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2643/2019

Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Hallen Kalk"

Beschlussvorlage Ausschuss 21.08.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2019, TOP 10.5

Anlage 3 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

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Ansehen

Anlage 5 Begründung des städtebaulichen Planungskonzeptes

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Anlage 4 Integrierter Plan

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Bestehender Bebauungsplan

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

142 Zeichen

Geltungsbereich
Anlage 3
N
StadtplanungsamtAuszug aus dem Flächennutzungsplan Hallen Kalkin Köln - Kalk
Maßstab  1 : 5 0000 10050 200300 Meter

Anlage 5 Begründung des städtebaulichen Planungskonzeptes

9148 Zeichen

Be
gründung des städtebaulichen Planungskonzeptes 
1. An
lass und Ziel der Planung
Südl
ich der Kalker Hauptstraße befand sich etwa bis in die 1990er Jahre das ehemalige 
Werksareal der Klöckner-Humboldt-Deutz AG zur Anlagenherstellung für den Maschinenbau. 
Nach weitgehender Aufgabe des Standortes wurde das Areal geöffnet, jedoch fehlt bis heute 
eine Belebung durch entsprechende Nutzungen und Nutzer, weite Teile sind untergenutzt 
oder liegen brach. 
Sei
t 2017 wurde in enger Beteiligung der Öffentlichkeit in Form eines Werkstattverfahrens 
und dann 2019 in Form von Werkstattgesprächen ein Konzept für den Kalker Süden 
entwickelt. Neben einer öffentlichen Grünfläche ist die Entwicklung von Wohn- und 
Gewerbeflächen in Höhe von bis zu 8 Geschossen vorgesehen. Die Erschließung soll über 
eine neue Straße erfolgen. Zudem sollen weiterhin in den Hallen 60 und 59 Flächen für 
Jugendeinrichtungen gesichert bleiben. Die ehemaligen Werksgebäude im Osten sollen sich 
im Bestand entwickeln und gewerbliche oder kulturelle Flächen aufnehmen, während die 
größten Hallen 70 und 71 als Museum und Freilufthalle genutzt werden sollen. 
2. Be
bauungsplan der Innenentwicklung
Bei
 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt es sich um eine Maßnahme der 
Innenentwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 1 BauGB. 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des 
Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt circa 4.000 m² und bleibt somit unter dem 
maßgeblichen Schwellenwert von 20.000 m² des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB. 
Dabei werden keine Bebauungspläne im engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen 
Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzurechnen wäre. 
Mi
t dem vorliegenden Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die 
einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über 
die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die 
Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. 
Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7b BauGB genannten 
Schutzgütern – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische 
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Auch 
bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder 
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. 
Da di
e Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der 
Bebauungsplan „Hallen Kalk“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei werden 
die Verfahrenserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch 
genommen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht

nach § 2a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB 
wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten 
Umweltbelange werden geprüft und in die Abwägung eingestellt. 
3. Erläuterung zum Plangebiet
3.1 Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kalk und umfasst das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im 
Westen, dem Grundstück der Kaiserin-Theophanu-Schule im Norden, der Wiersbergstraße 
und Christian-Sünner-Straße im Osten und den Hallen 70 und 71 im Süden einschließlich 
der Hallen 59 und 60 sowie der Fläche zwischen Neuerburgstraße und Halle 71, welche im 
Süden durch die Dillenburgerstraße abgegrenzt wird. 
3.2 Vorhandene Struktur 
Das Plangebiet umfasst die westlich der großen Halle 71 befindliche Brachfläche, auf 
welcher sich heute sowohl die Pflanzstelle (Urbanes gemeinschaftliches Gartenprojekt) als 
auch der Vision e.V. (Drogenberatungsstelle) befinden. Der südliche Teil der Brachfläche 
wurde seinerzeit als Stellplatzfläche für die gewerbliche Nutzung der Halle 71 verwendet. 
Die Fläche zwischen Neuerburgstraße und Wiersbergstraße wird derzeit noch für die 
Baustelleneinrichtung der Kaiserin-Theophanu Schule verwendet und nimmt im Osten einen 
Schulcontainer auf. Ebenfalls im Plangebiet enthalten sind die beiden Hallen 59 und 60. 
Während die Halle 59 als AbenteuerHallen Kalk ein Sportangebot (Bike und Skatepark mit 
Kletterbereich und Bereich für Artistik
) für Kinder und Jugendliche bietet, ist derzeit die Halle 
60 noch nicht in Nutzung.  
3.3 Erschließung 
Das Plangebiet wird insbesondere über die Dillenburgerstraße sowie über die 
Neuerburgstraße gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. 
Das Plangebiet wird vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch die 
Stadtbahnhaltestelle „Kalk-Kapelle“ der Linie 9 und 1 in etwa 650m sowie durch die 
Bushaltestellen „ Kalk-Karree“ und „Christian-Sünner-Str.“ der Buslinie 193 und die S-
Bahnhaltestelle „Köln Trimbornstr.“ in etwa 600m Entfernung erschlossen. 
4. Planungsvorgaben
4.1.     Regionalplan 
Der Regionalplan stellt das Plangebiet als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.
 
4.2 Flächennutzungsplan 
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan Teils als Industriegebiet, im Norden als 
Grünfläche mit Spielplatz und die Hallen 59 und 60 als Gemeinbedarfsfläche 
„Jugendeinrichtung“ dargestellt. Dieser wird im Wege der Berichtigung nach § 13 a Absatz 2 
Nr. 2 Hs. 2 BauGB angepasst.

4.3 Landschaftsplan 
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. 
4.4 Bebauungsplan 
Für einen Teil des Plangebiets existiert der seit dem 25.11.2015 rechtskräftige 
Bebauungsplan Nr.70449/09 „Wiersbergstraße“. Dieser setzt für den Planbereich eine 
öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung „Park“ und auf der Fläche der Hallen 59 und 60 
Gemeinbedarfsflächen mit Zweckbestimmung „Jugendeinrichtung“ fest. Außerhalb des 
vorgesehenen Plangebietes werden Schulflächen für die Kauserin-Theophanu-Schule 
festgelegt. 
5. Städtebauliches Konzept
Kern der Planung im Bereich zwischen Neuerburgstraße und Christian-Sünner-Straße/ 
Wiersbergstraße ist die Entwicklung der Hallen 70 und 71. Die westliche der beiden Hallen 
(Halle 71) soll als öffentlich zugängliche und flexibel nutzbare Freilufthalle (teils überdacht) 
entwickelt werden. Halle 70 ist als Großstruktur konzipiert mit der Intention das 
Dokumentations
zentrum und Museum über die Migration in Deutschland (DOMiD) 
aufzunehmen. Das Museum sieht die erforderlichen Stellplätze in der Halle selbst vor. Die 
Liefer- und Besucherverkehre durch Kraftfahrzeuge sollen von Osten über die freiliegende 
Hallenseite geleitet werden, während Fußgänger das Museum über die Freilufthalle 
erreichen können.  
Neben dem bereits im Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße" gesicherten Grünzug 
nördlich der Hallen, wird eine Erweiterung der öffentlichen Grünfläche entlang der 
Neuerburgstraße vorgesehen. 
Zwischen dem Grünband entlang der Neuerburgstraße und der Freilufthalle (71) wird ein 
Neubaufeld bestehend aus Wohn- und Gewerbeflächen vorgesehen, welches das Areal 
künftig beleben soll. Die Erschließung erfolgt durch eine Straße von Osten mit Anschluss an 
die Neuerburgstraße oder alternativ mit einem Wendehammer. Die Gebäude sollen bis zu 8 
Geschosse aufnehmen können. Der Bereich zwischen dem Museum und den Hallen 58-59 
entlang der Christian-Sünner-Straße fasst kleinere Gebäudeeinheiten sowie eine gläserne 
Halle ein. Dieser Innenhof und die bestehende Verwaltungseinheit entlang der 
Dillenburgerstraße sollen aus dem Bestand heraus entwickelt werden.  
Die bereits im Bebauungs
plan 70449.09 "Wiersbergstraße" fixierten Jugendnutzungen in den 
Hallen 60 und 59 sollen weiter bestehen bleiben und der Innenhof für Büros und 
Kleingewerbe genutzt werden. Kulturelle Nutzungen sind hier ebenfalls denkbar. 
Der bereits im Werkstattverfahren 2017 vorgesehene Durchgang durch die Halle des 
Museums Ludwig zur Anbindung des Ottmar-Pohl-Platzes soll im Areal durch eine Ost-West-
Durchwegung fortgeführt werden. Auch der Innenhof zwischen den Hallen 70 und 58-60 soll 
künftig nach Norden durch die heutige Halle 60 an den Grünzug angebunden werden. 
Insgesamt berücksichtigt die Planung explizit eine schrittweise Entwicklung in Baustufen 
sowie die Möglichkeit einer kleinteiligen Vermarktung, indem mit der Erschließung zwischen 
Neubaufeld und Freilufthalle auf eine unabhängige öffentliche Erschließung potenzieller 
Einzelgrundstücke geachtet wurde. Auch der Innenhof zwischen dem Museum und den 
Hallen 58-60 lässt eine Entwicklung des Areals in Form einer kleinteiligen Parzellierung z
u.

Die bisher temporären Nutzungen „Pflanzstelle“ (Urbanes gemeinschaftliches Gartenprojekt) 
und „Vision e.V.“ (Drogenselbsthilfestelle) wurden im Nutzungskonzept berücksichtigt. 
Während die Pflanzstelle den heutigen Standort mit leichter Verschiebung beibehalten kann, 
wird der Vision e.V. in der Fläche des südlichsten Neubaufeldes integriert.  
6. U
mweltbelange
D
ie Umweltbelange, wie z. B. Lärmschutz im Hinblick auf die Lärmbelastung des südlich der 
Dillenburger Str. befindlichen Industrieareals, werden im weiteren Verfahren untersucht und 
bewertet. Das Erfordernis weiterer Untersuchungen wird im weiteren Verfahren geprüft.

Anlage 4 Integrierter Plan

87 Zeichen

Anlage 4
unmaßstäblich
N
Stadtplanungsamt
Integrierter Plan
 Hallen Kalk
in Köln - Kalk

Beschlussvorlage Ausschuss

8770 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
613 Wend Sa 
Vorlagen-Nummer 
 2643/2019 
Freigabedatum 
21.08.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Arbeitstitel: "Hallen Kalk" 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Neuerburgstraße im 
Westen, dem Grundstück der Kaiserin-Theophanu-Schule im Norden, der Wiersbergstraße und 
Christian-Sünner-Straße im Osten und den Hallen 70 und 71 im Süden einschließlich der Hallen 
59 und 60 sowie der Fläche zwischen Neuerburgstraße und Halle 71, im Süden durch die Dil-
lenburgerstraße abgegrenzt (Anlage 1), in Köln-Kalk – Arbeitstitel: Hallen Kalk – aufzustellen 
mit dem Ziel auf Grundlage des Integrierten Plans "Hallen Kalk" Wohn-, Gewerbe-, Freizeit-, 
Kulturnutzungen, Grün- und Verkehrsflächen festzusetzen; 
2. verzichtet auf nochmalige Beratung, falls die Bezirksvertretung 8 ohne Einschränkungen zu-
stimmt. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Das ehemalige Werksareal der "Klöckner-Humboldt-Deutz AG" im Süden des Stadtteils Kalk ist heute 
nicht in der Wahrnehmung der Bevölkerung präsent. Teils stehen Hallen leer, Flächen liegen brach; 
lediglich das Areal südlich der Dillenburger Straße hat sich als funktionierendes Industriegebiet erhal-
ten oder weiterentwickeln können. Durch die Nähe zur Kalker Hauptstraße ist das Gebiet südlich der 
Kaiserin-Theophanu-Schule sowie nördlich der Dillenburgerstraße, zwischen Neuerburgstraße und 
Wiersbergstraße/ Christian-Sünner-Straße, gut angebunden und bietet ein großes Potential für eine 
städtebauliche Entwicklung. 
 
Mit dem Werkstattverfahren Hallen Kalk 2017 und der anschließenden Vertiefung 2019 wurde als 
Ergebnis der Machbarkeitsstudie Hallen Kalk zur Belebung des Areals ein städtebauliches Gesamt-
konzept, hier Integrierter Plan (2646/2019), in enger Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt. 
 
Der Integrierte Plan sieht im östlichen Bereich des Areals neue Nutzungen in den bestehenden 
Werkshallen vor, während auf der heutigen Brachfläche im Westen entlang der Neuerburgstraße eine 
öffentliche Grünfläche und Neubauten für Wohn- und Gewerbenutzungen geplant sind. Die im Zent-
rum der Planung stehenden Hallen 70 und 71 sollen als Großstrukturen erhalten bleiben, indem die 
Halle 70 als künftiger Standort des Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in 
Deutschland (DOMiD) vorgesehen wird, und die Halle 70 als öffentliche Freilufthalle einen besonde-
ren urbanen Ort und gleichzeitig Eingangsbereich des Museums darstellen soll.  
 
Die Hallen 59 und 60 werden weiterhin für Jugendeinrichtungen vorgesehen. 
 
Insgesamt reduziert das Integrierte Konzept durch die Erweiterung der öffentlichen Grünfläche den in 
Kalk vorhandenen Mangel an Grün- und Freiflächen, und ermöglicht durch die Ausrichtung der Grün-
fläche eine Durchlüftung des Areals zur Verbesserung des Klimas.  
 
Zur Umsetzung der Planung, welche sich nicht nach den Kriterien des § 34 BauGB einfügen würde, 
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den westlichen Bereich des Integrierten Plans erfor-
derlich.  
 
Der neue Bebauungsplan "Hallen Kalk" soll die im Bebauungsplan "Wiersbergstraße" Nummer 
70449/09 (2015) festgesetzte öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage überlagern 
und darüber hinaus die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Grünfläche bis zu den Nordseiten 
der Hallen 70,71 und 60 sowie eine Vergrößerung der Grünfläche entlang der Neuerburgstraße bis 
zur Dillenburgerstraße schaffen. Die im Bebauungsplan "Wiersbergstraße" festgesetzten Flächen 
"Ballspielplatz" und "Spielplatz" sollen im Kontext der neuen Planung angepasst werden und auch die 
als Fuß- und Radweg eingezeichneten Wegebeziehungen entsprechend der vergrößerten Grünfläche 
überarbeitet werden. 
 
Zwischen der Grünfläche als Nord-Süd Verbindung und der Halle 70 sollen Festsetzungen für ein 
Neubaufeld mit neuer Straße entlang der Halle 71 getroffen werden. Aufgrund der emittierenden Be-
triebe des südlich angrenzenden Industriegebiets wird der Schwerpunkt des Neubaufeldes im Umfeld 
der Dillenburgerstraße auf einer gewerblichen Nutzung liegen, während im Norden Wohnraum vorge-
sehen wird. 
 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Wiersbergstraße trifft neben der öffentlichen Grünfläche Festset-
zungen für das Areal der Kaiserin-Theophanu-Schule (Fläche für den Gemeinbedarf – Schule) sowie 
für die Hallen 59 und 60 (Fläche für den Gemeinbedarf – Jugendeinrichtung). Um eine Zweiteilung 
des bestehenden Bebauungsplanes durch die Überlagerung des geplanten Bebauungsplans zu ver-
hindern, wird vorgesehen die bestehenden Festsetzungen für die Hallen 59 und 60 in den neuen Be-
bauungsplan zu übertragen. Mit der Überlagerung des neuen Plans blieben damit lediglich Festset-

3 
zungen zum Areal der Kaiserin-Theophanu-Schule aus dem heute bestehenden Bebauungsplan 
rechtskräftig. 
 
Die darüber hinaus im Integrierten Plan "Hallen Kalk" vorgesehenen Nutzungen, primär in Bestands-
gebäuden, sollen nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammen-
hang bebauten Ortsteile) beurteilt werden. 
 
Der Bebauungsplan kann in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Absatz 1 Satz 2 
Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die geforderten Vorausset-
zungen liegen vor: 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 BauNVO innerhalb des Geltungsbereichs des 
Bebauungsplans beträgt circa 4.000 m² und bleibt somit unter dem maßgeblichen Schwellenwert  von 
20.000 m² des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB. Dabei werden keine Bebauungspläne im 
engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche mitzu-
rechnen wäre. 
 
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer 
Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltver-
träglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande 
Nordrhein-Westfalen (UVPG NW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 
Nummer 7b BauGB genannten Schutzgütern – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Eu-
ropäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Auch 
bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begren-
zung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. 
 
Da die Voraussetzungen des § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB vorliegen, soll der Bebau-
ungsplan „Hallen Kalk“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei werden die Verfah-
renserleichterungen des § 13 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen. Von der 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der zu-
sammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Absatz 1 BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monito-
ring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden geprüft und in die Abwä-
gung eingestellt. 
 
Der Integrierte Plan wurde ausgehend vom Werkstattverfahren 2017 in einem umfassenden Beteili-
gungsverfahren entwickelt und bildet die städtebauliche Grundlage für das Bebauungsplanverfahren.  
 
Anstelle der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß § 13a Absatz 3 BauGB bekannt ge-
macht, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen 
Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Diese Informationen können im Stadtplanungsamt 
während der allgemeinen Öffnungszeiten eingeholt werden. Die Äußerungsfrist soll zwei Wochen ab 
Bekanntmachung, analog zu der bisherigen Eingabefrist bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung, betragen. 
 
Die geplante Nutzung widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Industriegebiet).  
 
Mit dem Ratsbeschluss zum Integrierten Plan (Städtebauliche Gesamtkonzeption, Vorla-
gennr. 2646/2019) wird die städtebauliche Ordnung sichergestellt. Der Flächennutzungsplan soll ent-
sprechend § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1   Geltungsbereich  
Anlage 2   Bestehender Bebauungsplan 70449.09 "Wiersbergstraße"  
Anlage 3   Auszug aus dem Flächennutzungsplan  
Anlage 4   Integrierter Plan "Hallen Kalk" 
Anlage 5   Begründung des städtebaulichen Planungskonzeptes

Anlage 2 Bestehender Bebauungsplan

169 Zeichen

GeltungsbereichBebauungsplanNummer 70449/09
Anlage 2
unmaßstäblichN
StadtplanungsamtBestehender Bebauungsplan "Wiersbergstraße" Nummer 70449/09 Hallen Kalkin Köln - Kalk

Anlage 1 Geltungsbereich

435 Zeichen

777576717063585960
GeltungsbereichBebauungsplanNummer 70449/0958, 59, 60, ...HallenbezeichnungenPlanwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Bebauungsplanes Hallen Kalkin Köln - Kalk
010050200300 Meter

Beratungsverlauf (2)

12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2643/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.08.2019
Erstellt
01.08.2019 07:23