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A-N/0009/2018

Vermeidung von Gefahrensituationen im Kreuzungsbereich Zum Rieselfeld/Kanalstraße

Antrag an die BV Nord 27.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 04.09.2018, TOP 6.3

A-N-0009-2018_Vermeidung von Gefahrensituationen im Kreuzungsbereich Zum Rieselfeld-Kanalstraße_Stellungnahme-2019-03-20

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A-N-0009-2018 - Antrag Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Zum Rieselfeld - Kanalstraße

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4598 Zeichen

61.43.0006 20.03.2019
Frau Wegmann 6127

Bezirksverwaltung Nord
Über Herrn Stadtbaurat Denstorff

Amt für Bürger- und Ratsservice 5 ;
Bezirksvertretung Münster-Nord ) 019 Y

"Vermeidung von Gefahrensituationen im Kreuzungsbereich Zum Rieselfeld /
Kanalstraße Antrag der CDU-Fraktion vom 24.08.2018"

Antrag Ifd. Nr. A-N/0009/2018 der CDU — BV Nord in der Bezirksvertretung Münster-
Nord

Mit dem o.g. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord wurde die
Verwaltung beauftragt, zu prüfen, mit welchen Mitteln der Knotenpunkt so gestaltet werden
kann, dass regelmäßig entstehende Gefahrensituationen und auch Unfälle reduziert bzw.
vermieden werden können.

Der 0.g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachämter und der Polizei mit
folgendem Ergebnis geprüft: )

Der Knotenpunkt Kanalstraße / Bröderichweg / Zum Rieselfeld trat in den Jahren 2009 bis
2012 immer wieder als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung. Ausschlaggebend war hier in
erster Linie die Unfallsituation zwischen Linksabbiegern aus dem Bröderichweg gegenüber
Linksabbiegern aus der Straße Zum Rieselfeld. Aufgrund dieser Unfalllage sah die
Unfallkommission die Notwenigkeit zusätzlicher verkehrssichernder Maßnahmen. So wurde
im Jahr 2014 die Mittelinsel auf dem Bröderichweg durch einen separaten
Linksabbiegestreifen ersetzt. Bereits zuvor wurde die Fußgänger- und Radfahrerbrücke über
den ehem. Max-Clemens-Kanal (Bodendenkmal) erneuert und der gemeinsame
Zweirichtungsgeh- und Radweg entlang der Kanalstraße verbreitert.

Der Knotenpunkt ist seitdem nicht mehr unfallauffällig. Die ehemals vorhandene
Unfallhäufungsstelle wurde demnach entschärft.

Mitte Februar 2019 wurde die vorhandene Lichtsignalanlage durch eine neue
Lichtsignalanlage ausgetauscht. Die bisherigen Signalsteuerungsprogramme wurden
beibehalten.

Die Unfallauswertung (Zeitraum 2015 bis 12/2018) der Polizei hat ergeben, dass generell der
Knotenpunkt nicht signifikant auffällig ist. Die Konfliktsituation zwischen linksabbiegenden
Kraftfahrzeugen aus dem Bröderichweg und geradeausfahrenden Kraftfahrzeugen aus der
Straße Zum Rieselfeld in den Bröderichweg wurde nochmals gesondert betrachtet. Hier hat
sich in ca. 3,5 Jahren lediglich ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ereignet. Am
01.02.2019 wurde ein weiterer Verkehrsunfall in der zuvor beschriebenen Konfliktsituation
gemeldet.

Die Kreuzung weist eine asymmetrische Geometrie auf. Eine Verbreiterung der Straße Zum
Rieselfeld am Einmündungsbereich und damit einer Aufhebung der Asymmetrie ist aufgrund
der vorhandenen Brücke über den ehem. Max-Clemens-Kanal nicht möglich. Eine

di

gesonderte Signalisierung für den Linksabbieger aus dem Bröderichweg ist aus Gründen der
Leistungsfähigkeit und Flächenverfügbarkeit leider nicht realisierbar.

Bei der Analyse des Knotenpunktes ist aufgefallen, dass die Radfahrerquerung über die
Straße Zum Rieselfeld nicht erforderlich ist. Durch die Verbreiterung des gemeinsamen
Zweirichtungsgeh- und Radweg entlang der Kanalstraße konnte auf den Geh-und Radweg
auf der anderen Seite verzichtet werden. Die Radfahrerführung von der Straße Zum
Rieselfeld in Richtung Kanalstraße stadtauswärts sieht vor, erst über die Kanalstraße in
Richtung Bröderichweg zu fahren, um im Anschluss den Bröderichweg zu kreuzen. Bei
dieser Umbaumaßnahme wurde zudem die vorhandene Kombischablone an der Querung
Zum Rieselfeld durch eine Fußgängerschablone ersetzt. Aufgrund des vorhandenen
querenden Reitweges sieht die Verwaltung die signalisierte FuRgängerquerung als
erforderlich an.

Durch die Entfernung der nicht mehr erforderlichen Radfahrerfurt kann die Haltlinie des Kfz-
Verkehrs um ca. 7,00 m vorgezogen werden. j

Mit dem Vorziehen der Haltlinie rückt der Kraftfahrzeugverkehr aus der Straße Zum
Rieselfeld näher an die Kreuzung heran. So ist der geradeausfahrende Verkehr in Richtung
Bröderichweg frühzeitiger im Kreuzungsbereich und kann durch die Linksabbieger aus dem
Bröderichweg eher wahrgenommen werden.

Die Verwaltung erhofft sich mit dieser Maßnahme eine Entschärfung der oben
beschriebenen Konfliktsituation und damit eine Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Die Kosten für die Markierungsarbeiten belaufen sich auf ca. 500 € und werden aus der
Straßenerhaltung/ betriebliche Unterhaltung (Produktgruppe 1201) finanziert.
Der o.g. Antrag wird damit als erledigt angesehen.

L shısen

esteysen

vorh. Radwegfurt entfernen;
Haltlinie vorziehen (ca.7 m
; et
ZUM

5 m
STADT || MÜNSTER

Amt für Stadtentwicklung, [Martstab_|
Stadtplanung, Verkehrsplanung Plotdatum

25.02.2019

Kanalstraße/ Bröderichweg/ Zum Rieselfeld

Planung

A-N-0009-2018 - Antrag Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Zum Rieselfeld - Kanalstraße

1905 Zeichen

A-N/0009/2018 
 
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
 
Münster, 24.08.2018 
A n t r a g : 
 
 
 
Vermeidung von Gefahrensituationen im Kreuzungsbereich Zum Rieselfed/Kanalstraße  
 
Die BV Nord möge beschließen: 
 
die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Mitteln die Straßenkreuzung Zum 
Rieselfeld/Kanalstraße/Bröderichweg so gestaltet werden kann, dass regelmäßig entstehende 
Gefahrensituationen und auch Unfälle reduziert bzw. vermieden werden können. 
 
 
 
 Begründung: 
 
Die Kreuzungssituation ist vom Bröderichweg aus kommend sehr offen und durch drei 
Fahrtrichtunsspuren großzügig gestaltet. Aus Richtung der Straße „Zum Rieselfeld) ist die 
Haltelinie aufgrund der eingerichteten Fahrradzone im Bereich der Ampel nicht direkt an der 
Lichtzeichenanlage eingerichtet. Diese beiden Situationen in der Kombination können dazu 
führen, dass die Verkehrssituation und damit die mögliche Gefährdung falsch eingeschätzt 
werden. Erst am 26.07.2018 ereignete sich an der beschriebenen Kreuzung ein Unfall mit 
Personenschaden. 
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
 
 
 Bloch  Sauerwald  Wypyrsczyk  und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

04.09.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kanalstraße 61
  • Mauritzstraße 4
  • Bröderichweg
  • Guerickeweg 25
  • Zum Rieselfeld

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-N/0009/2018
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
27.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37