Ordnungswidriges Wegwerfen von Zigarettenkippen
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) AN/0692/2019 vom 13.05.2019
Stand: Am 01.07.2019 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.05.2019 AN/0692/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 13.05.2019 Ordnungswidriges Wegwerfen von Zigarettenkippen Sehr geehrter Herr Petelkau, die o. g. Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Aus- schusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 13.05.2019 zu setzen: Aufgrund anhaltender öffentlicher Debatten beschäftigen sich derzeit viele Kommunen mit der Frage, durch welche Maßnahmen sie einen besseren Schutz der Umwelt vor Verunreini- gungen durch achtlos weggeworfenen Müll erzielen können. Ein besonderer Fokus liegt bei diesen Diskussionen aktuell auf den achtlos weggeschnippten Zigarettenkippen. Diese ver- unreinigen nicht nur die Umwelt, sondern stellen durch die darin enthaltenen Giftstoffe auch eine erhebliche Belastung von Umwelt und Gesundheit dar. Auch die Stadt Köln sollte er- folgversprechende Maßnahmen entwickeln, die eine spürbare Verbesserung der aktuellen Situation anstreben. Mit dieser Thematik beschäftigte sich bereits mehrfach der Ausschuss für Umwelt und Grün wie auch in seiner letzten Sitzung am 09.05.2019 (Vorlagen-Nr.: 1563/2019). Vor diesem Hintergrund fragen wir aus ordnungspolitischer Sicht: 1. Wäre die Erhöhung des Verwarngeldes für das Wegwerfen von Zigarettenkippen unter Abschreckungsgesichtspunkten eine wirksame Maßnahme? 2. Der Presse war zu entnehmen, dass derzeit eine Überarbeitung des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten (OWiG) zur Ermöglichung einer spürbaren Ausweitung des Verwarn- - 2 - und Bußgeldrahmens für solche Ordnungswidrigkeiten stattfindet. Wann ist mit einer Umsetzungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene zu rechnen? 3. Ab welchem Betrag würde die Verwaltung die sofortige Verhängung eines Bußgeldes für diese Ordnungswidrigkeit, wie in manchen Kommunen praktiziert, unter Aufwand-Nutzen- Gesichtspunkten befürworten? 4. Gibt es unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten andere weitergehende Überlegungen der Verwaltung, diesem Problem zu begegnen? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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01.07.2019
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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