A-W/0003/2018
Moratorium zur Entwicklung der Ausgleichsfläche 3311 (östlich Sportpark Gievenbeck/nördlich Regenrückhaltebecken)
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Stellungnahme der Verwaltung vom 08.02.2018
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| | MÜNSTER Amt für Grünflächen, Umwelt und 67.20.0001 Nachhaltigkeit R. Stoldt 8.02.2018 Z 6720 Bezirksverwaltung West über Herrn Stadtrat Peck | 0X Av /0003J20A8 Moratorium zur Entwicklung der Ausgleichsfläche 3311 (östlich Sportpark Gieven- beck) - Antrag A-W/0003/2018 der CDU Fraktion vom 15.1.2018 Mit 0.9. Antrag soll die Planung /Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, wie im Haushalt 2018 vorgesehen, vorübergehend ausgesetzt werden. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. Zur grundsätzlichen Frage der Inanspruchnahme hat die Verwaltung bereits zweimal Stel- lung bezogen (26.9.2017, 02.01.2018) und auch in einem Termin beim FC Gievenbeck unter Beteiligung von politischen Vertretern am 16.11.2017 die rechtlichen und sachlichen Zu- sammenhänge erläutert. . Zusammenfassend sind folgende Entscheidungsaspekte relevant und dargelegt worden. Die Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist im Bundesnaturschutzgesetz (814 BNatschG) verankert und hat das Ziel bzw. die Aufgabe, Eingriffe, die sich durch Veränderungen in Na- tur und Landschaft bzw. im ökologischen Gefüge des Naturhaushalts z.B. durch bauliche Entwicklungen ergeben, zu mindern oder auszugleichen. Durch & 1a Baugesetzbuch ist die Abwicklung der Eingriffsregelung auch für die Bauleitplanung verpflichtend. Insofern ist die Eingriffsregelung integraler Bestandteil des Verfahrens. Aus der Bilanz der Eingriffsbewer- tung resultierende Ausgleichsbedarfe sind daher ebenso verbindlicher Teil der Bauleitpla- nung. « Der Rat hat den VBP 441 als Satzung 2001 beschlossen und die erforderlichen Aus- gleichsmaßnahmen der benannten Fläche zugeordnet. Die Funktion als Ausgleichs- fläche ist somit durch Satzungsbeschluss getroffen. « Der Rat hat den Städtebaulichen Vertrag zum VBP 441 beschlossen, in dem die Flä- chenzuordnung erfolgte, die Umsetzung der Maßnahme durch die Stadt Münster be- ‘schlossen wurde und die Festlegung für die Zahlung der LEG zur Realisierung getrof- fen wurde. « Der Rat hat den Haushalt unter Berücksichtigung der Vorberatungen durch die BV(16.11.2017) am 13.12. 2017 beschlossen. Die benannte Maßnahme ist Gegen- stand des Haushaltsbeschlusses. Die Zuordnung der Fläche erfolgte insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung und Ent- wicklung des in der Grünordnung Münster ausgewiesenen Grünzuges „Westliches Kinder- bachtal‘. Da einerseits große Bemühungen bestehen im Rahmen der Wasserrahmenrichtli- nie (WRRL) Auenräume von Gewässern zu schützen und zu entwickeln sowie bedeutende Freiräume für die Stadtentwicklung unter klimatischen und ökologischen Gesichtspunkten zu erhalten, entfalten Ausgleichsflächen innerhalb dieser Grünzüge eine hohe Wirksamkeit und ermöglichen damit hohe ökologische Wertsteigerungen. Auf Grund dieser Synergien wird mit dieser Zuordnung zugleich ein „flächensparender“ Ausgleich erzielt. Da z.Zt. in besonderem Maße der Anspruch geltend gemacht wird, Ausgleichsflächen mög- lichst effektiv und flächensparend zu realisieren, wäre eine Inanspruchnahme einer bereits festgelegten und dem Auen- und Freiraumschutz dienenden Ausgleichsfläche absolut kont- raproduktiv. j Im Rahmen einer Abstimmung mit dem Sportamt hat dieses nun mitgeteilt, dass für die Ent- wicklung des vereinsgebundenen Sports in Gievenbeck hinreichende Flächen zur Verfügung stehen. Für den FC Gievenbeck sollen - ggf. in Bauabschnitten- kurzfristig die nördlichen Trainingsflächen zu qualifizierten Spielflächen mit Flutlicht entwickelt werden, so dass damit der Entwicklungsbedarf des Vereins gedeckt werden kann. Für die Entwicklung der vereinsungebundenen Sport- und Freizeitgelegenheiten in Gieven- beck werden künftig - neben dem bereits vorhandenen Angebot im „Grünen Finger“ sowie im Bereich des Fachwerks Gievenbeck - auch im „Grünen Trichter“ innerhalb der ehem. Oxford-Kaserne umfangreiche Potentialflächen (sh. 69. FNP-Änderung sowie B-Plan-Entwurf Nr. 579) grundsätzlich zur Verfügung stehen. Unberührt davon bleibt die Verortung der Vereine mit gesamtstädtischem Bezug „Mammuts“ und „Mohawks‘“, hierzu sind entsprechende lärmgutachterliche Daten als Entscheidungs- grundlage heranzuziehen. Auf Grundlage der seitens der Sportverwaltung dargelegten Sportentwicklungspotentiale ist die Inanspruchnahme der planungsrechtlich zugewiesenen Ausgleichsfläche — unabhängig von den benannten rechtlichen und fachlichen Bindungen als Ausgleichsfläche - nicht erfor- derlich. j Somit ergibt sich aus den aufgeführten Zusammenhängen keine Grundlage für ein Moratori- um. rs uns
Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Münster, 15.01.2018
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
A-W/0003/2018
Moratorium zur Entwicklung der Ausgleichsfläche 3311
Die Planung/Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, wie im Haushalt 2018 vorgesehen, sollen
vorübergehend ausgesetzt werden.
Begründung:
Aufgrund des A-W/0033/2017 laufen zurzeit Prüfungen, ob die genannte Fläche oder Teilbereiche zur
Erweiterung des Sportparks Gievenbeck genutzt werden kann. Zudem wird parallel der aktuelle und
zukünftige Gesamtsportbedarf für Gievenbeck von der Sportverwaltung überprüft.
Auch der 1.FC Gievenbeck hat mittlerweile einen Antrag zur Erweiterung seiner Sportflächen bei der
Verwaltung eingereicht. Weiterhin ist neben der Entwicklung des Oxford Areals - optional die
Entwicklung eines Wohngebiets zwischen Wasserweg und Steinfurter Straße angedacht. Die
zukünftigen Bewohner werden auch Bedarf für Sportflächen haben.
Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die genannten Anträge oder Planungen soll die
Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen ausgesetzt werden.
gezeichnet:
Peter Wolfgarten
Thomas Bartelt
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Bernd Krekeler
Thomas Lilge
Nils Schappler
Markus v. Diepenbroick-Grüter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 4
- Wasserweg
- Steinfurter Straße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0003/2018
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 17.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37