RR 66/2021
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 4. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbe-zirks Köln am 24.09.2021
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Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 4. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbe-zirks Köln am 24.09.2021)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 66/2021 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Karina Lüdenbach Telefon 2788 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 29.11.2021 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 10.12.2021 3. beschließend TOP: Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 4. Sitzung des Regional- rats des Regierungsbe-zirks Köln am 24.09.2021 Vorschlag: Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift. Erläuterungen: Anlage(n): 1. Niederschrift mit Anlagen
Sitzungsvorlage RR (Niederschrift mit Anlagen)
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Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regie- rungsbezirks Köln 5. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR Sitzungsvorlage für die 5. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 10.12.2021 TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 4. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbe- zirks Köln am 24.09.2021 Rechtsgrundlage: § 17 der Geschäftsordnung des Regionalrates Berichterstatter: Stefan Welter, Stenografisches Protokoll Inhalt: Niederschrift Anlagen: Vorträge zu den TOPs 6., 6.2, 6.4, 7, 12.1, 12.2, 12.3 Beschlussvorschlag: Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift. Stand: 20.10.2021 Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 2 – Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 4. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am Freitag, 24. September 2021, 10:06 Uhr bis 13:25 Uhr, im Bergischen Löwen, Konrad-Adenauer Platz 6, 51465 Bergisch Gladbach Vorsitzender: Rainer Deppe (CDU) Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 3 – Tagesordnung und Beschlüsse 1 Feststellung der Tagesordnung 11 Der Regionalrat genehmigt die Tagesordnung einstimmig. 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mitunterzeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 24.09.2021 11 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 25.06.2021 11 Drucksache Nr. RR 50/2021 Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift einstimmig. 4 Nachbesetzungen 11 Drucksache Nr. RR 51/2021 Der Regionalrat beruft Hans Schnäpp von der CDU -Fraktion als beratendes Mitglied in die Unterkommission Ville -Eifel der Verkehrskommission Köln. 5 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V. 12 Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 4 – 6 Berichte zur Hochwasserkatastrophe 6.1 Umsetzung wasserrechtlicher Vorgaben im Regierungsbezirk 12 6.2 Sachstandsberichte des Wasserverbands Eifel-Rur und des Erftverbands 12 6.3 Schriftlicher Bericht der Bergbehörde zur Genehmigungspraxis 15 Drucksache Nr. RR 65/2021 6.4 Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe) 15 Drucksache Nr. RR 63/2021 Der Regionalrat fasst bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN ansonsten einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungs behörde, die ermittelten Standorte mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht bauleitplanerisch verfestigt) nicht als Siedlungsbereiche für den Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans als Siedlungsbereiche vorzusehen. 2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, für das weitere Verfahren die betroffenen Bedarfe (vgl. anliegende Tabelle) vollumfänglich an raumverträg lichen Standorten abzubilden. Hierzu erfolgt eine intensive Rückkopplung mit den betroffenen Kommunen. 7 Bericht der Autobahn GmbH 20 Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 5 – 8 Änderung des Landesplanungsgesetzes 20 Drucksache Nr. RR 59/2021 Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat beschließt, dass Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 des Raumordnungsgesetzes, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 des Raumordnungsgesetzes ausgeschlossen sind, mit diesen grundsätzlich erörtert werden. 2. Auf eine Erörterung kann verzichtet werden, wenn keine derartigen Stellungnahmen abgegeben werden bzw. nur Anregungen vorgebracht werden, die regionalplanerisch nicht relevant sind. 3. Eine Erörterung nach Ziffer 1 kann auch schriftlich erfolgen. Auch digitale Formate und Kommunikations mittel – etwa Video - oder Telefonkonferenz, E-Mail – können hierfür genutzt werden. 9 07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg – Umwandlung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfachmarkt, Stadt Sankt Augustin 21 hier: Feststellungsbeschluss Drucksache Nr. RR 60/2021 Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, dem Vertreter der AfD sowie Wilhelm Windhuis (GRÜNE) gegen die restlichen Stimmen der Fraktion der GRÜNEN folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planunterlage Teil E.) und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Planung (vgl. Planunterlage Teil F.) zur Kenntnis. 2. Der Regionalrat schließt sich – in Kenntnis der Eingaben im Beteiligungsverfahren, der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil E.) und der Öffentlich keitsbeteiligung Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 6 – (Planunterlage Teil F) – den regionalplanerischen Bewertungen der Regionalplanungsbehörde in der Planbegründung (Plan unterlage Teil B.) an. Über die nicht ausgeräumten Bedenken der Stadt Bonn (Bedenken Nr. 151000-002, 151000-003, 151000-004) , der Stadt Königswinter (Bedenken Nr. 158000-001, 158000-002, 151000- 003, Anregungen 158000-001, 158000-002), der Gemeinde Alfter (Bedenken Nr. 153000-001), der Stadt Lohmar (Bedenken Nr. 159000-001; 159000-002) entscheidet er im Sinne der Ausgleichvorschläge der Regional planungsbehörde (Planunterlage Teil E). Der Regional rat macht sich diese Ausgleichsvorschläge zu eigen. 3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW (n. F.) die Feststellung der 07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilab schnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, in der Fassung der vorliegenden Planunterlage (Stand Feststellungs- beschluss; Anlage zu Drucksache Nr. RR 60/2021). 4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungs behörde, die Feststellung der vorbezeichneten Änderung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Abs. 6 LPlG NRW (n. F.) anzuzeigen. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 7 – 10 33. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebundene überregionale gewerbliche und industrielle Nutzungen GIBplus, Stadt Bedburg 22 hier: Erneute öffentliche Auslegung Drucksache Nr. RR 57/2021 Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP sowie dem Vertreter der AfD gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungs behörde nach Fertigstellung/Überarbeitung der Planunterlagen (Teil A – Planentwurf, Teil B – Planbegründung, Teil C – Umweltbericht), im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 33. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, die erneute öffentliche Auslegung ge mäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW n. F.) i. V. m. § 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) zu veranlassen. 2. Dabei sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührte n öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 und 3 ROG in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz NRW (n. F.) zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stellungnahme vorzubringen. Hierzu wird die Planunterlage be im Rhein-Erft-Kreis (ausschließlich elektronisch) sowie der Bezirksregierung Köln für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und ergänzend auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. 3. Die im Rah men der erneuten öffentlichen Auslage zu Beteiligenden ergeben sich aus § 33 Landesplanungs- gesetz NRW DVO aus der vorliegenden Planunterlage Teil E. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, weitere Beteiligte zu ergänzen, wenn deren Mitwirkung zweckmä ßig erscheint und sie in ihrem Aufgabenbereich betroffen sind, vgl. § 33 Abs. 2 LPlG DVO. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 8 – 11 35. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln – Umwandlung von Waldbereich und Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) sowie die Änderung von Allgemeinem Siedlungsbereich (ASB) in Waldbereich und Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich (AFAB) im Bereich Buschhausen, Gemeinde Engelskirchen 24 hier: Aufstellungsbeschluss Drucksache Nr. RR 58/2021 Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie des Vertreters der AfD gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat beschließt die Aufstellung des 35. Änderungsverfahrens des Re gionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, nach § 19 Abs. 1 LPlG NRW. 2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Aufstellungsverfahren auf Grundlage der vorliegenden Planunterlage (Anlage zur Drucksache Nr. RR 58/2021) durchzuführen (vgl. §§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 1 LPlG). Dabei sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer Frist von zwei Monaten eine Stellungnahme zum Entwurf des Teilplans, dessen Begründung und dem Umweltbericht abzugeben. 3. Die im Aufstellungsverfahren zu Beteiligenden ergeben sich unter Beachtung der Vorgaben aus § 33 LPlG DVO aus der vorliegenden Planunterlage Teil D (Anlage zur Drucksache Nr. RR 58/2021). Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, weitere Beteiligte zu ergänzen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und sie in ihrem Aufga benbereich betroffen sind (vgl. § 33 Abs. 2 LPlG DVO). Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 9 – 12 Neuaufstellung des Regionalplans Köln 12.1 Weitere Ergebnisse der Umweltprüfung (Bosch & Partner, Frau Hoffmeier; Herr Schlaeger) 25 12.2 Vorstellung des Fachbeitrages zur Einbindung des Rheinischen Reviers in die räumliche Entwicklung der gesamten Planungs- region Köln (Büro MUST, Herr Broesi) 25 12.3 Vorschläge zu Regelungen im Planentwurf (Frau Hoff, Herr Schlaeger) 26 12.4 Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP „Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau“ 26 Drucksache Nr. RR 64/2021 Der Regionalrat fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einstimmig auf, das Genehmigungsrecht zum Abbau von oberflächennahen Rohstoffen im Tagebau entsprechend den Festsetzungen im Regionalplan insoweit zu ändern, dass ein Mindestabstand der Tagebaukante von 300 m zu bewohnten Gebäuden einzuhalten ist. 13 Anträge 26 14 Anfragen 14.1 Anfrage der Fraktion der GRÜNEN „Änderung des Landeswasser- gesetzes NRW und seine Folgen für den Trinkwasser- und Gewässerschutz sowie auch den Hochwasserschutz“ 27 Drucksache Nr. RR 53/2021 Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 10 – 14.2 Anfrage der Fraktion der GRÜNEN „Konsequenzen für den Weiterbetrieb der Stauanlagen in der Agger nach den Starkregenereignissen im Juli 2021“ 27 Drucksache Nr. RR 61/2021 15 Mitteilungen 15.1 der Bezirksregierung 27 15.2. des Vorsitzenden 27 * * * Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 11 – 1 Feststellung der Tagesordnung (keine Wortmeldung) Der Regionalrat genehmigt die Tagesordnung einstimmig. 2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mit- unterzeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 24.09.2021 Vorsitzender Rainer Deppe stellt fest, zur Mitunterzeichnung der Niederschrift werde Stefan Westerschulze von der FDP-Fraktion benannt. 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3. Sit- zung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 25.06.2021 Drucksache Nr. RR 50/2021 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift einstimmig. 4 Nachbesetzungen Drucksache Nr. RR 51/2021 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat beruft Hans Schnäpp von der CDU-Fraktion als beraten- des Mitglied in die Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission Köln. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 12 – 5 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V. Regierungspräsidentin Gisela Walsken berichtet von organisatorischen Veränderun- gen der beiden Gremien. Der Verwaltungsrat habe die bisherigen vier inhaltlichen Schwerpunkte Forschung und Bildung, Verkehr und Infrastruktur, Tourismus sowie Standortmarketing und Standortpolitik bestätigt. Ende Oktober finde die erste Klau- surtagung des Vorstandes statt und anschließend eine weitere Sitzung des Verwal- tungsrates. Die Metropolregion habe sich auf der polis Convention sowie auf dem Kon- gress #neuland präsentiert. Auch Oberbürgermeister Dr. Keller aus Düsseldorf setzte sich bei der Landesregierung für die Anerkennung der Metropolregion auf europäi- scher Ebene ein. Vorsitzender Rainer Deppe berichtet als Mitglied des Verwaltungsrates von einer deutlich konstruktiveren Atmosphäre als in der Vergangenheit. 6 Berichte zur Hochwasserkatastrophe 6.1 Umsetzung wasserrechtlicher Vorgaben im Regierungsbezirk RBD Rudolf Wergen (Bezirksregierun) trägt anhand der Präsentation „Umsetzung der europäischen Hochwasserrichtlinie im Regierungsbezirk Köln“ vor und unter- streicht, das Hochwasser im Juli habe teilweise selbst HQ10.000 deutlich überschritten. 6.2 Sachstandsberichte des Wasserverbands Eifel -Rur und des Erftver- bands Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) trägt anhand der Präsentation „Sachstandsbericht WVER“ vor. Ulrich Göbbels (FDP) hält es angesichts der Schäden für unverständlich, dass die Re- genrückhaltebecken erst bis zum Jahr 2027 fertiggestellt werden sollten, zumal es sich dabei sowieso nur um die ersten Maßnahmen handeln könne. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 13 – Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) gibt zu bedenken, die beiden geplanten Hochwasser- rückhaltebecken hätten die Folgen des Extremwetterereignisses auch nicht verändern können. Alle müssten nun an einem Strang ziehen, um die Maßnahmen möglichst schnell umzusetzen. Die Mittel für das Hochwasserresilienzprojekt seien mit z wei Wo- chen äußerst schnell bewilligt worden, was das Bewusstsein für den enormen Druck bei der Umsetzung der Maßnahmen belege. Gudrun Zentis (GRÜNE) möchte wissen, ob der Wasserverband auch die Vorgänge an den kleineren Gewässern berücksichtige. Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) versichert, sie würden selbstverständlich auch berück- sichtigt, denn Hochwasserschutz müsse man ganzheitlich betrachten; lediglich für den Vortrag habe er sich auf die größeren beschränkt. Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) fragt nach der Bewilligung von mehr Personal. Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) erläutert, hier stehe noch der Beschluss auf der Ver- bandsratssitzung Anfang Oktober aus. Nach seiner Wahrnehmung gebe es großes Ver- ständnis für die Erfordernisse. Manfred Waddey (GRÜNE) betont, beim Wiederaufbau müsse großer Wert auf die Resilienz gelegt werden, sodass ihn die Zuständigkeit dafür interessiere. Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) erläutert, der Masterplan werde Maßnahmenvor- schläge zum kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Hoch wasserschutz enthal- ten und die konkreten Akteure benennen, also die Kommunen sowie den Wasserver- band, wenn es etwa um Renaturierungsmaßnahmen gehe, wobei man Extrem ereig- nisse nie werde beherrschen können. Bernd Roland Essler (AfD) fragt nach dem Handlungsbedarf im Unterlauf der Rur so- wie nach der Kostentragung, ob also letztlich die Gebühren erhöht oder die Kosten vom Land getragen würden. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 14 – Stefan Ruchay (WVER) antwortet, hochwasserbedingte Schäden an den Kläranlagen würden von der Elementarschadenversicherung getragen, was aber nicht für Ufermau- ern und Ähnliches gelte, für die Landesmittel zur Verfügung stünden, sodass die Kosten nicht an die Mitglieder weitergegeben werden müssten. Das gelte allerdings nicht für darüber hinausgehende Maßnahmen, deren Finanzierung wie auch sonst abgebildet werde. Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) ergänzt, zwar sei seines Wissens nach ein Deich in kommunaler Hand gebrochen; im Ergebnis hätten die Deiche aber gehalten und wären schlichtweg überspült worden. Ohne das Talspe rrensystem in der Eifel wäre aber eine siebenfach höhere Wassermenge durch das Rurtal gegangen, sodass man konstatieren müsse, dass die Region sogar vergleichsweise glimpflich davongekommen sei, wenn er auch die persönliche Betroffenheit keinesfalls unterschätzen wolle. Michael Frenzel (SPD) vermutet, der Unterbau der Straßen habe zu Schäden an den anliegenden Gebäuden beigetragen. Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) erwidert, am Hochwasserresilienzprojekt würden 15 Experten mitarbeiten, zu denen auch ein Professor für Baukonstruktion gehöre, der sich mit dieser Fragestellung auskenne, die im Masterplan berücksichtigt werde, um Straßen als Ablaufmöglichkeit zu nutzen. Ulrich Göbbels (FDP) gibt zu bedenken, wolle man Hochwasserresilienz in Stolberg oder Eschweiler konsequent erreichen, müsste man die Innenstädte neu bauen. Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) betont, Einzelmaßnahmen könnten nicht vor Hochwas- ser schützen, sondern man müsse ein Gesamtpaket vorsehen, zu dem etwa auch die Oberläufe gehörten. Er betont, für Eschweiler bestehe bei einem HQ100 überhaupt kein Problem, und unterstreicht, das Hochwasserresilienzprojekt könne nicht vor sämtlichen Hochwassersituationen schützen, sie aber durchaus abmildern und die Vorwarnzeiten erhöhen. Sodann trägt Dr. Bernd Bucher (Erftverband) anhand der Präsentation „Hochwasser- katastrophe Juli 2021“ vor und unterstreicht, die Aufarbeitung finde auch mit Blick auf die sehr begrenzten Kapazitäten vor Ort in enger Abstimmung mit den Kommunen Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 15 – statt. Aufgrund der Versicherung und der staatlichen Wiederaufbauhilfe werde sich der finanzielle Schaden für den Verband in Grenzen halten. Mittlerweile versähen alle Klär- anlagen wieder ihren vorgesehenen Dienst, wenn die Technik auch noch nicht vollstän- dig wiederhergestellt sei. Bernd Roland Essler (AfD) wirft die Frage auf, ob das Eigentum für solche Flächen an den Erftverband übergehe, auf denen sich die Wasserfläche nachhaltig ausgedehnt habe. Dr. Bernd Bucher (Erftverband) erläutert, die erforderlichen Grundstücke würden entweder erworben oder Dienstbarkeiten bzw. ähnliche vertragliche Gestaltungen ge- funden. Sei das bisherige Ufer verschwunden, gehe es um die Frage, ob der alte Zu- stand wiederhergestellt werde oder nicht, was man ebenfalls eng mit dem Eigentümer abstimme; man gehe also nicht gegen seinen Willen vor. 6.3 Schriftlicher Bericht der Bergbehörde zur Genehmigungspraxis Drucksache Nr. RR 65/2021 Manfred Waddey (GRÜNE) fragt nach der Unterscheidung, wann eine Abgrabung dem Bergrecht unterfalle, weil es dabei mit Blick auf Blessem wohl nic ht nur um den Abbau präquartärer Rohstoffe, sondern auch die Größe des Gebietes gehe. RBr Holger Schilling (Bezirksregierung) erläutert, es komme auf den Rohstoff an; in Blessen würden vorwiegen Quarzkiese und Quarzsande abgebaut. 6.4 Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nicht- energetische Rohstoffe) Drucksache Nr. RR 63/2021 RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung) trägt anhand der Präsentation „Vorbeu- gender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln“ vor. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 16 – Michael Frenzel (SPD) fragt nach dem weiteren Verfahren und ob in Hochwasserbe- reichen auch Straßenbau vermieden werden solle, was ihn insbesondere mit Blick auf die Rheinspangenautobahn interessiere. Rolf Beu (GRÜNE) möchte wissen, was passiere, wenn die Kommunen keine anderen Flächen als Ersatz für diejenigen im Hochwassergebiet anmeldeten. Reinhold Müller (FDP) fragt nach einem Ausgleich für aufzugebende Flächen wie etwa in Köln. RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung) betont, man befinde sich noch am Anfang des formellen Verfahrens, sodass die Bezirksregierung in den kommenden Monaten Alternativen in den Kommunen prüfen werde. Letztlich entscheide der Regionalrat über den Umgang mit den Flächen. Der Auftrag laute, grundsätzlich bedarfsgerecht zu ver- orten, was zum bisherigen Verfahrensstand noch nicht der Fall sei; auch darüber werde der Regionalrat entscheiden. Der Schwerpunkt liege zwar auf der Wohn - und Gewerbeentwicklung; allerdings um- fasse die Umweltprüfung auch Verkehrstrassen. Konflikte etwa bei der g eplanten Rheinquerung für den ÖPNV erwarte er nicht auf Ebene des Regionalplans, denn es gehe darum, bei der Umsetzung nicht in Retentionsräume einzugreifen. Wenn der Re- gionalrat die Sicherung der Trasse der neuen Rheinquerung beschließe, müsse die Ver- waltung bei den Überschwemmungsgebieten entsprechend entscheiden. Er antwortet Rolf Beu, im Verfahren würden viele Kommunen Flächenvorschläge unter- breiten und Stellungnahmen abgeben, sodass die Bezirksregierung auf dieser Grund- lage einen Vorschlag erarbeiten und dem Regionalrat vorlegen werde. HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) erläutert, der Verwaltung gehe es darum zu erfahren, ob der formulierte Beschlussvorschlag grundsätzlich die Zustimmung des Re- gionalrats finde, um sodann gestuft vorzugehen. In einer H VB-Konferenz hätten die Kommunen bereits Informationen erhalten, sodass diese die in Rede stehenden Flä- chen bereits kennen würden. Mit dem Aufstellungsbeschluss gehe ein Beteiligungsver- fahren inklusive Gesprächen mit dem betroffenen Kommunen einher. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 17 – Stefan Götz (CDU) teilt mit, die CDU -Fraktion schließe sich dem Vorschlag grundle- gend an, unterstütze die Weiterentwicklung im Dialogprozess mit den betroffenen Kommunen und halte es für möglich, dass eine Fläche wieder Eingang in den Regio- nalplan finde, sofern der Nachweis gelinge, dass eine Maßnahme hochwasserverträg- lich möglich sei. Manfred Waddey (GRÜNE) weist darauf hin, dem ersten Punkt stimme seine Fraktion uneingeschränkt zu, wirft aber die Frage auf, was unter einem raumverträglichen Aus- gleich zu verstehen sei, weil es sich um Flächen im Freiraum handele, bei denen neben dem Hochwasserschutz auch andere Belange berücksichtigt werden müssten. Rüdiger Bornhold (FW) möchte wissen, ob und wie diese Grundsätze auch im Bergi- schen Land angewendet würden, wo es kleinteilige Hochwasserereignisse gegeben habe. RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung) führt aus, im Bergischen Land gebe es keine Überschneidungen mit großflächigen Siedlungsentwicklungen im neuen Regio- nalplan, wohl aber möglicherweise Bauflächen in gefährdeten Bereichen, sodass die Kommunen ihre Flächennutzungspläne überprüfen und Flächen im Rahmen des Tauschs verlagert werden müssten. Günter Weber (CDU) betont als Vertreter für das vom Hochwasser besonders be- troffene Euskirchen die Bedeutung des einvernehmlichen Vorgehens des Regionalrats mit den Kommunen, sodass grundsätzlich eine Bebauung auch in hochwassergefähr- deten Gebieten möglich bleiben müsse, weil mit Blick auf die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahrhunderte andernfalls die Innenstadt von Bad Münstereifel heute nicht mehr gebaut werden könnte. Dabei gehe es nicht nur um die Hauptverwaltungs- beamten, sondern auch um die Einbindung der politischen Vertretungen. RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung) stimmt Manfred Waddey zu, bei neuen Entwicklungen im Freiraum würden immer Schutzgüter oder Nutzungen betroffen; raumverträgliche Flächen dürften also nicht in Konflikt mit anderen verbindlichen Zie- len des Landesentwicklungsplans stehen. Bei Euskirchen rede man über eine Region+- Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 18 – Fläche und über keine kommunale Fläche, zumal die Stadt Euskirchen für den 25 -jäh- rigen Bedarf über ausreichend Flächen verfüge. Insofern gehe es um die Frage, ob es in der gesamten Region nicht auch risikofreie alternative Flächen gebe. Thorsten Konzelmann (SPD) gibt zu bedenken, dass es sich um signifikante Flächen und damit um einen schwierigen Prozess handele, erst einmal alle Flächen im Bereich HQextrem herauszunehmen und in einem zweiten Schritt zu überprüfen, welche man kompensieren oder wieder hereinholen könne. Dabei handele es sich auch um eine politische und relativ kurzfristig zu fällende Entscheidung nach einem jahrelangen Pro- zess, was das Verfahren anspruchsvoll mache. Reinhold Müller (FDP) hält es für einen glücklichen Umstand, die neuen Anforderun- gen bei der Aufstellung des Regionalplans noch berücksichtigen zu können. Selbstver- ständlich müssten nicht sinnvoll zu haltende Flächen aufgegeben werden, für die Kom- munen aber auch Ersatzflächen entwickelt werden, sodass man an manchen Stellen zwischen Hochwasserschutz und Umweltschutz abwägen müsse, worüber letztlich der Regionalrat beschließe. Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) signalisiert ebenfalls grundsätzlich Zustimmung und hält Reinhold Müller entgegen, Hochwasserschutz und Umweltschutz müssten sich nicht ausschließen. Regierungspräsidentin Gisela Walsken hält es ebenfalls für bedeutsam, noch vor dem Aufstellungsbeschluss handeln zu können. Deshalb habe ihr Haus se hr frühzeitig den Kontakt zu den Hauptverwaltungsbeamten gesucht und frage nun die grundsätz- liche Akzeptanz des Regionalrats für die Überlegungen ab. Anschließend gehe es um einen gemeinsamen Weg mit den Kommunen und den po- litischen Vertretungen vor Ort, wofür man selbstverständlich entsprechende Flächen identifizieren müsse, wobei sie dabei auch den Freiraum nicht ausschließe und zu be- denken gibt, dass man an anderer Stelle Freiraum hinzugewinne, indem man bislang bebaute Flächen aufgebe. Jedenfalls könne man nicht gegen HQextrem vorgehen, ohne Tauschmöglichkeiten im Freiraum vorzusehen. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 19 – Der Regionalrat fasst bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN ansonsten einstimmig folgenden Beschluss: 1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die ermit- telten Standorte mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht bauleit- planerisch verfestigt) nicht als Siedlungsbereiche für den Aufstel- lungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans als Siedlungsbereiche vorzusehen. 2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, für das weitere Verfahren die betroffenen Bedarfe (vgl. anliegende Tabelle) vollumfänglich an raumverträglichen Standorten abzubilden. Hierzu erfolgt eine intensive Rückkopplung mit den betroffenen Kommu- nen. RBr Holger Schilling (Bezirks regierung) trägt anhand der Präsentation „Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe im Kontext der Hochwasserschutzplanung“ vor und teilt mit, auch bei der Abgrabung in Blessem handele es sich um eine Ausnahmegenehmi- gung in einem bereits verordneten Überschwemmungsgebiet. Gegenwärtig überprüfe man, ob man Retentionsflächen nach wie vor als Tabu setze und ob Abgrabungen dem Hochwasserschutz tatsächlich zuträglich seien. In Blessem liege das größere Problem nicht im Hochwasserschutz, sondern an dem nahen Heranrücken der Kiesgrube an be- baute Bereiche, sodass der immissionsschutzrechtliche Abstand von 300 m bei Weitem unterschritten worden sei. Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) möchte wissen, welche Stellungnahmen der Be- zirksregierung bislang vorliegen. RBr Holger Schilling (Bezirksregierung) führt aus, zum ersten Planentwurf sei die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchgeführt worden. Ursprünglich habe die Stadt Erftstadt vorgeschlagen, die Kiesgrube in Blessem um 15 ha zu erweitern. Bislang sei geplant, nur den genehmigten Bereich als BSAB im Entwurf des Regionalplans dar- zustellen, nicht aber die Erweiterung, weil das Problem des Überschwemmungsgebiets als Tabu nach wie vor bestehe. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 20 – 7 Bericht der Autobahn GmbH Thomas Ganz (Autobahn GmbH) trägt anhand der Präsentation „4. Sitzung des Re- gionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 24. September 2021“ vor. Anschließend setzt Willi Kolks (Autobahn GmbH) anhand derselben Präsentation fort. Rolf Beu (GRÜNE) bittet darum, die Vortragenden in eine der nächsten Sitzungen der Verkehrskommission einzuladen. 8 Änderung des Landesplanungsgesetzes Drucksache Nr. RR 59/2021 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat beschließt, dass Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 des Raumord- nungsgesetzes, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 des Raumordnungsge- setzes ausgeschlossen sind, mit diesen grundsätzlich erörtert werden. 2. Auf eine Erörterung kann verzichtet werden, wenn keine derartigen Stellungnahmen abgegeben werden bzw. nur Anregungen vorge- bracht werden, die regionalplanerisch nicht relevant sind. 3. Eine Erörterung nach Ziffer 1 kann auch schriftlich erfolgen. Auch di- gitale Formate und Kommunikationsmittel – etwa Video- oder Tele- fonkonferenz, E-Mail – können hierfür genutzt werden. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 21 – 9 07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilab- schnitt Region Bonn/Rhein-Sieg – Umwandlung eines Bereiches für gewerb- liche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbe- reich (ASB) – Fahrradfachmarkt, Stadt Sankt Augustin hier: Feststellungsbeschluss Drucksache Nr. RR 60/2021 Rolf Beu (GRÜNE) stellt fest, dieses Gewerbegebiet werde anders als andere genutzt. Nach den Anregungen aus etlichen Gebietskörperschaften wolle man den kleinteiligen Fahrradeinzelhandel fördern und nicht nur wenige Großanbieter. Thorsten Konzelmann (SPD) gibt zu bedenken, es handele sich auch mit Blick auf den Onlinehandel und das Reparaturangebot um einen expandierenden Markt. Zudem spreche man über einen Kompromiss. Reinhold Müller (FDP) sieht die Verträglichkeit aufgrund der Flächenreduzierung für gegeben. Der Regional rat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, dem Vertreter der AfD sowie Wilhelm Windhuis (GRÜNE) gegen die restlichen Stimmen der Fraktion der GRÜNEN folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planun- terlage Teil E.) und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Pla- nung (vgl. Planunterlage Teil F.) zur Kenntnis. 2. Der Regionalrat schließt sich – in Kenntnis der Eingaben im Beteili- gungsverfahren, der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil E.) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planunterlage Teil F) – den regio- nalplanerischen Bewertungen der Regionalplanungsbehörde in der Planbegründung (Planunterlage Teil B.) an. Über die nicht ausge- räumten Bedenken der Stadt Bonn (Bedenken Nr. 151000-002, 151000-003, 151000- 004), der Stadt Königswinter (Bedenken Nr. 158000-001, 158000-002, 151000-003, Anregungen 158000-001, 158000-002), der Gemeinde Alfter (Bedenken Nr. 153000-001), der Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 22 – Stadt Lohmar (Bedenken Nr. 159000-001; 159000-002) entscheidet er im Sinn e der Ausgleichvorschläge der Regionalplanungsbehörde (Planunterlage Teil E). Der Regionalrat macht sich diese Ausgleichs- vorschläge zu eigen. 3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW (n. F.) die Feststellung der 07. Änderung des Regionalplanes für den Regie- rungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, in der Fas- sung der vorliegenden Planunterlage (Stand Feststellungsbeschluss; Anlage zu Drucksache Nr. RR 60/2021). 4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Fest- stellung der vorbezeichneten Änderung der Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Abs. 6 LPlG NRW (n. F.) anzuzeigen. 10 33. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Festle- gung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebun- dene überregionale gewerbliche und industrielle Nutzungen GIBplus, Stadt Bedburg hier: Erneute öffentliche Auslegung Drucksache Nr. RR 57/2021 Horst Lambertz (GRÜNE) weist auf den großen Widerstand der Bevölkerung hin, wenn auch der Rat der Stadt Bedburg den Plänen zustimme. Der ehemalige Landrat des früheren Kreises Bergheim spreche gar von einer Schande, wie die Politik mit der Bevölkerung umgehe. Andere Gewerbebereiche böten zudem deutlich bessere Voraus- setzungen. Michael Frenzel (SPD) wendet ein, mitnichten die gesamte Bevölkerung sei dagegen. Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP sowie dem Vertreter der AfD gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN folgende Beschlüsse: Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 23 – 1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehö rde nach Fer- tigstellung/Überarbeitung der Planunterlagen (Teil A – Planentwurf, Teil B – Planbegründung, Teil C – Umweltbericht), im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 33. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, die erneute öffent- liche Auslegung gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW n. F.) i. V. m. § 3 Plan- sicherstellungsgesetz (PlanSiG) zu veranlassen. 2. Dabei sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öf- fentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 und 3 ROG in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz NRW (n. F.) zu beteiligen. Ihnen ist Gele- genheit zu geben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stel- lungnahme vorzubringen. Hierzu wird die Planunterlage beim Rhein- Erft-Kreis (ausschließlich elektronisch) sowie der Bezirksregierung Köln für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und ergän- zend auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. 3. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslage zu Beteiligenden ergeben sich aus § 33 Landesplanungsgesetz NRW DVO aus der vor- liegenden Planunterlage Teil E. Die Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, weitere Beteiligte zu ergänzen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und sie in ihrem Aufgabenbereich betroffen sind, vgl. § 33 Abs. 2 LPlG DVO. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 24 – 11 35. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilab- schnitt Region Köln – Umwandlung von Waldbereich und Allgemeinem Frei- raum- und Agrarbereich (AFAB) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) so- wie die Änderung von Allgemeinem Siedlungsbereich (ASB) in Waldbereich und Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich (AFAB) im Bereich Buschhau- sen, Gemeinde Engelskirchen hier: Aufstellungsbeschluss Drucksache Nr. RR 58/2021 Manfred Waddey (GRÜNE) hält es für grundsätzlich unverantwortlich, Wald für Sied- lungen zu opfern. Darüber hinaus bemängelt er die Anbindung an den Bahnhof Rün- deroth und weist darauf hin, die Straße sei bei den Starkregenereignissen „zum rau- schenden Bach geworden“. Die Bebauung schränke zudem die Wasserspeicher - kapazität dieses Gebietes massiv ein. Reinhold Müller (FDP) erinnert an die in der Vergangenheit restriktive Wohnungs- baupolitik in Engelskirchen und den starken Zuzug aus dem Umland. Thorsten Konzelmann (SPD) hält Manfred Waddey entgegen, bei der Waldfläche spreche man nur über 4,5 ha, mithin über 0,1 % der Waldfläche der Gemeinde Engels- kirchen, wobei eine fast doppelt so große Fläche aufgegeben werde, sodass es sich um ein sehr schlüssiges Konzept und ein starkes Signal an die rechtsrheinische Peripherie handele. Franz-Michael Jansen (CDU) schließt sich dieser Argumentation an. Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und FDP sowie des Vertreters der AfD gegen die Stimmen der Fraktion der GRÜNEN folgende Beschlüsse: 1. Der Regionalrat beschließt die Aufstellung des 35. Änderungsverfah- rens des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, nach § 19 Abs. 1 LPlG NRW. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 25 – 2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Auf- stellungsverfahren auf Grundlage der vorliegenden Planunterlage (Anlage zur Drucksache Nr. RR 58/2021) durchzuführen (vgl. §§ 9 Abs. 1, 19 Abs. 1 LPlG). Dabei sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, innerhalb ei- ner Frist von zwei Monaten eine Stellungnahme zum Entwurf des Teil- plans, dessen Begründung und dem Umweltbericht abzugeben. 3. Die im Aufstellungsverfahren zu Beteiligenden ergeben sich unter Be- achtung der Vorgaben aus § 33 LPlG DVO aus der vorliegenden Pla- nunterlage Teil D (Anlage zur Drucksache Nr. RR 58/2021). Die Regi- onalplanungsbehörde wird beauftragt, weitere Beteiligte zu ergänzen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und sie in ihrem Aufgabenbereich betroffen sind (vgl. § 33 Abs. 2 LPlG DVO). 12 Neuaufstellung des Regionalplans Köln 12.1 Weitere Ergebnisse der Umweltprüfung (Bosch & Partner, Frau Hoff- meier; Herr Schlaeger) HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) kündigt an, die Prüfungsergebnisse sowie die textlichen Festlegungen nach den Herbstferien zur Verfügung zu stellen. 12.2 Vorstellung des Fachbeitrages zur Einbindung des Rheinischen Re- viers in die räumliche Entwicklung der gesamten Planungsregion Köln (Büro MUST, Herr Broesi) HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) teilt mit, die Powerpointpräsentation sowie die finale Langfassung würden alsbald zur Verfügung gestellt. Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 26 – 12.3 Vorschläge zu Regelungen im Planentwurf (Frau Hoff, Her r Schlae- ger) HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) sagt die Zurverfügungstellung der Power- pointpräsentation zu. In den Fraktionssitzungen im November werde die Verwaltung zudem gerne informieren. 12.4 Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP „Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau“ Drucksache Nr. RR 64/2021 (keine Wortmeldung) Der Regionalrat fordert die Landesregierung von Nordrhein -Westfalen einstimmig auf, das Genehmigungsrecht zum Abbau von oberflächenna- hen Rohstoffen im Tagebau entsprechend den Festsetzungen im Regio- nalplan insoweit zu ändern, dass ein Mindestabstand der Tagebaukante von 300 m zu bewohnten Gebäuden einzuhalten ist. 13 Anträge (keine) Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 27 – 14 Anfragen 14.1 Anfrage der Fraktion der GRÜNEN „Änderung des Landeswasserge- setzes NRW und seine Folgen für den Trinkwasser - und Gewässer- schutz sowie auch den Hochwasserschutz“ Drucksache Nr. RR 53/2021 (keine Wortmeldung) 14.2 Anfrage der Fraktion der GRÜNEN „Konsequenzen für den Weiterbe- trieb der Stauanlagen in der Agger nach den Starkregenereignissen im Juli 2021“ Drucksache Nr. RR 61/2021 Manfred Waddey (GRÜNE) hält die Fragen für unbeantwortet; sei die überfällige Überprüfung aller Anlagen doch noch immer nicht erfolgt, was bei allen Anlagen zu Sicherheitsbedenken führe. RBD Harald Borsch (Bezirksregierung) weist darauf hin, die vertiefte Überprüfung der Anlage Ohl-Grünscheid habe einen akuten Mangel ergeben, durch den Gefahr für Leib und Leben bestehe, den der Betreiber gegenwärtig behebe. Der Aggerverband er- stelle für die Agger derzeit ein Niederschlag-Abfluss-Modell, auf dessen Grundlage die Bemessungsgrößen neu erarbeitet würden. In Übereinstimmung mit dem Ministerium halte die Bezirksregierung daher eine Abstauverfügung bzw. eine Stillleg ung nicht für rechtlich haltbar. 15 Mitteilungen 15.1 der Bezirksregierung (keine) 15.2. des Vorsitzenden Drucksache Nr. RR TOP 3 Seite Protokoll der 4. Sitzung – 28 – Vorsitzender Rainer Deppe kündigt an, die nächste Sitzung des Regionalrates am 10. Dezember dieses Jahres finde in Aachen statt. Sodann teilt er mit, heute nehme Prof. Wimmers aufgrund des rollierenden Systems zum letzten Mal als Vertreter der IHK teil. Er dankt ihm unter allgemeinem Beifall für seine konstruktive Mitarbeit. Prof. Stephan Wimmers (Arbeitgebervertretung) dankt dem Vorsitzenden und den Regionalratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit sowie der Bezirksregierung für ihre hervorragende und fundierte Arbeit, worauf er die Unternehmen in der Region auch hinweise. gez. Rainer Deppe gez. Stefan Westerschulze (Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln) Umsetzung der europäischen Hochwasserrichtlinine im Regierungsbezirk Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln am 24.09.2021 Europäische Hochwasserrichtlinie Rechtliche Grundlagen: EU-H ochwasserrisikomanagementrichtlinie (Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken) Überführung in nationales Recht mit der Ä nderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 1. März 2010 Umsetzung in Deutschland durch die B undesländer Harmonisierung auf drei Ebenen (DE, FGG, NRW) für Weser (FGG Weser) Ems (FGG Ems) Rhein (FGG Rhein) Maas (BR Köln) Hochwasserrisikomanagementpläne National (länderübergreifend) und NRW-weit Drei wiederkehrende Arbeitsschritte Abgeschlossen: aktualisierte Gewässerkulisse 12/2018 Abgeschlossen: aktuelle HWGK/HWRK 12/2019 Laufend: Auswertung der Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung 22.12.2021 Verabschiedung des 2. Plans Akteure des Hochwasserrisikomanagements Mitwirkung an der Planung Verantwortlich für die Umsetzung Gemeinsam Risiken mindern Hochwassergefahrenkarte (HWGK) informiert über die mögliche Ausdehnung einer Überflutung und deren Tiefe Ergebnisse: - derzeit 117 Hochwasserrisiko- Gewässer im Regierungsbezirk Köln - für diese Gewässer Berechnung dreier Szenarien: häufig, mittel (hundertjährlich), selten (extrem) Hochwasserrisikokarte (HWRK) zeigt die hochwassergefährdeten Nutzungen und ObjekteGelb: geschützte Gebiete Blau: ungeschützte Gebiete Farben: Nutzungsarten (z.B. Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, Grünflächen …) PS. Die blaue Fläche des mittleren Szenarios wird als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen mit Rechtsfolgen (Wasserrecht, Planungsrecht, Baurecht). Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten im Internet • als pdf unt er www.flussgebiete.nrw.de • interakiv i n den WebGIS-Anwendungen ELWAS Web und UVO • als G IS- Daten zum digitalen Download in OpenData NRW • Bundesweit: im B fG-Portal wasserblick.net („nationales Kartentool“) www.wasserblick.net bzw. https://geoportal.bafg.de/karten/HWRM/ Handlungsbereiche in denen Maßnahmen geplant und umgesetzt werden Flächenvorsorge 1 Bauvorsorge 2 Sonstige Vorsorge 3 Natürlicher Wasserrückhalt 4 Technischer Hochwasserschutz 5 Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz 6 Regeneration 7 Konzeptionelle Maßnahmen 8 Offizielle Dokumente, Beispiel:Maaseinzugsgebiet HWRM Übersetzung der Zusammenfassung HWRM und Zusammenfassung Umweltbericht und Zusammenfassung Umweltbericht Übersetzung der Zusammenfassung Ergänzende Dokumentation / Information der Öffentlichkeit HWRM-Planung (2020/21) NRW Kurzbroschüren für die 11 Teileinzugsgebietein NRW (2021) Hochwassergefahren- und Risikokarten (2020) Kommunen-Steckbriefe (Maßnahmensteckbriefe für Kommunen; 2021) NRW Broschüre zu den HWRM-Plänen (2021) Info- Blätter (halb- jährlich) „Rückspiegelung“ Maßnahmenplanung an die Akteure Wie geht es weiter? 1. Hochwasserrisikomanagementplanung im Sechs-Jahres-Rhythmus Überprüfung und Aktualisierung der Risikogewässer Überprüfung / Aktualisierung der Hochwassergefahren- und -risikokarten Fortschreibung der Hochwasserrisiko- managementpläne • Mein Schreiben vom 16. 09.2021 an alle Kommunen, Kreise und an die sondergesetzlichen Wasserverbände, Bitte um: - Informationen zu vergangenen Hochwassern - Vorschlag weiterer Hochwasserrisiko-Gewässer • Analyse des Hochwassers Juli 2021 (Auswertung der Antworten auf o.g. Schreiben, Austausch mit Wasserverbänden, eigene Berechnungen) • Strategiediskussion auf Landesebene (Ministerium, Landesamt, Bezirksregierungen) am 26.10. und 04.11.2021 • Laufende Beteiligung der Akteure des Hochwasserrisiko- managements • Neuerarbeitung von Hochwasserkarten (bis 2025) • Abfrage des Fortschritts der Maßnahmenumsetzung • Fortschreibung des HWRM-Plans (bis 2027) Wie geht es weiter? 2. konkrete Maßnahmen Alles wird hinterfragt, vieles ist in der Diskussion: z.B. • Gewässerentwicklung – ö kologisch wertvoll und hochwassersicher, dazu mein Schreiben vom 13.09.2021 zu Zuwendungen des Landes nach dem Hochwasser • Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen • Berücksichtigung der Hochwassergefahr bei der Regional- u nd bei der Bauleitplanung • Verbesserung des Hochwassermeldedienstes durch Prognosen des Landesamtes • Optimierung der Meldeketten / Warnung der Bevölkerung • Förderung von Starkregenkonzepten • Überlegungen zur gemeinsamen Betrachtung von Hochwasser und Starkregen • Informationen im Internet, auf Papier, in Präsenzveranstaltungen oder V ideokonferenzen wider das Vergessen ?? ? . . . noch Fragen . . . Rudolf Wergen Bezirksregierung Köln Dezernat 54 – Wasserwirtschaft 50606 Köln Dienstgebäude: Robert-Schuman-Straße 51, Aachen Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4137 Telefax: + 49 (0) 221 - 147 - 2879 eMail: rudolf.wergen@brk.nrw.de Internet: www.brk.nrw.de Dr. Bernd Bucher 4. Sitzung des Regionalrates der Bezirksregierung Köln 24.09.2021 2 Hochwasserereignis 14./15. Juli 2021 – Niederschlag Niederschlagstagessummen am 13. und 14.07. im Radarbild Datengrundlage: Radardaten (RW) des DWD und EV-Niederschlagsmessungen 20 - 40 mm 130 - 180 mm 70 - 90 mm 3 Hochwasserereignis 14./15. Juli 2021 - Niederschlag Langjähriger Vergleich der maximalen Tagessummen (EV und DWD Stationen) 4 Hochwasserereignis 14./15. Juli 2021 – Pegelstände und Abfluss Scheitelwerte und -eintrittszeiten an den Gewässerpegeln Hochwasserrückhaltebecken 23 HRB insgesamt 4 HRB Hochwasserentlastung aktiv 3 HRB Höchstes Stauziel überschritten (ZH2 bei BHQ2, 10.000a) 1 HRB überströmt Alle drei großen Becken (>1.000.000 m³) im Hauptschluss über höchstes Stauziel hinaus eingestaut 5 Hochwasserereignis 14./15. Juli 2021 - HRB 6 Stand der Aufarbeitung Planung, Durchführung und Steuerung der Arbeiten zur Beseitigung der Schäden Stand 09/2021: 83 Hauptmaßnahmen in Planung erfasst Natürlicher Wasserrückhalt • im Einzugsgebiet • in Gewässer und Aue W eitergehende Vorsorge • Flächenvorsorge • Bauvorsorge • Verhaltensvorsorge • Risikovorsorge T echnischer Hochwasserschutz • Gewässerausbau • Deiche und Mauern • Hochwasserspeicher Integrierter Hochwasserschutz Handlungsfelder des Hochwasserschutzes Alle drei Säulen sind wichtig! Weitergehende Vorsorge Flächenvorsorge: Ü berschwemmungsgebiete konsequent von Bebauung freihalten Bauvorsorge: B auwerke und Anlagen robuster machen gegen Hochwasser Verhaltensvorsorge: E insatzkräfte und Bevölkerung informieren, schulen, warnen Risikovorsorge: v .a. finanzielle Risiken minimieren (Versicherungen) Bei extremen Hochwässern (Katastrophenfall) ist der technische Hochwasserschutz kaum noch wirksam und der natürliche Wasserrückhalt ausgeschöpft. Deshalb entscheidet sich auf diesen Feldern, wie hoch die Schäden ausfallen und ob Menschen zu Schaden kommen. Verbesserung des Hochwasserschutzes Was kann der Erftverband tun? Bestehende Anlagen rasch Instand setzen und ertüchtigen G eschätzte Schadenshöhe (ca. 55 Mio. €) Nicht nur 1:1 ersetzen, sondern Möglichkeiten der Verbesserung und M odernisierung nutzen Hochwasserrückhaltebecken Abwassertechnische Anlagen Gewässerausbau Bau zusätzlicher Hochwasserschutz- Anlagen (wo sinnvoll und machbar) Übernahme bestehender Anlagen nur dann, wenn HW- Schutzfunktion Priorität genießt Technischer Hochwasserschutz Weiterhin Gewässer renaturieren Den Gewässern mehr Raum geben Gewässerkorridore schaffen Zerstörte Uferbereiche nicht überall 1:1 wieder herstellen, Flächenpotenziale nutzen Natürlicher Wasserrückhalt Renaturierte Erft in BM Hochwasser 2014 Verbesserung des Hochwasserschutzes Was kann der Erftverband tun? Weiterhin entschieden für Freihaltung der Überschwemmungsgebiete einsetzen Zuständige Institutionen auf dem Gebiet der Information, Schulung und H ochwasserwarnung verstärkt unterstützen. Weitergehende Vorsorge Verbesserung des Hochwasserschutzes Was kann der Erftverband tun? Verbesserung des Hochwasserschutzes NRW-Pakt gegen Hochwasser Wird zur Zeit vom Land in enger Abstimmung mit den Verbänden erarbeitet U nter anderem: Hochwasserschutzkonzepte erarbeiten Mess- und P rognosesysteme auch für kleine Gewässer entwickeln Meldeketten vereinheitlichen etc. TOP 6.2 SACHSTANDSBERICHT WVER Stefan Ruchay Ständiger Vertreter des Vorstands Dr.-Ing. Martin Kaleß Stabsstellenleiter Hochwassernachsorge (Vortrag) 24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Rückblick auf die Extremniederschläge im Juli 20211 | Stark- und Dauerniederschläge durch das Tiefdruckgebiet „Bernd“, 12.-19. Juli 2021 1|Hydrologischer Rückblick Extremhochwasser Juli 2021 24.09.2021 | 34. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Quelle: DWD, 21.07.2021 Zahlreiche Niederschlagsmessstellen mit mehr als 150 mm in 72h: Schon vor den extremen Niederschlägen waren der Bodenwasserspeicher und andere natürliche Speicher in den Einzugsgebieten weitgehend gefüllt. Stationsname mm in 72h max. Jährlichkeit Roetgen LANUV 223,45 1.000 Raffelsbrand LANUV 174,26 200 Kall-Sistig DWD 166,36 1.000 Bildchen LANUV 160,00 1.000 Aachen-Orsbach DWD 159,98 1.000 Dreiborn RÜB 154,90 500 Weilerswist-Lommersum DWD 153,50 100 Soers Kläranlage 150,70 500 Vorläufige Einschätzung der Wiederkehrzeit (Jährlichkeit) Flächendeckend Aufzeichnung von Niederschlagsstationen mit Niederschlagssummen hoher Jährlichkeit1 (siehe Darstellung) • Dauerstufen 24 bis 72 Stunden maßgebend • Keine Niederschlagsstation unterJährlichkeit 50 Jahre • Im Westen und Süden des Verbandsgebietes Jährlichkeiten bis über 1.000 Jahre Extremniederschläge, die in dieser Höhe und Verbreitung bislang noch nicht im Einzugsgebiet der Eifel-Rur gemessen worden sind 1|Hydrologischer Rückblick Extremhochwasser Juli 2021 24.09.2021 | 44. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 1 Einordnung der Jährlichkeiten nach KOSTRA (bis 100-jährlich) und PEN-LAWA (1.000-10.000-jährlich) Übersicht über die Ereignisses während des Extremhochwassers 2021 2 | Talsperren2.1 | Chronik der Abflüsse an den Talsperren 15.07. ca. 00:45: Zufluss zur Rurtalsperre maximal bei ca. 135 m³ /s (HQ10) 15.07. ca. 01:15: Hochwasserüberlauf der Urfttalsperre beginnt 15.07. ca. 01:15: Zufluss zur Urfttalsperre maximal bei gesch. 500 m³ /s größer als bisher angesetzter Extremzufluss BHQ2 (HQ10.000) 15.07. ca. 05:00: Größter Hochwasserüberlauf der Urfttalsperre mit gesch. 350 m³ /s 15.07. 16:30: Abgabenerhöhung auf 80 m³ /s (+30 m³ /s an der Rurtalsperre) (in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung) 15.07. 23:50: Beginn Hochwasserüberlauf der Rurtalsperre 16.07. 15:00: Größter Hochwasserüberlauf der Rurtalsperre rd. 10,3 m³ /s 17.07. 17:00: Ende des Hochwasserüberlauf der Urfttalsperre 18.07. 17:00: Ende des Hochwasserüberlauf der Rurtalsperre 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Talsperren 24.09.2021 | 74. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Hochwasserentlastung Urfttalsperre 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Talsperren 24.09.2021 | 84. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Urfttalsperre Abgabe über die HWE am 15.07.2021 um ca. 7:30 Uhr von ca. 300 m³ /s 2 |Rückblick Talsperren- und Rurabflüsse 24.09.2021 | 94. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 0 100 200 300 400 500 600 700 800 13.07. 14.07. 15.07. 16.07. 17.07. 18.07. 19.07. 20.07. 21.07. Zufluss bzw. Abgabe in m³ /s Zuflüsse zum Talsperrensystem Abgabe Stb. Heimbach MESZ Zufluss und Abgabe des Talsperrensystems (vorläufige Werte) Die enormen Zuflüsse aus den Einzugsgebieten der Urft (> HQ 10.000) und der Rur (ca. HQ 10) wurden in den Talsperren zurückgehalten. Erst mit Ansteigen der Wasserstände in der Rurtalsperre wurden die Abgaben ab Staubecken Heimbach wesentlich erhöht. Die Überlaufmenge über die Hochwasser- entlastung der Rurtalsperre lag stets unter 11 m³ /s. Ab Stb. Heimbach wurden stets weniger als 100 m³ /s abgegeben. Abgabenerhöhung auf 80 m³ /s Beginn HW-Entlastung Größte HW-Entlastung Ende HW-Entlastung 2 |Rückblick Talsperren- und Rurabflüsse 24.09.2021 | 104. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Hochwasserwelle in der Rur wurde von Hoch- wasserereignissen in kleineren Einzugsgebieten (wie z.B. Kall, Inde und Wurm) gespeist. Die Abflusssteigerung aus dem Talsperren-System setzte erst ein, nachdem die Wasserspiegel in der Rur unterhalb wieder abnahmen. Stb. Obermaubach: Die Größe der ersten Hochwasserwelle in den frühen Morgenstunden am 15.07. wurde durch die später erhöhten Abgaben aus dem Talsperrensystem nicht überschritten. 0 100 200 300 400 500 600 700 800 13.07. 14.07. 15.07. 16.07. 17.07. 18.07. 19.07. 20.07. 21.07. Abflüsse in m³ /s bzw. Wasserstand in cm Zuflüsse zum Talsperrensystem Abgabe Stb. Heimbach Abgabe Staubecken Obermaubach Pegel Jülich Stadion (Wasserstand) Pegel Stah (Wasserstand) MESZ Abflüsse und Wasserspiegel in der Rur (vorläufige Werte) Vorläufiges Fazit zur Talsperrenbewirtschaftung Die Extremzuflüsse zur Urfttalsperre (HQ 10.000) konnten für das Absperrbauwerk schadlos abgeführt werden Der Freiraum im Rurtalsperrensystem vor dem Ereignis war mit 40. Mio. m³ größer als der für den Sommer planmäßig vorgesehene Hochwasserschutzraum von 10 Mio. € Mit der Abgabe von 80 anstatt 50 m³ /s am Staubecken Heimbach konnten zusätzlich 0,8 Mio. m³ Rückhalteraum für den Rückhalt der Abflussspitze aus der Urfttalsperre geschaffen werden Der Extremzufluss zum Talsperrensystemvon rd. 760 m³ /s wurde durch die Speicher um den Faktor 7 auf nicht mehr als 110 m ³/ s gedrosselt Die Talsperren haben eine Flutkatastrophe an der Unteren Rur verhindert Die Bewirtschaftungsregeln haben sich auch unter diesen Extrembedingungen bewährt Die Talsperrenbewirtschaftung wird aber auch weiterhin hinsichtlich des Klimawandels geprüft und ggf. angepasst Für die Talsperren wird ein Hochwasservorhersagesystem aufgebaut 2|Rückblick Talsperren- und Rurabflüsse 24.09.2021 | 114. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Gewässer2.2 | Kombination aus Dauerregen und Starkregen insbesondere am Tagesende des 13.07. und 14.07.: 1. Starkregenereignis am 13.07. 23:07 bis 00:07, Einordnung1 für Dauerstufe 60 Minuten mit Jährlichkeit über 10 Jahre 2. Dauerregen am 14.07 04:23 bis 16:23, Einordnung1 für Dauerstufe 12 Stunden mit Jährlichkeit über 50 Jahre 3. Starkregenereignis am 14.07. 20:40 bis 22:40, Einordnung1 für Dauerstufe 120 Minuten mit Jährlichkeit über 10 Jahre Einordnung1 des Gesamtereignis in Roetgen über 1.000 Jahre für die Dauerstufen 24 bis 72 Stunden Hydrologischer Rückblick Extremhochwasser Juli 2021 24.09.2021 | 134. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 0 25 50 75 100 125 150 175 200 18:00 21:00 00:00 03:00 06:00 09:00 12:00 15:00 18:00 21:00 00:00 03:00 06:00 09:00 12:00 Niederschlag in mm (= l/m²) 14.07. 15.07. MESZ Niederschlagsmengen in Roetgen (LANUV-Messstelle) 1) 36,2 mm in 60 Minuten 3) 38,4 mm in 120 Minuten 1 Einordnung der Jährlichkeit nach KOSTRA und PEN-LAWA 2) 81,4 mm in 12 Stunden 2| Es gab drei Hochwasserspitzen während des Hochwassers. Jede Hochwasserspitze übertraf die jeweilige Vorgängerin. Alle drei Hochwasserspitzen liegen über dem Extremhochwasser (nach HWGK). Die genauere Quantifizierung der Abflussmengen in der Vicht sind noch in Abstimmung mit dem LANUV. Hydrologischer Rückblick Extremhochwasser Juli 2021 24.09.2021 | 144. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 0 50 100 150 200 250 300 18:00 21:00 00:00 03:00 06:00 09:00 12:00 15:00 18:00 21:00 00:00 03:00 06:00 09:00 12:00 Wasserstand in cm 14.07. 15.07. MESZ Wasserstand am Pegel Mulartshütte (vorläufige Werte) 0 50 100 150 200 250 300 18:00 21:00 00:00 03:00 06:00 09:00 12:00 15:00 18:00 21:00 00:00 03:00 06:00 09:00 12:00 Wasserstand in cm 14.07. 15.07. MESZ Wasserstand am Pegel Mulartshütte (vorläufige Werte) EHQ HQ100 2| Aufnahme von Schäden (notdürftige) Beseitigung sehr dringlicher Schäden (Sicherung) Aufräumaktionen (Koordination und Unterstützung weiterer Institutionen Schadbild: Sehr starke Schäden im Inde-Vicht- und im Urft-Einzugsgebiet. Starke Schäden auch in den unteren Rur-Einzugsgebieten. Schadensbild korreliert mit der Verteilung der Niederschläge. Direkt unterhalb der vom WVER betriebenen Talsperren nur leichte Schäden. 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Gewässer 24.09.2021 | 154. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Gewässer 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Gewässer | 16 Roetgen – Vicht in Mulartshütte 24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Die Schadensaufnahme wurde durch eine kurzfristig durch den WVER entwickelte App unterstützt. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichteten die Gewässerverläufe und trugen die Schäden georeferenziert ein. sehr kurzfristiger Überblick über den Handlungsbedarf; ebenso ist der Fortschritt der Beseitigung der Schäden „live“ nachvollziehbar. Information der Bevölkerung und Möglichkeit der Schadensbekanntgabe über App / Mailadresse. 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Gewässer 24.09.2021 | 174. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Gewässer Deiche und Dämme2.3 | Derzeit 20 Hochwasserschutzanlagen im Unterlauf der Rur ab Gemeindegebiet Niederzier bis D/NL-Grenze bekannt (jeweils 10 Anlagen in kommunaler & verbandlicher Zuständigkeit) Trotz teilweise ungewissem baulichen Zustand haben fast alle Hochwasserschutzanlagen die dahinterliegenden Bereiche bei den extremen Hochwasserabflüssen schützen können 1 Anlage in Niederzier musste in Teilbereich vor Überströmen gesichert werden 1 Anlage in Jülich-Barmen wurde überströmt; Bebauung geflutet 1 Anlage in Hückelhoven-Rurich überströmt; Bebauung durch Bahndamm weitergehend geschützt 1 Anlage gebrochen / 1 Anlage teilweise überströmt & teilweise gesichert in Wassenberg-Ophoven 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Deiche an der Rur 24.09.2021 | 194. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 20 Deichanlagen im Unterlauf der Rur ab Gemeindegebiet Niederzier bis D/NL-Grenze (jeweils 10 Anlagen in kommunaler & verbandlicher Zuständigkeit) Trotz teilweise ungewissem baulichen Zustand haben fast alle Deiche die dahinterliegenden Bereiche bei den extremen Hochwasserabflüssen schützen können • Niederzier: 1 Deich musste in Teilbereich vor Überströmen gesichert werden • Jülich-Barmen: 1 Deich wurde überströmt; Bebauung geflutet • Hückelhoven-Rurich: 1 Deich wurde überströmt; Bebauung durch Bahndamm weitergehend geschützt • Wassenberg-Ophoven: 1 kommunaler Deich gebrochen / 1 Deich teilweise überströmt & teilweise gesichert 2|Auswirkungen der HW-Katastrophe | Deiche an der Rur 24.09.2021 | 204. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Deiche an der Rur | 21 Wassenberg – Rur bei Ophoven (Fotos) 24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Deich vor Ophoven (hielt Hochwasser stand) Deich bei Gut Wylack (überströmt) 2|Auswirkungen des Regenereignisses | 22 Eindringen von Wasser aus Tagebau Inden nach Über- strömung eines Deichs an der Inde 24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Abwasseranlagen2.4 | 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Abwasseranlagen 24.09.2021 | 244. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Das Hochwasser hat viele Abwasseranlagen außer Kraft gesetzt bzw. stark beeinträchtigt. Besonders betroffene Kläranlage: • Die an der Urft gelegene KA Urft-Nettersheim wurde bis zu 2,5m überstaut. Maschinen- und Elektrotechnik sind zerstört. • Die an der Olef gelegene KA Schleiden wurde ebenfalls vollständig überstaut. Auch hier ist die Maschinen- und Elektrotechnik in weiten Teilen zerstört. • Die an der Inde gelegene KA Eschweiler wurde in großen Bereichen überstaut. Weitere Kläranlagen wurden überflutet. Sonderbauwerke und teilweise Sammler ebenfalls vom Hochwasser betroffen. Abwasseranlagen nach dem Hochwasserereignis: 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Abwasseranlagen 24.09.2021 | 254. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Eindrücke I 2|Auswirkungen des Regenereignisses | Abwasseranlagen 24.09.2021 | 264. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Eindrücke II Sachstand Mitte September 20213 | 3|Sachstand Mitte September 2021 24.09.2021 | 284. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Alle Kläranlagen wieder in Betrieb, teilweise mit Ersatzaggregaten / Leihgebläsen Sonderbauwerke und Sammler weitgehend instand gesetzt hoher Reinvestitionsbedarf bei elektrotechnischen Komponenten zu erwarten Kläranlagen Alle WVER Talsperren im Regelbetrieb Unrat größtenteils beseitigt Keine größeren bauliche Schäden Hochwasserschutzraum wieder frei gemäß Betriebsplan Talsperren 3|Sachstand Mitte September 2021 24.09.2021 | 294. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Beseitigung der größten Fließhindernisse zeitnah nach Hochwasserereignis erfolgt Aufnahme der Schäden nahezu abgeschlossen Dringende Schäden, besonders an Ufermauern, beseitigt Priorisierung der Schadensbearbeitung im Gange Klärung der Verantwortlichkeit in Teilfragestellungen Gewässer 3|Sachstand Mitte September 2021 24.09.2021 | 304. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Deichüberströmung in Inden: Deich hat dem Ereignis Stand gehalten und volle Funktionsfähigkeit In den Tagebau eingedrungenes Wasser wird derzeit noch abgepumpt Derzeit werden alle Hochwasserschutzanlagen soweit möglich inspiziert und die Schadstellen in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden beseitigt Vorantreiben der Deichüberprüfung in Zusammenarbeit mit den Kommunen unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis Im Nachgang wird mit jeder Kommune, auf deren Gebiet sich eine HW-Schutzanlage befindet, ein Termin hinsichtlich zukünftig erforderlicher Alarm- und Einsatzmaßnahmen stattfinden Deiche 3|Sachstand Mitte September 2021 Projektdurchführung: Beispiel Hochwasserschutz Vicht | 31 Projektanlass • Hochwasserschutz HQ 100 für die Stadt Stolberg Lösung • zwei Hochwasserrückhaltebecken in Roetgen (Standort 1: Rott, Standort 2: Mulartshütte) • Speichervolumen: 745.000 / 394.000 m³ • Investitionsvolumen: ca. 31 Mio. € Zeitplan • Einstieg in das Planfeststellungsverfahren: 12/2021 • Fertigstellung: frühestens 2027 Standort 2 Rott Standort 1 Mulartshütte 24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Foto RWTH GIA Institut ca. 70 m ca.10 m Mulartshütte: V =ca. 394.000 m3 Kurzfristige Projekte4 | Start 10.09.2021 (Lenkungsausschuss) 6 Monate Laufzeit • Erarbeitung eines Masterplans für den hochwasserresilienten Wiederaufbau der Städte Stolberg und Eschweiler • ebenso allgemeingültige Ansätze Hochwasserberatung durch das HKC • projektflankierend in der Umsetzung • Beratung an 9 Terminen erfolgt • Folgetermine in der Abstimmung 4|Kurzfristige Projekte 24.09.2021 | 334. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Hochwasserresiliente Stadtentwicklung: Stolberg und Eschweiler Hochwasserresiliente Stadtentwicklung Stolberg | Eschweiler Zielsetzung: • Entwicklung eines Starkregen- und Überflutungswarnsystems für kleine Mittelgebirgseinzugsgebiete (SÜWaS) • Warnung von Katastrophenschutzbehörden sowie betroffene Bürger punktgenau und zeitnah vor akuten Hochwassergefahren auch an kleineren Mittelgebirgsflüssen 3 Jahre Laufzeit; Beginn noch in 2021 Zwei Jahre Systemaufbau und Entwicklung (bis 2023) Ein Jahr Realisierungs- und Testphase (bis 2024) Erweiterung des Systems auf gesamtes WVER-Gebiet 4|Kurzfristige Projekte 24.09.2021 | 344. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Hochwasserwarnsystem SÜWaS Aussichten5 | Strategische Ausrichtung des WVER in Hochwasserschutzfragestellungen • Intensivierung und Ausweitung der verbandlichen Aufgaben Erhöhung der personellen Ressourcen • zur Schadensbehebung (Schwerpunkt: Ufermauern und Elektrotechnik Kläranlagen) • zur Beschleunigung der Projektumsetzung im Hochwasserschutz und Gewässerausbau • zur Unterstützung der Mitglieder bei der kommunalen Hochwasservermeidung und -vorsorge 5|Auswirkungen des Hochwasserereignisses auf den WVER 24.09.2021 | 364. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Kurz-, mittel- und langfristige Aussichten VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Dr.-Ing. Martin Kaleß Stabsstelle Bau- und Betriebsmanagement I Koordinator Hochwassernachsorge 02421 494-3108 martin. kaless@wver.de Sitzung des Regionalrates Köln am 24.09.2021 Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan Köln – Überblick „HQ100“ Überschwemmungsbereiche (ÜB) Vorrang „HQ Extrem“ und potenzielle Überflutungsbereiche VorbehaltVorbehalt „HQ Extrem“ Ziel GrundsatzGrundsatz Vorrang für Hochwasserschutz in Überschwemmungsbereichen (ÜB) Ziele der Raumordnung (§3 ROG) im neuen Regionalplan Überschwemmungsbereiche (ÜB) („HQ100“) erhalten und entwickeln, Schäden in ÜB vermeiden - Freihaltung für Abfluss und Retention - Ausschluss entgegenstehender Planungen - Rücknahme bestehender Bauflächen (soweit noch nicht realisiert, in verbindliche Planung umgesetzt oder wasserrechtliche Ausnahmen abgedeckt) dementsprechend: -> Ausschluss neuer siedlungsräumlicher Entwicklungen Überblick vorgesehene Überschwemmungsbereiche im Regionalplan Vorbehalt für Hochwasserschutz in von Extremhochwasser gefährdeten Bereichen Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG) „Potentiellen Überflutungsgefahren vorbeugen“ (HQ extrem) - Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit besonderem Gewicht und des Überflutungsrisikos - verstärkte Rückhaltung und Verlangsamung des Wasserabflusses, hochwasserangepasste Nutzungen und Bauweisen um das Schadenspotenzial zu minimieren, Vermeidung von kritischen Infrastrukturen und sensiblen Nutzungen vorgesehene Kennzeichnung des HQextrem in einer Erläuterungskarte zum Regionalplan Erhalt der Retentionsfunktion als Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG) „Retentionsfunktion erhalten, Hochwasserrisiken mindern“ (für alle Planungen und Maßnahmen) - Sicherung des natürlichen Retentionsfunktion des Bodens, - Erhalt des natürlichen Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltvermögens - Ausgleich von Beeinträchtigungen - Ausnutzung von Potenzialen zur Erhöhung der Retentionsfunktion Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG) - Erhalt von Böden, die eine besonders hohe Wasserückhaltung ermöglichen Beispiel: Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) Arloff/Kirspenich (Stadt Bad Münstereifel), Überlagerung durch ÜB (blaue Schraffur) Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung a) im Bereich bestehender Bebauung festgesetztes ÜSG (hellblau) und HQextrem (dunkelblau) im Bereich baulichen Bestands (vergrößerter Ausschnitt) Festgesetzte und gesicherte Überschwemmungsgebiete = „Tabubereiche“ für regionalplanerische Siedlungsentwicklung Auszug Präsentation zum Prozess Regionalplan (Info Regionalrat 3/2021) Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen Prüfbogen der Umweltprüfung zeigt die Betroffenheit von - festgesetzten und gesicherten ÜSG ( HQ100) sowie - von Extremhochwasserbereichen (H Q Extrem) Die regionalplanerische UP untersucht vertiefend unbebaute, noch nicht verbindlich beplante Flächen in den Siedlungsbereichen >10ha. Flächen <10ha werden auch vertiefend geprüft, wenn die Festlegung aufgrund einer besonderen Betroffenheit von Schutzgütern (u.a. Überschwemmungsgebieten) mögliche erhebliche Umwelt- auswirkungen auslösen könnte Auszug Prüfbogen: Betroffenheit vorbeugender Hochwasserschutz Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen, Gegenstand der Umweltprüfung Stand der Umweltprüfung zum neuen Regionalplan I. gesicherte und festgesetze Überschwemmungsgebiete (HQ100) Im Rahmen der Umweltprüfung wurden von aktuell 426 Prüfbereichen (vertiefende Prüfung) in 15 Fällen eine Überschneidung mit einem Überschwemmungsgebiet HQ100 festgestellt. a) zwei Fälle: Bereinigung durch Anpassung der Abgrenzung (UP Hochwasserschutz: „grün“), erhebliche Umweltauswirkungen Hochwasserschutz vermeidbar b) 11 Fälle: geringfügige und/oder maßstabsbedingte Überschneidungen (UP Hochwasserschutz: „gelb“), erhebliche Umweltauswirkungen Hochwasserschutz voraussichtlich bei Umsetzung vermeidbar c) drei Fälle, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf den vorbeugenden Hochwasserschutz zunächst nicht ausgeschlossen werden können (UP Hochwasserschutz: „rot“), -> Beibehaltung der zeichnerischen Festlegung aus maßstäblichen Gründen, erhebliche Umweltauswirkungen im Rahmen der Beachtung der textlichen Festlegungen vermeidbar, Sonderfall Hafenentwicklung Es verbleiben im Regionalplan-Entwurf im Bereich HQ100 keine „echten“ Konflktfälle zwischen den Festlegungen zur Entwicklung des Siedlungsraums und den Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – Beispiel UP „GRÜN“ vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: Vermeidung der Betroffenheit HQ100 durch geringfügige Anpassung des Siedlungsbereichs (auch keine Betroffenheit HQextrem) UP: „GRÜN“ geplante Festlegung ASBflex in der Gemeinde Merzenich vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: geringfügige maßstabsbedingte Überschneidungen (Stadt Kerpen) UP: „GELB“ Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – Beispiele UP „GELB“ geplante Festlegung ASB in der Stadt Kerpen vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: ÜB in FNP-Fläche umschlossen von baulichem Bestand, Beibehaltung der zeichnerischen Darstellung (Maßstab) Freihaltung des ÜB durch textliche Ziele UP: „ROT“ geplante Festlegung GIB in der Stadt Rheinbach Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“ vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: ÜB in FNP-Fläche, betriebsgebundene Reserve, inmitten baulichen Bestands, Beibehaltung der zeichnerischen Darstellung (Maßstab) Freihaltung des ÜB durch textliche Ziele UP: „ROT“ geplante Festlegung GIB in der Stadt Düren Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“ Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“ Erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut Wasser aufgrund der Lage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet UP: „ROT“ geplante Festlegung Hafen in der Stadt Köln Mit den Überschwemmungsbereichen (Vorranggebiete) werden neben den von einem Hochwasser HQ100 betroffenen Bereichen auch Flächen gesichert, die als mögliche zusätzliche Retentionsräume entwickelt werden können. Dies sind im aktuellen Regionalplan-Entwurf 25 Flächen mit einer Gesamtfläche von ca. 920ha. Weiterhin werden sogenannte steuerbare Retentionsräume einbezogen. Zusammengenommen werden im Regionalplan-Entwurf über die festgesetzten und gesicherten ÜSG hinaus ca. 1.800ha an zusätzlichem Retentionsraum raumordnerisch gesichert. Sicherung zusätzlicher Retentionsräume geplante Kennzeichnung rückgewinnbaren Retentionsräume in den ÜB in einer Erläuterungskarte zum Regionalplan Regionalplan-Entwurf „HQ100“ - der gesamte Bereich der (ungeschützten) Flächen HQ100 wird durch die Festlegung von ÜB als Vorranggebiet (Ziel) ges ichert - zusätzlich erfolgt die Sicherung von potenziellen Retentionsräumen in geschützten Bereichen in einem G esamtumfang von ca. 1.800ha als Vorranggebiet In Bezug auf die Betroffenheit von HQ100 durch siedlungsräumliche Entwicklungen besteht kein Konflikt auf Regionalplan-Ebene: - es werden keine Entwicklungspotenziale in regionalplanerischer Größenordnung (10ha) vorgesehen - nach kleineren Anpassungen des Plankonzepts (zwei Fälle) verbleiben in der zeichnerischen Festlegung E ntwicklungspotenziale in Bereichen von ÜSG, bei denen auf bauleitplanerischer Ebene der vorbeugende Hochwasserschutz sicherzustellen ist, die Beachtung kann durch textliche Ziele sichergestellt werden Bewertung Regionalplan-Entwurf HQ100 Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung II. Berücksichtigung HQextrem Stand der Umweltprüfung zum neuen Regionalplan II. potenzielle Überflutungsbereiche und Extremhochwasserbereiche Im Rahmen der Umweltprüfung wurde von aktuell 426 Prüfbereichen in 29 Fällen eine relevante Überschneidung mit einem Extremhochwasserbereich (HQextrem)festgestellt. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der „Rheinschiene“. (Neue) ASB Fühlingen und Langel (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Stammheim (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Rath-Heumar (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem GIB Flittard(Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem GIB Merkenich Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Hitdorf (Stadt Leverkusen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Leverkusen-Manfort (Stadt Leverkusen) vergrößerter Ausschnitt Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Geislar (Stadt Bonn) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Liblar (Stadt Erftstadt) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Luftbild Befliegug 16.07.2021 (Quelle BBK 2021)Luftbildausschnitt vor Hochwasserereingnis 2021 (Quelle BBK) Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Urfeld (Stadt Wesseling) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Beispiel: ASB Troisdorf (Stadt Troisdorf) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, teilweise Freiflächensolaranlage Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Euskirchen (Stadt Euskirchen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB St. Augustin (Stadt Sankt Augustin) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Beispiel: ASB Lohmar (Stadt Lohmar) vergrößerter Ausschnitt Prüffläche Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Beispiel: ASBflex Inden (Gemeinde Inden) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem Hochwasserereignis Juli 2021 im Bereich des Tagebaus Inden Quelle: Indeland / RWE ASBflex Jülich (Stadt Jülich) vergrößerter Ausschnitt Prüffläche Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem Beispiel: ASB Mülheim (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem Beispiel: ASB Rondorf (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem Beispiel: ASB Langel (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem Beispiel: ASB Berzdorf (Stadt Wesseling) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem Beispiel: GIB Stadt Wesseling vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, betriebsgebundene FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Beispiel: GIB Stadt Jülich vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, betriebsgebundene FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Beispiel: GIB Stadt Niederkassel vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, betriebsgebundene FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Beispiel: ASB Kerpen (Stadt Kerpen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem ASB Roggendorf (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem GIB Stadt Rheinbach vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, FNP Reservefläche Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem Sachstand „HQextrem“ - im Bereich H Qextrem besteht planerisch ein Vorbehalt (textlicher Grundsatz) - in 29 Fällen liegen Entwicklungsbereiche (Basis UP) innerhalb des H Qextrem oder weisen eine relevante Überschneidung auf Diese Bereiche wurden hinsichtlich der planungsrechtlichen Ausgangssituation näher geprüft: Die Regionalplanungsbehörde schlägt auf dieser Grundlage vor: a) im Sinne der Minimierung künftiger Hochwasserrisiken und Schadenspotantiale im Regionalplan-Entwurf keine großflächigen Siedlungsentwicklungen innerhalb des HQextrem vorzusehen. Dies bedeutet, dass die innerhalb oder anteilig im HQextrem gelegenen Siedlungsentwicklungen (ASB und GIB, ASBflex) nicht in die siedlungsräumlichen Festlegungen des Planentwurfs aufgenommen werden (siehe Bereiche Präsentation I. bis III.). Über die Verortung dieser siedlungsräumlichen Bedarfe entscheidet der Regionalrat im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Beteiligungsprozesses. b) in Bereichen bereits verfestigter Planungen (FNP-F lächen, Präsentation IV.) werden die siedlungsräumlichen Festlegungen für den Planentwurf nicht verändert. Die Kommunen werden über die Lage der FNP-Bauflächen im Risikogebiet informiert. Im weiteren Prozess wird gemeinsam mit den Kommunen überprüft, inwieweit in diesen Fällen Flächentausch-Optionen bestehen. Bewertung des Regionalplan-Entwurfs in Bezug auf HQextrem Vorbeugenden Hochwasserschutz gemeinsam umsetzen Welchen Beitrag können Kreise und Kommunen zur Umsetzung der regionalplanerischen Ziele zum vorbeugenden Hochwasserschutz leisten ? Entwicklungsvorstellungen überprüfen und ggf. anpassen Alle bisher in den Regionalplan Prozess eingebrachten Entwicklungsvorstellungen sollten anhand der vor Ort vorhandenen Erkenntnisse zeitnah im Hinblick auf mögliche Hochwasserrisiken überprüft werden. Für betroffene Flächen sollen raumverträgliche Alternativen ohne Hochwasserrisiken entwickelt und in den Regionalplan-Prozess (Beteiligung 2022) eingebracht werden. Bauflächenausweisungen in gefährdeten Bereichen vermeiden Die Kommunen sollen überprüfen inwieweit bestehende oder aktuell verfolgte Bauflächen in von Hochwasserrisiken betroffenen Bereichen liegen. Um eine Minderung des Hochwasserrisikos zu erreichen können bestehende Instrumente, z.B. des Flächentauschs gem. Ziel 6.1.1 LEP NRW, genutzt werden. Retentionsfunktion erhalten Bestehende Retentionsfunktionen sollen bei der Umsetzung von kommunalen Planungen soweit möglich erhalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sollen kompensiert werden. Potenziale zur Erhöhung der Retentionsfunktion sollen genutzt werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Marco Schlaeger Bezirksregierung Köln Dezernat 32 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2373 eMail: marco.schlaeger@brk.nrw.de Internet: www.brk.nrw.de Sitzung des Regionalrates Köln am 24.09.2021 Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe im Kontext der Hochwasserschutzplanung vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan Köln – Überblick „HQ100“ Überschwemmungsbereiche (ÜB) Vorrang „HQ Extrem“ und potenzielle Überflutungsbereiche VorbehaltVorbehalt „HQ Extrem“ Ziel GrundsatzGrundsatz Landesplanerische Vorgaben zu Überschwemmungsbereichen • Ziel 7.4-6 LE P NRW Überschwemmungsbereiche legt fest, dass Überschwemmungsbereiche von hoch- wasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen, insbesondere von zusätzlichen Siedlungs - bereichen und Bauflächen, freizuhalten sind. • aber: „ Überschwemmungsbereiche stehen Abgrabungen nicht grundsätzlich entgegen, da sie gegebenenfalls auch zur Erhöhung des Retentionsvermögens beitragen können. Die verschiedenen Raumfunktionen sind in den Überschwemmungsbereichen unter Beachtung der vorrangigen Funktion für den vorbeugenden Hochwasserschutz aufeinander abzustimmen (Erläuterung)“. BSAB* in Überschwemmungsbereichen im Entwurf Teilplan NR • Überschwemmungsbereiche s ind als Vorranggebiete im Regionalplanvorgegeben. • BSAB (Abgrabungen) stehen der Zielsetzung der Überschwemmungsbereichen nicht grundsätzlichentgegen. • Überschwemmungsbereiche umfassen festgesetzte und zur Festsetzung vorgesehene Über- schwemmungsgebiete (HQ 100) einerseits, anderseits rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche. • In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind aufgrund fachrechtlicher Vorschriften das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach § 35 BauGB (zunächst) untersagt. • Die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze erfolgt zwangsläufig durch die Vertiefung der Erdoberfläche und stellt Vorhaben dar, die baurechtlich nach§ 35 BauGB zu beurteilen sind. * Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB) BSAB* in Überschwemmungsbereichen im Entwurf Teilplan NR • Von di esem fachrechtlichen „Abgrabungsverbot“ können grundsätzlich abweichende Zulassungen für bauliche Anlagen bzw. Maßnahmen im Einzelfall erteilt werden. • Aus Vorsorgegründen und aufgrund ausreichender Standortalternativen außerhalb von Über- schwemmungsgebieten werden im wurden im Entwurf Teilplan NR festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete als (weiche) Tabuzone definiert,d.h. ausgeschlossen. • Rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche werden hingegen nicht als Tabuzone eingestuft. • Vor diesem Hintergrund wurden im Entwurf zum Teilplan Nicht Energetische Rohstoffe die regionalplanerisch festgelegten Überschwemmungsbereiche nicht in Gänze als Tabuzone definiert, sondern nur die darin abgebildeten fachrechtlich festgesetzten und geplanten Überschwemmungsgebiete. BSAB* in HQ etrem (HQ 1000) im Entwurf Teilplan NR • HQ-extrem (HQ 1000) sind im Entwurf zum Teilplan NR nicht als Tabubereiche ausgeschlossen wurden. • die BSAB im Entwurf zum Teilplan NR, die sich mit HQ 1000 überschneiden, haben nahezu alle bereits eine rechtskräftige Genehmigung zur Gewinnung der Rohstoffe. BSAB* in Überschwemmungsbereichen status quo • bei d er Darstellung der BSAB im aktuellen Regionalplan wurden ebenfalls zunächst die verordneten Über- schwemmungsgebiete als Ausschlussbereiche berücksichtigt, • aber: auf Datenlage Ende der 90iger Jahre , • in den letzten Jahren wurden einige fachrechtliche Ausnahmengemacht, • Folge: aktuell liegen BSAB (Abgrabungen) teilweise in verordneten Überschwemmungsgebieten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Holger Schilling Bezirksregierung Köln Dezernat 32 50606 Köln Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2373 eMail: marco.schlaeger@brk.nrw.de Internet: www.brk.nrw.de Niederlassung Rheinland 4. Sitzung des Regionalrates des R egierungsbezirkes Köln am 24. September 2021 Sitzung am 24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 2 1.206 km Streckennetz 1.206 km Streckennetz 171.137 Kfz pro Tag auf der A3 171.137 Kfz pro Tag auf der A3 96 m/km² Europas dichtestes Streckennetz 96 m/km² Europas dichtestes Streckennetz > 50 % Hohe Pendlerdichte > 50 % Hohe Pendlerdichte 9,7 Mio. Einwohner 9,7 Mio. Einwohner Alle 3 km ein Netzknoten Alle 3 km ein Netzknoten 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 3 Remscheid Leverkusen Overath Sankt Augustin Köln BonnWeilerswist Düren ❹ ❶ ❷ ❸ AUßENSTELLE KÖLN + EUSKIRCHEN Außenstelle Köln 4 Geschäftsbereiche 4 Baubüros 8 Autobahnmeistereien Außenstelle Euskirchen 2 Geschäftsbereiche Niederlassung Rheinland - Standorte im Regierungsbezirk Köln 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 4 Organisation: Außenstellen Köln und Euskirchen Außenstelle Köln Leitung Willi Kolks GB Bau & Erhaltung Andreas Zenz GB Betrieb & Verkehr Bernd Bartelt GB Rheinbrücken Nicole Ritterbusch GB Planung Friederike Schaffrath Außenstelle Euskirchen Leitung Athanasios Mpasios GB Bau & Erhaltung Helmut Frings GB Planung Martin Zielenbach Niederlassung Rheinland Direktion Thomas Ganz Außenstelle Essen Leitung Mario Korte 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 5 1. Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes A. Bauwerke B. Strecke 2. Schaffung von zusätzlichen LKW-Stellplätzen, Elektromobilität, … 3. Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen Prioritäten der Autobahn GmbH 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln | 6 Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 1. Sachstand Instandsetzungsarbeiten Hochwasserereignis 2. A1 A-bei-Lev 3. A3 Gesamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) 4. A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze 5. A4plus 6. A4 Grundhafte Sanierung und Lärmschutz AK Köln-Ost – AS Merheim 7. A565 Tausendfüßler Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen 1. A1 Lückenschluss 2. 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) 3. A4/A44/A544 – Umbau AK Aachen 4. A553 Rheinspange 5. A59 AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage Agenda Infolge massiver Regenfälle in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz kam es ab dem Mittag des 14.07.2021 zu starken Beeinträchtigungen der Autobahn- Straßeninfrastruktur – insbesondere im südlichen Rheinland. Schwer betroffen war dabei vor allem die A1 ab dem Ausbauende in der Eifel bis in den Bereich Köln sowie die A61 ab Autobahnkreuz Kerpen bis zum Autobahnkreuz Meckenheim nach Rheinland-Pfalz. Schwere Bauwerksschäden durch Unterspülung, Böschungsabrutsche waren zu verzeichnen. Diese werden im Folgenden differenziert dargestellt: 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 7 Ausgangslage n ach der Unwetterkatastrophe 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 8 Allgemeine Maßnahmen auf allen betroffenen S treckenabschnitten Beseitigung der Hochwasserschäden B eschädigungen der Fahrbahnen (Überspülung, Durchnässung usw.) Beschädigungen von Böschungen u. sonstige Schäden (mehr als 65 Meldungen der AMen im südlichen Rheinland) Beschädigungen von Bauwerken Beschädigung der Schutzeinrichtungen Beschädigung der Entwässerungseinrichtungen SpäKolgen (FrostauLrüche usw.) Sonstiges Überprüfung / Reinigung / Reparatur von Beckenanlagen und Kanälen Überprüfung Zustand Fahrbahnen und StraßenauLau Vorbereitung der Beseitigung der Schäden an Fahrbahnen, Straßenausstatt. u. Böschungen Prognose schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme von Streckenabschnitten auch unter dem Aspekt eines verkehrssicheren Betriebes weitere Baumaßnahmen im Rahmen üblicher Verkehrsführungen (auch im Nachgang) 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 9 A1 Böschungsrutsch zwischen AS Lövenich und AS Bocklemünd A ktuell: finale Planung der Sicherung Prognose: Fertigstellung der Sicherung und Fahrbahnreparaturen Anfang 2022 Verkehrsführung: seit Anfang September wieder drei eingeengte FS in FR Dortmund Bauwerk „Liblarer Mühlengraben“ • A ktuell: Kampfmittelsondierung • Kommend: Bohrpfählen zur Herstellung der Widerlager in beide FR ab Mitte September • Prognose: Fertigstellung TBW in FR Koblenz voraussichtlich Anfang 2022 (direkte Freigabe der Strecke beabsichtig); Fertigstellung TBW Dortmund im weiteren Anschluss (3 Monate) • Verkehrsführung: Vollsperrung Schaden (15.07.21) Kampfmittelsondierung (30.08.21)Schaden (15.07.21)Schaden (15.07.21) 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 10 A61 Bauwerk „Schießbach“ A ktuell: Abtransport der Trümmer; Anpassung des Gewässerverlaufs Kommend: Wiederherstellung der Asphaltschichten Prognose: Fertigstellung des Provisoriums und Freigabe der A61 in FR Koblenz am 21.9.; in FR Venlo teilweise ab Anfang Oktober; Ersatzneubau des Bauwerks voraussichtlich 2022/23 Verkehrsführung: Vollsperrung Schaden (15.07.21) Stand der Arbeiten (aktuell) Unterspülungen am AD Erfttal A ktuell: Kampfmittelsondierung Kommend: Arbeiten an Stützwand: voraussichtlich ab KW 38 Aufbau der Spundwände Prognose: Wiederherstellung der Stützwand und Aufbau der Fahrbahn (Rampe A61, FR Venlo) voraussichtlich 1. Quartal 2022 Verkehrsführung: Vollsperrung Verkehrsplanung: Provisorische Überfahrt in FR Venlo wird geplant; Errichtung in Abhängigkeit der Arbeiten an der Stützwand Schaden (15.07.21) Kampfmittelsondierung (30.08.21) 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 11 A1/A61/A553 Diverse Schäden im Kreuz Bliesheim A ktuell: Wiederherstellung standsicherer Böschungen u. Schutzeinrichtungen Kommend: Kanalsanierung in Trennstreifen (Übergang A553/A1 FR Euskirchen), Fahrbahnerneuerungen Prognose: Fertigstellung aller Sanierungsarbeiten bis Anfang 2022 Verkehrsführung: zur Zeit offene Verbindungen: A1/A553 in beide FR, A61/A553 FR Köln; sonst alles gesperrt Übersicht Schadensbereiche (01.09.21) 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 12 A553 Böschungsschäden zwischen AK Bliesheim und AS Brühl A ktuell: Böschungssicherung; Wiederherstellung diverser Böschungen; neue Drainage entlang der A553 Kommend: Beseitigung der Fahrbahnschäden u. weiterer Böschungsschäden Prognose: Fertigstellung aller Arbeiten bis Ende 2021; durchgängige 2-Streifigkeit (FR Köln) im Oktober Verkehrsführung: im Bereich der Schäden 1 FS (beide FR) Schaden (15.07.21) Stand der Arbeiten (19.08.21) Unwetterschäden an der A1/A61/A553 Meilensteine des Wiederaufbaus Freigabe A61 FR Koblenz Mitte September 2021 • Öffnung A61 FR Venlo • Freigabe A1 FR Koblenz Ende 2021/Anfang 2022 Freigabe A1 FR Dortmund Frühjahr 2022 ABER: Spätfolgen sind nicht auszuschließen. Beseitigu ng aller Schäden im Rheinland dauert bis mindestens 2023. 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 13 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 14 A-bei-LEV A bschnitt 1: A1 – 8-streifiger Ausbau von AS K-Niehl bis AK LEV-West, inkl. Ersatzneubau Rheinbrücke Leverkusen Stand: Im Bau Zeitraum: Fertigstellung FR Trier bis 2023, Gesamtfertigstellung 2027 Abschnitt 2: A1 – 8-streifiger Ausbau von AK LEV-West bis AK LEV Stand: Vorbereitungen für Vorentwurf Dringender Ersatzneubau: Hochstraße Abschnitt 3: A3 – 8-streifiger Ausbau AS LEV-Zentrum bis AS LEV-Opladen Stand: Vorbereitungen für Vorentwurf Dringender Ersatzneubau: Kreuzungsbauwerk, Dhünnbrücke und Gustav-Heinemann-Straße Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 15 A3 G esamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) Abschnitt 1: AS Opladen – AD Langenfeld Stand: Abgeschlossen in I 2017 – II 2018 Abschnitt 2: AD Langenfeld – AK Hilden Stand: im Bau Zeitrahmen: seit III 2018 – 2022 Abschnitt 3: AS Solingen Stand: in Vorbereitung Zeitrahmen: ab 2022 Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 16 A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze Abschnitt 1: AD Heumar- AS Rösrath Stand: 2 Ersatzneubauten vorgezogen im Bau Zeitraum: ab 2024 Abschnitt 2: AS Rösrath - AS Lohmar Stand: Planungen laufen Zeitraum: Baubeginn nicht vor 2026; Koordination mit Nachbarabschnitten Abschnitt 3: AS Lohmar – AK BN/Siegburg Stand: Im Bau Zeitraum: Bauende 2023 Abschnitt 4: AK BN/Siegburg - AS Siebengebirge Stand: Planungen laufen Zeitraum: Baubeginn 2023 Abschnitt 5: AS Siebengebirge – AS Bad Honnef/Linz Stand: Planung erfolgt zeitversetzt, Verstärkung Logebachtalbrücke in Planung Zeitraum: Koordinierung mit Abschnitt 4 Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 17 A4plus A 4plus Ausbauvorhaben und Ersatzneubau 8-streifiger Ausbau AK K-Süd - AK K-Gremberg mit Ersatzneubau der Rodenkirchener Brücke Stand: Vorplanung läuft; Ziel 2021: Auswahl Varianten für vertiefte Untersuchung Zeitrahmen: Koordination mit Rheinspange 553 A4/A555 Umbau AK Köln-Süd Ausbau Autobahnkreuz Stand: Vorplanung läuft; Planung in Koordinierung/ Abhängigkeit zu A4plus Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 18 Erhaltungsmaßnahme Grundhafte Sanierung und Lärmschutz AK Köln-Ost – AS Merheim Stand: Im Bau Zeitrahmen: Seit IV 2020 – II 2023 A4 Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes Text hinzufügen 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 19 6-streifiger Ausbau AS BN-Endenich – AK BN-Nord incl. Ersatzneubau von 3 Bauwerken Stand: Einleitung Planfeststellung 11.08.2020 Offenlage Planfeststellungsunterlagen 10.09.2020 - 09.10.2020 Zeitrahmen: Planfeststellungsbeschluss 2022/2023 A565 Tausendfüßler Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 20 A1 Lückenschluss Abschnitt 1: AS Blankenheim - AS Lommersdorf Stand: Offenlage Planfeststellung in 2012 -> Deckblatt in Bearbeitung Abschnitt 2: AS Lommersdorf – AS Adenau Stand: Für die optimierte Linie wird der Vorentwurf erarbeitet Abschnitt 3: AS Adenau - AS Kelberg Stand: Einleitung Planfeststellung 05/2018 Offenlage 23.07 – 22.08.2018 Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 21 A3 Planungsmaßnahme: 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) im Vorgriff Stand: Vorplanung, Machbarkeitsstudie TSF Zeitrahmen: Ergebnisse Prüfung TSF und Vorzugsvariante im Frühjahr 2022 Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 22 Umbau AK Aachen Ausbau Autobahnkreuz Abschnitt 5: AK Aachen S tand: Im Bau Zeitraum: BW Überflieger Fertigstellung 12/2020 A 4/A544 - FR K – Fertigstellung 11/2021 Abschnitt 6.2: A 44 Stand: Im Bau Zeitraum: 6-streifiger Ausbau A44 AK AC - AS Broichweiden folgt Abschnitt 1-4, 7: AS Lohmar – AK BN/Siegburg Stand: Bereits unter Verkehr A4/A44/A544 Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 23 Neubau einer Rheinquerung Stand: Vorplanung läuft Zeitrahmen: Ziel 2021: Festlegung Vorzugsvariante A553 Rheinspange Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln| 24 A59 Sechsstreifiger- bzw. Achtstreifiger Ausbau AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage Abschnitt 1: AD K-Porz – AS Flughafen Stand: Planfeststellungsbeschluss vom 23.04.2018, Beschluss beklagt - 2 Klagen anhängig Zeitrahmen: Vereinfachtes Planänderungsverfahren, Einreichung bis Ende 2021 Abschnitt 2: AS Flughafen – TR Liburer Heide Stand: Genehmigter Vorentwurf vom 20.08.2019 vorgezogener Ersatzneubau AS Porz- Wahn Zeitrahmen: Warten auf Vorzugsvariante Rheinspange A553, anschl. Anpassung Vorentwurf erforderlich Abschnitt 3: TR Liburer Heide – AD St.Augustin/West Stand: Vorplanung inkl. Neubau Siegbrücke Zeitrahmen: Warten auf Vorzugsvariante Rheinspange A553, anschl. Anpassung Vorplanung erforderlich Abschnitt 4: AD St.Augustin/West - AD BN-Nordost Stand: Planfeststellungsverfahren Zeitrahmen: Fertigstellung 2.Deckblatt IV. Quartal 2021 Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen Vielen Dank und auf Wiedersehen! bosch & partner planen • beraten • forschen www.boschpartner.de Büro München Pettenkoferstraße 24 80336 München Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover Lortzingstraße 1 30177 Hannover Büro Berlin Kantstraße 63a 10627 Berlin Umweltprüfung zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln: Vorstellung Zwischenergebnisse der Umweltprüfung Andrea Hoffmeier 24.09.2021 bosch & partner planen • beraten • forschen Zwischenergebnisse der Umweltprüfung Vertiefende Prüfung zeichnerischer Planfestlegungen mit voraussichtlich negativen Umweltauswirkungen (Stand: 21.09.2021) • Allgemeine Siedlungsbereiche (236 A SB, 31 ASBF) • Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen ( 121 GIB, 25 GIBF) • Abfalldeponien (1) • Häfen (1) • Talsperren (4) • Schienenwege (7) • Nicht Bestandteil der Umweltprüfung: BSAB; werden in einem g esonderten Sachlichen Teilplan behandelt; werden jedoch im Zuge der Gesamtplanbetrachtung (Kumulation) mit berücksichtigt bosch & partner planen • beraten • forschen Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete Art der Planfestlegung Gesamtzahl Prüfflächen davon Prüfungen mit voraussicht- lich erheblichen Umweltauswir- kungen davon Prüfungen mit voraussicht- lich nicht erheblichen Umweltauswir- kungen ASB, ASBz 236 191 45 ASBF 31 17 14 GIB, GIBz 121 71 50 GIBF 25 14 11 Deponien 1 1 0 Häfen 1 1 0 Talsperren 4 4 0 Verkehrsinfrastruktur 7 6 1 Summe 426 305 121 Zwischenergebnisse der Umweltprüfung bosch & partner planen • beraten • forschen Art der Planfestlegung Gesamtfläche Prüfflächen in ha davon Prüffläche mit voraussicht- lich erheblichen Umweltauswir- kungen in ha / m davon Prüffläche mit voraussicht- lich nicht erheblichen Umweltauswir- kungen in ha / m ASB, ASBz 4.124,0 3.525,5 598,5 ASBF 455,7 270 185,7 GIB, GIBz 2.692,1 1.752,1 940 GIBF 384,5 233 151,5 Deponien 43,3 43,3 0 Häfen 18,6 18,6 0 Talsperren 636,1 636,1 0 Verkehrsinfrastruktur 36.235 35.696 539 Summe 8.354,3 ha 36.235 m 6.478,6 ha 35.696 m 1.875,7 ha 539 m Zwischenergebnisse der Umweltprüfung Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete Schutzgut- kriterium ASB/ ASBz (236) ASBF (31) GIB/ GIBz (121) GIBF (25) Deponi e (1) Hafen (1) Talsperr en (4) Infrastr . (7) Summe Kurort/Erholungsort 7 1 1 9 lärmarme Räume 9 1 1 1 1 1 14 Wohnen 94 5 5 104 Natura 2000 1 1 Naturschutzgebiet 70 4 26 5 1 2 5 113 planungsrelevante Arten 0 geschützte Biotope 5 2 4 11 Biotopverbund 10 2 1 4 2 19 schutzwürdige Biotope 11 2 1 4 1 19 schutzwürdige Böden 141 18 62 13 1 4 4 243 Wasserschutzgebiet 2 10 1 1 14 Überschwemmungsgebiet 2 1 3 Klimafunktionen 77 4 23 1 1 4 110 Klimaböden 161 17 72 16 1 2 5 274 UZVR 35 3 29 10 1 1 3 2 84 GLB 13 2 3 2 1 3 24 Landschaftsbild (LBE) 30 1 6 1 1 1 40 Kulturlandschaftsbereiche 51 6 24 3 3 4 9 1 Summe 716 62 2 62 54 4 6 32 37 1.173 Betroffenheit Schutzgutkriterien bosch & partner planen • beraten • forschen „rot“ bewertet bedeutet nicht: Ausschluss der Plangebiete fließen in die weitere Abwägung durch die Planungsbehörde ein Überwiegend betroffene Schutzgutkriterien: - sch utzwürdige Böden / klimarelevante Böden (243 bzw. 274 PB) - Naturschutzgebiete (113 PB) - Bereiche mit Bedeutung für Klimafunktionen (110 PB) - Mensch – Wohnen (104 PB) Zwischenergebnisse der Umweltprüfung Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete bosch & partner planen • beraten • forschen Böden: - g roßräumige Vorkommen fruchtbarer und mächtiger Böden in der Planungsregion Köln - Bodenfunktionen überlagern sich überwiegend, d.h. Doppel- erfassung von schutzwürdigen Böden und klimarelevanten Böden NSG: - B etroffenheit überwiegend bei ASB/ASBz und GIB/GIBz - bei übrigen Planfestlegungen konnte Betroffenheit überwiegend vermieden werden - ASB/ASBz werden angrenzend an vorhandene Siedlungsflächen geplant; Betroffenheit NSG war dabei nicht immer zu vermeiden Zwischenergebnisse der Umweltprüfung Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete bosch & partner planen • beraten • forschen Bereiche mit Bedeutung für Klimafunktionen: - B ündelung von Siedlungsflächen hat auch Auswirkungen auf Klimafunktionen - gerade in Randlagen bestehender Siedlungen sind Wald- und Offenlandbereiche von besonderer Bedeutung für das innerörtliche/ innerstädtische Klima Mensch - W ohnen: - Betroffenheit überwiegend bei ASB/ASBz, da hier Nähe zu vorhandenen störenden Planfestlegungen (Autobahnen, Kraftwerke) geprüft wurde - große Betroffenheit ergibt sich aus vorhandener dichter Besiedlung mit guter Erschließung und daraus resultierender hohen Anzahl an Autobahnen Zwischenergebnisse der Umweltprüfung Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete bosch & partner planen • beraten • forschen Nur relevant für Plangebiete, für die erhebliche Umweltauswirkungen p rognostiziert wurden Entwicklung von Alternativen, die einer erneuten Umweltprüfung u nterzogen wurden Alternativen werden in Regionalplan aufgenommen, „ursprüngliche“ P langebiete werden im Umweltbericht im Alternativenanhang dargelegt. Zwischenergebnisse der Umweltprüfung Alternativenprüfungen bosch & partner planen • beraten • forschen ASB: - 12 Plangebiete wurden angepasst - dadurch Vermeidung Inanspruchnahme NSG, Betroffenheit Natura- 2000-Gebiete, Inanspruchnahme Überschwemmungsgebiet- ASB- F: - 2 Plangebiete wurden angepasst - dadurch Vermeidung Inanspruchnahme Überschwemmungsgebiet und Betroffenheit Natura 2000-Gebiete GIB: - 3 Plangebiete wurden angepasst - dadurch Vermeidung Betroffenheit Natura 2000-Gebiete, Flächen- inanspruchnahme NSG damit einhergehend oftmals V ermeidung Betroffenheit weiterer Kriterien wie Biotopverbund Stufe I oder schutzwürdige Biotope Zwischenergebnisse der Umweltprüfung Alternativenprüfungen bosch & partner planen • beraten • forschen Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfungen • Vorprüfung = überschlägige Prognose, o b für die spezifischen Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes durch die Auswirkungen der jeweiligen Planfestlegung erhebliche Beeinträchtigungen ernsthaft in Betracht kommen oder ob sich diese offensichtlich ausschließen lassen (VV Habitatschutz*) (* Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH-RL und der V-RL zum Habitatschutz) • auf Grundlage vorhandener Daten und Informationen • Prüfung mit Hilfe eines Formblatts Zwischenergebnisse der Umweltprüfung bosch & partner planen • beraten • forschen Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfungen • 66 Vorprüfungen werden durch die Plangebiete ausgelöst ( Stand: 20.09.2021) • Davon werden 41 als vollständige Vorprüfung erarbeitet und 25 w erden einer reduzierten Vorprüfung unterzogen Zwischenergebnisse der Umweltprüfung bosch & partner planen • beraten • forschen Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfungen Art der Planfestlegung Gesamtzahl Vorprüfungen davon Vorprüfungen vollständig davon Vorprüfungen reduziert Ergebnisse ASB, ASBz 46 29 17 38 grün 8 gelb ASBF 4 3 1 4 grün GIB, GIBz 10 6 4 8 grün 2 noch offen GIBF 1 1 0 1 grün Deponien 0 0 0 --- Häfen 1 1 0 1 grün Talsperren 1 1 0 1 rot Verkehrsinfra- struktur 3 0 3 3 grün Summe 66 41 25 grün = Vorhaben mit Schutzzweck bzw. Erhaltungszielen verträglich gelb = keine eindeutige Klärung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele möglich, es verbleiben Zweifel rot = Vorhaben mit Schutzzweck bzw. Erhaltungszielen nicht verträglich Zwischenergebnisse der Umweltprüfung bosch & partner planen • beraten • forschen Artenschutzrechtliche Belange • auch auf Ebene des Regionalplanes ist es sinnvoll, die A rtenschutzbelange im Sinne einer überschlägigen Vorabschätzung zu berücksichtigen (VV-Artenschutz*) (* Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH-RL und der V-RL zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren) • Auf Grundlage vorhandener Daten und Informationen • Berücksichtigung des Kriteriums im Prüfbogen • Von besonderer Bedeutung sind dabei „verfahrenskritische V orkommen planungsrelevanter Arten“ (LANUV) • Hinweise auf planungsrelevante Arten werden im P rüfbogen dokumentiert Zwischenergebnisse der Umweltprüfung bosch & partner planen • beraten • forschen Bisherige Ergebnisse der Umweltprüfung planungsrelevante Arten mit verfahrenskritischen Vorkommen im Bereich des Regionalplans Köln (Quelle: LANUV Fachbeitrag) bosch & partner planen • beraten • forschen Artenschutzrechtliche Belange keine artenschutzrechtlichen Konflikte erkennbar ( Stand: 21.09.2021) Zwischenergebnisse der Umweltprüfung bosch & partner planen • beraten • forschen Gesamtplanbetrachtung • Noch in Bearbeitung; erfolgt voraussichtlich auf 3 Arten: • Quantitative Gesamtbetrachtung (Stichwort: Schutzgut Fläche) Flächenmäßige Gegenüberstellung d er Festlegungen mit überwiegend nachteiligen und überwiegend nicht nachteiligen Umweltauswirkungen (aktueller Regionalplan) Flächenmäßige Gegenüberstellung der Festlegungen au s Regionalplan alt mit Regionalplan aktuell • Abgrenzung von flächenbezogenen Kumulationsgebieten; d abei auch Hinweise auf mögliche Vermeidungsmaßnahmen Zwischenergebnisse der Umweltprüfung • Abgrenzung von flächenbezogenen Kumulationsgebieten n achfolgend auf Grundlage TK 50, da Regionalplanentwurf noch nicht abschließend vorliegt Jülich Brühl – Wesseling – Niederkassel - Troisdorf Kumulation ohne BSAB Jülich Brühl – Wesseling – Niederkassel - Troisdorf Kumulation mit BSAB Kreise Heinsberg / Düren Rhein-Erft-Kreis bosch & partner planen • beraten • forschen www.boschpartner.de Büro München Pettenkoferstraße 24 80336 München Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover Lortzingstraße 1 30177 Hannover Büro Berlin Kantstraße 63a 10627 Berlin Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Forschungsinstitut für Regional- und Wissensmanagement gGmbH Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, September 2021 Einbindung des Rheinischen Reviers in die räumliche Entwicklung der gesamten Planungsregion Köln Aufgabe 2 Der Fachbeitrag soll: • die Qualitäten des Kerngebiets Rheinisches Revier im Vergleich mit den anderen Teilgebieten der Planungsregion Köln darstellen; • die Erfordernisse des Strukturwandels für das Kerngebiet des Rheinischen Reviers im Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln abbilden; • einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für die zukünftige regionalplanerische Steuerung im Kerngebiet des Rheinischen Reviers entwickeln. Inhaltsverzeichnis des Fachbeitrags Einteilung in 6 Teilgebiete 3 Das Rheinische Revier ist kein homogenes Gebiet mit einer Identität! Innerhalb des Rheinischen Reviers können Teilgebiete mit unterschiedlichen räumlichen sowie wirtschaftlichen Prägungen und Herausforderungen beschrieben werden. Herangehensweise 4 • der Klimawandel • die Energiewende • der Strukturwandel • die Mobilitätswende Schema des „Layer-Ansatzes“ (Quelle: Ruimtexmilieu) Zielbilder pro Layer (für jedes Teilgebiet in der Region) Schicht Infrastrukturnetze: Hohe Anlaufkosten und lange Vorlaufzeiten; größere Veränderungen dauern etwa 20 bis 80 Jahre. Schicht Siedlungsstrukturen: Hohe Änderungsrate; Veränderungen finden in der Regel innerhalb einer Generation (10 bis 40 Jahre) statt. Schicht Natursystem: Lange Entstehungsgeschichte und verletzlich; große Veränderungen können leicht mehr als ein Jahrhundert dauern. Herausforderungen Zielbilder Teilgebiete 6 Rheinschiene Bergisches Land Kerngebiet RR Eifel / Voreifel Heinsberger Land Stadtregion Aachen Wirtschaftliche Analyse Kerngebiet RR 6 Analyse aus drei Perspektiven: • die Perspektive „Unternehmen“ • die Perspektive „Beschäftigung“ • die Perspektive „Technologie“ Besondere Stärken des Kerngebiets RR: • Grundlagenforschung i n den Kompetenzbereichen des Forschungszentrums Jülich; • Industrielle B usiness-Ökosysteme aus den Bereichen Textil- und Bekleidung sowie Papier und Pappe; • Kreative, wissensintensive Dienstleistungen in g ewerblich geprägten Wohngebieten 4.0 (Home- Office, Solo-Selbstständige); • Dienstleistungen rund um das Gewerbegebäude, inkl. der Betrachtung seines Lebenszyklus (Ressourceneffizienz, Recyclingfähigkeit Baustoffe). Wirtschaftliche Analyse: Perspektive „Beschäftigung“ Kategorien • Flächen für das Bergrecht vorbehalten • Flächen zur Disposition (mit gesicherten Informationen für den Regionalplan) • Flächen mit Bergrecht, die mit Zwischennutzungen belegt werden können Zur Disposition kommende Räume 78 Zur Disposition kommende Räume; 2022 Kerngebiet Rheinisches Revier – 2030 8 11 Kerngebiet Rheinisches Revier – 2038 9 12 Kerngebiet Rheinisches Revier – 2038+ 10 13 Empfehlung 1 11 Zur Disposition kommende Räume neu planen! Es empfiehlt sich, die Planungsideen für den südlichen Bereich des Tagebaus Hambach aus der Raumentwicklungsperspektive NEULAND HAMBACH als Grundlage für die weitere Planung heranzuziehen. Im Wesentlichen geht es um: • die Schaffung neuer Grünverbindungen inklusive „Lichtungen“ (= offene Flächen); • den Erhalt und weitere Entwicklung von Morschenich; • das Potenzial der Siedlungsentwicklung am Bahnhof Buir für die Zukunft zu sichern. südlicher Bereich Hambach Empfehlung 2 12 Natursystem: Öffnungen zum See sicherstellen! Entlang der drei Tagebaue werden grüne Ränder vorgesehen. Um zu vermeiden, dass die Tagebaue / Seen zukünftig von außen nicht mehr einsehbar sind, empfiehlt es sich, an ausgewählten Standorten Öffnungen zum See planerisch festzulegen. Natursystem, Öffnungen zum See Empfehlung 3 13 Natursystem: Raum für den Notüberlauf Hambach freihalten! Wenn der See im Tagebau Hambach vollständig befüllt ist, ist ein Notüberlauf unverzichtbar, um mögliche Überflutungen zu vermeiden. Der Bau dieses Notüberlaufs wird voraussichtlich frühestens in mehreren Jahrzehnten notwendig sein. Es wird empfohlen, die Trasse und den benötigten Raum im Regionalplan nicht mit Nutzungen zu überplanen, die den Bau des Notüberlaufs zukünftig verhindern würden. Natursystem, Überlauf Hambach Empfehlung 4 14 Infrastrukturnetze / Siedlungsentwicklung: neue Schieneninfrastruktur und neue Siedlungspotenziale integriert betrachten! Neue Schienenverbindungen können teilweise die bestehenden Ortskerne stärken. Wir empfehlen, die potenziellen Siedlungsentwicklungen bei den Machbarkeitsstudien für die Hambach Bahn, die Revierbahn und den Abzweig der S12 nach Elsdorf zu berücksichtigen. Weiterhin wird empfohlen, diese potenziellen Siedlungsentwicklungen im Regionalplan als Reserveflächen festzulegen. Infrastrukturnetze, 2038+ Empfehlung 5 15 Siedlungsentwicklung: Siedlungsentwicklung zum See ermöglichen! Langfristig bieten die drei Seen neue Standortqualitäten für die Region. Angesichts der einzigartigen Lage und damit verbundenen Qualitäten wird empfohlen, die städtebauliche Entwicklung dieser ausgewählten Standorte als Reserveraum für die Siedlungsentwicklung sicherzustellen. Siedlungsentwicklung: städtebauliche Entwicklung zum See sicherzustellen Empfehlung 6 16 Siedlungsentwicklung: Sukzessive Siedlungsentwicklung als Leitprinzip anwenden! Die im Orientierungsrahmen vorgeschlagene Siedlungsentwicklung basiert auf dem Prinzip Innen- vor Außenentwicklung: • Stärkung des Bestands durch Innenentwicklung und kleine, maßgeschneiderte Arrondierungen gestärkt werden. Neue Arrondierungen sollen sich außerdem in unmittelbarer Nähe von Haltestellen des ÖPNVs / SPNVs befinden. Aus Sicht einer nachhaltigen Siedlungs- entwicklung wird vorgeschlagen, diese Grundsätze im Regionalplan festzulegen. Siedlungsentwicklung: Ortskerne im Bestand stärken! Empfehlung 7 17 Wirtschaftsentwicklung: Vielfalt an wirtschaftlichen Flächen sicherstellen! Die Raumbedürfnisse der Unternehmen, mit Zukunftspotenzial, sind unterschiedlich: • Raum für Lärm und Emission • Flächenangebot für Wohn- und Mischgebiete • neu qualifizierte Bestandsgewerbeflächen • Flächen für Forschungsinstitute Anhand dieser Erkenntnisse soll diese Vielfalt an wirtschaftlichen Flächen im Regionalplan sichergestellt werden. Wirtschaftsentwicklung: Vielfalt an wirtschaftlichen Flächen sicherstellen! Empfehlung 8 18 Wirtschaftsentwicklung: Bestandsgewerbeflächen qualifizieren und nachverdichten! Bestandsgewerbeflächen bergen ein großes Potenzial für Qualifizierung und Nachverdichtung. • flächensparenden Siedlungsstrategie • richtigen Standortqualitäten für innovativen und zukunftsorientierten Unternehmen anbieten An dieser Stelle bietet es sich an, im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Instrumente zu entwickeln, die eine Qualifizierung und Nachverdichtung von Bestandsgewerbeflächen fördern. Infrastrukturnetze, 2038+ Empfehlung 9 19 Natursystem: ein klimaangepasstes, integriertes blau- grünes System als Grundlage für die regionale Planung entwickeln! Durch den Braunkohletagebau, Flutung der Seen und Klimawandel (Starkregenereignissen, Dürreperioden) sind erhebliche Auswirkungen auf das bestehende hydrologische System der Region zu erwarten. Wir empfehlen: • vertiefte Analysen und prozessbegleitende Studien durchzuführen. • Ziel soll es sein, ein klimaangepasstes, integriertes blau-grünes System als Grundlage für die regionale Planung zu entwickeln. Natursystem: ein klimaangepasstes, integriertes blau-grünes System als Grundlage für die regionale Planung Empfehlung 10 20 Wirtschaftsentwicklung: eine thematisch-kompetenz- orientierte Gewerbeflächen-Sparpolitik etablieren! Der Raum für neue Gewerbe- und Industrieflächen ist in der Region begrenzt. Eine zukunftsorientierte Wirtschaftsentwicklung muss Flächen für die Wirtschaft der Zukunft reservieren: • Festlegung der Zielqualitäten für die Gewerbeflächen auf regionaler Ebene = thematisch-kompetenz- orientierte Gewerbeflächen-Sparpolitik entwickeln; • Fällt nicht in den Aufgabenbereich des Regionalplans. Wirtschaftsentwicklung: eine thematisch-kompetenz- orientierte Gewerbeflächen-Sparpolitik etablieren! Empfehlung: in Zusammenarbeit der Bezirksregierung Köln gemeinsam mit weiteren relevanten Akteuren die Entwicklung einer thematisch-kompetenzorientierten Gewerbeflächen-Sparpolitik in der Region vorantreiben! • beispielsweise durch die Etablierung eines i nterkommunalen Pakts für sogenannte „Markenflächen“ Forschungsinstitut für Regional- und Wissensmanagement gGmbH Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln, September 2021 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Das Rheinische Revier und der Strukturwandel im Regionalplan Köln (Entwurf) Sitzung des Regionalrates am 24.09.2021 Regionalplan Braunkohlenplan Harmonisierung vo n Braunkohle- und Regionalplanung: gemeinsam einen abgestimmten und konfliktfreien Rahmen schaffen für den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung undden Strukturwandel bisher „ gewohnte “ Arbeitsteilung mit zeitlicher Abfolge: erst Braunkohleplan, dann Regionalplan bedarf aktuell einer neuen strategischen Ausrichtung und Abstimmung Harmonisierung der Prozesse Harmonisierung der Prozesse • unterschiedliche zei tlichen Perspektiven: - Braunkohleplanung incl. der Änderungen für Hambach und Garzweiler legen den Rahmen bis zum Abschluss der Rekultivierung und Entlassung aus der Bergaufsicht fest - der neue Regionalplan hat einen bis 2043 begrenzten Planungszeitraum • Regionalplanung i m Strukturwandel als dynamischen Prozess verstehen: der Entwurf des Regionalplans baut auf aktuelle Erkenntnisse und bereits in der Region abgestimmte Prozesse und räumlichen Perspektiven auf; der Strukturwandel ist grundsätzlich ein sehr dynamischer Prozess, in dem in den nächsten Jahren noch zahlreiche neue, zusätzliche Perspektiven und regionale Abstimmungen erfolgen werden – hier versteht sich auch der Regionalplan als dynamischer Prozess, in dem die jeweils neuen „Erkenntnisse“ - sofern erforderlich - in den Plan aufgenommen werden bzw. bei Rechtskraft des neuen Planes durch Änderungen und Anpassungen aufgenommen werden. • Der R egionalplan ist an die landesplanerischen Vorgaben, z.B. zur bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung, und den hier vorgegebenen Festlegungskompetenzen und –Grenzen gebunden. 3 Unterschiedliche Ausgangslagen für den Regionalplan 1. Bereiche, die bereits weitgehend rekultiviert sind bzw. zeitnah rekultiviert werden u. die in absehbarer Zeit a us der Bergaufsicht entlassen werden (z.B. im Braunkohleplan Frimmersdorf an der A 44n, Teilbereiche der Sophienhöhe) → regionalplanerische Festlegungen unter Berücksichtigung der Rekultivierungsziele 2. Bereiche, die gem. LE 2021 nicht mehr für den Abbau in Anspruch genommen werden, formell aber noch de r geltenden Braunkohleplanung unterliegen und für die z.T. eine Änderung des Braunkohleplanes erfolgt (z.B. südlicher Bereich des Tagebaus Hambach mit Hambacher Wald, Morschenich im Braunkohleplan Hambach, Holzweiler im Braunkohleplan Garzweiler II, Inden südwestlicher Bereich) → regionalplanerische Festlegung 4 Unterschiedliche Ausgangslagen für den Regionalplan 3. Bereiche, die sich aktuell in Bezug auf eine bergbauliche Inanspruchnahme in Klärung befinden, bzw. für die i n einer kurzen Zeitperspektive eine Klärung erfolgt (z.B. Manheimer Bucht im Tagebau Hambach, 5 Dörfer im Tagebau Garzweiler) → regionalplanerische Festlegung erst nach Klärung möglich; Kennzeichnung als Klärungsbereich 4. Bereiche, die aus aktueller Sicht einer bergbaulichen Inanspruchnahme bzw. Rekultivierung unterliegen, di e sich deutlich über den Planungshorizont des Regionalplans 2043 erstreckt (z.B. Garzweiler II mit Innovation Valley, große Seebereiche Hambach und Garzweiler) ) und die Gegenstand noch ausstehender Braunkohlenplan-Verfahren sind: → regionalplanerische Festlegung aktuell nicht möglich; ggfs. Gegenstand späterer Ergänzungen des Regionalplanes → Zwischennutzen für Teilbereiche sind im Einklang mit Bergrecht/Braunkohleplanung möglich 5 Tagebau Hambach • südliches Vorfeld: - Hambacher Wald, Merzenicher Erbwald und Steinheide regionalplanerische Festlegung als BSN Grünvernetzung als BSLE Festlegung - Morschenich: Grundsatz: Morschenich zum Ort der Zukunft entwickeln; - Manheimer Bucht: aktuell keine regionalplanerische Festlegung; Klärung zur Inanspruchnahme erfolgt mit Änderung Braunkohleplan; Markierung als „Klärungsbereich“ im Regionalplan; Anpassung der regionalplanerischen Festlegung nach erfolgter Klärung - perspektivische Siedlungsentwicklung Buir-Nord 2038+ Vorschlag MUST aktuell nicht in Planentwurf enthalten, aber perspektivisch nicht ausgeschlossen Tagebau Hambach Klärungs- bereich Tagebau Hambach - Hambachbahn / Anbindung an Nord-Süd-Bahn: regionalplanerische Festlegung zur Trassensicherung Vorschlag MUST: Lückenschluss Hambachbahn bis Selgersdorf / Ausbau bis Jülich keine regionalplanerische Festlegung Nord-Süd-Bahn: regionalplanerische Festlegung zur Trassensicherung • östlicher B ereich: Elsdorf - regionalplanerische Festlegung Tagebaurandbereich bis zur Sicherheitslinie als Freiraum - für weitere Bereiche: Grundsatz zur perspektivischen Siedlungsentwicklung Tagebau Hambach Klärungs- bereich Tagebau Hambach • westlicher Bereich: - Tagesanlagen Niederzier: aktuell keine regionalplanerische Festlegung nördlicher Bereich: - MIV Verbindung Elsdorf-Niederzier: in Landesstraßenbedarfsplan enthalten, Realisierung abhängig vom Rekultivierungsfortschritt; aktuell keine zeichnerische Festlegung - Sophienhöhe für nördlichen Bereich (Kernbereich) regionalplanerische Festlegung als BSN für südlichen Bereich keine regionalplanerische Festlegung (Nr. 4) Tagebau Inden • nordwestlicher Bereich: r egionalplanerische Festlegung überwiegend AFAB • südlicher Bereich: (von zukünftigem See bis A4): r egionalplanerische Festlegung als AFAB • zukünftiger Seebereich: r egionalplanerische Festlegung als Oberflächengewässer • Lucherberger See: r egionalplanerische Festlegung als AFAB Tagebau Inden • Zukünftige Siedlungsentwicklung am See (Or tslagen Inden Lamersdorf, Merken, Schophoven) - Bereiche bis zur Sicherheitslinie: regionalplanerische Festlegung als ASB und Freiraum - sowie: Grundsatz zur perspektivischen Siedlungsentwicklung Freihalten von regionalplanerischen Festlegungen, die einer perspektivischen Siedlungsentwicklung entgegenstehen könnten urch Marco? Erläuterungskarte zum Braunkohleplan Inden Tagebau Garzweiler I / Frimmersdorf • regionalplanerische Freiraum- F estlegungen gemäß erfolgter Rekultivierung bzw. in Teilbereichen noch erfolgender Rekultivierung (gem. Braunkohleplan) Tagebau Garzweiler II • westlicher Bereich: - Holzweiler: r egionalplanerische Festlegung als ASB - weitere regionalplanerische Festlegungen sind a ktuell nicht möglich - Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter- und O berwestrich, Beverath: Markierung im Regionalplan als „Klärungsbereich“ Anpassung der regionalplanerischen Festlegung nach erfolgter Klärung Weitere Empfehlungen: Leitbild Infrastruktur Realisierung s chneller Fahrradwege und Erholungswege für Fußgänger (Hauptverbindungen im Kerngebiet und Rundwege entlang der Tagebaue): - Grundsatz im Plankonzept zur Entwicklung des Radverkehrs - in Erläuterungskarte dargestellt, soweit Bestandteil des regionalen Radwegenetzes Schieneninfrastruktur P ersonentransport stärken und ausbauen − Lückenschluss B ahnstrecke Hückelhoven-Baal – Linnich: in Planentwurf enthalten − BrainTrain J ülich- Aachen: in Planentwurf enthalten − Anschluss Inde n (Machbarkeitsstudie): nicht in Planentwurf enthalten − Anschluss E lsdorf (Machbarkeitsstudie): in Planentwurf enthalten − Mobilstationen r ealisieren und ausbauen: Grundsatz im Planentwurf, keine zeichnerische Festlegung − Neue T rasse Jülich-Bedburg (Machbarkeitsstudie): im Planentwurf enthalten 13 Leitbild Landschaft Überlauf zwischen Hambach und Bergheim: - aktuell keine regionalplananerische Darstellung möglich, relevant für Zeitpunkt nach der Seebefüllung; aktuell Freihalten von entgegenstehenden Nutzungen: wird durch die Freiraumdarstellungen im Planentwurf gewährleistet ; Grün- blaue Bänder und grünvernetzte Seenlandschaft: Umsetzung im Regionalplan mit einem qualifizierten Freiraumsystem mit zahlreichen textlichen und zeichnerischen Festlegungen Leitbild Landschaft: Raum für Wasser Konsequente Umsetzung durch regionalplanerische F estlegungen in Plan und textlichen Regelungen, z.B. - Grundwasser- und Gewässerschutz, Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz, Talsperrensicherung - keine Siedlungsbereiche in Überschwemmungsbereichen, und Rücknahme von Bauflächen - keine Ausweisung von zukünftigen Siedlungsbereichen in Bereichen mit Gefahren für Extremhochwasser zukünftige Seen als Notüberläufe und Süßwasserreserve: E inbindung in Rektultivierungs- und Seebefüllungskonzepte aktuell keine regionalplanerische Festlegung Zielbild Wirtschaftsentwicklung differenziertes Flächenangebot zur Verfügung stellen: im Planentwurf: dreistufiges Angebot an Wirtschaftsflächen 1. endogene k ommunalen Bedarfe in den Kommunen (ASB und GIB), sowie… 2. Flächen mit regionaler Bedeutung ( GIBregional) 3. Flächen mit Bedeutung für den gesamten Regierungsbezirk (GIBplus) jeder Kreis erhält mindestens ein GI Bregional Insgesamt 20 GIBregional Standorte - davon 10 im Rheinischen Revier - davon 4 in Anrainerkommunen z.B. GIBregional Elsdorf / Kerpen drei GIBplus S tandorte im räumlichen Umfeld der Tagebaue - in Jülich, Bedburg und Hückelhoven - Angebot für größere Ansiedlungen und/oder Vorhaben mit besonderen Standortanforderungen z.B. GIBplus in Jülich Strukturwandelstandorte - zweckgebundene GIB „Starterstandort Strukturwandel“ werden bedarfsneutral festgelegt - regionalplanerisch relevante Standorte gem. WSB-K ommission (Anhang 6, Sofortmaßnahmen ) z.B. Campus Aldenhoven - weitere Standorte im Rahmen der Umsetzung des § 3 8 a LPlG neu möglich „ Flächen für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier“ − Flexible Festlegung zur Nachfolgenutzung für die Kraftwerksstandorte Zu den zehn Empfehlungen 1. Zur Disposition kommende Räume neu planen: - S chaffung neuer Grünverbindungen - Erhalt/Entwicklung Morschenich - potenzielle Siedlungsentwicklung Bahnhof Buir für die Zukunft sichern: nicht im Planentwurf, ggfs. perspektivisch 2043+ möglich 2. Öffnungen zum See sicherstellen 3. Raum für Notüberlauf Hambach freihalten 4. Schieneninfrastruktur und neue Siedlungspotenziale integriert betrachten 5. Siedlungsentwicklung am See ermöglichen 6. sukzessive Siedlungsentwicklung: teils durch landes- u nd regionalplanerische Regelungen; weitergehende Umsetzung auf kommunaler Ebene erforderlich 7. Vielfalt an Wirtschaftsflächen sicherstellen 8. Bestandgewerbeflächen qualifizieren und nachverdichten: Kommunen 9. Prozessbegleitende Studien mit dem perspektiveschen Ziel eines klimaangepassten, integrierten blau - g rünen Systems als Grundlage für regionale Planungen zu entwickeln: bleibt Gegenstand der weiteren Harmonisierung der Regionalplanung mit allen Prozessen im Strukturwandel: wird als Empfehlung aufgenommen 10. Thematisch-konzeptorientierte Gewerbeflächen-Sparpolitik mit relevanten Akteuren vorantreiben 19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Petra Hoff Bezirksregierung Köln Dezernat 32 50606 Köln Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4176 eMail: petra.hoff@brk.nrw.de Internet: www.brk.nrw.de Kraftwerksstandorte im Regierungsbezirk Köln die Kraftwerksstandorte - E schweiler - Weisweiler (Stilllegung 2029) - Bergheim - Niederaußem (Stilllegung 2038, ggfs. 2035) Ziel: bestehende Kraftwerksstandorte sichern, flexible Nachnutzung ermöglichen ze ichnerische Festlegung als GIB mit Symbol „Kraftwerk“ bedingt: Textliche Zielformulierung: Erlöschen nach Auslaufen der Kohleverfeuerung vorbehaltlich einer energetischen Nachfolgenutzung Eschweiler- Weisweiler Bergheim Niederaußem
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 66/2021
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 10.12.2021
- Erstellt
- 21.10.2021 14:10