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A-W/0003/2018

Moratorium zur Entwicklung der Ausgleichsfläche 3311 (östlich Sportpark Gievenbeck/nördlich Regenrückhaltebecken)

Antrag an die BV West 17.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 08.03.2018, TOP 9.2.2

Stellungnahme der Verwaltung vom 08.02.2018

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 08.02.2018

4507 Zeichen

| | MÜNSTER

Amt für Grünflächen,
Umwelt und

67.20.0001 Nachhaltigkeit
R. Stoldt
8.02.2018
Z 6720

Bezirksverwaltung West

über Herrn Stadtrat Peck | 0X Av /0003J20A8

Moratorium zur Entwicklung der Ausgleichsfläche 3311 (östlich Sportpark Gieven-
beck) - Antrag A-W/0003/2018 der CDU Fraktion vom 15.1.2018

Mit 0.9. Antrag soll die Planung /Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, wie im Haushalt
2018 vorgesehen, vorübergehend ausgesetzt werden.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

Zur grundsätzlichen Frage der Inanspruchnahme hat die Verwaltung bereits zweimal Stel-
lung bezogen (26.9.2017, 02.01.2018) und auch in einem Termin beim FC Gievenbeck unter
Beteiligung von politischen Vertretern am 16.11.2017 die rechtlichen und sachlichen Zu-
sammenhänge erläutert. .

Zusammenfassend sind folgende Entscheidungsaspekte relevant und dargelegt worden.

Die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist im Bundesnaturschutzgesetz (814 BNatschG)
verankert und hat das Ziel bzw. die Aufgabe, Eingriffe, die sich durch Veränderungen in Na-
tur und Landschaft bzw. im ökologischen Gefüge des Naturhaushalts z.B. durch bauliche
Entwicklungen ergeben, zu mindern oder auszugleichen. Durch & 1a Baugesetzbuch ist die
Abwicklung der Eingriffsregelung auch für die Bauleitplanung verpflichtend. Insofern ist die
Eingriffsregelung integraler Bestandteil des Verfahrens. Aus der Bilanz der Eingriffsbewer-
tung resultierende Ausgleichsbedarfe sind daher ebenso verbindlicher Teil der Bauleitpla-
nung.

« Der Rat hat den VBP 441 als Satzung 2001 beschlossen und die erforderlichen Aus-
gleichsmaßnahmen der benannten Fläche zugeordnet. Die Funktion als Ausgleichs-
fläche ist somit durch Satzungsbeschluss getroffen.

« Der Rat hat den Städtebaulichen Vertrag zum VBP 441 beschlossen, in dem die Flä-
chenzuordnung erfolgte, die Umsetzung der Maßnahme durch die Stadt Münster be-
‘schlossen wurde und die Festlegung für die Zahlung der LEG zur Realisierung getrof-
fen wurde.

« Der Rat hat den Haushalt unter Berücksichtigung der Vorberatungen durch die
BV(16.11.2017) am 13.12. 2017 beschlossen. Die benannte Maßnahme ist Gegen-
stand des Haushaltsbeschlusses.

Die Zuordnung der Fläche erfolgte insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung und Ent-
wicklung des in der Grünordnung Münster ausgewiesenen Grünzuges „Westliches Kinder-
bachtal‘. Da einerseits große Bemühungen bestehen im Rahmen der Wasserrahmenrichtli-
nie (WRRL) Auenräume von Gewässern zu schützen und zu entwickeln sowie bedeutende
Freiräume für die Stadtentwicklung unter klimatischen und ökologischen Gesichtspunkten zu
erhalten, entfalten Ausgleichsflächen innerhalb dieser Grünzüge eine hohe Wirksamkeit und

ermöglichen damit hohe ökologische Wertsteigerungen. Auf Grund dieser Synergien wird mit
dieser Zuordnung zugleich ein „flächensparender“ Ausgleich erzielt.

Da z.Zt. in besonderem Maße der Anspruch geltend gemacht wird, Ausgleichsflächen mög-
lichst effektiv und flächensparend zu realisieren, wäre eine Inanspruchnahme einer bereits
festgelegten und dem Auen- und Freiraumschutz dienenden Ausgleichsfläche absolut kont-
raproduktiv. j

Im Rahmen einer Abstimmung mit dem Sportamt hat dieses nun mitgeteilt, dass für die Ent-
wicklung des vereinsgebundenen Sports in Gievenbeck hinreichende Flächen zur Verfügung
stehen. Für den FC Gievenbeck sollen - ggf. in Bauabschnitten- kurzfristig die nördlichen
Trainingsflächen zu qualifizierten Spielflächen mit Flutlicht entwickelt werden, so dass damit
der Entwicklungsbedarf des Vereins gedeckt werden kann.

Für die Entwicklung der vereinsungebundenen Sport- und Freizeitgelegenheiten in Gieven-
beck werden künftig - neben dem bereits vorhandenen Angebot im „Grünen Finger“ sowie
im Bereich des Fachwerks Gievenbeck - auch im „Grünen Trichter“ innerhalb der ehem.
Oxford-Kaserne umfangreiche Potentialflächen (sh. 69. FNP-Änderung sowie B-Plan-Entwurf
Nr. 579) grundsätzlich zur Verfügung stehen.

Unberührt davon bleibt die Verortung der Vereine mit gesamtstädtischem Bezug „Mammuts“
und „Mohawks‘“, hierzu sind entsprechende lärmgutachterliche Daten als Entscheidungs-
grundlage heranzuziehen.

Auf Grundlage der seitens der Sportverwaltung dargelegten Sportentwicklungspotentiale ist
die Inanspruchnahme der planungsrechtlich zugewiesenen Ausgleichsfläche — unabhängig
von den benannten rechtlichen und fachlichen Bindungen als Ausgleichsfläche - nicht erfor-
derlich. j

Somit ergibt sich aus den aufgeführten Zusammenhängen keine Grundlage für ein Moratori-
um.

rs

uns

Originalantrag

1507 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 15.01.2018 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
          A-W/0003/2018 
 
 
Moratorium zur Entwicklung der Ausgleichsfläche 3311 
Die Planung/Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, wie im Haushalt 2018 vorgesehen, sollen 
vorübergehend ausgesetzt werden. 
 
 
Begründung: 
Aufgrund des A-W/0033/2017 laufen zurzeit Prüfungen, ob die genannte Fläche oder Teilbereiche zur 
Erweiterung des Sportparks Gievenbeck genutzt werden kann. Zudem wird parallel der aktuelle und 
zukünftige Gesamtsportbedarf für Gievenbeck von der Sportverwaltung überprüft. 
 
Auch der 1.FC Gievenbeck hat mittlerweile einen Antrag zur Erweiterung seiner Sportflächen bei der 
Verwaltung eingereicht. Weiterhin ist neben der Entwicklung des Oxford Areals - optional die 
Entwicklung eines Wohngebiets zwischen Wasserweg und Steinfurter Straße angedacht. Die 
zukünftigen Bewohner werden auch Bedarf für Sportflächen haben. 
 
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die genannten Anträge oder Planungen soll die 
Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ausgesetzt werden. 
 
 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten 
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Bernd Krekeler 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.2.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Mauritzstraße 4
  • Wasserweg
  • Steinfurter Straße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0003/2018
Typ
Antrag an die BV West
Datum
17.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37