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2273/2019

Straßen mit Kopfsteinpflaster in Bickendorf

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.07.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 08.07.2019, TOP 6.6.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2369 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/665/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2273/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 
 
Straßen mit Kopfsteinpflaster in Bickendorf 
hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17.06.2019, 
TOP 7.4 
Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „In welchem Zeitraum wäre eine neue Fahrbahndecke für die Straßen Weißdornweg, Am Rosen-
garten, Erlenweg möglich?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Erneuerung der Fahrbahndecke als Ersatz der vorhanden völlig intakten und zu dem schönen 
Wohnumfeld der Bebauung auch optisch hervorragend passenden Fahrbahn in Natursteinkleinpflas-
ter würde einen regelkonformen Vollausbau des Fahrbahnoberbaus in Asphaltbauweise erforderlich 
machen. Erfahrungsgemäß befindet sich unter diesen Natursteinpflasterflächen eine s. g. Setzpack-
lage aus Naturstein, die ebenfalls entfernt werden müsste, mit der Folge, dass die meistens unter den 
Packlagen befindlichen nicht tragfähigen Untergründe ebenfalls durch Einbau tragfähiger und frost-
schutzgeeigneter Schichten ohne Bindemittel ersetzt werden müssten. Die früher häufig praktizierte 
Überbauung von Natursteinpflasterflächen mit einer Asphaltdecke wäre aus heutiger Erkenntnis re-
gelwidrig und würde keineswegs den Anforderungen an eine dauerhafte Bauweise entsprechen. Eine 
vielleicht angedachte Überbauung der Kleinpflasterfahrbahn mit einem Asphaltoberbau im s. g. 
Hocheinbau wäre schon aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht praktikabel, weil das vorhandene 
Fahrbahnniveau auf nahezu kompletter Länge nur einen Bordauftritt von ca. 3 cm zu den benachbar-
ten Nebenanlagen hat. Aus den genannten Gründen wäre eine nicht zwingend erforderliche Genera-
lerneuerung einer intakten Pflasterfahrbahn höchstwahrscheinlich den dortigen Anliegerinnen und 
Anliegern nicht nur wegen der finanziellen Beteiligung schwer vermittelbar. 
 
 
2. „Würden auf die Anwohner bei einer Instandsetzung der Fahrbahndecke KAG-Kosten  umgelegt 
und wie hoch in etwa wären diese?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bei einer Generalerneuerung der Fahrbahn würden gemäß dem KAG ca. 70 % der Herstellungskos-
ten auf die Anliegerinnen und Anlieger entfallen.

Beratungsverlauf (1)

08.07.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2273/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.07.2019
Erstellt
24.06.2019 15:02