V/0396/2016
Beteiligung stärken - Einbindung der Stadtelternschaft der Schulen und der Bezirksschüler/innenvertretung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Beschlussvorlage
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V/0396/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Beteiligung stärken - Einbindung der Stadtelternschaft der Schulen und der Bezirksschüler/innenvertretung in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung Beratungsfolge 28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung begrüßt die Gründung der Stadtelter nschaft der Schulen und sieht diese Gründung als den geeigneten Zeitpunkt an, die Einbindung von E ltern sowie von Schülerinnen und Schülern in Beratungen des Ausschusses zu verbessern. 2. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beschließt, nach Maßgabe des § 58 Abs. 3 S.6 GO NRW jeweils einen Vertreter aus dem Vorstand der Stadtelternschaft sowie dem Vorstand der Bezirksschüler*innenvertretung Münster ab dem 01.08.2016 zu den Beratungen de s Aus- schusses für Schule und Weiterbildung regelmäßig zuzuziehen. 3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der Stadtelternschaft der Sch ulen und der Bezirksschüler*innenvertretung Informationen und Angebote zur Unterstützung in der Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten von Eltern - und Schülerschaften an Schulen zu entw i- ckeln und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Der Antrag der SPD -Fraktion „Elternmitwirkung stärken - Stadtelternschaft bestmöglich unte r- stützen!“ ist damit erledigt. Kosten: Mit der Beschlussfassung sind keine unmittelbaren Kosten verbunden. Über ggfs. aus Beschlus s- punkt 3. entstehende Kosten ist im Rahmen der noch zu entwickelnden Informationen und Ang ebote zu entscheiden. Die Beschlussfassung bindet insbesondere zu Punkt 3. unmittelbar entspr echende Personalressourcen. Vorlagen-Nr.: V/0396/2016 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4050 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 09.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0396/2016 Begründung: Der Rat hat mit seinem Beschluss zum Rahmenkonzept der Schulentwicklungsplanung die Bede u- tung einer Schulentwicklung im weitgehenden Konsens mit allen Beteiligten betont. Veränder ungen der stadtweiten schulischen Angebote, neue Herausforderungen und Aufgaben an den Schulen b e- rühren dabei nicht nur den Schulträger und Schulen, sondern in gleicher Weise auch Eltern - und Schülerschaft. Sie sind von Entscheidungen des Schulträgers unmi ttelbar Betroffene, deren Akze p- tanz und Mitwirkung bei der Umsetzung der Entscheidungen von großer Bedeutung für d eren Erfolg sind. Sie sind zugleich wesentliche Akteure in der Gestaltung des jeweiligen schulischen Lebens und leisten damit auch einen Beitr ag zum Profil der Bildungsstadt Münster. Umso wichtiger ist es, die Kompetenz, Sachkunde und Erfahrung von Schülerinnen und Schülern sowie der E lternschaft früh einzubeziehen. Vor diesem Hintergrund sind Anstrengungen zu unternehmen, die Transparenz der B eratungs- und Entscheidungsprozesse zu erhöhen und Beteiligung zu verbessern. Eine Maßnahme ist die grun d- sätzliche Teilnahme der Stadtelternschaft und der Bezirksschüler*innenvertretung an den Ausschuss- sitzungen im Sinne des § 58 Abs.3 Satz 6 Gemeindeordnu ng NRW. Zwar ermöglicht das Kommunal- verfassungsrecht eine Beteiligung an den Ausschusssitzungen auf mitgliedschaftlicher Basis nur Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgern und sachkundigen Einwohnern. Die En tscheidung über die Zusammensetzung der Ausschüsse trifft der Rat in der Regel nur zu Beginn einer Wahlperiode; auch ist zur Ausübung derartiger Mitgliederschaftsrechte in jedem Fall die Vol ljährigkeit erforderlich, was insbesondere bei der Einbindung der Bezirksschüler*innenvertretung Einschränkungen zur F olge haben kann. Einen Lösungsansatz bietet die o.g. Regelung der Gemeindeordnung, nach der „Au s- schüsse (…) Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend b e- troffen werden (…) zuziehen (können)“. Eine Teilnahme ist auch des halb zu begrüßen, da sie eine unmittelbare Transparenz in der Ausschussarbeit herstellt und im Einvernehmen mit dem Ausschuss einzelfallbezogen auch Beteiligung ermöglicht. Eine Teilnahme von Vertretern der Stadtelternschaft und der Bezirksschüler*innenve rtretung an Aus- schusssitzungen umfasst keine grundsätzlichen Mitwirkungsrechte wie Rederecht, Antragsrecht, Stimmabgabe, die den Ausschussmitgliedern, beratenden Mitgliedern und sachkundigen Einwohnern qua Mandat zustehen. Eine Beteiligung an Diskussionen zu einzelnen Entscheidungen sollte im Rahmen der jeweiligen Ausschusssitzung einvernehmlich ermöglicht werden. Stadtelternschaft und Bezirksschüler*innenvertretung benennen gegenüber dem Ausschuss einen Vertreter / eine Vertreterin und einen Stellvertrete r / Stellvertreterin ihrer Wahl für die Dauer eines Schuljahres. Deren Teilnahme bezieht sich ausschließlich auf die öffentlichen Sitzungen des Au s- schusses für Schule und Weiterbildung. Die Stadtelternschaft und die Bezirksschüler*innenvertretung werden i n gleicher Weise wie die Mi t- glieder des Ausschusses zur Sitzung mit Übermittlung der Tagesordnung sowie der öffentlichen B e- schluss- und Berichtsvorlagen eingeladen; eine Teilnahme ist nicht verpflichtend und begründet keine Aufwandsentschädigungen durch die Stadt Münster. Der Antrag der SPD -Fraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist auf die im Schu l- gesetz verankerten Mitwirkungsrechte der Eltern - und Schülerschaft (§ 62 ff. Schulgesetz NRW) und den dort grundsätzlich formulierten Auftrag, dass „Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler (…) in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs - und Erziehungsarbeit der Schule mit (wirken) und (…) dadurch die Eigenverantwortung der Schule fördern.“ (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Schu l- gesetz NRW). Voraussetzung dafür ist eine gute Kenntnis der den Eltern und der Schülerschaft zustehenden Rechte zur Mitwirkung in den jeweiligen Schulgremien wie auch die Entwicklung des rechtlichen Rahmens aus der Landesgesetzgebung und ministeriellen Erlassen . Die häufig jährlichen Wechsel in den Ve r- tretungsorganen der Eltern - und Schülerschaft wie auch der Schulgremien selbst erschweren die Kontinuität der erforderlichen Kompetenz zur Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte. - 3 - V/0396/2016 Um diese Kompetenz nachhaltig und unabhä ngig von personellen Wechseln zu sichern, will die Ve r- waltung in Zusammenarbeit mit Stadtelternschaft und Bezirksschüler*innenvertretung geeignete M e- dien und Informationsformate entwickeln, die einerseits den rechtlichen Rahmen der Mitwirkungsrech- te darstellen und andererseits auch den themenbezogenen Austausch etwa zu Fragen der Schulen t- wicklung ermöglichen. Dabei sind bereits bestehende Angebote / Unterstützungen entsprechend zu berücksichtigen. Die erarbeiteten Konzepte sollen auf Grund eines damit einhe rgehenden Finanzie- rungs-/Personalaufwandes dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit der Teilnahme der Stadtelternschaft und der Bezirksschüler*innenvertretung an den Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und den zu entwickel nden Konzepten zur Sich erung der Kompetenz von Eltern - und Schülerschaft soll zukünftig eine bessere Beteiligung / Ei nflussnahme dieser Vertretungen bei den gesamtstädtischen Fragestellungen von Schulentwic klung wie auch den schulinternen Entwicklungen err eicht werden. Mit diesem Vorschlag regt die Verwa ltung gleichzeitig an, auf die im Antrag der SPD -Fraktion zur Entscheidung vorgeschlagene umfa ssende Aufarbeitung zu Strukturen und Aktivitäten der Stadtelternschaft in zurückli egenden Jahren zu verzichten, die nur mit erheblichem Personal- und Finanzierungsaufwand möglich wäre. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0396/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37