Städtisches Grundstück Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal
Mitteilung Ausschuss 0549/2025 vom 05.05.2025
Stand: Am 12.05.2025 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Katasterplan
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Hitzelerstraße 125 Mittelpunkt: 356114, 5640220 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.02.2025Seite 1 / 1 -
Bebauungsplan Nr. 67400-02
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/1-Ci Vorlagen-Nummer 05.05.2025 0549/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 12.05.2025 Städtisches Grundstück Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal Der Liegenschaftsausschuss hat mit seinem Beschluss vom 16.05.2022 (DS.Nr. AN/1011/2022) die Verwaltung beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für die städti- sche Liegenschaft Hitzelerstraße 125 / Alte Sendezentrale des WDR in Köln Raderthal aufzu- setzen. Dieses soll folgende Punkte beinhalten: 1. Die Liegenschaft soll per Erbbaurechtsvergabe angeboten werden. 2. Die Liegenschaft soll fachgerecht und unter Berücksichtigung der Auflagen des Denk- malschutzes saniert werden und für eine Wohn-, und Kultur-, Sozial- oder Ateliernut- zung hergerichtet werden. 3. Für eine solide Ausnutzung der Wohnmöglichkeiten soll in der ebenfalls denkmalge- schützten Grünanlage die Aufstellung von 8-10 Tiny Houses mit geplant werden. 4. Die künftigen Mietpreise der Bewohner*innen sollen sich an der Höhe des sozial geför- derten Wohnungsbaus orientieren. Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: Nach intensiver Abstimmung und fachlicher Prüfung hat die Verwaltung erreicht, dass trotz der erschwerten Rahmenbedingungen bezogen auf den Denkmalschutz und der restriktiven Vorgaben aus dem bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan einige der vom Liegen- schaftsausschuss gewünschten Nutzungen aus dem Vermarktungsauftrag (DS.Nr. AN/1011/2022) umgesetzt werden können. Die denkmalschutzrechtliche Prüfung zur Nutzung der städtischen Liegenschaft Hitzelerstraße 125 kommt zu dem Ergebnis, dass: - der Denkmalschutz die umliegenden Grünflächen einschließt. Nebengebäude sind da- her nur in begrenzter Zahl und als eindeutig untergeordnete Baukörper zulässig. - Änderungen der inneren Gebäudestruktur in den beiden Flügelbauten zulässig sind, um die laut Bebauungsplan vorgesehene Wohnnutzung herzustellen. - ein Unterbau unterhalb der Geländeoberfläche mit artriumartiger Öffnung inklusive lichtdurchlässiger Abdeckung vorbehaltlich einer Prüfung bei angemessener, aber vor dem Denkmal visuell zurückweichender Dimension, denkmalschutzrechtlich genehmi- gungsfähig wäre. - eine Aufstockung sowie ein Anbau am unter Denkmalschutz stehenden Gebäude aus- geschlossen sind. 2 Die bau- und planungsrechtliche Prüfung zur Nutzung der städtischen Liegenschaft Hitzeler- straße 125 kommt zu dem Ergebnis, dass: - der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 67400/02 vom 01.12.1980 (siehe Anlage) besteht und dieser folgendes festsetzt: o WR (reines Wohngebiet) o II (Zahl der Vollgeschosse) o GRZ 0,2 (Grundflächenzahl) o GFZ 0,4 (Geschossflächenzahl) o O (offene Bauweise) o Zudem ist eine Baugrenze festgelegt - ein unveränderbarer Gebietserhaltungsanspruch besteht. - vor dem Hintergrund WR (reine Wohngebiet) keine öffentliche Nutzung möglich ist. Au- ßer einer reinen Wohnnutzung sind Ausnahmen nur in einem sehr eng gefassten Rah- men möglich, insofern diese sich an die Bewohnerschaft dieses Wohngebietes richten: o Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Be- herbergungsgewerbes. - Ateliers für Künstler*innen, von denen lediglich gebietsverträgliche Emissionen ausge- hen, dann zugelassen werden können, wenn sie an konkrete Wohneinheiten gekoppelt sind und sich diesen deutlich unterordnen. - Soziokulturelle und andere öffentliche Nutzungen an dieser Stelle planungsrechtlich ausgeschlossen sind. - ein Toleranzspielraum bei der Einhaltung der GRZ/GFZ in Höhe von +10 % in Aussicht gestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund sind die Nutzungen „Kultur“ sowie „Sozial“ ausgeschlossen. Die Nut- zung „Atelier“ ist in der Einschränkung möglich, als dass von dieser Nutzung lediglich gebiets- verträgliche Emissionen ausgehen dürfen und die Ateliernutzung an die Wohneinheiten ge- koppelt wird sowie sich diesen deutlich unterordnen muss. Die Aufstellung von Tiny Houses auf der umliegenden denkmalgeschützten Grünfläche wird nicht kategorisch ausgeschlossen. Jedoch ist eine Nachverdichtung des Grundstücks durch Nebengebäude vorbehaltlich einer genauen fachlichen Prüfung nur in begrenzter Zahl und als eindeutig untergeordnete Baukör- per denkmalschutzrechtlich genehmigungsfähig. Die Verwaltung hat ein Exposé entwickelt, welches die genannten Rahmenbedingungen zum Denkmalschutz und Planungsrecht berücksichtigt. Der aktuelle Entwurf dieses Exposés ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Mangels zum aktuellen Zeitpunkt vorliegender Grundstückswer- termittlung, die auf den oben vorgestellten Prüfungs- und Abstimmungsergebnissen basiert, ist der im Exposé angegebene Erbbauzins zunächst offengehalten. Die Verwaltung plant, die Vermarktung des städtischen Objekts Hitzelerstraße 125 unter den oben genannten Konditionen und auf Basis des beigefügten, noch zu finalisierenden Exposés umzusetzen und die Erbbaurechtsvergabe nach Vorliegen der Grundstückswertermittlung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens inklusive Ausschreibung auf der städtischen Internetseite nach bewehrtem Vorgehen durchzuführen. Die entsprechende Beschlussvorlage soll in die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 16.06.2025 eingebracht werden. Gez. Wolfgramm Anlagen: - Katasterplan - Bebauungsplan Nr. 67400/02 vom 01.12.1980 - Entwurf Exposé Hitzelerstraße 125 -
Expose Hitzelerstraße 125, 29.04.2025
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Seite 1 von 20 Exposé Hitzelerstraße 125 Die Stadt Köln bietet die Vergabe eines Erbbaurechts am Grundstück Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal provisionsfrei an. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ihr Ansprechpartner: Herr Ciolkowski Az. 230/1 Hitzelerstraße 125 Telefon: 0221 221 25549 Telefax: 0221 221 24500 Email: liegenschaften@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de Seite 2 von 20 Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zu Grundstück / Aufbauten und der vorgeg ebenen Nutzung…………………………………3 1.1 Übersichtsplan ................................ .................................................................................................. 4 1.2 Auszug aus der Flurkarte ...................... ........................................................................................... 4 1.3 Lagebeschreibung .............................. .............................................................................................. 5 1.4 Beschreibung und Ortsbesichtigung ............. ................................................................................... 5 1.5 Erschließungsbeiträge ......................... ............................................................................................. 7 1.6 Mietverhältnisse .............................. .................................................................................................. 8 1.7 Denkmalschutz ................................. ................................................................................................ 8 1.8 Gebäudeversicherung ........................... ........................................................................................... 9 1.9 Ver- und Entsorgungsleitungen ................. ..................................................................................... 10 1.10 Lasten und Abgaben ........................... ........................................................................................... 10 1.11 Boden-, Baum- und Grundwasserschutz .......... ............................................................................. 10 2. Allgemeine Vertragskonditionen.................. ......................................................................................... 11 2.1 Laufzeit ...................................... ..................................................................................................... 11 2.2 Verlängerung .................................. ................................................................................................ 11 2.3 Erbbauzins .................................... .................................................................................................. 12 2.4 Anpassung des Erbbauzins ...................... ...................................................................................... 12 2.5 Fälligkeit und Nebenkosten .................... ........................................................................................ 12 2.6 Grundbuch ..................................... ................................................................................................. 12 2.7 Bau- und Nutzungsbeschränkung ................. ................................................................................. 12 2.8 Heimfall ...................................... ..................................................................................................... 13 2.9 Entschädigung bei Heimfall .................... ........................................................................................ 14 2.10 Beleihung des Erbbaurechtes .................. ...................................................................................... 14 2.11 Weiterveräußerung und Belastung .............. ................................................................................... 15 2.12 Ausschluss von Rechten wegen Sachmängel ...... ......................................................................... 15 2.13 Erbbaurechtsvertragsentwurf .................. ....................................................................................... 16 3. Interessenbekundungsverfahren .................. ........................................................................................ 16 3.1 Aufforderung .................................. ................................................................................................. 16 3.2 Beurteilung ................................... .................................................................................................. 16 3.3 Entscheidung .................................. ................................................................................................ 16 3.4 Abgabefrist ................................... .................................................................................................. 16 3.5 Abgabe ........................................ ................................................................................................... 16 4. Gewährleistung ................................. ....................................................................................................... 17 5. Datenschutzerklärung ........................... .................................................................................................. 17 Rückmeldebogen ....................................................................................................................................... 19/20 Seite 3 von 20 1. Angaben zu Grundstück / Aufbauten und der vorgegebenen Nutzung Nutzung: Das städtische Grundstück Hitzelerstraße 125 soll im Konzeptvergabeverfahren durch Begründung eines Erbbaurechts veräußert werden. Hierbei sind nach- stehende Kriterien unbedingt einzuhalten: - Einhaltung des geltenden Bau- und Planungs- rechts. - Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Punkt 1.7 diesen Exposés. - Sanierungsverpflichtung unter denkmalschutz- rechtlichen Vorgaben innerhalb von 5 Jahren ab Erbbaurechtsvertragsbeurkundung. - Nutzung: Reine Wohnnutzung. Ausnahme hierzu sind nur in einem sehr eng gefassten Rahmen möglich, insofern diese sich an die Bewohner- schaft des Wohngebietes richten (siehe Punkt 2.7 des Exposés). Der/Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich im Rah- men des mit der Stadt Köln, als Erbbaurechtsgeberin, zu schließenden Erbbaurechtsvertrages zur Erfüllung dieser Nutzungsbindung für die gesamte Vertrags- laufzeit. Stadtteil: Köln-Raderthal Objektanschrift: Hitzelerstraße 125 Kataster: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 54, Flurstücke 57/126, 57/127 und 879/57 Größe: 4.899 Quadratmeter Baujahr: Um 1927 Denkmalschutz: Ja Erbbauzins: xxx,-- Euro pro Jahr (entspricht 4 Prozent des nut- zungsorientierten Verkehrswertes des Grundstücks von xxx,-- Euro). Laufzeit Erbbaurecht: 99 Jahre Bewerberkreis: Offen Abgabefrist: 29. August 2025 Seite 4 von 20 1.1 Übersichtsplan 1.2 Auszug aus der Flurkarte Maßstabsgetreue Originalpläne oder weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten, erhältlich. Informationen dazu erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 221 34636 oder per E-Mail an kataster@stadt-koeln.de . Seite 5 von 20 1.3 Lagebeschreibung Mittlere Wohnlage im Sinne des Mietspiegels für frei finanzier- ten Wohnraum in der Stadt Köln mit der Tendenz zur guten Wohnlage. Die Büro-/Geschäftslage ist untergeordnet. Parkmöglichkeiten befinden sich im Nahbereichsumfeld auf öf- fentlichen Stellplätzen. Das Stadtzentrum der Stadt Köln ist etwa 6 km entfernt. Die umliegende Bebauung wird geprägt durch Wohnbebauung in offener Bauweise auf großteiligen Grundstücksflächen. Im Nahbereich befinden sich die öffentlichen Grünanlagen des Fritz-Encke-Volksparks. Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen sind im Stadtteil Raderthal bzw. den angrenzenden Stadtteilen vor- handen. Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr besteht in ca. 300 m Entfernung an der Bushaltestelle „Heeresamt“; der nächste Anschluss an die Stadtbahnlinien der KVB besteht an der Haltestelle „Zollstock Südfriedhof' in ca. 1 km Entfernung. Einkaufsmöglichkeiten befinden sich entlang der Bonner Straße. Es muss mit einem erhöhten Geräuschpegel durch Straßen- verkehrslärm ausgehend von der Militärringstraße bzw. Brüh- ler Straße gerechnet werden. In der Lärmkarte des Landes- amtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wird eine Be- lastung durch Straßenverkehrslärm im Bereich der Hitzeler- straße 125 von 55 bis 59 L-den (24h-Pegel) bzw. 50 bis 54 L- den (L-night) ausgewiesen. 1.4 Beschreibung/ Ortsbesichtigung Das Objekt ist bebaut mit einer dreiflügeligen Anlage bestehend aus einem Mittelbau und zwei Seitenflügeln, die in U-Form angeordnet sind. Der Grundriss ist ausgelegt auf die ursprüngliche Nutzung als Rundfunksender im Mittelbau und als Wohnungen in den Seitenflügeln. Der Mittelbau besteht aus Teilunterkellerung und einem Vollgeschoss mit Flachdachabschluss. Die zwei Seitenflügel bestehen jeweils aus Vollunterkellerung und zwei gestaffelt angeordneten Vollgeschossen mit Flachdachabschlüssen. An dem linken Seitenflügel ist eine Garage in Massivbauweise angebaut (Abmessungen: ca. 4,0 Meter x 5,5 Meter). Die Flachdachfläche überspannt überwiegend die drei Gebäudeteile auf einer Höhe, sodass die lichte Raumhöhe des Mittelbaus in etwa der Geschosshöhe der zwei Obergeschosse der Seitenflügel entspricht. Seite 6 von 20 Die Erschließung der zwei Seitenflügel erfolgt jeweils über ein Treppenhaus, zugänglich von der Pingsdorfer Straße. Der Mittelbau wird einerseits über die Haupttüranlage mit Ausrichtung zur Pingsdorfer Straße erschlossen. Zudem ist auf der Südseite des Mittelbaus ein Treppenhaus angeordnet, das über eine Kelleraußentreppe einerseits und über das Erdgeschoss des Mittelbaus andererseits erschlossen wird. Im Bereich der Freiflächen befindet sich ein Trafohaus. Der Gebäudebestand steht seit 2018 leer. Die Aufbauten wei- sen einen äußerst vernachlässigten Unterhaltungszustand auf und sind in dem aktuellen Zustand nicht vermietbar. Instand- setzungs- bzw. Instandhaltungsrückstände ergeben sich bei- spielsweise in den nachstehenden Bereichen, ohne den An- spruch auf Vollständigkeit zu erheben: - Außenwandflächen Hier sind Putzabplatzungen, Farbabblätterungen, Riss- bildungen, Verfärbungen und Verschmutzungen fest- stellbar. - Untersichten Dachüberstände Hier sind Nässeeinwirkungen mit Putzabplatzungen feststellbar. - Fensteranlagen Hier sind beispielsweise Glasbruchschäden, Schäden an Blend- und Flügelrahmen (Farbabblätterungen, Fäulnis/Holzabbau, Schäden durch mechanische Ein- wirkungen) feststellbar. - Innentüranlagen Hier sind Beschädigungen an Türblättern und Türzar- gen feststellbar, teils durch Vandalismus, teils durch Feuchtigkeit verursacht. - Oberböden Hier sind erhebliche Gebrauchsspuren feststellbar. Teilweise fehlt der Oberbodenbelag, teils sind Risse feststellbar. - Wandflächen und Deckenuntersichten Hier sind Beschädigungen durch Vandalismus und Nässeeinwirkungen feststellbar. - Sanitäreinrichtungen Die Sanitäreinrichtungen sind überaltert und möglicher- weise nicht funktionsfähig. - Technische Einrichtungen, Heizung und Warmwasser- bereitung Es kann nicht beurteilt werden, ob die technischen Ein- richtungen einschließlich der Beheizungs- und Warm- wasserbereitungsanlagen funktionsfähig sind. Die Ab- wasser- und Elektroleitungsführungen weisen teilweise eine behelfsmäßige Ausführung auf. Insgesamt lässt sich am Gebäudebestand eine Vielzahl an Nässeeinwirkungen feststellen, die u.a. durch großflächige Schimmelpilzbildung an Deckenuntersichten und Innenwand- flächen, Pilzbildung an Innenwandflächen im Kellergeschoss, Putzabplatzungen an Deckenuntersichten und Wandflächen, Seite 7 von 20 Fäulnis und Holzabbau an Blend- und Flügelrahmen der Fens- teranlagen, Korrosionsbildungen an Leitungsverrohrungen ge- kennzeichnet ist. Zudem weisen Bewehrungsstähle im Keller- geschoss Korrosionsspuren auf. Auch die Außenanlagen (wie Grenzeinfriedungen, Stufenanla- gen, Wegeflächen) weisen einen nachlässigen Unterhaltungs- zustand auf. Das Grundstück ist nicht allseitig durch Grenzein- friedungseinrichtungen gegen den öffentlichen Raum abge- grenzt. Zur Beurteilung der Baumängel und Bauschäden sowie Um- baukosten wäre ein gesondertes Fachgutachten ggf. in Auf- trag zu geben. Es ist von einer Kernsanierung auszugehen, wobei von erhöhten Aufwendungen zur Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes auszugehen ist. Baugenehmigungen zu den aufstehenden Aufbauten liegen nicht vor. Es wird formelle und materielle Legalität unterstellt. Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie der technischen Ausstattungen und Installationen (Heizung, Elektro, Wasser etc.) wurden nicht geprüft. Ortsbesichtigungen können ab sofort bei bestehendem Interesse vereinbart werden. Terminanfragen sind bis spätestens zum 23 Juli 2025 an das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Herrn Ciolkowski, Rufnummer 0221 221 25549 oder per E-Mail an joerg.ciolkowski@stadt- koeln.de zu richten. 1.5 Erschließungsbei- träge Ein Erschließungsbeitrag ist für das Grundstück an der Er- schließungsanlage Hitzelerstraße nicht mehr zu bezahlen. Sofern im Grundstücksbereich weitere öffentliche Erschlie- ßungsanlagen entstehen, unterliegen die dann entstehenden Grundstücke noch der Erschließungsbeitragspflicht nach Bau- gesetzbuch (BauGB). Ob zu einem späteren Zeitpunkt straßenbauliche Maßnahmen durchgeführt werden, die eine Beitragspflicht nach Kommunal- abgabengesetz (KAG NRW) auslösen, kann derzeit nicht an- gegeben werden. Seite 8 von 20 1.6 Mietverhältnisse Es bestehen keine Mietverhältnisse. 1.7 Denkmalschutz Sowohl das Gebäude als auch die umliegende Grünfläche ste- hen unter Denkmalschutz. Denkmallistennummer(n): 8150 (Gebäude + Grünfläche) und 0223 (Bäume und Allee) Es handelt sich um eine dreiflügelige, symmetrische Anlage aus hell verputzten kubischen Baukörpern, die den P rinzipien des sogenannten "Neuen Bauens" folgt und sich durch eine dementsprechende Detailgestaltung auszeichnet. Charakteristische gestalterische Mittel sind u.a. d er durch Hö- hen- und Tiefenstaffelung wohlproportionierte Aufba u und die unter Nutzung verschiedener Fensterformate sorgfältig kompo- nierten Fassaden. Vor diesem Hintergrund ist eine Aufstockung des den kmalge- schützten Bestandsgebäudes ausgeschlossen. Ebenso s ind keine unmittelbaren Anbauten vorstellbar. Auch das Aufbringen einer dicken Außendämmung würde das charakteristisc he Er- scheinungsbild empfindlich stören. Eine Minimaldämm ung wäre bei sorgfältiger Detaillierung u.a. in Bezug auf die Gebäu- deöffnungen, jedoch erlaubnisfähig. Eine energetische Ertüchtigung des Gebäudes ist somit insge- samt möglich, wobei sie mittels eines Gesamtkonzeptes darge- stellt werden muss (z.B. Aufbringen einer minimalen Wärme- dämmschicht bei gleichzeitigen Vorziehen der Fensterebene). Eine Nachverdichtung des Grundstücks durch Nebengeb äude ist vorbehaltlich einer genauen fachlichen Prüfung in begrenz- ter Zahl und als eindeutig untergeordnete Baukörper denkmal- schutzrechtlich zulässig. Ein Unterbau unterhalb der Geländeoberfläche mit ar triumarti- ger Öffnung inklusive lichtdurchlässiger Abdeckung wäre vor- behaltlich einer Prüfung bei angemessener, aber vor dem Denkmal visuell zurückweichender Dimension, denkmalschutz- rechtlich genehmigungsfähig. Im Inneren sind die Raumstrukturen und damit verbun denen unterschiedlichen Raumwirkungen (z.B. der hallenart ige Cha- rakter im Mittelbau – hier ist eine Belichtung durch Einbau von Oberlichtern in die Dachfläche möglich) im Wesentlichen zu er- halten. Seite 9 von 20 Um die laut Bebauungsplan vorgesehene Wohnnutzung herzu- stellen, sind Änderungen der inneren Gebäudestruktu r in den zweigeschossigen Flügelbauten zulässig. Wohlabgewogene Änderungen einzelner Gebäudeteile sind bei einem insgesamt feinfühligen Umgang mit dem Denkmal somit nicht von vornherein ausgeschlossen. Gefordert ist insgesamt eine ganzheitliche Betrachtung von Ge- bäude und Grünfläche, um ein individuelles, angemes senes Gesamtkonzept für das Denkmal zu entwickeln. Dies ist auch im Hinblick auf eine mögliche Denkmal förderung von Bedeutung. Unter der Voraussetzung, dass ein sensibler und vor bildlicher Umgang mit dem Denkmal in Aussicht steht (v.a. Erhaltung und Restaurierung), können für denkmalbedingte Mehraufwendun- gen Fördermittel beantragt werden. Förderfähig sind hierbei im Übrigen auch Ausgaben f ür Bau- voruntersuchungen sowie die wissenschaftliche Erfor schung und Erfassung. Insgesamt wird dazu geraten, in einem ersten Schrit t eine sol- che sorgfältige Bestandsaufnahme als Planungsgrundlage vor- zunehmen und dafür idealerweise ein auf die Vermessung und Dokumentation von Bestandsobjekten spezialisiertes Büro zu beauftragen. Die im weiteren Verlauf des Bauvorhabens erforderlichen Abstimmungsprozesse mit dem Stadtkonservator können durch die Möglichkeit des Rückbezugs auf eine verlässliche Be- standsaufnahme erheblich vereinfacht und stark beschleunigt werden. Eine detaillierte Auskunft aus der Denkmalliste ein schließlich der denkmalpflegerischen Bewertung zur Begründung der Ein- tragung in die Denkmalliste kann unter der E-Mail-A dresse stadtkonservator@stadt-koeln.de angefordert werden. 1.8 Gebäude- versicherung Es gelten §§ 95 fortfolgende Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es besteht eine Gebäudeversicherung gegen die Ge- fahren Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm bei der Pro- vinzial Rheinland Versicherung Aktiengesellschaft. Der bestehende Gebäudeversicherungsvertrag geht mit Um- schreibung/Eintragung im Erbbaurechtsgrundbuch auf den Erbbaurechtsnehmer über, wenn er nicht binnen eines Monats gerechnet ab diesem Datum vom Erbbaurechtsnehmer gekün- digt wird. Wird der Vertrag fortgeführt, erfolgt der Ausgleich der Jahresprämie stichtagsgenau im Innenverhältnis. Andern- falls trägt die Stadt Köln die Kosten bis zur Eintragung/Um- schreibung alleine. Seite 10 von 20 1.9 Ver- und Entsor- gungsleitungen Im Grundstück befinden sich die Hausanschlüsse für das vor- handene Gebäude. An der Swisttalstraße gelegen befinden sich im bzw. auf dem Grundstück zudem Stromleitungen sowie eine Trafostation der RheinEnergie AG, die jeweils durch Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesi- chert werden muss. Ansonsten liegen keine Informationen über weitere Ver- und Entsorgungsleitungen vor. Sollten sich im Grundstück den- noch Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, so verpflichtet sich der/die Erbbauberechtigte, auf Verlangen der Ver- und Entsorgungsträger zur Sicherung für diese Ver- oder Entsor- gungsanlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zu- gunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch ein- tragen zu lassen. 1.10 Lasten und Abga- ben Die auf das Erbbaugrundstück entfallenden laufenden öffent- lich-rechtlichen und privatrechtlichen Lasten und Abgaben, insbesondere Grundsteuer sowie Straßenreinigungs-, Müllab- fuhr- und Kanalbenutzungsgebühren, trägt der/die Erbbaube- rechtigte für die Dauer des Erbbaurechts. Er/Sie hat die Stadt Köln als Grundstückseigentümerin von allen derartigen Ver- pflichtungen freizustellen. 1.11 Boden-, Baum und Grundwasser- schutz Baumschutz, Wassersschutz Auf dem Grundstück befinden sich geschützte Bäume nach der Baumschutzsatzung. Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone III des Was- serwerkes Hochkirchen sowie im hochwassergefährdeten Be- reich des Rheins (HQ extrem). Nach den vorliegenden Gelän- dehöhen und Rheinwasserständen kann unter Umständen eine zeitweilige Überflutung oder ein Einstau von aufsteigen- dem Grundwasser erfolgen. Altlasten Es liegen im städtischen Altlastenkataster keine Erkenntnisse über Bodenbelastungen auf der Wertermittlungsfläche vor. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Altstandort 20409. Hierbei handelt es sich bei der Fläche 20409 um ein ehemaliges Lager für konventionelle Kampfstoffe. Im Zusammenhang mit Verkaufsverhandlungen zu einem Grundstück im östlichen Bereich (Faßbenderkaul) wurde dort im Jahr 2000 eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Die historische Recherche dazu ergab, dass sich im Bereich der Faßbenderkaul nur Unterkunftsgebäude des Kampfmittella- gers befanden. Der eigentliche Lagerbereich befand sich nach Auswertung von Luftbildern und historischen Karten weiter im Westen. Zahlreiche Bombentrichter sind in dem gesamten Be- reich der Fläche 20409 zu ersehen. Zu möglichen Erkenntnis- sen in Hinsicht Kampfmittelrückstände liegen ggf. beim Seite 11 von 20 Kampfmittelbeseitigungsdienst, Bez. Reg. Köln, Informationen vor. Die Oberbodenuntersuchungen auf dem Grundstück an der Faßbenderkaul ergaben nur Hinweise auf Hausbran- daschen. Rüstungsbedingte Schadstoffe wurden nicht ermit- telt. Auch bei anderen Untersuchungen mitten im Altstandort wur- den nur geringe Belastungen angetroffen, die keine Ein- schränkungen für die Nutzung „wohnen“ begründen würden. Hinweise auf Explosionen, die dafür sorgen könnten, dass Kampfstoffe auch in den Bereich der Hitzelerstraße 125 ge- langt sein könnten, liegen nicht vor. Obwohl die bisherigen Untersuchungen auf der Fläche lediglich punktuell stattgefunden haben, wurden die Erkenntnisse als ausrei- chend angesehen, um eine Gefährdung auszuschließen. Es werden für das Grundstück somit keine Bodenbelastungen erwartet. Es wird jedoch die Einschaltung des Kampfmittelbe- seitigungsdienstes empfohlen. Es wird zudem anheimgestellt, vorsorglich beim Amt für Um- weltschutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, nachzufragen, ob ein Verdacht auf Altlasten besteht und ggf. Untersuchun- gen nach Absprache vorzunehmen sind. Die Grundstückseigentümerin übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 III Bundes-Bo- denschutzgesetz (BBodSchG) und/oder Altlasten i. S. des § 2 V BBodSchG auf dem Grundbesitz. Die Erbbauberechtigte stellt die Grundstückseigentümerin von allen Aufwendungen/Kosten frei, sollte Letztere zu Untersu- chungs-, Sanierungs- oder sonstigen Maßnahmen im Sinne des BBodSchG hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen und/oder Altlasten auf dem Grundbesitz herangezogen wer- den. Ein Ausgleichsanspruch der Erbbauberechtigten nach § 24 II BBodSchG wird ausgeschlossen. 2. Vertragskonditionen Das Erbbaurecht wird unter Verwendung des als Anlage beigefügten Vertragsentwurfs begründet. Auf folgende Konditionen wird besonders hingewiesen: 2.1 Laufzeit Das Erbbaurecht wird für die Dauer von neunundneunzig Jah- ren bestellt. 2.2 Verlängerung Eine weitere Verlängerung ist grundsätzlich möglich, wenn stadtentwicklungspolitische Gründe dem nicht entgegenste- hen. Möglich sind bis zu zwei Verlängerungen für jeweils zehn Jahre. Bei der Verlängerung des Erbbaurechtes werden der dann gültige (vergünstigte) Erbbauzinssatz und der dann aktu- elle Verkehrswert zugrunde gelegt. Die Gespräche über eine mögliche Verlängerung sollen zehn Jahre vor Ablauf des Erb- baurechtes begonnen werden. Seite 12 von 20 2.3 Erbbauzins xxx,-- Euro pro Jahr (entspricht 4 Prozent des nutzungsorien- tierten Verkehrswertes des Grundstücks von xxx,-- Euro). 2.4 Anpassung des Erbbauzins Der Erbbauzins wird alle drei Jahre gemäß der Entwicklung des Verbrau- cherpreisindex angepasst. 2.5 Fälligkeit und Nebenkosten Der jährliche Erbbauzins ist fällig im Voraus zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres. Alle aus dem Erbbaurechtsvertrag, seiner Durchführung und seiner Beendigung entstehenden Kosten, Gebühren und Steu- ern, insbesondere Beurkundungs-, Eintragungs-, Vermes- sungs- und Löschungskosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der/die Erbbauberechtigte. 2.6 Grundbuch Das Erbbaugrundstück ist lastenfrei. Der Erbbauzins ist im Grundbuch als wertgesicherte Reallast einzutragen. 2.7 Bau- und Nutzungs- beschränkung Folgende Kriterien sind zwingend zu erfüllen: - Einhaltung des geltenden Bau- und Planungsrechts Es besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 67400/02 vom 01.12.1980 (siehe Anlage). Dieser setz t für den Bereich der Hitzelerstraße 125 folgendes fest: WR (reines Wohngebiet) II (Zahl der Vollgeschosse) GRZ 0,2 (Grundflächenzahl) GFZ 0,4 (Geschossflächenzahl) o (offene Bauweise) Zudem ist eine Baugrenze festgelegt. Auf dem Flurstück 57/126 ist eine Teilfläche an der Swisttalstraße als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festge- setzt, ferner eine Trafostation der RheinEnergie AG auf dem Flurstück 879/57 (in der Örtlichkeit vorhanden) . Entsprechende Eintragungen lassen sich im Grundbuch jedoch nicht nachweisen. Erforderliche Sicherungen im Grundbuch werden im Zuge der Erbbaurechteintragung nachgeholt. - Sanierung des bestehenden Gebäudes unter Einhal- tung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben (Vgl. hierzu Punkt 1.7) innerhalb von 5 Jahren ab Erbbau- rechtsvertragsbeurkundung. Seite 13 von 20 - Vor dem Hintergrund des reinen Wohngebietes ist k eine öffentliche Nutzung möglich. Außer einer reinen Wohn- nutzung sind Ausnahmen nur in einem sehr eng ge- fassten Rahmen möglich, insofern diese sich an die Be- wohnerschaft des Wohngebietes richten: o Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebietes dienen, sowie kleine Betreibe des Beherbergungsgewerbes. Ateliers für Künstler*innen, von denen lediglich gebiets- verträgliche Emissionen ausgehen, können dann zuge- lassen werden, wenn sie an konkrete Wohneinheiten gekoppelt sind und sich diesen deutlich unterordnen. Soziokulturelle und andere öffentliche Nutzungen si nd planungsrechtlich ausgeschlossen. Der/Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich für die gesamte Laufzeit ab Erbbaurechtsvertragsbeurkundung das Grundstück und die Aufbauten nur zu dem vorgenannten Zweck und Maß zu nutzen. Die Nutzungsbindung wird im Grundbuch durch eine Dienstbarkeit gesichert. Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnbaugrundstüc ken, dass der/die Erwerber/in die Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln umsetzen muss. Dieses wird vertraglich vereinbart. Weiterhin verpflichtet sich der/die Erbbauberechtigte das ge- samte Erbbaugrundstück in ordnungsgemäßen und zweckent- sprechenden Zustand zu halten sowie die hierzu erforderli- chen Instandsetzungen und Erneuerungen vorzunehmen. 2.8 Heimfall Der/Die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Erbbaurecht auf Verlangen der Stadt Köln als Grundstückseigentümeri n auf diese oder einen von ihr zu bestimmenden Dritten zu übertra- gen, wenn 1. der/die Erbbauberechtigte die Verpflichtung gemä ß Punkt 2.7 nicht erfüllt und/oder, 2. der/die Erbbauberechtigte das Erbbaugrundstück o der die Aufbauten zu einem anderen als dem genannten Zweck nutzt oder gegen die Unterhaltungsverpflich- tung bzw. die Versicherungsverpflichtung sowie die Lastenregelung (siehe auch beigefügter Vertragsent- wurf) verstößt und/oder, 3. der/die Erbbauberechtigte ohne Zustimmung der Grundstückseigentümerin bauliche Veränderungen vornimmt, die der Zweckbestimmung des Erbbaurech- tes zuwiderlaufen, insbesondere wesentlich gegen die Auflagen des abzuschließenden Kaufvertrages ver- stößt und/oder, 4. der/die Erbbauberechtigte mit der Zahlung des Er b- bauzinses in Höhe zweier Jahresbeträge in Verzug kommt und/oder, Seite 14 von 20 5. über das Vermögen des/der Erbbauberechtigten ein In- solvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder Die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Erbbaurechtes angeord- net ist. 6. die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Erbbaurechtes angeordnet ist. 7. ein Veräußerungsvertrag über das Erbbaurecht abge- schlossen wurde, ohne dass der Erwerber binnen zwei Monaten ab Eigentumsumschreibung in alle schuld- rechtlichen Verpflichtungen aus diesem Erbbaurechts- vertrag mit der Weiterübertragungsverpflichtung einge- treten ist, 8. ein Ersteher in der Zwangsversteigerung anschlie ßend binnen zwei Monaten ab Zuschlag alle schuldrechtli- chen Verpflichtungen aus dem Vertrag einschließlich den schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erb- bauzins übernimmt oder nach Erlöschen der Erbbau- zinsreallast mit dem bisherigen Inhalt neu bestellt 2.9 Entschädigung bei Heimfall und Ablauf Eine Entschädigung der Aufbauten erfolgt bei Zeitablauf zu 80% des Verkehrswertes. Bei Heimfall erfolgt ebenfalls eine Entschädigung für die Auf- bauten. Bei im Zeitpunkt der Bestellung bereits vorhandenen Aufbauten berechnet sich die Entschädigung unter Berück- sichtigung der Zeit, in der sich der/die Erbbaurechtsnehmer/-in vertragskonform verhalten hat (2/3 x Verkehrswert x Anzahl der vertragskonformen Jahre ./. vertraglich vereinbarte Lauf- zeit in Jahren). Von oder durch die Stadt Köln gewährte För- derungen werden hierbei in Abzug gebracht. Von der Entschädigung ausgeschlossen sind diejenigen bauli- chen Veränderungen und Bauwerke, die der/die Erbbau- rechtsnehmer/-in ohne Zustimmung der Grundstückseigentü- merin vorgenommen bzw. errichtet hat. Bei Unstimmigkeiten über die Höhe entscheidet verbindlich für den/die Erbbaurechtsnehmer/-in und Erbbaurechtsgeberin ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln. 2.10 Beleihung des Erbbaurechtes Die Beleihung ist auf max. 70% des Verkehrswertes begrenzt. In den ersten 15 Jahren ab Bestellung darf das Erbbaurecht bis zu 80% beliehen werden. Die Beleihung ist bis zum Beginn des 16. Jahres auf maximal 70% zurückzuführen. Sofern eine Förderung gemäß den öffentlichen Wohnbauför- derungsbestimmungen stattfindet gilt, dass die Grundstücksei- gentümerin verpflichtet ist, der Beleihung des Erbbaurechts mit Grundpfandrechten gemäß der sich aus dem Förderantrag und dem Förderbescheid der öffentlichen Wohnungsbauförde- rung ergebenden Finanzierung aus allen Kapitalmarktmitteln und den NRW.BANK–Mitteln zuzustimmen. Seite 15 von 20 2.11 Weiterveräußer- ung und Belastung Zur Weiterveräußerung im Ganzen oder von ideellen oder realen Teilen, zur Belastung des Erbbaurechtes mit einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder einer Reallast, sowie für die Änderung des Inhaltes einer solchen Belastung, soweit sie eine weitere Belastung des Erbbaurechts zu Folge hat, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Erbbaurechtgeberin erforderlich. Dauerwohn-, Dauernutzungs-, Wohnungs-, Untererbbau- oder Teilerbbaurechte dürfen nicht begründet werden. 2.12 Ausschluss von Rechten wegen Sachmängeln Die Interessierten erhalten die Möglichkeit, den Gr undbesitz und die Aufbauten zu besichtigen. Die Übertragung des Objek- tes erfolgt im gegenwärtigen altersbedingten Zustan d. Alle Rechte und Ansprüche des/der Erbbauberechtigten weg en ei- nes Sachmangels des Grundbesitzes und der Aufbauten wer- den ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersa tz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit, wenn die Stadt Köln die Pflichtverletzung zu vertreten hat und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vor sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Köln beru- hen. Einer Pflichtverletzung der Stadt Köln steht d ie einer ge- setzlichen Vertreterin beziehungsweise eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfin oder -gehilfen gleich. Die Stadt Köln versichert, dass ihr versteckte Mängel nicht be- kannt sind. Die Stadt übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenverän- derungen im Sinne des § 2 Absatz 3 Bundesbodenschut zge- setz und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Absatz 5 B undesbo- denschutzgesetz auf dem Grundbesitz. Der/Die Erbbau recht- nehmer/-in stellt die Stadt Köln von allen Aufwendu ngen/Kos- ten frei, sollte letztere zu Untersuchungs-, Sanier ungs- oder sonstigen Maßnahmen im Sinne des Bundesbodenschutzg e- setzes hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen und/oder Altlasten auf dem Grundbesitz herangezogen werden. Ein Aus- gleichsanspruch nach § 24 Absatz 2 Bundesbodenschut zge- setz wird ausgeschlossen. Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die pla- nungs- bau- und denkmalschutzrechtlichen Aspekte nicht abschließend geprüft wurden und insoweit auch keine Aussagen oder Zusicherungen zur Zulässigkeit eventu el- ler Umbau-, Neubau- oder Abrissmaßnahmen getroffen werden können. Gleiches gilt für die vorgesehenen N ut- zungen und die in diesem Zusammenhang erforderliche n baurechtlichen Maßgaben. Es wird daher empfohlen, das Bauvorhaben vorab mit dem Stadtplanungsamt, dem Bauaufsichtsamt und dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln abzu - stimmen. Seite 16 von 20 2.13 Erbbaurechts- vertragsentwurf Der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages ist dem Exp osé als Anlage beigefügt. Die Inhalte des Entwurfs sind verbindlich. 3. Interessensbekundungsverfahren 3.1 Aufforderung Die Interessierten werden aufgefordert, ihr Nutzungskonzept umfangreich darzustellen und dabei insbesondere darauf ein- zugehen wie die Bau- und Nutzungsbeschränkungen unter Punkt 2.7 umgesetzt werden können sowie ein schlüssiges Fi- nanzierungskonzept vorzulegen. Es wird zumindest eine skizzenhafte zeichnerische Darstel- lung gefordert. Ein dafür als Grundlage zu verwendender Ka- tasterplan kann auf Anfrage im DIN A3 Format als Pdf-Datei kostenfrei vom auf Seite 1 genannten Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden. Die Bietenden sichern die Umsetzung ihres der Verga be zu Grunde liegenden Gesamtkonzeptes zu; Abweichungen s ind nur aus besonderem Grund und nach Zustimmung der St adt Köln zulässig. 3.2 Beurteilung In einem internen Workshop, zu welchem u.a. die im Liegen- schaftsausschuss der Stadt Köln vertretenen, stimmberechtig- ten Fraktionen jeweils Vertreterinnen beziehungsweise Vertre- ter entsenden, wird eine Reihenfolge nach freier Gesamtwür- digung der eingegangenen Bewerbungen festgelegt. 3.3 Entscheidung Die Entscheidung über die Vergabe des Erbbaurechts trifft der Rat der Stadt Köln als zuständiges politisches Gremium. 3.4 Abgabefrist . Die Interessensbekundungen sind bis spätestens zum 29. Au- gust 2025 einzureichen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der fristge- rechten Einlieferung obliegt den Interessierten. 3.5 Abgabe Verwenden Sie dazu bitte den beigefügten Vordruck „Rück- meldebogen“ auf Seite 15 dieses Exposés. Interessensbekundungen sind in einem verschlossenen Brief- umschlag wie folgt an die Stadt Köln zu senden: Hinweis an Poststelle 23 Bitte ungeöffnet weiterleiten! STADT KÖLN Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster - Liegenschaftsabteilung – 230/1 Seite 17 von 20 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Interessensbekundung Hitzelerstraße 125 Der verschlossene Umschlag kann auch persönlich zu den üblichen Öffnungszeiten im Stadthaus Deutz (Zimmernummer 16 E 64) abgegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass die Abgabe fristgerecht erfolgt (maßgebend ist das Datum des Posteingangsstempels). Die letzte Abgabe vor Ablauf der Frist ist am Donnerstag, 28. August 2025, bis 15 Uhr möglich. Mit der Bekundung des Interesses entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Auch mit der Entgegennahme der Interessensbekundung ver- bleibt es bei der Entscheidungsfreiheit der Stadt Köln, ob und an wen und zu welchen Bedingungen das Objekt im Erbbau- recht vergeben wird. 4. Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tat- sächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorg- falt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und be- gründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die ent- haltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit bezie- hungsweise den Zustand der Erbbaurechtssache können hie- raus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertragli- chen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé aus- drücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei An- spruch auf Vergabe der Liegenschaft mit den in dem Exposé genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden. Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten. 5. Datenschutzerklärung Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Bei diesen Daten handelt es sich um - Anrede, Firmenbezeichnung, Familienname/n, Vor- name/n - Straße und Hausnummer, - Postleitzahl, Ort, Seite 18 von 20 - E-Mail-Anschrift und - Telefonnummer/n. Personenbezogene Daten werden dann verarbeitet, also ins- besondere erhoben, übermittelt oder gespeichert, wenn dies für die Nutzung der angebotenen Leistungen der Stadt Köln erforderlich ist und Sie dem zustimmen. Im Rahmen der Ab- wicklung des Erbbaurechtsgeschäftes benötigt das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Liegenschaftsab- teilung, Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus), 50679 Köln die An- gaben zu Ihren personenbezogenen Daten, beispielsweise zum Zweck der Kontaktaufnahme oder Terminkoordination. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personen- bezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Ihre Daten werden nicht weitergegeben. Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptie- ren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforder- liche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den vorgenannten Zweck. Diese Einwilligung können Sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen für die Zukunft widerrufen. Ihre im Rahmen dieses Verfahrens elektronisch erfassten per- sonenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Erbbau- rechtsvertrages gelöscht. Ein Ausdruck verbleibt in der aktuell in Papierform geführten Akte. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes NRW. Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzun- gen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt Köln, Herrn Frank Fricke, Stadthaus Deutz - Ostgebäude, 50679 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de. Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser da- tenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter der Telefonnummer 0211/38424-0 oder der E-Mail-Ad- resse poststelle@ldi.nrw.de. Seite 19 von 20 Rückmeldebogen für den Erwerb des städtischen Objektes Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal im Rah- men der Vergabe eines Erbbaurechts Hinweis für die Poststelle 23 Bitte ungeöffnet weiterleiten! STADT KÖLN Amt für Liegenschaften, Vermessung und Ka- taster - Liegenschaftsabteilung - 230/1 Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Interessentin oder Interessent ………………………………………………………………………………….………………………………………………… …………………………….. (Firmenbezeichnung oder Name, Vorname) ………………………………………………………………………………….………………………………………………… …………………………….. (Straße, Hausnummer) ………………………………………………………………………………….………………………………………………… …………………………….. (Postleitzahl, Ort) ………………………………………………………………………………….………………………………………………… …………………………….. (Telefon, E-Mail) Hinweise zum Verfahren Das Interesse muss bis zum Ende der Abgabefrist, da s ist am 29. August 2025 , bei der Stadt Köln vorliegen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die planungs- und baurechtlichen Aspekte nicht ab- schließend geprüft wurden und insoweit auch keine A ussagen oder Zusicherungen zur Zulässigkeit eventueller Umbau-, Neubau- oder Abrissmaßnahmen getroffen werden können. Der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages ist dem Exposé beigefügt. Die Inhalte des Entwurfs sind ver- bindlich. Eine ausführliche Bewerbung unter konkreter Angabe der vorgesehenen Nutzungen ist beizufü- gen. Grundstücksbezeichnung des Erbbaurechtsobjektes: Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 54, Flurstück Nrn. 57/126, 57/127 und 879/57, 4.899 Quadratmeter groß. Seite 20 von 20 Interessensbekundung Ich/Wir bekunden hiermit Interesse am Erwerb des städtischen Objektes Hitzelerstraße 125 in Köln- Raderthal im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts zu den im Exposé sowie im beigefügten Erb- baurechtsvertragsentwurfes genannten Konditionen. Mit meiner/unserer Unterschrift akzeptiere/n ich/wir sowohl die oben genannten Hinweise, als auch alle Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzerklärung auf Seite 18 und die beigefügten Hinweise . Weiterhin bestätige/n ich/wir, dass mit mir/uns als oben genanntem/r Interessent/in nach Aus- wahl im Rahmen eines erfolgreich durchlaufenden anschließenden Konzeptvergabeverfahrens der Erb- baurechtsvertrag in der vorliegenden Fassung abgeschlossen wird. Datum und Unterschrift/en ……………………………………………………………………………………………………………………. (Ort und Datum) (Unterschrift der Bieter/in und/oder des Bieters) Hinweise: Jede Bewerbung und die damit verbundenen vorbereite nden Arbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung einer Planung sowie die Klärung des Baurechtes erfolgen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des jeweiligen Bewerbenden. Gleiches gilt für die vorgesehenen Nutzungen und di e in diesem Zusammenhang erforderlichen bau- rechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Maßgaben. Ich empfehle daher, das Bauvorhaben mit dem Stadtplanungsamt, dem Bauaufsichtsamt sowie dem Amt Denkmalpflege und Denkmalschutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, abzustimmen.
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