V/0668/2024
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
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Anlage 1: Richtlinienfür die Gewährung von Zuschüssen
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Bezirksvertretung Münster-West Präambel Die Bezirksvertretung Münster-West hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Einwohnerin- nen und Einwohner im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfältigen Projekte, ein- zelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. Transparenz schafft Vertrauen. Die Bezirksvertretung Münster-West hat daher die folgenden Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West beschlossen. 1. Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Institutionen im Stadtbezirk Münster-West werden durch die Bezirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 2. Ziel der Zuschussgewährung ist es, die bezirksbezogenen und in den jeweiligen Stadtteil wi r- kenden Aktivitäten, die der Allgemeinheit dienen, zu fördern und das ehrenamtliche Engag e- ment der Einwohnerinnen und Einwohner zu stärken. Besonders förderungswürdig sind Ma ß- nahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche , ältere Menschen und Menschen mit Migrat i- onshintergrund einbinden. 3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeind e- ordnung NRW in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse für Projekte, Einzelveranstaltungen, besondere Aktivitäten Jubiläen, die durch 25 teilbar sind. Die Anträge müssen begründet werden. 4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F i- nanzmitteln und der Zahl der vorliegenden Anträge. Die Bezirksvertretung kann in Einzelfällen einen Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses verlangen. 5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden in aller Regel nicht gewährt, wenn der Verein etc. bei der Antragstellung nicht mindestens 1 Jahr besteht eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werd en nur dann gefördert, wenn sie nicht den erklärten Zielen des jeweiligen Vereins entsprechen und stadtteilorientiert durchg e- führt werden. 7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6. gefördert werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. A b- gabefrist für Anträge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres. Die Bezirksverwaltung West hält einen Antragsvordruck bereit, der auch online (http://www.stadt-muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/33_buergerservice/pdf/ vereinszuschuss_west.pdf) abgerufen werden kann. 10. Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0668/2024 V/0668/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Beratungsfolge 07.11.2024 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Den unten aufgeführten Vereinen und Initiativen werden für den beantragten Zweck Zuschüsse in folgender Höhe gewährt: Verein/Initiative Zuschusszweck Zuschusshöhe Männergesangsverein 1968 Albachten e. V. Anschaffung von Kaffeegeschirr 164,00 € Organisatoren-Team "Nachhaltigkeitstag Albachten Anschubfinanzierung zum 1. Nachhal- tigkeitstag in Albachten) 360,00 € Stadtteil-Flohmarkt Albachten Hinweisschilder "Autofreier Flohmarkt" und Kleingewinne für Gewinnspiel 400,00 € KG Soffie von Gievenbeck Anschaffung neuer Show - und Garde- kostüme 750,00 € Schützenverein Gievenbeck von 1864 e. V. Hubertusreiten mit erstmalig Familientag samt Kinderprogramm (Horse -Riding und Ponyreiten mit Parcours usw.) 1.500,00 € DJK Wacker Mecklenbeck Sanierung der Spielgeräte (Antrag A-W/0041/2024) 4.000,00 € Heimatverein Nienberge Austausch der Sitzbänke auf dem Ge- lände der Kirche 500,00 € Kindergruppe Krullys e. V. Ersatz der Nestschaukel 4.900,00 € Musikschule Nienberge e. V. Musical "Momo" 3.750,00 € Musikschule Nienberge e. V. 50jähriges Vereinsjubiläum 200,00 € Heimat- und Kulturkreis Roxel e. V. Buchprojekt 500,00 € Förderverein Gesamtschule Münster West Anschubfinanzierung für Hoodies und Shirt's 1.250,00 € Summe 18.274,00 € Bezirksverw altung Münster- West 28.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Vennemann Telefon: 492-1642 Vennemann@stadt- muenster.de - 2 - V/0668/2024 2. Folgender Verein erhält für das dargestellte Projekt keinen Zuschuss: Verein/Initiative Zuschusszweck Förderverein der Marienschule Roxel e. V. Auszeit für Erstklässler, Lehrer und Mitarbeiter 3. Für die Unterhaltung des Seihofteichs wird dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein Betrag von 1.000 Euro zur Verfügung gestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 2024 Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 1.000,00 Zeile 15 Transferaufwendungen 18.274,00 Begründung: Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Be- zirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschü ssen gelten die von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). Die aufgeführten Vereine und Initiativen haben einen Zuschussantrag gestellt. Das Organisatoren-Team „Nachhaltigkeitstag Albachten“ und der Förderverein Gesamtschule Müns- ter West bestehen noch nicht seit einem Jahr. Aufgrund der Relevanz der Organisationen für den Stadtteil und da davon auszugehen ist, dass diese auch in der Zukunft weiterbestehen werden, wird gemäß Absprache der Mitglieder des Ältestenrates (auch in Kenntnis der Abweichung von den Richt- linien) empfohlen, einen Zuschuss als Anschubfinanzierung zu gewähren. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge, der in den Vorjahren bewilligten Zuschüsse und des geltend gemachten Bedarfs wurden entsprechende Empfehlungen zur Gewährung von Zuschüs- sen in der Sitzung des Ältestenrates der Bezirksvertretung Münster-West am 15.10.2024 ausgespro- chen. Diese sollen nun von der Bezirksvertretung Münster-West beschlossen werden. i. A. gez. Pollex Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereini- gungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West
Anlage A
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Anlage A zur V/0668/2024 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Initiativen im Stadtbezirk Münster-West Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-West hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen B udget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrung aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Initiativen. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig § 37 Abs. 1 Buchstabe d Gemeindeordnung NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksver- tretung Münster-West Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0668/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2024
- Erstellt
- 21.10.2024 11:55