AN/0489/2025
Sachstand des geplanten Windrads am Klärwerk in Köln-Stammheim
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Anfrage Sachstand Windrad
10789 Zeichen
SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
51065 Köln - Wiener Platz 2a
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Gleichlautend an:
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Köln
Herrn Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs
Bezirksrathaus Köln-Mülheim
Köln, den 10.04.2025
Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung:
Sachstand des geplanten Windrads am Klärwerk in Köln-Stammheim
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mülheim bittet Sie, die nachfolgende Anfrage auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen:
Seit Ende 2023 ist bekannt, dass die StEB beabsichtigt, eine Windenergieanlage auf dem
Grundstück des Klärwerks in Köln-Stammheim zu errichten. Die Anfrage der Fraktionen SPD und
CDU sowie der FDP in der Bezirksvertretung in der Sitzung vom 29.01.2024 (AN/0132/2024)
hierzu wurde dankenswerterweise auch zügig beantwortet (Vorlage 0431/2024).
Seitdem wurden im Rahmen einer Informationsveranstaltung der StEB Ende April 2024 sowie
durch Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie Anfang August 2024 weitere Details hierzu
bekannt gegeben.
Eine weitere geplante Informationsveranstaltung der StEB für Ende März 2025 wurde nun
allerdings kurzfristig abgesagt und auf den Juli diesen Jahres verschoben.
In der Zwischenzeit hat sich eine Bürgerinitiative gegen dieses Bauvorhaben formiert, welche in
einem offenen Schreiben, u.a. an die örtlichen Parteien sowie an die StEB gerichtet, ihre
Bedenken hiergegen formuliert hat. Unserer Kenntnis nach hat die Bürgerinitiative keine
Rückmeldung oder anderweitige Kontaktaufnahme von der StEB seitdem erhalten.
Unter anderem wurden durch die Bürgerinitiative, neben den allgemeinen Bedenken hinsichtlich
der Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität vor Ort (insbes. in den Naherholungsgebieten
Rheinaue und Schlosspark) durch Lärm und Schattenwurf, der Auswirkungen auf die
Immobilienpreise und dem Ortsbild, weitere Punkte vorgetragen;
- Es besteht Unklarheit darüber, welche Überlegungen die StEB im Vorfeld der Beauftragung der
Machbarkeitsstudie zum Windrad getätigt hat. Die Machbarkeitsstudie beschäftigt sich nicht
mit der Frage, welche Energiequellen am Standort des Klärwerks in Stammheim am besten
oder effizientesten wären, sie prüft nur die Durchführbarkeit des Windrads. Auf der „Fragen und
Antworten“-Website der StEB zum Windrad in Stammheim wird lediglich darauf verwiesen,
dass das Windrad Teil des „Gesamtenergiekonzepts“ der StEB sei. Dieses Konzept ist jedoch
- nach unserem Kenntnisstand - nicht öffentlich einsehbar. Es ist hierdurch nicht
nachvollziehbar, warum die StEB ein Windrad für einen „wesentlichen Baustein“ (Zitat der
Website) im Gesamtenergiekonzept hält. Sollte ein solches Gesamtenergiekonzept bestehen
wird bereits jetzt darum gebeten, dieses im Rahmen der Beantwortung von Frage 1.)
vorzulegen, oder (sofern es doch öffentlich bereits einsehbar sein sollte) hierauf zu verweisen,
und die Schritte im Rahmen der Erarbeitung dieses Gesamtenergiekonzepts zu erläutern.
- In der Machbarkeitsstudie wird die Machbarkeit dreier möglicher Modelle von Windrädern mit
einer Höhe von bis zu 150 Metern angeprüft, um ihre Auswirkungen u.a. in Bezug auf
Schattenwurf und Lärmemmissionen festzustellen: E115 (Enercon), N117 (Nordex) und V115
(Vensys). Allerdings wurden nicht bei allen die Stromproduktion pro Jahr geprüft, sondern nur
beim Modell E115 (S. 42), welche hierfür mit 5,7 Mio. kWh beziffert wird. Dies verursacht bereits
Zweifel bezüglich der Leistungsfähigkeit der anderen beiden Modelle. Der Hersteller Enercon
hat allerdings zum 01.01.2024 bereits, und damit acht Monate vor Veröffentlichung der
Machbarkeitsstudie, das Modell E115 (EP3) aus seinem Portfolio genommen und produziert
dieses nicht mehr für den deutschen Markt
(https://www.enercon.de/de/windenergieanlagen/produkt-portfolio). Die Produktion des
Modells E115 (EP8) wurde bereits 2020 eingestellt. Es ist somit nicht klar, welche
Leistungsfähigkeit das Windrad haben könnte. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in der
Machbarkeitsstudie bereits festgestellt worden ist, dass diese Modelle die Ausnahmen
darstellen und einen geringeren Anteil am Markt ausmachen (S. 45) ist auch nicht ersichtlich,
durch welches andere Modell das weggefallene Modell E115 ersetzt werden könnte. Zudem
wird die Leistung anhand der Windstatistik von Nörvenich ermittelt, nicht von Köln(-
Stammheim/Flittard), obwohl Nörvenich mehr als 30 Kilometer Luftlinie entfernt und auf der
anderen Rheinseite liegt. Auch wurde hierbei nicht der mögliche Gebäudeabrieb genauer
angeprüft. Genaue Zahlen zur Stromproduktion des geplanten Windrads bestehen damit nicht,
was die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens stark infrage stellt.
- Die in der Wirtschaftlichkeitsprüfung im Rahmen des Gestehungspreises veranschlagten
derzeitigen Stromkosten wirken mit 26 Cent (S. 42) im Verhältnis hoch, da sie deutlich über
dem in Deutschland durchschnittlichen Industriestrompreis liegen. Angaben darüber, wieso
sich der Preis so zusammensetzt, sind in der Studie nicht enthalten.
- Ebenfalls unter Punkt 8 (Wirtschaftlichkeit) der Machbarkeitsstudie weist die StEB ihren
Stromverbrauch für das Klärwerk aus, welcher bei etwa 31 Millionen kWh liegen soll, bei einer
Selbstversorgung von ca. 17 Prozent - allerdings im Jahr 2021. Aktuellere Zahlen wurden in
der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 (!) nicht vorgelegt. Dabei wurde in der Antwort auf
unsere Anfrage vom Januar 2024 selbst noch festgehalten, dass der Stromverbrauch 2022 bei
30 GWh, und damit potentiell niedriger als 2021, gelegen habe (vgl. Vorlage 0431/2024).
Zudem wird in der Studie (S. 42) selber darauf hingewiesen, dass sich die Darstellung
„sicherlich im Detail verändern“ würde, wenn „Erzeugungsquellen wie Photovoltaik und BHKW
mit eingerechnet werden“. Selbst auf ihrer eigenen Website gibt die StEB bereits an, dass die
Stromerzeugung mit Faulgas bis 2030 60 Prozent des Stromverbrauchs betragen soll und dass
die Stromerzeugung mit Photovoltaik bis 2030 bei 17 Prozent liegen soll. Detaillierte Zahlen
über die bereits aktuell bestehende Stromerzeugung auf dem Klärwerk (+ die Stromerzeugung
welche durch die ggf. Weitere Errichtung von anderweitigen erneuerbaren Energien auf dem
Standort des Klärwerks erfolgen soll) sowie den aktuellen Stromverbrauch des Kläwerks liegen
der Öffentlichkeit und der Politik damit nicht vor. Auch liegen keine Zahlen ob der aktuellen
Verwendung der erzeugten erneuerbaren Energien (bspw. BHKW und Photovoltaik) vor,
insbesondere mit Blick darauf, wie viele der erzeugten erneuerbaren Energien für den Betrieb
des Klärwerks aufgewendet und wie viele in das Netz eingespeist werden.
- Dass das Klärwerk sowie die geplante Windenergieanlage neben dem Naturschutzgebiet
„Flittarder Rheinaue“ liegen, ist bereits bekannt. Bedenken hierzu wurden bereits in unserer
oben bezeichneten Anfrage von Januar 2024 geäußert, dort in Bezug auf die Vogel-Population.
Gleichzeitig sind allerdings dort auch Fledermäuse schützenswert, insbesondere schnell
fliegende und seltene Arten. Der NABU hält explizit auf seiner Website fest, dass bei der
Auswahl von Standorten für Windräder der Bestand von Fledermäusen zu berücksichtigen sei.
Sie empfiehlt ausdrücklich, dass „das Umfeld von Wochenstuben und regional bedeutsamen
Lebensräumen kollisionsgefährdeter Fledermausarten bei Windenergieplanungen ausgespart
bleiben“ sollte (https://www.nabu.de/tiere-und-
pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/wissen/15018.html). Gleichzeitig wird sich allerdings in der
Machbarkeitsstudie (S. 33) ohne nennenswerten Grund gegen eine Kartierung der
Fledermausvorkommen im direkt daneben liegenden Naturschutzgebiet oder im Schlosspark
Köln-Stammheim ausgesprochen. Es wird sich darauf beschränkt, die Aktivitäten der örtlichen
Fledermäuse durch ein Gondelmonitoring zu erfassen und im Anschluss zu den aktivsten
Zeiten der Fledermäuse das geplante Windrad abzustellen. Dies stellt zum einen sicherlich
nicht den bestmöglichen Schutz einheimischer Fledermäuse dar, zum anderen ist es nicht
verständlich, wieso ohne jegliche Angabe von Gründen empfohlen wird, auf die Kartierung zu
verzichten.
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wichtige Projekte nicht gegen die Interessen und
Belange der Bevölkerung durchgeführt werden. Es ist zwingend erforderlich, bei Großprojekten,
die eine größere Auswirkung auf den Alltag der Menschen haben, sich der genauen Vor- und
Nachteile bewusst zu sein.
Aus diesem Grund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Planung wurde der Entscheidung für eine Durchführung der Machbarkeitsstudie
bezüglich des Windrads zugrunde gelegt bzw. welche Grundüberlegungen traf die StEB bevor
sie die „Machbarkeitsstudie Windrad“ in Auftrag gab und wurden hier Alternativen (Mögliche
andere Standorte, CO2-Einsparungen durch Prozessoptimierungen, etc.)
geprüft/berücksichtigt (und wenn ja, wie)?
2. Wie steht es um die Leistungsfähigkeit der anderen Windräder, die nicht geprüft worden sind,
nachdem das einzige geprüfte Windrad nicht mehr hergestellt wird und wann wird bei Prüfung
der Leistungsfähigkeit die konkrete Windstatistik vor Ort sowie der Gebäudeabrieb zugrunde
gelegt?
3. Wie hoch sind die Stromkosten welche die StEB derzeit (2024 & 2025) genau für die
Betreibung der Kläranlage in Köln-Stammheim zahlt und wie setzen sich die (in der
Machbarkeitsstudie dargelegten) 26 Cent Stromkosten der StEB an der Kläranlage in Köln-
Stammheim zusammen?
4. Wie viel Strom generiert die StEB derzeit (2024 & 2025) aus der Faulgas-Produktion (BHKW),
der eigenen Stromproduktion aus Solar und anderen Energiequellen am Klärwerk-Standort in
Stammheim, wie viel Strom benötigt die StEB für den Betrieb der Kläranlage in Köln-
Stammheim derzeit (2024 & 2025) und warum ist der Betrieb der Anlage nicht mit der
aktuellen/absehbaren Strom-Produktion des Klärwerk-Geländes aus Faulgas, Solar, etc.
möglich?
5. Inwiefern ist mit weiteren Auswirkungen des Windrads auf die Umwelt (bspw. Natur, Fauna,
Deich) neben Lärm und Schattenwurf zu rechnen und wieso wird auf einen bestmöglichen
Schutz von Fledermäusen verzichtet, indem eine Kartografierung des Fledermausbestands
unterlassen und das Windrad lediglich zu Zeiten, in denen eine „hohe Frequenz“ durch
Fledermäuse erfolgt (ermittelt durch das Gondelmonitoring), abgeschaltet wird?
gez. Alexander Lünenbach
Alexander Lünenbach
(SPD-Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Wiener Platz 2a
- Markt
- Am Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0489/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV9 (SPD)
- Datum
- 29.04.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 08:47