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Ehemaliger Luftschutzbunker am Grünen Hof

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/0490/2020 vom 23.04.2020

Stand: Am 07.05.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle 61/612 schwark Vorlagen-Nummer AN/0490/2020 Freigabedatum 10.06.2024 Stand: 05.06.2024 Sachstandsbericht Ehemaliger Luftschutzbunker am Grünen Hof - Antrag der SPD - Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen: 1. ob der Denkmalschutz für den Bunker aufgehoben werden kann. 2. ob der ehemalige Luftschutzbunker im Karree zwischen Grüner Hof, Friedrich Karl Straße, Neusser Straße und Theklastraße für Wohnzwecke renoviert und umgebaut werden kann. 3. ob die Fläche nach einem Abriss des Bunkers für ein Bauvorhaben zu verwenden ist, vo- rausgesetzt der Denkmalschutz wird aufgehoben. 4. wie das Areal überhaupt genutzt werden kann, wenn auch Punkt 3 nicht umzusetzen ist. 5. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung, mögliche Lösungen zur Nutzung und Steige- rung der Wertigkeit der Liegenschaft der Bezirksvertretung vorzustellen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Zu 1. Eine Aufhebung des Denkmalschutzes ist nicht vorgesehen. Zu 2. Ja, unter Denkmalauflagen. Zu 3. Nein, da keine Vorprägung einer Hinterlandbebauung vorhanden ist. Zu 4. Die Vorprägung besteht aus Grünflächen, Stellplätzen und Garagen, eine vergleichbare Nut- zung ist denkbar, die Genehmigungsfähigkeit muss im Einzelfall geprüft werden. Zu 5. Bei der Liegenschaft des Bunkers handelt es sich um Privateigentum. Aufwertungsmaßnah- men können aus diesem Grund nur vom Eigentümer selber vorgenommen werden. 2 Nächste Schritte: keine Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Nicht erforderlich
  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 22.04.2020 AN/0490/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Ehemaliger Luftschutzbunker am Grünen Hof - Antrag der SPD - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die BV5 Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen: 1. ob der Denkmalschutz für den Bunker aufgehoben werden kann. 2. ob der ehemalige Luftschutzbunker im Karree zwischen Grüner Hof, Friedrich Karl Str., Neusser Str. und Theklastr. für Wohnzwecke renoviert und umgebaut werden kann. 3. ob die Fläche nach einem Abriss des Bunkers für ein Bauvorhaben zu verwenden ist, vorausgesetzt der Denkmalschutz wird aufgehoben. 4. wie das Areal überhaupt genutzt werden kann, wenn auch Punkt 3 nicht umzusetzen ist. 5. Die BV 5 bittet die Verwaltung, mögliche Lösungen zur Nutzung und Steigerung der Wertigkeit der Liegenschaft der BV5 vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten steht zwischen ein paar Garagen, Grüner Hof und Neusser Straße dieser - 2 - Bunker, der nach unserem Kenntnisstand nicht genutzt werden darf. Der Nutzung zu einem Kultur- oder Jugendzentrum konnte die Verwaltung bisher nicht zustimmen, da die Luft im Bunker gesundheitsschädlich sei. Dieser wahrhaftig nicht besonders schöne Betonklotz steht ohne jede Funktion, außer der eines Reservebunkers trotz/mit gesundheitsschädlicher Innenluft in lukrativer Lage und wird als Denkmal nicht wahrgenommen oder besichtigt und ist im Grund genommen vollkommen überflüssig. Fast hat man den Eindruck, dass er zum Denkmal erklärt wurde, weil man in 1995 Kosten zum Abriss oder der Renovierung scheute, und offenbar auch sonst nicht wusste, was man mit dem Klotz anfangen soll. Diese Situation hat sich grundlegend geändert und Liegenschaften in Wohngebieten haben einen hohen Wert. Eine weitere Begründung folgt in der Sitzung. Baumann Steinbach

Beratungsverlauf

  1. 07.05.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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