Mandari Insight

2008/0353

Staatsaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO); Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt; Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008; Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen für das Wirtschaftsjahr 2008 des Eigenbetriebs 'Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des Eigenbetriebs 'Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt' des...

Magistratsvorlage 31.07.2008

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Regierungspräsidium Darmstadt
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HESSEN
Regierungspräsidium Darmstadt .64278 Darmstadt
Magistrat der '. '0
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64283 DJrrEr:r.lstadt . l'Ing.. 21 Ju I 2008
Kämmerei
Unser Zeichen:
Ihre Berichte vom:
Ihr Ansprechpartner:
Zimmernummer:
Telefon:
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Datum:
116 - 33 f 02 - 11 -
29. Februar; 6., 17., 18. März; 29. April 6. u.
9. Mai; 20. Juni sowie 11. u. 15. Juli 2008
Herr Nehrbaß
2.45
06151/12 - 5309
06151/12 -4610
joe rg. neh rba ss@rpda.hessen.de
"J /. Juli 2008
Staatsaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO); Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt;
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008;
Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen für das Wirtschaftsjahr 2008
des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt"
des Eigenbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebs "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen",
des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebs "Klinikum Darmstadt",
des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
I.
Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der
Haushaltssatzung des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme eines Teilbetrages der in § 2 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von
9.741.550.-- €
(i, W.: "Neun Millionen siebenhunderteinundvierzigtausendfünfhundertfünfzig Euro")
gemäß § 114j Absatz 2 HGO.
Für den Restbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen in
Höhe von 6.204.580,-- € wird die Genehmigung versagt.
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
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www.rp-darmstadt.hessen.de
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Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
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Telefax: 06151 126347 (allgemein)
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Haltestelle Luisenplatz- 2-

2
2. zu den in § 3 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushalts­
jahr 2008 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
17.807.000,-- €
(i. W.: "Siebzehn Millionen achthundertsiebentausend Euro")
gemäß § 114i Absatz 4 HGO.
11.
Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile der Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen
des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadtll und
des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
"Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008
vorgesehenen Kredite in Höhe von
11.500.000,-- €
(i. W.: "Elf Millionen fünfhunderttausend Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 HGO;
2. zu den unter Ziffer 4. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Abfallwirt­
schaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehe­
nen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000,-- €
(i. W.: "Eine Million Euro")
gemäß§ 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO;
3. zur Aufnahme eines Teilbetrages der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von
4.174.950,-- €
(i. W.: "Vier Millionen einhundertvierundsiebzigtausendneunhundertfünfzig Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 HGO.
Für den Restbetrag der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 4.608.474,u € wird die Genehmigung
versagt.

3
4. zu den unter Ziffer 4. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobi-
. lien management der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008 vorge­
sehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
18.873.000.-- €
(i. W.: ,,Achtzehn Millionen achthundertdreiundsiebzigtausend Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO;
111.
Feststellung zu den Beschlüssen über die Wirtschaftspläne
des Eigenbetriebs "Bäder derWissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt",
des Eigenbetriebs "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen".
des Eigenbetriebs "Klinikum Darmstadt" und
des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2008 sowie
zu dem Beschluss über den ersten Nachtragswirtschaftsplan
des Eigenbetriebs "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen",
für das Wirtschaftsjahr 2008
Die Beschlüsse über die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt
Darmstadt", des Eigenbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darm­
stadt", des Eigenbetriebs "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen", des Sonder­
vermögens "Klinikum Darmstadt" und des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschafts­
stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008 sowie der Beschluss über den ersten Nach­
tragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen"
für das Wirtschaftsjahr 2008 enthalten keine genehmigungspflichtigen Teile.
IV.
Auflagen zur Haushaltsgenehmigung
Die Genehmigung wird mit folgenden Auflagen erteilt:
1. Im Ergebnishaushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für das Haushaltsjahr 2008
anstatt des veranschlagten Fehlbedarfs in Höhe von 21,6 Mio. € bis zum Ende des
Haushaltsjahres 2008 ein Haushaltsausgleich sicherzustellen. Dies entspricht einer
Größenordnung von ca. 5,0 v. H. der ordentlichen Aufwendungen. Zur Sicherstellung
dieser Zielvorgabe ist jeweils mit Vorlage von Anträgen auf Einzelkreditgenehmigung
nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO zum Stand der Haushaltsentwicklung zu berichten.
Sollte das vorgegebene Einsparvolumen nicht erreicht werden, behalte ich mir bei
Anträgen auf Einzelkreditgenehmigung weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen
vor.

4
2. Die Aufnahme der genehmigten Kreditbeträge bedarf gemäß § 114j Absatz 4
Nr.2 HGO meiner Genehmigung (Einzelgenehmigung).
Ausgenommen hiervon sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds.
Die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde­
rungsmaßnahmen muss sich grundsätzlich auf Fortführungsmaßnahmen beschrän­
ken.
3. Die in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 und in den Beschlüssen über
die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen
genehmigungsbedürftigen Verpflichtungsermächtigungen sind nur für
a) Fortführungsmaßnahmen
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnah­
me der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
4. Von der Möglichkeit, haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 114n HGO auszuspre­
chen, ist Gebrauch zu machen. Über Höhe und Aufwandsgruppen ist mir spätestens
zum 1. Oktober 2008 zu berichten.
5. Gemäß § 92 Absatz 4 HGO ist bis auf weiteres ein Haushaltssicherungskonzept vorzu­
halten. Dieses ist im Rahmen eines fortwährenden Prozesses im Zusammenhang mit
dem Beschlussverfahren über den Haushalt jährlich fortzuschreiben und an die aktuel­
le Entwicklung anzupassen. Der jeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der
Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres vorzulegen. Gleichzeitig ist über die
umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu be­
richten.
6. Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung ist auf eine Begrenzung des Personal­
aufwandes hinzuwirken. Diese Maßnahmen halte ich für geboten, weil sie den
Magistrat in die Lage versetzen, bei freiwerdenden Stellen entsprechende Rationali­
sierungsmaßnahmen einzuleiten.
Bis auf weiteres ist vor einer Stellen besetzung eine Frist von mindestens zwölf Mona­
ten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein
ggf. unabweisbarer Mehrbedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglich­
keiten- bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen. Bei Beförderungen im Beam­
tenbereich ist zusätzlich eine Frist von zwölf Monaten einzuhalten, beginnend ab dem
Zeitpunkt, zu dem die subjektiven und objektiven Beförderungsvoraussetzungen vor­
liegen. Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind nur nach meiner a·usdrücklichen
vorherigen Zustimmung möglich; der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Ver-

5
pflichtung hierzu sind dabei eingehend zu begründen. Über die mit meinen perso­
nalwirtschaftlichen Vorgaben erzielten Einsparungen ist mir unter Angabe der Pro­
duktbereiche und der Wertigkeiten der Stellen mit Vorlage einer neuen Haushalts­
bzw. Nachtragssatzung zu berichten. Gleichzeitig ist ein ausführlicher Bericht über die
im Haushaltsjahr vorgenommenen Beförderungen und Höhergruppierungen vorzule­
gen.
Die Gewährung von über- und außertariflichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich
sowie freiwillig gewährte Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsätzlich zu un­
terlassen bzw. abzubauen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist mit Vorlage einer
neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten.
7. Wegen der erheblichen Belastungen durch den Schuldendienst ist bis auf weiteres
auf eine Nettoneuverschuldung grundsätzlich zu verzichten. Die Verpflichtungser­
mächtigungen sind bei künftigen Haushaltsplanungen dieser Maßgabe anzupassen.
8. Auf Aufwendungen, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zu
verzichten. Auch bei Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu
nutzen.
Neue Aufwendungen und Aufgaben können nur übernommen werden, wenn sich die
Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengs­
ter Maßstäbe dringend erforderlich sind.
Ausnahmen von diesen Grundsätzen bedürfen meiner vorherigen Zustimmung; der
unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung hierzu ist bei Antragsteilung
eingehend zu begründen.
9. Bis auf weiteres ist jährlich eine Aufstellung der noch verbliebenenfreiwilligen Auf­
wendungen im städtischen Haushalt und in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe
vorzuhalten. Der jeweils neueste Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des
neuen Haushaltsjahres vorzulegen.
10. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die nach Umfang oder Bedeutung er­
heblich sind, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung. Es ist nachzuweisen, dass die
Aufwendungen unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleis­
tet ist (§ 114g HGO). Von meiner vorherigen Zustimmung ausgenommen sind Auf­
wendungen, die durch spezielle Deckungsmittel (Zuweisungen, Zuschüsse, Gebüh­
ren, Beiträge, Erstattungen, Verrechnungen usw.) gedeckt sind und keine oder nur
unbedeutende Folgekosten verursachen.
11. Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet
yvird, in vertretbarem Umfang anzupassen. Über das Ergebnis Ihrer Bemühungen ist
mir mit Vorlage einer neuen Haushalts- bzw. Nachtragssatzung zu berichten.

6
12. Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer
Zeit nicht benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbareVeräußerbarkeit zu überprü­
fen. Hierbei sind die rechtlichen Grundsätze gemäß § 114p HGO zu beachten.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Zugriff auf Vermögenswerte bei struk­
turell bedingter defizitär.er Haushaltssituation kein akzeptabler Ersatz für grundlegen­
de Einsparmaßnahmen sein kann, sind Veräußerungserlöse ausschließlich zum Abbau
der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden. Auf meine
Rundverfügung vom 20. März 2003, Az.: 1121.3 - 33 f 08, zur Verwendung von Erlösen
aus Vermögensveräußerung weise ich in diesem Zusammenhang hin.
13. Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folge­
kosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten.
Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, ist vor Inan­
griffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder
Landesbeihilfen meine Zustimmung einzuholen. Dabei ist nachzuweisen, dass die er­
forderlichen Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können. Die
nach § 12 Absatz 2 GemHVO-Doppik zu erstellenden Unterlagen sind dem Bericht
beizufügen.
V.
Begründung der Entscheidung; Feststellungen zur Haushaltslage
Die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt sich im Haushaltsjahr
2008 gegenüber dem Vorjahr weiterhin problematisch dar. Für den Ergebnishaushalt wird
bei unveränderten Hebesätzen der Realsteuern ein negatives Jahresergebnis in Höhe von
21,6 Mio. € prognostiziert. Wegen diesem neuen Fehlbedarf sowie der bis zum Ende der
kameralen Bewirtschaftungsperiode am 31. Dezember 2007 schon entstandenen und über­
wiegend mit Kassenkrediten zu finanzierenden Deckungslücke von fast 200 Mio. € besteht
weiterhin eine Kassenkreditermächtigung in Höhe von 300,0 Mio. €. Diese Größenordnung
zeigt in besonderem Maße die prekäre Haushaltslage. Dabei ist auch zu berücksichtigen,
dass die Gegenfinanzierung der Defizite zur Liquiditätssicherung bei weiter steigendem
Zinsniveau am Kapitalmarkt zu enormen zusätzlichen Belastungen führen kann.
Durch die mit Wirkung vom 1. Januar 2008 erfolgte Ausgliederung der städtischen Immobi­
lienbewirtschaftung in den neu gegründeten Eigenbetrieb "Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt" wird das städtische Investitionsvolumen im überwiegend un­
rentierlichen Bereich nun in zwei getrennten Bewirtschaftungseinheiten abgewickelt. Den­
noch erscheint eine Gesamtbewertung hier weiterhin geboten.
Die Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist spätestens seit dem Jah­
re 2002 von einer deutlichen Unterfinanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit geprägt.
Im Hinblick auf die nach der Ergebnisplanung prognostizierten Defizite und den hohen Stand
der Verbindlichkeiten ist die finanzielle Situation als zunehmend angespannt zu bezeichnen.

7
Die seitens der städtischen Gremien selbst gesetzten Ziele zur mittelfristigen Haushaltskonso­
lidierung wurden nachweislich nicht erreicht. Ebenfalls wurden die von mir angemahnten
dringenden Einsparungsmaßnahmen nicht im ausreichenden Maße angegangen. So ist be­
sonders bei den hohen Personalaufwendungen sowie bei freiwilligen Leistungen, trotz auf­
sichtsbehördlicher Auflagen, kein nachhaltig wirkender Konsolidierungserfolg festzustellen.
Besonders bedauerlich ist, dass die Stadt Darmstadt trotz der anhaltenden positiven Kon­
junkturentwicklung bisher nicht Lage war, ihre Finanzprobleme zu lösen, obwohl für das
Haushaltsjahr 2008 beispielsweise erhebliche Zuwächse bei den Schlüsselzuweisungen nach
dem Finanzausgleichsgesetz erwartet und auch bei der Steuerertragslage seit der letzten
Finanzplanung Steigerungen prognostiziert werden. Ein finanzieller Spielraum für kommu­
nalpolitische Entscheidungen ist nach wie vor nicht vorhanden.
In meiner Eigenschaft als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Wissenschaftsstadt
Darmstadt gemäß § 135 HGO habe ich sicherzustellen, dass die Kommune im Einklang mit
den Gesetzen verwaltet wird. Dazu gehört die gesetzliche Verpflichtung zu einer geordneten
Haushaltswirtschaft, die eine stetige Aufgabenerfüllung ermöglicht.
Die Stadt Darmstadt hat nach meiner Einschätzung die Grenzen der Vertretbarkeit und Zu­
mutbarkeit ihres wirtschaftlichen Handeins im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
neu zu definieren. Eine leistungsfähige Infrastruktur kann dauerhaft nur aufrechterhalten
werden, wenn durch eine qualitative Konsolidierung die hierfür notwendigen finanziellen
Handlungsspielräume erreicht und nachhaltig gesichert sind. Dies erfordert ein hohes Maß
an verantwortungsbewussten Entscheidungen aller Beteiligten.
Aufgrund der aufgezeigten Situation war die Genehmigung der genehmigungspflichtigen
Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 und der Beschlüsse zu den Wirt­
schaftsplänen der Ei·genbetriebe gemäß §§ 114j Absatz 2 Satz 2 und 114i Absatz 4 Satz 2
HGO mit Auflagen zu verbinden. Diese sollen die verantwortlichen Gremien der Stadt im
Rahmen der Haushaltssicherung unterstützen, in eigener Verantwortung und unter besonde­
rer Beachtung von Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes Entscheidungen zu treffen, die mit
dem Postulat einer geordneten Haushaltswirtschaft im Sinne von § 92 HGO in Einklang ste­
hen.
Schon bei Erteilung der Haushaltsgenehmigung 2007 konnte die sich aus der Kreditermäch­
tigung von ca. 18 Mio. € ergebende Nettoneuverschuldung von ca. 5 Mio. € nur unter Zu­
rückstellung erheblicher Bedenken und wegen unabweisbarer Investitionsmaßnahmen im
Schulbereich bzw. Anteilsfinanzierung durch Landesmittel genehmigt werden. Die Freigabe
der jeweiligen Darlehensgeschäfte wurde auf dem Wege des Einzelkreditvorbehaltes nach
§ 103 Absatz 4 Nr. 2 HGO an einen spürbaren Abbau des Defizits im damaligen kameralen
Verwaltungshaushalt geknüpft. Insbesondere durch erhebliche Verbesserungen im Einnah­
mebereich konnte ein jahresbezogener Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2007 vermieden
werden.
Bereits in der Haushaltsverfügung 2007 hatte ich auf die Notwendigkeit zur Reduzierung der
Nettoneuverschuldung für künftige Jahre bei unveränderter Haushaltslage hingewiesen.
Nach den aktuellen Haushaltsprognosen der Stadt Darmstadt und ihrer Sondervermögen
werden die Schulden aus Investitionstätigkeit zum Ende des Jahres 2008 den Betrag von
420 Mio. € überschreiten. Hinzu kommen erhebliche Verbindlichkeiten aus Kassenkrediten,
die zur Sicherstellung der laufenden Verwaltungstätigkeit seit dem Jahre 2002 nötig wurden.

8
Die für das Jahr 2008 geplante Nettoneuverschuldung in Höhe von insgesamt 10,8 Mio. € im
städtischen Haushalt und im Eigenbetrieb )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt" steht vor dem Hintergrund der strukturell unverändert schlechten Haushaltslage
nicht mehr im Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne von §§ 114i Absatz 4,
114j Absatz 2 HGO. Somit sind Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen in der beschlos­
senen Höhe bei Unterfinanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit dem Grunde nach
nicht genehmigungsfähig. Deshalb ist es unausweichlich, das städtische Investitionsverhalten
langfristig einer nachhaltigen Priorisierung zu unterwerfen, um den notwendigen Kreditbe­
darf zu reduzieren.
Nur durch eine teilweise Versagung der in der städtischen Haushaltssatzung zum Haushalts­
jahr 2008 und im Beschluss zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobilienmanagement
der Wissenschaftsstadt Darmstadt" zum Wirtschaftsjahr 2008 beschlossenen Kreditermächti­
gungen sowie einer deutlichen Defizitreduzierung im Rahmen der Haushaltsabwicklung des
Haushaltsjahres 2008 im städtischen Haushalt ist der rechtliche Einklang zwischen möglichen
Kreditaufnahmen und der tatsächlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt zu gewähr­
leisten.
Daher habe ich für den städtischen Haushalt und für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
)mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" die Genehmigung der Kredit­
ermächtigung nur in beschränktem Umfang erteilt. Damit wird für diese beiden Bewirtschaf­
tungseinheiten zusammen eine Nettoneuverschuldung vermieden. Für die jeweiligen Rest­
beträge von 6,2 Mio. € für den städtischen Haushalt und 4,6 Mio. € für den Eigenbetrieb
)mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" wird die Genehmigung versagt.
Die Kreditreduzierung für den Eigenbetrieb richtet sich dabei nach den Tilgungsleistuhgen,
die nach Bericht des Magistrates vom 15. Juli 2008 tatsächlich dem Eigenbetrieb zuzuordnen
sind. Bei Aufstellung von städtischem Haushalts- und Eigenbetriebwirtschaftsplan waren die
Auszahlungen für Tilgungen bei der Bewirtschaftungseinheiten komplett im Haushalt der
Stadt veranschlagt worden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt hat den aufsichtsbehördlich redu­
zierten Kreditermächtigungen jeweils über einen sog. Beitrittsbeschluss zu folgen, um die
Rechtswirksamkeit der städtischen Haushaltsatzung und des Beschusses zum Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" herzustellen.
Diese erneute Beschlussfassung stellt keine Nachtragssatzung nach § 114e HGO dar. Gleich­
zeitig hat die VertretungskÖrperschaft zu beschließen, welche Investitionsmaßnahmen wegen
der Kürzung der Kreditaufnahmen aufgeschoben, gestreckt oder nicht durchgeführt werden
sollen.
Daneben habe ich eine Defizitreduzierung um 21,6 Mio. € zum Ausgleich des Ergebnishaus­
halts verfügt. Die Einschätzung des möglichen Einsparungspotentials stützt sich auch auf das
Ergebnis der 91. Vergleichenden Prüfung des Hessischen Rechnungshofes "Konsolidierung
der Großstädte" aus dem Jahre 2004; danach wird sogar ein Konsolidierungspotential von
26,9 Mio. € aufgezeigt. Vor dem Hintergrund positiver konjunktureller Rahmenbedingungen
kommt der Einhaltung dieser Auflage eine besondere Bedeutung zu.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Rechtsvorschrift des § 92 Absatz 4 HGO, wo­
nach bei defizitärer Haushaltssituation von der Stadtverordnetenversammlung ein Haushalts­
sicherungskonzept zu beschließen ist. Damit sind die verantwortlichen Gremien an notwen-

9
digen und einschneidenden Haushaltssicherungsmaßnahmen entsprechend beteiligt. Das
Haushaltskonsolidierungskonzept ist im Rahmen eines fortwährenden Prozesses im Rahmen
des Beschlussverfahrens über den Haushalt jährlich fortzuschreiben und an die aktuelle Ent­
wicklung anzupassen ..
Nach meinen Informationen ist vorgesehen, bis zum Ende des Jahres 2008 Veräußerungser­
löse aus Beteiligungsverkäufen in Höhe von insgesamt ca. 60 Mio. € zu realisieren. Unter Be­
rücksichtigung der Tatsache, dass der Zugriff auf städtische Vermögenswerte bei strukturell
bedingter defizitärer Haushaltssituation kein akzeptabler Ersatz für grundlegende Einspar­
maßnahmen sein kann, sind Veräußerungserlöse dem Grunde nach ausschließlich zum Ab­
bau der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden.
Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass einzelne der in meiner Verfügung vom 17. März
2008, Az.: w. 0., nachgeforderten Unterlagen immer noch nicht vorliegen. Bitte stellen Sie
eine zeitnahe Vorlage sicher.
VI.
Einschätzung des Konsolidierungspotentials
Es ist festzustellen, dass zwar Maßnahmen zur Haushaltssicherung seitens der Stadt ergriffen
wurden, diese haben jedoch bislang nicht zur nachhaltigen Stabilisierung der Finanzen bei­
getragen.
Die bisherigen Konsolidierungsbemühungen sind grundsätzlich zu begrüßen, reichen jedoch
aus meiner Sicht nicht aus und müssen daher deutlich verstärkt werden. Hierbei sind beson­
ders im Bereich des weiter steigenden Schuldendienstes und der hohen Belastungen durch
Personalkosten geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Maßgeblich für den Erfolg der Konsolidierungsbemühungen ist der konkrete politische Wille
der städtischen Gremien, beispielsweise bewusst auf freiwillige Aufwendungen zu verzichten,
notwendige Einschnitte am Leistungsangebot vorzunehmen und Ausstattungsstandards auch
im Bereich der Pflicht- und Weisungsaufgaben zu hinterfragen.
Es muss nachdrücklich und nachhaltig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit angestrebt
werden. Die ständige Überprüfung der selbstgesetzten Zielvorgaben durch die kommunal­
politisch verantwortlichen Gremien sowie deren Berücksichtigung im Haushalts- und Finanz­
gebaren künftiger Haushaltsjahre können u. a. dazu beitragen, finanziellen Handlungsspiel­
raum der kommunalen Selbstverwaltung wieder zu erschließen.
Eine verantwortungsvolle städtische Selbstverwaltung hat ihre Aufwendungen an die tatsäch­
lichen finanziellen Möglichkeiten anzupassen; Belastungen dürfen keinesfalls auf künftige
Generationen verlagert werden.
Vor dem Hintergrund der prekären Haushalts- und Finanzlage der Stadt Darmstadt halte ich
die Fortführung bereits eingeleiteter bzw. die Inangriffnahme weiterer restriktiver Maßnah­
men für unabdingbar.

10
VII.
Bekanntgabe in der Stadtverordnetenversammlung
Diese Verfügung ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Absatz 3 HGO in geeig­
neter Weise mitzuteilen.
VIII.
Öffentliche Bekanntmachung

Anlage 1 Regierungspräsidium Darmstadt
116 - 33 f 02 - 11 -
Genehmigung
HESSEN
Darmstadt, den 021 Juli 2008
der genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung
des städtischen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme eines Teilbetrages der in § 2 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt für das Haushaltsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von
9.741.550,-- €
(i. W.: "Neun Millionen siebenhunderteinundvierzigtausendfünfhundertfünfzig Euro")
gemäß § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt,
dass die Aufnahme der einzelnen Kredite weiterhin jeweils meiner Genehmigung nach
§ 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
Für den Restbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kreditaufnahmen in
Höhe von 6.204.580,-- € wird die Genehmigung versagt;
2. zu den in § 3 der Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushalts­
jahr 2008 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
17.807.000,-- €
(i. W.: "Siebzehn Millionen achthundertsiebentausend Euro")
gemäß § 114i Absatz 4 HGO mit der Auflage, die Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
gez. Dieke
(Reg ieru ngspräsident)
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
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5ervicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151 12 0 (Zentrale)
Telefax: 06151126347(allgemein)
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Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
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Halte:stelle Luisenplatz

Anlage 2 Regierungspräsidium Darmstadt
116 - 33 f 02 (2) - 11 -
Genehmigung
HESSEN
Darmstadt, den ;Z7. Juli 2008
des genehmigungspflichtigen Teiles des Beschlusses zu dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs "Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
"Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008
vorgesehenen Kredite in Höhe von
11.500.000.-- €
(i. W: "Elf Millionen fünfhunderttausend Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemein­
deordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei­
terhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi­
gung) bedarf;
2. zu den unter Ziffer 4. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ,,Abfallwirt­
schaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehe­
nen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
1.000.000.-- €
(i. W: "Eine Million Euro")
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO mit der Auflage, die
Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
gez. Dieke
(Reg ieru ngspräsident)
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Internet:
www.rp-darmstadt.hessen.de
Servicezeiten:
Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: 06151 120 (Zentrale)
Telefax: 06151 126347 (allgemein)
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Anlage 3 Regierungspräsidium Darmstadt
116 - 33 f 02 (2) - 11 -
Genehmigung
HESSEN
Darmstadt, den 021. Juli 2008
des genehmigungspflichtigen Teiles des Beschlusses zu dem Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt"
für das Wirtschaftsjahr 2008
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1. zur Aufnahme eines Teilbetrages der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs )mmobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das
Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen Kredite in Höhe von
4.174.950.-- €
(i. W.: IIVier Millionen einhundertvierundsiebzigtausendneunhundertfünfzig Euroll)
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114j Absatz 2 der Hessischen Gemein­
deordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite wei­
terhin jeweils meiner Genehmigung nach § 114j Absatz 4 Nr. 2 HGO (EinzeIgenehmi­
gung) bedarf.
Für den Restbetrag der unter Ziffer 3. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbe­
triebs vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 4.608.474,-- € wird die Genehmigung
versagt;
2. zu den unter Ziffer 4. des Beschlusses zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs )mmobi­
lien management der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008 vorge­
sehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
18.873.000.-- €
(i. W.: "Achtzehn Millionen achthundertdreiundsiebzigtausend Euroll)
gemäß § 115 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 114i Absatz 4 HGO mit der Auflage, die
Verpflichtungsermächtigungen nur für
a) Fortführungsmaßnahmen und
b) neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungs­
bescheides des Bundes oder Landes
in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme
der Verpflichtungsermächtigungen behalte ich mir vor.
gez. Dieke
(Reg ieru ngspräsident)
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anlage 4

47585 Zeichen

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Darmstadt,  FORMTEXT      
 FORMTEXT      

An alle städtischen Ämter und Verwaltungsstellen
- nachrichtlich dem Herrn Stadtverordnetenvorsteher -


Ausführung des Haushaltsplanes 2008 und der Wirtschaftspläne 2008 der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
- Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde vom 21.07.2008
- Vorgaben für die Ausführung des Haushaltsplanes 2008 und der Wirtschaftspläne 2008
 

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 21.07.2008 die aufsichtsbehördlichen Genehmigungen für den am 18.12.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushalt 2008 sowie für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilt. Die Aufsichtsbehörde hat für den Bereich des städtischen Kernhaushaltes sowie für den Bereich des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt von den der in der Haushaltssatzung bzw. im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Krediten in Höhe von 24,7 Mio. ¬ , die zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Jahr 2008 benötigt werden, nur einen Teilbetrag von 13,917 Mio. genehmigt genehmigt. In Höhe von zusammen 10,8 Mio. ¬  wurde die Genehmigung der geplanten Kredite versagt. 

Die Stadtverordnetenversammlung muss in ihrer nächsten Sitzung dieser reduzierten Kreditaufnahme zustimmen (sogenannter Beitrittsbeschluss) und die Haushaltssatzung 2008 bzw. den Wirtschaftsplan IDA entsprechend anpassen. Erst nach diesem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann die Haushaltssatzung 2008 zusammen mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung veröffentlicht werden und dann rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Die Wirtschaftspläne der übrigen Eigenbetriebe wurden, soweit diese genehmigungspflichtige Teile enthalten, ohne Beschränkungen genehmigt. 


Auflagen der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsverfügung

Das Regierungspräsidium hat in seiner Begleitverfügung insgesamt 13 Auflagen ausgesprochen, die sich auf die Ausführung des Haushaltsplanes 2008 und auf die Aufstellung der Haushalte der Folgejahre auswirken werden. Das Gleiche gilt für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe.

Zur Begründung weist das Regierungspräsidium u. a. auf folgende Faktoren hin:

Der Ergebnishaushalt 2008 weist ein Fehlbetrag von 21,6 Mio. ¬  aus.
Die bestehenden Kassenkredite belaufen sich auf rd. 200 Mio. ¬ .
Bei steigenden Kapitalmarktzinsen vergrößert sich die Deckungslücke zusätzlich.
Seit dem Jahr 2002 konnte die Stadt (mit Ausnahme des Jahres 2005) keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen.

Im Einzelnen hat die Aufsichtsbehörde folgende Auflagen für die Ausführung des Haushaltsplanes 2008 bzw. für die Aufstellung der Folgehaushalte erteilt (es werden nur die wesentlichen Punkte genannt):

Im Ergebnishaushalt ist für das Haushaltsjahr 2008 anstatt des veranschlagten Fehlbetrages in Höhe von 21,6 Mio. ¬  bis zum Ende des Haushaltsjahres 2008 ein Haushaltsausgleich sicherzustellen. Zur Einhaltung dieser Zielvorgabe ist jeweils mit Vorlage von Anträgen auf Einzelkreditgenehmigung zum Stand der Haushaltsentwicklung zu berichten. Sollte das vorgegebene Einsparvolumen nicht erreicht werden, behält sich die Aufsichtsbehörde weitere aufsichtsbehördliche Maßnahmen vor. Dies bedeutet, dass bei Nichterreichen der Einsparvorgaben auch für die derzeit noch genehmigten Kredite die Einzelgenehmigung verweigert wird und somit die Kreditaufnahme ggf. vollständig entfällt, was die weitere Streichung von Investitionen zur Folge haben würde.

Die Aufnahme der genehmigten Kreditbeträge bedarf gemäß § 114j Abs. 4 Nr. 2 HGO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Einzelgenehmigung). Die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen muss sich grundsätzlich auf Fortführungsmaßnahmen beschränken.

Die in der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 und in den Beschlüssen über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgesehenen genehmigungsbedürftigen Verpflichtungsermächtigungen sind nur für

Fortführungsmaßnahmen
neue Maßnahmen bei Vorliegen eines schriftlichen Bewilligungsbescheides des Bundes oder Landes

in Anspruch zu nehmen. Die Entscheidung über eine weitergehende Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen behält sich die Aufsichtsbehörde vor (Einzelanträge der Stadt für jede Maßnahme). 
 
Von der Möglichkeit, haushaltswirtschaftliche Sperren gemäß § 114n HGO auszusprechen, ist Gebrauch zu machen. Über die Höhe und die betroffenen Aufwandgruppen ist der Aufsichtsbehörde zu berichten.

Bis auf Weiteres ist ein Haushaltssicherungskonzept vorzuhalten. Dieses ist im Zusammenhang mit dem Beschlussverfahren über den Haushalt jährlich fortzuschreiben und der aktuellen Entwicklung anzupassen. Der jeweils überarbeitete Stand ist spätestens mit der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Gleichzeitig ist der Aufsichtsbehörde  über die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen zu berichten.

Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung ist auf eine Begrenzung des Personalaufwandes hinzuwirken. Der Magistrat hat bei freiwerdenden Stellen entsprechende Rationalisierungsmaßnahmen einzuleiten.

Bis auf Weiteres ist vor einer Stellenbesetzung eine Frist von mindestens zwölf Monaten einzuhalten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer Mehrbedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen. 

Bei Beförderungen im Beamtenbereich ist zusätzlich eine Frist von zwölf Monaten einzuhalten, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die subjektiven und objektiven Beförderungsvoraussetzungen vorliegen. Ausnahmen sind nur nach der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. 

Über die mit den personalwirtschaftlichen Vorgaben der Aufsichtsbehörde erzielten Einsparungen ist dieser bei der Vorlage der nächsten Haushalts- oder Nachtragssatzung zu berichten. 

Die Gewährung von über- und außertariflichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwillig gewährte Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsätzlich zu unterlassen bzw. abzubauen.

Wegen der erheblichen Belastung durch den Schuldendienst ist bis auf Weiteres auf eine Nettoneuverschuldung grundsätzlich zu verzichten. (Anmerkung: Dies bedeutet, dass für den Kernhaushalt  und die Eigenbetriebe für die Jahre 2009 ff. keine Kredite zur Finanzierung von Investitionen genehmigt werden. Die derzeit in Vorbereitung befindlichen Entwürfe für den Haushaltsplan 2009 und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe, hier insbesondere IDA, müssen vollständig überarbeitet und die bereits eingeplanten Investitionen zu rd. 50 % gestrichen werden!)  

Die Verpflichtungsermächtigungen sind bei künftigen Haushaltsberatungen dieser Maßgabe anzupassen.

Auf Aufwendungen, die nicht auf Gesetz oder Vertrag beruhen, ist grundsätzlich zu verzichten. Auch bei Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen zu nutzen.

Neue Aufwendungen und Ausgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind.

Ausnahmen von diesen Vorgaben bedürfen der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde; der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung hierzu ist bei Antragstellung eingehend zu begründen.

Bis auf Weiteres ist jährlich eine Aufstellung der noch verbliebenen freiwilligen Aufwendungen im städtischen Haushalt und in den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe vorzuhalten. Der jeweils neueste Stand ist der Aufsichtsbehörde im Rahmen der Vorlage der Haushaltssatzung für das neue Haushaltsjahr vorzulegen.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die nach Umfang und Bedeutung erheblich sind, bedürfen der vorhergehenden Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Einhaltung der Vorgaben nach § 100 HGO ist gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen.

Gebühren und Beiträge sind, soweit durch diese keine Kostendeckung erwirtschaftet wird, in vertretbarem Umfang anzupassen. Über das Ergebnis der städtischen Bemühungen ist der Aufsichtsbehörde zu berichten.

Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt, sind auf ihre wirtschaftlich vertretbare Veräußerbarkeit zu überprüfen. Veräußerungserlöse sind ausschließlich zum Abbau der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden.

Auf neue Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, ist grundsätzlich zu verzichten.

Sollten dennoch Maßnahmen dieser Art dringend notwendig werden, ist vor Inangriffnahme der Maßnahme bzw. vor Beantragung von entsprechenden Bundes- oder Landesbeihilfen die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Dabei ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Eigenmittel sowie die Folgekosten aufgebracht werden können.


Ausführung des Haushaltsplanes 2008/Vorgaben für die Umsetzung der Auflagen der Aufsichtsbehörde.

Auf der Grundlage dieser Auflagen in der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 21.07.2008 werden für die Ausführung des Haushaltsplanes 2008 bzw. der Wirtschaftspläne 2008 der Eigenbetriebe folgende Sofortmaßnahmen verfügt:

Zur Reduzierung des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt 2008 wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre von 20 % der Ansätze verfügt. Die veranschlagten Mittel werden somit nur zu  80 % freigegeben. Überschreitungen bei einzelnen Sachkonten sind innerhalb der Budgets auszugleichen.

Freiwillige Ausgaben jedweder Art, also Ausgaben, die nicht auf gesetzlichen Bestimmungen oder verbindlichen vertraglichen Verpflichtungen beruhen und die nicht nachweislich ausschließlich zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes dienen, sind nicht zulässig. 

Neue Aufwendungen und Ausgaben können nur übernommen werden, wenn sich die Verpflichtung aus neuen Rechtsvorschriften ergibt oder diese bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind. Die zwingende Notwendigkeit, der unabweisbare Bedarf oder die rechtliche Verpflichtung ist in den Beschlussvorlagen für die städt. Gremien nachzuweisen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist erst nach Vorliegen der aufsichtsbehördlichen Genehmigung möglich. 

Auf der Grundlage der im Jahr 2007 mit der Aufsichtsbehörde geführten Verhandlungen ist die Auflage des „grundsätzlichen“ Verzichtes auf freiwilligen Ausgaben wie folgt zu interpretieren:

Freiwillige Ausgaben im Ergebnishaushalt dürfen nur erbracht werden, soweit

die haushaltswirtschaftliche Sperre im Ergebnishaushalt gemäß Ziffer 2.1 hierdurch nicht durchbrochen wird, 
auf Dezernatsebene und für den Gesamthaushalt die für das Haushaltsjahr 2008 festgelegte Einsparvorgabe eingehalten wird und
die Zahlung aus Sicht der Stadt unabweisbar, unverzichtbar und unaufschiebbar ist. Dies gilt bei Zuschusszahlungen insbesondere dann als gegeben, wenn der Zuschussempfänger Leistungen erbringt, die im besonderen Interesse der Stadt liegen und dem städtischen Leistungskatalog zuzurechnen sind. 

Im Finanzhaushalt gelten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen diese Regelungen analog mit der Einschränkung, dass an die Stelle der haushaltswirtschaftlichen Sperre die jeweiligen Einzelfreigaben treten.

Bei der Ausführung des Haushaltsplanes dürfen die Ämter und Verwaltungsstellen keine Verpflichtungen eingehen, die zu einer Überschreitung der verfügbaren Ansätze führen können.

Anträge auf Bewilligung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Ausgaben können nur gestellt werden, wenn ein unvorhersehbarer und unabweisbarer Bedarf, der eingehend zu begründen ist, gegeben ist und ein realisierbarer Deckungsvorschlag unterbreitet wird. Bei erheblichen über- oder außerplanmäßigen Ausgaben ist die Genehmigung des Regierungspräsidiums vorab einzuholen. Die Betragsgrenze wird auf 50.000 Euro je Einzelfall festgelegt.

Zur Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben bleibt die generelle Stellenbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten bestehen. Bei Beförderungen im Beamtenbereich ist zusätzlich eine Frist von 12 Monaten einzuhalten, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die subjektiven und objektiven Beförderungsvoraussetzungen vorliegen.  Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.Die 12-monatige Stellenbesetzungssperre ist bei HGlG-Fällen nicht anzuwenden.

Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein gegebener unabweisbarer Mehrbedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Organisationsmaßnahmen auszugleichen.

Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten (einschließlich       eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte des Personalrates sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).

Die Freigabe von Mitteln des Finanzhaushalts erfolgt unter strenger Beachtung des              § 27 GemHVO. Es gilt uneingeschränkt das Prinzip der Einzelfreigabe. Freigaben können nur für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden des Bundes oder des Landes erteilt werden. Freigaben für andere neue Maßnahmen sind bis zur Einzelgenehmigung der etatisierten Kreditaufnahme 2008 zurückzustellen. 

Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen können nur für Fortführungsmaßnahmen und für neue Maßnahmen nur bei Vorliegen von Bewilligungsbescheiden des Bundes oder Landes erteilt werden. Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen für neue Maßnahmen  sind nur in Ausnahmefällen und  mit der vorherigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde möglich. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Nachtragshaushalt 2008 die überwiegende Zahl der Verpflichtungsermächtigungen für 2009 ff. gestrichen wird.

Neue Investitionsmaßnahmen können nicht geplant werden, da die für die Realisierung erforderlichen Mittel in den Jahren 2009 ff. voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen werden. 

Die Ämter und Dezernate haben bis zum 01.09.2008 eine Aufstellung vorzulegen, welche für das Jahr 2009 angemeldeten Investitionsmaßnahmen unter Anwendung einer strikten Priorisierung gestrichen werden können. Dabei ist von 50 % aller Anmeldungen für 2009 auszugehen. Die gleiche Aufstellung (ebenfalls mit einer Streichung von 50 % der Maßnahmen) ist für das Mittelfristige Investitionsprogramm vorzulegen. Bei Verwaltungsbereichen, die dieser Vorgaben nicht vollständig nachkommen, behalte ich mir vor, die Kürzungen entsprechend zu verfügen. 

Das Hauptamt-Organisationsabteilung wird beauftragt, als Grundlage für die der Aufsichtsbehörde vorzulegende Aufstellung sämtlicher freiwilliger Aufwendungen und Auszahlungen eine, nach Dezernaten und Ämtern geordnete Auflistung aller von der Stadt wahrgenommenen Aufgaben sowie ihrer Grundlagen (gesetzliche Vorgaben, vertragliche Verpflichtungen, Beschlüsse städt. Gremien) und der hierfür erforderlichen finanziellen Ressourcen zu erstellen. Die Dezernate und Ämter sind gehalten, die Organisationsabteilung bei dieser Aufgabe zu unterstützen, da nur so die für die Diskussion mit der Aufsichtsbehörde über Art und Umfang der von der Stadt erbrachten freiwilligen Leistungen sinnvoll geführt werden kann.

Die Regelung der Ziffern 2.1 – 2.9 gelten gleichermaßen auch für die Eigenbetriebe „Kulturinstitute“, „Bäder“ sowie „Bürgerhäuser und Märkte“ und für den Eigenbetrieb „Immobilienmanagement (IDA)“. Der Eigenbetrieb EAD wird erfasst, soweit es sich um Kostenerstattungen aus dem städt. Kernhaushalt oder der anderen Eigenbetriebe handelt.

Die Betriebsleitungen der Eigenbetriebe „EAD“ und „DWuW“ sind gehalten, die in den Wirtschaftsplänen dieser Eigenbe246@BDFZ\^hjlnpÒ>	@	H	ê	ôêÜêËÜ·ÜêÜê¦Ü·Üê™ê†r†^J'hì'³hqZK5@ˆCJOJQJ^JaJ'hì'³h¢E|5@ˆCJOJQJ^JaJ'hì'³h¢E|>*@ˆCJOJQJ^JaJ$hì'³h¢E|@ˆCJOJQJ^JaJh¢E|5@ˆCJOJQJ!jth¢E|@ˆOJQJU&jh\³@ˆOJQJUmHnHu!jh¢E|@ˆOJQJUjh¢E|@ˆOJQJUh¢E|@ˆOJQJh¢E|5CJOJQJDlnpÒ>	@	B	
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Die Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung vom 21.07.2008 zielen auf eine nachhaltige Reduzierung des Fehlbetrages im Ergebnishaushalt. Nur wenn der Ergebnishaushalt  mittelfristig wieder ausgeglichen dargestellt werden kann, ist die Aufsichtsbehörde bereit, im Finanzhaushalt für künftige Jahre wieder eine Nettoneuverschuldung zuzulassen. Sofern die Stadt dieses Ziel verfehlt, ist für die nächsten Jahre eine zukunftsorientierte Investitionstätigkeit der Stadt ausgeschlossen.

Die Dezernenten, Amts- und Verwaltungsstellenleiter sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind daher aufgefordert, verbindliche und realisierbare Vorschläge zu unterbreiten, die zu einer Reduzierung der Fehlbedarfe im Ergebnishaushalt beitragen können. 






Wolfgang Glenz
Bürgermeister








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Rundverfügung Nr. ___________



Diese Rundverfügung verliert mit Ablauf des 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit.               	Seite  PAGE 2 von  NUMPAGES 7


Der Magistrat



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ØíäMagistrat der Stadt Darmstadt x!yAA

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2008/0353

20796 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
31.07.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Kämmerei  
Beschluss in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
II  20 
Stvv. 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0353 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Staatsaufsicht über die Wissenschaftsstadt Darmstadt nach §§ 135 und 136 der Hessi-
schen Gemeindeordnung (HGO); Haushalts- und Finanzlage der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; 
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008; 
Beschlüsse zu den Wirtschaftsplänen für das Wirtschaftsjahr 2008  
des Eigenbetriebs "Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt"  
des Eigenbetriebs "Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt" 
des Eigenbetriebs "Bürgerhäuser und Märkte der Wissenschaftsstadt Darmstadt" 
des Eigenbetriebs "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)" 
des Eigenbetriebs "Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen" 
des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD)" 
des Eigenbetriebs "Klinikum Darmstadt" 
hier: Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums vom 21. Juli 2008 
 
Vorlage vom: 31. 7.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Von der beiliegenden Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 21. Juli 2008 zur 
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt sowie zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2008 
wird Kenntnis genommen.

2 
... 
 
2. Entsprechend der Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 
21.07.2008 werden gemäß § 103 HGO in Verbindung mit Pos. 5.1.b) der Verwaltungsvor-
schriften zu § 103 HGO folgende Änderungen der am 18. Dezember 2007 von der Stadtver-
ordnetenversammlung beschlossenen Haushaltssatzung 2008 bzw. Wirtschaftsplans 2008 
des Eigenbetriebs „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)“ be-
schlossen: 
 
A) Haushaltssatzung 2008
 
 
a)    In § 2 wird der Gesamtbetrag der Kredite, die im Haushaltsjahr zur Finanzierung von 
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, neu auf 
9.741.550 Euro festgesetzt. 
 
b)    Der sonstige Inhalt der Haushaltssatzung bleibt unverändert. Eine Neufassung der 
Haushaltssatzung ist als Anlage 2 beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses. 
 
B) Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt (IDA)“ 
 
a)    Der unter Ziffer 3. ausgewiesene Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im 
Wirtschaftsjahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, 
wird neu auf 4.174.950 Euro festgesetzt. 
 
b)   Der sonstige Inhalt des Wirtschaftsplanes bleibt unverändert. Eine Neufassung des 
Wirtschaftsplanes ist als Anlage 3 beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses. 
 
C) 1. Nachtragshaushalt 2008 und 1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 für den Eigenbetrieb 
„Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)“  
 
Im 1. Nachtragshaushalt 2008 sowie im 1. Nachtragswirtschaftsplan 2008 für den Eigen-
betrieb „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)“ sind folgende 
Korrekturen/Veränderungen zu berücksichtigen: 
  
/square4 Verlagerung anteiliger Tilgungsleistungen aus dem Kernhaushalt in Höhe von 
4.174.950 Euro in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA, gleichzeitig Anpassung 
des Finanzbedarfs im Kernhaushalt/Finanzhaushalt und im Vermögensplan IDA. 
 
/square4 Restfinanzierung der Investitionsmaßnahmen im Kernhaushalt und im Wirtschaftsplan 
IDA aus „Sondermitteln“ anstelle der von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigten 
Kreditaufnahme. 
 
3. Hinsichtlich der Auflagen des Regierungspräsidiums in der Begleitverfügung wird wie folgt 
verfahren: 
 
Parallel zur Aufstellung des Haushaltes 2009 wird das Haushaltssicherungskonzept fortge-
schrieben und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorgaben zur 
Einnahmeverbesserung bzw. Kostensenkung müssen realisiert werden. Die Ermessensspiel-
räume für Einsparungen sind auch bei Pflichtleistungen zu nutzen. 
 
 
 
Für den Ergebnishaushalt wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß  
§ 114n HGO in Höhe von 20 % der Haushaltsansätze erlassen. Die veranschlagten  
Mittel werden nur zu 80 % freigegeben. 
 
Im Übrigen wird dem als Anlage 4 beigefügten Entwurf einer Rundverfügung zur Ausführung

3 
... 
des Haushaltsplanes 2008 zugestimmt. 
 
4. Diese Vorlage wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Verfügung des Re-
gierungspräsidiums vom 21.07.2008 gemäß § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnisnahme vorgelegt. 
Bezüglich der Änderungen der Haushaltssatzung 2008 sowie des Wirtschaftsplanes 2008 des 
Eigenbetriebs IDA (Ziffer 2. des Beschlusstenors) ist die Beschlussfassung der Stadtverord-
netenversammlung herbeizuführen (Beitrittsbeschluss).
 
 
 
 
Anlagen: Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 21.07.2008 
Geänderte Haushaltssatzung 2008 
Geänderter Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Immobilienmanagement 
Entwurf der Rundverfügung zur Ausführung des Haushaltsplanes 2008 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

4 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 31.07.2008 
 
 
Zu Ziffer 1. 
 
Der Haushalt und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008  wurden am 18.12.2007 
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das Gleiche gilt für die Wirtschaftsplä-
ne der städtischen Eigenbetriebe. 
 
Mit Datum vom 21.07.2008 liegt nunmehr die Verfügung des Regierungspräsidiums Darm-
stadt zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung sowie der Wirtschafts-
pläne der Eigenbetriebe vor. 
 
Der von der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2007 verabschiedete Haushalt weist 
im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag von 21.627.380 Euro aus. Im Finanzhaushalt ist die 
Aufnahme neuer Kredite in Höhe von 15.946.130 Euro vorgesehen. Die Nettoneuverschul-
dung aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf  
2.029.630 Euro. 
 
Der Wirtschaftsplan für den zum 01.01.2008 neu gegründeten Eigenbetrieb IDA sieht für das 
Jahr 2008 eine Kreditaufnahme von 8.783.424 Euro vor. Eine Tilgung von Altkrediten ist 
nicht eingeplant, so dass die Neuaufnahme der Kredite gleichzeitig der Nettoneuverschul-
dung entspricht. 
 
Eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 11,5 Mio. Euro ist im Wirtschaftsplan des EAD für 
den Umzug auf das Knellgelände eingeplant. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage 
bzw. finanziellen Situation der Stadt Darmstadt konnte diese Neuverschuldung außen vor 
bleiben, da es sich beim EAD um einen Wirtschaftsbetrieb handelt, der seinen Schulden-
dienst aus laufenden Erträgen finanziert. Insofern ist es plausibel, dass die Aufsichtsbehörde 
die Kreditaufnahme für den EAD ohne Einschränkungen oder Auflagen genehmigt hat. 
 
Das Regierungspräsidium betrachtet bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 
der Stadt die beiden Bereiche „Kernhaushalt“ und „Eigenbetrieb IDA“ grundsätzlich zusam-
men. Aufgrund des vorliegenden Haushaltsplanes und unter Beachtung der Entwicklung seit 
dem Jahr 2002 sieht das Regierungspräsidium Darmstadt die finanzielle Leistungsfähigkeit 
der Stadt als nicht mehr gesichert an. Zur Begründung weist das Regierungspräsidium u. a. 
auf folgende Faktoren hin: 
 
- Der Ergebnishaushalt 2008 weist ein Fehlbetrag von 21,6 Mio. Euro aus. 
- Die bestehenden Kassenkredite belaufen sich auf rd. 200 Mio. Euro. 
- Bei steigenden Kapitalmarktzinsen vergrößert sich die Deckungslücke zusätzlich. 
- Seit dem Jahr 2002 konnte die Stadt (mit Ausnahme des Jahres 2005) keinen ausgegli-
chenen Haushalt mehr vorlegen. 
 
Die selbst gesetzten Ziele zur Haushaltskonsolidierung wurden nachweislich nicht erreicht. 
Bei den Personalausgaben und den freiwilligen Aufwendungen ist trotz aufsichtsbehördlicher 
Auflagen kein nachhaltig festzustellender Konsolidierungserfolg festzustellen. 
Für 2008 war die Stadt trotz einer positiven Entwicklung bei den Steuereinnahmen und er-
höhter Schlüsselzuweisungen nicht in der Lage, ihren Haushalt auszugleichen. 
 
 
Hieraus folgert die Aufsichtsbehörde, dass ein finanzieller Spielraum für kommunalpolitische 
Entscheidungen nach wie vor nicht vorhanden ist. Sie fordert von der Stadt, die Grenzen der 
Vertretbarkeit und Zumutbarkeit ihres wirtschaftlichen Handelns im Rahmen der kommuna-
len Selbstverwaltung neu zu definieren und durch eine qualitative Konsolidierung die hierfür 
notwendigen Handlungsspielräume zu erreichen und zu sichern.

5 
... 
 
Die Kernaussage in der Beurteilung der Finanzlage der Stadt Darmstadt durch die Aufsichts-
behörde ist in folgender Formulierung festgehalten: 
 
„Die für das Jahr 2008 geplante Nettoneuverschuldung in Höhe von insgesamt  
10,8 Mio. Euro im städtischen Haushalt und im Eigenbetrieb „Immobilienmanagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ steht vor dem Hintergrund der strukturell unverändert 
schlechten Haushaltslage nicht mehr im Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit im 
Sinne von §§ 114i Absatz 4, 114j Absatz 2 HGO. Somit sind Kredit- und Verpflichtungser-
mächtigungen in der beschlossenen Höhe bei Unterfinanzierung der laufenden Verwaltungs-
tätigkeit dem Grunde nach nicht genehmigungsfähig. Deshalb ist es unausweichlich, das 
städtische Investitionsverhalten einer nachhaltigen Priorisierung zu unterwerfen, um den 
notwendigen Kreditbedarf zu reduzieren.“ 
 
Vor diesem Hintergrund hat die Aufsichtsbehörde die Genehmigung der in der Haushaltssat-
zung und im Wirtschaftsplan von IDA vorgesehenen Kredite in der Gesamthöhe auf die ein-
geplante Kredittilgung beschränkt (Nettoneuverschuldung = „0“) und für die darüber hinaus-
gehende Nettoneuverschuldung die Genehmigung versagt. 
 
Diese Auflage kommt nicht überraschend, da die Aufsichtsbehörde bereits im Rahmen der 
Genehmigung des Haushaltes 2007 angekündigt hat, dass sie bei einer unverändert kriti-
schen Haushaltslage und weiterhin laufenden Fehlbeträgen eine Nettoneuverschuldung für 
die Jahre ab 2008 für nicht vertretbar hält.  
 
Bei der Aufteilung der gerade noch genehmigungsfähigen Kreditsumme hat sich die Auf-
sichtsbehörde an der noch vorzunehmenden Aufteilung der bisher ausschließlich im Kern-
haushalt veranschlagten Tilgung der „Altkredite“ orientiert. Aufgrund dieser Aufteilung wird 
eine entsprechende Umplanung des Schuldendienstes 2008 im Nachtragshaushalt bzw. 
Nachtragswirtschaftsplan IDA erforderlich mit dem Ergebnis, dass der Finanzierungsbedarf 
im Kernhaushalt/Finanzhaushalt sinkt und bei IDA im Vermögensplan im gleichen Umfang 
steigt. Per Saldo ergibt sich aus dieser vom RP geforderten Betrachtung keine Verbesserung 
oder Verschlechterung für die gesamtstädtischen Finanzen. 
 
Die Aufsichtsbehörde verlangt einen sogenannten Beitrittsbeschluss der Stadtverordneten-
versammlung zu den aufsichtsbehördlich reduzierten Kreditermächtigungen für den Kern-
haushalt und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA.  
 
Die einschlägige Vorschrift lautet: 
 
„Die Aufsichtsbehörde erteilt die Genehmigung für einen Teilbetrag und versagt sie für den 
Restbetrag. Der vorgesehene Kreditrahmen muss dann der dauernden Leistungsfähigkeit 
der Gemeinde durch Änderung der Haushaltssatzung angepasst werden, was  
eine erneute Beschlussfassung (keine Nachtragssatzung nach § 98 HGO) der Gemeindever-
tretung erfordert (sogenannter Beitrittbeschluss). Gleichzeitig muss die Gemeindevertretung 
beschließen, welche neuen Maßnahmen wegen der Kürzung der Kredit-    
 
 
 
 
aufnahmen aufgeschoben oder nicht durchgeführt werden und welche Maßnahmen ge-
streckt werden sollen.“ 
 
Für die Umsetzung ergibt sich folgendes Bild: 
 
Kernhaushalt 
veranschlagte Kreditaufnahme beträgt     15.946.130,00 Euro  
von der Aufsichtsbehörde genehmigt        9.741.550,00 Euro

6 
... 
 
Wirtschaftsplan IDA 
veranschlagte Kreditaufnahme beträgt       8.783.424,00 Euro  
von der Aufsichtsbehörde genehmigt        4.174.950,00 Euro 
 
Nur durch den Beitrittsbeschluss kann die Rechtswirksamkeit der städtischen Haushaltssat-
zung 2008 und des Beschlusses über den Wirtschaftsplan IDA für das Jahr 2008 hergestellt 
werden und diese nach der anschließenden Veröffentlichung in Kraft treten. Solange der 
Beitrittsbeschluss aussteht gilt weiterhin die vorläufige Haushaltsführung nach § 114f HGO. 
 
Im Beitrittsbeschluss ändert die Stadtverordnetenversammlung die in der Haushaltssatzung 
bzw. im Wirtschaftsplan enthaltenen Gesamtansätze für die Kreditaufnahme und passt diese 
den Vorgaben der Aufsichtsbehörde an. Diese Beschlussfassung stellt ausdrücklich keine 
Nachtragssatzung im Sinne von § 114e HGO dar, so dass das Verfahren für die Beschluss-
fassung über eine Nachtragssatzung nicht anzuwenden ist. 
 
Die Aufsichtsbehörde verlangt weiterhin, dass die Stadtverordnetenversammlung zusammen 
mit dem Beitrittsbeschluss verbindlich festlegt, welche Investitionsmaßnahmen wegen der 
Kürzung der Kreditaufnahmen aufgeschoben, gestreckt oder nicht durchgeführt werden sol-
len. Diese Forderung der Aufsichtsbehörde ist obsolet und nicht umzusetzen, da sie den in 
Vorbereitung befindlichen 1. Nachtragshaushalt 2008 bzw. 1. Nachtragswirtschaftsplan IDA 
nicht berücksichtigt: Diese Nachträge werden die haushaltsmäßige Abwicklung von Zuflüs-
sen aus Sondermitteln in einer Größenordnung von rd. 60 Mio. Euro sowie ihre Verwendung 
darstellen. Ein Teil dieser Sondermittel ist zum Ausgleich der durch die Verfügung der Auf-
sichtsbehörde reduzierten Kreditermächtigungen vorgesehen. Damit sind die für 2008 im 
Haushaltsplan bzw. Wirtschaftsplan geplanten Investitionsmaßnahmen in voller Höhe finan-
ziert. Eine Reduzierung der Ansätze, wie von der Aufsichtsbehörde verlangt, ist nicht erfor-
derlich. 
 
Im Zusammenhang mit der verfügten Reduzierung des laufenden Fehlbedarfs im Ergebnis-
haushalt um 21,6 Mio. Euro und dem von der Aufsichtsbehörde zur Begründung angeführten 
Ergebnis der 91. Vergleichenden Prüfung des Hessischen Rechnungshofes „Konsolidierung 
der Großstädte“ ist Folgendes anzumerken: 
 
Die Prüfung fand im Jahr 2004 statt. Seitdem hat sich die finanzielle Lage der Kommunen 
grundlegend geändert. Z. B. sind auf den Sektoren Energiepreise und Kinderbetreuungskos-
ten Kostenbelastungen eingetreten, die zum Zeitpunkt der Prüfung  
überhaupt nicht erkennbar waren. 
 
Das in der Prüfung ausgewiesene Konsolidierungspotential wurde von der Stadt Darmstadt 
nie anerkannt. Die Prüfung war aus Sicht der betroffenen Großstädte in vielen Bereichen 
mangelhaft konzipiert und durchgeführt. Dies wurde in einer umfangreichen Gegenstellung-
nahme der Stadt manifestiert, die leider von der Aufsichtsbehörde bis heute ignoriert wird. 
Aussagen und Berechnungen der 91. Vergleichenden Prüfung  
 
 
 
erfolgten pauschal ohne Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten. Ein Großteil des Konsolidie-
rungspotentials wurde ausgerechnet im sozialen Sektor gesehen (Kinderbetreuung, Jugend-
hilfe). Die aktuelle Diskussion um den Ausbau der Kinderbetreuung und 
die hierfür notwendigen zusätzlichen Mittel zeigt, dass die Aussagen  der 91. Vergleichenden 
Prüfung in diesem Bereich vollkommen überholt sind.   
 
Unter diesen Gesichtspunkten kann das Ergebnis der 91. Vergleichenden Prüfung nicht die 
Grundlage für die Haushaltskonsolidierung in Darmstadt sein.

7 
... 
Die Vorgabe der Aufsichtsbehörde, bis zum Jahresende den Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 
2008 von 21,6 Mio. Euro vollständig zu beseitigen, ist aus heutiger Sicht so nicht umzuset-
zen. Die Voraussetzungen für die Ausführung des Haushaltsplanes 2008 sind in wesentli-
chen Punkten anders als vor einem Jahr, als die Aufsichtsbehörde eine ähnliche Verfügung 
erlassen hat: Während im Jahr 2007 zur Jahresmitte bereits erkennbar war, dass mit nicht 
unbeträchtlichen Steuermehreinnahmen gegenüber der Planung gerechnet werden konnte, 
bewegen sich die Steuereinnahmen 2008, insbesondere bei der Gewerbesteuer, auf einem 
Niveau, das hoffen lässt, dass die Haushaltsansätze erreicht werden. Darüber hinausgehen-
de Mehreinnahmen sind derzeit nicht festzustellen. Der Tarifabschluss für den Öffentlichen 
Dienst führt zu Mehrausgaben bei den Personalausgaben, die durch eine restriktive Per-
sonalbewirtschaftung nicht ausgeglichen werden können. Die explodierenden Energiekosten 
führen zu einer weiteren, von der Stadt nicht steuerbaren Kostenbelastung. 
 
Problematisch ist diese Auflage dadurch, dass die Aufsichtsbehörde die Einzelkreditgeneh-
migung der letztendlich zugestandenen Kreditsumme von dem von der Stadt zu führenden 
Nachweis abhängig macht, dass im Ergebnishaushalt der Fehlbetrag grundlegend abgebaut 
wird. Es steht zu befürchten, dass bei Nichteinhaltung der Auflage im Rahmen der Einzel-
kreditgenehmigung auch die jetzt verbliebenen Kredite für eine „Nettoneuverschuldung = 0“ 
nicht genehmigt werden. 
 
Das von der Stadtverordnetenversammlung am 01.11.2007 beschlossene Haushaltssiche-
rungskonzept ist fortzuschreiben. Für eine Konkretisierung der dort aufgezeigten Konsolidie-
rungsziele (ausgeglichener Haushalt im Jahr 2011) ist insbesondere die Mitwirkung der poli-
tischen Gremien einzufordern, die definieren müssen, in welchen Bereichen die notwendigen 
Kürzungen und Streichungen vorgenommen werden sollen, und welche anderen Bereiche 
hiervon auszunehmen sind. Dies ist ein schmerzhafter Prozess, der nur mit dem endgültigen 
Verzicht auf viele seit Jahren gewohnte Leistungen zum Ziel führen kann. 
 
Der Hinweis der Aufsichtsbehörde, die aus „Veräußerungserlösen aus Beteiligungs-
verkäufen“ im Jahr 2008 zufließenden Mittel von rd. 60 Mio. Euro ausschließlich zum Abbau 
der Schulden bzw. zur Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden, wird in der Weise 
umgesetzt, dass diese Mittel im Nachtragshaushalt 2008 ausschließlich für Investitionen 
verwandt werden. Hierdurch können Maßnahmen realisiert oder fertigfinanziert werden, für 
die sonst zwangsläufige zusätzliche Kredite in Anspruch genommen werden müssten. Zu-
dem werden die Sondermittel zur Reduzierung des Kreditbedarfs 2008 entsprechend der 
Haushaltsgenehmigung der Aufsichtsbehörde und dar- 
über hinaus zu einem Teilbetrag für eine direkte Reduzierung der Verschuldung eingesetzt. 
 
 
 
 
 
Zur von der Aufsichtsbehörde vorgenommenen Einschätzung des Konsolidierungspotentials 
ist festzustellen, dass der Aufsichtsbehörde insofern gefolgt werden kann, 
dass das vorliegende Haushaltssicherungskonzept weiter konkretisiert und ausgebaut wer-
den muss. Inwieweit tatsächlich bei den sogenannten freiwilligen Leistungen ein Spielraum 
besteht, der zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes genutzt werden kann, müssen die nun 
einsetzenden Untersuchungen und Verhandlungen zeigen. 
 
Zu Ziffer 2.
 
 
Die mit der Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 21.07.2008 mit Auflagen erteilte Genehmi-
gung für den Haushalt 2008 tritt nur in Kraft, wenn die Stadtverordnetenversammlung eine 
Änderung der am 18.12.2007 verabschiedeten Haushaltssatzung 2008 beschließt. Gleiches 
gilt für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs IDA und der Eigenbetriebe. Die Grundlagen für 
die zu beschließenden Korrekturen wurden oben dargestellt. Ziffer 2 des Beschlusstenor 
enthält die entsprechenden haushaltswirksamen Beschlüsse.

8 
... 
 
Zu Ziffer 3. 
 
Die Auflagen in der Begleitverfügung der Aufsichtsbehörde werden wie folgt umgesetzt: 
Parallel zur Aufstellung des Haushaltes 2009 wird das Haushaltssicherungskonzept fortge-
schrieben und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorgaben zur 
Einnahmeverbesserung bzw. Kostensenkung müssen realisiert werden. Die Ermessensspiel-
räume für Einsparungen sind auch bei Pflichtleistungen zu nutzen. 
 
Für den Ergebnishaushalt wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß 
§ 114n HGO in Höhe von 20 % der Haushaltsansätze erlassen. Die veranschlagten  
Mittel werden nur zu 80 % freigegeben. 
 
Die weiteren Auflagen der Aufsichtsbehörde werden in einer Rundverfügung an alle städti-
schen Ämter und Verwaltungsstellen geregelt, der der Magistrat ausdrücklich zustimmt (An-
lage 4).  
 
Zu Ziffer 4.
 
 
Gemäß § 50 Abs. 3 HGO ist die Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt der Stadt-
verordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Bezüglich der Änderung der Haushaltssat-
zung 2008 und des Wirtschaftsplans 2008 des Eigenbetriebs IDA (Beitrittsbeschluss nach § 
103 HGO in Verbindung mit VV 5.1 zu § 103 HGO) ist die Beschlussfassung der Stadtver-
ordnetenversammlung erforderlich. 
 
Darmstadt, den 31.07.2008 
 
Der Dezernent II: 
 
 
 
   
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

anlage 3

1093 Zeichen

W i r t s c h a f t s p l a n
des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement    der   Wissenschaftsstadt   Darmstadt
für das Wirtschaftsjahr 2008
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Wirtschaftsplan für den 
Eigenbetrieb "Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt" für das Wirtschaftsjahr 2008 
in ihrer Sitzung am 19. Juni 2008 wie folgt beschlossen: 
1. Erfolgsplan
Erträge 34.423.685 €
Aufwendungen 36.329.182 €
2. Vermögensplan
Einnahmen 19.749.440 €
Ausgaben 19.749.440 €
3. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 
zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist wird auf 4.174.950 €
festgesetzt
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 18.873.000 €
festgesetzt.
5. Kassenkredite werden nicht vorgesehen.
6. Die Stellenübersicht enthält 144 vb-Stellen und 13 tb-Stellen für Arbeitnehmer 
sowie 25 nachrichtlich aufgeführte Beamtenstellen (19 vb, 6 tb).
7. Die Ansätze des Erfolgsplanes sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.
Darmstadt, den 20. Juni 2008
( 1. Betriebsleiterin )
Werner

anlage 2

2606 Zeichen

Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2006 
(GVBl. I  S. 666), hat die Stadtverordnetenversammlung am 18. Dezember 2007 folgende 
Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 412.723.700  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 434.726.180  EUR
mit einem Fehlbetrag von -22.002.480  EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 375.100  EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0  EUR
mit einem Überschuss von 375.100  EUR
und einem Gesamtfehlbetrag von -21.627.380  EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit -5.089.120  EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.266.200  EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -23.212.330  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -15.946.130  EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.946.130  EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -13.916.500  EUR
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit 2.029.630  EUR
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von -19.005.620  EUR
festgesetzt.
.../2
Haushaltssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2008
§ 1

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird auf 9.741.550  EUR
festgesetzt. 
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008
zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen wird auf 17.807.000  EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur recht- 
zeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, 
wird auf 300.000.000  EUR
festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 
a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 252 v.H.
b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425 v.H.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 18. Dezember 2007 als Teil des Haushalts-
planes beschlossene Stellenplan.
Darmstadt, den 19. Dezember 2007
Der Magistrat
Wolfgang Glenz
Bürgermeister
§ 3
§ 4
§ 5 
§ 6
§ 2

Beratungsverlauf (3)

TOP 411
TOP 17
TOP 26

Orte (1)

  • Luisenplatz 2

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0353
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.07.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00