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V/0668/2024

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Vorlagen 21.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 07.11.2024, TOP 6.1

Anlage 1: Richtlinienfür die Gewährung von Zuschüssen

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1: Richtlinienfür die Gewährung von Zuschüssen

3143 Zeichen

Bezirksvertretung Münster-West                                        
Präambel 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin-
nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Institutionen. 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein-
zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
Transparenz schafft Vertrauen. 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden 
 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen  
im Stadtbezirk Münster-West 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk 
Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien 
gewährt. 
2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r-
kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e-
ment der Einwohnerinnen und Einwohner  zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß-
nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i-
onshintergrund einbinden. 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e-
ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf 
Antrag Zuschüsse 
 für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten  
 Jubiläen, die durch 25 teilbar sind.  
Die Anträge müssen begründet werden.  
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i-
nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen 
einen Nachweis über die Verwendung  des gewährten Zuschusses verlangen.  
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn  
 der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht  
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt  
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt 
weitergeben. 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn 
sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e-
führt werden. 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden.  
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung  von Zuschüssen besteht nicht.  
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b-
gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  
Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online 
(http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/  
vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 
 
10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.

Beschlussvorlage

3911 Zeichen

V/0668/2024 
V/0668/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Den unten aufgeführten Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse 
in folgender Höhe gewährt: 
 
Verein/Initiative  
 
Zuschusszweck Zuschusshöhe 
Männergesangsverein 1968  
Albachten e. V.  
Anschaffung von Kaffeegeschirr 164,00 €  
Organisatoren-Team "Nachhaltigkeitstag 
Albachten 
Anschubfinanzierung zum 1. Nachhal-
tigkeitstag in Albachten) 
360,00 € 
Stadtteil-Flohmarkt Albachten  Hinweisschilder "Autofreier Flohmarkt" 
und Kleingewinne für Gewinnspiel  
400,00 €  
KG Soffie von Gievenbeck Anschaffung neuer Show - und Garde-
kostüme 
750,00 €  
Schützenverein Gievenbeck von 1864 e. 
V. 
Hubertusreiten mit erstmalig Familientag 
samt Kinderprogramm (Horse -Riding 
und Ponyreiten mit Parcours usw.)  
1.500,00 €  
DJK Wacker Mecklenbeck  Sanierung der Spielgeräte  
(Antrag A-W/0041/2024) 
4.000,00 €  
Heimatverein Nienberge  Austausch der Sitzbänke auf dem Ge-
lände der Kirche 
500,00 €  
Kindergruppe Krullys e. V.  Ersatz der Nestschaukel  
 
4.900,00 €  
Musikschule Nienberge e. V.  Musical "Momo"  
 
3.750,00 €  
Musikschule Nienberge e. V.  50jähriges Vereinsjubiläum 
 
200,00 €  
Heimat- und Kulturkreis Roxel  e. V. 
 
Buchprojekt 
 
500,00 €  
Förderverein Gesamtschule Münster 
West  
Anschubfinanzierung für Hoodies und 
Shirt's  
1.250,00 €  
Summe  18.274,00 €  
Bezirksverw altung Münster-
West 
 
28.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Vennemann 
Telefon: 492-1642 
Vennemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0668/2024 
2. Folgender Verein erhält für das dargestellte Projekt keinen Zuschuss:  
 
Verein/Initiative  
 
Zuschusszweck 
Förderverein der Marienschule  
Roxel e. V.  
Auszeit für Erstklässler, Lehrer und 
Mitarbeiter 
 
3. Für die Unterhaltung des Seihofteichs wird dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
ein Betrag von 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0101  2024   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
 1.000,00  
Zeile 15 Transferaufwendungen  18.274,00  
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be-
zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschü ssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Die aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. 
 
Das Organisatoren-Team „Nachhaltigkeitstag Albachten“ und der Förderverein Gesamtschule Müns-
ter West bestehen noch nicht seit einem Jahr. Aufgrund der Relevanz der Organisationen für den 
Stadtteil und da davon auszugehen ist, dass diese auch in der Zukunft weiterbestehen werden, wird 
gemäß Absprache der Mitglieder des Ältestenrates (auch in Kenntnis der Abweichung von den Richt-
linien) empfohlen, einen Zuschuss als Anschubfinanzierung zu gewähren. 
 
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und 
des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs-
sen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 15.10.2024 ausgespro-
chen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. 
 
 
i. A. 
 
gez. 
Pollex 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini-
gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West

Anlage A

1559 Zeichen

Anlage A zur V/0668/2024 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. 
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen B udget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege 
des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der 
Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver-
tretung Münster-West 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0668/2024
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2024
Erstellt
21.10.2024 11:55