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0549/2025

Städtisches Grundstück Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal

Mitteilung Ausschuss 05.05.2025

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 12.05.2025, TOP 6.4

Katasterplan

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Expose Hitzelerstraße 125, 29.04.2025

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Ansehen

Bebauungsplan Nr. 67400-02

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Ansehen

Katasterplan

141 Zeichen

Hitzelerstraße 125
Mittelpunkt: 356114, 5640220
1:1000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 18.02.2025Seite 1 / 1

Mitteilung Ausschuss

5476 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/1-Ci 
Vorlagen-Nummer 05.05.2025 
 0549/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 12.05.2025 
 
Städtisches Grundstück Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal 
Der Liegenschaftsausschuss hat mit seinem Beschluss vom 16.05.2022 (DS.Nr. 
AN/1011/2022) die Verwaltung beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für die städti-
sche Liegenschaft Hitzelerstraße 125 / Alte Sendezentrale des WDR in Köln Raderthal aufzu-
setzen. Dieses soll folgende Punkte beinhalten: 
 
1. Die Liegenschaft soll per Erbbaurechtsvergabe angeboten werden. 
2. Die Liegenschaft soll fachgerecht und unter Berücksichtigung der Auflagen des Denk-
malschutzes saniert werden und für eine Wohn-, und Kultur-, Sozial- oder Ateliernut-
zung hergerichtet werden. 
3. Für eine solide Ausnutzung der Wohnmöglichkeiten soll in der ebenfalls denkmalge-
schützten Grünanlage die Aufstellung von 8-10 Tiny Houses mit geplant werden. 
4. Die künftigen Mietpreise der Bewohner*innen sollen sich an der Höhe des sozial geför-
derten Wohnungsbaus orientieren. 
 
 
Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: 
 
Nach intensiver Abstimmung und fachlicher Prüfung hat die Verwaltung erreicht, dass trotz 
der erschwerten Rahmenbedingungen bezogen auf den Denkmalschutz und der restriktiven 
Vorgaben aus dem bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan einige der vom Liegen-
schaftsausschuss gewünschten Nutzungen aus dem Vermarktungsauftrag (DS.Nr. 
AN/1011/2022) umgesetzt werden können. 
 
Die denkmalschutzrechtliche Prüfung zur Nutzung der städtischen Liegenschaft Hitzelerstraße 
125 kommt zu dem Ergebnis, dass: 
 
- der Denkmalschutz die umliegenden Grünflächen einschließt. Nebengebäude sind da-
her nur in begrenzter Zahl und als eindeutig untergeordnete Baukörper zulässig. 
- Änderungen der inneren Gebäudestruktur in den beiden Flügelbauten zulässig sind, 
um die laut Bebauungsplan vorgesehene Wohnnutzung herzustellen. 
- ein Unterbau unterhalb der Geländeoberfläche mit artriumartiger Öffnung inklusive 
lichtdurchlässiger Abdeckung vorbehaltlich einer Prüfung bei angemessener, aber vor 
dem Denkmal visuell zurückweichender Dimension, denkmalschutzrechtlich genehmi-
gungsfähig wäre. 
- eine Aufstockung sowie ein Anbau am unter Denkmalschutz stehenden Gebäude aus-
geschlossen sind.

2 
 
Die bau- und planungsrechtliche Prüfung zur Nutzung der städtischen Liegenschaft Hitzeler-
straße 125 kommt zu dem Ergebnis, dass: 
 
- der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 67400/02 vom 01.12.1980 (siehe Anlage) 
besteht und dieser folgendes festsetzt: 
o WR (reines Wohngebiet) 
o II (Zahl der Vollgeschosse) 
o GRZ 0,2 (Grundflächenzahl) 
o GFZ 0,4 (Geschossflächenzahl) 
o O (offene Bauweise) 
o Zudem ist eine Baugrenze festgelegt 
- ein unveränderbarer Gebietserhaltungsanspruch besteht. 
- vor dem Hintergrund WR (reine Wohngebiet) keine öffentliche Nutzung möglich ist. Au-
ßer einer reinen Wohnnutzung sind Ausnahmen nur in einem sehr eng gefassten Rah-
men möglich, insofern diese sich an die Bewohnerschaft dieses Wohngebietes richten: 
o Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen 
Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Be-
herbergungsgewerbes. 
- Ateliers für Künstler*innen, von denen lediglich gebietsverträgliche Emissionen ausge-
hen, dann zugelassen werden können, wenn sie an konkrete Wohneinheiten gekoppelt 
sind und sich diesen deutlich unterordnen. 
- Soziokulturelle und andere öffentliche Nutzungen an dieser Stelle planungsrechtlich 
ausgeschlossen sind. 
- ein Toleranzspielraum bei der Einhaltung der GRZ/GFZ in Höhe von +10 % in Aussicht 
gestellt werden kann. 
 
Vor diesem Hintergrund sind die Nutzungen „Kultur“ sowie „Sozial“ ausgeschlossen. Die Nut-
zung „Atelier“ ist in der Einschränkung möglich, als dass von dieser Nutzung lediglich gebiets-
verträgliche Emissionen ausgehen dürfen und die Ateliernutzung an die Wohneinheiten ge-
koppelt wird sowie sich diesen deutlich unterordnen muss. Die Aufstellung von Tiny Houses 
auf der umliegenden denkmalgeschützten Grünfläche wird nicht kategorisch ausgeschlossen. 
Jedoch ist eine Nachverdichtung des Grundstücks durch Nebengebäude vorbehaltlich einer 
genauen fachlichen Prüfung nur in begrenzter Zahl und als eindeutig untergeordnete Baukör-
per denkmalschutzrechtlich genehmigungsfähig. 
 
Die Verwaltung hat ein Exposé entwickelt, welches die genannten Rahmenbedingungen zum 
Denkmalschutz und Planungsrecht berücksichtigt. Der aktuelle Entwurf dieses Exposés ist der 
Vorlage als Anlage beigefügt. Mangels zum aktuellen Zeitpunkt vorliegender Grundstückswer-
termittlung, die auf den oben vorgestellten Prüfungs- und Abstimmungsergebnissen basiert, 
ist der im Exposé angegebene Erbbauzins zunächst offengehalten.  
 
Die Verwaltung plant, die Vermarktung des städtischen Objekts Hitzelerstraße 125 unter den 
oben genannten Konditionen und auf Basis des beigefügten, noch zu finalisierenden Exposés 
umzusetzen und die Erbbaurechtsvergabe nach Vorliegen der Grundstückswertermittlung im 
Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens inklusive Ausschreibung auf der städtischen 
Internetseite nach bewehrtem Vorgehen durchzuführen. Die entsprechende Beschlussvorlage 
soll in die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 16.06.2025 eingebracht werden. 
 
 
Gez. Wolfgramm 
 
 
Anlagen: 
- Katasterplan 
- Bebauungsplan Nr. 67400/02 vom 01.12.1980 
- Entwurf Exposé Hitzelerstraße 125

Expose Hitzelerstraße 125, 29.04.2025

43495 Zeichen

Seite 1 von 20  
 
Exposé 
Hitzelerstraße 125 
 
Die Stadt Köln bietet die Vergabe eines Erbbaurechts am Grundstück  
Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal provisionsfrei an.  
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster 
Liegenschaftsabteilung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Ihr Ansprechpartner: 
Herr Ciolkowski 
Az. 230/1 Hitzelerstraße 125 
Telefon: 0221 221 25549 
Telefax: 0221 221 24500 
Email: liegenschaften@stadt-koeln.de 
www.stadt-koeln.de

Seite 2 von 20  
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Angaben zu Grundstück / Aufbauten und der vorgeg ebenen Nutzung…………………………………3 
 
1.1 Übersichtsplan ................................ .................................................................................................. 4 
 
1.2 Auszug aus der Flurkarte ...................... ........................................................................................... 4 
 
1.3 Lagebeschreibung .............................. .............................................................................................. 5 
 
1.4 Beschreibung und Ortsbesichtigung ............. ................................................................................... 5 
 
1.5 Erschließungsbeiträge ......................... ............................................................................................. 7 
 
1.6 Mietverhältnisse .............................. .................................................................................................. 8 
 
1.7 Denkmalschutz ................................. ................................................................................................ 8 
 
1.8 Gebäudeversicherung ........................... ........................................................................................... 9 
 
1.9 Ver- und Entsorgungsleitungen ................. ..................................................................................... 10 
 
1.10 Lasten und Abgaben ........................... ........................................................................................... 10 
 
1.11 Boden-, Baum- und Grundwasserschutz .......... ............................................................................. 10 
 
2. Allgemeine Vertragskonditionen.................. ......................................................................................... 11 
 
2.1 Laufzeit ...................................... ..................................................................................................... 11 
 
2.2 Verlängerung .................................. ................................................................................................ 11 
 
2.3 Erbbauzins .................................... .................................................................................................. 12 
 
2.4 Anpassung des Erbbauzins ...................... ...................................................................................... 12 
 
2.5 Fälligkeit und Nebenkosten .................... ........................................................................................ 12 
 
2.6 Grundbuch ..................................... ................................................................................................. 12 
 
2.7 Bau- und Nutzungsbeschränkung ................. ................................................................................. 12 
 
2.8 Heimfall ...................................... ..................................................................................................... 13 
 
2.9 Entschädigung bei Heimfall .................... ........................................................................................ 14 
 
2.10 Beleihung des Erbbaurechtes .................. ...................................................................................... 14 
 
2.11 Weiterveräußerung und Belastung .............. ................................................................................... 15 
 
2.12 Ausschluss von Rechten wegen Sachmängel ...... ......................................................................... 15 
 
2.13 Erbbaurechtsvertragsentwurf .................. ....................................................................................... 16 
 
3. Interessenbekundungsverfahren .................. ........................................................................................ 16 
 
3.1 Aufforderung .................................. ................................................................................................. 16 
 
3.2 Beurteilung ................................... .................................................................................................. 16 
 
3.3 Entscheidung .................................. ................................................................................................ 16 
 
3.4 Abgabefrist ................................... .................................................................................................. 16 
 
3.5 Abgabe ........................................ ................................................................................................... 16 
 
4. Gewährleistung ................................. ....................................................................................................... 17 
 
5. Datenschutzerklärung ........................... .................................................................................................. 17 
 
Rückmeldebogen ....................................................................................................................................... 19/20

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1. Angaben zu Grundstück / Aufbauten und der vorgegebenen Nutzung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Nutzung: 
Das städtische Grundstück Hitzelerstraße 125 soll im 
Konzeptvergabeverfahren durch Begründung eines 
Erbbaurechts veräußert werden. Hierbei sind nach- 
stehende Kriterien unbedingt einzuhalten: 
 
- Einhaltung des geltenden Bau- und Planungs-
rechts. 
 
- Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen 
Vorgaben gemäß Punkt 1.7 diesen Exposés. 
 
- Sanierungsverpflichtung unter denkmalschutz-
rechtlichen Vorgaben innerhalb von 5 Jahren ab 
Erbbaurechtsvertragsbeurkundung. 
 
- Nutzung: Reine Wohnnutzung. Ausnahme hierzu 
sind nur in einem sehr eng gefassten Rahmen 
möglich, insofern diese sich an die Bewohner- 
schaft des Wohngebietes richten (siehe Punkt 2.7 
des Exposés). 
 
Der/Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich im Rah-
men des mit der Stadt Köln, als Erbbaurechtsgeberin, 
zu schließenden Erbbaurechtsvertrages zur Erfüllung 
dieser Nutzungsbindung für die gesamte Vertrags- 
laufzeit. 
Stadtteil: Köln-Raderthal 
Objektanschrift: Hitzelerstraße 125 
Kataster: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 54, Flurstücke 57/126, 
57/127 und 879/57 
Größe: 4.899 Quadratmeter 
Baujahr: Um 1927 
Denkmalschutz: Ja 
Erbbauzins: 
xxx,-- Euro pro Jahr (entspricht 4 Prozent des nut-
zungsorientierten Verkehrswertes des Grundstücks 
von xxx,-- Euro).
 
Laufzeit Erbbaurecht: 99 Jahre 
Bewerberkreis: Offen 
Abgabefrist: 29. August 2025

Seite 4 von 20  
 
1.1 Übersichtsplan 
 
 
 
1.2 Auszug aus der Flurkarte 
 
 
Maßstabsgetreue Originalpläne oder weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten, 
erhältlich. Informationen dazu erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 221 34636 oder per E-Mail 
an kataster@stadt-koeln.de .

Seite 5 von 20  
 
1.3 Lagebeschreibung Mittlere Wohnlage im Sinne des Mietspiegels für frei finanzier- 
ten Wohnraum in der Stadt Köln mit der Tendenz zur guten 
Wohnlage. 
 
Die Büro-/Geschäftslage ist untergeordnet. 
 
Parkmöglichkeiten befinden sich im Nahbereichsumfeld auf öf- 
fentlichen Stellplätzen. 
 
Das Stadtzentrum der Stadt Köln ist etwa 6 km entfernt. 
 
Die umliegende Bebauung wird geprägt durch Wohnbebauung 
in offener Bauweise auf großteiligen Grundstücksflächen. Im 
Nahbereich befinden sich die öffentlichen Grünanlagen des 
Fritz-Encke-Volksparks. 
 
Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen sind im 
Stadtteil Raderthal bzw. den angrenzenden Stadtteilen vor- 
handen. 
 
Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr besteht in 
ca. 300 m Entfernung an der Bushaltestelle „Heeresamt“; der 
nächste Anschluss an die Stadtbahnlinien der KVB besteht an 
der Haltestelle „Zollstock Südfriedhof' in ca. 1 km Entfernung. 
 
Einkaufsmöglichkeiten befinden sich entlang der Bonner 
Straße. 
 
Es muss mit einem erhöhten Geräuschpegel durch Straßen- 
verkehrslärm ausgehend von der Militärringstraße bzw. Brüh- 
ler Straße gerechnet werden. In der Lärmkarte des Landes- 
amtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wird eine Be- 
lastung durch Straßenverkehrslärm im Bereich der Hitzeler- 
straße 125 von 55 bis 59 L-den (24h-Pegel) bzw. 50 bis 54 L-
den (L-night) ausgewiesen. 
 
 
1.4 Beschreibung/ 
       Ortsbesichtigung 
Das Objekt ist bebaut mit einer dreiflügeligen Anlage 
bestehend aus einem Mittelbau und zwei Seitenflügeln, die in 
U-Form angeordnet sind. Der Grundriss ist ausgelegt auf die 
ursprüngliche Nutzung als Rundfunksender im Mittelbau und 
als Wohnungen in den Seitenflügeln. 
 
Der Mittelbau besteht aus Teilunterkellerung und einem 
Vollgeschoss mit Flachdachabschluss. Die zwei Seitenflügel 
bestehen jeweils aus Vollunterkellerung und zwei gestaffelt 
angeordneten Vollgeschossen mit Flachdachabschlüssen.  
 
An dem linken Seitenflügel ist eine Garage in Massivbauweise 
angebaut (Abmessungen: ca. 4,0 Meter x 5,5 Meter). 
 
Die Flachdachfläche überspannt überwiegend die drei 
Gebäudeteile auf einer Höhe, sodass die lichte Raumhöhe 
des Mittelbaus in etwa der Geschosshöhe der zwei 
Obergeschosse der Seitenflügel entspricht.

Seite 6 von 20  
 
Die Erschließung der zwei Seitenflügel erfolgt jeweils über ein 
Treppenhaus, zugänglich von der Pingsdorfer Straße.  
 
Der Mittelbau wird einerseits über die Haupttüranlage mit 
Ausrichtung zur Pingsdorfer Straße erschlossen. Zudem ist 
auf der Südseite des Mittelbaus ein Treppenhaus angeordnet, 
das über eine Kelleraußentreppe einerseits und über das 
Erdgeschoss des Mittelbaus andererseits erschlossen wird. 
 
Im Bereich der Freiflächen befindet sich ein Trafohaus. 
 
Der Gebäudebestand steht seit 2018 leer. Die Aufbauten wei- 
sen einen äußerst vernachlässigten Unterhaltungszustand auf 
und sind in dem aktuellen Zustand nicht vermietbar. Instand- 
setzungs- bzw. Instandhaltungsrückstände ergeben sich bei- 
spielsweise in den nachstehenden Bereichen, ohne den An- 
spruch auf Vollständigkeit zu erheben: 
 
- Außenwandflächen 
Hier sind Putzabplatzungen, Farbabblätterungen, Riss- 
bildungen, Verfärbungen und Verschmutzungen fest- 
stellbar. 
- Untersichten Dachüberstände 
Hier sind Nässeeinwirkungen mit Putzabplatzungen 
feststellbar. 
- Fensteranlagen 
Hier sind beispielsweise Glasbruchschäden, Schäden 
an Blend- und Flügelrahmen (Farbabblätterungen, 
Fäulnis/Holzabbau, Schäden durch mechanische Ein- 
wirkungen) feststellbar. 
- Innentüranlagen 
Hier sind Beschädigungen an Türblättern und Türzar-
gen feststellbar, teils durch Vandalismus, teils durch 
Feuchtigkeit verursacht. 
- Oberböden 
Hier sind erhebliche Gebrauchsspuren feststellbar. 
Teilweise fehlt der Oberbodenbelag, teils sind Risse 
feststellbar. 
- Wandflächen und Deckenuntersichten 
Hier sind Beschädigungen durch Vandalismus und 
Nässeeinwirkungen feststellbar. 
- Sanitäreinrichtungen 
Die Sanitäreinrichtungen sind überaltert und möglicher- 
weise nicht funktionsfähig. 
- Technische Einrichtungen, Heizung und Warmwasser-
bereitung 
Es kann nicht beurteilt werden, ob die technischen Ein- 
richtungen einschließlich der Beheizungs- und Warm-
wasserbereitungsanlagen funktionsfähig sind. Die Ab- 
wasser- und Elektroleitungsführungen weisen teilweise 
eine behelfsmäßige Ausführung auf. 
 
Insgesamt lässt sich am Gebäudebestand eine Vielzahl an 
Nässeeinwirkungen feststellen, die u.a. durch großflächige 
Schimmelpilzbildung an Deckenuntersichten und Innenwand- 
flächen, Pilzbildung an Innenwandflächen im Kellergeschoss, 
Putzabplatzungen an Deckenuntersichten und Wandflächen,

Seite 7 von 20  
 
Fäulnis und Holzabbau an Blend- und Flügelrahmen der Fens- 
teranlagen, Korrosionsbildungen an Leitungsverrohrungen ge- 
kennzeichnet ist. Zudem weisen Bewehrungsstähle im Keller- 
geschoss Korrosionsspuren auf. 
 
Auch die Außenanlagen (wie Grenzeinfriedungen, Stufenanla- 
gen, Wegeflächen) weisen einen nachlässigen Unterhaltungs- 
zustand auf. Das Grundstück ist nicht allseitig durch Grenzein- 
friedungseinrichtungen gegen den öffentlichen Raum abge- 
grenzt. 
 
Zur Beurteilung der Baumängel und Bauschäden sowie Um- 
baukosten wäre ein gesondertes Fachgutachten ggf. in Auf- 
trag zu geben. Es ist von einer Kernsanierung auszugehen, 
wobei von erhöhten Aufwendungen zur Berücksichtigung der 
Vorgaben des Denkmalschutzes auszugehen ist. 
 
Baugenehmigungen zu den aufstehenden Aufbauten liegen 
nicht vor. Es wird formelle und materielle Legalität unterstellt. 
Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie 
der technischen Ausstattungen und Installationen (Heizung, 
Elektro, Wasser etc.) wurden nicht geprüft. 
 
Ortsbesichtigungen können ab sofort bei bestehendem 
Interesse vereinbart werden. Terminanfragen sind bis 
spätestens zum 23 Juli 2025 an das Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster, Herrn Ciolkowski, Rufnummer 
0221 221 25549 oder per E-Mail an 
joerg.ciolkowski@stadt-
koeln.de  zu richten. 
 
 
1.5 
Erschließungsbei- 
träge 
 
Ein Erschließungsbeitrag ist für das Grundstück an der Er- 
schließungsanlage Hitzelerstraße nicht mehr zu bezahlen. 
Sofern im Grundstücksbereich weitere öffentliche Erschlie- 
ßungsanlagen entstehen, unterliegen die dann entstehenden 
Grundstücke noch der Erschließungsbeitragspflicht nach Bau- 
gesetzbuch (BauGB). 
 
Ob zu einem späteren Zeitpunkt straßenbauliche Maßnahmen 
durchgeführt werden, die eine Beitragspflicht nach Kommunal- 
abgabengesetz (KAG NRW) auslösen, kann derzeit nicht an- 
gegeben werden.

Seite 8 von 20  
 
1.6 Mietverhältnisse Es bestehen keine Mietverhältnisse. 
 
 
1.7 Denkmalschutz 
 
Sowohl das Gebäude als auch die umliegende Grünfläche ste- 
hen unter Denkmalschutz. 
 
Denkmallistennummer(n): 
8150 (Gebäude + Grünfläche) und  
0223 (Bäume und Allee) 
 
Es handelt sich um eine dreiflügelige, symmetrische  Anlage 
aus hell verputzten kubischen Baukörpern, die den P rinzipien 
des sogenannten "Neuen Bauens" folgt und sich durch  eine 
dementsprechende Detailgestaltung auszeichnet. 
 
Charakteristische gestalterische Mittel sind u.a. d er durch Hö- 
hen- und Tiefenstaffelung wohlproportionierte Aufba u und die 
unter Nutzung verschiedener Fensterformate sorgfältig kompo- 
nierten Fassaden. 
 
Vor diesem Hintergrund ist eine Aufstockung des den kmalge- 
schützten Bestandsgebäudes ausgeschlossen. Ebenso s ind 
keine unmittelbaren Anbauten vorstellbar. Auch das Aufbringen 
einer dicken Außendämmung würde das charakteristisc he Er- 
scheinungsbild empfindlich stören. Eine Minimaldämm ung 
wäre bei sorgfältiger Detaillierung u.a. in Bezug auf die Gebäu- 
deöffnungen, jedoch erlaubnisfähig. 
 
Eine energetische Ertüchtigung des Gebäudes ist somit insge- 
samt möglich, wobei sie mittels eines Gesamtkonzeptes darge- 
stellt werden muss (z.B. Aufbringen einer minimalen  Wärme- 
dämmschicht bei gleichzeitigen Vorziehen der Fensterebene). 
 
Eine Nachverdichtung des Grundstücks durch Nebengeb äude 
ist vorbehaltlich einer genauen fachlichen Prüfung in begrenz- 
ter Zahl und als eindeutig untergeordnete Baukörper denkmal- 
schutzrechtlich zulässig. 
 
Ein Unterbau unterhalb der Geländeoberfläche mit ar triumarti- 
ger Öffnung inklusive lichtdurchlässiger Abdeckung wäre vor- 
behaltlich einer Prüfung bei angemessener, aber vor  dem 
Denkmal visuell zurückweichender Dimension, denkmalschutz- 
rechtlich genehmigungsfähig. 
 
Im Inneren sind die Raumstrukturen und damit verbun denen 
unterschiedlichen Raumwirkungen (z.B. der hallenart ige Cha- 
rakter im Mittelbau – hier ist eine Belichtung durch Einbau von 
Oberlichtern in die Dachfläche möglich) im Wesentlichen zu er- 
halten.

Seite 9 von 20  
 
Um die laut Bebauungsplan vorgesehene Wohnnutzung herzu- 
stellen, sind Änderungen der inneren Gebäudestruktu r in den 
zweigeschossigen Flügelbauten zulässig. 
 
Wohlabgewogene Änderungen einzelner Gebäudeteile sind bei 
einem insgesamt feinfühligen Umgang mit dem Denkmal somit 
nicht von vornherein ausgeschlossen. 
 
Gefordert ist insgesamt eine ganzheitliche Betrachtung von Ge- 
bäude und Grünfläche, um ein individuelles, angemes senes 
Gesamtkonzept für das Denkmal zu entwickeln. 
 
Dies ist auch im Hinblick auf eine mögliche Denkmal förderung 
von Bedeutung. 
 
Unter der Voraussetzung, dass ein sensibler und vor bildlicher 
Umgang mit dem Denkmal in Aussicht steht (v.a. Erhaltung und 
Restaurierung), können für denkmalbedingte Mehraufwendun- 
gen Fördermittel beantragt werden. 
 
Förderfähig sind hierbei im Übrigen auch Ausgaben f ür Bau- 
voruntersuchungen sowie die wissenschaftliche Erfor schung 
und Erfassung. 
 
Insgesamt wird dazu geraten, in einem ersten Schrit t eine sol- 
che sorgfältige Bestandsaufnahme als Planungsgrundlage vor- 
zunehmen und dafür idealerweise ein auf die Vermessung und 
Dokumentation von Bestandsobjekten spezialisiertes Büro 
zu beauftragen.  
 
Die im weiteren Verlauf des Bauvorhabens erforderlichen 
Abstimmungsprozesse mit dem Stadtkonservator können  
durch die Möglichkeit des Rückbezugs auf eine verlässliche Be- 
standsaufnahme erheblich vereinfacht und stark 
beschleunigt werden. 
 
Eine detaillierte Auskunft aus der Denkmalliste ein schließlich 
der denkmalpflegerischen Bewertung zur Begründung der Ein- 
tragung in die Denkmalliste kann unter der E-Mail-A dresse 
stadtkonservator@stadt-koeln.de angefordert werden. 
 
 
1.8 Gebäude-    
versicherung 
 
Es gelten §§ 95 fortfolgende Versicherungsvertragsgesetz 
(VVG). Es besteht eine Gebäudeversicherung gegen die Ge- 
fahren Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm bei der Pro- 
vinzial Rheinland Versicherung Aktiengesellschaft. 
 
Der bestehende Gebäudeversicherungsvertrag geht mit Um- 
schreibung/Eintragung im Erbbaurechtsgrundbuch auf den 
Erbbaurechtsnehmer über, wenn er nicht binnen eines Monats 
gerechnet ab diesem Datum vom Erbbaurechtsnehmer gekün- 
digt wird. Wird der Vertrag fortgeführt, erfolgt der Ausgleich 
der Jahresprämie stichtagsgenau im Innenverhältnis. Andern- 
falls trägt die Stadt Köln die Kosten bis zur Eintragung/Um- 
schreibung alleine.

Seite 10  von 20  
 
1.9 Ver- und Entsor- 
gungsleitungen 
Im Grundstück befinden sich die Hausanschlüsse für das vor- 
handene Gebäude. 
 
An der Swisttalstraße gelegen befinden sich im bzw. auf dem 
Grundstück zudem Stromleitungen sowie eine Trafostation der 
RheinEnergie AG, die jeweils durch Eintragung einer be- 
schränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesi- 
chert werden muss. 
 
Ansonsten liegen keine Informationen über weitere Ver- und 
Entsorgungsleitungen vor. Sollten sich im Grundstück den- 
noch Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, so verpflichtet 
sich der/die Erbbauberechtigte, auf Verlangen der Ver- und 
Entsorgungsträger zur Sicherung für diese Ver- oder Entsor- 
gungsanlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zu- 
gunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch ein- 
tragen zu lassen. 
 
 
1.10 Lasten und Abga- 
ben 
Die auf das Erbbaugrundstück entfallenden laufenden öffent- 
lich-rechtlichen und privatrechtlichen Lasten und Abgaben, 
insbesondere Grundsteuer sowie Straßenreinigungs-, Müllab- 
fuhr- und Kanalbenutzungsgebühren, trägt der/die Erbbaube- 
rechtigte für die Dauer des Erbbaurechts. Er/Sie hat die Stadt 
Köln als Grundstückseigentümerin von allen derartigen Ver- 
pflichtungen freizustellen. 
 
 
1.11 Boden-, Baum 
und Grundwasser- 
schutz 
Baumschutz, Wassersschutz 
Auf dem Grundstück befinden sich geschützte Bäume nach 
der Baumschutzsatzung. 
 
Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone III des Was- 
serwerkes Hochkirchen sowie im hochwassergefährdeten Be- 
reich des Rheins (HQ extrem). Nach den vorliegenden Gelän- 
dehöhen und Rheinwasserständen kann unter Umständen 
eine zeitweilige Überflutung oder ein Einstau von aufsteigen- 
dem Grundwasser erfolgen. 
 
Altlasten 
Es liegen im städtischen Altlastenkataster keine Erkenntnisse 
über Bodenbelastungen auf der Wertermittlungsfläche vor. 
 
Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Altstandort 
20409. Hierbei handelt es sich bei der Fläche 20409 um ein 
ehemaliges Lager für konventionelle Kampfstoffe.  
 
Im Zusammenhang mit Verkaufsverhandlungen zu einem 
Grundstück im östlichen Bereich (Faßbenderkaul) wurde dort 
im Jahr 2000 eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Die 
historische Recherche dazu ergab, dass sich im Bereich der 
Faßbenderkaul nur Unterkunftsgebäude des Kampfmittella- 
gers befanden. Der eigentliche Lagerbereich befand sich nach 
Auswertung von Luftbildern und historischen Karten weiter im 
Westen. Zahlreiche Bombentrichter sind in dem gesamten Be- 
reich der Fläche 20409 zu ersehen. Zu möglichen Erkenntnis- 
sen in Hinsicht Kampfmittelrückstände liegen ggf. beim

Seite 11  von 20  
 
Kampfmittelbeseitigungsdienst, Bez. Reg. Köln, Informationen 
vor. Die Oberbodenuntersuchungen auf dem Grundstück an 
der Faßbenderkaul ergaben nur Hinweise auf Hausbran- 
daschen. Rüstungsbedingte Schadstoffe wurden nicht ermit- 
telt. 
 
Auch bei anderen Untersuchungen mitten im Altstandort wur- 
den nur geringe Belastungen angetroffen, die keine Ein- 
schränkungen für die Nutzung „wohnen“ begründen würden. 
Hinweise auf Explosionen, die dafür sorgen könnten, dass 
Kampfstoffe auch in den Bereich der Hitzelerstraße 125 ge- 
langt sein könnten, liegen nicht vor. Obwohl die bisherigen 
Untersuchungen auf der Fläche lediglich punktuell 
stattgefunden haben, wurden die Erkenntnisse als ausrei- 
chend angesehen, um eine Gefährdung auszuschließen. 
 
Es werden für das Grundstück somit keine Bodenbelastungen 
erwartet. Es wird jedoch die Einschaltung des Kampfmittelbe- 
seitigungsdienstes empfohlen.  
 
Es wird zudem anheimgestellt, vorsorglich beim Amt für Um- 
weltschutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, nachzufragen, 
ob ein Verdacht auf Altlasten besteht und ggf. Untersuchun- 
gen nach Absprache vorzunehmen sind. 
 
Die Grundstückseigentümerin übernimmt keine Haftung für 
schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 III Bundes-Bo- 
denschutzgesetz (BBodSchG) und/oder Altlasten i. S. des § 2 
V BBodSchG auf dem Grundbesitz. 
 
Die Erbbauberechtigte stellt die Grundstückseigentümerin von 
allen Aufwendungen/Kosten frei, sollte Letztere zu Untersu- 
chungs-, Sanierungs- oder sonstigen Maßnahmen im Sinne 
des BBodSchG hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen 
und/oder Altlasten auf dem Grundbesitz herangezogen wer- 
den. Ein Ausgleichsanspruch der Erbbauberechtigten nach § 
24 II BBodSchG wird ausgeschlossen. 
 
 
2. Vertragskonditionen 
Das Erbbaurecht wird unter Verwendung des als Anlage beigefügten Vertragsentwurfs  
begründet. Auf folgende Konditionen wird besonders hingewiesen: 
 
 
2.1 Laufzeit 
 
Das Erbbaurecht wird für die Dauer von neunundneunzig Jah- 
ren bestellt. 
 
 
2.2 Verlängerung 
 
 
Eine weitere Verlängerung ist grundsätzlich möglich, wenn 
stadtentwicklungspolitische Gründe dem nicht entgegenste- 
hen. Möglich sind bis zu zwei Verlängerungen für jeweils zehn 
Jahre. Bei der Verlängerung des Erbbaurechtes werden der 
dann gültige (vergünstigte) Erbbauzinssatz und der dann aktu- 
elle Verkehrswert zugrunde gelegt. Die Gespräche über eine 
mögliche Verlängerung sollen zehn Jahre vor Ablauf des Erb- 
baurechtes begonnen werden.

Seite 12  von 20  
 
 
 
2.3 Erbbauzins 
 
 
xxx,-- Euro pro Jahr (entspricht 4 Prozent des nutzungsorien- 
tierten Verkehrswertes des Grundstücks von xxx,-- Euro). 
 
 
2.4 Anpassung des 
 Erbbauzins 
Der Erbbauzins wird alle drei Jahre gemäß der Entwicklung des Verbrau- 
cherpreisindex angepasst.  
 
 
2.5 Fälligkeit und 
 Nebenkosten 
Der jährliche Erbbauzins ist fällig im Voraus zum 1. Januar eines jeden 
Kalenderjahres.  
 
Alle aus dem Erbbaurechtsvertrag, seiner Durchführung und 
seiner Beendigung entstehenden Kosten, Gebühren und Steu- 
ern, insbesondere Beurkundungs-, Eintragungs-, Vermes- 
sungs- und Löschungskosten sowie die Grunderwerbsteuer 
trägt der/die Erbbauberechtigte. 
 
 
2.6 Grundbuch Das Erbbaugrundstück ist lastenfrei. Der Erbbauzins  ist im 
Grundbuch als wertgesicherte Reallast einzutragen. 
 
 
2.7 Bau- und 
Nutzungs-
beschränkung 
Folgende Kriterien sind zwingend zu erfüllen: 
 
- Einhaltung des geltenden Bau- und Planungsrechts 
Es besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.  
67400/02 vom 01.12.1980 (siehe Anlage). Dieser setz t 
für den Bereich der Hitzelerstraße 125 folgendes fest: 
 
WR  (reines Wohngebiet) 
II  (Zahl der Vollgeschosse) 
GRZ 0,2 (Grundflächenzahl) 
GFZ 0,4 (Geschossflächenzahl) 
o  (offene Bauweise) 
 
Zudem ist eine Baugrenze festgelegt.  
 
Auf dem Flurstück 57/126 ist eine Teilfläche an der  
Swisttalstraße als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festge- 
setzt, ferner eine Trafostation der RheinEnergie AG auf 
dem Flurstück 879/57 (in der Örtlichkeit vorhanden) . 
Entsprechende Eintragungen lassen sich im Grundbuch 
jedoch nicht nachweisen. Erforderliche Sicherungen im 
Grundbuch werden im Zuge der Erbbaurechteintragung 
nachgeholt. 
 
- Sanierung des bestehenden Gebäudes unter Einhal- 
tung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben (Vgl. 
hierzu Punkt 1.7) innerhalb von 5 Jahren ab Erbbau-
rechtsvertragsbeurkundung.

Seite 13  von 20  
 
- Vor dem Hintergrund des reinen Wohngebietes ist k eine 
öffentliche Nutzung möglich. Außer einer reinen Wohn- 
nutzung sind  Ausnahmen nur in einem sehr eng ge- 
fassten Rahmen möglich, insofern diese sich an die Be- 
wohnerschaft des Wohngebietes richten: 
 
o Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, 
die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die 
Bewohner des Gebietes dienen, sowie kleine 
Betreibe des Beherbergungsgewerbes. 
 
Ateliers für Künstler*innen, von denen lediglich gebiets- 
verträgliche Emissionen ausgehen, können dann zuge-
lassen werden, wenn sie an konkrete Wohneinheiten 
gekoppelt sind und sich diesen deutlich unterordnen. 
 
Soziokulturelle und andere öffentliche Nutzungen si nd 
planungsrechtlich ausgeschlossen. 
 
Der/Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich für die  gesamte 
Laufzeit ab Erbbaurechtsvertragsbeurkundung das Grundstück 
und die Aufbauten nur zu dem vorgenannten Zweck und  Maß 
zu nutzen. Die Nutzungsbindung wird im Grundbuch durch eine 
Dienstbarkeit gesichert. 
 
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnbaugrundstüc ken, 
dass der/die Erwerber/in die Klimaschutzleitlinien der Stadt 
Köln umsetzen muss. Dieses wird vertraglich vereinbart. 
 
Weiterhin verpflichtet sich der/die Erbbauberechtigte das ge- 
samte Erbbaugrundstück in ordnungsgemäßen und zweckent- 
sprechenden Zustand zu halten sowie die hierzu erforderli- 
chen Instandsetzungen und Erneuerungen vorzunehmen. 
 
 
2.8 Heimfall Der/Die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Erbbaurecht auf 
Verlangen der Stadt Köln als Grundstückseigentümeri n auf 
diese oder einen von ihr zu bestimmenden Dritten zu  übertra- 
gen, wenn 
 
1. der/die Erbbauberechtigte die Verpflichtung gemä ß 
Punkt 2.7 nicht erfüllt und/oder, 
2. der/die Erbbauberechtigte das Erbbaugrundstück o der 
die Aufbauten zu einem anderen als dem genannten 
Zweck nutzt oder gegen die Unterhaltungsverpflich- 
tung bzw. die Versicherungsverpflichtung sowie die 
Lastenregelung (siehe auch beigefügter Vertragsent-
wurf) verstößt und/oder, 
3. der/die Erbbauberechtigte ohne Zustimmung der 
Grundstückseigentümerin bauliche Veränderungen 
vornimmt, die der Zweckbestimmung des Erbbaurech- 
tes zuwiderlaufen, insbesondere wesentlich gegen die 
Auflagen des abzuschließenden Kaufvertrages ver- 
stößt und/oder, 
4. der/die Erbbauberechtigte mit der Zahlung des Er b- 
bauzinses in Höhe zweier Jahresbeträge in Verzug 
kommt und/oder,

Seite 14  von 20  
 
 
5. über das Vermögen des/der Erbbauberechtigten ein  In- 
solvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung mangels 
Masse abgelehnt wird oder Die Zwangsversteigerung 
oder Zwangsverwaltung des Erbbaurechtes angeord- 
net ist. 
6.  die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des 
Erbbaurechtes angeordnet ist. 
 
7.  ein Veräußerungsvertrag über das Erbbaurecht abge-
schlossen wurde, ohne dass der Erwerber binnen zwei 
Monaten ab Eigentumsumschreibung in alle schuld- 
rechtlichen Verpflichtungen aus diesem Erbbaurechts- 
vertrag mit der Weiterübertragungsverpflichtung einge- 
treten ist, 
 
8. ein Ersteher in der Zwangsversteigerung anschlie ßend 
binnen zwei Monaten ab Zuschlag alle schuldrechtli-
chen Verpflichtungen aus dem Vertrag einschließlich 
den schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erb- 
bauzins übernimmt oder nach Erlöschen der Erbbau- 
zinsreallast mit dem bisherigen Inhalt neu bestellt 
 
 
2.9 Entschädigung 
 bei Heimfall und 
 Ablauf 
Eine Entschädigung der Aufbauten erfolgt bei Zeitablauf zu 
80% des Verkehrswertes.  
 
Bei Heimfall erfolgt ebenfalls eine Entschädigung für die Auf- 
bauten. Bei im Zeitpunkt der Bestellung bereits vorhandenen 
Aufbauten berechnet sich die Entschädigung unter Berück- 
sichtigung der Zeit, in der sich der/die Erbbaurechtsnehmer/-in 
vertragskonform verhalten hat (2/3 x Verkehrswert x Anzahl 
der vertragskonformen Jahre ./. vertraglich vereinbarte Lauf- 
zeit in Jahren). Von oder durch die Stadt Köln gewährte För- 
derungen werden hierbei in Abzug gebracht. 
 
Von der Entschädigung ausgeschlossen sind diejenigen bauli- 
chen Veränderungen und Bauwerke, die der/die Erbbau- 
rechtsnehmer/-in ohne Zustimmung der Grundstückseigentü- 
merin vorgenommen bzw. errichtet hat. 
 
Bei Unstimmigkeiten über die Höhe entscheidet verbindlich für 
den/die Erbbaurechtsnehmer/-in und Erbbaurechtsgeberin ein 
Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte 
in der Stadt Köln.
 
 
 
2.10 Beleihung des 
 Erbbaurechtes 
Die Beleihung ist auf max. 70% des Verkehrswertes begrenzt. 
In den ersten 15 Jahren ab Bestellung darf das Erbbaurecht 
bis zu 80% beliehen werden. Die Beleihung ist bis zum Beginn 
des 16. Jahres auf maximal 70% zurückzuführen.  
 
Sofern eine Förderung gemäß den öffentlichen Wohnbauför- 
derungsbestimmungen stattfindet gilt, dass die Grundstücksei- 
gentümerin verpflichtet ist, der Beleihung des Erbbaurechts 
mit Grundpfandrechten gemäß der sich aus dem Förderantrag 
und dem Förderbescheid der öffentlichen Wohnungsbauförde- 
rung ergebenden Finanzierung aus allen Kapitalmarktmitteln 
und den NRW.BANK–Mitteln zuzustimmen.

Seite 15  von 20  
 
2.11 Weiterveräußer-
ung und  
Belastung 
Zur Weiterveräußerung im Ganzen oder von ideellen oder 
realen Teilen, zur Belastung des Erbbaurechtes mit einer 
Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder einer Reallast, 
sowie für die Änderung des Inhaltes einer solchen Belastung, 
soweit sie eine weitere Belastung des Erbbaurechts zu Folge 
hat, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der 
Erbbaurechtgeberin erforderlich. 
 
Dauerwohn-, Dauernutzungs-, Wohnungs-, Untererbbau- oder 
Teilerbbaurechte dürfen nicht begründet werden. 
 
 
2.12 Ausschluss von 
Rechten wegen 
Sachmängeln 
Die Interessierten erhalten die Möglichkeit, den Gr undbesitz 
und die Aufbauten zu besichtigen. Die Übertragung des Objek- 
tes erfolgt im gegenwärtigen altersbedingten Zustan d. Alle 
Rechte und Ansprüche des/der Erbbauberechtigten weg en ei- 
nes Sachmangels des Grundbesitzes und der Aufbauten  wer- 
den ausgeschlossen. 
 
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersa tz 
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- 
heit, wenn die Stadt Köln die Pflichtverletzung zu vertreten hat 
und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vor sätzlichen 
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Köln beru- 
hen. Einer Pflichtverletzung der Stadt Köln steht d ie einer ge- 
setzlichen Vertreterin beziehungsweise eines gesetzlichen Ver-
treters oder Erfüllungsgehilfin oder -gehilfen gleich. 
 
Die Stadt Köln versichert, dass ihr versteckte Mängel nicht be- 
kannt sind. 
 
Die Stadt übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenverän- 
derungen im Sinne des § 2 Absatz 3 Bundesbodenschut zge- 
setz und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Absatz 5 B undesbo- 
denschutzgesetz auf dem Grundbesitz. Der/Die Erbbau recht- 
nehmer/-in stellt die Stadt Köln von allen Aufwendu ngen/Kos- 
ten frei, sollte letztere zu Untersuchungs-, Sanier ungs- oder 
sonstigen Maßnahmen im Sinne des Bundesbodenschutzg e- 
setzes hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen und/oder 
Altlasten auf dem Grundbesitz herangezogen werden. Ein Aus- 
gleichsanspruch nach § 24 Absatz 2 Bundesbodenschut zge- 
setz wird ausgeschlossen. 
 
Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die pla- 
nungs- bau- und denkmalschutzrechtlichen Aspekte nicht 
abschließend geprüft wurden und insoweit auch keine  
Aussagen oder Zusicherungen zur Zulässigkeit eventu el- 
ler Umbau-, Neubau- oder Abrissmaßnahmen getroffen 
werden können. Gleiches gilt für die vorgesehenen N ut- 
zungen und die in diesem Zusammenhang erforderliche n 
baurechtlichen Maßgaben. 
Es wird daher empfohlen, das Bauvorhaben vorab mit dem 
Stadtplanungsamt, dem Bauaufsichtsamt und dem Amt für 
Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln abzu - 
stimmen.

Seite 16  von 20  
 
2.13 Erbbaurechts- 
 vertragsentwurf 
Der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages ist dem Exp osé als 
Anlage beigefügt. Die Inhalte des Entwurfs sind verbindlich.  
 
 
3. Interessensbekundungsverfahren 
 
3.1 Aufforderung 
 
Die Interessierten werden aufgefordert, ihr Nutzungskonzept 
umfangreich darzustellen und dabei insbesondere darauf ein- 
zugehen wie die Bau- und Nutzungsbeschränkungen unter 
Punkt 2.7 umgesetzt werden können sowie ein schlüssiges Fi- 
nanzierungskonzept vorzulegen. 
 
Es wird zumindest eine skizzenhafte zeichnerische Darstel- 
lung gefordert. Ein dafür als Grundlage zu verwendender Ka- 
tasterplan kann auf Anfrage im DIN A3 Format als Pdf-Datei 
kostenfrei vom auf Seite 1 genannten Ansprechpartner zur 
Verfügung gestellt werden. 
 
Die Bietenden sichern die Umsetzung ihres der Verga be zu 
Grunde liegenden Gesamtkonzeptes zu; Abweichungen s ind 
nur aus besonderem Grund und nach Zustimmung der St adt 
Köln zulässig. 
 
 
3.2 Beurteilung In einem internen Workshop, zu welchem u.a. die im Liegen- 
schaftsausschuss der Stadt Köln vertretenen, stimmberechtig- 
ten Fraktionen jeweils Vertreterinnen beziehungsweise Vertre- 
ter entsenden, wird eine Reihenfolge nach freier Gesamtwür- 
digung der eingegangenen Bewerbungen festgelegt. 
 
 
3.3 Entscheidung Die Entscheidung über die Vergabe des Erbbaurechts trifft der 
Rat der Stadt Köln als zuständiges politisches Gremium. 
 
 
3.4 Abgabefrist . Die Interessensbekundungen sind bis spätestens zum 29. Au- 
gust 2025 einzureichen. Maßgeblich für den Eingang ist der 
Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der fristge- 
rechten Einlieferung obliegt den Interessierten. 
 
 
3.5 Abgabe Verwenden Sie dazu bitte den beigefügten Vordruck „Rück- 
meldebogen“ auf Seite 15 dieses Exposés. 
 
Interessensbekundungen sind in einem verschlossenen Brief- 
umschlag wie folgt an die Stadt Köln zu senden: 
 
Hinweis an Poststelle 23 
Bitte ungeöffnet  weiterleiten! 
 
STADT KÖLN 
Amt für Liegenschaften,  
Vermessung und Kataster 
- Liegenschaftsabteilung – 
230/1

Seite 17  von 20  
 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln  
 
Interessensbekundung Hitzelerstraße 125 
 
Der verschlossene Umschlag kann auch persönlich zu den 
üblichen Öffnungszeiten im Stadthaus Deutz (Zimmernummer 
16 E 64) abgegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass die 
Abgabe fristgerecht erfolgt (maßgebend ist das Datum des 
Posteingangsstempels). Die letzte Abgabe vor Ablauf der Frist 
ist am Donnerstag, 28. August 2025, bis 15 Uhr möglich. 
 
Mit der Bekundung des Interesses entsteht kein Anspruch auf 
Abschluss eines Vertrages. 
 
Auch mit der Entgegennahme der Interessensbekundung ver- 
bleibt es bei der Entscheidungsfreiheit der Stadt Köln, ob und 
an wen und zu welchen Bedingungen das Objekt im Erbbau- 
recht vergeben wird. 
 
 
4. Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tat- 
sächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorg- 
falt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und 
Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. 
 
Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und be- 
gründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die ent- 
haltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen 
sind unverbindlich. 
 
Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit bezie- 
hungsweise den Zustand der Erbbaurechtssache können hie- 
raus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für 
Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertragli- 
chen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem 
Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen 
Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé aus-
drücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei An- 
spruch auf Vergabe der Liegenschaft mit den in dem Exposé 
genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden.  
 
Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag 
verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der 
Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und 
Irrtümer werden vorbehalten. 
 
 
5. Datenschutzerklärung Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden 
personenbezogene Daten erhoben und gespeichert.  
Bei diesen Daten handelt es sich um 
- Anrede, Firmenbezeichnung, Familienname/n, Vor- 
name/n 
- Straße und Hausnummer, 
- Postleitzahl, Ort,

Seite 18  von 20  
 
- E-Mail-Anschrift und 
- Telefonnummer/n. 
 
Personenbezogene Daten werden dann verarbeitet, also ins- 
besondere erhoben, übermittelt oder gespeichert, wenn dies 
für die Nutzung der angebotenen Leistungen der Stadt Köln 
erforderlich ist und Sie dem zustimmen. Im Rahmen der Ab- 
wicklung des Erbbaurechtsgeschäftes benötigt das Amt für 
Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Liegenschaftsab- 
teilung, Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus), 50679 Köln die An- 
gaben zu Ihren personenbezogenen Daten, beispielsweise 
zum Zweck der Kontaktaufnahme oder Terminkoordination. 
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personen- 
bezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden 
nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden 
sind. Ihre Daten werden nicht weitergegeben. 
 
Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptie- 
ren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforder- 
liche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den  
vorgenannten Zweck. Diese Einwilligung können Sie jederzeit 
ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen für die Zukunft 
widerrufen. 
 
Ihre im Rahmen dieses Verfahrens elektronisch erfassten per- 
sonenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Erbbau- 
rechtsvertrages gelöscht. Ein Ausdruck verbleibt in der aktuell 
in Papierform geführten Akte. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, 
Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich 
der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle 
ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die 
Art. 15 bis 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie 
die §§ 5, 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes NRW. 
 
Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzun- 
gen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt 
Köln, Herrn Frank Fricke, Stadthaus Deutz - Ostgebäude, 
50679 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den 
Datenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse 
datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de. 
 
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser da- 
tenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf 
unter der Telefonnummer 0211/38424-0 oder der E-Mail-Ad- 
resse poststelle@ldi.nrw.de.

Seite 19  von 20  
 
 
Rückmeldebogen 
für den Erwerb des städtischen Objektes Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal im Rah- 
men der Vergabe eines Erbbaurechts 
 
Hinweis für die Poststelle 23 
Bitte ungeöffnet  weiterleiten! 
 
STADT KÖLN 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Ka- 
taster 
- Liegenschaftsabteilung - 230/1 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln  
 
 
Interessentin oder Interessent 
 
………………………………………………………………………………….………………………………………………… …………………………….. 
 (Firmenbezeichnung oder Name, Vorname) 
 
………………………………………………………………………………….………………………………………………… …………………………….. 
 (Straße, Hausnummer) 
 
………………………………………………………………………………….………………………………………………… …………………………….. 
 (Postleitzahl, Ort) 
 
………………………………………………………………………………….………………………………………………… …………………………….. 
(Telefon, E-Mail) 
 
Hinweise zum Verfahren 
Das Interesse muss bis zum Ende der Abgabefrist, da s ist am 29. August 2025 , bei der Stadt Köln 
vorliegen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. 
 
Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die planungs- und baurechtlichen Aspekte nicht ab- 
schließend geprüft wurden und insoweit auch keine A ussagen oder Zusicherungen zur Zulässigkeit 
eventueller Umbau-, Neubau- oder Abrissmaßnahmen getroffen werden können. 
 
Der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages ist dem Exposé beigefügt. Die Inhalte des Entwurfs sind ver- 
bindlich. 
 
Eine ausführliche Bewerbung unter konkreter Angabe der vorgesehenen Nutzungen ist beizufü- 
gen. 
 
Grundstücksbezeichnung des Erbbaurechtsobjektes: 
Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 54, Flurstück Nrn. 57/126, 57/127 
und 879/57, 4.899 Quadratmeter groß.

Seite 20  von 20  
 
 
Interessensbekundung 
 
Ich/Wir bekunden hiermit Interesse am Erwerb des städtischen Objektes Hitzelerstraße 125 in Köln-
Raderthal im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts  zu den im Exposé sowie im beigefügten Erb- 
baurechtsvertragsentwurfes genannten Konditionen. 
 
Mit meiner/unserer Unterschrift akzeptiere/n ich/wir sowohl die oben genannten Hinweise, als auch alle 
Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzerklärung auf Seite 18 und die beigefügten 
Hinweise . Weiterhin bestätige/n ich/wir, dass mit mir/uns als oben genanntem/r Interessent/in nach Aus- 
wahl im Rahmen eines erfolgreich durchlaufenden anschließenden Konzeptvergabeverfahrens der Erb- 
baurechtsvertrag in der vorliegenden Fassung abgeschlossen wird.  
 
 
 
Datum und Unterschrift/en 
 
 
……………………………………………………………………………………………………………………. 
(Ort und Datum)                                                         (Unterschrift der Bieter/in und/oder des Bieters) 
 
 
 
Hinweise:  
 
Jede Bewerbung und die damit verbundenen vorbereite nden Arbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung 
einer Planung sowie die Klärung des Baurechtes erfolgen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des 
jeweiligen Bewerbenden. 
 
Gleiches gilt für die vorgesehenen Nutzungen und di e in diesem Zusammenhang erforderlichen bau- 
rechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Maßgaben. 
 
Ich empfehle daher, das Bauvorhaben mit dem Stadtplanungsamt, dem Bauaufsichtsamt sowie dem Amt 
Denkmalpflege und Denkmalschutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, abzustimmen.

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0549/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.05.2025
Erstellt
18.02.2025 15:34