3095/2021
Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln
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Anlage 1 Honorarordnung
2553 Zeichen
Anlage 1:
Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der
Stadt Köln
vom
Präambel
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom xxx aufgrund des § 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) folgende Honorarordnung beschlossen:
1. Allgemeines
Die Honorare der für Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst der Stadt
Köln freiberuflich tätigen Personen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen der
Ferienförderkurse und der Schülerförderung werden nach Maßgabe dieser
Honorarordnung festgesetzt.
Das Honorar wird in einem Dienstvertrag schriftlich vereinbart.
Das Honorar wird in der Regel nach Veranstaltungsende und nur für tatsächlich
durchgeführte Veranstaltungen gezahlt.
2. Honorarsätze für Lehrtätigkeiten der Ferienförderkurse und der
Schülerförderung im Kontext der Schulstiftung
2.1 Kurse/Lehrtätigkeit für Schülerinnen und Schüler bei den Ferienförderkursen
2.1.1
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit bestandener
Staatsprüfung ein Honorar von 27,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer
bzw. 37,00 € je Zeitstunde gezahlt.
2.1.2
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit
abgeschlossenem Lehramtsstudium ohne Staatsprüfung oder Studierende auf
Lehramt ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss ein
Honorar von 18,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € je
Zeitstunde gezahlt.
2.2 Kurse/individuelle Fördermaßnahmen für Schüler*innen im Kontext der
Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens
2.2.1
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit
akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher inhaltlich
mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht, ein Honorar von 27,75 € je
Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 37,00 € je Zeitstunde gezahlt.
2.2.2
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit
akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher nicht
inhaltlich mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht oder für
Lehrkräfte ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw.
Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € je Unterrichtsstunde bei
45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € je Zeitstunde gezahlt.
3. Inkrafttreten
Die Honorarordnung tritt am 01.Januar 2022 in Kraft.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/5110 Vorlagen-Nummer 3095/2021 Freigabedatum 11.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Einrichtung einer Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsy- chologischen Dienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung und zu- gleich die damit verbundene Anhebung der Honorare der für diese Dienststelle tätigen Lehrkräfte mit Wirkung zum 01.01.2022. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von rund 12.000 € für 2022 ff stehen im Teilergebnis- plan 0605- Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 Rat 03.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 12.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Das Rechnungsprüfungsamt hat bei der Dienststelle Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst der Stadt Köln den Abschluss von Honorar-und Dienstverträgen geprüft und die Prüfung mit Prüfbericht vom 7.10.2019 abgeschlossen. Zur Fort- und Weiterbildung des eigenen Fachpersonals werden Honorarkräfte mit der Durchführung von Seminaren, Vorträgen und Teamsupervision beauftragt. Der Schulpsychologische Dienst (5110-2) bietet seit den 70er Jahren in den Sommerferien erfolgreich Ferienförderkurse zur Vorbereitung auf Nachprüfungen für Kölner Schüler*innen an. An den Förderkursen können Schüler*innen der Hauptschulen Kl. 7 – 10 Realschulen Kl. 7 – 10 Gesamtschulen Kl. 9 – 10 + EF Gymnasien Kl. 7 – 9 + EF Berufskollegs Kl. 11 gymnasiale Oberstufe teilnehmen, die zur Nachprüfung zugelassen sind. 3 Teilnahmeberechtigt sind auch Schüler*innen, die nachträglich einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben möch- ten. Seit dem Jahr 2020 w urde der Personenkreis erweitert, welcher an den Ferienförderkursen teilneh- men kann. Denn gerade in der Corona -Pandemiezeit und den damit verbundenen schulischen Ein- schränkungen können viele Schüler*innen von einer Förderung in der Kleingruppe besonders profitie- ren. Zusätzlich zu den Schüler*innen, die zur Nachprüfung zugelassen waren, konnten auch Schü- ler*innen ab Klasse 7, die von ihren Lehrkräften für ein bestimmtes Fach eine Empfehlung für die Fe- rienförderkurse erhalten, teilnehmen. Ziel der Ferienförde rkurse ist in diesen Fällen das Erreichen jahrgangsspezifischer Bildungsstandards. Die Kurse werden ausschließlich in den Sommerferien angeboten. Dabei gibt es immer zwei Kurszeit- räume, die ersten drei Wochen sowie die letzten drei Wochen der Sommerferien. Innerhalb eines Kurszeitraumes werden jeweils montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr insge- samt 26 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) für die Schüler*innen angeboten. Die Ferienförderkurse werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Latein sowie Biologie, Chemie und Physik angeboten. Es wird eine Kursgebühr in Höhe von 132,95 € erhoben, die jedoch seit dem Jahr 2001 unverändert ist und deshalb angesichts der steigenden Kostenentwicklung, auch der Honorare, einer moderaten Anpassung ab dem Jahr 2023 bedarf. Eine Kursgebührenbefreiung im Rahmen von Bildung und Teil- habe ist möglich. Hierdurch wird vor allem einkommensschwachen Familien eine sehr qualifizierte und professionelle Förderung ihrer Kinder in Kleingruppen ermöglicht. Durchschnittlich nehmen 250 bis 300 Schüler*innen pro Jahr an den Ferienförderkursen teil. Es han- delt sich in der Regel um Schüler*innen, welche vielfältige fachliche Defizite und deutliche Misser- folgsorientierungen aufweisen. Hinzu kommt in vielen Fällen ein herausforderndes Schü- ler*innenverhalten. Um diese Schüler*innen erfolgreich zu fördern, ist eine hohe Qualifikation der Lehrkräfte notwendig. Nach einer Diagnostik des Leistungsstandes erfolgt eine sehr individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers. Ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für Hauptschulen, Real- und Gesamtschulen oder Gymnasien ist eine zwingend notwendige Qualifikation der Lehrkräfte (im Ausnahmefall auch Studierende zum Ende ihres Masterstudiums), eine zusätz lich abgeschlossene Staatsprüfung wünschenswert. Die Erfolgsquote bei den Schüler*innen, die die Ferienförderkurse absolviert hatten, um eine Nach- prüfung abzulegen, liegt in der Regel bei 94 – 97%. Durch die Anbindung der Ferienförderkurse an den Schulp sychologischen Dienst der Stadt Köln (5110-2) ist zudem ein niedrigschwelliger Zugang der betroffenen Kölner Familien zu den Beratungs- angeboten des Schulpsychologischen Dienstes möglich. Die Tätigkeit als Lehrkraft wurde seit vielen Jahren mit einem Honor ar von 20 Euro pro Unterrichts- stunde vergütet. Dieses Honorar ist seit Jahrzehnten nicht verändert und angepasst worden und so- mit der ausgeübten Tätigkeit nicht mehr angemessen. Im Rahmen der Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens sind seit mehr als 10 Jahren Schüler*innen einzeln im Schulpsychologischen Dienst durch Förderkräfte gefördert worden, deren schulische Leistungen aus verschiedensten Gründen schlechter waren, als vom Intelligenzni- veau her zu erwarten gewesen wäre (sogenannte „Underachiever“) und deren Familien als bedürftig einzustufen waren. Dies waren zum einen Schüler*innen mit Migrationshintergrund aus dem Primarbereich, die auf Grund geringer deutscher Sprachkenntnisse schwache Schulleistungen zeigten sowie Schüler*innen aus dem Primarbereich und der Sekundarstufe I (Realschule, Gymnasium, Gesamtschule), die unter ihrer Leistungsfähigkeit blieben (Diskrepanz zwischen Intelligenz und Schulleistungen). Zum anderen wurden Schüler*innen der Hauptschule gefördert, die unter ihrer Leistungsfähigkeit blieben. 4 Der Schulpsychologische Dienst konnte hier konkrete und schnelle Unterstützung für Kinder und Ju- gendliche aus einkommensschwachen Familien anbieten, denen eine derart qualifizierte individuelle außerschulische Förderung in der Regel nicht zur Verfügung steht. Es gelang Kindern und Jugendlichen durch die Förderung, wieder an das Klassenziel anzuschließen und eine Klassenwiederholung abzuwenden. Dies hatte entsprechende positive Auswirkung auf ihre Persönlichkeitsentwicklung. Durch die Gelder aus der Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens konnten in der Vergangenheit Förderkräfte finanziert werden, welche jährlich 14 - 16 Schüler*innen förderten. Die folgende Honorarordnung soll für die Lehrkräfte der Ferienförderkurse als auch für die Förderkräf- te der Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens gelten. Derzeit liegen keine verbindlichen Regelungen zur Honorarhöhe vor. Das Rechnungsprüfungsamt fordert in o.g. Prüfbericht die Dienststelle Familienberatung und Schul- psychologischer Dienst der Stadt Köln daher auf, für die Durchführung von regelmäßigen Veranstal- tungen und Kursen (wie Erziehungs- und Familienberatung, Mutter-Kind-Kurse, Förderkurse der Schulstiftung und Ferienförderkurse) eine verbindliche Honorarhöhe festzulegen. Dieser Aufforderung kommt die Dienststelle durch Erstellen der als Anlage 1 beigefügten Honora- rordnung nach. Honorarsätze für Lehrtätigkeiten der Ferienförderkurse und der Schülerförderung im Kontext der Schulstiftung Kurse/Lehrtätigkeit für Schülerinnen und Schüler bei den Ferienförderkursen Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit bestandener Staatsprüfung ein Honorar von 27,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 37,00 € je Zeitstunde gezahlt. Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit abgeschlossenem Lehramts- studium ohne Staatsprüfung oder Studierende auf Lehramt ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € je Zeitstunde gezahlt. Kurse/individuelle Fördermaßnahmen für Schüler*innen im Kontext der Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher inhaltlich mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht, ein Honorar von 27,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 37,00 € je Zeitstunde gezahlt. Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher nicht inhaltlich mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht oder für Lehrkräfte ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € je Zeitstunde gezahlt. Die Finanzierung der Mehrkosten ab 2022 in Höhe von jährlich rund 12.000 Euro erfolgt im Teiler- gebnisplan 0605, Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst, in Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 vorgesehen. 5 Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes- ses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Um- schichtungen sowie ggfs. anteilig durch eine Neukalkulation der Kursgebühren, vorsehen.
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
571 Zeichen
Dringlichkeitsbegründung für die Vorlage 3095/2021 Die Vorlage 3095/2021 - Honorarordnung für 5110 Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst - ist dringend in die Beratungsfolge, wie in der Vorlage aufgelistet, aufzunehmen. Die Dringlichkeit begründet sich in der Tatsache, dass die Honorarordnung als Voraussetzung für die Durchführung der Ferienförderkurse für das Jahr 2022 zwingend in Kraft treten muss. Interne Abstimmungserfordernisse führten zu Zeitverzögerungen. Eine fristgerechte Vorlage der Beschlussvorlage war daher nicht möglich. Anlage 0
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3095/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.01.2022
- Erstellt
- 26.08.2021 14:05