A-N/0009/2018
Vermeidung von Gefahrensituationen im Kreuzungsbereich Zum Rieselfeld/Kanalstraße
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A-N-0009-2018_Vermeidung von Gefahrensituationen im Kreuzungsbereich Zum Rieselfeld-Kanalstraße_Stellungnahme-2019-03-20
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61.43.0006 20.03.2019 Frau Wegmann 6127 Bezirksverwaltung Nord Über Herrn Stadtbaurat Denstorff Amt für Bürger- und Ratsservice 5 ; Bezirksvertretung Münster-Nord ) 019 Y "Vermeidung von Gefahrensituationen im Kreuzungsbereich Zum Rieselfeld / Kanalstraße Antrag der CDU-Fraktion vom 24.08.2018" Antrag Ifd. Nr. A-N/0009/2018 der CDU — BV Nord in der Bezirksvertretung Münster- Nord Mit dem o.g. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, mit welchen Mitteln der Knotenpunkt so gestaltet werden kann, dass regelmäßig entstehende Gefahrensituationen und auch Unfälle reduziert bzw. vermieden werden können. Der 0.g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachämter und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft: ) Der Knotenpunkt Kanalstraße / Bröderichweg / Zum Rieselfeld trat in den Jahren 2009 bis 2012 immer wieder als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung. Ausschlaggebend war hier in erster Linie die Unfallsituation zwischen Linksabbiegern aus dem Bröderichweg gegenüber Linksabbiegern aus der Straße Zum Rieselfeld. Aufgrund dieser Unfalllage sah die Unfallkommission die Notwenigkeit zusätzlicher verkehrssichernder Maßnahmen. So wurde im Jahr 2014 die Mittelinsel auf dem Bröderichweg durch einen separaten Linksabbiegestreifen ersetzt. Bereits zuvor wurde die Fußgänger- und Radfahrerbrücke über den ehem. Max-Clemens-Kanal (Bodendenkmal) erneuert und der gemeinsame Zweirichtungsgeh- und Radweg entlang der Kanalstraße verbreitert. Der Knotenpunkt ist seitdem nicht mehr unfallauffällig. Die ehemals vorhandene Unfallhäufungsstelle wurde demnach entschärft. Mitte Februar 2019 wurde die vorhandene Lichtsignalanlage durch eine neue Lichtsignalanlage ausgetauscht. Die bisherigen Signalsteuerungsprogramme wurden beibehalten. Die Unfallauswertung (Zeitraum 2015 bis 12/2018) der Polizei hat ergeben, dass generell der Knotenpunkt nicht signifikant auffällig ist. Die Konfliktsituation zwischen linksabbiegenden Kraftfahrzeugen aus dem Bröderichweg und geradeausfahrenden Kraftfahrzeugen aus der Straße Zum Rieselfeld in den Bröderichweg wurde nochmals gesondert betrachtet. Hier hat sich in ca. 3,5 Jahren lediglich ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ereignet. Am 01.02.2019 wurde ein weiterer Verkehrsunfall in der zuvor beschriebenen Konfliktsituation gemeldet. Die Kreuzung weist eine asymmetrische Geometrie auf. Eine Verbreiterung der Straße Zum Rieselfeld am Einmündungsbereich und damit einer Aufhebung der Asymmetrie ist aufgrund der vorhandenen Brücke über den ehem. Max-Clemens-Kanal nicht möglich. Eine di gesonderte Signalisierung für den Linksabbieger aus dem Bröderichweg ist aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Flächenverfügbarkeit leider nicht realisierbar. Bei der Analyse des Knotenpunktes ist aufgefallen, dass die Radfahrerquerung über die Straße Zum Rieselfeld nicht erforderlich ist. Durch die Verbreiterung des gemeinsamen Zweirichtungsgeh- und Radweg entlang der Kanalstraße konnte auf den Geh-und Radweg auf der anderen Seite verzichtet werden. Die Radfahrerführung von der Straße Zum Rieselfeld in Richtung Kanalstraße stadtauswärts sieht vor, erst über die Kanalstraße in Richtung Bröderichweg zu fahren, um im Anschluss den Bröderichweg zu kreuzen. Bei dieser Umbaumaßnahme wurde zudem die vorhandene Kombischablone an der Querung Zum Rieselfeld durch eine Fußgängerschablone ersetzt. Aufgrund des vorhandenen querenden Reitweges sieht die Verwaltung die signalisierte FuRgängerquerung als erforderlich an. Durch die Entfernung der nicht mehr erforderlichen Radfahrerfurt kann die Haltlinie des Kfz- Verkehrs um ca. 7,00 m vorgezogen werden. j Mit dem Vorziehen der Haltlinie rückt der Kraftfahrzeugverkehr aus der Straße Zum Rieselfeld näher an die Kreuzung heran. So ist der geradeausfahrende Verkehr in Richtung Bröderichweg frühzeitiger im Kreuzungsbereich und kann durch die Linksabbieger aus dem Bröderichweg eher wahrgenommen werden. Die Verwaltung erhofft sich mit dieser Maßnahme eine Entschärfung der oben beschriebenen Konfliktsituation und damit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Kosten für die Markierungsarbeiten belaufen sich auf ca. 500 € und werden aus der Straßenerhaltung/ betriebliche Unterhaltung (Produktgruppe 1201) finanziert. Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. L shısen esteysen vorh. Radwegfurt entfernen; Haltlinie vorziehen (ca.7 m ; et ZUM 5 m STADT || MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, [Martstab_| Stadtplanung, Verkehrsplanung Plotdatum 25.02.2019 Kanalstraße/ Bröderichweg/ Zum Rieselfeld Planung
A-N-0009-2018 - Antrag Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Zum Rieselfeld - Kanalstraße
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A-N/0009/2018 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 24.08.2018 A n t r a g : Vermeidung von Gefahrensituationen im Kreuzungsbereich Zum Rieselfed/Kanalstraße Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Mitteln die Straßenkreuzung Zum Rieselfeld/Kanalstraße/Bröderichweg so gestaltet werden kann, dass regelmäßig entstehende Gefahrensituationen und auch Unfälle reduziert bzw. vermieden werden können. Begründung: Die Kreuzungssituation ist vom Bröderichweg aus kommend sehr offen und durch drei Fahrtrichtunsspuren großzügig gestaltet. Aus Richtung der Straße „Zum Rieselfeld) ist die Haltelinie aufgrund der eingerichteten Fahrradzone im Bereich der Ampel nicht direkt an der Lichtzeichenanlage eingerichtet. Diese beiden Situationen in der Kombination können dazu führen, dass die Verkehrssituation und damit die mögliche Gefährdung falsch eingeschätzt werden. Erst am 26.07.2018 ereignete sich an der beschriebenen Kreuzung ein Unfall mit Personenschaden. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Sauerwald Wypyrsczyk und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Kanalstraße 61
- Mauritzstraße 4
- Bröderichweg
- Guerickeweg 25
- Zum Rieselfeld
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0009/2018
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 27.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37