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0432/2019

Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente auf der Kölner Straße in Köln-Lövenich inkl. Deckensanierungsarbeiten

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 11.03.2019, TOP 9.1.2

Anlage 1 - Lageplan

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Anlage 2 - Busbegegnungszonen

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 - Sanierungsarbeiten

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Anlage 1 - Lageplan

233 Zeichen

Verkehrsberuhigung - Otterweg bis Gewerbegebiet Lövenich 
Anlage 1
Verkehrsberuhigung Kölner Straße 
Lageplan 
N
Otterweg 
Hasenweg 
Vinzensallee 
Vinzensallee 
Abschnitt 1 
Abschnitt 2 
Abschnitt 1 
Abschnitt 2 
N
Vorlage: 0432/2019

Anlage 2 - Busbegegnungszonen

342 Zeichen

Verkehrsberuhigung - Otterweg bis Gewerbegebiet Lövenich - Busbegegnungszonen 
Anlage 2
Verkehrsberuhigung Kölner Straße 
Busbegegnungszonen 
Otterweg 
Begegnungszone Begegnungszone Begegnungszone 
Begegnungszone 
Hasenweg 
Vinzensallee 
Vinzensallee 
N
Begegnungszone 
Abschnitt 1 
Abschnitt 2 
Abschnitt 1 
Abschnitt 2 
N
Vorlage: 0432/2019

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6857 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/2 
664/2 
Vorlagen-Nummer 
 0432/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente auf der Kölner Straße in Köln-Lövenich inkl. 
Deckensanierungsarbeiten 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt der beigefügten Planung für den 1. Bauabschnitt der Einrich-
tung verkehrsberuhigender Elemente in der Kölner Straße zu und beauftragt die Verwaltung mit der 
baulichen Umsetzung einschließlich der Deckensanierungsarbeiten. 
 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  417.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Beschluss: 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat letztmalig am 24.09.2018 unter TOP 8.1.2, sowie am 15.05.2017 
unter TOP 8.1.4 beschlossen, dass entlang der Kölner Straße zwischen Otterweg und Gewerbegebiet 
die Fahrbahn durch „deutliche Fahrbahnverengung“ zu reduzieren und im Bereich der neuen Kita 
Vinzenzpark ein Fußgängerüberweg einzurichten ist. 
 
Die Planung umfasst zwei Abschnitte. Im 1. Bauabschnitt zwischen Otterweg und dem Knotenpunkt 
Ottostraße/Dieselstraße sollen bauliche Maßnahmen zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwin-
digkeit von 30 km/h sowie zur sicheren Querung des Fußgängerverkehrs umgesetzt werden (s. Anla-
ge 1). 
 
Im Rahmen der Errichtung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wird zudem eine Fahrbahnsani e-
rung in den Abschnitten Ottostraße bis Rehweg und Seithümerstraße bis Brauweilerstraße durchge-
führt (s. Anlage 3). 
 
Im 2. Bauabschnitt soll der Knotenpunkt Kölner Straße/Dieselstraße/Ottostraße in einen kleinen 
Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. 
 
Beschreibung der Maßnahmen: 
 
Im Bestand gibt es auf Höhe der Grundschule und Höhe der Kita Vinzenzpark eine Geschwindi g-
keitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Umgestaltung sieht vor, dass im gesamten Planungsabschnitt, von 
westlich Otternweg bis östlich Kita Vinzenzpark, durchgängig die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 
30 km/h ausgeweitet wird.

3 
 
Die Fahrbahnbreite von 9,50 m bzw. 7,50 m soll gegliedert werden. Hierzu werden 2,0 m breite, ein-
seitige Einengungen eingerichtet, hinter denen teilweise Parkstände markiert werden. Weiterhin wer-
den an den einmündenden Straßen vorgezogene Seitenräume vorgesehen. Hierdurch verringert sich 
die Überquerungslänge für zu Fuß Gehende über die Fahrbahn. Die vorhandene sehr schmale Insel 
Höhe Fuchsweg muss zugunsten der vorgezogenen Seitenräume zurückgebaut werden. Auf Höhe 
des Fußweges in Verlängerung der Vinzenzallee ist eine lineare Querungshilfe mit beidseitigen Fuß-
gängerüberwegen geplant. Auf Höhe der Kita Vinzenzpark sind beidseitige Längsparkstreifen vorge-
sehen.  
 
Der nördliche Gehweg wird im Rahmen der erstmaligen Erschließung ab Hausnummer 75 in Richtung 
Osten mit hergestellt, damit die Fußgängerüberwege und Längsparkstreifen auf der nördlichen Seite 
nutzbar sind. Die Ersterschließung erfolgt gemäß Beschluss des 5-Jahresprogramms TOP 9.1.6 vom 
05.02.2018. 
 
Östlich der Kita Vinzenzpark wird auf Höhe des Anschlusses des Vinzenzparks (Grünzug) ebenfalls 
eine lineare Querungshilfe angelegt. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes des nördlichen 
Grünzugs (Nr. 59460/02-01) bzw. des Gymnasiums an der Zusestraße kann die Querungshilfe als 
Fußgängerüberweg erweitert werden. Aktuell besteht hierfür an dieser Stelle noch kein Bedarf. 
 
Der Begegnungsverkehr der Buslinie 144 sowie möglicher zukünftiger Buslinien im Rahmen des 
Schulbauprojektes im Gewerbegebiet Lövenich (Bauprojekt: Schulneubau Zusestraße) ist in Begeg-
nungszonen, welche in regelmäßigen Abständen berücksichtigt wurden, problemlos möglich (s. Anla-
ge 2). 
 
Fahrbahnsanierung 
 
Die Fahrbahnen der Kölner Straße in den Abschnitten Ottostraße bis Rehweg und Seithümerstraße 
bis Brauweilerstraße sollen saniert werden. Bei der Sanierung werden 10 cm des bituminösen Ober-
baus abgetragen und erneuert. Des Weiteren werden die Entwässerungsanlagen erneuert.  
 
Stellungnahme der KVB  
 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) verweist in ihrer Stellungnahme auf die stellenweise Unte r-
schreitung der Mindestbreite für den Begegnungsfall mit Bussen. 
Ein durchgängiges Befahren des öffentlichen Personennahverkehrs wäre ohne Zwischenhalte in den 
Begegnungszonen nicht möglich. Aus Sicht der KVB würde sich dies negativ auf den Fahrplan aus-
wirken. 
 
Für die Begegnung Bus/Bus wurden, wie auf dem Kirchweg, Busbegegnungszonen vorgesehen. Au-
ßerhalb dieser Begegnungszonen werden die erforderlichen Begegnungsbreiten der Richtlinien für 
die Anlage von Stadtstraßen für die Innerortsgeschwindigkeit punktuell unterschritten. Bei verminder-
ter Geschwindigkeit von 30 km/h können die Begegnungsbreiten von 5,55 m für Bus bzw. Lkw/Pkw 
auf 5,00 m reduziert werden. Die Verwaltung hält die punktuelle Abweichung im Sinne einer stringen-
ten baulichen Verkehrsberuhigung für vertretbar. Um den geschwindigkeitsreduzierenden Effekt über 
den gesamten Streckenabschnitt beizubehalten, ist es notwendig, die seitlichen Einengungen alte r-
nierend und räumlich möglichst nah beieinander umzusetzen. Zudem müssen bei der Positionierung 
der seitlichen Inseln die vorhandenen Grundstückszufahrten zwingend beachtet werden.  
 
Aus vorgenannten Gründen ist ein Begegnen von Bussen in den Begegnungszonen problemlos mög-
lich. In den restlichen Abschnitten ist ein Begegnen Bus/Bus nur eingeschränkt bzw. allenfalls lan g-
sam möglich. Die Verwaltung hält die punktuelle Abweichung von der Regelbreite im Sinne einer 
stringenten baulichen Verkehrsberuhigung für vertretbar und befürwortet die Umsetzung der Planung. 
 
Finanzierung 
 
Für die Umsetzung der Maßnahme werden konsumtive  Aufwendungen in Höhe von insge samt 
417.000 € erforderlich. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2019 im Teilergebnisplan 1201, Straßen,

4 
Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen einschließlich 
Mittelfristplanung in ausreichender Höhe zur Verfügung 
 
Anlagen:  
1) Lageplan  
2) Begegnungszonen 
3) Abschnitte Fahrbahnsanierung

Anlage 3 - Sanierungsarbeiten

204 Zeichen

Fahrbahnsanierung – Brauweiler Str. bis Seithümerstraße und Rehweg bis Ottostraße 
Anlage 3
Fahrbahnsanierung Kölner Straße 
Übersicht Sanierungsarbeiten 
N
Vorlage: 0432/2019 
Legende: 
Fahrbahnsanierung

Beratungsverlauf (1)

11.03.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0432/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.03.2019
Erstellt
04.02.2019 07:13