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V/0425/2008

Ausbau Bernhard-Ernst-Straße - Offenlegung nach KAG und Planungsbeschluß

Vorlagen 15.05.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 10.06.2008, TOP 4.1

Anlage 2: Funktionsplan

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Beschlussvorlage

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Anlage 1: Gestaltungsplan

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Anlage 2: Funktionsplan

798 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage 0425/2008

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Beschlussvorlage

11017 Zeichen

V/0425/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau Bernhard-Ernst-Straße - Beschluß zur Planung und Offenlegung nach KAG 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung zum Ausbau der Bernhard-Ernst-Straße vom Oktober 2007 wird zugestimmt.  
 
2. Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz 
NRW) für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden 
Fassung ist gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe a) die Bernhard-Ernst-Straße als Anliegerstraße ein-
gestuft. Die Anlage erstreckt sich in beitragsrechtlicher Hinsicht vom Albersloher Weg bis zum 
Hafenweg.   
Der Verkehrstechnische Entwurf (Anlage 1) für den Umbau der Bernhard-Ernst-Straße wird
 of-
fengelegt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Straßenausbau und die Anpflanzung von fünf Stra-
ßenbäumen Kosten in Höhe von 274.000 €, aber keine Folgekosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und Anlagen 
   
Teilfinanzplan (Zeile) 8 Auszahlung von Baumaßnah-
men 
Investitionsmaßnahme 4068 Hafenweg, Bernhard-Ernst-Str. 
2009 274.000,-  
 
Insgesamt: 274.000,-  
Vorlagen-Nr.: 
V/0425/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0425/2008 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu1: 
Im Rahmen der Fertigstellung der psd-Bank und der Modernisierung der Alten Feuerwache ist die 
Neuordnung der bestehenden, teilweise diffusen Straßenraumsituation der Bernhard-Ernst-Straße 
im Vollausbau beabsichtigt. Zuvor ist im Jahr 2009 die notwendige Kompletterneuerung des 
Schmutzwasserkanals mit anschließendem Straßenausbau geplant. Zeitgleich ist für 2009 der 
Ausbau des Hafenweges vorgesehen (V/0572/2007). 
 
 
Planung: 
 
Der Straßenausbauentwurf der Bernhard-Ernst-Str. sieht einen nach städtischem Standard vorge-
sehenen Ausbau als innerstädtische Anliegerstraße vor.  
Die künftige Straßenraumsituation ist durch Vorschuhungen auf Höhe der Grundstückszufahrten 
mit regelmäßigen Baumanpflanzungen zwischen den Längsparkstreifen gegliedert.  
Auf der Nordseite, die zugleich eine durchgehende Straßenrandbebauung aufweist, wird durch die 
Anordnung von 3 Längsparkplätzen und jeweils  einem Straßenbaum eine gleichmäßige und 
durchgehende Rhythmik erzielt. Insgesamt ergänzen 5 neu anzupflanzende Bäume die beiden 
vorhandene Straßenbäume. 
Bezüglich der Parksituation werden insgesamt 18 Längsparkplätze hergestellt, wovon sich 14 auf 
der nördlichen Straßenseite befinden und diese, mit Ausnahme von 2 Behindertenstellplätzen, 
ausschließlich als Bewohnerparkplätze ausgewiesen werden. 
 
Auf der Südseite ist auf Höhe des Studentenwohnheims beabsichtigt, 4 öffentliche Kurzzeitpark-
plätze auszuweisen. Im weiteren Verlauf schließen sich Grundstückszufahrten an, darunter auch 
die Zufahrt zur Tiefgarage und zu weiteren Stellplätze hinter der Alten Feuerwache. 
 
 
 
Besonderheit: Vorplatzsituation Alte Feuerwache 
 
Zur Betonung der ehemaligen Feuerwehrtore ist beabsichtigt, den Vorplatz durch eine gegliederte 
Pflasterreihung quer zum Straßenraum stadtgestalterisch zu betonen und aufzuwerten. Hierzu 
werden die charakteristischen Grundzüge der Fassade bei der Gestaltung der Vorplatzfläche auf-
genommen.  
Der erstmalig herzustellende Gehweg vor der Alten Feuerwache verschwenkt auf Höhe der Fas-
sade direkt an die ehemaligen Zufahrtstore, die künftig als Schaufenster ausgestaltet werden  
(vgl. Anlage 2: Funktionsplan). 
  
Die Herstellung der Vorfläche wird nach Abstimmung mit der Verwaltung durch den Grundstücks-
eigentümer vorgenommen. Die Fertigstellung der Außenanlage war bisher zum Abschluss der Ge-
bäudesanierung geplant, wird nunmehr jedoch erst mit Herstellung des Straßenausbaus, Baube-
ginn Anfang 2009, umgesetzt werden können. 
 
In Abstimmung mit dem Bauvorhaben wurde über eingekommen, die Fläche zwischen den künfti-
gen drei Hauszugängen der Fassade, als private Parkflächen zu nutzen. Durch entsprechende 
sparsame Anordnung von Pollern / Ketten werden hierdurch insgesamt vier Stellplätze geschaffen. 
Der verbleibende Raum vor dem Gebäude wird zugleich wirkungsvoll von parkenden Fahrzeugen 
freigehalten. 
Diese Lösung entspricht sowohl den Nutzerinteressen, als auch der besonderen stadträumlichen 
Situation, die den Übergang zwischen der Dienstlei stungs- und Solitärstruktur des Albersloher

- 3 - 
V/0425/2008 
Weges und dem von Wohnnutzung geprägtem Hansaviert el reflektiert. Zudem trägt dieser Gestal-
tungsansatz auch den erforderlichen denkmalpflegerischen Aspekten Rechnung. 
Details zur Ausgestaltung sind dem Gestaltungsplan der Anlage 1 zu entnehmen. 
 
 
 
Der sich anschließende Neubau der psd-Bank weist zwischen seiner Tiefgaragenausfahrt und der 
Einmündung zum Hafenweg ausreichend Platz auf, um der notwendigen Warenanlieferung die 
erforderlichen Flächen bereitstellen zu können. 
 
Dem ebenfalls bestehenden hohen Bedarf zum Abstellen von Fahrrädern wird mehrfach durch 
Bereitstellung von Fahrradabstellplätzen im Straßenraum Rechnung getragen. Diese werden auf 
Höhe der Längsparkstreifen an den Stellen realisiert, wo die notwendige Sicht zu anderen Ver-
kehrsteilnehmern aus Gründen der Verkehrssicherheit freigehalten werden muss. Insgesamt wer-
den an 5 Stellen öffentliche Fahrradabstellplätze errichtet, an denen bis zu 48 Fahrräder abgestellt 
und angeschlossen werden können. Davon entfallen 20 auf den östlichen Bereich in Richtung Ha-
fenplatz, die zum Teil auch von Besuchern des Hafenviertels genutzt werden können. Die Anzahl 
an Fahrradständern trägt dazu bei, die existierenden Beeinträchtigungen durch abgestellte Fahrrä-
der im Gehwegbereich zu reduzieren und für eine verbesserte hindernisfreie Gestaltung der Fuß-
wege Sorge zu tragen. 
 
Neben der richtlinienkonformen Ausbildung des Aufstellbereiches vor der LSA zum Albersloher 
Weges mit einer Radfahrschleuse, ist auch die Radwegführung anforderungsgerecht neu herzu-
stellen und die LSA entsprechend anzupassen. Der Einmündungsbereich zum Albersloher Weg 
wird in diesem Zusammenhang angepasst. 
Der Einmündungsbereich zum Hafenweg weist künftig ebenfalls Vorschuhungen zur besseren 
Querung des Fußgängerverkehrs auf. 
 
An der Straßenraumaufteilung ändert sich zur bestehenden Situation grundsätzlich nichts, da die 
vorh. Bordsteinführung der Straße aufgenommen wird. Lediglich im Bereich der Alten Feuerwache 
wird, wie zuvor erläutert, der Fußgängerverkehr verschwenkt und vor der Fassade entlang geführt, 
bevor er auf Höhe des psd-Neubaus wieder in die eigentliche Lage des Fahrbahn begleitenden 
Gehwegs zurückverlegt wird. Die Breiten der Nebenanlagen bleiben ansonsten unverändert. 
 
Durch den zugrundeliegenden behutsamen Straßenausbauentwurf soll der Charakter der inner-
städtischen Wohnstraße unterstrichen werden. Die aus den Vorschuhungen resultierende verbes-
serte Erkennbarkeit von Grundstücks- und Hofzufahrten und die wiederkehrende Anordnung von 
Straßenbäumen tragen maßgeblich dazu bei, den höheren Aufenthaltscharakter der Straße zu 
verdeutlichen. Zugleich soll hierdurch die Durchfahrt für gebietsfremde Verkehre weitestgehend 
ausgeschlossen werden. 
Die Ausweisung als unechte Einbahnstraße unterstützt dieses Ziel zusätzlich, da die Anfahrbarkeit 
aus Richtung Westen lediglich für den Radverkehr aus Richtung Innenstadt erhalten bleibt.   
Für den Kfz-Verkehr besteht weiterhin die Möglichkeit vom Albersloher Weg kommend über den 
Hafenweg Ziele in der Bernhard-Ernst-Straße zu erreichen.  
Mit 5,50m Fahrbahnbreite stehen ausreichend Verkehrsflächen zur Verfügung, die das Ausfahren 
aus den Grundstückszufahrten als auch das Begegnen von Lkw und Pkw gewährleisten. 
 
Die Vorfahrtsregelung am Hafenweg soll entsprechend erhalten und lediglich der neuen Situation 
im direkten Umfeld (Ausbau Hafenweg und neues Umfeld der psd-Bank) angepasst werden. 
 
 
HINWEIS zur Plandarstellung
: Die heller angelegten Flächen im Seitenraum sind als halböffentli-
che Vorzonen vor der Alten Feuerwache und der psd-Bank hervorgehoben, um die öffentlich zu-
gänglichen Privatflächen zu verdeutlichen.

- 4 - 
V/0425/2008 
Zu 2: 
Die Maßnahme ist KAG-pflichtig. Der geplante ver besserte Ausbau der Bernhard-Ernst-Straße ist 
beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts.  
 
Die vorhandene Fahrbahn verfügt laut vorliegenden Bodengutachten zurzeit über eine ca. 15 cm 
starke dreilagige Schwarzdecke, die auf etwa 15 cm Schotter und 15 cm Hochofenschlacke liegt. 
Der vorgesehene zukünftige Straßenaufbau mit 45 cm Schottertragschicht, 10 cm Asphalttrag-
schicht, 5 cm Binderschicht und 3 cm Deckschicht stellt eine wesentliche Verbesserung zum jetzi-
gen Aufbau dar. 
 
Die bisher mit 4,5 cm dicken Gehwegplatten (auf Sand und unterdimensionierter Tragschicht) be-
festigten Gehwege werden dem heutigen Standard entsprechend mit einer 20 cm starken Schot-
tertragschicht und verstärktem Oberflächenmateria l (8x24x24 cm) befestigt. Zusätzlich ist geplant, 
erstmalig Parkstreifen in der Bernhard-Ernst-Straße anzulegen. Außerdem ist es erforderlich, die 
abgängige Straßenbeleuchtung durch eine den heutigen Anforderungen entsprechende neue Be-
leuchtungsanlage zu ersetzen. 
 
Die Anlieger beteiligen sich bei einer Einstufung der Bernhard-Ernst-Straße als Anliegerstraße mit 
80 % an den beitragsfähigen Kosten. 
 
Nachfolgend sind die beitragsauslösenden Teileinrichtungen dargestellt: 
 
Teileinrichtung Beitragsfähige  
Kosten 
Anliegeranteile in % Umlagefähige  
Kosten 
Fahrbahn 125.000 € 80 % 100.000 €
Gehwege 75.000 € 80 % 60.000 €
Parkstreifen 30.000 € 80 % 24.000 €
Straßenbeleuchtung 24.000 € 80 % 19.200 €
 
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung übernehmen die Grundstückseigentümer bzw. Erb-
bauberechtigen demnach voraussichtlich 203.200 € an Straßenbaubeiträgen. Der Verteilerwert pro 
m² vervielfältiger Grundstücksfläche beträgt 6,27 €. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße vom rd. 500 m², viergeschos-
sig bebaut (Vervielfältiger 1,6), muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von 
etwa 5.000 € rechnen.  
 
Die Offenlegung der Ausbaupläne für die Dauer eines Monats soll nach den Sommerferien erfol-
gen. Mit Beginn der Offenlegung werden die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten 
angeschrieben und über das Offenlegungsverfahren und  die zu erwarten Straßenbaubeiträge in-
formiert. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
 
Gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 5 - 
V/0425/2008 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Gestaltungsplan zur Straßenausbauplanung Bernhard-Ernst-Straße 
Anlage 2: Funktionsplan zur Straßenausbauplanung Bernhard-Ernst-Straße

Anlage 1: Gestaltungsplan

529 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 0425/2008

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Beratungsverlauf (1)

10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bernhard-Ernst-Straße 2009
  • Albersloher Weg
  • Hafenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0425/2008
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37