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0183/2021

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Sabine Pakulat (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen); aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 27.01.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.01.2021, TOP 1.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

10460 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Rein Az 
Vorlagen-Nummer  27.01.2021 
 0183/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Sabine Pakulat (Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen); aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 
 betr. 233. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 4, in Köln-Ehrenfeld  
Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel hier: Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den 
Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur 
233. Flächennutzungsplan-Änderung 2142/2020 
Anfragetext: 
RM Pakulat erkundigt sich nach der ursprünglich vorgesehenen Sicherung des "Art-Theaters" und 
möchte wissen, warum dies nicht in den Geltungsbereich eingeschlossen worden sei oder ob es hier-
zu bereits einen Bebauungsplan gebe. Sie fragt weiter, ob bereits feststehe an welchen Stellen die 
Wohnbebauung vorgesehen sei. Sie zweifelt ein wenig, ob die Schaffung von Wohnungen mit dem 
geplanten Club in der unmittelbaren Nachbarschaft tatsächlich verträglich sei. Ihr erscheint es wichtig, 
einen Konfliktort zu vermeiden. 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Geltungsbereich FNP: 
Die 233. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ehrenfeldgürtel" wird formell im Parallelverfahren 
zum Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) "Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125" 
nach § 12 BauGB durchgeführt, obgleich der Änderungsbereich zusätzlich eine südlich angrenzende 
Fläche umfasst, welche nicht Bestandteil des VEP-Verfahrens ist. Eine solche Abweichung stellt nicht 
den Regelfall dar und ist nur mit wohlüberlegter Begründung zu veranlassen.  
 
Wäre der Änderungsbereich analog zum Geltungsbereich des VEPs (Grundstück Ehrenfeldgürtel 
125) bzw. analog zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Grundstück Eh-
renfeldgürtel mit Einbeziehung der öffentlichen Verkehrsflächen vor dem Vorhabengrundstück)  be-
schränkt worden, hätte sich südlich der Änderung eine Teilfläche mit der Darstellung eines besonde-
ren Wohngebietes (WB) in losgelöster, isolierter "Insellage" zwischen einer "Fläche für Bahnanlagen" 
und der beabsichtigten gemischten Baufläche (M) ergeben. Da die Fläche bereits gegenwärtig im 
Bestand nicht mehr den Nutzungsansprüchen eines besonderen Wohngebietes entspricht und eine 
Rückentwicklung hierzu nicht angestrebt wird, wurde diese sinnhaft in dem Änderungsverfahren auf-
genommen.

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Dennoch kann der Änderungsbereich der FNP-Änderung aus verfahrenstechnischen Gründen nicht 
unaufhörlich erweitert werden. Die Fläche des "Artheater" wird aktuell ebenfalls im rechtswirksamen 
Flächennutzungsplan der Stadt Köln als besonderes Wohngebiet dargestellt. Die Sicherung des Ver-
anstalters sowie weiteren Clubs und Flächen mit hoher Nutzungsvielfalt ist grundsätzlich beabsichtigt. 
Diese Überlegungen und Ziele stellen sich vor allem im lebendigen Stadtteil Ehrenfeld als wichtige 
Herausforderung dar, sodass hierzu eine umfassende und gründlich vorbereitete Rahmenplanung 
sowie eine teilräumliche Änderung oder Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes benötigt werden. 
Diese können allerdings nicht im Rahmen eines Parallelverfahrens und insbesondere nicht in einem 
Parallelverfahren zu einem konkreten Vorhaben, hier VEP "Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeld-
gürtel 125", abgedeckt werden. Die Fläche des "Artheater" ist daher im Rahmen dieses konkreten 
Verfahrens nicht Gegenstand der Planung. 
 
Geltungsbereich B-Plan: 
Da es sich bei dem parallel in Aufstellung befindlichen Planverfahren um einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan nach § 12 BauGB handelt und dieser ein konkretes Vorhaben umsetzt, werden in den 
Geltungsbereich nur Grundstücksflächen einbezogen, die Bestandteil des Vorhabens und damit auch 
Bestandteil des VEPs sind und im Eigentum des Vorhabenträger sind. Weitere Flächen können gem. 
§ 12 Abs. 4 BauGB in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, nicht aber des 
Geltungsbereiches des VEPS, einbezogen werden, sofern diese für das Vorhaben planungsrelevant 
sind. Das "Artheater" grenzt zwar unmittelbar an den Geltungsbereich des VEPs, ist allerdings aus 
o.g. Gründen nicht relevant für die Umsetzung des konkreten Planvorhabens.  
 
Bestehendes Planungsrecht: 
Für das "Artheater" und Ehrenfeldgürtel 125 besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan 6446/02 
"Ehrenfeldgürtel /nordöstlich Venloer Straße" und die Fluchtlinienpläne 4107 und 154. Der Bebau-
ungsplan 6446/02 verfügt ausschließlich über eine textliche Festsetzung, die nach § 9 Abs. 2a 
BauGB Vergnügungsstätten – mit Ausnahme von Betrieben, die Musik- und Tanzveranstaltungen 
anbieten - ausschließt. Zudem werden Bordelle oder bordellartige Betriebe ausgeschlossen. In Er-
gänzung dieser Festsetzungen gilt das Plangebiet als Innenbereich nach § 34 BauGB. Vorhaben im 
Innenbereich sind demnach zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Nutzung, der Bauweise 
und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Aufgrund 
der Höhe und Ausdehnung des Vorhabens Ehrenfeldgürtel 125 ist allerdings für die Realisierung des 
Bauvorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplans in Ergänzung zum bestehenden Bebauungs-
plan nach § 9 Abs. 2a BauGB erforderlich. 
 
Geplante Wohnnutzung: 
Das städtebauliche Konzept sieht für den neuen Baublock im Erdgeschoss Handels-, Dienstleistungs- 
und Gastronomienutzungen und in den Obergeschossen Hotel, Büro- und Wohnnutzungen vor. Ins-
gesamt sollen 18 Wohneinheiten entstehen. Die Wohnnutzung ist an der Westfassade in den Ober-
geschossen 1-3 vorgesehen. 
Verträglichkeit Wohnen und Gewerbe (Clubs):  
Das Plangebiet und sein Umfeld sind durch verschiedene Nutzungen geprägt, die keine typische Ge-
bietscharakteristik erkennen lassen. Im Wesentlichen handelt es sich um gewerbliche Nutzungen als 
Bürogebäude und Veranstaltungsorte bzw. Gaststätten mit Events und Musik oder verschiedene 
Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit Wohnnutzungscharakter. Die gewerblichen Nutzungen sind 
als Lärmemittenten für das Plangebiet von Relevanz und tragen zur Vorbelastung durch Schallimmis-
sionen bei. Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet im direkten Einflussbereich mehrere Infra-
strukturtrassen, die ebenfalls als Lärmemittenten zur Vorbelastung des Plangebietes beitragen.  
 
Bereits heute ist das Plangebiet somit – selbst für den innerstädtischen Bereich – einer sehr hohen 
Schallbelastung ausgesetzt. Aufgrund dieser Problematik wurde im Rahmen der Bebauungsplanauf-
stellung eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, welche geeignete Maßnahmen zur Redu-
zierung der Schallbelastung für die zukünftigen schutzbedürftigen Nutzungen innerhalb des Plange-
bietes, aber auch für die umliegenden Nutzungen aufgrund der vom Plangebiet zukünftig ausgehen-

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den Schallemissionen erarbeitet hat (Peutz Consult GmbH 2021).  
 
In dieser schalltechnischen Untersuchung wurden die zukünftig von den geplanten Nutzungen im 
Plangebiet sowie den umliegenden Gewerbenutzungen ausgehenden Gewerbelärmemissionen als 
Immissionen ermittelt und anschließend gemäß den Vorgaben der TA Lärm beurteilt.  
 
Zur Ermittlung der Vorbelastung für das Plangebiet und die schutzbedürftigen Nutzungen in der nähe-
ren Umgebung des Plangebiets durch Gewerbelärm wurde die aktuellste, immissionsrelevante Ge-
nehmigungslage der Musikgaststätte aus dem Jahr 2016 vom Stadtplanungsamt Köln zur Verfügung 
gestellt. In der schalltechnischen Untersuchung zur Genehmigung zum Betrieb der Event- und Musik-
gaststätte wurden neben den gewerblichen Emissionen der Event- und Musikgaststätte ebenfalls die 
Emissionen berücksichtigt, die von dem Veranstaltungsraum am Ehrenfeldgürtel 127 (Arttheater) 
ausgehen. Die Schallquellen wurden gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum Betrieb der 
Event- und Musikgaststätte in dem Rechenmodell für diese schalltechnische Untersuchung berück-
sichtigt. Die Ersatzschallquelle für die Veranstaltungsstätte im Bereich der Gleisanlage wurde auf der 
sicheren Seite liegend derart nachgestaltet, dass ausgehend von diesem Betrieb die Immissions-
richtwerte im Umfeld ausgeschöpft werden.  
 
Während der Planung zum Entwurf des Bebauungsplans wurden bereits iterativ Lärmschutzmaß-
nahmen entwickelt, die zu einer Verminderung der Schallemissionen durch das Vorhaben bzw. der 
daraus im Umfeld resultierenden Schallimmissionen beitragen. Dazu zählen u.a. die Erhöhung bzw. 
der Ausbau der bestehenden Wand auf der Grundstücksgrenze entlang der Ausfahrt zur Bartholomä-
us-Schink-Straße auf eine Höhe von 4 m, die Anlage einer geschlossenen Rampe bei der Tiefgara-
geneinfahrt und -ausfahrt und die Einhausung der Anlieferbereiche für den Lebensmittel- und Geträn-
kemarkt und das Hotel. 
 
Die Ergebnisse der o.g. schalltechnischen Untersuchung (Peutz Consult GmbH 2021) zeigen, dass 
unter Berücksichtigung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen die Immissionsrichtwerte an allen Im-
missionsorten innerhalb sowie außerhalb des Plangebietes eingehalten werden. 
 
Um die Wohnnutzungen vor Lärm (Verkehrslärm und Gewerbelärm) bestmöglich zu schützen, wurde 
zudem bereits während des Planungsprozesses eine lärmtechnisch günstige Orientierung des Ge-
bäudes entwickelt. Diese zeigt sich u.a. durch die Anordnung unterschiedlicher Geschossigkeiten. 
Der neue Baublock weist nach Norden, Osten und Süden (Richtung Ehrenfeldgürtel und angrenzende 
gewerbliche Nutzungen) fünf Geschosse auf und nach Westen, angrenzend an die schutzbedürftige 
Nutzung Alten- und Pflegeheim, vier Geschosse.  
 
Durch die Abstufung der Geschossigkeiten nach Westen schafft der Neubau dadurch nicht nur einen 
städtebaulichen Lärmschutz zum Ehrenfeldgürtel und zu den angrenzenden gewerblichen Nutzun-
gen, sondern auch - in Anlehnung an das westlich angrenzende drei- bis viergeschossige Alten- und 
Pflegeheim - eine gute städtebauliche Einordnung in die Umgebung.  
 
Durch die Anordnung der Wohnnutzung an der lärmabgewandten geschützten Westfassade und 
durch die eingehaltenen Immissionsrichtwerte an allen Immissionssorten innerhalb sowie außerhalb 
des Plangebietes unter Berücksichtigung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen, kann im Rahmen 
dieses Vorhabens ein verträgliches Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe (Events/Clubs) ge-
währleistet werden.  
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße
  • Ehrenfeldgürtel 125

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Details

Aktenzeichen
0183/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
27.01.2021
Erstellt
19.01.2021 10:12