2808/2021
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange Rondorf"
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Anlage 6 Vorabauszug Bezirksvertretung 2 vom 31.01.2021
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Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 01.02.2022 Auszug aus dem Besc hlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.01.2022 öffentlich 9.2.2 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange Rondorf" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6603-1201-2-1138 Umgestaltung, Dorfspange Rondorf 2808/2021 Anmerkung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Protokoll: Die Fraktion der Grünen begrüßt den Bedarfsfeststellungsbeschluss und die darin vorgesehene Auftragsvergabe und Mittelfreigabe. Gleichwohl wird die Verwaltung gebeten, vor der Beauftragung des Fachbüros für das Gestaltungskonzept, die wesentlichen Ziel -Eckpunkte für die Umgestaltung des Plangebietes durch Beteiligung der BV2 und der Rondorfer Bürger vorab zu definie- ren. Diese Eckpunkte sollen dann, so weit wie möglich, in das Gestaltungskonzept mit einfließen. Eine entsprechende Beteiligung der Rondorfer Bürger und der Politik / Bezirksvertre- tung, kann auch nach Auftragsvergabe des Gestaltungskonzeptes durch das beauf- trage Planungsbüro erfolgen. In diesem Fall hat das Beteiligungsverfahren aber vor dem entsprechenden Planungsbeginn durch das Planungsbüro zu erfolgen. In die- sem Fall könnte das Planungsbüro die Bürgerbeteiligung mit begleiten und moderie- ren. Die Fraktion der Grünen begrüßt den Aufschlag der Verwaltung, ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange Rondorf erstellen zu lassen. Der Bedarf für die Beauf- tragung eines Fachbüros für ein Gestaltungskonzept, eines Verkehrsanlagenplaners und eines Kommunikationsbüros wird nicht in Frage gestellt. Durch eine frühzeitige Beteiligung insbesondere der Rondorfer Bürger, können deren Vorstellungen und Ideen ggf. bereits im Vorfeld berücksichtigt werden. Dies schafft die notwendige Transparenz und das Vertrauen, das für die spätere Umsetzung er- forderlich sein wird. Anmerkung der CDU-Fraktion zu Protokoll: Der Bedarfsfeststellungsbeschluss zu den vorstehenden Ausgaben wird seitens der CDU-Fraktion begrüßt, weil ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange in Rondorf als Folgemaßnahme - sobald die Entlastungsstraße fertiggestellt wird – un- erlässlich ist. Da die Fahrzeugfrequenz auf der Rondorfer Haupt-, Rodenkirchener- und Kapellen- straße um 4000 - 6000 Kfz/ 24 Std - durch die Entlastungsstraße verringert wird, un- terstützen wir auch eine Bürgerbeteiligung, die die Maßnahmen eines Gestaltungs- konzeptes durch einen Verkehrsanlagenplaner und ein Kommunikationsbüro auf- nimmt, bewertet und durch eigene Vorortkenntnisse optimieren kann. Besonders wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang, ob und auf welchen Ab- schnitten die bereits vorhandene 30km-Höchstgeschwindigkeitszone in Ron- dorf ausgeweitet werden kann. Für den weniger geschützten Rad- und Fußgänger- verkehr muss in schützenswerten Bereichen (z.B. vor Schulen und KiTas) weiterhin 30km-Höchstgeschwindigkeit vorgesehen werden. Anmerkung der FDP-Fraktion zu Protokoll: Soweit die Verwaltungsvorlage vorsieht, dass der Rat die Verwaltung beauftragen möge, ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange in Köln-Rondorf erstellen zu lassen, trifft dies auf Zustimmung der FDP-Fraktion. Dabei möge die Verwaltung bei ihrer Arbeit jedoch nicht die offensichtliche Problematik fehlender regulärer Parkplät- ze für Kfz übersehen. So ergibt sich aus der Vorlage, dass der ruhende Verkehr ak- tuell ungeordnet ist und die Pkw straßenbegleitend rechtswidrig auf dem Gehweg parken. Dies zeigt einmal mehr den bestehenden Parkdruck und verlangt auch nach der Umgestaltung der Dorfspange eine Berücksichtigung dieser Situation in Form der Schaffung ausreichend vorhandener regulärer Parkplätze. Stellungnahme Herrn Grothkopp, Stv. Sachverständiger für Seniorenfragen Die Maßnahme „Umgestaltung Dorfspange Rondorf“ wird begrüßt. Es wird allerdings auf Folgendes hingewiesen: 1. Für Senioren, insbesondere mit Rollatoren und Rollstühlen, ist die Benutzung der Fußwege entlang der Rondorfer Hauptstraße und der Rodenkirchener Straße aus baulichen Gründen, vor allem aber wegen der Vielzahl ordnungs- widrig abgestellter Autos teilweise nicht möglich. Ferner wird auf den Abschnitt an der Einmündung der Habichtstraße (Bäckerei, Apotheke sowie Ärzte- und Therapiezentrum) hingewiesen, an der Senioren nur unter Gefahr die Straße queren können. Die Maßnahme der Umgestaltung, deren Planungsleistungen für die Jahre 2023 – 2025 angegeben sind, darf nicht dazu führen, dass verkehrsberuhi- gende und –sichernde Maßnahmen bis dahin unterlassen werden. 2. Die Verkehrsplanung des Neubaugebietes Rondorf-Nordwest hat Auswirkun- gen auf den Verkehr des gesamten Stadtteils. Die sich aus der Planung der südlichen Entflechtungsstraße ergebende Prognose für den Durchgangsver- kehr durch Rondorf wird als optimistisch angesehen. Die Dorfspange ist eine Umgestaltungsmaßnahme. Es fehlt allerdings ein Verkehrs- und Parkkonzept für den gesamten Stadtteil, da diese Einzelmaßnahmen sowie die künftige Stadtbahn in gegenseitigen Abhängigkeit stehen und in ihrer Wechselwirkung für die Umgestaltung der Dorfspange von Bedeutung sind. Danach lässt Herr Giesen über die Vorlage abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fas- sen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange Rondorf erstellen zu lassen. Er erkennt den Bedarf für die Beauf- tragung eines Fachbüros für ein Gestaltungskonzept, eines Verkehrsanlagen- planers und eines Kommunikationsbüros in Höhe von 705.000 € an und be- auftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 100.000 € für die Vergabe der Ingeni- eurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanz- stelle 6603-1201-2-1138, Umgestaltung, Dorfspange Rondorf, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Kau)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 01/2026
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Dezernat, Dienststelle
III/66/660/2
Vorlagen-Nummer
2808/2021
Stand: 13.01.2026
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und
Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme
"Umgestaltung Dorfspange Rondorf" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6603-1201-2-1138 Umgestaltung,
Dorfspange Rondorf
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange Rondorf
erstellen zu lassen. Er erkennt den Bedarf für die Beauftragung eines Fachbüros für ein Ge-
staltungskonzept, eines Verkehrsanlagenplaners und eines Kommunikationsbüros in Höhe
von 705.000 € an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzu-
leiten.
Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haus-
haltsjahr 2022 in Höhe von 100.000 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanz-
plan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6603-1201-2-1138, Umgestaltung,
Dorfspange Rondorf, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Aufgrund der angespannten personellen Situation sowie prioritätenmäßig anderer zu bearbei-
tender Aufgaben und Maßnahmen wird die Umgestaltung der Dorfspange Rondorf derzeit
nicht weiterverfolgt. Eine Beauftragung der Ingenieurbüros hat noch nicht stattgefunden. Eine
Umgestaltung der Dorfspange Rondorf ist ohnehin erst nach Fertigstellung der Entflechtungs-
straße sowie einer Umleitungsstrecke durch das Neubaugebiet Rondorf-Nordwest möglich.
Nächste Schritte:
Die Verwaltung kann derzeit keinen konkreten Zeitpunkt benennen, zu dem mit der Planungs-
bearbeitung begonnen wird.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Januar 2028
Anlage 2 Stellungnahme RPA
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/ 2 14 29.11.2021 143 66 über Dez. III Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage 2808/2021 (Stand 09.11.2021) Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleis- tungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestal- tung Dorfspange Rondorf" RPA Nr.: 2021/0746 Kosten eingereicht: 531.961,75 € (netto) bzw. 633.034,48 € (brutto). Sehr geehrte Damen und Herren, am 05.11.2021 legte 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eine Bedarfsprüfung für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung Dorfspange Rondorf“ zur Einholung eines Bedarfsfeststellungsbeschlusses vor. Bei der Durchsicht der Unterlagen ist Folgendes aufgefallen: Die Bedarfsprüfung wurden in drei Teile unterteilt, in ein Gestaltungskonzept, in einen Teil Kommunikation und in einen Teil Planung der Verkehrsanlagen. Die Kosten für das Gestaltungskonzept und die Kommunikation betragen zusammen 190.090,00 € und wurde auf Grundlage von Stundenlöhnen und Tagessätzen ermittelt. Die Fachdienststelle erklärt, dass sich die Kosten aus Erfahrungswerten ergeben. Die zugehöri- gen abgeschlossenen Projekte oder Vergaben, welche als Ermittlungsgrundlage dienten, sind nicht angegeben. Die Kosten für die Verkehrsplanung in Höhe von 341.871,75 €(netto) ergeben sich aus den anrechenbaren Kosten für den Straßenraum in Höhe von 5,5 Mio. €, welche auf einem Kal- kulationspreis von 230 €/m² basieren. Aus den Planunterlagen gehen die Flächen, die den anrechenbaren Kosten zugrunde liegen, nicht hervor. In der Berechnung des Fachamtes wird von der Honorarzone III nach HOAI ausgegangen. Die zugehörige Berechnung liegt den Unterlagen nicht bei. Aufgrund der vorgenannten Punkte können die Kosten nicht bestätigt werden. Zur Vermeidung von zusätzlichen Bedarfsprüfungen und Bedarfsfeststellungsbeschlüssen sollten die noch fehlenden Projektbeteiligten z. B. Projektsteuerer, Bodengutachter etc. er- mittelt, kostenmäßig bewertet und in den Beschluss mit eingebracht werden. Bei der Durchsicht der vorgelegten Unterlagen ergaben sich weitere Fragen, aus denen ein Kostenrisiko abgeleitet werden kann. Anlage 2 - 2 - Es ist derzeit unklar, welchen Einfluss das Neubaugebiet und die geplante Straßenbahn auf die Verkehrszahlen haben werden. Offen ist zudem der Planungstatus der Straßenbahntras- se und ob Aussagen von anderen Ämtern dazu vorliegen. Desweitern wäre von Interesse, ob die Planungen insgesamt soweit abgeschlossen sind, dass sichergestellt werden kann, dass sich daraus keine Änderungen mehr für die Planungen der Dorfspange ergeben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen xxx stellvertretender Amtsleiter
Anlage 4 Auszug Verkehrsausschuss 18.01.2022
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 19.01.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.01.2022 öffentlich 4.5 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange Rondorf"mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Fiinanz- stelle 6603-1201-2-1138 Umgestaltung, Dorfspange Rondorf 2808/2021 RM Wahlen bittet die Verwaltung um Prüfung und Mitteilung bis zur Sitzung des Fi- nanzausschusses, ob eine Mehrfachbeauftragung der 1. Stufe, insbesondere der Freiraumplanung, möglich und mit welchen Kosten dies verbunden sei. Bei der Bür- gerbeteiligung stünde dann eine Auswahl von Plänen aus verschiedenen Büros zur Verfügung. Auf Nachfrage von SB Dr. Beese teilt Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung mit, dass die Dorfspange erst im Anschluss an die Ent- flechtungsstraße realisiert werden soll. Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange Rondorf erstellen zu lassen. Er erkennt den Bedarf für die Beauf- tragung eines Fachbüros für ein Gestaltungskonzept, eines Verkehrsanlagen- planers und eines Kommunikationsbüros in Höhe von 705.000 € an und be- auftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzuleiten. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 100.000 € für die Vergabe der Ingeni- eurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanz- 2 stelle 6603-1201-2-1138, Umgestaltung, Dorfspange Rondorf, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2808/2021 Freigabedatum 03.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange Rondorf" mit gleichzeitiger Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen bei der Finanzstelle 6603-1201-2-1138 Umgestaltung, Dorfspange Rondorf Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Umgestaltung der Dorfspange Rondorf erstellen zu lassen. Er erkennt den Bedarf für die Beauftragung eines Fachbüros für ein Ge- staltungskonzept, eines Verkehrsanlagenplaners und eines Kommunikationsbüros in Höhe von 705.000 € an und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Vergabeverfahren einzu- leiten. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung für das Haushalts- jahr 2022 in Höhe von 100.000 € für die Vergabe der Ingenieurleistungen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6603-1201-2-1138, Umgestaltung, Dorf- spange Rondorf, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Verkehrsausschuss 18.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 Rat 03.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 705.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln plant im Rahmen der Siedlungserweiterung Rondorf Nordwest unter anderem den Bau einer Entflechtungsstraße südlich von Rondorf, die zum einen Mehrverkehre aus der oben genannten Aufsiedlung aufnehmen wird, aber auch den Ortskern Rondorf von gebietsfremdem Durchgangsver- kehr entlasten wird. Voraussetzung hierfür ist, den Straßenzug Rodenkirchener Straße/Rondorfer Hauptstraße/Kapellenstraße in Köln-Rondorf zurückzubauen (Abgrenzung des Planungsraumes, sie- he Anlage 1). 2. Planung Die Ortsdurchfahrt ist heute als Landesstraße L92 Teil des klassifizierten Netzes. Mit dem Rückbau ist eine Abstufung zu einer Gemeindestraße vorgesehen. Der Straßenzug zeigt sich heute als eng bebauter Verkehrsraum mit einer rein funktionalen Ausrichtung auf den motorisierten Verkehr und ist derzeit von einem verhältnismäßig hohen Verkehrsaufkommen im Ortskern zwischen 7.000 bis 12.000 Kfz pro Tag geprägt. Die Mängel des Planungsraums schlagen sich zum Großteil in der fehlenden Aufenthaltsqualität, vor allem im Ortskern von Rondorf, nieder. Die Fahrbahn gibt mit einer Breite von 7,0 m dem Kfz-Verkehr verhältnismäßig viel Raum. Die Nebenanlagen hingegen haben teilweise nur eine Breite von 0,5 m 3 und die Radverkehrsanlagen fehlen auf gesamter Länge. Der ruhende Verkehr ist zurzeit ungeordnet. Die Pkw parken straßenbegleitend illegal auf dem Gehweg. Dies schränkt die Breite des Gehweges für den Fußverkehr weiter ein. Die Buslinien 131 und 132 fahren im 20-Minuten- bzw. 10-Minutentakt durch den Planungsraum. Mit der Realisierung der geplanten Entflechtungsstraße (vgl. Vorlagen-Nr. 2622/2021) und der damit verbundenen Entlastungswirkung für den Ortskern Rondorf ergibt sich die Möglichkeit, die betroffenen Straßen stadträumlich neu zu gestalten und damit aufzuwerten. Ziel der Maßnahme ist, die angebau- ten Hauptverkehrsstraßen zu einem attraktiven Stadtraum mit hoher Aufenthaltsqualität zu entwickeln und den Rad- und Fußverkehr mit ausreichend dimensionierten Anlagen zu integrieren. 3. Anstehender Planungsprozess Eine qualitativ hochwertige Umgestaltung des Planungsraumes genießt hohe Priorität bei den weite- ren planerischen Überlegungen und Maßnahmen. Um diese Qualität sicherzustellen, sollen im Rah- men eines städtebaulich-freiraumplanerischen Gestaltungskonzeptes überzeugende Konzeptideen durch Freianlagenplaner erarbeitet werden, die als Grundlage für die weiteren Planungsleistungen dienen. Für den darauf aufbauenden straßenplanerischen Prozess wird ein Verkehrsanlagenplaner für die Erbringung der Leistungsphasen 1-9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt. Die genannten Planungsleistungen werden aufgrund fehlender personeller Kapazi- täten an externe Ingenieurbüros vergeben. Hinsichtlich der großen Bedeutung der Maßnahme ist geplant, insbesondere die Bürger*innen sowie die Dorfgemeinschaft in den Planungsprozess einzubeziehen. Hier wird mit Hilfe externer Unterstüt- zung ein Konzept erarbeitet, das die Vorgaben zur systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung aufgreift und umsetzt. Oberstes Ziel ist, Transparenz in den Planungs- und Entscheidungsfindungsprozess und damit in das Verwaltungshandeln zu bringen. Die aufgeführten Leistungen können aufgrund der Aufgabenvielfalt und dem hierfür erforderlichen Spezialwissen nur mit Unterstützung eines externen Dienstleisters bewältigt werden. Die Vergabe der Planungsleistungen soll in drei Stufen erfolgen. In der Stufe I werden ein Freianla- genplaner für das Gestaltungskonzept, ein Verkehrsanlagenplaner für die Erbringung der Vorent- wurfs- und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) und ein Kommunikationsbüro beauftragt. Die Beauftragung ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen. In der Stufe II wird der Verkehrsanlagen- planer für die Erbringung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI) beauftragt. Die Beauf- tragung wird voraussichtlich Anfang 2023 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt sind auch eine Baugrundun- tersuchung und eine Überprüfung der bestehenden Sinkkastenanschlussleitungen erforderlich. In der Stufe III startet die Ausführungsphase und der Verkehrsanlagenplaner wird für die Erbringung der Leistungsphase 6-9 nach HOAI beauftragt. Die Beauftragung erfolgt voraussichtlich ab Mitte 2023. 4. Prüfung RPA Der Bedarf für die externen Leistungen wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Das Prüfergebnis ist als Anlage 2 beigefügt. Die Hinweise des Rechnungsprüfungsamtes werden berücksichtigt. 5. Finanzierung Die Planungskosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 705.000 €. Diese setzen sich zusammen aus Kosten für das Gestaltungskonzept in Höhe von ca.150.000 €, den Kosten für die Verkehrsanla- gen in Höhe von ca. 410.000 € (davon 277.000 € für die Leistungsphasen 1-3 HOAI) und den Kosten für das Kommunikationskonzept in Höhe von ca. 80.000 €. Des Weiteren beinhalten die Kosten den finanziellen Aufwand für eine Baugrunduntersuchung und eine Überprüfung der Sinkkastenanschluss- leitungen in Höhe von ca. 65.000 €. Die Vergabe der Planungsaufträge soll in 2022 über 507.000 € und in 2023 über 198.000 € erfolgen. Für die in 2022 zu erteilenden Aufträge werden in 2022 Kassenmittel in Höhe von rd. 100.000 € benö- 4 tigt. Im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6603-1201-2-1138, Umgestal- tung, Dorfspange Rondorf, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen stehen im Haushalts- jahr 2022 investive Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Darüber hinaus ist für die Vergabe der Planungsleistungen in 2022 die Bereitstellung von Verpflich- tungsermächtigungen zu Lasten der Jahre 2023-2025 in Höhe von insgesamt 407.000 € erforderlich. Hierfür sind für das Haushaltsjahr 2023 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 125.000 €, für 2024 in Höhe von 100.000 € und für 2025 in Höhe von 50.000 € veranschlagt. Die Deckung der dar- über hinaus in 2022 benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 132.000 € zu Lasten des Jahres 2023 erfolgt durch eine veranschlagte, nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen. Für die in 2023 zu vergebenden Aufträge in Höhe von 198.000 € erfolgt eine entsprechende Berück- sichtigung im Rahmen des Hpl.- Aufstellungsverfahrens 2023 ff. im o.g. Teilfinanzplan bei o.g. Fi- nanzstelle, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen sowohl für die benötigten Kassenmit- tel als auch für die ggf. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen (inkl. der Ablösung dieser Ver- pflichtungsermächtigungen in Folgejahren). Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt ebenso den Umweltverbund im Bereich Rad- und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bür- gern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan – Abgrenzung des Planungsraumes Anlage 2: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt zur Bedarfsprüfung Anlage 3: Entgegnung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 5 Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 5 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange Rondorf" Vorlagen-Nr.: 2808/2021 Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung zur Frage des RM Wahlen in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.01.2022 Frage von RM Wahlen: RM Wahlen bittet die Verwaltung um Prüfung und Mitteilung bis zur Sitzung des Finanzausschusses, ob eine Mehrfachbeauftragung der 1. Stufe, insbesondere der Freiraumplanung, möglich und mit welchen Kosten dies verbunden sei. Bei der Bürgerbeteiligung stünde dann eine Auswahl von Plänen aus verschiedenen Büros zur Verfügung. Antwort der Verwaltung Die Vergabe der Freiraumgestaltung wird als zweistufiges Verfahren mittels eines Teilnahmewettbewerbs und eines anschließenden Verhandlungsverfahrens durchgeführt. Für den konkreten Fall ist vorgesehen, dass interessierte Bieter*innen für eine vorformulierte Aufgabenstellung ihre groben Konzeptideen einreichen und diese einem Auswahlgremium, das sich aus dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zusammensetzt, präsentieren. Aus diesem Verfahren ergibt sich im Vergabeverfahren die Möglichkeit, die Eignung und Leistungsfähigkeit, sowie die fachliche Kompetenz der Bieter*innen zu begutachten und hier eine Auswahl zu treffen. Das avisierte Beteiligungsverfahren soll in einer ersten Stufe auf der Expertise der Bürgerinnen und Bürger vor Ort aufbauen. Auf Grundlage einer Analyse der Rahmenbedingungen, die von den Fachbüros (Freiraum, Straßenplanung, Kommunikation) fachlich und kommunikativ begleitet wird, sollen Lösungsvorschläge zur verkehrlichen und gestalterischen Optimierung des Straßenraumes entwickelt und die Planungsgrundsätze daraus abgeleitet werden. Die Verwaltung möchte bewusst ohne Vorschläge in die Beteiligung gehen und diese mit den Betroffenen vor Ort gemeinsam entwickeln. Gegenüber einer Mehrfachbeauftragung hat dieses Verfahren den Vorteil, dass es weniger zeit- und kostenintensiv ist und dennoch ein sehr gutes Ergebnis erwarten lässt, das auf der Einbindung der Bürgerschaft basiert.
Anlage 3 Entgegnung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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Entgegnung zu den Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamt es Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Vergabe der externen Ingenieur- und Dienstleistungen (HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9) zur Realisierung der Maßnahme "Umgestaltung Dorfspange Rondorf" RPA Nr.: 2021/0746 Aufgrund der überbezirklichen Bedeutung des Planungsraumes wurde die Kostenprognose für den Bedarfsfeststellungsbeschluss dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) vorgelegt. Nachfolgend wird zu den Anmerkungen wie folgt Stellung genommen. Die Ermittlungsgrundlage für die Kostenprognose für das Gestaltungskonzept und die Kommunikation liegen dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung vor und können dem Rechnungsprüfungsamt zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden. Die Stundensätze für das Gestaltungkonzept beruhen auf einem Angebot für die Gestaltung der Berrenrather Straße in Köln-Sülz, das für den aktuellen Zeitpunkt hochgerechnet wurde. Für die Kommunikation wurden die Stundensätze einer Baumaßnahme auf der Ehrenstraße zu Grunde gelegt. Für die Berechnung der Honorarzone III nach HOAI wurde wie folgt vorgegangen: Die verkehrlichen Anlagen wurden gemäß der Objektliste Verkehrsanlagen nach HOAI als „sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen oder normaler städtebaulicher Situation“ eingestuft. Diese Bewertung entspricht der Honorarzone III. Bei der Berechnung der Honorare nach § 48 HOAI wurden die fünf Bewertungsmerkmale: 1. geologische und baugrundtechnische Gegebenheiten, 2. technische Ausrüstung und Ausstattung, 3. Einbindung in die Umgebung oder das Objektumfeld, 4. Umfang der Funktionsbereiche oder der konstruktiven oder technischen Anforderungen, 5. fachspezifische Bedingungen jeweils mit dem Mittelwert der zu vergebenen Punktzahl bewertet. Auch hierbei wurde die Honorarzone III ermittelt. Die Kostenprognose wurde korrigiert und um die Kosten für eine Baugrunduntersuchung und die Untersuchung der Sinkkastenanschlussleitungen erweitert. Eine Projektsteuerung wurde bei vergleichbaren Projekten nicht benötigt und ist aus diesem Grund nicht in der Kostenprognose berücksichtigt. Für das Großprojekt Rondorf Nordwest wurde ein gesamtheitliches Verkehrsgutachten in Auftrag geben, in dem alle Teilprojekte berücksichtigt worden sind. Die verkehrlichen Auswirkungen des Neubaugebietes sowie der Stadtbahnverlängerung und der Entflechtungsstraße sind im Gutachten berücksichtigt worden. Das vorliegende Projekt ergibt sich insbesondere aus der Aufsiedlung und dem Bau der Entflechtungsstraße. Letztere kann ihre volle Wirkung erst dann entfalten, wenn die Ortsdurchfahrt zurückgebaut wird. Demzufolge sind die verkehrlichen Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Teilprojekten quantifiziert und berücksichtigt worden. Die Planung der Stadtbahnverlängerung befindet sich derzeit in der Anfangsphase. In dem Bereich, in dem die Stadtbahn die Kapellenstraße überquert, besteht eine Schnittmenge, die Auswirkungen auf die Planungen der Dorfspange hat. Diese Schnittmenge ist sehr gering und in der Planung und den Kosten der Stadtbahnverlängerung enthalten. Anlage 3
Anlage 1 Übersichtsplan - Abgrenzung des Planungsraumes
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Anlage 1 Maßnahme: Bearbeitet: Da tum: x42 0 mm 297 mm Dorfspange Rondorf - Planungsraum 10.05.2021
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2808/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.01.2022
- Erstellt
- 06.08.2021 14:22