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3095/2021

Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 6.2.2

Anlage 1 Honorarordnung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 1 Honorarordnung

2553 Zeichen

Anlage 1: 
 
Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der 
Stadt Köln 
 
vom  
 
Präambel 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom xxx aufgrund des § 41 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 
vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023) folgende Honorarordnung beschlossen: 
 
1. Allgemeines 
 
Die Honorare der für Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst der Stadt 
Köln freiberuflich tätigen Personen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen der 
Ferienförderkurse und der Schülerförderung werden nach Maßgabe dieser 
Honorarordnung festgesetzt. 
 
Das Honorar wird in einem Dienstvertrag schriftlich vereinbart. 
 
Das Honorar wird in der Regel nach Veranstaltungsende und nur für tatsächlich 
durchgeführte Veranstaltungen gezahlt. 
 
2. Honorarsätze für Lehrtätigkeiten der Ferienförderkurse und der 
Schülerförderung im Kontext der Schulstiftung 
 
2.1 Kurse/Lehrtätigkeit für Schülerinnen und Schüler bei den Ferienförderkursen 
 
2.1.1  
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit bestandener 
Staatsprüfung ein Honorar von 27,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer 
bzw. 37,00 € je Zeitstunde gezahlt. 
 
2.1.2 
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit 
abgeschlossenem Lehramtsstudium ohne Staatsprüfung oder Studierende auf 
Lehramt ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss ein 
Honorar von 18,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € je 
Zeitstunde gezahlt. 
 
 
2.2 Kurse/individuelle Fördermaßnahmen für Schüler*innen im Kontext der 
Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens 
 
      2.2.1 
    Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit 
    akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher inhaltlich 
    mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht, ein Honorar von 27,75 € je 
    Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 37,00 € je Zeitstunde gezahlt.

2.2.2 
    Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit  
    akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher nicht  
    inhaltlich mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht oder für  
    Lehrkräfte ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw.  
    Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € je Unterrichtsstunde bei  
    45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € je Zeitstunde gezahlt. 
 
 
3. Inkrafttreten 
 
Die Honorarordnung tritt am 01.Januar 2022 in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

10627 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/5110 
 
Vorlagen-Nummer 
 3095/2021 
Freigabedatum 
11.01.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsychologischen Dienst der Stadt 
Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt die Einrichtung einer Honorarordnung für die Familienberatung und den Schulpsy-
chologischen Dienst der Stadt Köln in der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügten Fassung und zu-
gleich die damit verbundene Anhebung der Honorare der für diese Dienststelle tätigen Lehrkräfte mit 
Wirkung zum 01.01.2022. 
 
Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von rund 12.000 €  für 2022 ff stehen im Teilergebnis-
plan 0605- Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.  
 
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 24.01.2022 
Jugendhilfeausschuss 25.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022 
Rat 03.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    12.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat bei der Dienststelle Familienberatung und Schulpsychologischer 
Dienst der Stadt Köln den Abschluss von Honorar-und Dienstverträgen geprüft und die Prüfung mit 
Prüfbericht vom 7.10.2019 abgeschlossen. 
 
Zur Fort- und Weiterbildung des eigenen Fachpersonals werden Honorarkräfte mit der Durchführung 
von Seminaren, Vorträgen und Teamsupervision beauftragt. 
 
Der Schulpsychologische Dienst (5110-2) bietet seit den 70er Jahren in den Sommerferien erfolgreich 
Ferienförderkurse zur Vorbereitung auf Nachprüfungen für Kölner Schüler*innen an.  
An den Förderkursen können Schüler*innen der 
Hauptschulen  Kl. 7 – 10 
Realschulen  Kl. 7 – 10 
Gesamtschulen Kl. 9 – 10 + EF 
Gymnasien  Kl. 7 – 9 + EF 
Berufskollegs Kl. 11 gymnasiale Oberstufe 
teilnehmen, die zur Nachprüfung zugelassen sind.

3 
Teilnahmeberechtigt sind auch Schüler*innen, die nachträglich einen mittleren Schulabschluss 
(Fachoberschulreife) oder die Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erwerben möch-
ten. 
 
Seit dem Jahr 2020 w urde der Personenkreis erweitert, welcher an den Ferienförderkursen teilneh-
men kann. Denn gerade in der Corona -Pandemiezeit und den damit verbundenen schulischen Ein-
schränkungen können viele Schüler*innen von einer Förderung in der Kleingruppe besonders profitie-
ren. Zusätzlich zu den Schüler*innen, die zur Nachprüfung zugelassen waren, konnten auch Schü-
ler*innen ab Klasse 7, die von ihren Lehrkräften für ein bestimmtes Fach eine Empfehlung für die Fe-
rienförderkurse erhalten, teilnehmen. Ziel der Ferienförde rkurse ist in diesen Fällen das Erreichen 
jahrgangsspezifischer Bildungsstandards. 
 
Die Kurse werden ausschließlich in den Sommerferien angeboten. Dabei gibt es immer zwei Kurszeit-
räume, die ersten drei Wochen sowie die letzten drei Wochen der Sommerferien.  
Innerhalb eines Kurszeitraumes werden jeweils montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr insge-
samt 26 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) für die Schüler*innen angeboten.  
Die Ferienförderkurse werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Latein 
sowie Biologie, Chemie und Physik angeboten. 
 
Es wird eine Kursgebühr in Höhe von 132,95 € erhoben, die jedoch seit dem Jahr 2001 unverändert 
ist und deshalb angesichts der steigenden Kostenentwicklung, auch der Honorare, einer moderaten 
Anpassung ab dem Jahr 2023 bedarf. Eine Kursgebührenbefreiung im Rahmen von Bildung und Teil-
habe ist möglich. Hierdurch wird vor allem einkommensschwachen Familien eine sehr qualifizierte 
und professionelle Förderung ihrer Kinder in Kleingruppen ermöglicht. 
 
Durchschnittlich nehmen 250 bis 300 Schüler*innen pro Jahr an den Ferienförderkursen teil. Es han-
delt sich in der Regel um Schüler*innen, welche vielfältige fachliche Defizite und deutliche Misser-
folgsorientierungen aufweisen. Hinzu kommt in vielen Fällen  ein herausforderndes Schü-
ler*innenverhalten.  
Um diese Schüler*innen erfolgreich zu fördern, ist eine hohe Qualifikation der Lehrkräfte notwendig. 
Nach einer Diagnostik des Leistungsstandes erfolgt eine sehr individuelle Förderung jeder einzelnen 
Schülerin/jedes einzelnen Schülers. Ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für Hauptschulen, Real- 
und Gesamtschulen oder Gymnasien ist eine zwingend notwendige Qualifikation der Lehrkräfte (im 
Ausnahmefall auch Studierende zum Ende ihres Masterstudiums), eine zusätz lich abgeschlossene 
Staatsprüfung wünschenswert. 
 
Die Erfolgsquote bei den Schüler*innen, die die Ferienförderkurse absolviert hatten, um eine Nach-
prüfung abzulegen, liegt in der Regel bei 94 – 97%.  
 
Durch die Anbindung der Ferienförderkurse an den Schulp sychologischen Dienst der Stadt Köln 
(5110-2) ist zudem ein niedrigschwelliger Zugang der betroffenen Kölner Familien zu den Beratungs-
angeboten des Schulpsychologischen Dienstes möglich. 
 
Die Tätigkeit als Lehrkraft wurde seit vielen Jahren mit einem Honor ar von 20 Euro pro Unterrichts-
stunde vergütet. Dieses Honorar ist seit Jahrzehnten nicht verändert und angepasst worden und so-
mit der ausgeübten Tätigkeit nicht mehr angemessen. 
 
 
Im Rahmen der Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens sind seit mehr als 10 
Jahren Schüler*innen einzeln im Schulpsychologischen Dienst durch Förderkräfte gefördert worden, 
deren schulische Leistungen aus verschiedensten Gründen schlechter waren, als vom Intelligenzni-
veau her zu erwarten gewesen wäre (sogenannte „Underachiever“) und deren Familien als bedürftig 
einzustufen waren. 
Dies waren zum einen Schüler*innen mit Migrationshintergrund aus dem Primarbereich, die auf 
Grund geringer deutscher Sprachkenntnisse schwache Schulleistungen zeigten sowie Schüler*innen 
aus dem Primarbereich und der Sekundarstufe I (Realschule, Gymnasium, Gesamtschule), die unter 
ihrer Leistungsfähigkeit blieben (Diskrepanz zwischen Intelligenz und Schulleistungen). Zum anderen 
wurden Schüler*innen der Hauptschule gefördert, die unter ihrer Leistungsfähigkeit blieben.

4 
 
Der Schulpsychologische Dienst konnte hier konkrete und schnelle Unterstützung für Kinder und Ju-
gendliche aus einkommensschwachen Familien anbieten, denen eine derart qualifizierte individuelle 
außerschulische Förderung in der Regel nicht zur Verfügung steht. 
Es gelang Kindern und Jugendlichen durch die Förderung, wieder an das Klassenziel anzuschließen 
und eine Klassenwiederholung abzuwenden. Dies hatte entsprechende positive Auswirkung auf ihre 
Persönlichkeitsentwicklung. 
 
Durch die Gelder aus der Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens konnten in der 
Vergangenheit Förderkräfte finanziert werden, welche jährlich 14 - 16 Schüler*innen förderten. 
Die folgende Honorarordnung soll für die Lehrkräfte der Ferienförderkurse als auch für die Förderkräf-
te der Stiftung zur Förderung des Schul- und Ausbildungswesens gelten. 
 
Derzeit liegen keine verbindlichen Regelungen zur Honorarhöhe vor. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt fordert in o.g. Prüfbericht die Dienststelle Familienberatung und Schul-
psychologischer Dienst der Stadt Köln daher auf, für die Durchführung von regelmäßigen Veranstal-
tungen und Kursen (wie Erziehungs- und Familienberatung, Mutter-Kind-Kurse, Förderkurse der 
Schulstiftung und Ferienförderkurse) eine verbindliche Honorarhöhe festzulegen. 
Dieser Aufforderung kommt die Dienststelle durch Erstellen der als Anlage 1 beigefügten Honora-
rordnung nach. 
Honorarsätze für Lehrtätigkeiten der Ferienförderkurse und der Schülerförderung im Kontext 
der Schulstiftung 
 
Kurse/Lehrtätigkeit für Schülerinnen und Schüler bei den Ferienförderkursen  
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit bestandener Staatsprüfung ein 
Honorar von 27,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 37,00 € je Zeitstunde gezahlt. 
 
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit abgeschlossenem Lehramts-
studium ohne Staatsprüfung oder Studierende auf Lehramt ohne akademischen Abschluss/ Hoch- 
bzw. Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € je Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer 
bzw. 25,00 € je Zeitstunde gezahlt. 
 
 
Kurse/individuelle Fördermaßnahmen für Schüler*innen im Kontext der Stiftung zur Förderung des 
Schul- und Ausbildungswesens 
 
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit 
akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher inhaltlich 
mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht, ein Honorar von 27,75 € je 
Unterrichtsstunde bei 45-minütiger Dauer bzw. 37,00 € je Zeitstunde gezahlt. 
 
Für die Durchführung der o.g. Veranstaltungen wird für Lehrkräfte mit  
akademischen Abschluss/ Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss, welcher nicht  
inhaltlich mit der beauftragten Tätigkeit in Verbindung steht oder für  
Lehrkräfte ohne akademischen Abschluss/ Hoch- bzw.  
Fachhochschulabschluss ein Honorar von 18,75 € je Unterrichtsstunde bei  
45-minütiger Dauer bzw. 25,00 € je Zeitstunde gezahlt. 
 
Die Finanzierung der Mehrkosten ab 2022 in Höhe von jährlich rund 12.000 Euro erfolgt im Teiler-
gebnisplan 0605, Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst, in Teilplanzeile 13, Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen. 
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 vorgesehen.

5 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozes-
ses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggfs. durch Um-
schichtungen sowie ggfs. anteilig durch eine Neukalkulation der Kursgebühren, vorsehen.

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

571 Zeichen

Dringlichkeitsbegründung für die Vorlage 3095/2021 
Die Vorlage 3095/2021 - Honorarordnung für 5110 Familienberatung und 
Schulpsychologischer Dienst - ist dringend in die Beratungsfolge, wie in der Vorlage 
aufgelistet, aufzunehmen.  
Die Dringlichkeit begründet sich in der Tatsache, dass die Honorarordnung als 
Voraussetzung für die Durchführung der Ferienförderkurse für das Jahr 2022 zwingend 
in Kraft treten muss.  
Interne Abstimmungserfordernisse führten zu Zeitverzögerungen.  
Eine fristgerechte Vorlage der Beschlussvorlage war daher nicht möglich. 
Anlage 0

Beratungsverlauf (5)

17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.01.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.01.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3095/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.01.2022
Erstellt
26.08.2021 14:05