Mandari Insight

0218/2023

Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.02.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 27.02.2023, TOP 6.1

Anlage 4_Terminplan Neumarkt

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Anhörung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Beantwortung einer Nachfrage aus der Ratssitzung vom 09.02.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Vorabauszug Rat 09.02.2023, TOP 10.28

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Terminplan Neumarkt

1416 Zeichen

Terminablauf
Wasserspiel auf dem Neumarkt
V2.1
A1 Werkszeichnungen
A2 Statiken
A3 Probefläche Pflaster
A4 Disposition / Produktorder
B1 Einrichten Baustelle/Beweissicherung
B2 Abräumen der Oberfläche
B3 Vorschachten bis Tiefe RGM
B4 Bodenabtrag nach Vorgabe+Begl. RGM
B5 Kampfmittelsondierung
B6 Verbau für Schächte
B7 Restaushub + Begl. RGM
B8 Schachtausbaueinbau + Verfüllung
B9 Leitungsumbau Entwässerung
B10 Anschluss E+Wasser
B11 Leitungsverlegung Wasserspiel
B12 Einbau Fundamente + Rinnen
B13 Einbau Bodenersatz + Tragschichten
B14 Anschluss E+Wasser
B15 Ausrüstung Pumpentechnik
B16 Ausrüstung Reinigungstechnik
B17 Ausrüstung Wasserzuspeisung
B18 Ausrüstung Düsentechnik
B19 Einbau Oberfläche Wasserspiel
B20 Einbau Oberfläche Restbereiche
B21 Ausrüstung Lichttechnik
B22 Probeläufe
B23 Inbetriebnahme
B24 Abnahme
Okt 23 Nov 23
Phase 1 siehe Plan 
472 A 201 VP
01.03.2023
FESTSTEHEND
BaubeginnVorlauf
bis
01.03.2023
Fertigstellung
FESTSTEHEND
31.10.2023
Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23
Bauphasen
zusätzliches Zeitfenster für unbestimmte Einflüsse der Maßnahme
Parallel zur Baumaßnahme finden 
temporär Veranstaltungen auf dem 
Neumarkt statt. Räumlich betreffen 
diese nicht die Ausführungsfläche. 
Die Umfahrung der Baustelle und 
die Nutzung der Zufahrt ist immer 
zu gewährleisten.
Vorlauf Baubeginn
03.10.2022
Phase 2
siehe Plan 
472 A 202 VP
Phase 3  
siehe Plan
 472 A 203 VP
Mrz 23 Apr 23
Anlage 4

Anlage 1_Anhörung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

5523 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0218/2023/1 
Freigabedatum 
09.02.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein  
Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung 
durch die Bezirksvertretung 
Betreff 
Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche 
Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 
der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter 
erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. 
Die Baumaßnahme ist an einen engen Zeitplan geknüpft, der aufgrund der Verträge mit  
Nutzern des Platzes zwingend einzuhalten ist.  
Die erste erfolglose Ausschreibung vorab hat den zeitlichen Puffer bereits sehr aufgezehrt. 
Ebenso läuft die Bindefrist für das nun einzige Angebot am 06.03.2023 aus, so dass das  
Angebot umgehend bestätigt werden muss, um den angestrebten Zeitplan noch zu halten. 
Sollte der derzeitige Bauzeitenplan nicht eingehalten werden, kommt es aufgrund der auf dem 
Neumarkt geplanten Veranstaltungen zu weiteren Verzögerungen und Kostensteigerungen, 
da die Baustelle jeweils gesichert werden muss und nach der Veranstaltung wieder eingerich-
tet werden muss. Diese Kosten sind noch nicht veranschlagt. Die Dauer der Verzögerungen 
im Bauablauf ist zurzeit noch nicht genauer zu definieren. Es wäre aber mit einer Verlänge-
rung bis weit in das Jahr 2024 zu rechnen, wenn der Beschluss nun nicht gefasst wird. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen: 
„Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für den Neubau der Brunnenan-
lage auf dem Neumarkt in Höhe von rund 711.000 Euro brutto gegenüber dem Baubeschluss 
vom 25.10.2021 zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen nun rund 1,5 Mio. Euro brutto statt 789.000 
Euro.“ 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
09.02.2023  zugestimmt  Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 Leitner 
2. stellv. Bezirksbürgermeister

2

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 1,5 Mio. Euro 
Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Bewirtschaftung und Unterhaltung)  15.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Brunnenanlage dient der Kühlung und reagiert auf die Klimaanpassung im öffentlichen 
Raum zur Vermeidung von Wärmeinseln. 
 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der Bauausschuss und der Finanzausschuss haben am 25.10.2021 beziehungsweise am 
13.09.2021 den Neubau des Brunnens am Neumarkt beschlossen (Vorlagen-Nummer 
2497/2021). Die Kosten wurden auf rund 631.000 Euro brutto zuzüglich eines Risikozuschla-
ges in Höhe von 158.000 Euro geschätzt. 
Auf eine erste Ausschreibung ging kein Angebot ein. Bei einer zweiten Ausschreibung wurde 
ein Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von rund 1,06 Mio. Euro brutto eingereicht, 
das nun den Zuschlag erhalten soll. Hinzu kommen 30 % Baunebenkosten (rund 300.000 
Euro), 5 % für Unvorhergesehenes (rund 69.000 Euro), sowie die Honorarkosten (rund 67.000 
Euro), sodass die Gesamtbaukosten für den Neubau des Brunnes am Neumarkt sich mittler-
weile auf rund 1,5 Mio. Euro brutto summieren. 
 
Das Angebot ist gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung rund 68 % höher, so dass 
auch der Risikozuschlag Höhe von 25% die Kostensteigerung nicht auffangen konnte.

4 
 
Aufgrund der Angebotssumme wurden alle Kosten überarbeitet. 
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 711.000 Euro brutto auf rund 1,5 
Mio. Euro brutto empfohlen. 
 
Dem Bauausschuss, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss Klima, Umwelt, Grün und Lie-
genschaften, dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Stadtentwicklungsausschuss wird 
wegen der dringenden Eilbedürftigkeit das Ergebnis der Beschlussfassung im Rahmen einer 
Mitteilung im Anschluss bekannt gegeben. 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung 
 
Einsparpotentiale wurden bereits im Bereich der Planung erbracht.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- 
und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln erstellt. 
 
Finanzierung 
 
Der Brunnen wird Bestandteil des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
mit Gegenfinanzierung über einen Zuschuss aus dem städtischen Kernhaushalt. Die Mittel 
stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der  
Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der 
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung.

Anlage 3_Beantwortung einer Nachfrage aus der Ratssitzung vom 09.02.2023

1572 Zeichen

Anlage 3 zur Beschlussvorlage 0218/2023: 
Beantwortung einer Nachfrage aus der Ratssitzung vom 9. Februar 2023 
In der Ratssitzung vom 9. Februar 2023 fragte RM Helmis (SPD-Fraktion), welche 
Kostensteigerungen zu erwarten wären, wenn die Baustelle bei Veranstaltungen auf 
dem Neumarkt abgesichert werden müsste. 
Antwort der Verwaltung 
In dem der Vorlage beigefügten Bauzeitenplan ist erkennbar, dass die Maßnahme in 
ein festes Zeitfenster integriert ist, in welchem keine Veranstaltungen unterhalb der 
Baustelleneinrichtungsfläche stattfinden. Somit ist innerhalb dieses Zeitfensters ein 
zwischenzeitlicher Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung nicht notwendig. 
Sollte es zu einem späteren Baubeginn kommen und das Zeitfenster nicht eingehal-
ten werden können, wäre ein kompletter Auf- und Abbau der Baustelle notwendig. 
Eine Absicherung der Baustelle ist nicht möglich, da der gesamte westliche Teil des 
Neumarktes bis zur Platzmitte betroffen ist. In diesem Bereich liegen auch Zu- und 
Abfahrten für den Aufbau der Veranstaltungen.  
Die Kosten für einen einmaligen Auf- und Abbau der Baustellen betragen gemäß 
Ausschreibung 120.000 Euro. Diese Summe müsste auch für jeden erneuten Auf- 
und Abbau angesetzt werden. Hinzu kämen Kostensteigerungen durch Erschwernis-
zulagen, Baukosten et cetera die sich derzeit noch nicht beziffern lassen. Möglicher-
weise muss die Maßnahme neu ausgeschrieben werden, weil das Unternehmen zu 
einem späteren Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht. Hierdurch könnte das Unterneh-
men auch entgangenen Gewinn geltend machen.

Anlage 2_Vorabauszug Rat 09.02.2023, TOP 10.28

962 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Escher 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.escher@stadt-koeln.de 
Datum: 13.02.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des Rates vom 
09.02.2023  
öffentlich 
10.28 Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt 
0218/2023 
 
Mündlicher Antrag von RM Helmis (SPD-Fraktion) sowie von RM Gabriel 
(KLIMA FREUNDE) und RM Zimmermann (GUT Köln) auf Verweisung in 
den Hauptausschuss  
 
Mündlicher Änderungsantrag von RM Gabriel (Klima Freunde):  
Änderung im Beschlusstext: Der Rat der Stadt Köln (….) und stimmt ei-
ner Fortführung der Baumaßnahme nicht zu) 
Die Angelegenheit wurde einstimmig zur Entscheidung in den Hauptausschuss 
verwiesen. 
RM Helmis (SPD-Fraktion) bittet bis zur Beratung im Hauptausschuss um Beantwor-
tung der Frage, welche Kostensteigerungen zu erwarten wären, wenn die Baustelle 
bei Veranstaltungen auf dem Neumarkt abgesichert werden müsste.

Beschlussvorlage Rat

5523 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0218/2023 
Freigabedatum 
 09.02.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche 
Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 
der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für den Neubau der Brunnenan-
lage auf dem Neumarkt in Höhe von rund 711.000 Euro brutto gegenüber dem Baubeschluss 
vom 25.10.2021 zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen nun rund 1,5 Mio. Euro brutto statt 789.000 
Euro. 
 
Bezirksvertretung Innenstadt – Anhörung per DE 0218/2023/1  
Rat 09.02.2023 
Hauptausschuss 27.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 1,5 Mio. Euro 
Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Bewirtschaftung und Unterhaltung)  15.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Brunnenanlage dient der Kühlung und reagiert auf die Klimaanpassung im öffentlichen 
Raum zur Vermeidung von Wärmeinseln. 
 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter 
erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsvorlage erfolgt eine 
Direktvorlage im Rat der Stadt Köln. Die Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt wurde 
durch eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt. Die vorberatenden Gremien werden im 
Anschluss über den Beschluss informiert. 
Die Baumaßnahme ist an einen engen Zeitplan geknüpft, der aufgrund der Verträge mit  
Nutzern des Platzes zwingend einzuhalten ist.  
Die erste erfolglose Ausschreibung vorab hat den zeitlichen Puffer bereits sehr aufgezehrt. 
Ebenso läuft die Bindefrist für das nun einzige Angebot am 06.03.2023 aus, so dass das  
Angebot umgehend bestätigt werden muss, um den angestrebten Zeitplan noch zu halten. 
Sollte der derzeitige Bauzeitenplan nicht eingehalten werden, kommt es aufgrund der auf dem 
Neumarkt geplanten Veranstaltungen zu weiteren Verzögerungen und Kostensteigerungen, 
da die Baustelle jeweils gesichert werden muss und nach der Veranstaltung wieder eingerich-

3 
tet werden muss. Diese Kosten sind noch nicht veranschlagt. Die Dauer der Verzögerungen 
im Bauablauf ist zurzeit noch nicht genauer zu definieren. Es wäre aber mit einer Verlänge-
rung bis weit in das Jahr 2024 zu rechnen, falls der Beschluss nun nicht gefasst wird. 
Begründung: 
Der Bauausschuss und der Finanzausschuss haben am 25.10.2021 beziehungsweise am 
13.09.2021 den Neubau des Brunnens am Neumarkt beschlossen (Vorlagen-Nummer 
2497/2021). Die Kosten wurden auf rund 631.000 Euro brutto zuzüglich eines Risikozuschla-
ges in Höhe von 158.000 Euro geschätzt. 
Auf eine erste Ausschreibung ging kein Angebot ein. Bei einer zweiten Ausschreibung wurde 
ein Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von rund 1,06 Mio. Euro brutto eingereicht, 
das nun den Zuschlag erhalten soll. Hinzu kommen 30 % Baunebenkosten (rund 300.000 
Euro), 5 % für Unvorhergesehenes (rund 69.000 Euro), sowie die Honorarkosten (rund 67.000 
Euro), sodass die Gesamtbaukosten für den Neubau des Brunnes am Neumarkt sich mittler-
weile auf rund 1,5 Mio. Euro brutto summieren. 
 
Das Angebot ist gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung rund 68 % höher, so dass 
auch der Risikozuschlag Höhe von 25% die Kostensteigerung nicht auffangen konnte.  
Aufgrund der Angebotssumme wurden alle Kosten überarbeitet. 
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 711.000 Euro brutto auf rund  
1,5 Mio. Euro brutto empfohlen. 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat die Beschlussvorlage im Rahmen eines vorab  
eingeholten Dringlichkeitsbeschlusses zur Kenntnis genommen. Dem Verkehrsausschuss, 
dem Ausschuss Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, dem Ausschuss Kunst und Kultur 
und dem Stadtentwicklungsausschuss wird wegen der dringenden Eilbedürftigkeit das Ergeb-
nis der Beschlussfassung im Rahmen einer Mitteilung im Anschluss bekannt gegeben. 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung 
 
Einsparpotentiale wurden bereits im Bereich der Planung erbracht.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den  
Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln erstellt. 
 
 
Finanzierung 
 
Der Brunnen wird Bestandteil des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
mit Gegenfinanzierung über einen Zuschuss aus dem städtischen Kernhaushalt. Die Mittel 
stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der  
Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der 
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung.

Beratungsverlauf (2)

09.02.2023 Rat
TOP 10.28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
27.02.2023 Hauptausschuss
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neumarkt 0218

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0218/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.02.2023
Erstellt
16.01.2023 16:21