0218/2023
Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022
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Anlage 4_Terminplan Neumarkt
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Terminablauf Wasserspiel auf dem Neumarkt V2.1 A1 Werkszeichnungen A2 Statiken A3 Probefläche Pflaster A4 Disposition / Produktorder B1 Einrichten Baustelle/Beweissicherung B2 Abräumen der Oberfläche B3 Vorschachten bis Tiefe RGM B4 Bodenabtrag nach Vorgabe+Begl. RGM B5 Kampfmittelsondierung B6 Verbau für Schächte B7 Restaushub + Begl. RGM B8 Schachtausbaueinbau + Verfüllung B9 Leitungsumbau Entwässerung B10 Anschluss E+Wasser B11 Leitungsverlegung Wasserspiel B12 Einbau Fundamente + Rinnen B13 Einbau Bodenersatz + Tragschichten B14 Anschluss E+Wasser B15 Ausrüstung Pumpentechnik B16 Ausrüstung Reinigungstechnik B17 Ausrüstung Wasserzuspeisung B18 Ausrüstung Düsentechnik B19 Einbau Oberfläche Wasserspiel B20 Einbau Oberfläche Restbereiche B21 Ausrüstung Lichttechnik B22 Probeläufe B23 Inbetriebnahme B24 Abnahme Okt 23 Nov 23 Phase 1 siehe Plan 472 A 201 VP 01.03.2023 FESTSTEHEND BaubeginnVorlauf bis 01.03.2023 Fertigstellung FESTSTEHEND 31.10.2023 Mai 23 Jun 23 Jul 23 Aug 23 Sep 23 Bauphasen zusätzliches Zeitfenster für unbestimmte Einflüsse der Maßnahme Parallel zur Baumaßnahme finden temporär Veranstaltungen auf dem Neumarkt statt. Räumlich betreffen diese nicht die Ausführungsfläche. Die Umfahrung der Baustelle und die Nutzung der Zufahrt ist immer zu gewährleisten. Vorlauf Baubeginn 03.10.2022 Phase 2 siehe Plan 472 A 202 VP Phase 3 siehe Plan 472 A 203 VP Mrz 23 Apr 23 Anlage 4
Anlage 1_Anhörung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0218/2023/1 Freigabedatum 09.02.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Die Baumaßnahme ist an einen engen Zeitplan geknüpft, der aufgrund der Verträge mit Nutzern des Platzes zwingend einzuhalten ist. Die erste erfolglose Ausschreibung vorab hat den zeitlichen Puffer bereits sehr aufgezehrt. Ebenso läuft die Bindefrist für das nun einzige Angebot am 06.03.2023 aus, so dass das Angebot umgehend bestätigt werden muss, um den angestrebten Zeitplan noch zu halten. Sollte der derzeitige Bauzeitenplan nicht eingehalten werden, kommt es aufgrund der auf dem Neumarkt geplanten Veranstaltungen zu weiteren Verzögerungen und Kostensteigerungen, da die Baustelle jeweils gesichert werden muss und nach der Veranstaltung wieder eingerich- tet werden muss. Diese Kosten sind noch nicht veranschlagt. Die Dauer der Verzögerungen im Bauablauf ist zurzeit noch nicht genauer zu definieren. Es wäre aber mit einer Verlänge- rung bis weit in das Jahr 2024 zu rechnen, wenn der Beschluss nun nicht gefasst wird. Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen: „Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für den Neubau der Brunnenan- lage auf dem Neumarkt in Höhe von rund 711.000 Euro brutto gegenüber dem Baubeschluss vom 25.10.2021 zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen nun rund 1,5 Mio. Euro brutto statt 789.000 Euro.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 09.02.2023 zugestimmt Hupke Bezirksbürgermeister Leitner 2. stellv. Bezirksbürgermeister 2 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 1,5 Mio. Euro Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Bewirtschaftung und Unterhaltung) 15.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Die Brunnenanlage dient der Kühlung und reagiert auf die Klimaanpassung im öffentlichen Raum zur Vermeidung von Wärmeinseln. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bauausschuss und der Finanzausschuss haben am 25.10.2021 beziehungsweise am 13.09.2021 den Neubau des Brunnens am Neumarkt beschlossen (Vorlagen-Nummer 2497/2021). Die Kosten wurden auf rund 631.000 Euro brutto zuzüglich eines Risikozuschla- ges in Höhe von 158.000 Euro geschätzt. Auf eine erste Ausschreibung ging kein Angebot ein. Bei einer zweiten Ausschreibung wurde ein Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von rund 1,06 Mio. Euro brutto eingereicht, das nun den Zuschlag erhalten soll. Hinzu kommen 30 % Baunebenkosten (rund 300.000 Euro), 5 % für Unvorhergesehenes (rund 69.000 Euro), sowie die Honorarkosten (rund 67.000 Euro), sodass die Gesamtbaukosten für den Neubau des Brunnes am Neumarkt sich mittler- weile auf rund 1,5 Mio. Euro brutto summieren. Das Angebot ist gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung rund 68 % höher, so dass auch der Risikozuschlag Höhe von 25% die Kostensteigerung nicht auffangen konnte. 4 Aufgrund der Angebotssumme wurden alle Kosten überarbeitet. Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 711.000 Euro brutto auf rund 1,5 Mio. Euro brutto empfohlen. Dem Bauausschuss, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss Klima, Umwelt, Grün und Lie- genschaften, dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Stadtentwicklungsausschuss wird wegen der dringenden Eilbedürftigkeit das Ergebnis der Beschlussfassung im Rahmen einer Mitteilung im Anschluss bekannt gegeben. Vorschläge zur Kostenreduzierung Einsparpotentiale wurden bereits im Bereich der Planung erbracht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln erstellt. Finanzierung Der Brunnen wird Bestandteil des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit Gegenfinanzierung über einen Zuschuss aus dem städtischen Kernhaushalt. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung.
Anlage 3_Beantwortung einer Nachfrage aus der Ratssitzung vom 09.02.2023
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage 0218/2023: Beantwortung einer Nachfrage aus der Ratssitzung vom 9. Februar 2023 In der Ratssitzung vom 9. Februar 2023 fragte RM Helmis (SPD-Fraktion), welche Kostensteigerungen zu erwarten wären, wenn die Baustelle bei Veranstaltungen auf dem Neumarkt abgesichert werden müsste. Antwort der Verwaltung In dem der Vorlage beigefügten Bauzeitenplan ist erkennbar, dass die Maßnahme in ein festes Zeitfenster integriert ist, in welchem keine Veranstaltungen unterhalb der Baustelleneinrichtungsfläche stattfinden. Somit ist innerhalb dieses Zeitfensters ein zwischenzeitlicher Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung nicht notwendig. Sollte es zu einem späteren Baubeginn kommen und das Zeitfenster nicht eingehal- ten werden können, wäre ein kompletter Auf- und Abbau der Baustelle notwendig. Eine Absicherung der Baustelle ist nicht möglich, da der gesamte westliche Teil des Neumarktes bis zur Platzmitte betroffen ist. In diesem Bereich liegen auch Zu- und Abfahrten für den Aufbau der Veranstaltungen. Die Kosten für einen einmaligen Auf- und Abbau der Baustellen betragen gemäß Ausschreibung 120.000 Euro. Diese Summe müsste auch für jeden erneuten Auf- und Abbau angesetzt werden. Hinzu kämen Kostensteigerungen durch Erschwernis- zulagen, Baukosten et cetera die sich derzeit noch nicht beziffern lassen. Möglicher- weise muss die Maßnahme neu ausgeschrieben werden, weil das Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt nicht zur Verfügung steht. Hierdurch könnte das Unterneh- men auch entgangenen Gewinn geltend machen.
Anlage 2_Vorabauszug Rat 09.02.2023, TOP 10.28
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Geschäftsführung Rat Frau Escher Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.escher@stadt-koeln.de Datum: 13.02.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 23. Sitzung des Rates vom 09.02.2023 öffentlich 10.28 Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt 0218/2023 Mündlicher Antrag von RM Helmis (SPD-Fraktion) sowie von RM Gabriel (KLIMA FREUNDE) und RM Zimmermann (GUT Köln) auf Verweisung in den Hauptausschuss Mündlicher Änderungsantrag von RM Gabriel (Klima Freunde): Änderung im Beschlusstext: Der Rat der Stadt Köln (….) und stimmt ei- ner Fortführung der Baumaßnahme nicht zu) Die Angelegenheit wurde einstimmig zur Entscheidung in den Hauptausschuss verwiesen. RM Helmis (SPD-Fraktion) bittet bis zur Beratung im Hauptausschuss um Beantwor- tung der Frage, welche Kostensteigerungen zu erwarten wären, wenn die Baustelle bei Veranstaltungen auf dem Neumarkt abgesichert werden müsste.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0218/2023 Freigabedatum 09.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für den Neubau der Brunnenan- lage auf dem Neumarkt in Höhe von rund 711.000 Euro brutto gegenüber dem Baubeschluss vom 25.10.2021 zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen nun rund 1,5 Mio. Euro brutto statt 789.000 Euro. Bezirksvertretung Innenstadt – Anhörung per DE 0218/2023/1 Rat 09.02.2023 Hauptausschuss 27.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 1,5 Mio. Euro Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Bewirtschaftung und Unterhaltung) 15.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Die Brunnenanlage dient der Kühlung und reagiert auf die Klimaanpassung im öffentlichen Raum zur Vermeidung von Wärmeinseln. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsvorlage erfolgt eine Direktvorlage im Rat der Stadt Köln. Die Anhörung der Bezirksvertretung Innenstadt wurde durch eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt. Die vorberatenden Gremien werden im Anschluss über den Beschluss informiert. Die Baumaßnahme ist an einen engen Zeitplan geknüpft, der aufgrund der Verträge mit Nutzern des Platzes zwingend einzuhalten ist. Die erste erfolglose Ausschreibung vorab hat den zeitlichen Puffer bereits sehr aufgezehrt. Ebenso läuft die Bindefrist für das nun einzige Angebot am 06.03.2023 aus, so dass das Angebot umgehend bestätigt werden muss, um den angestrebten Zeitplan noch zu halten. Sollte der derzeitige Bauzeitenplan nicht eingehalten werden, kommt es aufgrund der auf dem Neumarkt geplanten Veranstaltungen zu weiteren Verzögerungen und Kostensteigerungen, da die Baustelle jeweils gesichert werden muss und nach der Veranstaltung wieder eingerich- 3 tet werden muss. Diese Kosten sind noch nicht veranschlagt. Die Dauer der Verzögerungen im Bauablauf ist zurzeit noch nicht genauer zu definieren. Es wäre aber mit einer Verlänge- rung bis weit in das Jahr 2024 zu rechnen, falls der Beschluss nun nicht gefasst wird. Begründung: Der Bauausschuss und der Finanzausschuss haben am 25.10.2021 beziehungsweise am 13.09.2021 den Neubau des Brunnens am Neumarkt beschlossen (Vorlagen-Nummer 2497/2021). Die Kosten wurden auf rund 631.000 Euro brutto zuzüglich eines Risikozuschla- ges in Höhe von 158.000 Euro geschätzt. Auf eine erste Ausschreibung ging kein Angebot ein. Bei einer zweiten Ausschreibung wurde ein Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von rund 1,06 Mio. Euro brutto eingereicht, das nun den Zuschlag erhalten soll. Hinzu kommen 30 % Baunebenkosten (rund 300.000 Euro), 5 % für Unvorhergesehenes (rund 69.000 Euro), sowie die Honorarkosten (rund 67.000 Euro), sodass die Gesamtbaukosten für den Neubau des Brunnes am Neumarkt sich mittler- weile auf rund 1,5 Mio. Euro brutto summieren. Das Angebot ist gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung rund 68 % höher, so dass auch der Risikozuschlag Höhe von 25% die Kostensteigerung nicht auffangen konnte. Aufgrund der Angebotssumme wurden alle Kosten überarbeitet. Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 711.000 Euro brutto auf rund 1,5 Mio. Euro brutto empfohlen. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat die Beschlussvorlage im Rahmen eines vorab eingeholten Dringlichkeitsbeschlusses zur Kenntnis genommen. Dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften, dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Stadtentwicklungsausschuss wird wegen der dringenden Eilbedürftigkeit das Ergeb- nis der Beschlussfassung im Rahmen einer Mitteilung im Anschluss bekannt gegeben. Vorschläge zur Kostenreduzierung Einsparpotentiale wurden bereits im Bereich der Planung erbracht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln erstellt. Finanzierung Der Brunnen wird Bestandteil des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit Gegenfinanzierung über einen Zuschuss aus dem städtischen Kernhaushalt. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Neumarkt 0218
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Details
- Aktenzeichen
- 0218/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.02.2023
- Erstellt
- 16.01.2023 16:21