auf gelbem Hintergrund und blaue Schrift 
auf weißem oder gelbem Hintergrund 
erfüllt 
 
Ruhiger Hintergrund, keine farbigen Hintergrundgrafiken und 
Hintergründe mit Farbverlauf, keine Bilder als Hintergrund 
erfüllt 
 
Weiße Schrift immer 25 % größer --------- 
Bei farbiger Schrift auf farbigem oder grauem Hintergrund großer 
Kontrastabstand, keine Komplementär-Farben* verwenden  
(*Farben, die sich im Farbkreis gegenüber liegen – sie variieren 
je nach angewendetem Farbkreis-Modell) 
erfüllt

Leseführung, Verständlichkeit, Textaufbau, Struktur  
Geläufige Wörter, erklärte Fachbegriffe nicht erfüllt 
Erklärung Fachbe-
griffe fehlt - 
Diskussion erforderl. 
Verständliche, kurze Sätze (Zeichenzahl pro Zeile einschränken)  
Zeilen durchgehend linksbündig beginnen (Text erhält eine klare 
Struktur, Augen können sich darauf einstellen) 
nicht erfüllt 
Bspl. Seite 54 
Klare Leseführung durch Inhaltsverzeichnis und Seitengestaltung erfüllt 
 
Klare Strukturierung z.B. durch Zwischenüberschriften erfüllt 
 
Seitenzahlen auf der jeweiligen Seite außen und unten platzieren 
(Schriftgröße mindestens 12 pt) 
nicht erfüllt 
Innen und oben 
 
Zusammenfassung in Leichter Sprache z.B. als Einleger 
Alternativ: Hinweis, wo eine Zusammenfassung in Leichter 
Sprache erhältlich ist 
erfüllt 
Seite 43 ff. 
Veranschaulichung durch Bilder, Grafiken und Fotos (passend 
zum Textinhalt, erkennbar, aussagekräftig und auch in sich 
kontrastreich) 
nicht erfüllt 
Bspl. Seiten 19, 21 
(Kontrast) 
Bilder, Grafiken und Fotos müssen einen deutlich erkennbaren 
Abstand zum Text oder zu anderen Bildern, Grafiken und Fotos 
haben (mindestens 6 mm ) 
erfüllt 
 
Bei Tabellen Spalten durch deutlich erkennbare Linien klar 
abtrennen (Tabellenlinienstärke mindestens 1 pt)  
nicht erfüllt 
Bspl. Seite 28 
 
Nennung von Quellen und Bezügen erfüllt 
 
  
Material  
Mattes Papier mit wenig Grauanteilen zur Verhinderung von 
Spiegelungseffekten 
erfüllt 
 
Papierstärke ab 100 g/m2 verhindert das Durchscheinen bei 
beidseitigem Druck (Opazität), lässt sich leichter greifen und 
umblättern. 
erfüllt 
115 g/m² 
 
Hinweis zu alternativen oder anderen barrierefreien Formaten: 
Jeder gedruckte Text sollte die vorangestellten Kriterien soweit wie möglich 
berücksichtigen. Ist das aus bestimmten Gründen nicht möglich bzw. in der Praxis nicht 
wirklich umsetzbar, sollte die Information in anderen Formaten zugänglich gemacht 
werden und ein Hinweis darauf vorhanden sein. Alternative barrierefreie Formate sind z. 
B. Audio-Versionen, Großdruck, Braille-Schrift (Punktschrift), barrierefreie Dateien (z. B. 
barrierefreie PDFs, rtf-Dateien), barrierefreie Internetangebote, barrierefrei steuerbare 
Telefonmenüs. 
 
Quellen:  
 „Lesen ohne Grenzen! Checkliste: Nutzerfreundliche Printmedien“, Herausgeber 
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. 
 „Klartext! Barrierefreie Gestaltung von schriftlichen Informationen“, Herausgeber 
DBSV - Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.

Beratungsverlauf (1)

29.05.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1600/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.05.2018
Erstellt
14.05.2018 15:33