3314/2022
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 15.6 der Sitzung vom 01.02.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3255 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 26.10.2022 3314/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 08.11.2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zu TOP 15.6 der Sitzung vom 01.02.2022 des Rechnungsprüfungsausschusses Die Verwaltung hatte dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 14.09.2021 den Bußgeldkatalog der Stadt Köln zur Ahndung von Verstößen gegen das Wohnraumstärkungsgesetz NRW (WohnStG NRW) und die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln vorgestellt (TOP 15.11, 4024/2021). In der Sitzung des Ausschusses am 01.02.2022 (TOP 15.6) wurde hierzu mündlich um einen Sach- standsbericht zum Ende des Jahres 2022 gebeten, in dem die Einführung der Wohnraum-ID-Nummer mit aufgeführt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung informiert (u. a.) den Rechnungsprüfungsausschuss regelmäßig in halbjährlichen Be- richten über die Entwicklungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum in Köln. Der 8. Halbjahresbericht (Stand: 30.06.2022, 1. Halbjahr 2022, Vorlage 2469/2022 Sitzung des RPA vom 06.09.2022, TOP Ö 6.4) gibt bereits einen Einblick in die Entwicklung bei den Bußgeldverfahren in der ersten Jahreshälfte 2022 (Ziff. 4 des Berichtes) und auch in die Auswirkungen der Rechtsände- rungen mit Einführung des WohnStG NRW (Ziff. 8 des Berichtes). Dabei wird auch der erste Sach- stand bei der am 01.07.2022 in NRW gestarteten Vergabe von Wohnraum -Identitätsnummern be- trachtet. Im Hinblick auf die Festsetzung von Bußgeldern im Zusammenhang mit Verstößen gegen die gesetz- lichen Pflichten, die sich aus der Einführung der Wohnraum-Identitätsnummer ergeben, ist folgendes festzustellen: Bei der manuellen Vergabe von Wohnraum -Identitätsnummern über das vom Land NRW bereitgestellte Online-IT-Verfahren ist es in allen betroffenen Kommunen zu erheblichen techni- schen Anlaufschwierigkeiten gekommen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitali- sierung des Landes NRW (MHKBD NRW) hat daraufhin in zwei Schritten mit den betroffenen Kom- munen ei n Moratorium für einen vorläufigen Verzicht auf die Festsetzung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen die Regelungen zur Wohnraum-Identitätsnummer vereinbart. Dadurch sollen Nach- teile für Bürger*innen vermieden werden, die durch verfahrensbedingte Verzögeru ngen bei der Vergabe von Wohnraum-Identitätsnummern entstehen könnten. Das zunächst bis 30.09.2022 verein- barte Moratorium wurde Mitte September nochmals bis 31.12.2022 verlängert. Die Anzahl der täglichen Neuzugänge manuell zu prüfender Fälle für die Verg abe einer Wohnraum- Identitätsnummer nimmt seit September 2022 ab. Inzwischen konnten auch für die wesentlichen technischen Probleme Lösungen umgesetzt werden. Nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung dürfte daher eine erneute Verlängerung dieses Moratoriums (über den 31.12.2022 hinaus) nicht er- forderlich sein. 2 Der nächste Halbjahresbericht (zum 2. Halbjahr 2022) wird Anfang 2023 den Ausschüssen vorgelegt werden. Hierin wird die Verwaltung u. a. ausführlich zur Einführung der Wohnraum-Identitätsnummer ab 01.07.2022 berichten. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3314/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 26.10.2022
- Erstellt
- 10.10.2022 11:10