1409/2023
Zuschuss zum Deutschlandticket als JobTicket
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/11/113 Vorlagen-Nummer 1409/2023 Freigabedatum 05.06.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss zum Deutschlandticket als JobTicket Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, allen städtischen Tarifbeschäftigten, die sich in ei- nem aktiven Beschäftigungsverhältnis befinden und ein Deutschlandticket über die Stadt Köln als JobTicket beziehen, einen Zuschuss in Höhe von 12,25 €/Monat zu zah- len und beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte dafür einzuleiten. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales wird per Mitteilung über den Umsetzungszeitpunkt informiert. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch allen Beamt*innen, die sich in einem aktiven Dienstverhältnis befinden und ein Deutschlandticket über die Stadt Köln als JobTicket beziehen, einen Zuschuss in Höhe von 12,25 €/Monat zu zahlen. Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen / Vergabe / Internationales wird per Mitteilung darüber informiert. 3. Der Rat erkennt den Bedarf für einen Zuschuss zu dem über die Stadt Köln bezoge- nen Deutschlandticket als JobTicket in Höhe von voraussichtlich 918.750 € im Haus- haltsjahr 2023 und voraussichtlich 2.205.000 € im Haushaltsjahr 2024 an und beauf- tragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Gleichzeitig beschließt der Rat zahlungswirksame überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 918.750 € im Haushaltsjahr 2023 und 2.205.000 € im Haushaltsjahr 2024 für den Zuschuss zu dem über die Stadt Köln bezogenen Deutschlandticket als JobTicket im Teilergebnisplan des Amtes für Personal- und Verwaltungsmanagement in der Pro- duktgruppe 0103, Personal- und Organisationsmanagement, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe ebenfalls in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirt- schaft, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 05.06.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2023 918.750 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 2.205.500€ c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zum 1. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Inhaber*innen eines Deutschlandti- ckets können deutschlandweit in der 2. Klasse alle Nahverkehrszüge (u.a. RE, RB und S- Bahn), Straßen-/Stadtbahnen, U-Bahnen und Busse sowie in einigen Städten auch bestimmte Fähren (z.B. in Hamburg und Berlin) nutzen. Das bisherige städtische Jobticket wurde zum 1. Mai 2023 auf das günstigere Deutschlandticket umgestellt. Das Deutschlandticket wird auch als JobTicket angeboten. Bei dem Deutschlandticket als JobTicket übernehmen die Arbeitgeber*innen für ihre Mitarbeitenden einen Teil der Kosten. Beträgt der Arbeitgeberzuschuss mindestens 25 Prozent (= 12,25 Euro), wird auf den Ausga- bepreis von 49,00 Euro ein Abschlag von fünf Prozent gewährt. Die Arbeitgeber*innen erwer- ben das Ticket in diesem Fall für 46,55 Euro und geben es an ihre Mitarbeitenden für 34,30 Euro monatlich weiter. Der Rat der Stadt Köln hat am 24.06.2021 die gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035 als Klimaziel der Stadt Köln beschlossen (TOP 3.1.17). Mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Pro- zent wird die Nutzung des ÖPNV auf dem Weg zur Arbeit deutlich attraktiver. Es ist von einem 3 Anstieg der Ticketbestellungen und damit von einer besseren klimaneutralen Mobilität, auch im privaten Bereich, auszugehen. So können nicht nur die Rahmenbedingungen für die Be- schäftigtenmobilität verbessert, sondern zudem die Vermeidung von Verkehr gefördert wer- den. Die Stadt leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus macht diese freiwillige außertarifliche Leistung die Stadt Köln als Arbeitgebe- rin noch attraktiver. Attraktive Angebote wie das vergünstigte Deutschlandticket als JobTicket für alle aktiven Beschäftigten tragen dazu bei, auf dem hart umkämpften Talentmarkt in Köln weiterhin qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen und zu binden sowie dem Fachkräfteman- gel entgegen zu wirken. Zuschuss für Tarifbeschäftigte: Tarifrechtlich ist ein solcher Zuschuss grundsätzlich nicht vorgesehen. Von Regelungen des Tarifvertrags kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn die Änderung der Regelung zugunsten der Arbeitnehmer*innen erfolgt (§ 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Tarifvertragsgesetz). Die Stadt Köln ist zwar Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NRW) und unter anderem verpflichtet, - die abgeschlossenen Tarifverträge und sonstigen Vereinbarungen durchzuführen, - die abgeschlossenen Tarifverträge weder zu unterbieten noch mittelbar oder unmittelbar zu überschreiten und - alles zu unterlassen, was den Interessen des Verbandes schadet (§ 6 Absatz 1 Buchst. a und c der Satzung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes NRW). Der KAV NRW hat jedoch signalisiert, im Hinblick auf Aktivitäten einzelner Verbandsmitglieder in Richtung einer Bezuschussung des Deutschlandtickets von Sanktionen abzusehen. Allen städtischen Tarifbeschäftigten, die sich in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befin- den, sollen daher zusätzlich zum Entgelt einen Zuschuss zu dem über die Stadt Köln bezoge- nen Deutschlandticket als JobTicket in Höhe von 12,25 €/Monat erhalten. Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten soll das bezuschusste Ticket voraussichtlich zum 1. August 2023 angeboten werden. Nicht in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis befindende Tarifbeschäf- tigte sind davon ausgenommen. Das heißt, nicht umfasst sind sich in Elternzeit oder unbe- zahltem Sonderurlaub befindende Beschäftigte sowie langzeiterkrankte Beschäftigte nach Ab- lauf des Krankengeldzuschusses bzw. Ablauf der Lohnfortzahlung. Zuschuss für Beamt*innen inkl. Anwärter*innen: Beamt*innen kann das Deutschlandticket derzeit nicht vergünstigt angeboten werden, da es sich bei dem Zuschuss um Sachbezüge handelt, die nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW unzulässig sind. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen auf Landesebene geschaffen werden, sollen auch die aktiven Beamt*innen einen Zuschuss zum Deutschlandticket als Job- Ticket in Höhe von 12,25 €/Monat erhalten. Auswirkungen auf den Klimaschutz Durch das Angebot eines vergünstigten Deutschlandtickets wird die Nutzung des ÖPNV auf dem Weg zur Arbeit deutlich attraktiver und trägt zu einer besseren klimaneutralen Mobilität, auch im privaten Bereich, bei. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sind daher positiv zu bewerten (s.o.). Finanzierung: Wie sich die Anzahl der Bezieher*innen eines Deutschlandtickets als JobTicket entwickeln, ist derzeit noch nicht abzusehen. Stand Mai 2023 beziehen 5751 aktive städtische Tarifbeschäf- tigte und 1803 aktive Beamt*innen ein Deutschlandticket über die Stadt Köln. Durch das ver- günstigte Ticket wird ein Anstieg der Bezieher*innen erwartet. Sofern 15.000 Beschäftigte von dem Angebot des vergünstigten Deutschlandtickets Gebrauch machen, entstehen der Stadt für das verbleibende Jahr 2023 bei einem voraussichtlichen Start der Zuschussauszahlung 4 zum 1. August 2023 Aufwendungen in Höhe von 918.750 € sowie für jedes weitere Jahr Auf- wendungen in Höhe von 2.205.000 Euro. Sofern sich abzeichnet, dass mehr als 15.000 Be- schäftigte das Ticket in Anspruch nehmen, werden dem Rat dadurch entstehende Mehrauf- wendungen zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Finanzierung der Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Haushaltsjahr 2023 im Rahmen zahlungswirksamer überplanmäßiger Aufwendungen i.H.v. 918.750 € sowie im Haushaltsjahr 2024 im Rahmen zahlungswirksamer überplanmäßiger Aufwendungen i.H.v. 2.205.000 €. Die im Teilergebnisplan des Amtes für Personal- und Verwaltungsmanagement in der Produkt- gruppe 0103, Personal- und Organisationsmanagement, in der Teilplanzeile 16, sonstige or- dentliche Aufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 entstehenden überplanmäßigen Mehr- aufwendungen in der oben genannten Höhe können durch entsprechende Wenigeraufwen- dungen im Teilergebnisplan der Kämmerei in der Produktgruppe 1601, Allgemeine Finanzwirt- schaft, in der Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen gedeckt werden. Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 ff. inkl. Finanzplanung erfolgt eine entsprechende Mittelveranschlagung zur Finanzierung des Zuschusses zum Deutschlandti- ckets. Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussvorlage konnte aufgrund aufwendiger Abstimmungen nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Die kurzfristige Entscheidung des Rates ist aber erforderlich, um mit den umfangrei- chen Vorarbeiten beginnen und das vergünstigte Deutschlandticket für die Beschäftigten vo- raussichtlich zum 1. August 2023 anbieten zu können.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1409/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.06.2023
- Erstellt
- 26.04.2023 18:47