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RR 66/2021

Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 4. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbe-zirks Köln am 24.09.2021

Sitzungsvorlage RR 10.12.2021

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 10.12.2021, TOP 3.

Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 4. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbe-zirks Köln am 24.09.2021)

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Sitzungsvorlage RR (Niederschrift mit Anlagen)

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Sitzungsvorlage RR (Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 4. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbe-zirks Köln am 24.09.2021)

609 Zeichen

Seite 1 von 1
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 66/2021 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Karina Lüdenbach 
Telefon 2788 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 29.11.2021 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 10.12.2021 3. beschließend 
 
TOP: 
Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 4. Sitzung des Regional-
rats des Regierungsbe-zirks Köln am 24.09.2021 
 
Vorschlag: 
 
 Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift.  
 
 
 
Erläuterungen: 
  
 
Anlage(n): 
1. Niederschrift mit Anlagen

Sitzungsvorlage RR (Niederschrift mit Anlagen)

128599 Zeichen

Bezirksregierung Köln 
 
 
Regionalrat des Regie-
rungsbezirks Köln  
5. Sitzungsperiode  
Drucksache Nr. RR  
 
 
Sitzungsvorlage 
für die 5. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln  
am 10.12.2021 
 
 
TOP 3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche  
Ergebnis der 4.  Sitzung des Regionalrats des Regierungsbe-
zirks Köln am 24.09.2021 
Rechtsgrundlage: § 17 der Geschäftsordnung des Regionalrates 
Berichterstatter: Stefan Welter, Stenografisches Protokoll 
Inhalt: Niederschrift 
Anlagen:  Vorträge zu den TOPs 6., 6.2, 6.4, 7, 12.1, 12.2, 12.3 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift. 
Stand: 20.10.2021

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 2 – 
 
 
 
 
 
 
 
 
Niederschrift 
über das wesentliche Ergebnis der 
4. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln  
am Freitag, 24. September 2021, 
10:06 Uhr bis 13:25 Uhr, 
im Bergischen Löwen,  
Konrad-Adenauer Platz 6,  
51465 Bergisch Gladbach 
 
 
 
 
Vorsitzender:  
Rainer Deppe (CDU)

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 3 – 
 
 
Tagesordnung und Beschlüsse 
1 Feststellung der Tagesordnung 11 
Der Regionalrat genehmigt die Tagesordnung einstimmig. 
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur 
Mitunterzeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 24.09.2021 11 
3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 
3. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 25.06.2021 11 
Drucksache Nr. RR 50/2021 
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift einstimmig. 
4 Nachbesetzungen 11 
Drucksache Nr. RR 51/2021 
Der Regionalrat beruft Hans Schnäpp von der CDU -Fraktion als 
beratendes Mitglied in die Unterkommission Ville -Eifel der 
Verkehrskommission Köln. 
5 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V. 12

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 4 – 
 
 
6 Berichte zur Hochwasserkatastrophe 
6.1 Umsetzung wasserrechtlicher Vorgaben im Regierungsbezirk 12 
6.2 Sachstandsberichte des Wasserverbands Eifel-Rur und des 
Erftverbands 12 
6.3 Schriftlicher Bericht der Bergbehörde zur Genehmigungspraxis 15 
Drucksache Nr. RR 65/2021 
6.4 Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB;  
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe) 15 
Drucksache Nr. RR 63/2021 
Der Regionalrat fasst bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN 
ansonsten einstimmig folgenden Beschluss: 
1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungs behörde, die 
ermittelten Standorte mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht 
bauleitplanerisch verfestigt) nicht als Siedlungsbereiche für den 
Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans als 
Siedlungsbereiche vorzusehen.
 
2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, für das 
weitere Verfahren die betroffenen Bedarfe (vgl. anliegende 
Tabelle) vollumfänglich an raumverträg lichen Standorten 
abzubilden. Hierzu erfolgt eine intensive Rückkopplung mit den 
betroffenen Kommunen. 
7 Bericht der Autobahn GmbH 20

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 5 – 
 
 
8 Änderung des Landesplanungsgesetzes 20 
Drucksache Nr. RR 59/2021 
Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 
1. Der Regionalrat beschließt, dass Stellungnahmen der öffentlichen 
Stellen und der Personen des Privatrechts nach §  4 des 
Raumordnungsgesetzes, die nicht nach §  9 Abs.  2 S.  4 des 
Raumordnungsgesetzes ausgeschlossen sind, mit diesen 
grundsätzlich erörtert werden. 
2. Auf eine Erörterung kann verzichtet werden, wenn keine 
derartigen Stellungnahmen abgegeben werden bzw. nur 
Anregungen vorgebracht werden, die regionalplanerisch nicht 
relevant sind.
 
3. Eine Erörterung nach Ziffer 1 kann auch schriftlich erfolgen. Auch 
digitale Formate und Kommunikations mittel – etwa Video - oder 
Telefonkonferenz, E-Mail – können hierfür genutzt werden. 
9 07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, 
Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg – Umwandlung eines Bereiches  
für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen  
Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) – Fahrradfachmarkt,  
Stadt Sankt Augustin 21 
hier: Feststellungsbeschluss 
Drucksache Nr. RR 60/2021 
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, 
FDP, dem Vertreter der AfD sowie Wilhelm Windhuis (GRÜNE) gegen 
die restlichen Stimmen der Fraktion der GRÜNEN folgende Beschlüsse: 
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. 
Planunterlage Teil E.) und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung 
der Planung (vgl. Planunterlage Teil F.) zur Kenntnis. 
2. Der Regionalrat schließt sich  – in Kenntnis der Eingaben im 
Beteiligungsverfahren, der Ergebnisse der Erörterung 
(Planunterlage Teil  E.) und der Öffentlich keitsbeteiligung

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 6 – 
 
 
(Planunterlage Teil F) – den regionalplanerischen Bewertungen der 
Regionalplanungsbehörde in der Planbegründung (Plan unterlage 
Teil B.) an. Über die nicht ausgeräumten Bedenken der Stadt Bonn 
(Bedenken Nr.  151000-002, 151000-003, 151000-004) , der Stadt 
Königswinter (Bedenken Nr.  158000-001, 158000-002, 151000-
003, Anregungen 158000-001, 158000-002), der Gemeinde Alfter 
(Bedenken Nr.  153000-001), der Stadt Lohmar (Bedenken 
Nr. 159000-001; 159000-002) entscheidet er im Sinne der 
Ausgleichvorschläge der Regional planungsbehörde 
(Planunterlage Teil E). Der Regional rat macht sich diese 
Ausgleichsvorschläge zu eigen. 
3. Der Regionalrat beschließt gemäß § 19 Abs. 4 LPlG NRW (n. F.) die 
Feststellung der 07.  Änderung des Regionalplanes für den 
Regierungsbezirk Köln, Teilab schnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, in 
der Fassung der vorliegenden Planunterlage (Stand Feststellungs-
beschluss; Anlage zu Drucksache Nr. RR 60/2021). 
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungs behörde, die 
Feststellung der vorbezeichneten Änderung der 
Landesplanungsbehörde NRW gemäß § 19 Abs. 6 LPlG NRW (n. F.) 
anzuzeigen.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 7 – 
 
 
10 33. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, 
Festlegung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für 
zweckgebundene überregionale gewerbliche und industrielle  
Nutzungen GIBplus, Stadt Bedburg 22 
hier: Erneute öffentliche Auslegung 
Drucksache Nr. RR 57/2021 
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, 
FDP sowie dem Vertreter der AfD gegen die Stimmen der Fraktion der 
GRÜNEN folgende Beschlüsse: 
1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungs behörde nach 
Fertigstellung/Überarbeitung der  Planunterlagen (Teil A  – 
Planentwurf, Teil B – Planbegründung, Teil C – Umweltbericht), im 
Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 33.  Änderung des 
Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt 
Region Köln, die erneute öffentliche Auslegung ge mäß §  9 
Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.  V. m. 
§ 13 Landesplanungsgesetz (LPlG  NRW n.  F.) i.  V. m. 
§ 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) zu veranlassen. 
2. Dabei sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührte n 
öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 und 3 ROG in Verbindung mit 
§ 13 Landesplanungsgesetz NRW (n.  F.) zu beteiligen. Ihnen ist 
Gelegenheit zu geben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine 
Stellungnahme vorzubringen. Hierzu wird die Planunterlage be im 
Rhein-Erft-Kreis (ausschließlich elektronisch) sowie der 
Bezirksregierung Köln für die Dauer von einem Monat öffentlich 
ausgelegt und ergänzend auf der Internetseite der 
Bezirksregierung Köln veröffentlicht.
 
3. Die im Rah men der erneuten öffentlichen Auslage zu 
Beteiligenden ergeben sich aus §  33 Landesplanungs-
gesetz NRW DVO aus der vorliegenden Planunterlage Teil  E. Die 
Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, weitere Beteiligte zu 
ergänzen, wenn deren Mitwirkung zweckmä ßig erscheint und sie 
in ihrem Aufgabenbereich betroffen sind, vgl. §  33 
Abs. 2 LPlG DVO.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 8 – 
 
 
11 35. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, 
Teilabschnitt Region Köln – Umwandlung von Waldbereich und 
Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) in Allgemeinen 
Siedlungsbereich (ASB) sowie die Änderung von Allgemeinem 
Siedlungsbereich (ASB) in Waldbereich und Allgemeinen Freiraum  
und Agrarbereich (AFAB) im Bereich Buschhausen, Gemeinde 
Engelskirchen 24 
hier: Aufstellungsbeschluss 
Drucksache Nr. RR 58/2021 
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD 
und FDP sowie des Vertreters der AfD gegen die Stimmen der Fraktion 
der GRÜNEN folgende Beschlüsse:
 
1. Der Regionalrat beschließt die Aufstellung des 
35. Änderungsverfahrens des Re gionalplans für den 
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, nach §  19 
Abs. 1 LPlG NRW.
 
2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das 
Aufstellungsverfahren auf Grundlage der vorliegenden 
Planunterlage (Anlage zur Drucksache Nr.  RR 58/2021) 
durchzuführen (vgl. §§  9 Abs.  1, 19 Abs.  1 LPlG). Dabei sind die 
Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen 
Stellen nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 LPlG zu beteiligen. Ihnen 
ist Gelegenheit zu geben, innerhalb einer Frist von zwei Monaten 
eine Stellungnahme zum Entwurf des Teilplans, dessen 
Begründung und dem Umweltbericht abzugeben.
 
3. Die im Aufstellungsverfahren zu Beteiligenden ergeben sich unter 
Beachtung der Vorgaben aus § 33 LPlG DVO aus der vorliegenden 
Planunterlage Teil D (Anlage zur Drucksache Nr.  RR 58/2021). Die 
Regionalplanungsbehörde wird beauftragt, weitere Beteiligte zu 
ergänzen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und sie 
in ihrem Aufga benbereich betroffen sind (vgl. §  33 
Abs. 2 LPlG DVO).

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 9 – 
 
 
12 Neuaufstellung des Regionalplans Köln 
12.1 Weitere Ergebnisse der Umweltprüfung  
(Bosch & Partner, Frau Hoffmeier; Herr Schlaeger) 25 
12.2 Vorstellung des Fachbeitrages zur Einbindung des Rheinischen  
Reviers in die räumliche Entwicklung der gesamten Planungs- 
region Köln (Büro MUST, Herr Broesi) 25 
12.3 Vorschläge zu Regelungen im Planentwurf  
(Frau Hoff, Herr Schlaeger) 26 
12.4 Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und  
FDP „Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim  
Abbau von Rohstoffen im Tagebau“ 26 
Drucksache Nr. RR 64/2021 
Der Regionalrat fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen 
einstimmig auf, das Genehmigungsrecht zum Abbau von 
oberflächennahen Rohstoffen im Tagebau entsprechend den 
Festsetzungen im Regionalplan insoweit zu ändern, dass ein 
Mindestabstand der Tagebaukante von 300 m zu bewohnten 
Gebäuden einzuhalten ist.
 
13 Anträge 26 
14 Anfragen 
14.1 Anfrage der Fraktion der GRÜNEN „Änderung des Landeswasser- 
gesetzes NRW und seine Folgen für den Trinkwasser- und 
Gewässerschutz sowie auch den Hochwasserschutz“ 27 
Drucksache Nr. RR 53/2021

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 10 – 
 
 
14.2 Anfrage der Fraktion der GRÜNEN „Konsequenzen für den 
Weiterbetrieb der Stauanlagen in der Agger nach den 
Starkregenereignissen im Juli 2021“ 27 
Drucksache Nr. RR 61/2021 
15 Mitteilungen 
15.1 der Bezirksregierung 27 
15.2. des Vorsitzenden 27 
 
 
* * *

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 11 – 
 
 
1 Feststellung der Tagesordnung 
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat genehmigt die Tagesordnung einstimmig. 
2 Benennung eines stimmberechtigten Mitgliedes des Regionalrates zur Mit-
unterzeichnung der Niederschrift des Regionalrates am 24.09.2021 
Vorsitzender Rainer Deppe stellt fest, zur Mitunterzeichnung der Niederschrift werde 
Stefan Westerschulze von der FDP-Fraktion benannt. 
3 Genehmigung der Niederschrift über das wesentliche Ergebnis der 3.  Sit-
zung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 25.06.2021 
Drucksache Nr. RR 50/2021 
(keine Wortmeldung)  
Der Regionalrat genehmigt die Niederschrift einstimmig. 
4 Nachbesetzungen 
Drucksache Nr. RR 51/2021 
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat beruft Hans Schnäpp von der CDU-Fraktion als beraten-
des Mitglied in die Unterkommission Ville-Eifel der Verkehrskommission 
Köln.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 12 – 
 
 
5 Sachstand Metropolregion Rheinland e. V. 
Regierungspräsidentin Gisela Walsken berichtet von organisatorischen Veränderun-
gen der beiden Gremien. Der Verwaltungsrat habe die bisherigen vier inhaltlichen 
Schwerpunkte Forschung und Bildung, Verkehr und Infrastruktur, Tourismus sowie 
Standortmarketing und Standortpolitik bestätigt. Ende Oktober finde die erste Klau-
surtagung des Vorstandes statt und anschließend eine weitere Sitzung des Verwal-
tungsrates. Die Metropolregion habe sich auf der polis Convention sowie auf dem Kon-
gress #neuland präsentiert. Auch Oberbürgermeister Dr.  Keller aus Düsseldorf setzte 
sich bei der Landesregierung für die Anerkennung der Metropolregion auf europäi-
scher Ebene ein. 
Vorsitzender Rainer Deppe berichtet als Mitglied des Verwaltungsrates von einer 
deutlich konstruktiveren Atmosphäre als in der Vergangenheit. 
6 Berichte zur Hochwasserkatastrophe 
6.1 Umsetzung wasserrechtlicher Vorgaben im Regierungsbezirk 
RBD Rudolf Wergen (Bezirksregierun) trägt anhand der Präsentation „Umsetzung 
der europäischen Hochwasserrichtlinie im Regierungsbezirk Köln“ vor und unter-
streicht, das Hochwasser im Juli habe teilweise selbst HQ10.000 deutlich überschritten. 
6.2 Sachstandsberichte des Wasserverbands Eifel -Rur und des Erftver-
bands 
Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) trägt anhand der Präsentation „Sachstandsbericht 
WVER“ vor. 
Ulrich Göbbels (FDP) hält es angesichts der Schäden für unverständlich, dass die Re-
genrückhaltebecken erst bis zum Jahr 2027 fertiggestellt werden sollten, zumal es sich 
dabei sowieso nur um die ersten Maßnahmen handeln könne.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 13 – 
 
 
Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) gibt zu bedenken, die beiden geplanten Hochwasser-
rückhaltebecken hätten die Folgen des Extremwetterereignisses auch nicht verändern 
können. Alle müssten nun an einem Strang ziehen, um die Maßnahmen möglichst 
schnell umzusetzen. Die Mittel für das Hochwasserresilienzprojekt seien mit z wei Wo-
chen äußerst schnell bewilligt worden, was das Bewusstsein für den enormen Druck bei 
der Umsetzung der Maßnahmen belege. 
Gudrun Zentis (GRÜNE) möchte wissen, ob der Wasserverband auch die Vorgänge 
an den kleineren Gewässern berücksichtige. 
Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) versichert, sie würden selbstverständlich auch berück-
sichtigt, denn Hochwasserschutz müsse man ganzheitlich betrachten; lediglich für den 
Vortrag habe er sich auf die größeren beschränkt.  
Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) fragt nach der Bewilligung von mehr Personal. 
Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) erläutert, hier stehe noch der Beschluss auf der Ver-
bandsratssitzung Anfang Oktober aus. Nach seiner Wahrnehmung gebe es großes Ver-
ständnis für die Erfordernisse. 
Manfred Waddey (GRÜNE) betont, beim Wiederaufbau müsse großer Wert auf die 
Resilienz gelegt werden, sodass ihn die Zuständigkeit dafür interessiere. 
Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) erläutert, der Masterplan werde Maßnahmenvor-
schläge zum kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Hoch wasserschutz enthal-
ten und die konkreten Akteure benennen, also die Kommunen sowie den Wasserver-
band, wenn es etwa um Renaturierungsmaßnahmen gehe, wobei man Extrem ereig-
nisse nie werde beherrschen können. 
Bernd Roland Essler (AfD) fragt nach dem Handlungsbedarf im Unterlauf der Rur so-
wie nach der Kostentragung, ob also letztlich die Gebühren erhöht oder die Kosten 
vom Land getragen würden.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 14 – 
 
 
Stefan Ruchay (WVER) antwortet, hochwasserbedingte Schäden an den Kläranlagen 
würden von der Elementarschadenversicherung getragen, was aber nicht für Ufermau-
ern und Ähnliches gelte, für die Landesmittel zur Verfügung stünden, sodass die Kosten 
nicht an die Mitglieder weitergegeben werden müssten. Das gelte allerdings nicht für 
darüber hinausgehende Maßnahmen, deren Finanzierung wie auch sonst abgebildet 
werde. 
Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) ergänzt, zwar sei seines Wissens nach ein Deich in 
kommunaler Hand gebrochen; im Ergebnis hätten die Deiche aber gehalten und wären 
schlichtweg überspült worden. Ohne das Talspe rrensystem in der Eifel wäre aber eine 
siebenfach höhere Wassermenge durch das Rurtal gegangen, sodass man konstatieren 
müsse, dass die Region sogar vergleichsweise glimpflich davongekommen sei, wenn er 
auch die persönliche Betroffenheit keinesfalls unterschätzen wolle. 
Michael Frenzel (SPD) vermutet, der Unterbau der Straßen habe zu Schäden an den 
anliegenden Gebäuden beigetragen. 
Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER)  erwidert, am Hochwasserresilienzprojekt würden 
15 Experten mitarbeiten, zu denen auch ein Professor für Baukonstruktion gehöre, der 
sich mit dieser Fragestellung auskenne, die im Masterplan berücksichtigt werde, um 
Straßen als Ablaufmöglichkeit zu nutzen. 
Ulrich Göbbels (FDP)  gibt zu bedenken, wolle man Hochwasserresilienz in Stolberg 
oder Eschweiler konsequent erreichen, müsste man die Innenstädte neu bauen. 
Dr.-Ing. Martin Kaleß (WVER) betont, Einzelmaßnahmen könnten nicht vor Hochwas-
ser schützen, sondern man müsse ein Gesamtpaket vorsehen, zu dem etwa auch die 
Oberläufe gehörten. Er betont, für Eschweiler bestehe bei einem HQ100 überhaupt kein 
Problem, und unterstreicht, das Hochwasserresilienzprojekt könne nicht vor sämtlichen 
Hochwassersituationen schützen, sie aber durchaus abmildern und die Vorwarnzeiten 
erhöhen. 
Sodann trägt Dr. Bernd Bucher (Erftverband) anhand der Präsentation „Hochwasser-
katastrophe Juli 2021“ vor und unterstreicht, die Aufarbeitung finde auch mit Blick auf 
die sehr begrenzten Kapazitäten vor Ort in enger Abstimmung mit den Kommunen

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 15 – 
 
 
statt. Aufgrund der Versicherung und der staatlichen Wiederaufbauhilfe werde sich der 
finanzielle Schaden für den Verband in Grenzen halten. Mittlerweile versähen alle Klär-
anlagen wieder ihren vorgesehenen Dienst, wenn die Technik auch noch nicht vollstän-
dig wiederhergestellt sei.  
Bernd Roland Essler (AfD) wirft die Frage auf, ob das Eigentum für solche Flächen an 
den Erftverband übergehe, auf denen sich die Wasserfläche nachhaltig ausgedehnt 
habe.  
Dr. Bernd Bucher (Erftverband)  erläutert, die erforderlichen Grundstücke würden 
entweder erworben oder Dienstbarkeiten bzw. ähnliche vertragliche Gestaltungen ge-
funden. Sei das bisherige Ufer verschwunden, gehe es um die Frage, ob der alte Zu-
stand wiederhergestellt werde oder nicht, was man ebenfalls eng mit dem Eigentümer 
abstimme; man gehe also nicht gegen seinen Willen vor. 
6.3 Schriftlicher Bericht der Bergbehörde zur Genehmigungspraxis 
Drucksache Nr. RR 65/2021 
Manfred Waddey (GRÜNE)  fragt nach der Unterscheidung, wann eine Abgrabung 
dem Bergrecht unterfalle, weil es dabei mit Blick auf Blessem wohl nic ht nur um den 
Abbau präquartärer Rohstoffe, sondern auch die Größe des Gebietes gehe.  
RBr Holger Schilling (Bezirksregierung) erläutert, es komme auf den Rohstoff an; in 
Blessen würden vorwiegen Quarzkiese und Quarzsande abgebaut. 
6.4 Auswirkungen auf den Regionalplanprozess (ASB/GIB; Teilplan Nicht-
energetische Rohstoffe) 
Drucksache Nr. RR 63/2021 
RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung) trägt anhand der Präsentation „Vorbeu-
gender Hochwasserschutz im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Köln“ vor.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 16 – 
 
 
Michael Frenzel (SPD) fragt nach dem weiteren Verfahren und ob in Hochwasserbe-
reichen auch Straßenbau vermieden werden solle, was ihn insbesondere mit Blick auf 
die Rheinspangenautobahn interessiere. 
Rolf Beu (GRÜNE) möchte wissen, was passiere, wenn die Kommunen keine anderen 
Flächen als Ersatz für diejenigen im Hochwassergebiet anmeldeten.  
Reinhold Müller (FDP) fragt nach einem Ausgleich für aufzugebende Flächen wie etwa 
in Köln. 
RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung) betont, man befinde sich noch am Anfang 
des formellen Verfahrens, sodass die Bezirksregierung in den kommenden Monaten 
Alternativen in den Kommunen prüfen werde. Letztlich entscheide der Regionalrat über 
den Umgang mit den Flächen. Der Auftrag laute, grundsätzlich bedarfsgerecht zu ver-
orten, was zum bisherigen Verfahrensstand noch nicht der Fall sei; auch darüber werde 
der Regionalrat entscheiden.  
Der Schwerpunkt liege zwar auf der Wohn - und Gewerbeentwicklung; allerdings um-
fasse die Umweltprüfung auch Verkehrstrassen. Konflikte etwa bei der g eplanten 
Rheinquerung für den ÖPNV erwarte er nicht auf Ebene des Regionalplans, denn es 
gehe darum, bei der Umsetzung nicht in Retentionsräume einzugreifen. Wenn der Re-
gionalrat die Sicherung der Trasse der neuen Rheinquerung beschließe, müsse die Ver-
waltung bei den Überschwemmungsgebieten entsprechend entscheiden. 
Er antwortet Rolf Beu, im Verfahren würden viele Kommunen Flächenvorschläge unter-
breiten und Stellungnahmen abgeben, sodass die Bezirksregierung auf dieser Grund-
lage einen Vorschlag erarbeiten und dem Regionalrat vorlegen werde. 
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung)  erläutert, der Verwaltung gehe es darum zu 
erfahren, ob der formulierte Beschlussvorschlag grundsätzlich die Zustimmung des Re-
gionalrats finde, um sodann gestuft vorzugehen. In einer H VB-Konferenz hätten die 
Kommunen bereits Informationen erhalten, sodass diese die in Rede stehenden Flä-
chen bereits kennen würden. Mit dem Aufstellungsbeschluss gehe ein Beteiligungsver-
fahren inklusive Gesprächen mit dem betroffenen Kommunen einher.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 17 – 
 
 
Stefan Götz (CDU) teilt mit, die CDU -Fraktion schließe sich dem Vorschlag grundle-
gend an, unterstütze die Weiterentwicklung im Dialogprozess mit den betroffenen 
Kommunen und halte es für möglich, dass eine Fläche wieder Eingang in den Regio-
nalplan finde, sofern der Nachweis gelinge, dass eine Maßnahme hochwasserverträg-
lich möglich sei. 
Manfred Waddey (GRÜNE) weist darauf hin, dem ersten Punkt stimme seine Fraktion 
uneingeschränkt zu, wirft aber die Frage auf, was unter einem raumverträglichen Aus-
gleich zu verstehen sei, weil es sich um Flächen im Freiraum handele, bei denen neben 
dem Hochwasserschutz auch andere Belange berücksichtigt werden müssten. 
Rüdiger Bornhold (FW) möchte wissen, ob und wie diese Grundsätze auch im Bergi-
schen Land angewendet würden, wo es kleinteilige Hochwasserereignisse gegeben 
habe. 
RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung)  führt aus, im Bergischen Land gebe es 
keine Überschneidungen mit großflächigen Siedlungsentwicklungen im neuen Regio-
nalplan, wohl aber möglicherweise Bauflächen in gefährdeten Bereichen, sodass die 
Kommunen ihre Flächennutzungspläne überprüfen und Flächen im Rahmen des 
Tauschs verlagert werden müssten. 
Günter Weber (CDU)  betont als Vertreter für das vom Hochwasser besonders be-
troffene Euskirchen die Bedeutung des einvernehmlichen Vorgehens des Regionalrats 
mit den Kommunen, sodass grundsätzlich eine Bebauung auch in hochwassergefähr-
deten Gebieten möglich bleiben müsse, weil mit Blick auf die Hochwasserereignisse 
der vergangenen Jahrhunderte andernfalls die Innenstadt von Bad Münstereifel heute 
nicht mehr gebaut werden könnte. Dabei gehe es nicht nur um die Hauptverwaltungs-
beamten, sondern auch um die Einbindung der politischen Vertretungen. 
RBD Marco Schlaeger (Bezirksregierung)  stimmt Manfred Waddey zu, bei neuen 
Entwicklungen im Freiraum würden immer Schutzgüter oder Nutzungen betroffen; 
raumverträgliche Flächen dürften also nicht in Konflikt mit anderen verbindlichen Zie-
len des Landesentwicklungsplans stehen. Bei Euskirchen rede man über eine Region+-

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 18 – 
 
 
Fläche und über keine kommunale Fläche, zumal die Stadt Euskirchen für den 25 -jäh-
rigen Bedarf über ausreichend Flächen verfüge. Insofern gehe es um die Frage, ob es 
in der gesamten Region nicht auch risikofreie alternative Flächen gebe. 
Thorsten Konzelmann (SPD) gibt zu bedenken, dass es sich um signifikante Flächen 
und damit um einen schwierigen Prozess handele, erst einmal alle Flächen im Bereich 
HQextrem herauszunehmen und in einem zweiten Schritt zu überprüfen, welche man 
kompensieren oder wieder hereinholen könne. Dabei handele es sich auch um eine 
politische und relativ kurzfristig zu fällende Entscheidung nach einem jahrelangen Pro-
zess, was das Verfahren anspruchsvoll mache. 
Reinhold Müller (FDP) hält es für einen glücklichen Umstand, die neuen Anforderun-
gen bei der Aufstellung des Regionalplans noch berücksichtigen zu können. Selbstver-
ständlich müssten nicht sinnvoll zu haltende Flächen aufgegeben werden, für die Kom-
munen aber auch Ersatzflächen entwickelt werden, sodass man an manchen Stellen 
zwischen Hochwasserschutz und Umweltschutz abwägen müsse, worüber letztlich der 
Regionalrat beschließe. 
Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) signalisiert ebenfalls grundsätzlich Zustimmung 
und hält Reinhold Müller entgegen, Hochwasserschutz und Umweltschutz müssten sich 
nicht ausschließen. 
Regierungspräsidentin Gisela Walsken  hält es ebenfalls für bedeutsam, noch vor 
dem Aufstellungsbeschluss handeln zu können. Deshalb habe ihr Haus se hr frühzeitig 
den Kontakt zu den Hauptverwaltungsbeamten gesucht und frage nun die grundsätz-
liche Akzeptanz des Regionalrats für die Überlegungen ab.  
Anschließend gehe es um einen gemeinsamen Weg mit den Kommunen und den po-
litischen Vertretungen vor Ort, wofür man selbstverständlich entsprechende Flächen 
identifizieren müsse, wobei sie dabei auch den Freiraum nicht ausschließe und zu be-
denken gibt, dass man an anderer Stelle Freiraum hinzugewinne, indem man bislang 
bebaute Flächen aufgebe. Jedenfalls könne man nicht gegen HQextrem vorgehen, 
ohne Tauschmöglichkeiten im Freiraum vorzusehen.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 19 – 
 
 
Der Regionalrat fasst bei Enthaltung der Fraktion der GRÜNEN ansonsten 
einstimmig folgenden Beschluss: 
1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die ermit-
telten Standorte mit Lage im HQextrem (soweit noch nicht bauleit-
planerisch verfestigt) nicht als Siedlungsbereiche für den Aufstel-
lungsbeschluss zur Neuaufstellung des Regionalplans als 
Siedlungsbereiche vorzusehen. 
2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, für das 
weitere Verfahren die betroffenen Bedarfe (vgl. anliegende Tabelle) 
vollumfänglich an raumverträglichen Standorten abzubilden. Hierzu 
erfolgt eine intensive Rückkopplung mit den betroffenen Kommu-
nen. 
RBr Holger Schilling (Bezirks regierung) trägt anhand der Präsentation „Teilplan 
Nichtenergetische Rohstoffe im Kontext der Hochwasserschutzplanung“ vor und teilt 
mit, auch bei der Abgrabung in Blessem handele es sich um eine Ausnahmegenehmi-
gung in einem bereits verordneten Überschwemmungsgebiet. Gegenwärtig überprüfe 
man, ob man Retentionsflächen nach wie vor als Tabu setze und ob Abgrabungen dem 
Hochwasserschutz tatsächlich zuträglich seien. In Blessem liege das größere Problem 
nicht im Hochwasserschutz, sondern an dem nahen Heranrücken der Kiesgrube an be-
baute Bereiche, sodass der immissionsschutzrechtliche Abstand von 300 m bei Weitem 
unterschritten worden sei. 
Beate Hane-Knoll (DIE LINKE./Volt) möchte wissen, welche Stellungnahmen der Be-
zirksregierung bislang vorliegen. 
RBr Holger Schilling (Bezirksregierung) führt aus, zum ersten Planentwurf sei die 
Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchgeführt worden. Ursprünglich habe die 
Stadt Erftstadt vorgeschlagen, die Kiesgrube in Blessem um 15 ha zu erweitern. Bislang 
sei geplant, nur den genehmigten Bereich als BSAB im Entwurf des Regionalplans dar-
zustellen, nicht aber die Erweiterung, weil das Problem des Überschwemmungsgebiets 
als Tabu nach wie vor bestehe.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 20 – 
 
 
7 Bericht der Autobahn GmbH 
Thomas Ganz (Autobahn GmbH) trägt anhand der Präsentation „4.  Sitzung des Re-
gionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 24.  September 2021“ vor. Anschließend 
setzt Willi Kolks (Autobahn GmbH) anhand derselben Präsentation fort.  
Rolf Beu (GRÜNE) bittet darum, die Vortragenden in eine der nächsten Sitzungen der 
Verkehrskommission einzuladen. 
8 Änderung des Landesplanungsgesetzes 
Drucksache Nr. RR 59/2021 
(keine Wortmeldung)  
Der Regionalrat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 
1. Der Regionalrat beschließt, dass Stellungnahmen der öffentlichen 
Stellen und der Personen des Privatrechts nach §  4 des Raumord-
nungsgesetzes, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 des Raumordnungsge-
setzes ausgeschlossen sind, mit diesen grundsätzlich erörtert werden. 
2. Auf eine Erörterung kann verzichtet werden, wenn keine derartigen 
Stellungnahmen abgegeben werden bzw. nur Anregungen vorge-
bracht werden, die regionalplanerisch nicht relevant sind. 
3. Eine Erörterung nach Ziffer 1 kann auch schriftlich erfolgen. Auch di-
gitale Formate und Kommunikationsmittel  – etwa Video- oder Tele-
fonkonferenz, E-Mail – können hierfür genutzt werden.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 21 – 
 
 
9 07. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilab-
schnitt Region Bonn/Rhein-Sieg – Umwandlung eines Bereiches für gewerb-
liche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen Allgemeinen Siedlungsbe-
reich (ASB) – Fahrradfachmarkt, Stadt Sankt Augustin 
hier: Feststellungsbeschluss 
Drucksache Nr. RR 60/2021 
Rolf Beu (GRÜNE) stellt fest, dieses Gewerbegebiet werde anders als andere genutzt. 
Nach den Anregungen aus etlichen Gebietskörperschaften wolle man den kleinteiligen 
Fahrradeinzelhandel fördern und nicht nur wenige Großanbieter. 
Thorsten Konzelmann (SPD) gibt zu bedenken, es handele sich auch mit Blick auf den 
Onlinehandel und das Reparaturangebot um einen expandierenden Markt. Zudem 
spreche man über einen Kompromiss. 
Reinhold Müller (FDP) sieht die Verträglichkeit aufgrund der Flächenreduzierung für 
gegeben. 
Der Regional rat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, 
FDP, dem Vertreter der AfD sowie Wilhelm Windhuis (GRÜNE) gegen die 
restlichen Stimmen der Fraktion der GRÜNEN folgende Beschlüsse: 
1. Der Regionalrat nimmt die Niederschrift der Erörterung (vgl. Planun-
terlage Teil E.) und das Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Pla-
nung (vgl. Planunterlage Teil F.) zur Kenntnis. 
2. Der Regionalrat schließt sich  – in Kenntnis der Eingaben im Beteili-
gungsverfahren, der Ergebnisse der Erörterung (Planunterlage Teil E.) 
und der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planunterlage Teil F) – den regio-
nalplanerischen Bewertungen der Regionalplanungsbehörde in der 
Planbegründung (Planunterlage Teil  B.) an. Über die nicht ausge-
räumten Bedenken der Stadt Bonn (Bedenken Nr.  151000-002, 
151000-003, 151000- 004), der Stadt Königswinter (Bedenken 
Nr. 158000-001, 158000-002, 151000-003, Anregungen 158000-001, 
158000-002), der Gemeinde Alfter (Bedenken Nr.  153000-001), der

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 22 – 
 
 
Stadt Lohmar (Bedenken Nr.  159000-001; 159000-002) entscheidet 
er im Sinn e der Ausgleichvorschläge der Regionalplanungsbehörde 
(Planunterlage Teil E). Der Regionalrat macht sich diese Ausgleichs-
vorschläge zu eigen. 
3. Der Regionalrat beschließt gemäß §  19 Abs.  4 LPlG NRW (n.  F.) die 
Feststellung der 07.  Änderung des Regionalplanes für den Regie-
rungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, in der Fas-
sung der vorliegenden Planunterlage (Stand Feststellungsbeschluss; 
Anlage zu Drucksache Nr. RR 60/2021). 
4. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, die Fest-
stellung der vorbezeichneten Änderung der Landesplanungsbehörde 
NRW gemäß § 19 Abs. 6 LPlG NRW (n. F.) anzuzeigen. 
10 33. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Festle-
gung eines Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches für zweckgebun-
dene überregionale gewerbliche und industrielle Nutzungen GIBplus, Stadt 
Bedburg 
hier: Erneute öffentliche Auslegung 
Drucksache Nr. RR 57/2021 
Horst Lambertz (GRÜNE)  weist auf den großen Widerstand der Bevölkerung hin, 
wenn auch der Rat der Stadt Bedburg den  Plänen zustimme. Der ehemalige Landrat 
des früheren Kreises Bergheim spreche gar von einer Schande, wie die Politik mit der 
Bevölkerung umgehe. Andere Gewerbebereiche böten zudem deutlich bessere Voraus-
setzungen. 
Michael Frenzel (SPD) wendet ein, mitnichten die gesamte Bevölkerung sei dagegen. 
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP 
sowie dem Vertreter der AfD gegen die Stimmen der Fraktion der 
GRÜNEN folgende Beschlüsse:

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 23 – 
 
 
1. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehö rde nach Fer-
tigstellung/Überarbeitung der Planunterlagen (Teil A  – Planentwurf, 
Teil B – Planbegründung, Teil  C – Umweltbericht), im Rahmen des 
Aufstellungsverfahrens zur 33. Änderung des Regionalplanes für den 
Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, die erneute öffent-
liche Auslegung gemäß §  9 Abs.  3 Raumordnungsgesetz (ROG) 
i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW n. F.) i. V. m. § 3 Plan-
sicherstellungsgesetz (PlanSiG) zu veranlassen. 
2. Dabei sind die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öf-
fentlichen Stellen nach §  9 Abs.  2 und 3 ROG in Verbindung mit 
§ 13 Landesplanungsgesetz NRW (n. F.) zu beteiligen. Ihnen ist Gele-
genheit zu geben, innerhalb einer Frist von einem Monat eine Stel-
lungnahme vorzubringen. Hierzu wird die Planunterlage beim Rhein-
Erft-Kreis (ausschließlich elektronisch) sowie der Bezirksregierung 
Köln für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und ergän-
zend auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln veröffentlicht. 
3. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslage zu Beteiligenden 
ergeben sich aus § 33 Landesplanungsgesetz NRW DVO aus der vor-
liegenden Planunterlage Teil  E. Die Regionalplanungsbehörde wird 
beauftragt, weitere Beteiligte zu ergänzen, wenn deren Mitwirkung 
zweckmäßig erscheint und sie in ihrem Aufgabenbereich betroffen 
sind, vgl. § 33 Abs. 2 LPlG DVO.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 24 – 
 
 
11 35. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilab-
schnitt Region Köln – Umwandlung von Waldbereich und Allgemeinem Frei-
raum- und Agrarbereich (AFAB) in Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) so-
wie die Änderung von Allgemeinem Siedlungsbereich (ASB) in Waldbereich 
und Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich (AFAB) im Bereich Buschhau-
sen, Gemeinde Engelskirchen 
hier: Aufstellungsbeschluss 
Drucksache Nr. RR 58/2021 
Manfred Waddey (GRÜNE) hält es für grundsätzlich unverantwortlich, Wald für Sied-
lungen zu opfern. Darüber hinaus bemängelt er die Anbindung an den Bahnhof Rün-
deroth und weist darauf hin, die Straße sei bei den Starkregenereignissen „zum rau-
schenden Bach geworden“. Die Bebauung schränke zudem die Wasserspeicher -
kapazität dieses Gebietes massiv ein. 
Reinhold Müller (FDP)  erinnert an die in der Vergangenheit restriktive Wohnungs-
baupolitik in Engelskirchen und den starken Zuzug aus dem Umland. 
Thorsten Konzelmann (SPD)  hält Manfred Waddey entgegen, bei der Waldfläche 
spreche man nur über 4,5 ha, mithin über 0,1 % der Waldfläche der Gemeinde Engels-
kirchen, wobei eine fast doppelt so große Fläche aufgegeben werde, sodass es sich um 
ein sehr schlüssiges Konzept und ein starkes Signal an die rechtsrheinische Peripherie 
handele. 
Franz-Michael Jansen (CDU) schließt sich dieser Argumentation an. 
Der Regionalrat fasst mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und 
FDP sowie des Vertreters der AfD gegen die Stimmen der Fraktion der 
GRÜNEN folgende Beschlüsse: 
1. Der Regionalrat beschließt die Aufstellung des 35. Änderungsverfah-
rens des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt 
Region Köln, nach § 19 Abs. 1 LPlG NRW.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 25 – 
 
 
2. Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Auf-
stellungsverfahren auf Grundlage der vorliegenden Planunterlage 
(Anlage zur Drucksache Nr.  RR 58/2021) durchzuführen (vgl. §§  9 
Abs. 1, 19 Abs. 1 LPlG). Dabei sind die Öffentlichkeit und die in ihren 
Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. 
§ 13 LPlG zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, innerhalb ei-
ner Frist von zwei Monaten eine Stellungnahme zum Entwurf des Teil-
plans, dessen Begründung und dem Umweltbericht abzugeben. 
3. Die im Aufstellungsverfahren zu Beteiligenden ergeben sich unter Be-
achtung der Vorgaben aus § 33 LPlG DVO aus der vorliegenden Pla-
nunterlage Teil D (Anlage zur Drucksache Nr. RR 58/2021). Die Regi-
onalplanungsbehörde wird beauftragt, weitere Beteiligte zu 
ergänzen, wenn deren Mitwirkung zweckmäßig erscheint und sie in 
ihrem Aufgabenbereich betroffen sind (vgl. § 33 Abs. 2 LPlG DVO). 
12 Neuaufstellung des Regionalplans Köln 
12.1 Weitere Ergebnisse der Umweltprüfung (Bosch & Partner, Frau Hoff-
meier; Herr Schlaeger) 
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) kündigt an, die Prüfungsergebnisse sowie die 
textlichen Festlegungen nach den Herbstferien zur Verfügung zu stellen.  
12.2 Vorstellung des Fachbeitrages zur Einbindung des Rheinischen Re-
viers in die räumliche Entwicklung der gesamten Planungsregion Köln 
(Büro MUST, Herr Broesi) 
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung) teilt mit, die Powerpointpräsentation sowie die 
finale Langfassung würden alsbald zur Verfügung gestellt.

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 26 – 
 
 
12.3 Vorschläge zu Regelungen im Planentwurf (Frau Hoff, Her r Schlae-
ger) 
HD’in Vera Müller (Bezirksregierung)  sagt die Zurverfügungstellung der Power-
pointpräsentation zu. In den Fraktionssitzungen im November werde die Verwaltung 
zudem gerne informieren. 
12.4 Gemeinsame Resolution der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und  FDP 
„Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von 
Rohstoffen im Tagebau“ 
Drucksache Nr. RR 64/2021 
(keine Wortmeldung) 
Der Regionalrat fordert die Landesregierung von Nordrhein -Westfalen 
einstimmig auf, das Genehmigungsrecht zum Abbau von oberflächenna-
hen Rohstoffen im Tagebau entsprechend den Festsetzungen im Regio-
nalplan insoweit zu ändern, dass ein Mindestabstand der Tagebaukante 
von 300 m zu bewohnten Gebäuden einzuhalten ist. 
13 Anträge 
(keine)

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 27 – 
 
 
14 Anfragen 
14.1 Anfrage der Fraktion der GRÜNEN „Änderung des Landeswasserge-
setzes NRW und seine Folgen für den Trinkwasser - und Gewässer-
schutz sowie auch den Hochwasserschutz“ 
Drucksache Nr. RR 53/2021 
(keine Wortmeldung) 
14.2 Anfrage der Fraktion der GRÜNEN „Konsequenzen für den Weiterbe-
trieb der Stauanlagen in der Agger nach den Starkregenereignissen 
im Juli 2021“ 
Drucksache Nr. RR 61/2021 
Manfred Waddey (GRÜNE) hält die Fragen für unbeantwortet; sei die überfällige 
Überprüfung aller Anlagen doch noch immer nicht erfolgt, was bei allen Anlagen zu 
Sicherheitsbedenken führe. 
RBD Harald Borsch (Bezirksregierung)  weist darauf hin, die vertiefte Überprüfung 
der Anlage Ohl-Grünscheid habe einen akuten Mangel ergeben, durch den Gefahr für 
Leib und Leben bestehe, den der Betreiber gegenwärtig behebe. Der Aggerverband er-
stelle für die Agger derzeit ein Niederschlag-Abfluss-Modell, auf dessen Grundlage die 
Bemessungsgrößen neu erarbeitet würden. In Übereinstimmung mit dem Ministerium 
halte die Bezirksregierung daher eine Abstauverfügung bzw. eine Stillleg ung nicht für 
rechtlich haltbar.
 
15 Mitteilungen 
15.1 der Bezirksregierung 
(keine) 
15.2. des Vorsitzenden

Drucksache Nr. RR 
TOP 3 Seite 
Protokoll der 4. Sitzung – 28 – 
 
 
Vorsitzender Rainer Deppe kündigt an, die nächste Sitzung des Regionalrates am 
10. Dezember dieses Jahres finde in Aachen statt. Sodann teilt er mit, heute nehme 
Prof. Wimmers aufgrund des rollierenden Systems zum letzten Mal als Vertreter der 
IHK teil. Er dankt ihm unter allgemeinem Beifall für seine konstruktive Mitarbeit. 
Prof. Stephan Wimmers (Arbeitgebervertretung) dankt dem Vorsitzenden und den 
Regionalratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit sowie der Bezirksregierung für 
ihre hervorragende und fundierte Arbeit, worauf er  die Unternehmen in der Region 
auch hinweise.  
 
 
 
 
 
gez. Rainer Deppe gez. Stefan Westerschulze 
(Vorsitzender des Regionalrates Köln) (Mitglied des Regionalrates Köln)

Umsetzung der europäischen Hochwasserrichtlinine
im Regierungsbezirk Köln
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln am 24.09.2021

Europäische Hochwasserrichtlinie
Rechtliche Grundlagen:
 EU-H ochwasserrisikomanagementrichtlinie 
(Richtlinie 2007/60/EG des europäischen
Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 
über die Bewertung und das Management 
von Hochwasserrisiken)
 Überführung in nationales Recht mit der 
Ä
nderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 
am 1. März 2010
 Umsetzung in Deutschland durch die 
B
undesländer

Harmonisierung auf 
drei Ebenen 
(DE, FGG, NRW) für
Weser (FGG Weser)
Ems (FGG Ems)
Rhein (FGG Rhein)
Maas (BR Köln)
Hochwasserrisikomanagementpläne
National (länderübergreifend) und NRW-weit

Drei wiederkehrende Arbeitsschritte
Abgeschlossen:
aktualisierte Gewässerkulisse 
12/2018
Abgeschlossen:
aktuelle HWGK/HWRK 
12/2019
Laufend:
Auswertung der Stellungnahmen
zur Öffentlichkeitsbeteiligung
22.12.2021 Verabschiedung des 2. Plans

Akteure des Hochwasserrisikomanagements
Mitwirkung an der 
Planung 
Verantwortlich für die 
Umsetzung
Gemeinsam Risiken 
mindern

Hochwassergefahrenkarte  (HWGK)
informiert über die mögliche Ausdehnung einer 
Überflutung und deren Tiefe
Ergebnisse: 
-
derzeit 117 Hochwasserrisiko- Gewässer im Regierungsbezirk Köln
- für diese Gewässer Berechnung dreier Szenarien: 
häufig, mittel (hundertjährlich), selten (extrem)
Hochwasserrisikokarte  (HWRK)
zeigt die hochwassergefährdeten Nutzungen 
und ObjekteGelb: geschützte Gebiete
Blau: ungeschützte Gebiete 
Farben: Nutzungsarten (z.B. Wohnen, 
Gewerbe, Infrastruktur, Grünflächen …) 
PS. Die blaue Fläche des mittleren Szenarios wird als Überschwemmungsgebiet 
ausgewiesen mit Rechtsfolgen (Wasserrecht, Planungsrecht, Baurecht).

Hochwassergefahrenkarten und 
Hochwasserrisikokarten im Internet
• als pdf unt er www.flussgebiete.nrw.de
• interakiv i n den WebGIS-Anwendungen 
ELWAS Web und UVO
• als G IS- Daten zum digitalen Download in 
OpenData NRW
• Bundesweit: im B fG-Portal wasserblick.net
(„nationales Kartentool“)
www.wasserblick.net bzw. 
https://geoportal.bafg.de/karten/HWRM/

Handlungsbereiche
in denen 
Maßnahmen 
geplant und 
umgesetzt 
werden
Flächenvorsorge
1
Bauvorsorge
2
Sonstige Vorsorge
3
Natürlicher 
Wasserrückhalt
4
Technischer 
Hochwasserschutz
5
Gefahrenabwehr und 
Katastrophenschutz
6
Regeneration
7
Konzeptionelle
Maßnahmen
8

Offizielle Dokumente, Beispiel:Maaseinzugsgebiet
HWRM 
Übersetzung der 
Zusammenfassung
HWRM
und Zusammenfassung
Umweltbericht
und Zusammenfassung
Umweltbericht 
Übersetzung der 
Zusammenfassung

Ergänzende Dokumentation / Information der Öffentlichkeit 
HWRM-Planung (2020/21) NRW
Kurzbroschüren für die 
11 Teileinzugsgebietein 
NRW (2021) 
Hochwassergefahren-
und Risikokarten (2020)
Kommunen-Steckbriefe
(Maßnahmensteckbriefe 
für Kommunen; 2021)
NRW Broschüre zu den 
HWRM-Plänen (2021)
Info-
Blätter
(halb-
jährlich)
„Rückspiegelung“
Maßnahmenplanung
an die Akteure

Wie geht es weiter?
1. Hochwasserrisikomanagementplanung im Sechs-Jahres-Rhythmus
Überprüfung und 
Aktualisierung 
der Risikogewässer
Überprüfung / Aktualisierung 
der Hochwassergefahren-
und -risikokarten
Fortschreibung der 
Hochwasserrisiko-
managementpläne
• Mein Schreiben vom 16. 09.2021 an alle Kommunen, Kreise 
und an die sondergesetzlichen Wasserverbände, Bitte um: 
- Informationen zu vergangenen Hochwassern
- Vorschlag weiterer Hochwasserrisiko-Gewässer
• Analyse des Hochwassers Juli 2021 (Auswertung der Antworten 
auf o.g. Schreiben, Austausch mit Wasserverbänden, eigene 
Berechnungen)
• Strategiediskussion auf Landesebene (Ministerium, Landesamt, 
Bezirksregierungen) am 26.10. und 04.11.2021
• Laufende Beteiligung der Akteure des Hochwasserrisiko-
managements
• Neuerarbeitung von Hochwasserkarten (bis 2025)
• Abfrage des Fortschritts der Maßnahmenumsetzung
• Fortschreibung des HWRM-Plans (bis 2027)

Wie geht es weiter?
2. konkrete Maßnahmen
Alles wird hinterfragt, vieles ist in der Diskussion: z.B.
• Gewässerentwicklung – ö kologisch wertvoll und hochwassersicher, dazu mein 
Schreiben vom 13.09.2021 zu Zuwendungen des Landes nach dem Hochwasser
• Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen
• Berücksichtigung der Hochwassergefahr bei der Regional- u nd bei der Bauleitplanung
• Verbesserung des Hochwassermeldedienstes durch Prognosen des Landesamtes
• Optimierung der Meldeketten / Warnung der Bevölkerung
• Förderung von Starkregenkonzepten
• Überlegungen zur gemeinsamen Betrachtung von Hochwasser und Starkregen
• Informationen im Internet, auf Papier, in Präsenzveranstaltungen oder 
V
ideokonferenzen wider das Vergessen

?? ?
. . . noch Fragen . . .
Rudolf Wergen
Bezirksregierung Köln
Dezernat 54 – Wasserwirtschaft
50606 Köln
Dienstgebäude: Robert-Schuman-Straße 51, Aachen
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4137
Telefax: + 49 (0) 221 - 147 - 2879
eMail: rudolf.wergen@brk.nrw.de
Internet: www.brk.nrw.de

Dr. Bernd Bucher
4. Sitzung des Regionalrates der Bezirksregierung Köln
24.09.2021

2
Hochwasserereignis 14./15. Juli 2021 – Niederschlag
Niederschlagstagessummen am 13. und 14.07. im Radarbild
Datengrundlage: Radardaten (RW) des DWD und EV-Niederschlagsmessungen
20 - 40 mm
130 - 180 mm
70 - 90 mm

3
Hochwasserereignis 14./15. Juli 2021 - Niederschlag
Langjähriger Vergleich der maximalen Tagessummen (EV und DWD Stationen)

4
Hochwasserereignis 14./15. Juli 2021 – Pegelstände und Abfluss
Scheitelwerte und -eintrittszeiten an den Gewässerpegeln

Hochwasserrückhaltebecken
23 HRB insgesamt 
4 HRB Hochwasserentlastung aktiv
3 HRB Höchstes Stauziel überschritten 
(ZH2 bei BHQ2, 10.000a)
1 HRB überströmt
Alle drei großen Becken (>1.000.000 m³) im 
Hauptschluss über höchstes Stauziel hinaus 
eingestaut
5
Hochwasserereignis 14./15. Juli 2021 - HRB

6
Stand der Aufarbeitung
Planung, Durchführung und 
Steuerung der Arbeiten zur
Beseitigung der Schäden
Stand 09/2021:
83 Hauptmaßnahmen in 
Planung erfasst

Natürlicher 
Wasserrückhalt
• im Einzugsgebiet
• in Gewässer und Aue
W
eitergehende 
Vorsorge
• Flächenvorsorge
• Bauvorsorge
• Verhaltensvorsorge
• Risikovorsorge
T
echnischer 
Hochwasserschutz
• Gewässerausbau
• Deiche und Mauern
• Hochwasserspeicher
Integrierter
Hochwasserschutz
Handlungsfelder des Hochwasserschutzes
Alle drei Säulen sind wichtig!

Weitergehende Vorsorge 
 Flächenvorsorge: Ü berschwemmungsgebiete konsequent von Bebauung freihalten
 Bauvorsorge: B auwerke und Anlagen robuster machen gegen Hochwasser
 Verhaltensvorsorge: E insatzkräfte und Bevölkerung informieren, schulen, warnen
 Risikovorsorge: v .a. finanzielle Risiken minimieren (Versicherungen)
Bei extremen Hochwässern (Katastrophenfall) ist der technische Hochwasserschutz kaum noch 
wirksam und der natürliche Wasserrückhalt ausgeschöpft.
Deshalb entscheidet sich auf diesen Feldern, wie hoch die Schäden ausfallen und ob Menschen zu 
Schaden kommen.

Verbesserung des Hochwasserschutzes 
Was kann der Erftverband tun?
 Bestehende Anlagen rasch Instand setzen und ertüchtigen
G
eschätzte Schadenshöhe (ca. 55 Mio. €)
 Nicht nur 1:1 ersetzen, sondern Möglichkeiten der Verbesserung 
und M
odernisierung nutzen
 Hochwasserrückhaltebecken
 Abwassertechnische Anlagen
 Gewässerausbau
 Bau zusätzlicher Hochwasserschutz- Anlagen (wo sinnvoll und machbar)
 Übernahme bestehender Anlagen nur dann, wenn HW- Schutzfunktion Priorität genießt
Technischer Hochwasserschutz

 Weiterhin Gewässer renaturieren
 Den Gewässern mehr Raum geben
 Gewässerkorridore schaffen
 Zerstörte Uferbereiche nicht überall 1:1 wieder herstellen, Flächenpotenziale nutzen
Natürlicher Wasserrückhalt
Renaturierte Erft in BM
Hochwasser 2014 
Verbesserung des Hochwasserschutzes 
Was kann der Erftverband tun?

 Weiterhin entschieden für Freihaltung der Überschwemmungsgebiete einsetzen
 Zuständige Institutionen auf dem Gebiet der Information, Schulung und 
H
ochwasserwarnung verstärkt unterstützen.
Weitergehende Vorsorge 
Verbesserung des Hochwasserschutzes 
Was kann der Erftverband tun?

Verbesserung des Hochwasserschutzes
NRW-Pakt gegen Hochwasser 
 Wird zur Zeit vom Land in enger Abstimmung mit den Verbänden erarbeitet
U
nter anderem:
 Hochwasserschutzkonzepte erarbeiten
 Mess- und P rognosesysteme auch für kleine Gewässer entwickeln
 Meldeketten vereinheitlichen
 etc.

TOP 6.2
SACHSTANDSBERICHT WVER
Stefan Ruchay
Ständiger Vertreter des Vorstands
Dr.-Ing. Martin Kaleß
Stabsstellenleiter Hochwassernachsorge (Vortrag)
24.09.2021 
4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln

Rückblick auf die 
Extremniederschläge im Juli 20211 |

Stark- und Dauerniederschläge 
durch das Tiefdruckgebiet „Bernd“, 12.-19. Juli 2021
1|Hydrologischer Rückblick Extremhochwasser Juli 2021
24.09.2021 | 34. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Quelle: DWD, 21.07.2021
 Zahlreiche Niederschlagsmessstellen mit mehr als 150 mm in 72h:
 Schon vor den extremen Niederschlägen waren der Bodenwasserspeicher
und andere natürliche Speicher in den Einzugsgebieten weitgehend gefüllt.
Stationsname mm in 72h max. Jährlichkeit 
Roetgen LANUV 223,45 1.000
Raffelsbrand LANUV 174,26 200
Kall-Sistig DWD 166,36 1.000
Bildchen LANUV 160,00 1.000
Aachen-Orsbach DWD 159,98 1.000
Dreiborn RÜB 154,90 500
Weilerswist-Lommersum DWD 153,50 100
Soers Kläranlage 150,70 500

Vorläufige Einschätzung der Wiederkehrzeit (Jährlichkeit)
 Flächendeckend Aufzeichnung von Niederschlagsstationen mit 
Niederschlagssummen hoher Jährlichkeit1 (siehe Darstellung)
• Dauerstufen 24 bis 72 Stunden maßgebend
• Keine Niederschlagsstation unterJährlichkeit 50 Jahre
• Im Westen und Süden des Verbandsgebietes Jährlichkeiten
bis über 1.000 Jahre
 Extremniederschläge, die in dieser Höhe und Verbreitung bislang 
noch nicht im Einzugsgebiet der Eifel-Rur gemessen worden sind
1|Hydrologischer Rückblick Extremhochwasser Juli 2021
24.09.2021 | 44. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
1 Einordnung der Jährlichkeiten nach KOSTRA (bis 100-jährlich) und PEN-LAWA (1.000-10.000-jährlich)

Übersicht 
über die Ereignisses während 
des Extremhochwassers 2021
2 |

Talsperren2.1 |

Chronik der Abflüsse an den Talsperren
15.07. ca. 00:45: Zufluss zur Rurtalsperre maximal bei ca. 135 m³ /s (HQ10) 
15.07. ca. 01:15: Hochwasserüberlauf der Urfttalsperre beginnt
15.07. ca. 01:15: Zufluss zur Urfttalsperre maximal bei gesch. 500 m³ /s größer als 
bisher angesetzter Extremzufluss BHQ2 (HQ10.000)
15.07. ca. 05:00: Größter Hochwasserüberlauf der Urfttalsperre mit gesch. 350 m³ /s
15.07.       16:30: Abgabenerhöhung auf 80 m³ /s (+30 m³ /s an der Rurtalsperre)
(in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung) 
15.07.       23:50: Beginn Hochwasserüberlauf der Rurtalsperre
16.07.       15:00: Größter Hochwasserüberlauf der Rurtalsperre rd. 10,3 m³ /s 
17.07.       17:00: Ende des Hochwasserüberlauf der Urfttalsperre
18.07.       17:00: Ende des Hochwasserüberlauf der Rurtalsperre
2|Auswirkungen des Regenereignisses | Talsperren
24.09.2021 | 74. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Hochwasserentlastung Urfttalsperre

2|Auswirkungen des Regenereignisses | Talsperren
24.09.2021 | 84. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Urfttalsperre
 Abgabe über die HWE am 15.07.2021 um 
ca. 7:30 Uhr von ca. 300 m³ /s

2 |Rückblick Talsperren- und Rurabflüsse
24.09.2021 | 94. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
0
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13.07.
14.07.
15.07.
16.07.
17.07.
18.07.
19.07.
20.07.
21.07.
Zufluss bzw. Abgabe in m³ /s
Zuflüsse zum Talsperrensystem
Abgabe Stb. Heimbach
MESZ
Zufluss und Abgabe des Talsperrensystems
(vorläufige Werte)
 Die enormen Zuflüsse aus den Einzugsgebieten 
der Urft (> HQ 10.000) und der Rur (ca. HQ 10) 
wurden in den Talsperren zurückgehalten.
 Erst mit Ansteigen der Wasserstände in der 
Rurtalsperre wurden die Abgaben ab Staubecken 
Heimbach wesentlich erhöht.
 Die Überlaufmenge über die Hochwasser-
entlastung der Rurtalsperre lag stets unter 11 m³ /s.
 Ab Stb. Heimbach wurden stets weniger als 100 
m³ /s abgegeben.
Abgabenerhöhung auf 80 m³ /s
Beginn HW-Entlastung
Größte HW-Entlastung
Ende HW-Entlastung

2 |Rückblick Talsperren- und Rurabflüsse
24.09.2021 | 104. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
 Hochwasserwelle in der Rur wurde von Hoch-
wasserereignissen in kleineren Einzugsgebieten 
(wie z.B. Kall, Inde und Wurm) gespeist. 
 Die Abflusssteigerung aus dem Talsperren-System 
setzte erst ein, nachdem die Wasserspiegel in der 
Rur unterhalb wieder abnahmen.
 Stb. Obermaubach: Die Größe der ersten 
Hochwasserwelle in den frühen Morgenstunden 
am 15.07. wurde durch die später erhöhten 
Abgaben aus dem Talsperrensystem nicht 
überschritten.
0
100
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13.07.
14.07.
15.07.
16.07.
17.07.
18.07.
19.07.
20.07.
21.07.
Abflüsse in m³ /s bzw. Wasserstand in cm
Zuflüsse zum Talsperrensystem
Abgabe Stb. Heimbach
Abgabe Staubecken Obermaubach
Pegel Jülich Stadion (Wasserstand)
Pegel Stah (Wasserstand)
MESZ
Abflüsse und Wasserspiegel in der Rur
(vorläufige Werte)

Vorläufiges Fazit zur Talsperrenbewirtschaftung
 Die Extremzuflüsse zur Urfttalsperre (HQ 10.000) konnten für das Absperrbauwerk schadlos abgeführt werden
 Der Freiraum im Rurtalsperrensystem vor dem Ereignis war mit 40. Mio. m³ größer als der für den Sommer planmäßig
vorgesehene Hochwasserschutzraum von 10 Mio. €
 Mit der Abgabe von 80 anstatt 50 m³ /s am Staubecken Heimbach konnten zusätzlich 0,8 Mio. m³ Rückhalteraum für den 
Rückhalt der Abflussspitze aus der Urfttalsperre geschaffen werden
 Der Extremzufluss zum Talsperrensystemvon rd. 760 m³ /s wurde durch die Speicher um den Faktor 7 auf nicht mehr als 110 
m ³/ s  gedrosselt
 Die Talsperren haben eine Flutkatastrophe an der Unteren Rur verhindert
 Die Bewirtschaftungsregeln haben sich auch unter diesen Extrembedingungen bewährt
 Die Talsperrenbewirtschaftung wird aber auch weiterhin hinsichtlich des Klimawandels geprüft und ggf. angepasst
 Für die Talsperren wird ein Hochwasservorhersagesystem aufgebaut
2|Rückblick Talsperren- und Rurabflüsse
24.09.2021 | 114. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln

Gewässer2.2 |

 Kombination aus Dauerregen und Starkregen 
insbesondere am Tagesende des 13.07. und 14.07.:
1. Starkregenereignis am 13.07. 23:07 bis 00:07, 
Einordnung1 für Dauerstufe 60 Minuten mit 
Jährlichkeit über 10 Jahre 
2. Dauerregen am 14.07 04:23 bis 16:23, 
Einordnung1 für Dauerstufe 12 Stunden mit 
Jährlichkeit über 50 Jahre
3. Starkregenereignis am 14.07. 20:40 bis 22:40, 
Einordnung1 für Dauerstufe 120 Minuten mit 
Jährlichkeit über 10 Jahre
 Einordnung1 des Gesamtereignis in Roetgen über 
1.000 Jahre für die Dauerstufen 24 bis 72 Stunden
Hydrologischer Rückblick Extremhochwasser Juli 2021
24.09.2021 | 134. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
0
25
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12:00
Niederschlag in mm (= l/m²)
14.07.
15.07.
MESZ
Niederschlagsmengen in Roetgen (LANUV-Messstelle)
1) 36,2 mm in
60 Minuten
3) 38,4 mm in
120 Minuten
1 Einordnung der Jährlichkeit nach KOSTRA und PEN-LAWA
2) 81,4 mm in
12 Stunden
2|

 Es gab drei Hochwasserspitzen während des 
Hochwassers.
 Jede Hochwasserspitze übertraf die jeweilige 
Vorgängerin.
 Alle drei Hochwasserspitzen liegen über dem 
Extremhochwasser (nach HWGK).
 Die genauere Quantifizierung der Abflussmengen 
in der Vicht sind noch in Abstimmung mit dem 
LANUV.
Hydrologischer Rückblick Extremhochwasser Juli 2021
24.09.2021 | 144. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
0
50
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Wasserstand in cm
14.07.
15.07.
MESZ
Wasserstand am Pegel Mulartshütte (vorläufige Werte)
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12:00
Wasserstand in cm
14.07.
15.07.
MESZ
Wasserstand am Pegel Mulartshütte (vorläufige Werte)
EHQ
HQ100
2|

 Aufnahme von Schäden
 (notdürftige) Beseitigung sehr dringlicher Schäden (Sicherung)
 Aufräumaktionen (Koordination und Unterstützung weiterer 
Institutionen
Schadbild:
 Sehr starke Schäden im Inde-Vicht- und im Urft-Einzugsgebiet.
 Starke Schäden auch in den unteren Rur-Einzugsgebieten.
 Schadensbild korreliert mit der Verteilung der Niederschläge.
 Direkt unterhalb der vom WVER betriebenen Talsperren nur leichte 
Schäden.
2|Auswirkungen des Regenereignisses | Gewässer
24.09.2021 | 154. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Gewässer

2|Auswirkungen des Regenereignisses | Gewässer
| 16
Roetgen – Vicht in Mulartshütte
24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln

 Die Schadensaufnahme wurde durch eine kurzfristig 
durch den WVER entwickelte App unterstützt. 
 Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichteten die 
Gewässerverläufe und trugen die Schäden 
georeferenziert ein.
  sehr kurzfristiger Überblick über den 
Handlungsbedarf; ebenso ist der Fortschritt der 
Beseitigung der Schäden „live“ nachvollziehbar.
 Information der Bevölkerung und Möglichkeit der 
Schadensbekanntgabe über App / Mailadresse.
2|Auswirkungen des Regenereignisses | Gewässer
24.09.2021 | 174. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Gewässer

Deiche und Dämme2.3 |

 Derzeit 20 Hochwasserschutzanlagen im Unterlauf der Rur ab Gemeindegebiet Niederzier bis D/NL-Grenze 
bekannt (jeweils 10 Anlagen in kommunaler & verbandlicher Zuständigkeit)
 Trotz teilweise ungewissem baulichen Zustand haben fast alle Hochwasserschutzanlagen die dahinterliegenden 
Bereiche bei den extremen Hochwasserabflüssen schützen können
 1 Anlage in Niederzier musste in Teilbereich vor Überströmen gesichert werden
 1 Anlage in Jülich-Barmen wurde überströmt; Bebauung geflutet
 1 Anlage in Hückelhoven-Rurich überströmt; Bebauung durch Bahndamm weitergehend geschützt
 1 Anlage gebrochen / 1 Anlage teilweise überströmt & teilweise gesichert in Wassenberg-Ophoven
2|Auswirkungen des Regenereignisses | Deiche an der Rur
24.09.2021 | 194. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln

 20 Deichanlagen im Unterlauf der Rur ab Gemeindegebiet Niederzier bis D/NL-Grenze
(jeweils 10 Anlagen in kommunaler & verbandlicher Zuständigkeit)
 Trotz teilweise ungewissem baulichen Zustand haben fast alle Deiche die dahinterliegenden Bereiche bei den 
extremen Hochwasserabflüssen schützen können
• Niederzier: 1 Deich musste in Teilbereich vor Überströmen gesichert werden
• Jülich-Barmen: 1 Deich wurde überströmt; Bebauung geflutet
• Hückelhoven-Rurich: 1 Deich wurde überströmt; Bebauung durch Bahndamm weitergehend geschützt
• Wassenberg-Ophoven: 1 kommunaler Deich gebrochen / 1 Deich teilweise überströmt & teilweise gesichert
2|Auswirkungen der HW-Katastrophe | Deiche an der Rur
24.09.2021 | 204. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln

2|Auswirkungen des Regenereignisses | Deiche an der Rur
| 21
Wassenberg – Rur bei Ophoven (Fotos)
24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Deich vor Ophoven (hielt Hochwasser stand) Deich bei Gut Wylack (überströmt)

2|Auswirkungen des Regenereignisses
| 22
Eindringen von Wasser
aus Tagebau Inden nach Über-
strömung eines Deichs an der 
Inde
24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln

Abwasseranlagen2.4 |

2|Auswirkungen des Regenereignisses | Abwasseranlagen
24.09.2021 | 244. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
 Das Hochwasser hat viele Abwasseranlagen außer Kraft gesetzt bzw. stark beeinträchtigt. 
 Besonders betroffene Kläranlage: 
• Die an der Urft gelegene KA Urft-Nettersheim wurde bis zu 2,5m überstaut. Maschinen- und Elektrotechnik 
sind zerstört. 
• Die an der Olef gelegene KA Schleiden wurde ebenfalls vollständig überstaut. Auch hier ist die Maschinen- und 
Elektrotechnik in weiten Teilen zerstört.
• Die an der Inde gelegene KA Eschweiler wurde in großen Bereichen überstaut. 
 Weitere Kläranlagen wurden überflutet.
 Sonderbauwerke und teilweise Sammler ebenfalls vom Hochwasser betroffen.
Abwasseranlagen nach dem Hochwasserereignis:

2|Auswirkungen des Regenereignisses | Abwasseranlagen
24.09.2021 | 254. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Eindrücke I

2|Auswirkungen des Regenereignisses | Abwasseranlagen
24.09.2021 | 264. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Eindrücke II

Sachstand Mitte September 20213 |

3|Sachstand Mitte September 2021
24.09.2021 | 284. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
 Alle Kläranlagen wieder in Betrieb, teilweise mit Ersatzaggregaten / Leihgebläsen
 Sonderbauwerke und Sammler weitgehend instand gesetzt
 hoher Reinvestitionsbedarf bei elektrotechnischen Komponenten zu erwarten
Kläranlagen
 Alle WVER Talsperren im Regelbetrieb
 Unrat größtenteils beseitigt
 Keine größeren bauliche Schäden
 Hochwasserschutzraum wieder frei gemäß Betriebsplan
Talsperren

3|Sachstand Mitte September 2021
24.09.2021 | 294. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
 Beseitigung der größten Fließhindernisse zeitnah nach Hochwasserereignis erfolgt
 Aufnahme der Schäden nahezu abgeschlossen
 Dringende Schäden, besonders an Ufermauern, beseitigt
 Priorisierung der Schadensbearbeitung im Gange
 Klärung der Verantwortlichkeit in Teilfragestellungen
Gewässer

3|Sachstand Mitte September 2021
24.09.2021 | 304. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
 Deichüberströmung in Inden: Deich hat dem Ereignis Stand gehalten und volle Funktionsfähigkeit
 In den Tagebau eingedrungenes Wasser wird derzeit noch abgepumpt
 Derzeit werden alle Hochwasserschutzanlagen soweit möglich inspiziert und die Schadstellen in Abstimmung mit 
den Städten und Gemeinden beseitigt
 Vorantreiben der Deichüberprüfung in Zusammenarbeit mit den Kommunen unter Einbeziehung der 
Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis
 Im Nachgang wird mit jeder Kommune, auf deren Gebiet sich eine HW-Schutzanlage befindet, ein Termin 
hinsichtlich zukünftig erforderlicher Alarm- und Einsatzmaßnahmen stattfinden
Deiche

3|Sachstand Mitte September 2021
Projektdurchführung: Beispiel Hochwasserschutz Vicht 
| 31
 Projektanlass
• Hochwasserschutz HQ 100 für die Stadt Stolberg
 Lösung
• zwei Hochwasserrückhaltebecken in Roetgen
(Standort 1: Rott, Standort 2: Mulartshütte)
• Speichervolumen: 745.000 / 394.000 m³
• Investitionsvolumen: ca. 31 Mio. €
 Zeitplan
• Einstieg in das Planfeststellungsverfahren: 12/2021
• Fertigstellung: frühestens 2027
Standort  2
Rott
Standort 1 
Mulartshütte
24.09.2021 4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Foto RWTH GIA Institut
ca. 70 m
ca.10 m
Mulartshütte: V =ca. 394.000 m3

Kurzfristige Projekte4 |

 Start 10.09.2021 (Lenkungsausschuss)
 6 Monate Laufzeit 
•  Erarbeitung eines Masterplans für den 
hochwasserresilienten Wiederaufbau der 
Städte Stolberg und Eschweiler
• ebenso allgemeingültige Ansätze 
 Hochwasserberatung durch das HKC 
• projektflankierend in der Umsetzung
• Beratung an 9 Terminen erfolgt
• Folgetermine in der Abstimmung
4|Kurzfristige Projekte
24.09.2021 | 334. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Hochwasserresiliente Stadtentwicklung: Stolberg und Eschweiler
Hochwasserresiliente
Stadtentwicklung
Stolberg | Eschweiler

 Zielsetzung:
• Entwicklung eines Starkregen- und Überflutungswarnsystems für kleine Mittelgebirgseinzugsgebiete (SÜWaS)
• Warnung von Katastrophenschutzbehörden sowie betroffene Bürger punktgenau und zeitnah vor akuten 
Hochwassergefahren auch an kleineren Mittelgebirgsflüssen
 3 Jahre Laufzeit; Beginn noch in 2021
 Zwei Jahre Systemaufbau und Entwicklung (bis 2023)
 Ein Jahr Realisierungs- und Testphase (bis 2024)
 Erweiterung des Systems auf gesamtes WVER-Gebiet
4|Kurzfristige Projekte
24.09.2021 | 344. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Hochwasserwarnsystem SÜWaS

Aussichten5 |

 Strategische Ausrichtung des WVER in Hochwasserschutzfragestellungen
• Intensivierung und Ausweitung der verbandlichen Aufgaben
 Erhöhung der personellen Ressourcen
• zur Schadensbehebung (Schwerpunkt: Ufermauern und Elektrotechnik Kläranlagen)
• zur Beschleunigung der Projektumsetzung im Hochwasserschutz und Gewässerausbau
• zur Unterstützung der Mitglieder bei der kommunalen Hochwasservermeidung und -vorsorge
5|Auswirkungen des Hochwasserereignisses auf den WVER
24.09.2021 | 364. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln
Kurz-, mittel- und langfristige Aussichten

VIELEN DANK FÜR IHRE 
AUFMERKSAMKEIT!
Dr.-Ing. Martin Kaleß
Stabsstelle Bau- und Betriebsmanagement I 
Koordinator Hochwassernachsorge
02421 494-3108
martin. kaless@wver.de

Sitzung des Regionalrates Köln am 24.09.2021
Vorbeugender Hochwasserschutz im Rahmen 
der Neuaufstellung des Regionalplans Köln

vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan Köln – Überblick 
„HQ100“
Überschwemmungsbereiche (ÜB)
Vorrang
„HQ Extrem“
und potenzielle  
Überflutungsbereiche
VorbehaltVorbehalt 
„HQ Extrem“
Ziel GrundsatzGrundsatz

Vorrang für Hochwasserschutz in Überschwemmungsbereichen (ÜB) 
Ziele
der Raumordnung (§3 ROG) im neuen Regionalplan
Überschwemmungsbereiche (ÜB) („HQ100“) 
erhalten und entwickeln, Schäden in ÜB vermeiden
- Freihaltung für Abfluss und Retention
- Ausschluss entgegenstehender Planungen
- Rücknahme bestehender Bauflächen 
(soweit noch nicht realisiert, in verbindliche Planung umgesetzt oder wasserrechtliche Ausnahmen abgedeckt)
dementsprechend: 
->  Ausschluss neuer siedlungsräumlicher Entwicklungen 
Überblick vorgesehene Überschwemmungsbereiche im Regionalplan

Vorbehalt für Hochwasserschutz in von Extremhochwasser gefährdeten Bereichen
Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG)
„Potentiellen Überflutungsgefahren vorbeugen“ (HQ extrem)
- Berücksichtigung des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit besonderem 
Gewicht und des Überflutungsrisikos
- verstärkte Rückhaltung und Verlangsamung des Wasserabflusses, 
hochwasserangepasste Nutzungen und Bauweisen um das 
Schadenspotenzial zu minimieren, Vermeidung von kritischen Infrastrukturen 
und sensiblen Nutzungen
vorgesehene Kennzeichnung des HQextrem in einer Erläuterungskarte zum Regionalplan

Erhalt der Retentionsfunktion als Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz
Grundsatz der Raumordnung (§3 ROG)
„Retentionsfunktion erhalten, Hochwasserrisiken mindern“ (für alle Planungen und Maßnahmen)
- Sicherung des natürlichen Retentionsfunktion des Bodens, 
- Erhalt des natürlichen Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltvermögens
- Ausgleich von Beeinträchtigungen
- Ausnutzung von Potenzialen zur Erhöhung der Retentionsfunktion
Grundsatz  der Raumordnung (§3 ROG)
- Erhalt von Böden, die eine besonders hohe Wasserückhaltung ermöglichen

Beispiel: 
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
Arloff/Kirspenich (Stadt Bad Münstereifel), 
Überlagerung durch ÜB (blaue Schraffur)
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
a) im Bereich bestehender Bebauung 
festgesetztes ÜSG (hellblau) und 
HQextrem (dunkelblau) 
im Bereich baulichen Bestands
(vergrößerter Ausschnitt)

Festgesetzte und gesicherte 
Überschwemmungsgebiete 
= „Tabubereiche“ für 
regionalplanerische Siedlungsentwicklung
Auszug Präsentation zum Prozess Regionalplan (Info Regionalrat 3/2021)
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen

Prüfbogen der Umweltprüfung 
zeigt die Betroffenheit von 
- festgesetzten und gesicherten ÜSG 
(
HQ100) sowie 
- von Extremhochwasserbereichen 
(H
Q Extrem)
Die regionalplanerische UP untersucht vertiefend unbebaute,
noch nicht verbindlich beplante Flächen in den
Siedlungsbereichen >10ha. Flächen <10ha werden auch
vertiefend geprüft, wenn die Festlegung aufgrund einer
besonderen Betroffenheit von Schutzgütern (u.a.
Überschwemmungsgebieten) mögliche erhebliche Umwelt-
auswirkungen auslösen könnte
Auszug Prüfbogen: Betroffenheit vorbeugender Hochwasserschutz
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen, Gegenstand der Umweltprüfung

Stand der Umweltprüfung zum neuen Regionalplan
I. gesicherte und festgesetze Überschwemmungsgebiete (HQ100)
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden von aktuell 426 Prüfbereichen (vertiefende Prüfung) 
in 15 Fällen eine Überschneidung mit einem Überschwemmungsgebiet HQ100 festgestellt. 
a)  zwei Fälle: Bereinigung durch Anpassung der Abgrenzung (UP Hochwasserschutz: „grün“),
erhebliche Umweltauswirkungen Hochwasserschutz vermeidbar
b)   11 Fälle: geringfügige und/oder maßstabsbedingte Überschneidungen (UP Hochwasserschutz: „gelb“), 
erhebliche Umweltauswirkungen Hochwasserschutz voraussichtlich bei Umsetzung vermeidbar
c)  drei Fälle, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf den vorbeugenden 
Hochwasserschutz zunächst nicht ausgeschlossen werden können (UP Hochwasserschutz: „rot“), 
-> Beibehaltung der zeichnerischen Festlegung aus maßstäblichen Gründen, erhebliche 
Umweltauswirkungen im Rahmen der Beachtung der textlichen Festlegungen vermeidbar, 
Sonderfall Hafenentwicklung
Es verbleiben im Regionalplan-Entwurf im Bereich HQ100 keine „echten“ Konflktfälle zwischen den Festlegungen 
zur Entwicklung des Siedlungsraums und den Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes.
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
b) Beachtung bei der Planung von regionalplanerischen Entwicklungspotenzialen

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – Beispiel UP „GRÜN“
vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: 
Vermeidung der Betroffenheit HQ100 durch geringfügige Anpassung des 
Siedlungsbereichs (auch keine Betroffenheit HQextrem)  
UP: „GRÜN“
geplante Festlegung ASBflex in der Gemeinde Merzenich

vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: geringfügige maßstabsbedingte 
Überschneidungen (Stadt Kerpen)
UP: „GELB“
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – Beispiele UP „GELB“
geplante Festlegung ASB in der Stadt Kerpen

vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: ÜB in FNP-Fläche 
umschlossen von baulichem Bestand, Beibehaltung der 
zeichnerischen Darstellung (Maßstab)  Freihaltung des ÜB durch 
textliche Ziele
UP: „ROT“
geplante Festlegung GIB in der Stadt Rheinbach
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“

vergrößerter Ausschnitt Umweltprüfung: ÜB in FNP-Fläche, 
betriebsgebundene Reserve, inmitten baulichen Bestands, 
Beibehaltung der zeichnerischen Darstellung (Maßstab)  
Freihaltung des ÜB durch textliche Ziele
UP: „ROT“
geplante Festlegung GIB in der Stadt Düren
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
Betroffenheit ÜSG – UP „ROT“
Erhebliche Umweltauswirkungen in Bezug auf das Schutzgut 
Wasser aufgrund der Lage in einem festgesetzten 
Überschwemmungsgebiet
UP: „ROT“
geplante Festlegung Hafen in der Stadt Köln

Mit den Überschwemmungsbereichen (Vorranggebiete) werden neben den
von einem Hochwasser HQ100 betroffenen Bereichen auch Flächen
gesichert, die als mögliche zusätzliche Retentionsräume entwickelt werden
können.
Dies sind im aktuellen Regionalplan-Entwurf 25 Flächen mit einer
Gesamtfläche von ca. 920ha.
Weiterhin werden sogenannte steuerbare Retentionsräume einbezogen.
Zusammengenommen werden im Regionalplan-Entwurf über die
festgesetzten und gesicherten ÜSG hinaus ca. 1.800ha an zusätzlichem
Retentionsraum raumordnerisch gesichert.
Sicherung zusätzlicher Retentionsräume
geplante Kennzeichnung rückgewinnbaren Retentionsräume 
in den ÜB in einer Erläuterungskarte zum Regionalplan

Regionalplan-Entwurf „HQ100“
- der gesamte Bereich der (ungeschützten) Flächen HQ100 wird durch die Festlegung von ÜB als Vorranggebiet (Ziel) 
ges
ichert
- zusätzlich erfolgt die Sicherung von potenziellen Retentionsräumen in geschützten Bereichen in einem 
G
esamtumfang von ca. 1.800ha als Vorranggebiet 
In Bezug auf die Betroffenheit von HQ100 durch siedlungsräumliche Entwicklungen besteht kein Konflikt 
auf Regionalplan-Ebene:
- es werden keine Entwicklungspotenziale in regionalplanerischer Größenordnung (10ha) vorgesehen
- nach kleineren Anpassungen des Plankonzepts (zwei Fälle) verbleiben in der zeichnerischen Festlegung 
E
ntwicklungspotenziale in Bereichen von ÜSG, bei denen auf bauleitplanerischer Ebene der vorbeugende 
Hochwasserschutz sicherzustellen ist, die Beachtung kann durch textliche Ziele sichergestellt werden
Bewertung Regionalplan-Entwurf HQ100

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung
II. Berücksichtigung HQextrem
Stand der Umweltprüfung zum neuen Regionalplan 
II. potenzielle Überflutungsbereiche und 
Extremhochwasserbereiche
Im Rahmen der Umweltprüfung wurde von aktuell 426 Prüfbereichen in
29 Fällen eine relevante Überschneidung mit einem
Extremhochwasserbereich (HQextrem)festgestellt. Der Schwerpunkt
liegt im Bereich der „Rheinschiene“.

(Neue) ASB Fühlingen und Langel (Stadt Köln)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Stammheim (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Rath-Heumar (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

GIB Flittard(Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

GIB Merkenich Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Reservefläche
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Hitdorf (Stadt Leverkusen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Leverkusen-Manfort (Stadt Leverkusen)
vergrößerter Ausschnitt
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Geislar (Stadt Bonn)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
ASB Liblar (Stadt Erftstadt) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
 Luftbild Befliegug 16.07.2021 (Quelle BBK 2021)Luftbildausschnitt vor Hochwasserereingnis 2021 (Quelle BBK)

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
ASB Urfeld (Stadt Wesseling) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung

Beispiel: ASB Troisdorf (Stadt Troisdorf) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, teilweise 
Freiflächensolaranlage 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
ASB Euskirchen (Stadt Euskirchen) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem
ASB St. Augustin (Stadt Sankt Augustin) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung

Beispiel: ASB Lohmar (Stadt Lohmar) vergrößerter Ausschnitt Prüffläche Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
I. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Beispiel: ASBflex Inden (Gemeinde Inden) 
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem
II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem

Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –Hqextrem
II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem
Hochwasserereignis Juli 2021 
im Bereich des Tagebaus Inden
Quelle: Indeland / RWE

ASBflex Jülich (Stadt Jülich) vergrößerter Ausschnitt Prüffläche Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
II. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX innerhalb HQextrem

Beispiel: ASB Mülheim (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem

Beispiel: ASB Rondorf (Stadt Köln)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem

Beispiel: ASB Langel (Stadt Köln) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem

Beispiel: ASB Berzdorf (Stadt Wesseling) vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
III. NEUE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN FLEX anteilig HQextrem

Beispiel: GIB Stadt Wesseling vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
betriebsgebundene FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Beispiel: GIB Stadt Jülich vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
betriebsgebundene FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Beispiel: GIB Stadt Niederkassel
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
betriebsgebundene FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Beispiel: ASB Kerpen (Stadt Kerpen)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

ASB Roggendorf (Stadt Köln)
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

GIB Stadt Rheinbach
vergrößerter Ausschnitt Prüfflächen Umweltprüfung, 
FNP Reservefläche 
Vorbeugender Hochwasserschutz vs. Siedlungsentwicklung –HQextrem
IV. BEREITS PLANERISCH VERFESTIGTE SIEDLUNGSENTWICKLUNGEN innerhalb HQextrem

Sachstand „HQextrem“
- im Bereich H Qextrem besteht planerisch ein Vorbehalt (textlicher Grundsatz)
- in 29 Fällen liegen Entwicklungsbereiche (Basis UP) innerhalb des H Qextrem oder weisen eine relevante Überschneidung auf
Diese Bereiche wurden hinsichtlich der planungsrechtlichen Ausgangssituation näher geprüft:
Die Regionalplanungsbehörde schlägt auf dieser Grundlage vor:
a) im Sinne der Minimierung künftiger Hochwasserrisiken und Schadenspotantiale im Regionalplan-Entwurf keine großflächigen 
Siedlungsentwicklungen innerhalb des HQextrem vorzusehen. Dies bedeutet, dass die innerhalb oder anteilig im HQextrem
gelegenen Siedlungsentwicklungen (ASB und GIB, ASBflex) nicht in die siedlungsräumlichen Festlegungen des Planentwurfs 
aufgenommen werden (siehe Bereiche Präsentation I. bis III.). Über die Verortung dieser siedlungsräumlichen Bedarfe 
entscheidet der Regionalrat im weiteren Verfahren unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Beteiligungsprozesses.
b) in Bereichen bereits verfestigter Planungen (FNP-F lächen, Präsentation IV.)  werden die siedlungsräumlichen Festlegungen für 
den Planentwurf nicht verändert. Die Kommunen werden über die Lage der FNP-Bauflächen im Risikogebiet informiert. Im 
weiteren Prozess wird gemeinsam mit den Kommunen überprüft, inwieweit in diesen Fällen Flächentausch-Optionen bestehen.
Bewertung des Regionalplan-Entwurfs in Bezug auf HQextrem

Vorbeugenden Hochwasserschutz gemeinsam umsetzen
Welchen Beitrag können Kreise und Kommunen zur Umsetzung der 
regionalplanerischen Ziele zum vorbeugenden Hochwasserschutz leisten ?
Entwicklungsvorstellungen überprüfen und ggf. anpassen
Alle bisher in den Regionalplan Prozess eingebrachten Entwicklungsvorstellungen sollten anhand der vor Ort vorhandenen Erkenntnisse zeitnah im
Hinblick auf mögliche Hochwasserrisiken überprüft werden. Für betroffene Flächen sollen raumverträgliche Alternativen ohne Hochwasserrisiken
entwickelt und in den Regionalplan-Prozess (Beteiligung 2022) eingebracht werden.
Bauflächenausweisungen in gefährdeten Bereichen vermeiden
Die Kommunen sollen überprüfen inwieweit bestehende oder aktuell verfolgte Bauflächen in von Hochwasserrisiken betroffenen Bereichen liegen.
Um eine Minderung des Hochwasserrisikos zu erreichen können bestehende Instrumente, z.B. des Flächentauschs gem. Ziel 6.1.1 LEP NRW,
genutzt werden.
Retentionsfunktion erhalten
Bestehende  Retentionsfunktionen sollen bei der Umsetzung von kommunalen Planungen soweit möglich erhalten werden. Unvermeidbare 
Beeinträchtigungen sollen kompensiert werden. Potenziale zur Erhöhung der Retentionsfunktion sollen genutzt werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Marco Schlaeger
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2373
eMail: marco.schlaeger@brk.nrw.de
Internet: www.brk.nrw.de

Sitzung des Regionalrates Köln am 24.09.2021
Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe im Kontext der Hochwasserschutzplanung

vorbeugender Hochwasserschutz im Regionalplan Köln – Überblick 
„HQ100“
Überschwemmungsbereiche (ÜB)
Vorrang
„HQ Extrem“
und potenzielle  
Überflutungsbereiche
VorbehaltVorbehalt 
„HQ Extrem“
Ziel GrundsatzGrundsatz

Landesplanerische Vorgaben zu Überschwemmungsbereichen
• Ziel 7.4-6 LE P NRW Überschwemmungsbereiche legt fest, dass Überschwemmungsbereiche von hoch-
wasserempfindlichen oder den Abfluss behindernden Nutzungen, insbesondere von zusätzlichen Siedlungs -
bereichen und Bauflächen, freizuhalten sind.
• aber: „ Überschwemmungsbereiche stehen Abgrabungen nicht grundsätzlich entgegen, da sie gegebenenfalls
auch zur Erhöhung des Retentionsvermögens beitragen können. Die verschiedenen Raumfunktionen sind in den
Überschwemmungsbereichen unter Beachtung der vorrangigen Funktion für den vorbeugenden
Hochwasserschutz aufeinander abzustimmen (Erläuterung)“.

BSAB* in 
Überschwemmungsbereichen im Entwurf 
Teilplan
 NR
• Überschwemmungsbereiche s ind als Vorranggebiete im Regionalplanvorgegeben.
• BSAB (Abgrabungen) stehen der Zielsetzung der Überschwemmungsbereichen nicht grundsätzlichentgegen.
• Überschwemmungsbereiche umfassen festgesetzte und zur Festsetzung vorgesehene Über-
schwemmungsgebiete (HQ 100) einerseits, anderseits rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche.
• In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sind aufgrund fachrechtlicher
Vorschriften das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche sowie die Errichtung oder Erweiterung baulicher
Anlagen nach § 35 BauGB (zunächst) untersagt.
• Die Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze erfolgt zwangsläufig durch die Vertiefung der Erdoberfläche
und stellt Vorhaben dar, die baurechtlich nach§ 35 BauGB zu beurteilen sind.
* Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (BSAB)

BSAB* in Überschwemmungsbereichen im Entwurf 
Teilplan
 NR
• Von di esem fachrechtlichen „Abgrabungsverbot“ können grundsätzlich abweichende Zulassungen für bauliche
Anlagen bzw. Maßnahmen im Einzelfall erteilt werden.
• Aus Vorsorgegründen und aufgrund ausreichender Standortalternativen außerhalb von Über-
schwemmungsgebieten werden im wurden im Entwurf Teilplan NR festgesetzte und vorläufig gesicherte
Überschwemmungsgebiete als (weiche) Tabuzone definiert,d.h. ausgeschlossen.
• Rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche werden hingegen nicht als Tabuzone eingestuft.
• Vor diesem Hintergrund wurden im Entwurf zum Teilplan Nicht Energetische Rohstoffe die regionalplanerisch
festgelegten Überschwemmungsbereiche nicht in Gänze als Tabuzone definiert, sondern nur die darin
abgebildeten fachrechtlich festgesetzten und geplanten Überschwemmungsgebiete.

BSAB* in 
HQ 
etrem
 (HQ 1000) 
im Entwurf 
Teilplan
 NR
• HQ-extrem (HQ 1000) sind im Entwurf zum Teilplan NR nicht als Tabubereiche ausgeschlossen wurden.
• die BSAB im Entwurf zum Teilplan NR, die sich mit HQ 1000 überschneiden, haben nahezu alle bereits eine 
rechtskräftige Genehmigung zur Gewinnung der Rohstoffe.

BSAB* in 
Überschwemmungsbereichen 
status
 quo
• bei d er Darstellung der BSAB im aktuellen Regionalplan wurden ebenfalls zunächst die verordneten Über-
schwemmungsgebiete als Ausschlussbereiche berücksichtigt,
• aber: auf Datenlage Ende der 90iger Jahre ,
• in den letzten Jahren wurden einige fachrechtliche Ausnahmengemacht,
• Folge: aktuell liegen BSAB (Abgrabungen) teilweise in verordneten Überschwemmungsgebieten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Holger Schilling
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
50606 Köln
Dienstgebäude: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 2373
eMail: marco.schlaeger@brk.nrw.de
Internet: www.brk.nrw.de

Niederlassung Rheinland
4. Sitzung des Regionalrates des 
R
egierungsbezirkes Köln 
am 24. September 2021
Sitzung am 24.09.2021

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 2
1.206 km
Streckennetz
1.206 km
Streckennetz
171.137 Kfz
pro Tag auf der A3 
171.137 Kfz
pro Tag auf der A3 
96 m/km²
Europas dichtestes 
Streckennetz
96 m/km²
Europas dichtestes 
Streckennetz
> 50 % 
Hohe 
Pendlerdichte
> 50 % 
Hohe 
Pendlerdichte
9,7 Mio.
Einwohner
9,7 Mio.
Einwohner
Alle 3 km
ein Netzknoten
Alle 3 km
ein Netzknoten

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 3
Remscheid
Leverkusen
Overath
Sankt
Augustin
Köln
BonnWeilerswist
Düren
❹
❶
❷
❸
AUßENSTELLE
KÖLN + 
EUSKIRCHEN
 Außenstelle Köln
 4 Geschäftsbereiche
 4 Baubüros
 8 Autobahnmeistereien
 Außenstelle Euskirchen
 2 Geschäftsbereiche
Niederlassung Rheinland -
Standorte im Regierungsbezirk Köln

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 4
Organisation: Außenstellen Köln und Euskirchen
Außenstelle Köln
Leitung
Willi Kolks 
GB Bau & Erhaltung
Andreas Zenz
GB Betrieb & Verkehr
Bernd Bartelt
GB Rheinbrücken
Nicole Ritterbusch
GB Planung
Friederike Schaffrath
Außenstelle Euskirchen
Leitung
Athanasios Mpasios
GB Bau & Erhaltung
Helmut Frings
GB Planung
Martin Zielenbach
Niederlassung Rheinland
Direktion
Thomas Ganz
Außenstelle Essen
Leitung
Mario Korte

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 5
1. Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes
A. Bauwerke
B. Strecke
2. Schaffung von zusätzlichen LKW-Stellplätzen, Elektromobilität, …
3. Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen
Prioritäten 
der Autobahn 
GmbH

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln | 6
Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes
1. Sachstand Instandsetzungsarbeiten Hochwasserereignis
2. A1 A-bei-Lev
3. A3 Gesamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o)
4. A3 Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze
5. A4plus
6. A4 Grundhafte Sanierung und Lärmschutz AK Köln-Ost – AS Merheim
7. A565 Tausendfüßler
Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen
1. A1 Lückenschluss
2. 8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o) mit 
Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF)
3. A4/A44/A544 – Umbau AK Aachen
4. A553 Rheinspange
5. A59 AD K-Porz – AD BN-Nordost inkl. einer TR-Anlage
Agenda

Infolge massiver Regenfälle in Nordrhein-Westfalen und 
Rheinland-Pfalz kam es ab dem Mittag des 14.07.2021 zu 
starken Beeinträchtigungen der Autobahn-
Straßeninfrastruktur – insbesondere im südlichen Rheinland. 
Schwer betroffen war dabei vor allem die A1 ab dem 
Ausbauende in der Eifel bis in den Bereich Köln sowie die A61 
ab Autobahnkreuz Kerpen bis zum Autobahnkreuz 
Meckenheim nach Rheinland-Pfalz. Schwere 
Bauwerksschäden durch Unterspülung, Böschungsabrutsche 
waren zu verzeichnen.
Diese werden im Folgenden differenziert dargestellt:
4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 7
Ausgangslage
n
ach der Unwetterkatastrophe

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 8
Allgemeine Maßnahmen auf allen betroffenen 
S
treckenabschnitten
Beseitigung der Hochwasserschäden
 B eschädigungen der Fahrbahnen 
(Überspülung, Durchnässung usw.) 
 Beschädigungen von Böschungen u. 
sonstige Schäden (mehr als 65 
Meldungen der AMen im südlichen 
Rheinland)
 Beschädigungen von Bauwerken 
 Beschädigung der 
Schutzeinrichtungen 
 Beschädigung der 
Entwässerungseinrichtungen 
 SpäKolgen (FrostauLrüche usw.) 
Sonstiges
 Überprüfung / Reinigung / 
Reparatur von Beckenanlagen und 
Kanälen 
 Überprüfung Zustand Fahrbahnen 
und StraßenauLau 
 Vorbereitung der Beseitigung der 
Schäden an 
Fahrbahnen, Straßenausstatt. u. 
Böschungen 
Prognose
 schnellstmögliche 
Wiederinbetriebnahme von 
Streckenabschnitten auch unter 
dem Aspekt eines verkehrssicheren 
Betriebes 
 weitere Baumaßnahmen im 
Rahmen üblicher 
Verkehrsführungen (auch im 
Nachgang)

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 9
A1
Böschungsrutsch zwischen AS Lövenich und 
AS Bocklemünd
 A ktuell: finale Planung der Sicherung
 Prognose: Fertigstellung der Sicherung und 
Fahrbahnreparaturen Anfang 2022
 Verkehrsführung: seit Anfang September wieder drei 
eingeengte FS in FR Dortmund
Bauwerk „Liblarer Mühlengraben“
• A
 ktuell: Kampfmittelsondierung
• Kommend: Bohrpfählen zur Herstellung der Widerlager in 
beide FR ab Mitte September
• Prognose: Fertigstellung TBW in FR Koblenz 
voraussichtlich Anfang 2022 (direkte Freigabe der Strecke 
beabsichtig); Fertigstellung TBW Dortmund im weiteren 
Anschluss (3 Monate)
• Verkehrsführung: Vollsperrung
Schaden (15.07.21)
 Kampfmittelsondierung (30.08.21)Schaden (15.07.21)Schaden (15.07.21)

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 10
A61
Bauwerk „Schießbach“
 A ktuell: Abtransport der Trümmer; Anpassung des 
Gewässerverlaufs
 Kommend: Wiederherstellung der Asphaltschichten
 Prognose: Fertigstellung des Provisoriums und Freigabe 
der A61 in FR Koblenz am 21.9.; in FR Venlo teilweise ab 
Anfang Oktober; Ersatzneubau des Bauwerks 
voraussichtlich 2022/23 
 Verkehrsführung: Vollsperrung
Schaden (15.07.21)
Stand der Arbeiten (aktuell)
Unterspülungen am AD Erfttal
 A ktuell: Kampfmittelsondierung
 Kommend: Arbeiten an Stützwand: voraussichtlich ab 
KW 38 Aufbau der Spundwände
 Prognose: Wiederherstellung der Stützwand und Aufbau 
der Fahrbahn (Rampe A61, FR Venlo) voraussichtlich 1. 
Quartal 2022
 Verkehrsführung: Vollsperrung
 Verkehrsplanung: Provisorische Überfahrt in FR Venlo 
wird geplant; Errichtung in Abhängigkeit der Arbeiten an 
der Stützwand
Schaden (15.07.21) Kampfmittelsondierung (30.08.21)

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 11
A1/A61/A553
Diverse Schäden im Kreuz Bliesheim
 A ktuell: Wiederherstellung standsicherer Böschungen u. 
Schutzeinrichtungen
 Kommend: Kanalsanierung in Trennstreifen (Übergang A553/A1 
FR Euskirchen), Fahrbahnerneuerungen
 Prognose: Fertigstellung aller Sanierungsarbeiten bis Anfang 2022
 Verkehrsführung: zur Zeit offene Verbindungen: A1/A553 in beide 
FR, A61/A553 FR Köln; sonst alles gesperrt
Übersicht Schadensbereiche (01.09.21)

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 12
A553
Böschungsschäden zwischen AK Bliesheim und AS Brühl
 A ktuell: Böschungssicherung; Wiederherstellung diverser Böschungen; neue Drainage entlang der A553
 Kommend: Beseitigung der Fahrbahnschäden u. weiterer Böschungsschäden
 Prognose: Fertigstellung aller Arbeiten bis Ende 2021; durchgängige 2-Streifigkeit (FR Köln) im Oktober 
 Verkehrsführung: im Bereich der Schäden 1 FS (beide FR)
Schaden (15.07.21)
 Stand der Arbeiten (19.08.21)

Unwetterschäden an der A1/A61/A553
Meilensteine des Wiederaufbaus
Freigabe A61 
FR Koblenz
Mitte 
September 
2021
• Öffnung 
A61 FR 
Venlo
• Freigabe 
A1 FR 
Koblenz
Ende 
2021/Anfang 
2022
Freigabe A1 
FR Dortmund
Frühjahr 
2022
ABER: Spätfolgen sind nicht auszuschließen. Beseitigu ng aller Schäden im Rheinland dauert bis mindestens 2023.
4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 13

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 14
A-bei-LEV
A
bschnitt 1: A1 – 8-streifiger Ausbau von AS K-Niehl bis AK 
LEV-West, inkl. Ersatzneubau Rheinbrücke Leverkusen
Stand: Im Bau
Zeitraum: Fertigstellung FR Trier bis 2023, 
Gesamtfertigstellung 2027
Abschnitt 2: A1 – 8-streifiger Ausbau von AK LEV-West bis 
AK LEV
Stand: Vorbereitungen für Vorentwurf
Dringender Ersatzneubau: Hochstraße 
Abschnitt 3: A3 – 8-streifiger Ausbau AS LEV-Zentrum bis 
AS LEV-Opladen
Stand: Vorbereitungen für Vorentwurf
Dringender Ersatzneubau: Kreuzungsbauwerk, Dhünnbrücke
und Gustav-Heinemann-Straße
Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 15
A3
 G esamtinstandsetzung AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o)
Abschnitt 1: AS Opladen – AD Langenfeld
Stand: Abgeschlossen in I 2017 – II 2018
Abschnitt 2: AD Langenfeld – AK Hilden
Stand: im Bau
Zeitrahmen: seit III 2018 – 2022
Abschnitt 3: AS Solingen 
Stand: in Vorbereitung
Zeitrahmen: ab 2022
Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 16
A3
Gesamtinstandsetzung AD Heumar – Landesgrenze
Abschnitt 1: AD Heumar- AS Rösrath
Stand: 2 Ersatzneubauten vorgezogen im Bau
Zeitraum: ab 2024
Abschnitt 2: AS Rösrath - AS Lohmar
Stand: Planungen laufen
Zeitraum: Baubeginn nicht vor 2026; Koordination mit Nachbarabschnitten
Abschnitt 3: AS Lohmar – AK BN/Siegburg
Stand: Im Bau
Zeitraum: Bauende 2023
Abschnitt 4: AK BN/Siegburg - AS Siebengebirge
Stand: Planungen laufen
Zeitraum: Baubeginn 2023
Abschnitt 5: AS Siebengebirge – AS Bad Honnef/Linz
Stand: Planung erfolgt zeitversetzt, Verstärkung Logebachtalbrücke in Planung
Zeitraum: Koordinierung mit Abschnitt 4
Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 17
A4plus
 A 4plus Ausbauvorhaben und Ersatzneubau
8-streifiger Ausbau AK K-Süd - AK K-Gremberg
mit Ersatzneubau der Rodenkirchener Brücke
Stand: Vorplanung läuft;
Ziel 2021: Auswahl Varianten für vertiefte Untersuchung
Zeitrahmen: Koordination mit Rheinspange 553
 A4/A555 Umbau AK Köln-Süd
Ausbau Autobahnkreuz 
Stand: Vorplanung läuft;
Planung in Koordinierung/ Abhängigkeit zu A4plus
Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 18
Erhaltungsmaßnahme
Grundhafte Sanierung und Lärmschutz
AK Köln-Ost – AS Merheim
Stand: Im Bau
Zeitrahmen: Seit IV 2020 – II 2023
A4
Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes 
Text hinzufügen

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 19
6-streifiger Ausbau
AS BN-Endenich – AK BN-Nord
incl. Ersatzneubau von 3 Bauwerken
Stand: Einleitung Planfeststellung 11.08.2020 
Offenlage Planfeststellungsunterlagen 10.09.2020 - 09.10.2020
Zeitrahmen: Planfeststellungsbeschluss 2022/2023
A565 Tausendfüßler 
Erhaltung und Bereitstellung des Bestandsnetzes

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 20
A1 
Lückenschluss
Abschnitt 1: AS Blankenheim - AS Lommersdorf
Stand: Offenlage Planfeststellung in 2012 -> Deckblatt in 
Bearbeitung
Abschnitt 2: AS Lommersdorf – AS Adenau
Stand: Für die optimierte Linie wird der Vorentwurf 
erarbeitet
Abschnitt 3: AS Adenau - AS Kelberg
Stand: Einleitung Planfeststellung 05/2018
Offenlage 23.07 – 22.08.2018
Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 21
A3
 Planungsmaßnahme:
8-streifiger Ausbau AS Leverkusen-Opladen – AK Hilden (o)
mit Prüfung Temporärer Standstreifenfreigabe (TSF) im 
Vorgriff
Stand: Vorplanung, Machbarkeitsstudie TSF
Zeitrahmen: Ergebnisse Prüfung TSF und Vorzugsvariante im 
Frühjahr 2022
Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 22
Umbau AK Aachen
Ausbau Autobahnkreuz
Abschnitt 5: AK Aachen
S
tand: Im Bau
Zeitraum: BW Überflieger Fertigstellung 12/2020
A 4/A544 - FR K – Fertigstellung 11/2021
Abschnitt 6.2: A 44
Stand: Im Bau
Zeitraum: 6-streifiger Ausbau A44
AK AC - AS Broichweiden folgt
Abschnitt 1-4, 7: AS Lohmar – AK BN/Siegburg
Stand: Bereits unter Verkehr
A4/A44/A544
Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 23
Neubau einer Rheinquerung
Stand: Vorplanung läuft
Zeitrahmen: Ziel 2021: Festlegung Vorzugsvariante
A553 Rheinspange
Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen

4. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes  Köln| 24
A59
Sechsstreifiger- bzw. Achtstreifiger Ausbau AD K-Porz – AD BN-Nordost
inkl. einer TR-Anlage
Abschnitt 1: AD K-Porz – AS Flughafen
Stand: Planfeststellungsbeschluss vom 23.04.2018, Beschluss beklagt - 2 Klagen 
anhängig
Zeitrahmen: Vereinfachtes Planänderungsverfahren, Einreichung bis Ende 2021
Abschnitt 2: AS Flughafen – TR Liburer Heide
Stand: Genehmigter Vorentwurf vom 20.08.2019 vorgezogener Ersatzneubau AS Porz-
Wahn
Zeitrahmen: Warten auf Vorzugsvariante Rheinspange A553, anschl. Anpassung 
Vorentwurf erforderlich
Abschnitt 3: TR Liburer Heide – AD St.Augustin/West
Stand: Vorplanung inkl. Neubau Siegbrücke
Zeitrahmen: Warten auf Vorzugsvariante Rheinspange A553, anschl. Anpassung 
Vorplanung erforderlich
Abschnitt 4: AD St.Augustin/West - AD BN-Nordost
Stand: Planfeststellungsverfahren
Zeitrahmen: Fertigstellung 2.Deckblatt IV. Quartal 2021
Wichtige Bedarfsplanmaßnahmen

Vielen Dank 
und auf Wiedersehen!

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Umweltprüfung zur Neuaufstellung 
des Regionalplans Köln:
Vorstellung Zwischenergebnisse der Umweltprüfung
Andrea Hoffmeier
24.09.2021

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Zwischenergebnisse der Umweltprüfung
Vertiefende Prüfung zeichnerischer Planfestlegungen mit voraussichtlich 
negativen Umweltauswirkungen (Stand: 21.09.2021)
• Allgemeine Siedlungsbereiche (236 A SB, 31 ASBF)
• Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen ( 121 GIB, 25 GIBF)
• Abfalldeponien (1)
• Häfen (1)
• Talsperren (4)
• Schienenwege (7)
• Nicht Bestandteil der Umweltprüfung: BSAB; werden in einem 
g
esonderten Sachlichen Teilplan behandelt; werden jedoch im Zuge der 
Gesamtplanbetrachtung (Kumulation) mit berücksichtigt

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Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete
Art der 
Planfestlegung
Gesamtzahl 
Prüfflächen
davon Prüfungen 
mit voraussicht-
lich erheblichen 
Umweltauswir-
kungen
davon Prüfungen 
mit voraussicht-
lich nicht 
erheblichen 
Umweltauswir-
kungen
ASB, ASBz 236 191 45
ASBF 31 17 14
GIB, GIBz 121 71 50
GIBF 25 14 11
Deponien 1 1 0
Häfen 1 1 0
Talsperren 4 4 0
Verkehrsinfrastruktur 7 6 1
Summe 426 305 121
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung

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Art der 
Planfestlegung
Gesamtfläche 
Prüfflächen in ha
davon Prüffläche 
mit voraussicht-
lich erheblichen 
Umweltauswir-
kungen in ha / m
davon Prüffläche 
mit voraussicht-
lich nicht 
erheblichen 
Umweltauswir-
kungen in ha / m
ASB, ASBz 4.124,0 3.525,5 598,5
ASBF 455,7 270 185,7
GIB, GIBz 2.692,1 1.752,1 940
GIBF 384,5 233 151,5
Deponien 43,3 43,3 0
Häfen 18,6 18,6 0
Talsperren 636,1 636,1 0
Verkehrsinfrastruktur 36.235 35.696 539
Summe 8.354,3 ha
36.235 m
6.478,6 ha
35.696 m
1.875,7 ha
539 m
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete

Schutzgut-
kriterium
ASB/
ASBz 
(236)
ASBF 
(31)
GIB/
GIBz 
(121)
GIBF 
(25)
Deponi
e (1)
Hafen 
(1)
Talsperr
en (4) Infrastr
. (7) Summe
Kurort/Erholungsort 7 1 1 9
lärmarme Räume 9 1 1 1 1 1 14
Wohnen 94 5 5 104
Natura 2000 1 1
Naturschutzgebiet 70 4 26 5 1 2 5 113
planungsrelevante Arten 0
geschützte Biotope 5 2 4 11
Biotopverbund 10 2 1 4 2 19
schutzwürdige Biotope 11 2 1 4 1 19
schutzwürdige Böden 141 18 62 13 1 4 4 243
Wasserschutzgebiet 2 10 1 1 14
Überschwemmungsgebiet 2 1 3
Klimafunktionen 77 4 23 1 1 4 110
Klimaböden 161 17 72 16 1 2 5 274
UZVR 35 3 29 10 1 1 3 2 84
GLB 13 2 3 2 1 3 24
Landschaftsbild (LBE) 30 1 6 1 1 1 40
Kulturlandschaftsbereiche 51 6 24 3 3 4 9 1
Summe 716 62 2
62 54 4 6 32 37 1.173
Betroffenheit Schutzgutkriterien

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 „rot“ bewertet bedeutet nicht: Ausschluss der Plangebiete
 fließen in die weitere Abwägung durch die Planungsbehörde ein
 Überwiegend betroffene Schutzgutkriterien: 
- sch
utzwürdige Böden / klimarelevante Böden (243 bzw. 274 PB)
- Naturschutzgebiete (113 PB)
- Bereiche mit Bedeutung für Klimafunktionen (110 PB)
- Mensch – Wohnen (104 PB)
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete

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 Böden:
- g
roßräumige Vorkommen fruchtbarer und mächtiger Böden in der
Planungsregion Köln
- Bodenfunktionen überlagern sich überwiegend, d.h. Doppel-
erfassung von schutzwürdigen Böden und klimarelevanten Böden
 NSG:
- B
etroffenheit überwiegend bei ASB/ASBz und GIB/GIBz
- bei übrigen Planfestlegungen konnte Betroffenheit überwiegend
vermieden werden
- ASB/ASBz werden angrenzend an vorhandene Siedlungsflächen
geplant; Betroffenheit NSG war dabei nicht immer zu vermeiden
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete

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 Bereiche mit Bedeutung für Klimafunktionen:
- B
ündelung von Siedlungsflächen hat auch Auswirkungen auf 
Klimafunktionen
- gerade in Randlagen bestehender Siedlungen sind Wald- und 
Offenlandbereiche von besonderer Bedeutung für das innerörtliche/
innerstädtische Klima
 Mensch - W
 ohnen:
- Betroffenheit überwiegend bei ASB/ASBz, da hier Nähe zu 
vorhandenen störenden Planfestlegungen (Autobahnen, 
Kraftwerke) geprüft wurde
- große Betroffenheit ergibt sich aus vorhandener dichter Besiedlung
mit guter Erschließung und daraus resultierender hohen Anzahl an
Autobahnen
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung der detailliert geprüften Plangebiete

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 Nur relevant für Plangebiete, für die erhebliche Umweltauswirkungen 
p
rognostiziert wurden
 Entwicklung von Alternativen, die einer erneuten Umweltprüfung 
u
nterzogen wurden
 Alternativen werden in Regionalplan aufgenommen, „ursprüngliche“ 
P
langebiete werden im Umweltbericht im Alternativenanhang
dargelegt.
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung
Alternativenprüfungen

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 ASB: 
- 12 
Plangebiete wurden angepasst
- dadurch Vermeidung Inanspruchnahme NSG, Betroffenheit Natura-
2000-Gebiete, Inanspruchnahme Überschwemmungsgebiet-
 ASB- F:
- 2 Plangebiete wurden angepasst
- dadurch Vermeidung Inanspruchnahme Überschwemmungsgebiet
und Betroffenheit Natura 2000-Gebiete
 GIB:
- 3 
Plangebiete wurden angepasst
- dadurch Vermeidung Betroffenheit Natura 2000-Gebiete, Flächen-
inanspruchnahme NSG
 damit einhergehend oftmals V ermeidung Betroffenheit weiterer 
Kriterien wie Biotopverbund Stufe I oder schutzwürdige Biotope
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung
Alternativenprüfungen

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Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfungen
• Vorprüfung = überschlägige Prognose, o b für die spezifischen 
Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes durch die Auswirkungen der 
jeweiligen Planfestlegung erhebliche Beeinträchtigungen ernsthaft in 
Betracht kommen oder ob sich diese offensichtlich ausschließen lassen 
(VV Habitatschutz*)
(* Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH-RL und der V-RL 
zum Habitatschutz)
• auf Grundlage vorhandener Daten und Informationen
• Prüfung mit Hilfe eines Formblatts
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung

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Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfungen
• 66 Vorprüfungen werden durch die Plangebiete ausgelöst 
(
Stand: 20.09.2021)
• Davon werden 41 als vollständige Vorprüfung erarbeitet und 25 
w
erden einer reduzierten Vorprüfung unterzogen
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung

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Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfungen
Art der 
Planfestlegung
Gesamtzahl 
Vorprüfungen
davon 
Vorprüfungen 
vollständig
davon 
Vorprüfungen 
reduziert
Ergebnisse
ASB, ASBz 46 29 17 38 grün
8 gelb
ASBF 4 3 1 4 grün
GIB, GIBz 10 6 4 8 grün
2 noch offen
GIBF 1 1 0 1 grün
Deponien 0 0 0 ---
Häfen 1 1 0 1 grün
Talsperren 1 1 0 1 rot
Verkehrsinfra-
struktur
3 0 3 3 grün
Summe 66 41 25
grün = Vorhaben mit Schutzzweck bzw. Erhaltungszielen verträglich
gelb = keine eindeutige Klärung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele möglich, es verbleiben Zweifel
rot = Vorhaben mit Schutzzweck bzw. Erhaltungszielen nicht verträglich
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung

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Artenschutzrechtliche Belange
• auch auf Ebene des Regionalplanes ist es sinnvoll, die 
A
rtenschutzbelange im Sinne einer überschlägigen 
Vorabschätzung zu berücksichtigen (VV-Artenschutz*)
(* Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der FFH-RL 
und der V-RL zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren)
• Auf Grundlage vorhandener Daten und Informationen
• Berücksichtigung des Kriteriums im Prüfbogen
• Von besonderer Bedeutung sind dabei „verfahrenskritische 
V
orkommen planungsrelevanter Arten“ (LANUV)
• Hinweise auf planungsrelevante Arten werden im 
P
rüfbogen dokumentiert
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung

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Bisherige Ergebnisse der Umweltprüfung
planungsrelevante Arten mit verfahrenskritischen Vorkommen im Bereich des 
Regionalplans Köln (Quelle: LANUV Fachbeitrag)

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Artenschutzrechtliche Belange
 keine artenschutzrechtlichen Konflikte erkennbar 
(
Stand: 21.09.2021)
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung

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Gesamtplanbetrachtung
• Noch in Bearbeitung; erfolgt voraussichtlich auf 3 Arten:
• Quantitative Gesamtbetrachtung (Stichwort: Schutzgut Fläche)
 Flächenmäßige Gegenüberstellung d er Festlegungen mit 
überwiegend nachteiligen und überwiegend nicht nachteiligen 
Umweltauswirkungen (aktueller Regionalplan)
 Flächenmäßige Gegenüberstellung der Festlegungen au s 
Regionalplan alt mit Regionalplan aktuell
• Abgrenzung von flächenbezogenen Kumulationsgebieten;
d
abei auch Hinweise auf mögliche Vermeidungsmaßnahmen
Zwischenergebnisse der Umweltprüfung
• Abgrenzung von flächenbezogenen Kumulationsgebieten 
n
achfolgend auf Grundlage TK 50, da Regionalplanentwurf noch 
nicht abschließend vorliegt

Jülich
Brühl – Wesseling – Niederkassel -
Troisdorf
Kumulation ohne BSAB

Jülich
Brühl – Wesseling – Niederkassel -
Troisdorf
Kumulation mit BSAB
Kreise Heinsberg / 
Düren
Rhein-Erft-Kreis

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Aufmerksamkeit !

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Regionalplans
der Bezirksregierung Köln, September 2021
Einbindung des Rheinischen
Reviers in die räumliche
Entwicklung der gesamten
Planungsregion Köln

Aufgabe
2
Der Fachbeitrag soll:
• die Qualitäten des Kerngebiets Rheinisches Revier 
im Vergleich mit den anderen Teilgebieten der 
Planungsregion Köln darstellen;
• die Erfordernisse des Strukturwandels für das 
Kerngebiet des Rheinischen Reviers im Prozess zur 
Neuaufstellung des Regionalplans Köln abbilden;
• einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für die 
zukünftige regionalplanerische Steuerung im 
Kerngebiet des Rheinischen Reviers entwickeln.
Inhaltsverzeichnis des Fachbeitrags

Einteilung in 6 Teilgebiete
3
Das Rheinische Revier ist kein homogenes Gebiet mit 
einer Identität! Innerhalb des Rheinischen Reviers 
können Teilgebiete mit unterschiedlichen räumlichen 
sowie wirtschaftlichen Prägungen und 
Herausforderungen beschrieben werden.

Herangehensweise
4
• der Klimawandel
• die Energiewende
• der Strukturwandel
• die Mobilitätswende
Schema des „Layer-Ansatzes“ (Quelle: Ruimtexmilieu)
Zielbilder pro Layer 
(für jedes Teilgebiet in der Region)
Schicht Infrastrukturnetze: 
Hohe Anlaufkosten und lange 
Vorlaufzeiten; größere Veränderungen 
dauern etwa 20 bis 80 Jahre.
Schicht Siedlungsstrukturen: 
Hohe Änderungsrate; Veränderungen 
finden in der Regel innerhalb einer 
Generation (10 bis 40 Jahre) statt.
Schicht Natursystem: 
Lange Entstehungsgeschichte und 
verletzlich; große Veränderungen 
können leicht mehr als ein 
Jahrhundert dauern.
Herausforderungen

Zielbilder Teilgebiete
6
Rheinschiene
Bergisches Land
Kerngebiet RR
Eifel / Voreifel
Heinsberger Land
Stadtregion Aachen

Wirtschaftliche Analyse Kerngebiet RR
6
Analyse aus drei Perspektiven:
• die Perspektive „Unternehmen“
• die Perspektive „Beschäftigung“
• die Perspektive „Technologie“
Besondere Stärken des Kerngebiets RR:
• Grundlagenforschung i n den Kompetenzbereichen 
des Forschungszentrums Jülich;
• Industrielle B usiness-Ökosysteme aus den Bereichen 
Textil- und Bekleidung sowie Papier und Pappe;
• Kreative, wissensintensive Dienstleistungen in 
g
ewerblich geprägten Wohngebieten 4.0 (Home-
Office, Solo-Selbstständige);
• Dienstleistungen rund um das Gewerbegebäude, 
inkl. der Betrachtung seines Lebenszyklus 
(Ressourceneffizienz, Recyclingfähigkeit Baustoffe).
Wirtschaftliche Analyse: Perspektive „Beschäftigung“

Kategorien
• Flächen für das Bergrecht vorbehalten
• Flächen zur Disposition (mit gesicherten Informationen 
für den Regionalplan) 
• Flächen mit Bergrecht, die mit Zwischennutzungen 
belegt werden können 
Zur Disposition kommende Räume
78
Zur Disposition kommende Räume; 2022

Kerngebiet Rheinisches Revier – 2030
8
11

Kerngebiet Rheinisches Revier – 2038
9
12

Kerngebiet Rheinisches Revier – 2038+
10
13

Empfehlung 1
11
Zur Disposition kommende Räume neu planen!
Es empfiehlt sich, die Planungsideen für den südlichen 
Bereich des Tagebaus Hambach aus der 
Raumentwicklungsperspektive NEULAND HAMBACH als 
Grundlage für die weitere Planung heranzuziehen. Im 
Wesentlichen geht es um:
• die Schaffung neuer Grünverbindungen inklusive 
„Lichtungen“ (= offene Flächen);
• den Erhalt und weitere Entwicklung von 
Morschenich;
• das Potenzial der Siedlungsentwicklung am Bahnhof 
Buir für die Zukunft zu sichern.
südlicher Bereich Hambach

Empfehlung 2
12
Natursystem: Öffnungen zum See sicherstellen!
Entlang der drei Tagebaue werden grüne Ränder 
vorgesehen. 
Um zu vermeiden, dass die Tagebaue / Seen zukünftig 
von außen nicht mehr einsehbar sind, empfiehlt es sich, 
an ausgewählten Standorten Öffnungen zum See 
planerisch festzulegen.
Natursystem, Öffnungen zum See

Empfehlung 3
13
Natursystem: Raum für den Notüberlauf Hambach 
freihalten!
Wenn der See im Tagebau Hambach vollständig befüllt 
ist, ist ein Notüberlauf unverzichtbar, um mögliche 
Überflutungen zu vermeiden. Der Bau dieses 
Notüberlaufs wird voraussichtlich frühestens in 
mehreren Jahrzehnten notwendig sein. 
Es wird empfohlen, die Trasse und den benötigten 
Raum im Regionalplan nicht mit Nutzungen zu 
überplanen, die den Bau des Notüberlaufs zukünftig 
verhindern würden.
Natursystem, Überlauf Hambach

Empfehlung 4
14
Infrastrukturnetze / Siedlungsentwicklung: neue 
Schieneninfrastruktur und neue Siedlungspotenziale 
integriert betrachten!
Neue Schienenverbindungen können teilweise die 
bestehenden Ortskerne stärken.  Wir empfehlen, die 
potenziellen Siedlungsentwicklungen bei den 
Machbarkeitsstudien für die Hambach Bahn, die 
Revierbahn und den Abzweig der S12 nach Elsdorf zu 
berücksichtigen.
Weiterhin wird empfohlen, diese potenziellen 
Siedlungsentwicklungen im Regionalplan als 
Reserveflächen festzulegen.
Infrastrukturnetze, 2038+

Empfehlung 5
15
Siedlungsentwicklung: Siedlungsentwicklung zum See
ermöglichen!
Langfristig bieten die drei Seen neue Standortqualitäten 
für die Region. 
Angesichts der einzigartigen Lage und damit 
verbundenen Qualitäten wird empfohlen, die 
städtebauliche Entwicklung dieser ausgewählten 
Standorte als Reserveraum für die Siedlungsentwicklung 
sicherzustellen.
Siedlungsentwicklung: städtebauliche Entwicklung zum See sicherzustellen

Empfehlung 6
16
Siedlungsentwicklung: Sukzessive Siedlungsentwicklung 
als Leitprinzip anwenden!
Die im Orientierungsrahmen vorgeschlagene 
Siedlungsentwicklung basiert auf dem Prinzip Innen- vor 
Außenentwicklung:
• Stärkung des Bestands durch Innenentwicklung und 
kleine, maßgeschneiderte Arrondierungen gestärkt 
werden. 
Neue Arrondierungen sollen sich außerdem in 
unmittelbarer Nähe von Haltestellen des ÖPNVs / SPNVs 
befinden. Aus Sicht einer nachhaltigen Siedlungs-
entwicklung wird vorgeschlagen, diese Grundsätze im 
Regionalplan festzulegen.
Siedlungsentwicklung: Ortskerne im Bestand stärken!

Empfehlung 7
17
Wirtschaftsentwicklung: Vielfalt an wirtschaftlichen
Flächen sicherstellen!
Die Raumbedürfnisse der Unternehmen, mit 
Zukunftspotenzial, sind unterschiedlich: 
• Raum für Lärm und Emission
• Flächenangebot für Wohn- und Mischgebiete
• neu qualifizierte Bestandsgewerbeflächen
• Flächen für Forschungsinstitute
Anhand dieser Erkenntnisse soll diese Vielfalt an 
wirtschaftlichen Flächen im Regionalplan sichergestellt 
werden.
Wirtschaftsentwicklung: Vielfalt an wirtschaftlichen Flächen sicherstellen!

Empfehlung 8
18
Wirtschaftsentwicklung: Bestandsgewerbeflächen 
qualifizieren und nachverdichten!
Bestandsgewerbeflächen bergen ein großes Potenzial für 
Qualifizierung und Nachverdichtung. 
• flächensparenden Siedlungsstrategie
• richtigen Standortqualitäten für innovativen und 
zukunftsorientierten Unternehmen anbieten
An dieser Stelle bietet es sich an, im Rahmen der 
Neuaufstellung des Regionalplans Instrumente zu 
entwickeln, die eine Qualifizierung und Nachverdichtung 
von Bestandsgewerbeflächen fördern.
Infrastrukturnetze, 2038+

Empfehlung 9
19
Natursystem: ein klimaangepasstes, integriertes blau-
grünes System als Grundlage für die regionale Planung 
entwickeln!
Durch den Braunkohletagebau, Flutung der Seen und 
Klimawandel (Starkregenereignissen, Dürreperioden) 
sind erhebliche Auswirkungen auf das bestehende 
hydrologische System der Region zu erwarten. Wir 
empfehlen:
• vertiefte Analysen und prozessbegleitende Studien 
durchzuführen. 
• Ziel soll es sein, ein klimaangepasstes, integriertes 
blau-grünes System als Grundlage für die regionale 
Planung zu entwickeln.
Natursystem: ein klimaangepasstes, integriertes blau-grünes System als 
Grundlage für die regionale Planung

Empfehlung 10
20
Wirtschaftsentwicklung: eine thematisch-kompetenz-
orientierte Gewerbeflächen-Sparpolitik etablieren!
Der Raum für neue Gewerbe- und Industrieflächen ist in 
der Region begrenzt. Eine zukunftsorientierte 
Wirtschaftsentwicklung muss Flächen für die Wirtschaft 
der Zukunft reservieren:
• Festlegung der Zielqualitäten für die Gewerbeflächen 
auf regionaler Ebene = thematisch-kompetenz-
orientierte Gewerbeflächen-Sparpolitik entwickeln;
• Fällt nicht in den Aufgabenbereich des Regionalplans. 
Wirtschaftsentwicklung: eine thematisch-kompetenz-
orientierte Gewerbeflächen-Sparpolitik etablieren!
Empfehlung: in Zusammenarbeit der Bezirksregierung 
Köln gemeinsam mit weiteren relevanten Akteuren die 
Entwicklung einer thematisch-kompetenzorientierten 
Gewerbeflächen-Sparpolitik in der Region vorantreiben!
• beispielsweise durch die Etablierung eines 
i
nterkommunalen Pakts für sogenannte 
„Markenflächen“

Forschungsinstitut für Regional-
und Wissensmanagement gGmbH
Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Regionalplans
der Bezirksregierung Köln, September 2021
Danke 
für Ihre Aufmerksamkeit!

Das Rheinische Revier und der Strukturwandel im Regionalplan Köln
(Entwurf) 
Sitzung des Regionalrates am 24.09.2021

Regionalplan
Braunkohlenplan
 Harmonisierung vo n Braunkohle- und Regionalplanung: gemeinsam
einen abgestimmten und konfliktfreien Rahmen schaffen für den
Ausstieg aus der Braunkohleverstromung undden Strukturwandel
 bisher „ gewohnte “ Arbeitsteilung mit zeitlicher
Abfolge: erst Braunkohleplan, dann Regionalplan
bedarf aktuell einer neuen strategischen Ausrichtung
und Abstimmung
Harmonisierung der Prozesse

Harmonisierung der Prozesse 
• unterschiedliche zei tlichen Perspektiven:
- Braunkohleplanung incl. der Änderungen für Hambach und Garzweiler legen den Rahmen bis
zum Abschluss der Rekultivierung und Entlassung aus der Bergaufsicht fest
- der neue Regionalplan hat einen bis 2043 begrenzten Planungszeitraum
• Regionalplanung i m Strukturwandel als dynamischen Prozess verstehen:
der Entwurf des Regionalplans baut auf aktuelle Erkenntnisse und bereits in der Region abgestimmte
Prozesse und räumlichen Perspektiven auf; der Strukturwandel ist grundsätzlich ein sehr dynamischer
Prozess, in dem in den nächsten Jahren noch zahlreiche neue, zusätzliche Perspektiven und regionale
Abstimmungen erfolgen werden – hier versteht sich auch der Regionalplan als dynamischer Prozess, in
dem die jeweils neuen „Erkenntnisse“ - sofern erforderlich - in den Plan aufgenommen werden bzw.
bei Rechtskraft des neuen Planes durch Änderungen und Anpassungen aufgenommen werden.
• Der R egionalplan ist an die landesplanerischen Vorgaben, z.B. zur bedarfsgerechten
Siedlungsentwicklung, und den hier vorgegebenen Festlegungskompetenzen und –Grenzen gebunden.
3

Unterschiedliche Ausgangslagen für den Regionalplan
1. Bereiche, die bereits weitgehend rekultiviert sind bzw. zeitnah rekultiviert werden u. die in absehbarer Zeit 
a
us der Bergaufsicht entlassen werden (z.B. im Braunkohleplan Frimmersdorf an der A 44n, Teilbereiche der 
Sophienhöhe)
→ regionalplanerische Festlegungen unter Berücksichtigung der Rekultivierungsziele
2. Bereiche, die gem. LE 2021 nicht mehr für den Abbau in Anspruch genommen werden, formell aber noch 
de
r geltenden     Braunkohleplanung unterliegen und für die z.T. eine Änderung des Braunkohleplanes 
erfolgt
(z.B.     südlicher Bereich des Tagebaus Hambach mit Hambacher Wald, Morschenich im Braunkohleplan 
Hambach, Holzweiler im Braunkohleplan Garzweiler II, Inden südwestlicher Bereich)
→ regionalplanerische Festlegung 
4

Unterschiedliche Ausgangslagen für den Regionalplan
3. Bereiche, die sich aktuell in Bezug auf eine bergbauliche Inanspruchnahme in Klärung befinden, bzw. für die 
i
n einer kurzen Zeitperspektive eine Klärung erfolgt (z.B. Manheimer Bucht im Tagebau Hambach, 5 Dörfer 
im Tagebau Garzweiler)       
→ regionalplanerische Festlegung erst nach Klärung möglich; Kennzeichnung als Klärungsbereich 
4. Bereiche, die aus aktueller Sicht einer bergbaulichen Inanspruchnahme bzw. Rekultivierung unterliegen,
di
e sich deutlich über den Planungshorizont des Regionalplans 2043 erstreckt (z.B. Garzweiler II mit 
Innovation Valley, große Seebereiche Hambach und Garzweiler) ) und die Gegenstand noch ausstehender 
Braunkohlenplan-Verfahren sind:
→ regionalplanerische Festlegung aktuell nicht möglich; ggfs. Gegenstand späterer Ergänzungen des 
Regionalplanes 
→ Zwischennutzen für Teilbereiche sind im Einklang mit Bergrecht/Braunkohleplanung möglich
5

Tagebau Hambach • südliches Vorfeld:
- Hambacher Wald, Merzenicher Erbwald und Steinheide
regionalplanerische Festlegung  als BSN Grünvernetzung als 
BSLE Festlegung
- Morschenich: 
Grundsatz: Morschenich zum Ort der Zukunft entwickeln;
- Manheimer Bucht: 
aktuell keine regionalplanerische Festlegung; Klärung zur  
Inanspruchnahme erfolgt mit Änderung Braunkohleplan; 
Markierung als „Klärungsbereich“ im Regionalplan;     
Anpassung der regionalplanerischen Festlegung nach 
erfolgter Klärung 
-
perspektivische Siedlungsentwicklung Buir-Nord 2038+
Vorschlag MUST aktuell nicht in Planentwurf enthalten, aber 
perspektivisch nicht ausgeschlossen
Tagebau Hambach
Klärungs-
bereich

Tagebau Hambach
- Hambachbahn / Anbindung an Nord-Süd-Bahn:
regionalplanerische Festlegung zur Trassensicherung 
Vorschlag MUST: Lückenschluss Hambachbahn bis 
Selgersdorf / Ausbau bis Jülich
keine regionalplanerische Festlegung 
Nord-Süd-Bahn:
regionalplanerische Festlegung zur Trassensicherung
• östlicher  B ereich: Elsdorf
- regionalplanerische Festlegung Tagebaurandbereich bis zur 
Sicherheitslinie als Freiraum 
- für weitere Bereiche: Grundsatz zur perspektivischen 
Siedlungsentwicklung
Tagebau Hambach
Klärungs-
bereich

Tagebau Hambach
• westlicher Bereich:
- Tagesanlagen Niederzier:
aktuell keine regionalplanerische Festlegung 
nördlicher Bereich:
- MIV Verbindung Elsdorf-Niederzier: 
in Landesstraßenbedarfsplan enthalten, Realisierung abhängig
vom Rekultivierungsfortschritt;
aktuell keine zeichnerische Festlegung
-
Sophienhöhe
für nördlichen Bereich (Kernbereich) regionalplanerische 
Festlegung als BSN 
für südlichen Bereich keine regionalplanerische Festlegung (Nr. 
4)

Tagebau Inden
• nordwestlicher Bereich:
r
egionalplanerische Festlegung überwiegend AFAB
• südlicher Bereich: (von zukünftigem See bis A4):
r
egionalplanerische Festlegung als AFAB 
• zukünftiger Seebereich:
r
egionalplanerische Festlegung als Oberflächengewässer
• Lucherberger See:
r
egionalplanerische Festlegung als AFAB

Tagebau Inden
• Zukünftige Siedlungsentwicklung am See
(Or
tslagen Inden Lamersdorf, Merken, Schophoven)
- Bereiche bis zur Sicherheitslinie: 
regionalplanerische Festlegung als ASB und Freiraum 
- sowie: 
Grundsatz zur perspektivischen Siedlungsentwicklung
Freihalten von regionalplanerischen Festlegungen, die
einer perspektivischen Siedlungsentwicklung 
entgegenstehen könnten
urch Marco?
Erläuterungskarte zum Braunkohleplan 
Inden

Tagebau Garzweiler I / Frimmersdorf 
• regionalplanerische Freiraum- F estlegungen  gemäß 
erfolgter Rekultivierung bzw. in Teilbereichen noch 
erfolgender Rekultivierung (gem. Braunkohleplan)

Tagebau Garzweiler II
• westlicher Bereich:         
- Holzweiler:
r
egionalplanerische Festlegung als ASB
- weitere regionalplanerische Festlegungen sind 
a
ktuell nicht möglich
- Erkelenzer Ortschaften  Keyenberg, Kuckum, Unter- und 
O
berwestrich, Beverath:
Markierung im Regionalplan als „Klärungsbereich“
Anpassung der regionalplanerischen Festlegung nach 
erfolgter Klärung

Weitere Empfehlungen:  Leitbild Infrastruktur
 Realisierung s chneller Fahrradwege und Erholungswege für Fußgänger
(Hauptverbindungen im Kerngebiet und Rundwege entlang der Tagebaue):
- Grundsatz im Plankonzept zur Entwicklung des Radverkehrs
- in Erläuterungskarte dargestellt, soweit Bestandteil des regionalen Radwegenetzes
 Schieneninfrastruktur P ersonentransport stärken und ausbauen
− Lückenschluss B ahnstrecke Hückelhoven-Baal – Linnich: in Planentwurf enthalten
− BrainTrain J ülich- Aachen: in Planentwurf enthalten
− Anschluss Inde n (Machbarkeitsstudie): nicht in Planentwurf enthalten
− Anschluss E lsdorf (Machbarkeitsstudie): in Planentwurf enthalten
− Mobilstationen r ealisieren und ausbauen: Grundsatz im Planentwurf, keine zeichnerische Festlegung
− Neue T rasse Jülich-Bedburg (Machbarkeitsstudie): im Planentwurf enthalten
13

Leitbild Landschaft
 Überlauf zwischen Hambach und Bergheim:
- aktuell keine regionalplananerische Darstellung möglich, 
relevant für Zeitpunkt nach der Seebefüllung;  aktuell  Freihalten von 
entgegenstehenden Nutzungen: 
wird durch die Freiraumdarstellungen im Planentwurf gewährleistet ;
 Grün- blaue Bänder und grünvernetzte Seenlandschaft:    
Umsetzung im Regionalplan mit einem qualifizierten Freiraumsystem mit  
zahlreichen textlichen und zeichnerischen Festlegungen

Leitbild Landschaft: Raum für Wasser
 Konsequente Umsetzung durch regionalplanerische 
F
estlegungen in Plan und textlichen Regelungen, z.B. 
- Grundwasser- und Gewässerschutz, 
Festlegungen zum vorbeugenden 
Hochwasserschutz, Talsperrensicherung
- keine Siedlungsbereiche in 
Überschwemmungsbereichen, 
und Rücknahme von Bauflächen   
- keine Ausweisung von zukünftigen Siedlungsbereichen 
in Bereichen mit Gefahren für Extremhochwasser
 zukünftige Seen als Notüberläufe und Süßwasserreserve:
E
inbindung in Rektultivierungs- und Seebefüllungskonzepte
aktuell keine regionalplanerische Festlegung

Zielbild Wirtschaftsentwicklung
 differenziertes Flächenangebot zur Verfügung stellen:
 im Planentwurf: dreistufiges Angebot an Wirtschaftsflächen
1. endogene k ommunalen Bedarfe in den Kommunen (ASB und GIB), 
sowie…
2. Flächen mit regionaler Bedeutung ( GIBregional)
3.     Flächen mit Bedeutung für den gesamten Regierungsbezirk (GIBplus)

 jeder Kreis erhält mindestens ein GI Bregional
Insgesamt 20 GIBregional Standorte
- davon 10 im Rheinischen Revier
- davon 4 in Anrainerkommunen
z.B. GIBregional Elsdorf / Kerpen
 drei GIBplus S tandorte im räumlichen Umfeld der 
Tagebaue
- in Jülich, Bedburg und Hückelhoven
- Angebot für größere Ansiedlungen und/oder Vorhaben 
mit besonderen Standortanforderungen
z.B. GIBplus in Jülich

 Strukturwandelstandorte
- zweckgebundene GIB „Starterstandort Strukturwandel“ werden bedarfsneutral festgelegt
- regionalplanerisch relevante Standorte gem. WSB-K ommission
(Anhang 6, Sofortmaßnahmen ) 
z.B. Campus Aldenhoven
- weitere Standorte im Rahmen der Umsetzung des § 3 8 a LPlG neu möglich
„ Flächen für die Transformation der Industrie im Rheinischen Revier“
− Flexible Festlegung zur Nachfolgenutzung für die Kraftwerksstandorte

Zu den zehn Empfehlungen
1. Zur Disposition kommende Räume neu planen:
- S
chaffung neuer Grünverbindungen 
- Erhalt/Entwicklung Morschenich       
- potenzielle Siedlungsentwicklung Bahnhof Buir für die Zukunft sichern: nicht im Planentwurf, 
ggfs.  perspektivisch 2043+ möglich 
2. Öffnungen zum See sicherstellen 
3. Raum für Notüberlauf Hambach freihalten
4. Schieneninfrastruktur und neue Siedlungspotenziale integriert betrachten 
5. Siedlungsentwicklung am See ermöglichen
6. sukzessive Siedlungsentwicklung: teils        durch landes- u nd regionalplanerische Regelungen;   
weitergehende Umsetzung auf kommunaler Ebene erforderlich
7.     Vielfalt an Wirtschaftsflächen sicherstellen 
8.     Bestandgewerbeflächen qualifizieren und nachverdichten:        Kommunen 
9. Prozessbegleitende Studien mit dem perspektiveschen Ziel eines klimaangepassten, integrierten blau -
g
rünen Systems als Grundlage für regionale Planungen zu entwickeln:
bleibt Gegenstand der weiteren Harmonisierung der Regionalplanung mit allen Prozessen im    
Strukturwandel: wird als Empfehlung aufgenommen 
10.   Thematisch-konzeptorientierte Gewerbeflächen-Sparpolitik mit relevanten Akteuren vorantreiben 
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Petra Hoff
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
50606 Köln
Telefon: + 49 (0) 221 - 147 - 4176
eMail: petra.hoff@brk.nrw.de
Internet: www.brk.nrw.de

Kraftwerksstandorte
 im Regierungsbezirk Köln die Kraftwerksstandorte
- E
schweiler - Weisweiler (Stilllegung 2029) 
- Bergheim - Niederaußem (Stilllegung 2038, ggfs. 2035) 
 Ziel: bestehende Kraftwerksstandorte sichern, flexible Nachnutzung ermöglichen
ze
ichnerische Festlegung als GIB mit Symbol „Kraftwerk“ bedingt:  
Textliche Zielformulierung: Erlöschen nach Auslaufen der Kohleverfeuerung 
vorbehaltlich einer energetischen Nachfolgenutzung 
Eschweiler- Weisweiler    Bergheim Niederaußem

Beratungsverlauf (1)

10.12.2021 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 3.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 66/2021
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
10.12.2021
Erstellt
21.10.2021 14:10