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AN/0692/2019

Ordnungswidriges Wegwerfen von Zigarettenkippen

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 13.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 01.07.2019, TOP 6.1

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

2578 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Ausschusses für 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
 
 
Herrn 
Bernd Petelkau 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.05.2019 
 
AN/0692/2019 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 13.05.2019 
 
Ordnungswidriges Wegwerfen von Zigarettenkippen 
Sehr geehrter Herr Petelkau, 
die o. g. Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Aus-
schusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 
13.05.2019 zu setzen: 
Aufgrund anhaltender öffentlicher Debatten beschäftigen sich derzeit viele Kommunen mit 
der Frage, durch welche Maßnahmen sie einen besseren Schutz der Umwelt vor Verunreini-
gungen durch achtlos weggeworfenen Müll erzielen können. Ein besonderer Fokus liegt bei 
diesen Diskussionen aktuell auf den achtlos weggeschnippten Zigarettenkippen. Diese ver-
unreinigen nicht nur die Umwelt, sondern stellen durch die darin enthaltenen Giftstoffe auch 
eine erhebliche Belastung von Umwelt und Gesundheit dar. Auch die Stadt Köln sollte er-
folgversprechende Maßnahmen entwickeln, die eine spürbare Verbesserung der aktuellen 
Situation anstreben. 
 
Mit dieser Thematik beschäftigte sich bereits mehrfach der Ausschuss für Umwelt und Grün 
wie auch in seiner letzten Sitzung am 09.05.2019 (Vorlagen-Nr.: 1563/2019). 
 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir aus ordnungspolitischer Sicht:    
 
1. Wäre die Erhöhung des Verwarngeldes für das Wegwerfen von Zigarettenkippen unter 
Abschreckungsgesichtspunkten eine wirksame Maßnahme? 
 
2. Der Presse war zu entnehmen, dass derzeit eine Überarbeitung des Gesetzes über Ord-
nungswidrigkeiten (OWiG) zur Ermöglichung einer spürbaren Ausweitung des Verwarn-

- 2 - 
 
und Bußgeldrahmens für solche Ordnungswidrigkeiten stattfindet. Wann ist mit einer 
Umsetzungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene zu rechnen? 
 
3. Ab welchem Betrag würde die Verwaltung die sofortige Verhängung eines Bußgeldes für 
diese Ordnungswidrigkeit, wie in manchen Kommunen praktiziert, unter Aufwand-Nutzen-
Gesichtspunkten befürworten? 
 
4. Gibt es unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten andere weitergehende Überlegungen 
der Verwaltung, diesem Problem zu begegnen?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0692/2019
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
13.05.2019
Erstellt
13.05.2019 14:38