0383/2021
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion AN 0008/2021 in der Sitzung des Integrationsrates am12.02.2021
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Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion AN00082021
20417 Zeichen
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion AN0008/2021 in der Sit-
zung des Integrationsrates am 12.01.2021
Wortlaut der Anfrage:
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeitsmarktintegration und die Bleibe-
rechte von Geflüchteten
1. Wie hat sich die Beschäftigungssituation von Geflüchteten in Köln 2020 im Vergleich
zu 2019 insgesamt entwickelt?
2. Wie viele Geflüchtete gingen 2019 und 2020 in welchen Branchen einer sozialversi-
cherungspflichtigen Beschäftigung in Köln nach?
3. Wie hat sich die Anzahl der Anträge auf ALG-II von Geflüchteten im Jobcenter ent-
wickelt, und gibt es spezielle Überbrückungsangebote?
4. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über die Entwicklung der Diskriminie-
rungs- und Rassismuserfahrungen von Menschen mit Migrationsgeschichte oder
Fluchterfahrung auf dem Kölner Arbeitsmarkt? (Bitte auch um Einschätzung der Be-
ratungsstellen, z. B. des Antidiskriminierungsbüros oder der Anlauf- und Beratungs-
stelle für von Antisemitismus Betroffene.)
5. Wie kann verhindert werden, dass sich die Verschlechterung der Arbeitsmarktsitua-
tion auf die Bleiberechtschancen von Geduldeten auswirkt (z. B. im Bereich der
Ausbildungsduldungen), gibt es z. B. ein Moratorium, so dass Geduldete weiterhin
von den Bleiberechtsregelungen des Aufenthaltsgesetzes und den Erlassen aus
NRW profitieren?
Antwort:
Beantwortung des Jobcenter Köln zu den Fragen 1-3:
Zu 1.:
Vorbemerkung:
Personen im Kontext von Flucht(-migration) umfassen Drittstaatenangehörige mit einer Auf-
enthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht (§§ 19d, 22-26 Aufenthaltsgesetz) und
einer Duldung.
Personen, die im Rahmen eines Familiennachzugs (§§ 29 ff AufenthG) zu geflüchteten
Menschen nach Deutschland migrieren, zählen im statistischen Sinne nicht zu Personen im
Kontext von Fluchtmigration, sondern zu „Personen mit sonstigem Aufenthaltsstatus“.
Ebenso zählen Personen, die zwar aus Fluchtgründen nach Deutschland eingereist sind,
inzwischen aber eine Niederlassungserlaubnis erworben haben, im statistischen Sinne
nicht mehr zu Personen im Kontext von Fluchtmigration.
Für Personen, die in Köln in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind, ist eine spe-
zifische Betrachtung der Personen mit Fluchthintergrund (Personen im Kontext Flucht) nur
bedingt möglich. Auswertungen beziehen sich stattdessen nur auf Personen nach bestimm-
ten Herkunftsländern.
„Weil geflüchtete Menschen bis Mai 2016 in den Arbeitsmarktstatistiken der Bundesagentur
für Arbeit nicht direkt erkannt werden konnten, wurde für die Analyse der Auswirkungen der
Fluchtmigration auf den Arbeitsmarkt das Aggregat „Personen mit einer Staatsangehörig-
keit aus einem der zugangsstärksten Herkunftsländern von Asylbewerbern“ oder kurz „Asyl-
herkunftsländer“ gebildet. In das Aggregat wurden die nichteuropäischen Länder aufge-
nommen, die in den Kalenderjahren 2012 bis 2014 und Januar bis April 2015 zu den Län-
dern mit den meisten Asylerstanträgen gehörten; es umfasst folgende acht Länder: Afgha-
nistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.“1 (Im weiteren als acht
Herkunftsländer (8 HKL) bezeichnet.)
Die Gruppe der 8 HKL stellt eine Annäherung an die Personen im Kontext Flucht dar, im
Folgenden wird nur auf die 8 HKL eingegangen, wenn Daten zu Personen im Kontext
Flucht nicht vorhanden sind.
Eine Betrachtung des zweiten Halbjahres 2020 ist bislang nicht möglich, da die Daten erst
nach einer Wartezeit von sechs Monaten zur Verfügung stehen. Im Folgenden wird die Ent-
wicklung der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Gesamtbestand auf-
gezeigt.
1 Zitat: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Generi-
sche-Publikationen/Gefluechtete-Menschen-in-den-Arbeitsmarktstatistiken.pdf?__blob=publicationFile&v=7, S.
7
Beschäftigung der 8 HKL in Köln:
Seit Beginn des Jahres 2020 ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftig-
ten aus den 8 HKL in Köln von 7.991 auf 7.388 im Juni gesunken (-7,5 Prozent). Im Ver-
gleich zum Vorjahresmonat waren im Juni 306 Personen aus den 8 HKL mehr in Beschäfti-
gung (+4,3 Prozent).
Die Anzahl aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist im Jahre 2020 ebenfalls
von 589.388 im Januar auf 579.638 im Juni (-1,7%) gesunken. Im Vergleich zum Vorjah-
resmonat Juni sind insgesamt -0,5 Prozent weniger Personen in sozialversicherungspflichti-
ger Beschäftigung.
6.663
6.654
6.707
6.859
6.958
7.082
7.204
7.460
7.709
7.840
8.003
7.955
7.991
8.063
7.900
7.516
7.376
7.388
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der 8
HKL (in Köln)
2019 2020
579.203
580.054
579.144
580.534
582.753
582.613
580.855
585.029
591.645
592.794
594.873
591.536
589.388
589.451
588.877
582.566
580.136
579.638
530000
550000
570000
590000
610000
Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
(in Köln)
2019 2020
Arbeitslosigkeit:
Zu der Anzahl der Arbeitslosen in Köln liegen die Daten von Personen im Kontext Flucht
vor. Die Arbeitslosigkeit hat sich in den Jahren 2019/2020 wie folgt entwickelt:
Zum Vergleich die Entwicklung der Anzahl aller Arbeitslosen in Köln:
Im Dezember 2020 sind 34,7 Prozent mehr arbeitslose Kund*innen im Kontext Flucht zu
verzeichnen als im Vorjahresmonat. Diese Veränderung liegt bei 26,1 Prozent betrachtet
man alle arbeitslosen Kund*innen in Köln.
2.876
2.867
2.965
2.958
3.124
3.450
3.517
3.749
3.686
3.610
3.443
3.520
3.778
3.837
3.898
4.342
4.771
4.948
5.121
5.231
5.043
4.910
4.829
4.740
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
Arbeitslose im Kontext Flucht
2019 2020
46.028
45.598
45.674
45.417
46.327
47.053
47.950
48.518
46.971
46.651
45.357
45.225
47.679
47.037
46.663
52.986
56.830
58.013
59.828
60.723
59.434
58.620
57.462
57.051
22000
27000
32000
37000
42000
47000
52000
57000
62000
67000
Anzahl von Arbeitslosen
2019 2020
Zu 2.:
Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort Köln (8 HKL) nach Branchen:
Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20
Insgesamt 6.663 6.654 6.707 6.859 6.958 7.082 7.204 7.460 7.709 7.840 8.003 7.955 7.991 8.063 7.900 7.516 7.376 7.388
A Land- und Forstw irtschaft, Fischerei * - - - - - - - - - - - - - - - - -
B Bergbau und Gew innung von Steinen und Erden * * * * * * * * * * * * * * * * * *
C Verarbeitendes Gew erbe 349 351 347 350 361 365 372 363 384 390 397 396 396 401 413 402 403 401
D Energieversorgung 8 8 8 8 * 7 7 7 9 9 * 11 12 12 12 12 13 13 E Wasserversorgung; Abw asser- und
Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umw eltverschmutzungen 6 6 * * 7 * * * * * 10 * 9 * 12 12 12 12
F Baugew erbe 259 251 263 255 254 258 266 295 330 333 332 319 322 327 327 310 313 292
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von
Kraftfahrzeugen 801 815 814 844 844 853 861 905 939 949 964 970 959 989 989 983 954 948
H Verkehr und Lagerei 613 628 631 636 651 688 700 738 754 788 835 870 881 925 915 878 860 865
I Gastgew erbe 1.105 1.122 1.155 1.192 1.206 1.216 1.228 1.248 1.272 1.284 1.273 1.272 1.276 1.308 1.253 1.153 1.097 1.070
J Information und Kommunikation 209 220 223 229 233 242 248 241 249 245 243 248 254 259 265 268 271 272
K Erbringung von Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen 29 28 28 29 31 31 28 28 27 29 32 32 32 34 32 34 35 33
L Grundstücks- und Wohnungsw esen 23 21 21 18 19 18 20 23 24 25 26 30 30 30 31 27 27 27
M Erbringung von freiberuflichen, w issenschaftlichen
und technischen Dienstleistungen 322 328 329 337 340 336 351 359 401 407 423 438 443 457 456 437 434 444
N Erbringung von sonstigen w irtschaftlichen
Dienstleistungen 1.800 1.740 1.736 1.784 1.829 1.881 1.925 1.998 2.005 2.033 2.092 2.003 2.003 1.925 1.838 1.660 1.615 1.672
O Öffentliche Verw altung, Verteidigung;
Sozialversicherung 41 41 43 44 49 47 46 43 42 44 43 45 46 46 50 45 49 50
P Erziehung und Unterricht 156 152 154 162 159 157 157 169 173 184 189 181 177 172 167 170 172 171
Q Gesundheits- und Sozialw esen 642 650 644 658 663 664 668 697 743 758 769 763 768 788 773 766 765 774
R Kunst, Unterhaltung und Erholung 50 51 54 55 55 57 58 60 60 56 57 56 57 57 55 54 54 50
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 243 237 244 244 243 249 256 273 278 287 295 299 313 314 301 294 291 286
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von
Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch
private Haushalte für den Eigenbedarf ohne
ausgeprägten Schw erpunkt 6 * 7 7 7 7 7 7 10 10 12 12 12 9 * * * 7
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Wirtschaftszw eige (2008)
Eine Betrachtung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von Personen im Kon-
text Flucht in Köln liegt uns erstmalig als Quartalswert (März und Juni) im Jahr 2020 vor.
Ein Vergleich zu 2019 ist dadurch nicht möglich.
März 2020 Juni 2020
Personen im
Kontext von
Fluchtmigration
Personen im
Kontext von
Fluchtmigration
2 6
Insgesamt
5.733
5.276
A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - -
B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden * *
C Verarbeitendes Gewerbe
332
318
D Energieversorgung *
6
E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von
Umweltverschmutzungen
13
16
F Baugewerbe
356
338
G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
802
769
H Verkehr und Lagerei
573
516
I Gastgewerbe
1.054
890
J Information und Kommunikation
87
78
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
14
13
L Grundstücks- und Wohnungswesen
15
15
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienst-
leistungen
207
200
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
1.463
1.351
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
20
19
P Erziehung und Unterricht
69
57
Q Gesundheits- und Sozialwesen
476
454
R Kunst, Unterhaltung und Erholung
28
26
S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
211
206
T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung
von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausge-
prägten Schwerpunkt
8
4
U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - -
Zu 3.:
Die Betrachtung der Zugänge an Bedarfsgemeinschaften (BG) erfolgt regelmäßig unabhän-
gig von der Herkunft und/oder Staatsangehörigkeit der Antragsteller*in.
Die Entwicklung der Neuanträge auf ALG II lässt sich daher nur anhand der Zugänge der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kontext Flucht (ELB) hochrechnen.
Die Zahl dieser ELB ist von Januar bis August 2020 von 9.802 auf 10.267 angestiegen.
Durchschnittlich leben 1,4 ELB in jeder BG in Köln. Demzufolge wäre hier ein Anstieg von
7.001 BG im Januar auf 7.333 BG im August zu verzeichnen.
Vor Pandemiebeginn lag die Differenz in 2020 zum Vorjahresmonat bei ca. +2 Prozent und
ist bis August auf +6,1 Prozent angestiegen.
Weitere Daten liegen noch nicht vor. Daten zu den ELB haben eine Wartezeit von 3 Mona-
ten.
Das Jobcenter Köln unterstützt die von den Auswirkungen der Pandemie betroffenen Ar-
beitnehmer*innen schnell und bedarfsgerecht zu. Die in den Sozialschutz-Paketen der Bun-
desregierung vorgesehenen Erleichterungen werden konsequent umgesetzt. Im Bereich
der aktiven Förderung besteht enger Kontakt zu den Trägern von arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen. So wird sichergestellt, dass das Jobcenter Köln auch Kund*innen mit
Fluchterfahrung eine geeignete Förderung anbieten kann – natürlich unter Beachtung der
aktuellen Abstands- und Hygienevorschriften.
Gemeinsame Beantwortung zu 4. durch das Amt für Vielfalt und Integration der Stadt
Köln, die Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentations-
zentrum der Stadt Köln, sowie das Jobcenter Köln:
Für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG). Dieses soll Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Ge-
9.592
9.641
9.679
9.688
9.727
9.694
9.723
9.676
9.681
9.678
9.723
9.728
9.802
9.833
9.905
10.056
10.163
10.208
10.287
10.267
6000
6500
7000
7500
8000
8500
9000
9500
10000
10500
11000
ELB im Kontext Flucht
2019 2020
schlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexu-
ellen Identität verhindern oder beseitigen. Bundesweite Studien belegen jedoch, dass Men-
schen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt weiterhin Diskriminierung erfahren. 2 3 4 5
Die Verwaltung ist sich dieser Diskriminierungsformen bewusst und nimmt entsprechende
Erfahrungsberichte von Betroffenen ernst. Im Rahmen der Mitgliedschaft Kölns in der Euro-
päischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) hat sich die Stadt Köln in einem beson-
deren Maße der Beseitigung von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt verschrieben. Im
aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Zehn -Punkte-Aktionsplans der Europäi-
schen Städtekoalition gegen Rassismus (DS-Nr. 3486/2019) sind eine Vielzahl an Maßnah-
men und Programmen der Stadt Köln aufgeführt.
Das Jobcenter Köln unternimmt zudem konkrete Schritte, um die Situation von Menschen
mit Migrationsgeschichte im Leistungsbezug zu verbessern: Dazu gehören nicht nur zielgrup-
penspezifische Unterstützungsangebote für Kundinnen und Kunden mit Flucht - oder Migra-
tionshintergrund, sondern auch Schulungsangebote für die Mitarbeitenden zum Thema inter-
kulturelle Kompetenz, die Verwendung einfacher Sprache auf der Homepage sowie die Ver-
netzung mit anderen Akteuren der Stadtgesellschaft einschließlich des Ehrenamts.
Bei den benannten Beratungs- und Anlaufstellen ist keine Corona-bedingte Zunahme im Be-
reich Arbeitsmarktdiskriminierung zu verzeichnen. Die Caritas-Servicestelle Antidiskriminie-
rungsarbeit und das Antidiskrimin ierungsbüro Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖGG) beraten
vorrangig Fälle, bei denen ein diskriminierendes Verhalten innerhalb des Betriebs oder der
Arbeitsstätte vorliegt. Für das Jahr 2019 verzeichnet ÖGG 24%6 ihrer Beratungen im Bereich
Arbeit, die Caritas-Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit 9%7.
Die Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus (ibs) weist darauf hin, dass Diskrimi-
nierung von Jüdinnen und Juden auch in Köln keine Seltenheit ist und Antisemitismus ver-
mutlich auch auf dem Kölner Arb eitsmarkt ein Problem darstellt. Dabei kann davon ausge-
gangen werden, dass insbesondere Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion,
die den Großteil der Mitglieder der Synagogen Gemeinde Köln (SGK) ausmachen, entspre-
chende Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt sammeln mussten, da deren familiäre Migrations-
geschichte weiteres Diskriminierungspotenzial birgt.
Eine genaue, auf Zahlen fundierte Statistik antisemitischer Vorfälle in Köln, die einen Bezug
zum Arbeitsmarkt aufweisen, kann derzeit noch nicht vorgelegt werden. Insbesondere für die
Messung von Entwicklungen in diesem Bereich ist eine langfristige Erfassungspraxis unab-
dingbar.
Beantwortung zu 5. durch das Ausländeramt der Stadt Köln:
Die Ausländerbehörde Köln folgt den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern (BMI)
uneingeschränkt. Dazu gehört, dass Ausbildungsduldungen verlängert werden, wenn sich
pandemiebedingt die Ausbildungszeit aufgrund von verschobenen Prüfungen verlängert.
Wird einer bzw. einem Auszubildenden pandemiebedingt gekündigt, wird die Duldung zur
2 http://ftp.iza.org/dp4741.pdf (Abruf 15.01.2021)
3 http://ftp.iza.org/dp10217.pdf (Abruf 14.01.2021)
4 https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2018/vi18-104.pdf (Abruf 15.01.2021)
5 https://www.researchgate.net/publication/318184565 (Abruf 13.01.2021)
6 https://www.oegg.de/wp-content/uploads/2020/09/oegg_Bericht_2019_7_web.pdf (Abruf
07.01.2021)
7 https://www.caritas-koeln.de/export/sites/ocv/.content/.galleries/downloads/ADA-Jahresbe-
richt2019.pdf (Abruf 07.01.2021)
Suche eines neuen Ausbildungsplatzes ebenso verlängert.
Auch im Bereich der Beschäftigungsduldungen wird auf pandemiebedingte Einflüsse rea-
giert. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist unschädlich. Bei pandemiebedingten Beschäfti-
gungsunterbrechungen von bis zu 6 Monaten erfolgt kein Widerruf der Beschäftigungsdul-
dung.
Darüber hinaus nutzt die Ausländerbehörde Köln für geduldete Personen, die auf dem Weg
in ein gesetzliches Bleiberecht sind, alle gesetzlich vorhandenen Ermessensspielräume zu
Gunsten der Betroffenen, um pandemiebedingte Nachteile auszugleichen. Dies betrifft nicht
nur die Berücksichtigung des erschwerten Zugangs zum Arbeitsmarkt, sondern auch die
des erschwerten Zugangs zu Sprachkursen oder anderen Weiterbildungs- und Qualifizie-
rungs-möglichkeiten. Dies gilt insbesondere für die Geduldeten, die im städtischen Bleibe-
rechtsprojekt betreut werden. Allerdings gibt es keine pandemiebedingte Gesetzesände-
rung. Für die Erteilung eines Bleiberechts (Aufenthaltserlaubnis) bleibt auch weiterhin
grundsätzlich die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts Voraussetzung.
Gez. Martina Würker
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
789 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 08.02.2021 0383/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 13.04.2021 Runde Tisch für Flüchtlingsfragen 28.05.2021 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion AN 0008/2021 in der Sitzung des Integrationsrates am12.02.2021 Die Verwaltung legt dem Integrationsrat auf die schriftliche Anfrage der SPD-Fraktion AN 0008/2021 in der Sitzung vom 12.01.2021 die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln unter Beteili- gung des Ausländeramtes, des Amtes für Integration und Vielfalt und der Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Details
- Aktenzeichen
- 0383/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 25.05.2021
- Erstellt
- 03.02.2021 10:20