2273/2019
Straßen mit Kopfsteinpflaster in Bickendorf
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2369 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/665/4 Vorlagen-Nummer 2273/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.07.2019 Straßen mit Kopfsteinpflaster in Bickendorf hier: Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 17.06.2019, TOP 7.4 Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „In welchem Zeitraum wäre eine neue Fahrbahndecke für die Straßen Weißdornweg, Am Rosen- garten, Erlenweg möglich?“ Antwort der Verwaltung: Eine Erneuerung der Fahrbahndecke als Ersatz der vorhanden völlig intakten und zu dem schönen Wohnumfeld der Bebauung auch optisch hervorragend passenden Fahrbahn in Natursteinkleinpflas- ter würde einen regelkonformen Vollausbau des Fahrbahnoberbaus in Asphaltbauweise erforderlich machen. Erfahrungsgemäß befindet sich unter diesen Natursteinpflasterflächen eine s. g. Setzpack- lage aus Naturstein, die ebenfalls entfernt werden müsste, mit der Folge, dass die meistens unter den Packlagen befindlichen nicht tragfähigen Untergründe ebenfalls durch Einbau tragfähiger und frost- schutzgeeigneter Schichten ohne Bindemittel ersetzt werden müssten. Die früher häufig praktizierte Überbauung von Natursteinpflasterflächen mit einer Asphaltdecke wäre aus heutiger Erkenntnis re- gelwidrig und würde keineswegs den Anforderungen an eine dauerhafte Bauweise entsprechen. Eine vielleicht angedachte Überbauung der Kleinpflasterfahrbahn mit einem Asphaltoberbau im s. g. Hocheinbau wäre schon aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht praktikabel, weil das vorhandene Fahrbahnniveau auf nahezu kompletter Länge nur einen Bordauftritt von ca. 3 cm zu den benachbar- ten Nebenanlagen hat. Aus den genannten Gründen wäre eine nicht zwingend erforderliche Genera- lerneuerung einer intakten Pflasterfahrbahn höchstwahrscheinlich den dortigen Anliegerinnen und Anliegern nicht nur wegen der finanziellen Beteiligung schwer vermittelbar. 2. „Würden auf die Anwohner bei einer Instandsetzung der Fahrbahndecke KAG-Kosten umgelegt und wie hoch in etwa wären diese?“ Antwort der Verwaltung: Bei einer Generalerneuerung der Fahrbahn würden gemäß dem KAG ca. 70 % der Herstellungskos- ten auf die Anliegerinnen und Anlieger entfallen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2273/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.07.2019
- Erstellt
- 24.06.2019 15:02