2643/2019
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Hallen Kalk"
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Anlage 3 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
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Geltungsbereich Anlage 3 N StadtplanungsamtAuszug aus dem Flächennutzungsplan Hallen Kalkin Köln - Kalk Maßstab 1 : 5 0000 10050 200300 Meter
Anlage 5 Begründung des städtebaulichen Planungskonzeptes
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Be gründung des städtebaulichen Planungskonzeptes 1. An lass und Ziel der Planung Südl ich der Kalker Hauptstraße befand sich etwa bis in die 1990er Jahre das ehemalige Werksareal der Klöckner-Humboldt-Deutz AG zur Anlagenherstellung für den Maschinenbau. Nach weitgehender Aufgabe des Standortes wurde das Areal geöffnet, jedoch fehlt bis heute eine Belebung durch entsprechende Nutzungen und Nutzer, weite Teile sind untergenutzt oder liegen brach. Sei t 2017 wurde in enger Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines Werkstattverfahrens und dann 2019 in Form von Werkstattgesprächen ein Konzept für den Kalker Süden entwickelt. Neben einer öffentlichen Grünfläche ist die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen in Höhe von bis zu 8 Geschossen vorgesehen. Die Erschließung soll über eine neue Straße erfolgen. Zudem sollen weiterhin in den Hallen 60 und 59 Flächen für Jugendeinrichtungen gesichert bleiben. Die ehemaligen Werksgebäude im Osten sollen sich im Bestand entwickeln und gewerbliche oder kulturelle Flächen aufnehmen, während die größten Hallen 70 und 71 als Museum und Freilufthalle genutzt werden sollen. 2. Be bauungsplan der Innenentwicklung Bei dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt circa 4.000 m² und bleibt somit unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 m² des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB. Dabei werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. Mi t dem vorliegenden Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgütern – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Da di e Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der Bebauungsplan „Hallen Kalk“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei werden die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. 3. Erläuterung zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kalk und umfasst das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, dem Grundstück der Kaiserin-Theophanu-Schule im Norden, der Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und den Hallen 70 und 71 im Süden einschließlich der Hallen 59 und 60 sowie der Fläche zwischen Neuerburgstraße und Halle 71, welche im Süden durch die Dillenburgerstraße abgegrenzt wird. 3.2 Vorhandene Struktur Das Plangebiet umfasst die westlich der großen Halle 71 befindliche Brachfläche, auf welcher sich heute sowohl die Pflanzstelle (Urbanes gemeinschaftliches Gartenprojekt) als auch der Vision e.V. (Drogenberatungsstelle) befinden. Der südliche Teil der Brachfläche wurde seinerzeit als Stellplatzfläche für die gewerbliche Nutzung der Halle 71 verwendet. Die Fläche zwischen Neuerburgstraße und Wiersbergstraße wird derzeit noch für die Baustelleneinrichtung der Kaiserin-Theophanu Schule verwendet und nimmt im Osten einen Schulcontainer auf. Ebenfalls im Plangebiet enthalten sind die beiden Hallen 59 und 60. Während die Halle 59 als AbenteuerHallen Kalk ein Sportangebot (Bike und Skatepark mit Kletterbereich und Bereich für Artistik ) für Kinder und Jugendliche bietet, ist derzeit die Halle 60 noch nicht in Nutzung. 3.3 Erschließung Das Plangebiet wird insbesondere über die Dillenburgerstraße sowie über die Neuerburgstraße gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Das Plangebiet wird vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die Stadtbahnhaltestelle „Kalk-Kapelle“ der Linie 9 und 1 in etwa 650m sowie durch die Bushaltestellen „ Kalk-Karree“ und „Christian-Sünner-Str.“ der Buslinie 193 und die S- Bahnhaltestelle „Köln Trimbornstr.“ in etwa 600m Entfernung erschlossen. 4. Planungsvorgaben 4.1. Regionalplan Der Regionalplan stellt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 4.2 Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan Teils als Industriegebiet, im Norden als Grünfläche mit Spielplatz und die Hallen 59 und 60 als Gemeinbedarfsfläche „Jugendeinrichtung“ dargestellt. Dieser wird im Wege der Berichtigung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 2 Hs. 2 BauGB angepasst. 4.3 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. 4.4 Bebauungsplan Für einen Teil des Plangebiets existiert der seit dem 25.11.2015 rechtskräftige Bebauungsplan Nr.70449/09 „Wiersbergstraße“. Dieser setzt für den Planbereich eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung „Park“ und auf der Fläche der Hallen 59 und 60 Gemeinbedarfsflächen mit Zweckbestimmung „Jugendeinrichtung“ fest. Außerhalb des vorgesehenen Plangebietes werden Schulflächen für die Kauserin-Theophanu-Schule festgelegt. 5. Städtebauliches Konzept Kern der Planung im Bereich zwischen Neuerburgstraße und Christian-Sünner-Straße/ Wiersbergstraße ist die Entwicklung der Hallen 70 und 71. Die westliche der beiden Hallen (Halle 71) soll als öffentlich zugängliche und flexibel nutzbare Freilufthalle (teils überdacht) entwickelt werden. Halle 70 ist als Großstruktur konzipiert mit der Intention das Dokumentations zentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMiD) aufzunehmen. Das Museum sieht die erforderlichen Stellplätze in der Halle selbst vor. Die Liefer- und Besucherverkehre durch Kraftfahrzeuge sollen von Osten über die freiliegende Hallenseite geleitet werden, während Fußgänger das Museum über die Freilufthalle erreichen können. Neben dem bereits im Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße" gesicherten Grünzug nördlich der Hallen, wird eine Erweiterung der öffentlichen Grünfläche entlang der Neuerburgstraße vorgesehen. Zwischen dem Grünband entlang der Neuerburgstraße und der Freilufthalle (71) wird ein Neubaufeld bestehend aus Wohn- und Gewerbeflächen vorgesehen, welches das Areal künftig beleben soll. Die Erschließung erfolgt durch eine Straße von Osten mit Anschluss an die Neuerburgstraße oder alternativ mit einem Wendehammer. Die Gebäude sollen bis zu 8 Geschosse aufnehmen können. Der Bereich zwischen dem Museum und den Hallen 58-59 entlang der Christian-Sünner-Straße fasst kleinere Gebäudeeinheiten sowie eine gläserne Halle ein. Dieser Innenhof und die bestehende Verwaltungseinheit entlang der Dillenburgerstraße sollen aus dem Bestand heraus entwickelt werden. Die bereits im Bebauungs plan 70449.09 "Wiersbergstraße" fixierten Jugendnutzungen in den Hallen 60 und 59 sollen weiter bestehen bleiben und der Innenhof für Büros und Kleingewerbe genutzt werden. Kulturelle Nutzungen sind hier ebenfalls denkbar. Der bereits im Werkstattverfahren 2017 vorgesehene Durchgang durch die Halle des Museums Ludwig zur Anbindung des Ottmar-Pohl-Platzes soll im Areal durch eine Ost-West- Durchwegung fortgeführt werden. Auch der Innenhof zwischen den Hallen 70 und 58-60 soll künftig nach Norden durch die heutige Halle 60 an den Grünzug angebunden werden. Insgesamt berücksichtigt die Planung explizit eine schrittweise Entwicklung in Baustufen sowie die Möglichkeit einer kleinteiligen Vermarktung, indem mit der Erschließung zwischen Neubaufeld und Freilufthalle auf eine unabhängige öffentliche Erschließung potenzieller Einzelgrundstücke geachtet wurde. Auch der Innenhof zwischen dem Museum und den Hallen 58-60 lässt eine Entwicklung des Areals in Form einer kleinteiligen Parzellierung z u. Die bisher temporären Nutzungen „Pflanzstelle“ (Urbanes gemeinschaftliches Gartenprojekt) und „Vision e.V.“ (Drogenselbsthilfestelle) wurden im Nutzungskonzept berücksichtigt. Während die Pflanzstelle den heutigen Standort mit leichter Verschiebung beibehalten kann, wird der Vision e.V. in der Fläche des südlichsten Neubaufeldes integriert. 6. U mweltbelange D ie Umweltbelange, wie z. B. Lärmschutz im Hinblick auf die Lärmbelastung des südlich der Dillenburger Str. befindlichen Industrieareals, werden im weiteren Verfahren untersucht und bewertet. Das Erfordernis weiterer Untersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft.
Anlage 4 Integrierter Plan
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Anlage 4 unmaßstäblich N Stadtplanungsamt Integrierter Plan Hallen Kalk in Köln - Kalk
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Wend Sa Vorlagen-Nummer 2643/2019 Freigabedatum 21.08.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Hallen Kalk" Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im Westen, dem Grundstück der Kaiserin-Theophanu-Schule im Norden, der Wiersbergstraße und Christian-Sünner-Straße im Osten und den Hallen 70 und 71 im Süden einschließlich der Hallen 59 und 60 sowie der Fläche zwischen Neuerburgstraße und Halle 71, im Süden durch die Dil- lenburgerstraße abgegrenzt (Anlage 1), in Köln-Kalk – Arbeitstitel: Hallen Kalk – aufzustellen mit dem Ziel auf Grundlage des Integrierten Plans "Hallen Kalk" Wohn-, Gewerbe-, Freizeit-, Kulturnutzungen, Grün- und Verkehrsflächen festzusetzen; 2. verzichtet auf nochmalige Beratung, falls die Bezirksvertretung 8 ohne Einschränkungen zu- stimmt. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Das ehemalige Werksareal der "Klöckner-Humboldt-Deutz AG" im Süden des Stadtteils Kalk ist heute nicht in der Wahrnehmung der Bevölkerung präsent. Teils stehen Hallen leer, Flächen liegen brach; lediglich das Areal südlich der Dillenburger Straße hat sich als funktionierendes Industriegebiet erhal- ten oder weiterentwickeln können. Durch die Nähe zur Kalker Hauptstraße ist das Gebiet südlich der Kaiserin-Theophanu-Schule sowie nördlich der Dillenburgerstraße, zwischen Neuerburgstraße und Wiersbergstraße/ Christian-Sünner-Straße, gut angebunden und bietet ein großes Potential für eine städtebauliche Entwicklung. Mit dem Werkstattverfahren Hallen Kalk 2017 und der anschließenden Vertiefung 2019 wurde als Ergebnis der Machbarkeitsstudie Hallen Kalk zur Belebung des Areals ein städtebauliches Gesamt- konzept, hier Integrierter Plan (2646/2019), in enger Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt. Der Integrierte Plan sieht im östlichen Bereich des Areals neue Nutzungen in den bestehenden Werkshallen vor, während auf der heutigen Brachfläche im Westen entlang der Neuerburgstraße eine öffentliche Grünfläche und Neubauten für Wohn- und Gewerbenutzungen geplant sind. Die im Zent- rum der Planung stehenden Hallen 70 und 71 sollen als Großstrukturen erhalten bleiben, indem die Halle 70 als künftiger Standort des Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMiD) vorgesehen wird, und die Halle 70 als öffentliche Freilufthalle einen besonde- ren urbanen Ort und gleichzeitig Eingangsbereich des Museums darstellen soll. Die Hallen 59 und 60 werden weiterhin für Jugendeinrichtungen vorgesehen. Insgesamt reduziert das Integrierte Konzept durch die Erweiterung der öffentlichen Grünfläche den in Kalk vorhandenen Mangel an Grün- und Freiflächen, und ermöglicht durch die Ausrichtung der Grün- fläche eine Durchlüftung des Areals zur Verbesserung des Klimas. Zur Umsetzung der Planung, welche sich nicht nach den Kriterien des § 34 BauGB einfügen würde, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den westlichen Bereich des Integrierten Plans erfor- derlich. Der neue Bebauungsplan "Hallen Kalk" soll die im Bebauungsplan "Wiersbergstraße" Nummer 70449/09 (2015) festgesetzte öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage überlagern und darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Grünfläche bis zu den Nordseiten der Hallen 70,71 und 60 sowie eine Vergrößerung der Grünfläche entlang der Neuerburgstraße bis zur Dillenburgerstraße schaffen. Die im Bebauungsplan "Wiersbergstraße" festgesetzten Flächen "Ballspielplatz" und "Spielplatz" sollen im Kontext der neuen Planung angepasst werden und auch die als Fuß- und Radweg eingezeichneten Wegebeziehungen entsprechend der vergrößerten Grünfläche überarbeitet werden. Zwischen der Grünfläche als Nord-Süd Verbindung und der Halle 70 sollen Festsetzungen für ein Neubaufeld mit neuer Straße entlang der Halle 71 getroffen werden. Aufgrund der emittierenden Be- triebe des südlich angrenzenden Industriegebiets wird der Schwerpunkt des Neubaufeldes im Umfeld der Dillenburgerstraße auf einer gewerblichen Nutzung liegen, während im Norden Wohnraum vorge- sehen wird. Der rechtskräftige Bebauungsplan Wiersbergstraße trifft neben der öffentlichen Grünfläche Festset- zungen für das Areal der Kaiserin-Theophanu-Schule (Fläche für den Gemeinbedarf – Schule) sowie für die Hallen 59 und 60 (Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendeinrichtung). Um eine Zweiteilung des bestehenden Bebauungsplanes durch die Überlagerung des geplanten Bebauungsplans zu ver- hindern, wird vorgesehen die bestehenden Festsetzungen für die Hallen 59 und 60 in den neuen Be- bauungsplan zu übertragen. Mit der Überlagerung des neuen Plans blieben damit lediglich Festset- 3 zungen zum Areal der Kaiserin-Theophanu-Schule aus dem heute bestehenden Bebauungsplan rechtskräftig. Die darüber hinaus im Integrierten Plan "Hallen Kalk" vorgesehenen Nutzungen, primär in Bestands- gebäuden, sollen nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammen- hang bebauten Ortsteile) beurteilt werden. Der Bebauungsplan kann in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die geforderten Vorausset- zungen liegen vor: Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt circa 4.000 m² und bleibt somit unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 m² des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB. Dabei werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzu- rechnen wäre. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten Schutzgütern – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Eu- ropäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begren- zung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der Bebau- ungsplan „Hallen Kalk“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei werden die Verfah- renserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zu- sammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monito- ring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in die Abwä- gung eingestellt. Der Integrierte Plan wurde ausgehend vom Werkstattverfahren 2017 in einem umfassenden Beteili- gungsverfahren entwickelt und bildet die städtebauliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren. Anstelle der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 13a Absatz 3 BauGB bekannt ge- macht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Diese Informationen können im Stadtplanungsamt während der allgemeinen Öffnungszeiten eingeholt werden. Die Äußerungsfrist soll zwei Wochen ab Bekanntmachung, analog zu der bisherigen Eingabefrist bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung, betragen. Die geplante Nutzung widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Industriegebiet). Mit dem Ratsbeschluss zum Integrierten Plan (Städtebauliche Gesamtkonzeption, Vorla- gennr. 2646/2019) wird die städtebauliche Ordnung sichergestellt. Der Flächennutzungsplan soll ent- sprechend § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Bestehender Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße" Anlage 3 Auszug aus dem Flächennutzungsplan Anlage 4 Integrierter Plan "Hallen Kalk" Anlage 5 Begründung des städtebaulichen Planungskonzeptes
Anlage 2 Bestehender Bebauungsplan
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GeltungsbereichBebauungsplanNummer 70449/09 Anlage 2 unmaßstäblichN StadtplanungsamtBestehender Bebauungsplan "Wiersbergstraße" Nummer 70449/09 Hallen Kalkin Köln - Kalk
Anlage 1 Geltungsbereich
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777576717063585960 GeltungsbereichBebauungsplanNummer 70449/0958, 59, 60, ...HallenbezeichnungenPlanwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Hallen Kalkin Köln - Kalk 010050200300 Meter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2643/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.08.2019
- Erstellt
- 01.08.2019 07:23