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AN/1050/2019

schriftliche Anfrage von Frau Dr. Euler-Bertram zu Unterpflasterung von Parkbänken in Schutzgebieten

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 11.07.2019

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 26.04.2021, TOP 2.1.1

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In mehreren Landschaftsschutzgebieten, besonders in der Westhovener Aue, ist mir 
aufgefallen, dass die Bänke immer häufiger eine recht große Unterpflasterung 
aufweisen. Oft ist, selbst wenn kein Papierkorb danebensteht, auch dafür noch ein 
Bereich gepflastert.  
Da die Bänke z.B. in der Westhovener Aue einem viel geringeren Nutzungsdruck 
ausgesetzt sind als z.B. in Parkanlagen, ist diese Vorgehensweise übertrieben und führt 
nur zu einer überflüssigen Versiegelung im LSG.  
Wer ist für diese Maßnahmen verantwortlich, was sind die Gründe für die Versiegelung 
und gibt es Kriterien, nach denen entschieden wird, ob eine Pflasterung erforderlich ist 
oder nicht?  
Werden u.U. Geldmittel eingesetzt, die sinnvoller für andere Maßnahmen im 
Landschaftsschutz verwendet werden könnten?

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Beratungsverlauf (2)

01.07.2019 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung
26.04.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.1 Antrag / Anfrage

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • In der Westhovener Aue

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Details

Aktenzeichen
AN/1050/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
11.07.2019
Erstellt
11.07.2019 14:43