AN/1050/2019
schriftliche Anfrage von Frau Dr. Euler-Bertram zu Unterpflasterung von Parkbänken in Schutzgebieten
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In mehreren Landschaftsschutzgebieten, besonders in der Westhovener Aue, ist mir aufgefallen, dass die Bänke immer häufiger eine recht große Unterpflasterung aufweisen. Oft ist, selbst wenn kein Papierkorb danebensteht, auch dafür noch ein Bereich gepflastert. Da die Bänke z.B. in der Westhovener Aue einem viel geringeren Nutzungsdruck ausgesetzt sind als z.B. in Parkanlagen, ist diese Vorgehensweise übertrieben und führt nur zu einer überflüssigen Versiegelung im LSG. Wer ist für diese Maßnahmen verantwortlich, was sind die Gründe für die Versiegelung und gibt es Kriterien, nach denen entschieden wird, ob eine Pflasterung erforderlich ist oder nicht? Werden u.U. Geldmittel eingesetzt, die sinnvoller für andere Maßnahmen im Landschaftsschutz verwendet werden könnten?
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RER ER, Rn %
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- In der Westhovener Aue
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1050/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 11.07.2019
- Erstellt
- 11.07.2019 14:43