0549/2025
Städtisches Grundstück Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Katasterplan
141 Zeichen
Hitzelerstraße 125 Mittelpunkt: 356114, 5640220 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 18.02.2025Seite 1 / 1
Mitteilung Ausschuss
5476 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/1-Ci Vorlagen-Nummer 05.05.2025 0549/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 12.05.2025 Städtisches Grundstück Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal Der Liegenschaftsausschuss hat mit seinem Beschluss vom 16.05.2022 (DS.Nr. AN/1011/2022) die Verwaltung beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für die städti- sche Liegenschaft Hitzelerstraße 125 / Alte Sendezentrale des WDR in Köln Raderthal aufzu- setzen. Dieses soll folgende Punkte beinhalten: 1. Die Liegenschaft soll per Erbbaurechtsvergabe angeboten werden. 2. Die Liegenschaft soll fachgerecht und unter Berücksichtigung der Auflagen des Denk- malschutzes saniert werden und für eine Wohn-, und Kultur-, Sozial- oder Ateliernut- zung hergerichtet werden. 3. Für eine solide Ausnutzung der Wohnmöglichkeiten soll in der ebenfalls denkmalge- schützten Grünanlage die Aufstellung von 8-10 Tiny Houses mit geplant werden. 4. Die künftigen Mietpreise der Bewohner*innen sollen sich an der Höhe des sozial geför- derten Wohnungsbaus orientieren. Dazu teilt die Verwaltung folgendes mit: Nach intensiver Abstimmung und fachlicher Prüfung hat die Verwaltung erreicht, dass trotz der erschwerten Rahmenbedingungen bezogen auf den Denkmalschutz und der restriktiven Vorgaben aus dem bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan einige der vom Liegen- schaftsausschuss gewünschten Nutzungen aus dem Vermarktungsauftrag (DS.Nr. AN/1011/2022) umgesetzt werden können. Die denkmalschutzrechtliche Prüfung zur Nutzung der städtischen Liegenschaft Hitzelerstraße 125 kommt zu dem Ergebnis, dass: - der Denkmalschutz die umliegenden Grünflächen einschließt. Nebengebäude sind da- her nur in begrenzter Zahl und als eindeutig untergeordnete Baukörper zulässig. - Änderungen der inneren Gebäudestruktur in den beiden Flügelbauten zulässig sind, um die laut Bebauungsplan vorgesehene Wohnnutzung herzustellen. - ein Unterbau unterhalb der Geländeoberfläche mit artriumartiger Öffnung inklusive lichtdurchlässiger Abdeckung vorbehaltlich einer Prüfung bei angemessener, aber vor dem Denkmal visuell zurückweichender Dimension, denkmalschutzrechtlich genehmi- gungsfähig wäre. - eine Aufstockung sowie ein Anbau am unter Denkmalschutz stehenden Gebäude aus- geschlossen sind. 2 Die bau- und planungsrechtliche Prüfung zur Nutzung der städtischen Liegenschaft Hitzeler- straße 125 kommt zu dem Ergebnis, dass: - der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 67400/02 vom 01.12.1980 (siehe Anlage) besteht und dieser folgendes festsetzt: o WR (reines Wohngebiet) o II (Zahl der Vollgeschosse) o GRZ 0,2 (Grundflächenzahl) o GFZ 0,4 (Geschossflächenzahl) o O (offene Bauweise) o Zudem ist eine Baugrenze festgelegt - ein unveränderbarer Gebietserhaltungsanspruch besteht. - vor dem Hintergrund WR (reine Wohngebiet) keine öffentliche Nutzung möglich ist. Au- ßer einer reinen Wohnnutzung sind Ausnahmen nur in einem sehr eng gefassten Rah- men möglich, insofern diese sich an die Bewohnerschaft dieses Wohngebietes richten: o Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Be- herbergungsgewerbes. - Ateliers für Künstler*innen, von denen lediglich gebietsverträgliche Emissionen ausge- hen, dann zugelassen werden können, wenn sie an konkrete Wohneinheiten gekoppelt sind und sich diesen deutlich unterordnen. - Soziokulturelle und andere öffentliche Nutzungen an dieser Stelle planungsrechtlich ausgeschlossen sind. - ein Toleranzspielraum bei der Einhaltung der GRZ/GFZ in Höhe von +10 % in Aussicht gestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund sind die Nutzungen „Kultur“ sowie „Sozial“ ausgeschlossen. Die Nut- zung „Atelier“ ist in der Einschränkung möglich, als dass von dieser Nutzung lediglich gebiets- verträgliche Emissionen ausgehen dürfen und die Ateliernutzung an die Wohneinheiten ge- koppelt wird sowie sich diesen deutlich unterordnen muss. Die Aufstellung von Tiny Houses auf der umliegenden denkmalgeschützten Grünfläche wird nicht kategorisch ausgeschlossen. Jedoch ist eine Nachverdichtung des Grundstücks durch Nebengebäude vorbehaltlich einer genauen fachlichen Prüfung nur in begrenzter Zahl und als eindeutig untergeordnete Baukör- per denkmalschutzrechtlich genehmigungsfähig. Die Verwaltung hat ein Exposé entwickelt, welches die genannten Rahmenbedingungen zum Denkmalschutz und Planungsrecht berücksichtigt. Der aktuelle Entwurf dieses Exposés ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Mangels zum aktuellen Zeitpunkt vorliegender Grundstückswer- termittlung, die auf den oben vorgestellten Prüfungs- und Abstimmungsergebnissen basiert, ist der im Exposé angegebene Erbbauzins zunächst offengehalten. Die Verwaltung plant, die Vermarktung des städtischen Objekts Hitzelerstraße 125 unter den oben genannten Konditionen und auf Basis des beigefügten, noch zu finalisierenden Exposés umzusetzen und die Erbbaurechtsvergabe nach Vorliegen der Grundstückswertermittlung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens inklusive Ausschreibung auf der städtischen Internetseite nach bewehrtem Vorgehen durchzuführen. Die entsprechende Beschlussvorlage soll in die Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 16.06.2025 eingebracht werden. Gez. Wolfgramm Anlagen: - Katasterplan - Bebauungsplan Nr. 67400/02 vom 01.12.1980 - Entwurf Exposé Hitzelerstraße 125
Expose Hitzelerstraße 125, 29.04.2025
43495 Zeichen
Seite 1 von 20
Exposé
Hitzelerstraße 125
Die Stadt Köln bietet die Vergabe eines Erbbaurechts am Grundstück
Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal provisionsfrei an.
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster
Liegenschaftsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Ihr Ansprechpartner:
Herr Ciolkowski
Az. 230/1 Hitzelerstraße 125
Telefon: 0221 221 25549
Telefax: 0221 221 24500
Email: liegenschaften@stadt-koeln.de
www.stadt-koeln.de
Seite 2 von 20
Inhaltsverzeichnis
1. Angaben zu Grundstück / Aufbauten und der vorgeg ebenen Nutzung…………………………………3
1.1 Übersichtsplan ................................ .................................................................................................. 4
1.2 Auszug aus der Flurkarte ...................... ........................................................................................... 4
1.3 Lagebeschreibung .............................. .............................................................................................. 5
1.4 Beschreibung und Ortsbesichtigung ............. ................................................................................... 5
1.5 Erschließungsbeiträge ......................... ............................................................................................. 7
1.6 Mietverhältnisse .............................. .................................................................................................. 8
1.7 Denkmalschutz ................................. ................................................................................................ 8
1.8 Gebäudeversicherung ........................... ........................................................................................... 9
1.9 Ver- und Entsorgungsleitungen ................. ..................................................................................... 10
1.10 Lasten und Abgaben ........................... ........................................................................................... 10
1.11 Boden-, Baum- und Grundwasserschutz .......... ............................................................................. 10
2. Allgemeine Vertragskonditionen.................. ......................................................................................... 11
2.1 Laufzeit ...................................... ..................................................................................................... 11
2.2 Verlängerung .................................. ................................................................................................ 11
2.3 Erbbauzins .................................... .................................................................................................. 12
2.4 Anpassung des Erbbauzins ...................... ...................................................................................... 12
2.5 Fälligkeit und Nebenkosten .................... ........................................................................................ 12
2.6 Grundbuch ..................................... ................................................................................................. 12
2.7 Bau- und Nutzungsbeschränkung ................. ................................................................................. 12
2.8 Heimfall ...................................... ..................................................................................................... 13
2.9 Entschädigung bei Heimfall .................... ........................................................................................ 14
2.10 Beleihung des Erbbaurechtes .................. ...................................................................................... 14
2.11 Weiterveräußerung und Belastung .............. ................................................................................... 15
2.12 Ausschluss von Rechten wegen Sachmängel ...... ......................................................................... 15
2.13 Erbbaurechtsvertragsentwurf .................. ....................................................................................... 16
3. Interessenbekundungsverfahren .................. ........................................................................................ 16
3.1 Aufforderung .................................. ................................................................................................. 16
3.2 Beurteilung ................................... .................................................................................................. 16
3.3 Entscheidung .................................. ................................................................................................ 16
3.4 Abgabefrist ................................... .................................................................................................. 16
3.5 Abgabe ........................................ ................................................................................................... 16
4. Gewährleistung ................................. ....................................................................................................... 17
5. Datenschutzerklärung ........................... .................................................................................................. 17
Rückmeldebogen ....................................................................................................................................... 19/20
Seite 3 von 20
1. Angaben zu Grundstück / Aufbauten und der vorgegebenen Nutzung
Nutzung:
Das städtische Grundstück Hitzelerstraße 125 soll im
Konzeptvergabeverfahren durch Begründung eines
Erbbaurechts veräußert werden. Hierbei sind nach-
stehende Kriterien unbedingt einzuhalten:
- Einhaltung des geltenden Bau- und Planungs-
rechts.
- Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen
Vorgaben gemäß Punkt 1.7 diesen Exposés.
- Sanierungsverpflichtung unter denkmalschutz-
rechtlichen Vorgaben innerhalb von 5 Jahren ab
Erbbaurechtsvertragsbeurkundung.
- Nutzung: Reine Wohnnutzung. Ausnahme hierzu
sind nur in einem sehr eng gefassten Rahmen
möglich, insofern diese sich an die Bewohner-
schaft des Wohngebietes richten (siehe Punkt 2.7
des Exposés).
Der/Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich im Rah-
men des mit der Stadt Köln, als Erbbaurechtsgeberin,
zu schließenden Erbbaurechtsvertrages zur Erfüllung
dieser Nutzungsbindung für die gesamte Vertrags-
laufzeit.
Stadtteil: Köln-Raderthal
Objektanschrift: Hitzelerstraße 125
Kataster: Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 54, Flurstücke 57/126,
57/127 und 879/57
Größe: 4.899 Quadratmeter
Baujahr: Um 1927
Denkmalschutz: Ja
Erbbauzins:
xxx,-- Euro pro Jahr (entspricht 4 Prozent des nut-
zungsorientierten Verkehrswertes des Grundstücks
von xxx,-- Euro).
Laufzeit Erbbaurecht: 99 Jahre
Bewerberkreis: Offen
Abgabefrist: 29. August 2025
Seite 4 von 20
1.1 Übersichtsplan
1.2 Auszug aus der Flurkarte
Maßstabsgetreue Originalpläne oder weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Abteilung für Kataster und Geobasisdaten,
erhältlich. Informationen dazu erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 221 34636 oder per E-Mail
an kataster@stadt-koeln.de .
Seite 5 von 20
1.3 Lagebeschreibung Mittlere Wohnlage im Sinne des Mietspiegels für frei finanzier-
ten Wohnraum in der Stadt Köln mit der Tendenz zur guten
Wohnlage.
Die Büro-/Geschäftslage ist untergeordnet.
Parkmöglichkeiten befinden sich im Nahbereichsumfeld auf öf-
fentlichen Stellplätzen.
Das Stadtzentrum der Stadt Köln ist etwa 6 km entfernt.
Die umliegende Bebauung wird geprägt durch Wohnbebauung
in offener Bauweise auf großteiligen Grundstücksflächen. Im
Nahbereich befinden sich die öffentlichen Grünanlagen des
Fritz-Encke-Volksparks.
Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen sind im
Stadtteil Raderthal bzw. den angrenzenden Stadtteilen vor-
handen.
Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr besteht in
ca. 300 m Entfernung an der Bushaltestelle „Heeresamt“; der
nächste Anschluss an die Stadtbahnlinien der KVB besteht an
der Haltestelle „Zollstock Südfriedhof' in ca. 1 km Entfernung.
Einkaufsmöglichkeiten befinden sich entlang der Bonner
Straße.
Es muss mit einem erhöhten Geräuschpegel durch Straßen-
verkehrslärm ausgehend von der Militärringstraße bzw. Brüh-
ler Straße gerechnet werden. In der Lärmkarte des Landes-
amtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wird eine Be-
lastung durch Straßenverkehrslärm im Bereich der Hitzeler-
straße 125 von 55 bis 59 L-den (24h-Pegel) bzw. 50 bis 54 L-
den (L-night) ausgewiesen.
1.4 Beschreibung/
Ortsbesichtigung
Das Objekt ist bebaut mit einer dreiflügeligen Anlage
bestehend aus einem Mittelbau und zwei Seitenflügeln, die in
U-Form angeordnet sind. Der Grundriss ist ausgelegt auf die
ursprüngliche Nutzung als Rundfunksender im Mittelbau und
als Wohnungen in den Seitenflügeln.
Der Mittelbau besteht aus Teilunterkellerung und einem
Vollgeschoss mit Flachdachabschluss. Die zwei Seitenflügel
bestehen jeweils aus Vollunterkellerung und zwei gestaffelt
angeordneten Vollgeschossen mit Flachdachabschlüssen.
An dem linken Seitenflügel ist eine Garage in Massivbauweise
angebaut (Abmessungen: ca. 4,0 Meter x 5,5 Meter).
Die Flachdachfläche überspannt überwiegend die drei
Gebäudeteile auf einer Höhe, sodass die lichte Raumhöhe
des Mittelbaus in etwa der Geschosshöhe der zwei
Obergeschosse der Seitenflügel entspricht.
Seite 6 von 20
Die Erschließung der zwei Seitenflügel erfolgt jeweils über ein
Treppenhaus, zugänglich von der Pingsdorfer Straße.
Der Mittelbau wird einerseits über die Haupttüranlage mit
Ausrichtung zur Pingsdorfer Straße erschlossen. Zudem ist
auf der Südseite des Mittelbaus ein Treppenhaus angeordnet,
das über eine Kelleraußentreppe einerseits und über das
Erdgeschoss des Mittelbaus andererseits erschlossen wird.
Im Bereich der Freiflächen befindet sich ein Trafohaus.
Der Gebäudebestand steht seit 2018 leer. Die Aufbauten wei-
sen einen äußerst vernachlässigten Unterhaltungszustand auf
und sind in dem aktuellen Zustand nicht vermietbar. Instand-
setzungs- bzw. Instandhaltungsrückstände ergeben sich bei-
spielsweise in den nachstehenden Bereichen, ohne den An-
spruch auf Vollständigkeit zu erheben:
- Außenwandflächen
Hier sind Putzabplatzungen, Farbabblätterungen, Riss-
bildungen, Verfärbungen und Verschmutzungen fest-
stellbar.
- Untersichten Dachüberstände
Hier sind Nässeeinwirkungen mit Putzabplatzungen
feststellbar.
- Fensteranlagen
Hier sind beispielsweise Glasbruchschäden, Schäden
an Blend- und Flügelrahmen (Farbabblätterungen,
Fäulnis/Holzabbau, Schäden durch mechanische Ein-
wirkungen) feststellbar.
- Innentüranlagen
Hier sind Beschädigungen an Türblättern und Türzar-
gen feststellbar, teils durch Vandalismus, teils durch
Feuchtigkeit verursacht.
- Oberböden
Hier sind erhebliche Gebrauchsspuren feststellbar.
Teilweise fehlt der Oberbodenbelag, teils sind Risse
feststellbar.
- Wandflächen und Deckenuntersichten
Hier sind Beschädigungen durch Vandalismus und
Nässeeinwirkungen feststellbar.
- Sanitäreinrichtungen
Die Sanitäreinrichtungen sind überaltert und möglicher-
weise nicht funktionsfähig.
- Technische Einrichtungen, Heizung und Warmwasser-
bereitung
Es kann nicht beurteilt werden, ob die technischen Ein-
richtungen einschließlich der Beheizungs- und Warm-
wasserbereitungsanlagen funktionsfähig sind. Die Ab-
wasser- und Elektroleitungsführungen weisen teilweise
eine behelfsmäßige Ausführung auf.
Insgesamt lässt sich am Gebäudebestand eine Vielzahl an
Nässeeinwirkungen feststellen, die u.a. durch großflächige
Schimmelpilzbildung an Deckenuntersichten und Innenwand-
flächen, Pilzbildung an Innenwandflächen im Kellergeschoss,
Putzabplatzungen an Deckenuntersichten und Wandflächen,
Seite 7 von 20
Fäulnis und Holzabbau an Blend- und Flügelrahmen der Fens-
teranlagen, Korrosionsbildungen an Leitungsverrohrungen ge-
kennzeichnet ist. Zudem weisen Bewehrungsstähle im Keller-
geschoss Korrosionsspuren auf.
Auch die Außenanlagen (wie Grenzeinfriedungen, Stufenanla-
gen, Wegeflächen) weisen einen nachlässigen Unterhaltungs-
zustand auf. Das Grundstück ist nicht allseitig durch Grenzein-
friedungseinrichtungen gegen den öffentlichen Raum abge-
grenzt.
Zur Beurteilung der Baumängel und Bauschäden sowie Um-
baukosten wäre ein gesondertes Fachgutachten ggf. in Auf-
trag zu geben. Es ist von einer Kernsanierung auszugehen,
wobei von erhöhten Aufwendungen zur Berücksichtigung der
Vorgaben des Denkmalschutzes auszugehen ist.
Baugenehmigungen zu den aufstehenden Aufbauten liegen
nicht vor. Es wird formelle und materielle Legalität unterstellt.
Die Funktionsfähigkeit einzelner Bauteile und Anlagen sowie
der technischen Ausstattungen und Installationen (Heizung,
Elektro, Wasser etc.) wurden nicht geprüft.
Ortsbesichtigungen können ab sofort bei bestehendem
Interesse vereinbart werden. Terminanfragen sind bis
spätestens zum 23 Juli 2025 an das Amt für Liegenschaften,
Vermessung und Kataster, Herrn Ciolkowski, Rufnummer
0221 221 25549 oder per E-Mail an
joerg.ciolkowski@stadt-
koeln.de zu richten.
1.5
Erschließungsbei-
träge
Ein Erschließungsbeitrag ist für das Grundstück an der Er-
schließungsanlage Hitzelerstraße nicht mehr zu bezahlen.
Sofern im Grundstücksbereich weitere öffentliche Erschlie-
ßungsanlagen entstehen, unterliegen die dann entstehenden
Grundstücke noch der Erschließungsbeitragspflicht nach Bau-
gesetzbuch (BauGB).
Ob zu einem späteren Zeitpunkt straßenbauliche Maßnahmen
durchgeführt werden, die eine Beitragspflicht nach Kommunal-
abgabengesetz (KAG NRW) auslösen, kann derzeit nicht an-
gegeben werden.
Seite 8 von 20
1.6 Mietverhältnisse Es bestehen keine Mietverhältnisse.
1.7 Denkmalschutz
Sowohl das Gebäude als auch die umliegende Grünfläche ste-
hen unter Denkmalschutz.
Denkmallistennummer(n):
8150 (Gebäude + Grünfläche) und
0223 (Bäume und Allee)
Es handelt sich um eine dreiflügelige, symmetrische Anlage
aus hell verputzten kubischen Baukörpern, die den P rinzipien
des sogenannten "Neuen Bauens" folgt und sich durch eine
dementsprechende Detailgestaltung auszeichnet.
Charakteristische gestalterische Mittel sind u.a. d er durch Hö-
hen- und Tiefenstaffelung wohlproportionierte Aufba u und die
unter Nutzung verschiedener Fensterformate sorgfältig kompo-
nierten Fassaden.
Vor diesem Hintergrund ist eine Aufstockung des den kmalge-
schützten Bestandsgebäudes ausgeschlossen. Ebenso s ind
keine unmittelbaren Anbauten vorstellbar. Auch das Aufbringen
einer dicken Außendämmung würde das charakteristisc he Er-
scheinungsbild empfindlich stören. Eine Minimaldämm ung
wäre bei sorgfältiger Detaillierung u.a. in Bezug auf die Gebäu-
deöffnungen, jedoch erlaubnisfähig.
Eine energetische Ertüchtigung des Gebäudes ist somit insge-
samt möglich, wobei sie mittels eines Gesamtkonzeptes darge-
stellt werden muss (z.B. Aufbringen einer minimalen Wärme-
dämmschicht bei gleichzeitigen Vorziehen der Fensterebene).
Eine Nachverdichtung des Grundstücks durch Nebengeb äude
ist vorbehaltlich einer genauen fachlichen Prüfung in begrenz-
ter Zahl und als eindeutig untergeordnete Baukörper denkmal-
schutzrechtlich zulässig.
Ein Unterbau unterhalb der Geländeoberfläche mit ar triumarti-
ger Öffnung inklusive lichtdurchlässiger Abdeckung wäre vor-
behaltlich einer Prüfung bei angemessener, aber vor dem
Denkmal visuell zurückweichender Dimension, denkmalschutz-
rechtlich genehmigungsfähig.
Im Inneren sind die Raumstrukturen und damit verbun denen
unterschiedlichen Raumwirkungen (z.B. der hallenart ige Cha-
rakter im Mittelbau – hier ist eine Belichtung durch Einbau von
Oberlichtern in die Dachfläche möglich) im Wesentlichen zu er-
halten.
Seite 9 von 20
Um die laut Bebauungsplan vorgesehene Wohnnutzung herzu-
stellen, sind Änderungen der inneren Gebäudestruktu r in den
zweigeschossigen Flügelbauten zulässig.
Wohlabgewogene Änderungen einzelner Gebäudeteile sind bei
einem insgesamt feinfühligen Umgang mit dem Denkmal somit
nicht von vornherein ausgeschlossen.
Gefordert ist insgesamt eine ganzheitliche Betrachtung von Ge-
bäude und Grünfläche, um ein individuelles, angemes senes
Gesamtkonzept für das Denkmal zu entwickeln.
Dies ist auch im Hinblick auf eine mögliche Denkmal förderung
von Bedeutung.
Unter der Voraussetzung, dass ein sensibler und vor bildlicher
Umgang mit dem Denkmal in Aussicht steht (v.a. Erhaltung und
Restaurierung), können für denkmalbedingte Mehraufwendun-
gen Fördermittel beantragt werden.
Förderfähig sind hierbei im Übrigen auch Ausgaben f ür Bau-
voruntersuchungen sowie die wissenschaftliche Erfor schung
und Erfassung.
Insgesamt wird dazu geraten, in einem ersten Schrit t eine sol-
che sorgfältige Bestandsaufnahme als Planungsgrundlage vor-
zunehmen und dafür idealerweise ein auf die Vermessung und
Dokumentation von Bestandsobjekten spezialisiertes Büro
zu beauftragen.
Die im weiteren Verlauf des Bauvorhabens erforderlichen
Abstimmungsprozesse mit dem Stadtkonservator können
durch die Möglichkeit des Rückbezugs auf eine verlässliche Be-
standsaufnahme erheblich vereinfacht und stark
beschleunigt werden.
Eine detaillierte Auskunft aus der Denkmalliste ein schließlich
der denkmalpflegerischen Bewertung zur Begründung der Ein-
tragung in die Denkmalliste kann unter der E-Mail-A dresse
stadtkonservator@stadt-koeln.de angefordert werden.
1.8 Gebäude-
versicherung
Es gelten §§ 95 fortfolgende Versicherungsvertragsgesetz
(VVG). Es besteht eine Gebäudeversicherung gegen die Ge-
fahren Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm bei der Pro-
vinzial Rheinland Versicherung Aktiengesellschaft.
Der bestehende Gebäudeversicherungsvertrag geht mit Um-
schreibung/Eintragung im Erbbaurechtsgrundbuch auf den
Erbbaurechtsnehmer über, wenn er nicht binnen eines Monats
gerechnet ab diesem Datum vom Erbbaurechtsnehmer gekün-
digt wird. Wird der Vertrag fortgeführt, erfolgt der Ausgleich
der Jahresprämie stichtagsgenau im Innenverhältnis. Andern-
falls trägt die Stadt Köln die Kosten bis zur Eintragung/Um-
schreibung alleine.
Seite 10 von 20
1.9 Ver- und Entsor-
gungsleitungen
Im Grundstück befinden sich die Hausanschlüsse für das vor-
handene Gebäude.
An der Swisttalstraße gelegen befinden sich im bzw. auf dem
Grundstück zudem Stromleitungen sowie eine Trafostation der
RheinEnergie AG, die jeweils durch Eintragung einer be-
schränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch gesi-
chert werden muss.
Ansonsten liegen keine Informationen über weitere Ver- und
Entsorgungsleitungen vor. Sollten sich im Grundstück den-
noch Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, so verpflichtet
sich der/die Erbbauberechtigte, auf Verlangen der Ver- und
Entsorgungsträger zur Sicherung für diese Ver- oder Entsor-
gungsanlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zu-
gunsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch ein-
tragen zu lassen.
1.10 Lasten und Abga-
ben
Die auf das Erbbaugrundstück entfallenden laufenden öffent-
lich-rechtlichen und privatrechtlichen Lasten und Abgaben,
insbesondere Grundsteuer sowie Straßenreinigungs-, Müllab-
fuhr- und Kanalbenutzungsgebühren, trägt der/die Erbbaube-
rechtigte für die Dauer des Erbbaurechts. Er/Sie hat die Stadt
Köln als Grundstückseigentümerin von allen derartigen Ver-
pflichtungen freizustellen.
1.11 Boden-, Baum
und Grundwasser-
schutz
Baumschutz, Wassersschutz
Auf dem Grundstück befinden sich geschützte Bäume nach
der Baumschutzsatzung.
Das Grundstück liegt in der Wasserschutzzone III des Was-
serwerkes Hochkirchen sowie im hochwassergefährdeten Be-
reich des Rheins (HQ extrem). Nach den vorliegenden Gelän-
dehöhen und Rheinwasserständen kann unter Umständen
eine zeitweilige Überflutung oder ein Einstau von aufsteigen-
dem Grundwasser erfolgen.
Altlasten
Es liegen im städtischen Altlastenkataster keine Erkenntnisse
über Bodenbelastungen auf der Wertermittlungsfläche vor.
Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Altstandort
20409. Hierbei handelt es sich bei der Fläche 20409 um ein
ehemaliges Lager für konventionelle Kampfstoffe.
Im Zusammenhang mit Verkaufsverhandlungen zu einem
Grundstück im östlichen Bereich (Faßbenderkaul) wurde dort
im Jahr 2000 eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt. Die
historische Recherche dazu ergab, dass sich im Bereich der
Faßbenderkaul nur Unterkunftsgebäude des Kampfmittella-
gers befanden. Der eigentliche Lagerbereich befand sich nach
Auswertung von Luftbildern und historischen Karten weiter im
Westen. Zahlreiche Bombentrichter sind in dem gesamten Be-
reich der Fläche 20409 zu ersehen. Zu möglichen Erkenntnis-
sen in Hinsicht Kampfmittelrückstände liegen ggf. beim
Seite 11 von 20
Kampfmittelbeseitigungsdienst, Bez. Reg. Köln, Informationen
vor. Die Oberbodenuntersuchungen auf dem Grundstück an
der Faßbenderkaul ergaben nur Hinweise auf Hausbran-
daschen. Rüstungsbedingte Schadstoffe wurden nicht ermit-
telt.
Auch bei anderen Untersuchungen mitten im Altstandort wur-
den nur geringe Belastungen angetroffen, die keine Ein-
schränkungen für die Nutzung „wohnen“ begründen würden.
Hinweise auf Explosionen, die dafür sorgen könnten, dass
Kampfstoffe auch in den Bereich der Hitzelerstraße 125 ge-
langt sein könnten, liegen nicht vor. Obwohl die bisherigen
Untersuchungen auf der Fläche lediglich punktuell
stattgefunden haben, wurden die Erkenntnisse als ausrei-
chend angesehen, um eine Gefährdung auszuschließen.
Es werden für das Grundstück somit keine Bodenbelastungen
erwartet. Es wird jedoch die Einschaltung des Kampfmittelbe-
seitigungsdienstes empfohlen.
Es wird zudem anheimgestellt, vorsorglich beim Amt für Um-
weltschutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, nachzufragen,
ob ein Verdacht auf Altlasten besteht und ggf. Untersuchun-
gen nach Absprache vorzunehmen sind.
Die Grundstückseigentümerin übernimmt keine Haftung für
schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 III Bundes-Bo-
denschutzgesetz (BBodSchG) und/oder Altlasten i. S. des § 2
V BBodSchG auf dem Grundbesitz.
Die Erbbauberechtigte stellt die Grundstückseigentümerin von
allen Aufwendungen/Kosten frei, sollte Letztere zu Untersu-
chungs-, Sanierungs- oder sonstigen Maßnahmen im Sinne
des BBodSchG hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen
und/oder Altlasten auf dem Grundbesitz herangezogen wer-
den. Ein Ausgleichsanspruch der Erbbauberechtigten nach §
24 II BBodSchG wird ausgeschlossen.
2. Vertragskonditionen
Das Erbbaurecht wird unter Verwendung des als Anlage beigefügten Vertragsentwurfs
begründet. Auf folgende Konditionen wird besonders hingewiesen:
2.1 Laufzeit
Das Erbbaurecht wird für die Dauer von neunundneunzig Jah-
ren bestellt.
2.2 Verlängerung
Eine weitere Verlängerung ist grundsätzlich möglich, wenn
stadtentwicklungspolitische Gründe dem nicht entgegenste-
hen. Möglich sind bis zu zwei Verlängerungen für jeweils zehn
Jahre. Bei der Verlängerung des Erbbaurechtes werden der
dann gültige (vergünstigte) Erbbauzinssatz und der dann aktu-
elle Verkehrswert zugrunde gelegt. Die Gespräche über eine
mögliche Verlängerung sollen zehn Jahre vor Ablauf des Erb-
baurechtes begonnen werden.
Seite 12 von 20
2.3 Erbbauzins
xxx,-- Euro pro Jahr (entspricht 4 Prozent des nutzungsorien-
tierten Verkehrswertes des Grundstücks von xxx,-- Euro).
2.4 Anpassung des
Erbbauzins
Der Erbbauzins wird alle drei Jahre gemäß der Entwicklung des Verbrau-
cherpreisindex angepasst.
2.5 Fälligkeit und
Nebenkosten
Der jährliche Erbbauzins ist fällig im Voraus zum 1. Januar eines jeden
Kalenderjahres.
Alle aus dem Erbbaurechtsvertrag, seiner Durchführung und
seiner Beendigung entstehenden Kosten, Gebühren und Steu-
ern, insbesondere Beurkundungs-, Eintragungs-, Vermes-
sungs- und Löschungskosten sowie die Grunderwerbsteuer
trägt der/die Erbbauberechtigte.
2.6 Grundbuch Das Erbbaugrundstück ist lastenfrei. Der Erbbauzins ist im
Grundbuch als wertgesicherte Reallast einzutragen.
2.7 Bau- und
Nutzungs-
beschränkung
Folgende Kriterien sind zwingend zu erfüllen:
- Einhaltung des geltenden Bau- und Planungsrechts
Es besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.
67400/02 vom 01.12.1980 (siehe Anlage). Dieser setz t
für den Bereich der Hitzelerstraße 125 folgendes fest:
WR (reines Wohngebiet)
II (Zahl der Vollgeschosse)
GRZ 0,2 (Grundflächenzahl)
GFZ 0,4 (Geschossflächenzahl)
o (offene Bauweise)
Zudem ist eine Baugrenze festgelegt.
Auf dem Flurstück 57/126 ist eine Teilfläche an der
Swisttalstraße als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festge-
setzt, ferner eine Trafostation der RheinEnergie AG auf
dem Flurstück 879/57 (in der Örtlichkeit vorhanden) .
Entsprechende Eintragungen lassen sich im Grundbuch
jedoch nicht nachweisen. Erforderliche Sicherungen im
Grundbuch werden im Zuge der Erbbaurechteintragung
nachgeholt.
- Sanierung des bestehenden Gebäudes unter Einhal-
tung der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben (Vgl.
hierzu Punkt 1.7) innerhalb von 5 Jahren ab Erbbau-
rechtsvertragsbeurkundung.
Seite 13 von 20
- Vor dem Hintergrund des reinen Wohngebietes ist k eine
öffentliche Nutzung möglich. Außer einer reinen Wohn-
nutzung sind Ausnahmen nur in einem sehr eng ge-
fassten Rahmen möglich, insofern diese sich an die Be-
wohnerschaft des Wohngebietes richten:
o Läden und nicht störende Handwerksbetriebe,
die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die
Bewohner des Gebietes dienen, sowie kleine
Betreibe des Beherbergungsgewerbes.
Ateliers für Künstler*innen, von denen lediglich gebiets-
verträgliche Emissionen ausgehen, können dann zuge-
lassen werden, wenn sie an konkrete Wohneinheiten
gekoppelt sind und sich diesen deutlich unterordnen.
Soziokulturelle und andere öffentliche Nutzungen si nd
planungsrechtlich ausgeschlossen.
Der/Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich für die gesamte
Laufzeit ab Erbbaurechtsvertragsbeurkundung das Grundstück
und die Aufbauten nur zu dem vorgenannten Zweck und Maß
zu nutzen. Die Nutzungsbindung wird im Grundbuch durch eine
Dienstbarkeit gesichert.
Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnbaugrundstüc ken,
dass der/die Erwerber/in die Klimaschutzleitlinien der Stadt
Köln umsetzen muss. Dieses wird vertraglich vereinbart.
Weiterhin verpflichtet sich der/die Erbbauberechtigte das ge-
samte Erbbaugrundstück in ordnungsgemäßen und zweckent-
sprechenden Zustand zu halten sowie die hierzu erforderli-
chen Instandsetzungen und Erneuerungen vorzunehmen.
2.8 Heimfall Der/Die Erbbauberechtigte ist verpflichtet, das Erbbaurecht auf
Verlangen der Stadt Köln als Grundstückseigentümeri n auf
diese oder einen von ihr zu bestimmenden Dritten zu übertra-
gen, wenn
1. der/die Erbbauberechtigte die Verpflichtung gemä ß
Punkt 2.7 nicht erfüllt und/oder,
2. der/die Erbbauberechtigte das Erbbaugrundstück o der
die Aufbauten zu einem anderen als dem genannten
Zweck nutzt oder gegen die Unterhaltungsverpflich-
tung bzw. die Versicherungsverpflichtung sowie die
Lastenregelung (siehe auch beigefügter Vertragsent-
wurf) verstößt und/oder,
3. der/die Erbbauberechtigte ohne Zustimmung der
Grundstückseigentümerin bauliche Veränderungen
vornimmt, die der Zweckbestimmung des Erbbaurech-
tes zuwiderlaufen, insbesondere wesentlich gegen die
Auflagen des abzuschließenden Kaufvertrages ver-
stößt und/oder,
4. der/die Erbbauberechtigte mit der Zahlung des Er b-
bauzinses in Höhe zweier Jahresbeträge in Verzug
kommt und/oder,
Seite 14 von 20
5. über das Vermögen des/der Erbbauberechtigten ein In-
solvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung mangels
Masse abgelehnt wird oder Die Zwangsversteigerung
oder Zwangsverwaltung des Erbbaurechtes angeord-
net ist.
6. die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des
Erbbaurechtes angeordnet ist.
7. ein Veräußerungsvertrag über das Erbbaurecht abge-
schlossen wurde, ohne dass der Erwerber binnen zwei
Monaten ab Eigentumsumschreibung in alle schuld-
rechtlichen Verpflichtungen aus diesem Erbbaurechts-
vertrag mit der Weiterübertragungsverpflichtung einge-
treten ist,
8. ein Ersteher in der Zwangsversteigerung anschlie ßend
binnen zwei Monaten ab Zuschlag alle schuldrechtli-
chen Verpflichtungen aus dem Vertrag einschließlich
den schuldrechtlichen Verpflichtungen aus dem Erb-
bauzins übernimmt oder nach Erlöschen der Erbbau-
zinsreallast mit dem bisherigen Inhalt neu bestellt
2.9 Entschädigung
bei Heimfall und
Ablauf
Eine Entschädigung der Aufbauten erfolgt bei Zeitablauf zu
80% des Verkehrswertes.
Bei Heimfall erfolgt ebenfalls eine Entschädigung für die Auf-
bauten. Bei im Zeitpunkt der Bestellung bereits vorhandenen
Aufbauten berechnet sich die Entschädigung unter Berück-
sichtigung der Zeit, in der sich der/die Erbbaurechtsnehmer/-in
vertragskonform verhalten hat (2/3 x Verkehrswert x Anzahl
der vertragskonformen Jahre ./. vertraglich vereinbarte Lauf-
zeit in Jahren). Von oder durch die Stadt Köln gewährte För-
derungen werden hierbei in Abzug gebracht.
Von der Entschädigung ausgeschlossen sind diejenigen bauli-
chen Veränderungen und Bauwerke, die der/die Erbbau-
rechtsnehmer/-in ohne Zustimmung der Grundstückseigentü-
merin vorgenommen bzw. errichtet hat.
Bei Unstimmigkeiten über die Höhe entscheidet verbindlich für
den/die Erbbaurechtsnehmer/-in und Erbbaurechtsgeberin ein
Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
in der Stadt Köln.
2.10 Beleihung des
Erbbaurechtes
Die Beleihung ist auf max. 70% des Verkehrswertes begrenzt.
In den ersten 15 Jahren ab Bestellung darf das Erbbaurecht
bis zu 80% beliehen werden. Die Beleihung ist bis zum Beginn
des 16. Jahres auf maximal 70% zurückzuführen.
Sofern eine Förderung gemäß den öffentlichen Wohnbauför-
derungsbestimmungen stattfindet gilt, dass die Grundstücksei-
gentümerin verpflichtet ist, der Beleihung des Erbbaurechts
mit Grundpfandrechten gemäß der sich aus dem Förderantrag
und dem Förderbescheid der öffentlichen Wohnungsbauförde-
rung ergebenden Finanzierung aus allen Kapitalmarktmitteln
und den NRW.BANK–Mitteln zuzustimmen.
Seite 15 von 20
2.11 Weiterveräußer-
ung und
Belastung
Zur Weiterveräußerung im Ganzen oder von ideellen oder
realen Teilen, zur Belastung des Erbbaurechtes mit einer
Hypothek, Grund- oder Rentenschuld oder einer Reallast,
sowie für die Änderung des Inhaltes einer solchen Belastung,
soweit sie eine weitere Belastung des Erbbaurechts zu Folge
hat, ist die vorherige schriftliche Zustimmung der
Erbbaurechtgeberin erforderlich.
Dauerwohn-, Dauernutzungs-, Wohnungs-, Untererbbau- oder
Teilerbbaurechte dürfen nicht begründet werden.
2.12 Ausschluss von
Rechten wegen
Sachmängeln
Die Interessierten erhalten die Möglichkeit, den Gr undbesitz
und die Aufbauten zu besichtigen. Die Übertragung des Objek-
tes erfolgt im gegenwärtigen altersbedingten Zustan d. Alle
Rechte und Ansprüche des/der Erbbauberechtigten weg en ei-
nes Sachmangels des Grundbesitzes und der Aufbauten wer-
den ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersa tz
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit, wenn die Stadt Köln die Pflichtverletzung zu vertreten hat
und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vor sätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Köln beru-
hen. Einer Pflichtverletzung der Stadt Köln steht d ie einer ge-
setzlichen Vertreterin beziehungsweise eines gesetzlichen Ver-
treters oder Erfüllungsgehilfin oder -gehilfen gleich.
Die Stadt Köln versichert, dass ihr versteckte Mängel nicht be-
kannt sind.
Die Stadt übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenverän-
derungen im Sinne des § 2 Absatz 3 Bundesbodenschut zge-
setz und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Absatz 5 B undesbo-
denschutzgesetz auf dem Grundbesitz. Der/Die Erbbau recht-
nehmer/-in stellt die Stadt Köln von allen Aufwendu ngen/Kos-
ten frei, sollte letztere zu Untersuchungs-, Sanier ungs- oder
sonstigen Maßnahmen im Sinne des Bundesbodenschutzg e-
setzes hinsichtlich schädlicher Bodenveränderungen und/oder
Altlasten auf dem Grundbesitz herangezogen werden. Ein Aus-
gleichsanspruch nach § 24 Absatz 2 Bundesbodenschut zge-
setz wird ausgeschlossen.
Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die pla-
nungs- bau- und denkmalschutzrechtlichen Aspekte nicht
abschließend geprüft wurden und insoweit auch keine
Aussagen oder Zusicherungen zur Zulässigkeit eventu el-
ler Umbau-, Neubau- oder Abrissmaßnahmen getroffen
werden können. Gleiches gilt für die vorgesehenen N ut-
zungen und die in diesem Zusammenhang erforderliche n
baurechtlichen Maßgaben.
Es wird daher empfohlen, das Bauvorhaben vorab mit dem
Stadtplanungsamt, dem Bauaufsichtsamt und dem Amt für
Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln abzu -
stimmen.
Seite 16 von 20
2.13 Erbbaurechts-
vertragsentwurf
Der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages ist dem Exp osé als
Anlage beigefügt. Die Inhalte des Entwurfs sind verbindlich.
3. Interessensbekundungsverfahren
3.1 Aufforderung
Die Interessierten werden aufgefordert, ihr Nutzungskonzept
umfangreich darzustellen und dabei insbesondere darauf ein-
zugehen wie die Bau- und Nutzungsbeschränkungen unter
Punkt 2.7 umgesetzt werden können sowie ein schlüssiges Fi-
nanzierungskonzept vorzulegen.
Es wird zumindest eine skizzenhafte zeichnerische Darstel-
lung gefordert. Ein dafür als Grundlage zu verwendender Ka-
tasterplan kann auf Anfrage im DIN A3 Format als Pdf-Datei
kostenfrei vom auf Seite 1 genannten Ansprechpartner zur
Verfügung gestellt werden.
Die Bietenden sichern die Umsetzung ihres der Verga be zu
Grunde liegenden Gesamtkonzeptes zu; Abweichungen s ind
nur aus besonderem Grund und nach Zustimmung der St adt
Köln zulässig.
3.2 Beurteilung In einem internen Workshop, zu welchem u.a. die im Liegen-
schaftsausschuss der Stadt Köln vertretenen, stimmberechtig-
ten Fraktionen jeweils Vertreterinnen beziehungsweise Vertre-
ter entsenden, wird eine Reihenfolge nach freier Gesamtwür-
digung der eingegangenen Bewerbungen festgelegt.
3.3 Entscheidung Die Entscheidung über die Vergabe des Erbbaurechts trifft der
Rat der Stadt Köln als zuständiges politisches Gremium.
3.4 Abgabefrist . Die Interessensbekundungen sind bis spätestens zum 29. Au-
gust 2025 einzureichen. Maßgeblich für den Eingang ist der
Eingangsstempel der Stadt Köln. Der Nachweis der fristge-
rechten Einlieferung obliegt den Interessierten.
3.5 Abgabe Verwenden Sie dazu bitte den beigefügten Vordruck „Rück-
meldebogen“ auf Seite 15 dieses Exposés.
Interessensbekundungen sind in einem verschlossenen Brief-
umschlag wie folgt an die Stadt Köln zu senden:
Hinweis an Poststelle 23
Bitte ungeöffnet weiterleiten!
STADT KÖLN
Amt für Liegenschaften,
Vermessung und Kataster
- Liegenschaftsabteilung –
230/1
Seite 17 von 20
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Interessensbekundung Hitzelerstraße 125
Der verschlossene Umschlag kann auch persönlich zu den
üblichen Öffnungszeiten im Stadthaus Deutz (Zimmernummer
16 E 64) abgegeben werden. Es ist darauf zu achten, dass die
Abgabe fristgerecht erfolgt (maßgebend ist das Datum des
Posteingangsstempels). Die letzte Abgabe vor Ablauf der Frist
ist am Donnerstag, 28. August 2025, bis 15 Uhr möglich.
Mit der Bekundung des Interesses entsteht kein Anspruch auf
Abschluss eines Vertrages.
Auch mit der Entgegennahme der Interessensbekundung ver-
bleibt es bei der Entscheidungsfreiheit der Stadt Köln, ob und
an wen und zu welchen Bedingungen das Objekt im Erbbau-
recht vergeben wird.
4. Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar. Alle tat-
sächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit größter Sorg-
falt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und
Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden.
Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Information und be-
gründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die ent-
haltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darstellungen
sind unverbindlich.
Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenheit bezie-
hungsweise den Zustand der Erbbaurechtssache können hie-
raus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für
Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertragli-
chen Vereinbarungen und nicht aus den Angaben in diesem
Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen
Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé aus-
drücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei An-
spruch auf Vergabe der Liegenschaft mit den in dem Exposé
genannten Merkmalen und Angaben abgeleitet werden.
Mit der Veröffentlichung des Exposés ist kein Maklerauftrag
verbunden. Eine etwaige Vermittlungstätigkeit wird von der
Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und
Irrtümer werden vorbehalten.
5. Datenschutzerklärung Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens werden
personenbezogene Daten erhoben und gespeichert.
Bei diesen Daten handelt es sich um
- Anrede, Firmenbezeichnung, Familienname/n, Vor-
name/n
- Straße und Hausnummer,
- Postleitzahl, Ort,
Seite 18 von 20
- E-Mail-Anschrift und
- Telefonnummer/n.
Personenbezogene Daten werden dann verarbeitet, also ins-
besondere erhoben, übermittelt oder gespeichert, wenn dies
für die Nutzung der angebotenen Leistungen der Stadt Köln
erforderlich ist und Sie dem zustimmen. Im Rahmen der Ab-
wicklung des Erbbaurechtsgeschäftes benötigt das Amt für
Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Liegenschaftsab-
teilung, Willy-Brandt-Platz 2 (Stadthaus), 50679 Köln die An-
gaben zu Ihren personenbezogenen Daten, beispielsweise
zum Zweck der Kontaktaufnahme oder Terminkoordination.
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personen-
bezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden
nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden
sind. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.
Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptie-
ren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforder-
liche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den
vorgenannten Zweck. Diese Einwilligung können Sie jederzeit
ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen für die Zukunft
widerrufen.
Ihre im Rahmen dieses Verfahrens elektronisch erfassten per-
sonenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Erbbau-
rechtsvertrages gelöscht. Ein Ausdruck verbleibt in der aktuell
in Papierform geführten Akte. Auf Ihre Rechte zu Auskunft,
Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich
der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle
ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die
Art. 15 bis 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie
die §§ 5, 18 bis 20 des Datenschutzgesetzes NRW.
Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzun-
gen werden durch den Datenschutzbeauftragten der Stadt
Köln, Herrn Frank Fricke, Stadthaus Deutz - Ostgebäude,
50679 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den
Datenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse
datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in dieser da-
tenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
unter der Telefonnummer 0211/38424-0 oder der E-Mail-Ad-
resse poststelle@ldi.nrw.de.
Seite 19 von 20
Rückmeldebogen
für den Erwerb des städtischen Objektes Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal im Rah-
men der Vergabe eines Erbbaurechts
Hinweis für die Poststelle 23
Bitte ungeöffnet weiterleiten!
STADT KÖLN
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Ka-
taster
- Liegenschaftsabteilung - 230/1
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Interessentin oder Interessent
………………………………………………………………………………….………………………………………………… ……………………………..
(Firmenbezeichnung oder Name, Vorname)
………………………………………………………………………………….………………………………………………… ……………………………..
(Straße, Hausnummer)
………………………………………………………………………………….………………………………………………… ……………………………..
(Postleitzahl, Ort)
………………………………………………………………………………….………………………………………………… ……………………………..
(Telefon, E-Mail)
Hinweise zum Verfahren
Das Interesse muss bis zum Ende der Abgabefrist, da s ist am 29. August 2025 , bei der Stadt Köln
vorliegen. Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln.
Die Stadt Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass die planungs- und baurechtlichen Aspekte nicht ab-
schließend geprüft wurden und insoweit auch keine A ussagen oder Zusicherungen zur Zulässigkeit
eventueller Umbau-, Neubau- oder Abrissmaßnahmen getroffen werden können.
Der Entwurf eines Erbbaurechtsvertrages ist dem Exposé beigefügt. Die Inhalte des Entwurfs sind ver-
bindlich.
Eine ausführliche Bewerbung unter konkreter Angabe der vorgesehenen Nutzungen ist beizufü-
gen.
Grundstücksbezeichnung des Erbbaurechtsobjektes:
Hitzelerstraße 125 in Köln-Raderthal, Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 54, Flurstück Nrn. 57/126, 57/127
und 879/57, 4.899 Quadratmeter groß.
Seite 20 von 20
Interessensbekundung
Ich/Wir bekunden hiermit Interesse am Erwerb des städtischen Objektes Hitzelerstraße 125 in Köln-
Raderthal im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechts zu den im Exposé sowie im beigefügten Erb-
baurechtsvertragsentwurfes genannten Konditionen.
Mit meiner/unserer Unterschrift akzeptiere/n ich/wir sowohl die oben genannten Hinweise, als auch alle
Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzerklärung auf Seite 18 und die beigefügten
Hinweise . Weiterhin bestätige/n ich/wir, dass mit mir/uns als oben genanntem/r Interessent/in nach Aus-
wahl im Rahmen eines erfolgreich durchlaufenden anschließenden Konzeptvergabeverfahrens der Erb-
baurechtsvertrag in der vorliegenden Fassung abgeschlossen wird.
Datum und Unterschrift/en
…………………………………………………………………………………………………………………….
(Ort und Datum) (Unterschrift der Bieter/in und/oder des Bieters)
Hinweise:
Jede Bewerbung und die damit verbundenen vorbereite nden Arbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung
einer Planung sowie die Klärung des Baurechtes erfolgen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des
jeweiligen Bewerbenden.
Gleiches gilt für die vorgesehenen Nutzungen und di e in diesem Zusammenhang erforderlichen bau-
rechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Maßgaben.
Ich empfehle daher, das Bauvorhaben mit dem Stadtplanungsamt, dem Bauaufsichtsamt sowie dem Amt
Denkmalpflege und Denkmalschutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, abzustimmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0549/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.05.2025
- Erstellt
- 18.02.2025 15:34