0432/2019
Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente auf der Kölner Straße in Köln-Lövenich inkl. Deckensanierungsarbeiten
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Anlage 1 - Lageplan
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Verkehrsberuhigung - Otterweg bis Gewerbegebiet Lövenich Anlage 1 Verkehrsberuhigung Kölner Straße Lageplan N Otterweg Hasenweg Vinzensallee Vinzensallee Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 1 Abschnitt 2 N Vorlage: 0432/2019
Anlage 2 - Busbegegnungszonen
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Verkehrsberuhigung - Otterweg bis Gewerbegebiet Lövenich - Busbegegnungszonen Anlage 2 Verkehrsberuhigung Kölner Straße Busbegegnungszonen Otterweg Begegnungszone Begegnungszone Begegnungszone Begegnungszone Hasenweg Vinzensallee Vinzensallee N Begegnungszone Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 1 Abschnitt 2 N Vorlage: 0432/2019
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/2 664/2 Vorlagen-Nummer 0432/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung verkehrsberuhigender Elemente auf der Kölner Straße in Köln-Lövenich inkl. Deckensanierungsarbeiten Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal stimmt der beigefügten Planung für den 1. Bauabschnitt der Einrich- tung verkehrsberuhigender Elemente in der Kölner Straße zu und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung einschließlich der Deckensanierungsarbeiten. Alternative: keine Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 417.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Beschluss: Begründung: Die Bezirksvertretung Lindenthal hat letztmalig am 24.09.2018 unter TOP 8.1.2, sowie am 15.05.2017 unter TOP 8.1.4 beschlossen, dass entlang der Kölner Straße zwischen Otterweg und Gewerbegebiet die Fahrbahn durch „deutliche Fahrbahnverengung“ zu reduzieren und im Bereich der neuen Kita Vinzenzpark ein Fußgängerüberweg einzurichten ist. Die Planung umfasst zwei Abschnitte. Im 1. Bauabschnitt zwischen Otterweg und dem Knotenpunkt Ottostraße/Dieselstraße sollen bauliche Maßnahmen zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwin- digkeit von 30 km/h sowie zur sicheren Querung des Fußgängerverkehrs umgesetzt werden (s. Anla- ge 1). Im Rahmen der Errichtung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen wird zudem eine Fahrbahnsani e- rung in den Abschnitten Ottostraße bis Rehweg und Seithümerstraße bis Brauweilerstraße durchge- führt (s. Anlage 3). Im 2. Bauabschnitt soll der Knotenpunkt Kölner Straße/Dieselstraße/Ottostraße in einen kleinen Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Beschreibung der Maßnahmen: Im Bestand gibt es auf Höhe der Grundschule und Höhe der Kita Vinzenzpark eine Geschwindi g- keitsbegrenzung auf 30 km/h. Die Umgestaltung sieht vor, dass im gesamten Planungsabschnitt, von westlich Otternweg bis östlich Kita Vinzenzpark, durchgängig die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ausgeweitet wird. 3 Die Fahrbahnbreite von 9,50 m bzw. 7,50 m soll gegliedert werden. Hierzu werden 2,0 m breite, ein- seitige Einengungen eingerichtet, hinter denen teilweise Parkstände markiert werden. Weiterhin wer- den an den einmündenden Straßen vorgezogene Seitenräume vorgesehen. Hierdurch verringert sich die Überquerungslänge für zu Fuß Gehende über die Fahrbahn. Die vorhandene sehr schmale Insel Höhe Fuchsweg muss zugunsten der vorgezogenen Seitenräume zurückgebaut werden. Auf Höhe des Fußweges in Verlängerung der Vinzenzallee ist eine lineare Querungshilfe mit beidseitigen Fuß- gängerüberwegen geplant. Auf Höhe der Kita Vinzenzpark sind beidseitige Längsparkstreifen vorge- sehen. Der nördliche Gehweg wird im Rahmen der erstmaligen Erschließung ab Hausnummer 75 in Richtung Osten mit hergestellt, damit die Fußgängerüberwege und Längsparkstreifen auf der nördlichen Seite nutzbar sind. Die Ersterschließung erfolgt gemäß Beschluss des 5-Jahresprogramms TOP 9.1.6 vom 05.02.2018. Östlich der Kita Vinzenzpark wird auf Höhe des Anschlusses des Vinzenzparks (Grünzug) ebenfalls eine lineare Querungshilfe angelegt. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes des nördlichen Grünzugs (Nr. 59460/02-01) bzw. des Gymnasiums an der Zusestraße kann die Querungshilfe als Fußgängerüberweg erweitert werden. Aktuell besteht hierfür an dieser Stelle noch kein Bedarf. Der Begegnungsverkehr der Buslinie 144 sowie möglicher zukünftiger Buslinien im Rahmen des Schulbauprojektes im Gewerbegebiet Lövenich (Bauprojekt: Schulneubau Zusestraße) ist in Begeg- nungszonen, welche in regelmäßigen Abständen berücksichtigt wurden, problemlos möglich (s. Anla- ge 2). Fahrbahnsanierung Die Fahrbahnen der Kölner Straße in den Abschnitten Ottostraße bis Rehweg und Seithümerstraße bis Brauweilerstraße sollen saniert werden. Bei der Sanierung werden 10 cm des bituminösen Ober- baus abgetragen und erneuert. Des Weiteren werden die Entwässerungsanlagen erneuert. Stellungnahme der KVB Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) verweist in ihrer Stellungnahme auf die stellenweise Unte r- schreitung der Mindestbreite für den Begegnungsfall mit Bussen. Ein durchgängiges Befahren des öffentlichen Personennahverkehrs wäre ohne Zwischenhalte in den Begegnungszonen nicht möglich. Aus Sicht der KVB würde sich dies negativ auf den Fahrplan aus- wirken. Für die Begegnung Bus/Bus wurden, wie auf dem Kirchweg, Busbegegnungszonen vorgesehen. Au- ßerhalb dieser Begegnungszonen werden die erforderlichen Begegnungsbreiten der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen für die Innerortsgeschwindigkeit punktuell unterschritten. Bei verminder- ter Geschwindigkeit von 30 km/h können die Begegnungsbreiten von 5,55 m für Bus bzw. Lkw/Pkw auf 5,00 m reduziert werden. Die Verwaltung hält die punktuelle Abweichung im Sinne einer stringen- ten baulichen Verkehrsberuhigung für vertretbar. Um den geschwindigkeitsreduzierenden Effekt über den gesamten Streckenabschnitt beizubehalten, ist es notwendig, die seitlichen Einengungen alte r- nierend und räumlich möglichst nah beieinander umzusetzen. Zudem müssen bei der Positionierung der seitlichen Inseln die vorhandenen Grundstückszufahrten zwingend beachtet werden. Aus vorgenannten Gründen ist ein Begegnen von Bussen in den Begegnungszonen problemlos mög- lich. In den restlichen Abschnitten ist ein Begegnen Bus/Bus nur eingeschränkt bzw. allenfalls lan g- sam möglich. Die Verwaltung hält die punktuelle Abweichung von der Regelbreite im Sinne einer stringenten baulichen Verkehrsberuhigung für vertretbar und befürwortet die Umsetzung der Planung. Finanzierung Für die Umsetzung der Maßnahme werden konsumtive Aufwendungen in Höhe von insge samt 417.000 € erforderlich. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2019 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, 4 Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen einschließlich Mittelfristplanung in ausreichender Höhe zur Verfügung Anlagen: 1) Lageplan 2) Begegnungszonen 3) Abschnitte Fahrbahnsanierung
Anlage 3 - Sanierungsarbeiten
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Fahrbahnsanierung – Brauweiler Str. bis Seithümerstraße und Rehweg bis Ottostraße Anlage 3 Fahrbahnsanierung Kölner Straße Übersicht Sanierungsarbeiten N Vorlage: 0432/2019 Legende: Fahrbahnsanierung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0432/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.03.2019
- Erstellt
- 04.02.2019 07:13