Mandari Insight

2808/2021

Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange Rondorf"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.01.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 10.5

Anlage 6 Vorabauszug Bezirksvertretung 2 vom 31.01.2021

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme RPA

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Auszug Verkehrsausschuss 18.01.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Übersichtsplan - Abgrenzung des Planungsraumes

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Entgegnung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Vorabauszug Bezirksvertretung 2 vom 31.01.2021

6444 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 01.02.2022 
Auszug 
aus dem Besc hlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 31.01.2022  
öffentlich 
9.2.2 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- 
und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung 
der  
Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange Rondorf" mit gleichzeitiger 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen  
bei der Finanzstelle 6603-1201-2-1138  
Umgestaltung, Dorfspange Rondorf 
2808/2021 
Anmerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Protokoll: 
Die Fraktion der Grünen begrüßt den Bedarfsfeststellungsbeschluss und die darin 
vorgesehene Auftragsvergabe und Mittelfreigabe.  
Gleichwohl wird die Verwaltung gebeten, vor der Beauftragung des Fachbüros für 
das Gestaltungskonzept, die wesentlichen Ziel -Eckpunkte für die Umgestaltung des 
Plangebietes durch Beteiligung der BV2 und der Rondorfer Bürger vorab zu definie-
ren. Diese Eckpunkte sollen dann, so weit wie möglich, in das Gestaltungskonzept 
mit einfließen.  
Eine entsprechende Beteiligung der Rondorfer Bürger und der Politik / Bezirksvertre-
tung, kann auch nach Auftragsvergabe des Gestaltungskonzeptes durch das beauf-
trage Planungsbüro erfolgen. In diesem Fall hat das Beteiligungsverfahren aber vor 
dem entsprechenden Planungsbeginn durch das Planungsbüro zu erfolgen.  In die-
sem Fall könnte das Planungsbüro die Bürgerbeteiligung mit begleiten und moderie-
ren.    
Die Fraktion der Grünen begrüßt den Aufschlag der Verwaltung, ein Konzept für die 
Umgestaltung der Dorfspange Rondorf erstellen zu lassen. Der Bedarf für die Beauf-
tragung eines Fachbüros für ein Gestaltungskonzept, eines Verkehrsanlagenplaners 
und eines Kommunikationsbüros wird nicht in Frage gestellt.

Durch eine frühzeitige Beteiligung insbesondere der Rondorfer Bürger, können deren 
Vorstellungen und Ideen ggf. bereits im Vorfeld berücksichtigt werden. Dies schafft 
die notwendige Transparenz und das Vertrauen, das für die spätere Umsetzung er-
forderlich sein wird.  
  
Anmerkung der CDU-Fraktion zu Protokoll: 
Der Bedarfsfeststellungsbeschluss zu den vorstehenden Ausgaben wird seitens der 
CDU-Fraktion begrüßt, weil ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange in 
Rondorf als Folgemaßnahme - sobald die Entlastungsstraße fertiggestellt wird – un-
erlässlich ist. 
  
Da die Fahrzeugfrequenz auf der Rondorfer Haupt-, Rodenkirchener- und Kapellen-
straße um 4000 - 6000 Kfz/ 24 Std - durch die Entlastungsstraße verringert wird, un-
terstützen wir auch eine Bürgerbeteiligung, die die Maßnahmen eines Gestaltungs-
konzeptes durch einen Verkehrsanlagenplaner und ein Kommunikationsbüro auf-
nimmt, bewertet und durch eigene Vorortkenntnisse optimieren kann. 
  
Besonders wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang, ob und auf welchen Ab-
schnitten die bereits vorhandene 30km-Höchstgeschwindigkeitszone in Ron-
dorf ausgeweitet werden kann. Für den weniger geschützten Rad- und Fußgänger-
verkehr muss in schützenswerten Bereichen (z.B. vor Schulen und KiTas) weiterhin 
30km-Höchstgeschwindigkeit vorgesehen werden. 
Anmerkung der FDP-Fraktion zu Protokoll:  
  
Soweit die Verwaltungsvorlage vorsieht, dass der Rat die Verwaltung beauftragen 
möge, ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange in Köln-Rondorf erstellen zu 
lassen, trifft dies auf Zustimmung der FDP-Fraktion. Dabei möge die Verwaltung bei 
ihrer Arbeit jedoch nicht die offensichtliche Problematik fehlender regulärer Parkplät-
ze für Kfz übersehen. So ergibt sich aus der Vorlage, dass der ruhende Verkehr ak-
tuell ungeordnet ist und die Pkw straßenbegleitend rechtswidrig auf dem Gehweg 
parken. Dies zeigt einmal mehr den bestehenden Parkdruck und verlangt auch nach 
der Umgestaltung der Dorfspange eine Berücksichtigung dieser Situation in Form der 
Schaffung ausreichend vorhandener regulärer Parkplätze.  
 
Stellungnahme Herrn Grothkopp, Stv. Sachverständiger für Seniorenfragen  
Die Maßnahme „Umgestaltung Dorfspange Rondorf“ wird begrüßt. Es wird allerdings 
auf Folgendes hingewiesen:  
 
1. Für Senioren, insbesondere mit Rollatoren und Rollstühlen, ist die Benutzung 
der Fußwege entlang der Rondorfer Hauptstraße und der Rodenkirchener 
Straße aus baulichen Gründen, vor allem aber wegen der Vielzahl ordnungs-
widrig abgestellter Autos teilweise nicht möglich. Ferner wird auf den Abschnitt 
an der Einmündung der Habichtstraße (Bäckerei, Apotheke sowie Ärzte- und 
Therapiezentrum) hingewiesen, an der Senioren nur unter Gefahr die Straße 
queren können. 
 
Die Maßnahme der Umgestaltung, deren Planungsleistungen für die Jahre 
2023 – 2025 angegeben sind, darf nicht dazu führen, dass verkehrsberuhi-
gende und –sichernde Maßnahmen bis dahin unterlassen werden. 
 
2. Die Verkehrsplanung des Neubaugebietes Rondorf-Nordwest hat Auswirkun-
gen auf den Verkehr des gesamten Stadtteils. Die sich aus der Planung der

südlichen Entflechtungsstraße ergebende Prognose für den Durchgangsver-
kehr durch Rondorf wird als optimistisch angesehen. Die Dorfspange ist eine 
Umgestaltungsmaßnahme. Es fehlt allerdings ein Verkehrs- und Parkkonzept 
für den gesamten Stadtteil, da diese Einzelmaßnahmen sowie die künftige 
Stadtbahn in gegenseitigen Abhängigkeit stehen und in ihrer Wechselwirkung 
für die Umgestaltung der Dorfspange von Bedeutung sind. 
  
Danach lässt Herr Giesen über die Vorlage abstimmen. 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas-
sen:  
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Umgestaltung der 
Dorfspange Rondorf erstellen zu lassen. Er erkennt den Bedarf für die Beauf-
tragung eines Fachbüros für ein Gestaltungskonzept, eines Verkehrsanlagen-
planers und eines Kommunikationsbüros in Höhe von 705.000 € an und be-
auftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.  
 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 100.000 € für die Vergabe der Ingeni-
eurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanz-
stelle 6603-1201-2-1138, Umgestaltung, Dorfspange Rondorf, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Herr Kau)

Beschlussvorlage Rat

9934 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2808/2021 
Freigabedatum 
03.01.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen 
(HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange 
Rondorf" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der 
Finanzstelle 6603-1201-2-1138 Umgestaltung, Dorfspange Rondorf 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange Rondorf 
erstellen zu lassen. Er erkennt den Bedarf für die Beauftragung eines Fachbüros für ein Ge-
staltungskonzept, eines Verkehrsanlagenplaners und eines Kommunikationsbüros in Höhe 
von 705.000 € an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzu-
leiten. 
 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushalts-
jahr 2022 in Höhe von 100.000 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 
1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6603-1201-2-1138, Umgestaltung, Dorf-
spange Rondorf, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
Verkehrsausschuss 18.01.2022 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
Finanzausschuss 31.01.2022 
Rat 03.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   705.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln plant im Rahmen der Siedlungserweiterung Rondorf Nordwest unter anderem den Bau 
einer Entflechtungsstraße südlich von Rondorf, die zum einen Mehrverkehre aus der oben genannten 
Aufsiedlung aufnehmen wird, aber auch den Ortskern Rondorf von gebietsfremdem Durchgangsver-
kehr entlasten wird. Voraussetzung hierfür ist, den Straßenzug Rodenkirchener Straße/Rondorfer 
Hauptstraße/Kapellenstraße in Köln-Rondorf zurückzubauen (Abgrenzung des Planungsraumes, sie-
he Anlage 1).  
 
2. Planung 
 
Die Ortsdurchfahrt ist heute als Landesstraße L92 Teil des klassifizierten Netzes. Mit dem Rückbau 
ist eine Abstufung zu einer Gemeindestraße vorgesehen. Der Straßenzug zeigt sich heute als eng 
bebauter Verkehrsraum mit einer rein funktionalen Ausrichtung auf den motorisierten Verkehr und ist 
derzeit von einem verhältnismäßig hohen Verkehrsaufkommen im Ortskern zwischen 7.000 bis 
12.000 Kfz pro Tag geprägt. 
 
Die Mängel des Planungsraums schlagen sich zum Großteil in der fehlenden Aufenthaltsqualität, vor 
allem im Ortskern von Rondorf, nieder. Die Fahrbahn gibt mit einer Breite von 7,0 m dem Kfz-Verkehr 
verhältnismäßig viel Raum. Die Nebenanlagen hingegen haben teilweise nur eine Breite von 0,5 m

3 
und die Radverkehrsanlagen fehlen auf gesamter Länge. Der ruhende Verkehr ist zurzeit ungeordnet. 
Die Pkw parken straßenbegleitend illegal auf dem Gehweg. Dies schränkt die Breite des Gehweges 
für den Fußverkehr weiter ein. Die Buslinien 131 und 132 fahren im 20-Minuten- bzw. 10-Minutentakt 
durch den Planungsraum.  
 
Mit der Realisierung der geplanten Entflechtungsstraße (vgl. Vorlagen-Nr. 2622/2021) und der damit 
verbundenen Entlastungswirkung für den Ortskern Rondorf ergibt sich die Möglichkeit, die betroffenen 
Straßen stadträumlich neu zu gestalten und damit aufzuwerten. Ziel der Maßnahme ist, die angebau-
ten Hauptverkehrsstraßen zu einem attraktiven Stadtraum mit hoher Aufenthaltsqualität zu entwickeln 
und den Rad- und Fußverkehr mit ausreichend dimensionierten Anlagen zu integrieren. 
 
3. Anstehender Planungsprozess 
 
Eine qualitativ hochwertige Umgestaltung des Planungsraumes genießt hohe Priorität bei den weite-
ren planerischen Überlegungen und Maßnahmen. Um diese Qualität sicherzustellen, sollen im Rah-
men eines städtebaulich-freiraumplanerischen Gestaltungskonzeptes überzeugende Konzeptideen 
durch Freianlagenplaner erarbeitet werden, die als Grundlage für die weiteren Planungsleistungen 
dienen. Für den darauf aufbauenden straßenplanerischen Prozess wird ein Verkehrsanlagenplaner 
für die Erbringung der Leistungsphasen 1-9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 
(HOAI) beauftragt. Die genannten Planungsleistungen werden aufgrund fehlender personeller Kapazi-
täten an externe Ingenieurbüros vergeben. 
 
Hinsichtlich der großen Bedeutung der Maßnahme ist geplant, insbesondere die Bürger*innen sowie 
die Dorfgemeinschaft in den Planungsprozess einzubeziehen. Hier wird mit Hilfe externer Unterstüt-
zung ein Konzept erarbeitet, das die Vorgaben zur systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgreift 
und umsetzt. Oberstes Ziel ist, Transparenz in den Planungs- und Entscheidungsfindungsprozess 
und damit in das Verwaltungshandeln zu bringen. Die aufgeführten Leistungen können aufgrund der 
Aufgabenvielfalt und dem hierfür erforderlichen Spezialwissen nur mit Unterstützung eines externen 
Dienstleisters bewältigt werden. 
 
Die Vergabe der Planungsleistungen soll in drei Stufen erfolgen. In der Stufe I werden ein Freianla-
genplaner für das Gestaltungskonzept, ein Verkehrsanlagenplaner für die Erbringung der Vorent-
wurfs- und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) und ein Kommunikationsbüro beauftragt. 
Die Beauftragung ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen. In der Stufe II wird der Verkehrsanlagen-
planer für die Erbringung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) beauftragt. Die Beauf-
tragung wird voraussichtlich Anfang 2023 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch eine Baugrundun-
tersuchung und eine Überprüfung der bestehenden Sinkkastenanschlussleitungen erforderlich. In der 
Stufe III startet die Ausführungsphase und der Verkehrsanlagenplaner wird für die Erbringung der 
Leistungsphase 6-9 nach HOAI beauftragt. Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich ab Mitte 2023.  
 
4. Prüfung RPA 
 
Der Bedarf für die externen Leistungen wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. 
Das Prüfergebnis ist als Anlage 2 beigefügt. Die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes werden 
berücksichtigt. 
 
5. Finanzierung 
 
Die Planungskosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 705.000 €. Diese setzen sich zusammen 
aus Kosten für das Gestaltungskonzept in Höhe von ca.150.000 €, den Kosten für die Verkehrsanla-
gen in Höhe von ca. 410.000 € (davon 277.000 € für die Leistungsphasen 1-3 HOAI) und den Kosten 
für das Kommunikationskonzept in Höhe von ca. 80.000 €. Des Weiteren beinhalten die Kosten den 
finanziellen Aufwand für eine Baugrunduntersuchung und eine Überprüfung der Sinkkastenanschluss-
leitungen in Höhe von ca. 65.000 €. 
 
Die Vergabe der Planungsaufträge soll in 2022 über 507.000 € und in 2023 über 198.000 € erfolgen. 
 
Für die in 2022 zu erteilenden Aufträge werden in 2022 Kassenmittel in Höhe von rd. 100.000 € benö-

4 
tigt. Im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6603-1201-2-1138, Umgestal-
tung, Dorfspange Rondorf, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen stehen im Haushalts-
jahr 2022 investive Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus ist für die Vergabe der Planungsleistungen in 2022 die Bereitstellung von Verpflich-
tungsermächtigungen zu Lasten der Jahre 2023-2025 in Höhe von insgesamt 407.000 € erforderlich. 
Hierfür sind für das Haushaltsjahr 2023 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 125.000 €, für 
2024 in Höhe von 100.000 € und für 2025 in Höhe von 50.000 € veranschlagt. Die Deckung der dar-
über hinaus in 2022 benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 132.000 € zu Lasten des 
Jahres 2023 erfolgt durch eine veranschlagte, nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher 
Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von 
Straßen. 
 
Für die in 2023 zu vergebenden Aufträge in Höhe von 198.000 € erfolgt eine entsprechende Berück-
sichtigung im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2023 ff. im o.g. Teilfinanzplan bei o.g. Fi-
nanzstelle, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen sowohl für die benötigten Kassenmit-
tel als auch für die ggf. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen (inkl. der Ablösung dieser Ver-
pflichtungsermächtigungen in Folgejahren). 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt 
ebenso den Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bür-
gern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies 
zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1: Übersichtsplan – Abgrenzung des Planungsraumes 
Anlage 2: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung 
Anlage 3: Entgegnung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 5 Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung

2239 Zeichen

Anlage 5 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und 
Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme 
"Umgestaltung Dorfspange Rondorf" 
Vorlagen-Nr.: 2808/2021 
 
Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Frage des RM Wahlen in der Sitzung 
des Verkehrsausschusses vom 18.01.2022 
 
Frage von RM Wahlen: 
RM Wahlen bittet die Verwaltung um Prüfung und Mitteilung bis zur Sitzung des 
Finanzausschusses, ob eine Mehrfachbeauftragung der 1. Stufe, insbesondere der 
Freiraumplanung, möglich und mit welchen Kosten dies verbunden sei. Bei der 
Bürgerbeteiligung stünde dann eine Auswahl von Plänen aus verschiedenen Büros zur 
Verfügung. 
Antwort der Verwaltung 
Die Vergabe der Freiraumgestaltung wird als zweistufiges Verfahren mittels eines 
Teilnahmewettbewerbs und eines anschließenden Verhandlungsverfahrens durchgeführt. 
Für den konkreten Fall ist vorgesehen, dass interessierte Bieter*innen für eine vorformulierte 
Aufgabenstellung ihre groben Konzeptideen einreichen und diese einem Auswahlgremium, 
das sich aus dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und 
dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zusammensetzt, präsentieren. Aus diesem 
Verfahren ergibt sich im Vergabeverfahren die Möglichkeit, die Eignung und 
Leistungsfähigkeit, sowie die fachliche Kompetenz der Bieter*innen zu begutachten und hier 
eine Auswahl zu treffen. 
 
Das avisierte Beteiligungsverfahren soll in einer ersten Stufe auf der Expertise der 
Bürgerinnen und Bürger vor Ort aufbauen. Auf Grundlage einer Analyse der 
Rahmenbedingungen, die von den Fachbüros (Freiraum, Straßenplanung, Kommunikation) 
fachlich und kommunikativ begleitet wird, sollen Lösungsvorschläge zur verkehrlichen und 
gestalterischen Optimierung des Straßenraumes entwickelt und die Planungsgrundsätze 
daraus abgeleitet werden. Die Verwaltung möchte bewusst ohne Vorschläge in die 
Beteiligung gehen und diese mit den Betroffenen vor Ort gemeinsam entwickeln. 
 
Gegenüber einer Mehrfachbeauftragung hat dieses Verfahren den Vorteil, dass es weniger 
zeit- und kostenintensiv ist und dennoch ein sehr gutes Ergebnis erwarten lässt, das auf der 
Einbindung der Bürgerschaft basiert.

Anlage 2 Stellungnahme RPA

2838 Zeichen

/ 2 
14 29.11.2021 
143 
66 über Dez. III 
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2808/2021 (Stand 09.11.2021) 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleis-
tungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestal-
tung Dorfspange Rondorf" 
RPA Nr.: 2021/0746 
Kosten eingereicht: 531.961,75 € (netto) bzw. 633.034,48 € (brutto). 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
am 05.11.2021 legte 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Bedarfsprüfung für 
die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) 
zur Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung Dorfspange Rondorf“ zur Einholung eines 
Bedarfsfeststellungsbeschlusses vor.  
Bei der Durchsicht der Unterlagen ist Folgendes aufgefallen: 
Die Bedarfsprüfung wurden in drei Teile unterteilt, in ein Gestaltungskonzept, in einen Teil 
Kommunikation und in einen Teil Planung der Verkehrsanlagen.  
Die Kosten für das Gestaltungskonzept und die Kommunikation betragen zusammen 
190.090,00 € und wurde auf Grundlage von Stundenlöhnen und Tagessätzen ermittelt. Die 
Fachdienststelle erklärt, dass sich die Kosten aus Erfahrungswerten ergeben. Die zugehöri-
gen abgeschlossenen Projekte oder Vergaben, welche als Ermittlungsgrundlage dienten, 
sind nicht angegeben. 
Die Kosten für die Verkehrsplanung in Höhe von 341.871,75 €(netto) ergeben sich aus den 
anrechenbaren Kosten für den Straßenraum in Höhe von 5,5 Mio. €, welche auf einem Kal-
kulationspreis von 230 €/m² basieren. Aus den Planunterlagen gehen die Flächen, die den 
anrechenbaren Kosten zugrunde liegen, nicht hervor. In der Berechnung des Fachamtes 
wird von der Honorarzone III nach HOAI ausgegangen. Die zugehörige Berechnung liegt den 
Unterlagen nicht bei. 
Aufgrund der vorgenannten Punkte können die Kosten nicht bestätigt werden. 
Zur Vermeidung von zusätzlichen Bedarfsprüfungen und Bedarfsfeststellungsbeschlüssen 
sollten die noch fehlenden Projektbeteiligten z. B. Projektsteuerer, Bodengutachter etc. er-
mittelt, kostenmäßig bewertet und in den Beschluss mit eingebracht werden.  
Bei der Durchsicht der vorgelegten Unterlagen ergaben sich weitere Fragen, aus denen ein 
Kostenrisiko abgeleitet werden kann. 
Anlage 2

- 2 -
Es ist derzeit unklar, welchen Einfluss das Neubaugebiet und die geplante Straßenbahn auf 
die Verkehrszahlen haben werden. Offen ist zudem der Planungstatus der Straßenbahntras-
se und ob Aussagen von anderen Ämtern dazu vorliegen. Desweitern wäre von Interesse, ob 
die Planungen insgesamt soweit abgeschlossen sind, dass sichergestellt werden kann, dass 
sich daraus keine Änderungen mehr für die Planungen der Dorfspange ergeben. 
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
xxx                        
stellvertretender Amtsleiter

Anlage 4 Auszug Verkehrsausschuss 18.01.2022

2036 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 19.01.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 18.01.2022  
öffentlich 
4.5 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- 
und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung 
der Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange Rondorf"mit gleichzeitiger 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Fiinanz-
stelle 6603-1201-2-1138 Umgestaltung, Dorfspange Rondorf  
2808/2021 
RM Wahlen bittet die Verwaltung um Prüfung und Mitteilung bis zur Sitzung des Fi-
nanzausschusses, ob eine Mehrfachbeauftragung der 1. Stufe, insbesondere der 
Freiraumplanung, möglich und mit welchen Kosten dies verbunden sei. Bei der Bür-
gerbeteiligung stünde dann eine Auswahl von Plänen aus verschiedenen Büros zur 
Verfügung. 
 
Auf Nachfrage von SB Dr. Beese teilt Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen 
und Verkehrsentwicklung mit, dass die Dorfspange erst im Anschluss an die Ent-
flechtungsstraße realisiert werden soll.  
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Umgestaltung der 
Dorfspange Rondorf erstellen zu lassen. Er erkennt den Bedarf für die Beauf-
tragung eines Fachbüros für ein Gestaltungskonzept, eines Verkehrsanlagen-
planers und eines Kommunikationsbüros in Höhe von 705.000 € an und be-
auftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten.  
 
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 100.000 € für die Vergabe der Ingeni-
eurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanz-

2 
 
stelle 6603-1201-2-1138, Umgestaltung, Dorfspange Rondorf, Teilplanzeile 8, 
Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 1 Übersichtsplan - Abgrenzung des Planungsraumes

99 Zeichen

Anlage 1
Maßnahme:
Bearbeitet:
Da
tum:
x42 0 mm 297 mm
Dorfspange Rondorf - Planungsraum
10.05.2021

Anlage 3 Entgegnung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

3128 Zeichen

Entgegnung zu den Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamt es 
 
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und 
Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme 
"Umgestaltung Dorfspange Rondorf" 
RPA Nr.: 2021/0746 
 
Aufgrund der überbezirklichen Bedeutung des Planungsraumes wurde die Kostenprognose 
für den Bedarfsfeststellungsbeschluss dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) vorgelegt. 
Nachfolgend wird zu den Anmerkungen wie folgt Stellung genommen.  
Die Ermittlungsgrundlage für die Kostenprognose für das Gestaltungskonzept und die 
Kommunikation liegen dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vor und können dem 
Rechnungsprüfungsamt zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden. Die Stundensätze für 
das Gestaltungkonzept beruhen auf einem Angebot für die Gestaltung der Berrenrather 
Straße in Köln-Sülz, das für den aktuellen Zeitpunkt hochgerechnet wurde. Für die 
Kommunikation wurden die Stundensätze einer Baumaßnahme auf der Ehrenstraße zu 
Grunde gelegt. Für die Berechnung der Honorarzone III nach HOAI wurde wie folgt 
vorgegangen: Die verkehrlichen Anlagen wurden gemäß der Objektliste Verkehrsanlagen 
nach HOAI als „sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen oder 
normaler städtebaulicher Situation“ eingestuft. Diese Bewertung entspricht der Honorarzone 
III.  
Bei der Berechnung der Honorare nach § 48 HOAI wurden die fünf Bewertungsmerkmale: 
1. geologische und baugrundtechnische Gegebenheiten, 
2. technische Ausrüstung und Ausstattung,  
3. Einbindung in die Umgebung oder das Objektumfeld,  
4. Umfang der Funktionsbereiche oder der konstruktiven oder technischen Anforderungen,  
5. fachspezifische Bedingungen 
jeweils mit dem Mittelwert der zu vergebenen Punktzahl bewertet. Auch hierbei wurde die 
Honorarzone III ermittelt.  
 
Die Kostenprognose wurde korrigiert und um die Kosten für eine Baugrunduntersuchung und 
die Untersuchung der Sinkkastenanschlussleitungen erweitert. Eine Projektsteuerung wurde 
bei vergleichbaren Projekten nicht benötigt und ist aus diesem Grund nicht in der 
Kostenprognose berücksichtigt.  
Für das Großprojekt Rondorf Nordwest wurde ein gesamtheitliches Verkehrsgutachten in 
Auftrag geben, in dem alle Teilprojekte berücksichtigt worden sind. Die verkehrlichen 
Auswirkungen des Neubaugebietes sowie der Stadtbahnverlängerung und der 
Entflechtungsstraße sind im Gutachten berücksichtigt worden. Das vorliegende Projekt ergibt 
sich insbesondere aus der Aufsiedlung und dem Bau der Entflechtungsstraße. Letztere kann 
ihre volle Wirkung erst dann entfalten, wenn die Ortsdurchfahrt zurückgebaut wird. 
Demzufolge sind die verkehrlichen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Teilprojekten 
quantifiziert und berücksichtigt worden.  
Die Planung der Stadtbahnverlängerung befindet sich derzeit in der Anfangsphase. In dem 
Bereich, in dem die Stadtbahn die Kapellenstraße überquert, besteht eine Schnittmenge, die 
Auswirkungen auf die Planungen der Dorfspange hat. Diese Schnittmenge ist sehr gering 
und in der Planung und den Kosten der Stadtbahnverlängerung enthalten.  
 
Anlage 3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026

1894 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2808/2021
Stand: 13.01.2026 
Sachstandsbericht  
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und 
Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme 
"Umgestaltung Dorfspange Rondorf" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6603-1201-2-1138 Umgestaltung, 
Dorfspange Rondorf 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange Rondorf 
erstellen zu lassen. Er erkennt den Bedarf für die Beauftragung eines Fachbüros für ein Ge-
staltungskonzept, eines Verkehrsanlagenplaners und eines Kommunikationsbüros in Höhe 
von 705.000 € an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzu-
leiten.  
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haus-
haltsjahr 2022 in Höhe von 100.000 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanz-
plan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6603-1201-2-1138, Umgestaltung, 
Dorfspange Rondorf, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbei-
tender Aufgaben und Maßnahmen wird die Umgestaltung der Dorfspange Rondorf derzeit 
nicht weiterverfolgt. Eine Beauftragung der Ingenieurbüros hat noch nicht stattgefunden. Eine 
Umgestaltung der Dorfspange Rondorf ist ohnehin erst nach Fertigstellung der Entflechtungs-
straße sowie einer Umleitungsstrecke durch das Neubaugebiet Rondorf-Nordwest möglich. 
Nächste Schritte: 
Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungs-
bearbeitung begonnen wird. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Januar 2028

Beratungsverlauf (4)

18.01.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
31.01.2022 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2808/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.01.2022
Erstellt
06.08.2021 14:22