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3314/2022

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 15.6 der Sitzung vom 01.02.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 26.10.2022

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 08.11.2022, TOP 6.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3255 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer  26.10.2022 
 3314/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 15.6 der Sitzung vom 01.02.2022 des 
Rechnungsprüfungsausschusses 
Die Verwaltung hatte dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 14.09.2021 den 
Bußgeldkatalog der Stadt Köln zur Ahndung von Verstößen gegen das Wohnraumstärkungsgesetz 
NRW (WohnStG NRW) und die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln vorgestellt 
(TOP 15.11,  4024/2021). 
 
In der Sitzung des Ausschusses am 01.02.2022 (TOP 15.6) wurde hierzu mündlich um einen Sach-
standsbericht zum Ende des Jahres 2022 gebeten, in dem die Einführung der Wohnraum-ID-Nummer 
mit aufgeführt wird. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung informiert (u. a.) den Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig in halbjährlichen Be-
richten über die Entwicklungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln. 
 
Der 8. Halbjahresbericht (Stand: 30.06.2022, 1. Halbjahr 2022, Vorlage 2469/2022 Sitzung des RPA 
vom 06.09.2022, TOP Ö 6.4) gibt bereits einen Einblick in die Entwicklung bei den Bußgeldverfahren 
in der ersten Jahreshälfte 2022 (Ziff. 4 des Berichtes) und auch in die Auswirkungen der Rechtsände-
rungen mit Einführung des WohnStG NRW (Ziff. 8 des Berichtes). Dabei wird auch der erste Sach-
stand bei der am 01.07.2022 in NRW gestarteten Vergabe von Wohnraum -Identitätsnummern be-
trachtet. 
 
Im Hinblick auf die Festsetzung von Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die gesetz-
lichen Pflichten, die sich aus der Einführung der Wohnraum-Identitätsnummer ergeben, ist folgendes 
festzustellen: Bei der manuellen Vergabe von Wohnraum -Identitätsnummern über das vom Land 
NRW bereitgestellte Online-IT-Verfahren ist es in allen betroffenen Kommunen zu erheblichen techni-
schen Anlaufschwierigkeiten gekommen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitali-
sierung des Landes NRW (MHKBD NRW) hat daraufhin in zwei Schritten mit den betroffenen Kom-
munen ei n Moratorium für einen vorläufigen Verzicht auf die Festsetzung von Bußgeldern wegen 
Verstößen gegen die Regelungen zur Wohnraum-Identitätsnummer vereinbart. Dadurch sollen Nach-
teile für Bürger*innen vermieden werden, die durch verfahrensbedingte Verzögeru ngen bei der 
Vergabe von Wohnraum-Identitätsnummern entstehen könnten. Das zunächst bis 30.09.2022 verein-
barte Moratorium wurde Mitte September nochmals bis 31.12.2022 verlängert. 
 
Die Anzahl der täglichen Neuzugänge manuell zu prüfender Fälle für die Verg abe einer Wohnraum-
Identitätsnummer nimmt seit September 2022 ab. Inzwischen konnten auch für die wesentlichen 
technischen Probleme Lösungen umgesetzt werden. Nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung 
dürfte daher eine erneute Verlängerung dieses Moratoriums (über den 31.12.2022 hinaus) nicht er-
forderlich sein.

2 
 
 
Der nächste Halbjahresbericht (zum 2. Halbjahr 2022) wird Anfang 2023 den Ausschüssen vorgelegt 
werden. Hierin wird die Verwaltung u. a. ausführlich zur Einführung der Wohnraum-Identitätsnummer 
ab 01.07.2022 berichten. 
  
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

08.11.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3314/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
26.10.2022
Erstellt
10.10.2022 11:10